Wettbonus 2026: Was Schweizer Wettanbieter dürfen und was du dafür leisten musst
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Datenstand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Angaben der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter.
Wer bei einem Schweizer Wettanbieter nach einem Wettbonus sucht, findet zuerst eine Zahl, die es nicht gibt: den Betrag, den eine ausländische Seite auf ihr Plakat druckt. Genau dort beginnt der Irrtum. Die Schweiz kennt keinen Bonusmarkt im üblichen Sinn, sie kennt zwei Veranstalter, eine Aufsicht und eine Handvoll Bedingungen, die jede Gratisleistung vorher absegnen muss. Was daraus folgt, ist kein schlechteres Angebot, sondern ein anderes. Und was daraus für den einzelnen Wettschein folgt, ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite: eine Mindestquote, die manche Kombination still aus dem Boost kippt, eine Frist von 30 Tagen auf Guthaben, das nie ausbezahlt wird, ein Steuerfreibetrag, der einen normalen Gewinn gar nicht berührt.
Warum Gratisguthaben in der Schweiz zuerst die Aufsicht fragen muss
Ein Wettbonus ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Art. 75 Abs. 2 BGS lässt Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa zu, und die Aufsicht hat 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese 32 Vorgänge sind der gesamte legale Schweizer Bonusmarkt eines Jahres. Zum Vergleich: Eine ausländische Plattform sammelt in derselben Zeit mehr Aktionen auf einer Landingpage als hierzulande zwei Veranstalter zusammen in zwölf Monaten genehmigen lassen.
Was eine Zustimmung nicht ist, sagt die Zahl selbst. Sie ist eine Erlaubnis, kein Anspruch — und sie erklärt, weshalb bei Swisslos und der Loterie Romande vor allem Boosts und nicht auszahlbares Aktionsguthaben zu finden sind. Ein Guthaben, das im Spielerkonto liegen bleibt und nie auf ein Bankkonto wandert, verletzt keine Auszahlungsregel, weil es gar nicht erst als Auszahlung gedacht ist.
Der rechtliche Rahmen ist schnell abgesteckt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa in Bern, nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Das erklärt auch die geografische Zweiteilung, die einem Leser aus Zürich selten auffällt. Swisslos, Gesellschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, unterhält dort 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Für einen Wettenden heisst das eine sehr konkrete Folge. Wer in Freiburg wohnt, kommt online nicht an Sporttip heran, und wer in Winterthur wohnt, nicht an Jouez Sport. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und darf pro Person nur einmal erfolgen; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Zwei Wohnsitze also, zwei Angebote, und dazwischen nichts.
Was überhaupt bewettet werden darf — und was nicht
Die Angebotspalette ist keine Auswahl, sie ist eine abgeschlossene Liste. Zugelassen sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe fehlen ganz, Eckball- und Kartenmärkte ebenso, und eine Esport-Sektion sucht man auf der Liste vergeblich. Dass es Esports in der Schweiz nicht verbietet, sondern nur die Liste nicht führt, ist im Alltag dasselbe: Es gibt keine Quote darauf.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer sich Livewetten im Vergleich der Anbieter ansieht — siehe den Abschnitt «Der Vergleich der zehn Anbieter» —, sollte deshalb den zweiten Teil von §18 der Sporttip-Spielregeln kennen: Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Bestrafung des Spielers, es ist die Absicherung gegen einen technischen Vorsprung von Sekunden.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Die vierzig-Prozent-Lücke zwischen Verkaufsstelle und Onlinekonto
Eine Zahl aus der Aufsichtstätigkeit verdient mehr Aufmerksamkeit, als ihr meist zukommt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regulierung als streng beschreibt und damit die Verkaufsstellen meint, beschreibt eine Absicht, keine Praxis. Die Quote ist das Argument dafür, Kinder nicht als Begleitung zu einer Annahmestelle mitzunehmen, und das Argument dafür, die Altersprüfung dort zu belassen, wo sie technisch funktioniert: bei der Ausweisprüfung des Online-Kontos.
Warum die Regeln für ausländische Seiten nicht gelten
Ein ausländisches Angebot — ob mit Curaçao-, Malta-, deutscher oder sonstiger Bewilligung — hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nicht bestraft. Nicht ausgeschlossen, wenn das Angebot nichts zulässt. Der wichtigste Satz steht hier: Mitteilung des Bundesamts für Justiz — wer im Ausland spielt, wird nicht belangt, trägt aber das Ausfallrisiko und hat keine Aufsichtsbeschwerde. Wer im Ausland spielt, kann sich nicht auf eine Schweizer Regulierung berufen, und wer im Ausland spielt, verzichtet auf den Schutz, den die Schweizer Regelung bietet.
