Online-Wettanbieter mit Gratiswette – was eine Freiwette wirklich hergibt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen und Aufsichtsdaten geprüft gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.
Es gibt in der Schweiz genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und beide gehören dem Gemeinwesen statt einem Aktionär. Wer eine Gratiswette sucht, landet also nicht in einem Markt mit zwanzig Willkommensgeschenken, sondern bei zwei Häusern, die vor jeder Werbeaktion die Aufsicht fragen müssen. Das Gesetz für Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Freispiele und Gratisguthaben in Art. 75 Abs. 2 als bewilligungspflichtig: Ohne vorgängige Zustimmung der Gespa läuft keine Aktion. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer auf einer Suchmaschinenseite «10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung» liest, liest über einen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat und deshalb auch keine Aufsicht fragt.
Das ist der wichtigste Satz dieses Textes, und er klingt unspektakulärer, als er ist. Eine Gratiswette ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Betreiber nach Lust und Laune einschaltet, sondern eine bewilligte Ausnahme. Daraus folgt fast alles Weitere: die kleine Zahl der Aktionen, ihre engen Fristen, die Bindung an Mindestquoten und der Umstand, dass ein Guthaben aus einer Aktion nicht auszahlbar ist.
Bewilligung oder nicht: die Einordnung, die jeder Werbung vorausgeht
Der erste Filter ist nicht die Höhe der Gratiswette, sondern die Frage, ob ein Anbieter überhaupt eine Schweizer Bewilligung besitzt. Sportwetten zählen als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht zwei Papiere: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine maltesische, curaçaoische oder deutsche Lizenz hat hier keine Wirkung, so schön sie auf der Startseite eines Anbieters aussehen mag.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Swisslos und das Produkt Sporttip; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, an die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet – die Registrierung prüft das anhand des hochgeladenen Ausweises und gleicht die Daten gegen Adressdatenbanken ab.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Was die Tabelle sichtbar macht, ist ein Missverhältnis. Die Spalte mit den ausländischen Marken ist lang, die Spalte mit den Bewilligungen hat genau zwei Einträge. Nach der Gespa gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Veröffentlicht wird von der Aufsicht nur die Sperrliste – jene Verzeichnisse ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Ein gesperrter Domainname ist meist innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping beim Namen und führt unter anderem Bet365 auf der Liste.
Was aus der fehlenden Bewilligung konkret folgt, ist unspektakulär und unangenehm. Ein ausländischer Anbieter hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen schweizerischen Rechtsweg, und bei einer Aktion, die nicht das hält, was sie verspricht, steht niemand dahinter, den man hier belangen könnte. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS). Wer wettet, wird dafür nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich –, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Die Kehrseite derselben Medaille gehört dazu: Die Bewilligung schützt, sie öffnet aber kein Warenhaus. Erlaubt sind nur Sportwetten auf eine geschlossene Liste, die die Gespa führt (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen dort genauso wie Corner- oder Kartenmärkte, und E-Sport kommt in der Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Sporttip zeigt entsprechend keine Eckballmärkte. Wer aus einer ausländischen Sportwetten-Startseite eine Fülle exotischer Märkte kennt, wird in der Schweiz nicht fündig – und genau dieser Unterschied ist der Preis der Bewilligung.
Was die Gespa entscheidet und was der Anbieter selbst regelt
Es lohnt sich, sauber zu trennen, welche Regeln von aussen kommen und welche aus den Bedingungen des Veranstalters stammen. Von der Aufsicht kommen: die Bewilligungspflicht für Sportwetten, die Bewilligungspflicht für Gratisguthaben, der geschlossene Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, das Mindestalter von 18 Jahren, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität sowie die Verpflichtung des Veranstalters, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS).
Aus den eigenen Bedingungen kommen dagegen die konkreten Zahlen, die einen Wettschein betreffen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Wer einen Kombiboost mit einer Systemwette kombiniert, muss also nicht nur die Mindestquote im Auge behalten, sondern auch, in welchen Topf sein Einsatz fällt.
Ein weiterer Punkt der Rechtslage, der die Rede von der «Freiwette ohne Einzahlung» in der Schweiz entzaubert: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Für den Schweizer Markt gibt es zudem kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was gegen unerlaubte Anbieter wirkt, ist die DNS-Sperre – und die trifft die Seite, nicht die Überweisung.
Verlustlimiten, Sperren und was eine Freiwette daran nicht ändert
Die Limiten setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern die Person, die spielt. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS) –, und die Höhe wählt der Wettende. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten gibt es nicht. Wer also mit einer bescheidenen Limite anfängt, hat sich selbst gebremst, nicht die Behörde.
Bei Swisslos steht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und – unter 21 Jahren – von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Diese 72 Stunden sind der eigentliche Kern der Regel. Sie sind nicht dazu da, jemanden zu erziehen, sondern dazu, eine Entscheidung zu verzögern, die man in einem Moment trifft, in dem man sie besser nicht trifft. Im Gesetzestext steht eine Frist von 24 Stunden (Art. 87 VGS) – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an, also mehr, als das Gesetz verlangt. Für den Alltag heisst das: Wer seine Limite am Samstagabend erhöhen will, wettet am Samstagabend nicht mehr. Der Weg über das Konto ist dann für ein paar Tage zu.
Interessanter als die Summen ist die Frage, was eine Gratiswette in diesem Mechanismus überhaupt ist. Ein Guthaben aus einer Aktion ist kein Einkommen, das eine Verlustlimite erhöhen würde, und es ist auch kein