Die Sperrliste ist der praktische Ausdruck davon. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home ausdrücklich nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Das ist der Punkt, an dem die Diskussion um «legal» und «illegal» praktisch wird: Eine gesperrte Domain verschwindet, der Wunsch zu spielen nicht. Deshalb steht der ausländische Markt auf dieser Seite, und deshalb wird er hier nüchtern beschrieben und nicht empfohlen.
Was der Bonus kostet, wenn er am Limit des Spielers ankommt
Bei allen Aktionen bleibt ein Satz unverändert stehen: Jede Wette kann Geld kosten. Ein Bonus ist ein Rabatt auf einen von mehreren möglichen Ausgängen, und Rabatte verändern die Wahrscheinlichkeit nicht. Die Schweiz kennt deshalb eine Verlustlimite, die nicht der Staat, sondern der Spielende selbst setzt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die wirksamste Bremse im Schweizer System, weil sie greift, bevor der Sportbonus überhaupt zur Sprache kommt. Wer 200 Franken im Monat zu verlieren bereit ist, für den klingt eine Aktionsprämie interessanter als die Limite, die er selbst gesetzt hat — und die Limite ist der Satz, der bleibt.
Das Gesetz verlangt vom Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt nach Gesetz sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich verordnetes Einzahlungsmaximum gibt es in der Schweiz nicht. Das ist die Lücke, die in der öffentlichen Debatte regelmässig mit dem Fehlen eines Bonusmarkts verwechselt wird: Es fehlt der Bonus, nicht die Limite.
Der zweite Pfeiler ist die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS): die Sperre verschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, alle erfasst in einem Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillige Sperren sind nur nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Für einen gesperrten Spieler heisst das: Es gibt keinen Nachzahlungsanspruch, keine Kulanzregel und keine Frist, nach der die Sperre verjährt. Und für einen Spieler, der ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hält, heisst es etwas anderes: Das Register gilt dort nicht. Er kann sich sperren lassen, so oft er will, und an einer ausländischen Plattform am nächsten Abend wieder einzahlen. Das ist der teuerste Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Anbietern, und er steht auf keinem Bonusplakat.
Wie der Kombiboost rechnet, und was er von der Quote verlangt
Der Sporttip-Kombiboost ist der klarste Fall von Schweizer «Wettbonus», und er ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Aktion über eine Mindestquote zur Rechnung wird. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. In der Sprache der Tarife: Der Bonus wächst nicht linear, sondern in Stufen, und die Stufe entscheidet mehr als der Einsatz.
Die Mindestquote von 1.50 ist der eigentliche Konstruktionspunkt, und sie ist keine Nebenbedingung. Sie sortiert das Feld. Ein Kombinationswettschein ist am einfachsten aus Favoritenquoten gebaut, und ein Favorit liegt bei Spielbeginn häufig unter 1.50. Wer drei solche Favoriten in einer Kombination hat und mit einem vierten auf vier Voraussagen kommt, hält die Korridorbedingung ein — solange alle vier die 1.50 überschreiten. Wer sieben und zehn Voraussagen braucht, um die höhere Stufe zu erreichen, braucht sie aus Favoritenquoten, die die Korridorbedingung nicht verletzen, und das gelingt nur mit gezielter Auswahl.
Das dritte Limit ist der Cash-Out. Bei Sporttip verfällt ein Quotenboost bei einem Cash-Out, und dasselbe gilt für diese Linie der Aktion. Wer eine Kombination mit Boost zu früh glattstellt, verliert die Erhöhung, die er sich mit der Mindestquote überhaupt erst verdient hat.
Die Rechnung für eine Viererkombination mit CHF 10
Die Aktion lässt sich an vier Voraussagen durchrechnen, und die Zahlen sind ein Beispiel, kein abgelesener Preis. Angenommen werden Einzelquoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 bei einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn beträgt damit CHF 97.92; der Nettogewinn, also der Betrag nach Abzug des Einsatzes, liegt bei CHF 87.92. Bei vier Voraussagen und einem Bonus von 5 % auf den Nettogewinn ergibt das eine Gutschrift von rund CHF 4.40, das heisst einen Gesamtbetrag von ungefähr CHF 102.30 statt CHF 97.92.
Der Wert einer Aktion, die auf dem Nettogewinn liegt, hängt fast vollständig an dessen Höhe. Bei einer Dreizehnerkombination mit denselben Quoten beträgt der Nettogewinn CHF 18’644.49 — der Einsatz fällt dagegen nicht ins Gewicht. Über fünfzehn Voraussagen erreicht die Erhöhung die höchste Stufe, und die Gutschrift liegt dann in einer anderen Grössenordnung: Es geht um mehrere Tausend Franken. Bei vier Voraussagen liegt sie bei einigen Franken.
Für den Spieleinsatz heisst das: Bei vier Voraussagen ist der Kombiboost ein kleiner Zuschlag. Bei mehreren Voraussagen wird er zum grössten Einzelposten auf dem Wettschein. Die Stufen sind so gebaut, dass sie vor allem dann attraktiv werden, wenn die Kombination ohnehin schon sehr unwahrscheinlich ist. Als statistische Schätzung unter der Annahme, dass nur die Bonusgutschrift selbst nicht noch einmal gesetzt wird, gilt: Die Erhöhung ist ein Zuschlag auf den Gewinn, sie verändert nicht die Wahrscheinlichkeit, dass diese fünfzehn Voraussagen alle zutreffen.
Zweierlei bleibt anzumerken. Erstens verlangt der Kombiboost diese Mindestkombination, und wer sie nicht erfüllt, bekommt keinen Bonus, auch wenn der Wettschein sonst korrekt abgegeben wurde. Zweitens ist der Mindesteinsatz bei Sporttip CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Einsatz, auf den die Prozentrechnung angewendet wird, ist also nach oben begrenzt — was den maximalen Frankenbetrag eines Boosts mitbestimmt.
Quoten- und Profitboost: einmal, online, ohne Cash-Out
Die zweite Kategorie heisst bei Sporttip Quotenboost und Profitboost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine enge Konstruktion. Sie passt zu einem Einzelwetter, das ohnehin geplant war, und sie passt nicht als Grund, überhaupt einen Wettschein auszufüllen. Wer einen Boost als Anlass für die erste Wette nimmt, hat den Anlass mit dem Zweck verwechselt.
Fristen, die man nicht nachholen kann
Aktionen in der Schweiz haben ein Verfallsdatum, und der Umgang mit Fristen entscheidet nach der Mindestquote über den tatsächlichen Wert. Ein Beispiel aus der Westschweiz: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Drei Fristen stecken in diesem Satz. Die Aktion selbst endet am 10. März 2026. Der Code muss innert sieben Tagen nach Erhalt eingegeben werden, und das Kontoverfahren muss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Das Guthaben selbst läuft nach 30 Tagen ab. Dasselbe Muster bei Swisslos: Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und wer ein Gratisguthaben spart, verliert es nicht durch eine Regel, sondern durch die Uhr.
Die Rangfolge: Transparenz und Dauer vor beworbenem Betrag
Wer die zehn Anbieter nach der Höhe eines beworbenen Betrags ordnet, bekommt eine Liste, die in der Schweiz wenig bedeutet. Die Reihung dieser Seite gewichtet stattdessen zwei Eigenschaften, die sich prüfen lassen: die Transparenz der Bedingungen und die Dauer der Aktion. Ein Bonus von CHF 10 mit klarer 30-Tage-Frist steht vor einer vierstelligen Zahl, deren Auszahlungsbedingungen niemand nennt.
Die vier Kriterien:
- Wie lange das Guthaben oder die Erhöhung gilt, und ob die Frist ab Zusage oder ab letzter Einzahlung läuft.
- Ob der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurückkommt oder verfällt.
- Welche Mindestquote die Aktion verlangt und ob sie mit Cash-Out verfällt.
- Wie lange die Aktion überhaupt angeboten wird — eine Stufe, die nach 30 Tagen endet, ist eine Beschreibung, kein Mechanismus.
An späterer Stelle steht der Vergleich in Tabellenform; hier geht es um die Reihung selbst. Die beiden Schweizer sind zuerst aufgeführt, weil ihre Bewilligung die Voraussetzung für alles andere ist. Die acht ausländischen Plattformen folgen in der Reihenfolge, in der sie in allen Anbieterlisten dieser Seite auftreten — beschrieben, bewertet nach denselben Kriterien und ausdrücklich als ohne Schweizer Bewilligung gekennzeichnet.
Was jede Spalte wirklich misst
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Die Anbietertabelle dieses Abschnitts: drei Spalten, ein Zweck.
Der Vergleich der zehn Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen und acht Zeilen in einer Tabelle sind ungleich, und das ist der Befund, nicht ein Darstellungsfehler. Die Schweizer Seite hat eine Bewilligung, die man mit der Nummer eines Gesetzes belegen kann. Die ausländische Seite hat eine Zusage, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet — auch dann nicht, wenn sie sich auf eine Aufsicht in einem anderen Land beruft. Wer die Tabelle als Einkaufsliste liest, liest sie falsch. Sie ist eine Antwort auf eine einzige Frage: Wenn an dieser Plattform etwas schiefgeht, wer ist dann zuständig?
Bei den beiden Schweizer Zeilen ist die Antwort das Gespa und die kantonale Aufsicht. Bei den übrigen acht ist die Antwort niemand in der Schweiz. Die erste Liste der gesperrten Domains stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und sie wächst. Das ist die zweite Hälfte der Antwort auf die Zuständigkeitsfrage: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann morgen schon über eine Sperrung unerreichbar sein, und der Weg dorthin ist technisch und schnell.
Was ein Bonus in der Schweiz ist und was ein Wettschein nicht mitbringt
Die Frage nach dem Wettbonus führt in der Schweiz zuerst zu einer Begriffsklärung, weil drei Dinge verwechselt werden, die nichts miteinander zu tun haben: der Wettbonus in der Marktsprache, das Gratisspielguthaben im Gesetz und der Gutschein im Supermarkt.
Ein Wettbonus ist in der Marktsprache jede Leistung, die zusätzlich zur Quote kommt und dem Spielenden einen Vorteil verschaffen soll. Art. 75 Abs. 2 BGS regelt die Erlaubnis solcher Leistungen, wenn sie gratis sind. Der Sporttip-Kombiboost ist der klarste Typ: Er erhöht den Gewinn einer Kombination. Der Quotenboost ist ein zweiter. Das Gratisspielguthaben der Promotionsaktionen ist ein dritter. Alle drei brauchen die Zustimmung der Aufsicht, und alle drei unterscheiden sich in einem Punkt, der in der Werbung nicht vorkommt: Keiner von ihnen verändert den Quotenschlüssel. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes bleibt, wie er ist, und damit auch die Marge, die der Veranstalter behält.
Wer die Begriffe sortiert, stellt fest, dass die Schweizer Eigenheit nicht die Grösse der Beträge ist, sondern ihre Einbettung. Ein Bonus in der Schweiz ist klein, weil er genehmigt werden muss, und er ist befristet, weil eine Genehmigung eine Frist hat. Was übrig bleibt, ist ein Zuschlag. Wer den Schweizer Markt dafür kritisiert, vergleicht ihn mit einem Markt, dessen Boni niemand genehmigen muss.
Dasselbe in der Marktsprache, die aus dem Ausland herüberkommt: Gratiswette, Freiwette, Wettbonus. Ein Schweizer Wettschein kennt keine dieser Bezeichnungen mit einem eigenständigen Rechtsinhalt. Verwendet werden sie für den Sachverhalt einer Wette, deren Einsatz der Veranstalter übernimmt — und dieser Sachverhalt ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Wer eine «Gratiswette» ohne Zustimmung anbietet, bietet sie ohne Zustimmung an.
Bei der Registrierung prüfen beide Schweizer Veranstalter die Identität gegen Adressdatenbanken, und sie dürfen eine Wette nicht anbieten, wenn die Limite überschritten ist oder eine Spielsperre besteht. Wer ein Konto eröffnet, gibt damit nicht nur Daten, sondern akzeptiert die Limiten und die Sperrmechanik des Anbieters. Diese Zustimmung ist die Grundlage dafür, dass ein Bonus überhaupt auf demselben Konto liegen darf.
Und die nüchterne Antwort auf die Titelzeile: Es gibt keinen Bonus, der aus einer verlustreichen Woche eine gewinnbringende macht. Die Bestätigung liefert die Wahrscheinlichkeitsrechnung selbst: Vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 haben eine implizite Wahrscheinlichkeit von rund 0.10 — der Zuschlag von 5 % ändert daran nichts. Bei fünfzehn Voraussagen sinkt die Zahl der Kettenergebnisse noch weiter, und die höchste Bonusstufe steht dort, wo die geringste Wahrscheinlichkeit sitzt.
Die ersten beiden im Vergleich: Swisslos Sporttip
Der grösste deutsche Anbieter ist Swisslos, und das ist eine Folge der Kantonszugehörigkeit, nicht der Überlegenheit. Das Angebot heisst Sporttip und steht Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die nur wichtig ist, wenn man einen Sport ausübt. Das Konto ist auf das Vertragsgebiet beschränkt, und das Guthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der App. Das ist bequem und es ist zugleich die engste Zahlungsauswahl im Vergleich: Ein Einzahlungsschein und ein Bezahldienst, das ist die Liste.
Der Bonus, den Swisslos bietet, ist der Kombiboost plus die beiden Boosts auf den Einzelwetten. Deren Konstruktion ist oben im Detail durchgerechnet. Der Kern: Der Kombiboost verkauft sich als «bis zu 100 %» und die Bedingung, die man dafür erfüllen muss, steht in Klammern. Vier Voraussagen ergeben 5 %, und für fünfzehn Voraussagen braucht es fünfzehn Quoten von mindestens 1.50, die alle zutreffen müssen. Die Prozentzahl ist also ein Anreiz für die unwahrscheinlichste Kombination, nicht für die beste.
Ebenfalls beachten: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen abgerundet. Wer eine Kombination auf den Franken genau durchrechnet, kommt zwei Mal auf ein anderes Resultat: einmal die Aufrundung, einmal die Abrundung auf 5 Rappen.
Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Wer sein Gratisguthaben nach der Aktion abheben will, kommt dort an. Die Gutschrift aus dem Kombiboost ist Spielguthaben; sie ist nicht auszahlbar, und die einzige Art, sie zu Geld zu machen, ist, sie zu setzen.
Fazit. Der Kombiboost ist ein Zuschlag, der sich für den rechnet, der ohnehin eine lange Kombination setzt — für alle anderen ist er ein Anreiz, eine Wette zu bauen, die man nicht gebaut hätte. Die Auszahlungsmechanik dagegen ist der stärkere Grund, hier ein Konto zu halten: zweimal gratis, dann 3 % Kommission, Frist von 26 Wochen auf nicht geltend gemachte Gewinne.
Loterie Romande Jouez Sport
Der Westschweizer Veranstalter verbindet ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen mit einem schmalen Online-Angebot, und sein Konto ist auf die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS beschränkt. Wer in Genf wohnt, findet hier den Wettbonus, den ein Westschweizer überhaupt bekommen kann; wer in Bern wohnt, findet ihn nicht, weil das Konto nicht zustande kommt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das deutlichste Beispiel für die Schweizer Aktion: ein Code aus den National-League-Stadien, innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingelöst, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Wert liegt bei einem Zehner, und der Aufwand für die Aktion entspricht einem Stadionbesuch plus Kontoverifizierung. Wer die Aktion als Mehrwert für einen Stadionbesuch nimmt, ist fein; wer sie als Einstieg in einen Bonusmarkt liest, wird enttäuscht.
Die Limiten der Loterie Romande sind die klarsten Zahlen im Schweizer Vergleich: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Schwellen sind ungewöhnlich hoch für einen Anbieter mit einem Zehner-Bonus — wer die Limite ausschöpfen will, braucht dafür 1’000 Mal die Aktion.
Fazit. Die Westschweizer Aktion ist der beste Beleg dafür, dass ein Schweizer Wettbonus ein Gutschein und kein Bonus ist: CHF 10, sieben Tage zum Einlösen, 30 Tage zum Setzen. Die Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage beschreibt das tatsächliche Profil des Angebots: nicht der Bonus, sondern die Limiten tragen hier den Unterschied.
Bettilt
Bettilt ist die erste der ausländischen Plattformen in dieser Liste und trägt dieselbe Kennzeichnung wie alle anderen: keine Schweizer Bewilligung. Ein ausländisches Angebot hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz, und wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsichtsbeschwerde. Die dort gemeldete Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz. Das ist Satz für Satz, was oben zur Rechtslage steht; er wird hier wiederholt, weil er für acht der zehn Zeilen gilt und nicht als Wiederholung zu behandeln ist.
Fazit. Das ist der Grund, weshalb hier nichts zur Bonusstruktur von Bettilt steht: Das Fehlen einer Schweizer Bewilligung ist die Information, die zählt, und alles andere ordnet sich dahinter ein.
FortuneJack
FortuneJack steht in dieser Liste als ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Fazit. Auch hier ist die fehlende Bewilligung der bestimmende Faktor: Bei einem Schweizer Anbieter liesse sich der Status per Bewilligung belegen; hier ist der Status die Abwesenheit eines Status, und diese Abwesenheit ist nicht durch eine Bonusstruktur zu heilen.
Cloudbet
Cloudbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Hinweis gilt vollständig: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.
Fazit. Wer eine Schweizer Bewilligung als Voraussetzung nimmt, wird bei Cloudbet nicht fündig — nicht wegen eines einzelnen Merkmals, sondern wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe.
MrXbet
MrXbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Register gesperrter Personen, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Die einmalige Registrierung pro Person und die Verifizierung gelten hier nicht nach Schweizer Massstab.
Fazit. MrXbet steht in dieser Liste als Referenz für den ausländischen Markt, und der zentrale Punkt ist die fehlende Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Rahmens, der auf dieser Seite beschrieben wird.
HornetBet
HornetBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es fehlt die Aufsicht der Gespa, der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg — und die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Fazit. Der Status ist der ganze Befund: ausserhalb der Schweizer Bewilligungsordnung, und damit ohne die Kontrollmechanik, die den Schweizer Markt ausmacht.
Sportuna
Sportuna wird hier nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden Schweizer Veranstalter, und die Bewertung fällt an der ersten Hürde aus: keine Schweizer Bewilligung. Keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit; eine gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz.
Fazit. Für einen Wettenden ist die fehlende Bewilligung der einzige Punkt, der die Entscheidung trägt. Alles Weitere — Bonus, Quote, Auszahlung — steht hinter dieser Frage zurück.
BDMBet
BDMBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen Aufsicht, Registeranschluss und der Schweizer Rechtsweg; die gemeldete Lizenz zählt in der Schweiz nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und für Schweizer Anschlüsse unerreichbar werden.
Fazit. Die rechtliche Einordnung ist hier die ganze Beurteilung. Ein einzelner Bonus verdient keine Empfehlung, wenn eine ganze Rechtsordnung fehlt.
Interwetten
Interwetten ist der bekannteste Name unter den acht ausländischen Plattformen dieser Liste, und er ist der bekannteste Beleg für die Grenze der Schweizer Regelung: Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Eine gesperrte Domain wird innerhalb von Stunden ersetzt. Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung; es gilt keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. bet365 führt die Aufsicht als auf der Sperrliste stehend.
Fazit. Der Fall Interwetten zeigt, wo die Schweizer Regulierung an ihre Grenze kommt: Sie kann den Zugang sperren, aber nicht die Nachfrage. Wer das weiss, hat den wichtigsten Grund, weshalb dieser Abschnitt überhaupt existiert.
Wer am Schweizer Bonus teilnehmen kann und wer nicht
Die Teilnahme an einer Schweizer Wettaktion ist an drei Voraussetzungen gebunden, und keine davon betrifft den Bonus. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters, ein verifiziertes Konto mit einer einzigen Registrierung pro Person. Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, bekommt auch die Aktion nicht; der Kombiboost prüft die Voraussetzungen nicht vor der Wette, das Konto tut es vorher.
Für das Bundesamt für Justiz gilt, dass die Spielerin nicht bestraft wird. Wer im Ausland spielt, wird nicht belangt. Das Bundesamt für Justiz sagt nichts darüber, ob Ansprüche durchsetzbar sind, und darum geht es hier: Wer im Ausland spielt, kann Einsätze und Gewinne verlieren, wenn gegen den Anbieter vorgegangen wird, und hat keine Kontrolle über die Fairness des Spiels. Das ist eine Feststellung, kein Appell.
Das Steuerrecht ist der zweite Punkt, an dem ein Bonus zur Nebensache wird. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Je nach Kanton gelten andere Schwellen; wer die kantonale Steuerverwaltung fragt, bekommt die Zahl, die für ihn gilt. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis — etwa im Thurgau — behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Steuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer den Satz «Steuern auf Wetten» im Ausland gelesen hat, liest ihn nicht für die Schweiz.
Eine Konsequenz aus dem Steuerfreibetrag betrifft jeden Bonus. Ein Gewinn aus einem Kombiboost ist Teil des Gewinns aus der Wette, und die Schwelle pro Einzelgewinn bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf die Bonusgutschrift allein. Wer CHF 1’000 aus einer Wette gewinnt, von denen CHF 50 aus dem Boost stammen, hat CHF 1’000 gewonnen.
Wer sich für die Schweizer Variante entscheidet, entscheidet sich für einen schmalen Markt mit einer Bewilligung und für einen Bonus, der im Verhältnis zur Kombinationslänge steht. Wer sich für eine ausländische Plattform entscheidet, entscheidet sich für ein grösseres Angebot ohne Schweizer Aufsicht und mit einem steuerlichen Sonderfall je nach Kanton. Beides lässt sich wählen. Nur eines davon lässt sich nachträglich reparieren, wenn es schiefgeht.
Steuerfreibetrag und Steuerpflicht
Die Steuerfrage ist bei Wetten die Ziffer, die am häufigsten falsch weitergegeben wird, weil zwei Steuern und zwei Schwellen in einen Satz gepackt werden. Der ESTV zufolge sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab; deshalb ist die richtige Antwort auf die Frage nach der Schwelle «je nach Kanton» und nicht eine Zahl.
Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese Steuer ist keine endgültige Belastung, sondern eine Vorauszahlung: Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, bekommt sie zurückerstattet. Der Weg führt also zuerst zum Abzug auf dem Auszahlungsbetrag und dann zur Rückforderung über die Steuererklärung — kein Grund, auf einen Gewinn zu verzichten.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht — sie wird auf Schweizer Grossspiele erhoben. Die kantonale Praxis kann solche Gewinne aber als Einkommen erfassen; im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer regelmässig bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat deshalb eine Steuererklärungspflicht, die bei einem Schweizer Anbieter unterhalb der Schwelle nicht entsteht.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Der Satz ist kurz, aber er räumt eine Verwechslung weg, die aus Ländern mit einer solchen Abgabe importiert wird. Und weil eine Auskunft zur Steuer nur so gut ist wie der Fall, auf den sie sich bezieht: Wer über dem Freibetrag liegt oder im Ausland spielt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wo die Rechtslage endet und der Anbieter anfängt
Das Gesetz in der Schweiz ist an einer Stelle bewusst zurückhaltend. Für Werbung und Aktionen gilt: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Was Beträge und Bedingungen einer Aktion betrifft, gilt einzig, was in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters steht.

Das ist der Grund, weshalb die Bedingungen der Veranstalter auf dieser Seite so viel Raum bekommen. Bei Sporttip heisst das: die genannten Mindestvorgaben, Bonus auf den Nettogewinn in Stufen von 5 bis 100 %, limitiert in Einsatz und Erhöhung, nur online. Bei der Loterie Romande heisst das: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein schmaler Befund für einen ganzen Abschnitt, und er ist schmal, weil es in der Schweiz keinen zweiten Ort gibt, an dem solche Zahlen stünden.
Aus derselben Zurückhaltung folgt der praktische Hinweis für Leser dieser Seite: Wer prüfen will, was ein Anbieter tatsächlich anbietet, muss dessen eigene Bedingungen lesen. Eine Bewilligung sagt, dass jemand veranstalten darf. Sie sagt nicht, was eine Aktion wert ist.
Die zulässigen Sportarten und Wettarten als Grundlage
Für den Wettenden ist die Einschränkung der Sportarten und Wettarten unmittelbarer als die Aufsichtsfrage, weil sie bestimmt, was auf dem Wettschein überhaupt stehen kann. Zugelassen sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) entscheidet im Einzelfall.

Die Liste ist eng geschnitten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe fehlen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen. Eine Esport-Sektion fehlt ebenfalls; über die Legalität von Esports ist damit nichts gesagt, in der Liste steht die Sportart nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für einen Kombinationswettschein ist die Folge konkret: Die Palette der Voraussagen ist kürzer als bei einem ausländischen Anbieter, und wer sein Kombinationskonzept auf Märkten aufbaut, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, findet den Wettschein nicht. Das ist kein Argument gegen die Liste, aber es ist ein Argument dafür, das Konzept an die Liste anzupassen und nicht umgekehrt.
Zwei Regeln betreffen den Ablauf des Wettscheins. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 (bei einer Meisterschaft gilt dieselbe Frist im Rahmen des Turniers). Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wer den Einsatz in beiden Fällen zurückbekommt, statt ihn zu verlieren, hat Glück gehabt. Die Absage einer Partie in einer Viererkombination kostet den Boost, weil die Voraussage mit Quote 1.00 die Mindestquote von 1.50 nicht mehr erfüllt — eine Folge, die in keinem Werbetext steht, aber in den Spielregeln.
Wenn die Wette verschwindet, aber das Geld schon gebucht ist
Zwei weitere Fristen sind für einen Bonus relevant, und beide sind keine Bonusregeln, sondern Regeln des Spielbetriebs. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer den Wettschein in der Schublade behält, verliert ihn nicht an den Anbieter als Gewinn, sondern als verfallenen Anspruch. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — 10 Tage, nicht 10 Wochen.
Zusammen mit der Gutschriftregel ergibt das ein klares Bild der Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 gelangen automatisch ins Wallet, höhere werden ebenfalls per Überweisung ausgezahlt, und bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto für die direkte Gutschrift ins Wallet. Wer über dieser Grenze gewinnt, braucht eine hinterlegte IBAN, sonst wartet die Auszahlung auf die Angabe; und wer sein Geld danach aufs Bankkonto will, stösst bei Swisslos ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen auf eine mögliche Kommission von 3 %.
Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also CHF 1’500 auf eine Einzelwette setzen will, muss das bei Swisslos in Teile zerlegen oder es lassen. Die Limite strukturiert den Wettschein stärker als viele Bonusbedingungen.
Warum die ausländischen Plattformen trotzdem hier stehen
Der ausländische Markt ist auf dieser Seite nicht als Alternative vertreten, sondern als Vergleichsmassstab. Weil die Gespa eine Sperrliste mit 671 Domains führt und Domain-Hopping beschrieben hat, ist er auch für einen Schweizer Wettenden nicht wegzudenken. Wer die Schweizer Bedingungen für eng hält, vergleicht sie hier mit einem Angebot, das keine solchen Bedingungen kennt und dafür auch keine Aufsicht.
Die Schweizer Seite bietet vollen Schutz: eine Bewilligung mit Gesetzesgrundlage, ein Register gesperrter Personen, das produktübergreifend greift, eine Auszahlungsregel, die auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und eine Steuerregel, die den kleinen Gewinn steuerfrei lässt. Sie bietet dafür nur zwei Veranstalter, eine abgeschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken. Wer die Wahl zwischen diesen beiden Paketen hat, hat sie, weil er wählen kann. Wer im Ausland spielt, wählt das zweite Paket ohne das zuständige Amt im Hintergrund.
Die Platzierung dieser acht Plattformen am Ende der Seite ist die nüchterne Form dieses Vergleichs. Sie werden nicht in ein Bonusregister aufgenommen, sondern mit den Kriterien der Schweizer Seite gemessen, und das Ergebnis steht in der Bewilligungsspalte.
Was der Bonus mit der Marge macht — nichts
Eine Zahl, die in jeder Quote steckt und in keiner Bonusbeschreibung auftaucht, ist die Marge. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt wieder ausschüttet, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten; die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Bei einem Markt mit 1X2 auf ein Spiel mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 0.94, die Marge also bei etwa 6 %. Das ist der Betrag, der unabhängig vom Ausgang bei jedem Wettschein beim Veranstalter bleibt.
Ein Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn liegt in derselben Grössenordnung wie diese Marge, nur auf der anderen Seite des Wettscheins. Er holt also ungefähr zurück, was die Quotensetzung für gewöhnlich einnimmt — und nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Wette aufgeht und keine Absage dazwischenkommt. Genau das ist die ehrliche Beschreibung eines Schweizer Bonus: nicht ein Geschenk, sondern ein Ausgleich für eine Marge, die dauerhaft bleibt.
Wer diese Marge nicht in die Rechnung nimmt, hält einen Bonus für einen Vorteil. Wer sie nimmt, weiss, wo der Vorteil liegt. Die Marge ist der Grund, weshalb die Bonusüberlegung nicht am Anfang eines Wettscheins steht, sondern am Ende.
Praktischer Schluss: Was aus den Zahlen folgt, und wann
Der nächste Schritt hängt an der Wohnadresse, und das ist keine Nebeninformation, sondern die Teilnahmebedingung. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt für Sporttip in Frage; wer in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, für Jouez Sport. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat die Wahl nur zwischen seinem Veranstalter und einem der acht ausländischen Anbieter, weil ein zweites Schweizer Konto nicht entsteht.
Der zweite Schritt hängt an der eigenen Kombinationsgewohnheit. Wer ohnehin fünf bis fünfzehn Voraussagen setzt, findet im Kombiboost einen Zuschlag, der mit der Länge der Kombination wächst und bei fünfzehn Voraussagen die höchste Stufe erreicht. Wer drei oder vier Voraussagen setzt — die übliche Kombination —, kommt mit vier Voraussagen und 5 % auf den Nettogewinn an, und das ist ein Zuschlag von wenigen Franken auf einen Betrag, der bei einem Einsatz von CHF 10 unter CHF 100 liegt. In der Vierer-Rechnung dieses Beispiels sind das rund CHF 4.40 auf einen Nettogewinn von CHF 87.92.
Der dritte Schritt hängt an der Frist. Bei Swisslos heisst das: Ein Zahlungseingang braucht das Konto, und das Konto wird aus dem Ausweis geprüft. Bei der Loterie Romande heisst das: Der Code muss innert sieben Tagen eingegeben werden. Wer nicht weiss, ob er in dieser Frist einen Wettschein abgibt, sollte die Aktion gar nicht erst einlösen.
Der vierte Schritt hängt an der Steuer. Ein Gewinn unterhalb des Steuerfreibetrags ist einkommensteuerfrei, und der Bundesfreibetrag liegt für das laufende Steuerjahr weit über dem, was ein normaler Wettschein einbringt. Diese Sorgfalt ist deshalb nicht der Ertrag einer Steueroptimierung: Es gibt nichts zu optimieren, bis ein grosser Gewinn eintritt. Bei einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter ist die Lage anders, und die Antwort steuert sich nach Kanton.
Und die letzte Entscheidung ist eine über die Aufsicht. Der Unterschied zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und den acht übrigen ist nicht die Qualität eines Bonus, sondern die Frage, ob überhaupt jemand zuständig ist. Wer die Wahl zwischen einer Bewilligung und einer gesperrten Domain hat, hat sie, weil er in der Schweiz wohnt und ein Schweizer Konto eröffnen kann. Wer sein Geld gegen eine Quote setzt, sollte die Antwort auf die Zuständigkeitsfrage kennen, bevor er sie beantwortet.
Die nüchterne Zusammenfassung: Der Wettbonus im Schweizer Markt ist eine befristete, bewilligte Beigabe zu einer Wette, deren Wahrscheinlichkeit er nicht verändert. Wer ihn als Grund nimmt, überhaupt zu wetten, hat die Reihenfolge vertauscht. Wer ihn als kleinen Zuschlag zu einer ohnehin geplanten Kombination nimmt, hat den Mechanismus verstanden — und die Marge steht weiterhin in jeder Quote.
Häufige Fragen zum Wettbonus in der Schweiz
Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?
Swisslos bietet den Kombiboost und Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Die Loterie Romande unterhält wechselnde Promotionsaktionen mit Gratisspielguthaben wie die Stadionaktion.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?
Er erhöht den Nettogewinn einer Kombination in Stufen nach der Zahl der Voraussagen und greift ab einer Quote von mindestens 1.50 je Voraussage, bei mindestens vier Voraussagen. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Bei zwei Veranstaltern und einer bewilligungspflichtigen Aktion entsteht kein Markt, in dem Anbieter sich mit Bonusbeträgen überbieten.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt, weil der Veranstalter den Einsatz getragen hat. Beim Kombiboost ist es anders: Er liegt auf dem Nettogewinn einer Wette, deren Einsatz der Spielende selbst gezahlt hat. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ohnehin nicht auszahlbar.
Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?
Nein. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes bleibt derselbe, ob ein Bonus gilt oder nicht; die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Der Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn liegt in der Grössenordnung einer typischen Marge, nur auf der Seite des Spielenden. Er gleicht sie punktuell aus und beseitigt sie nicht.
Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
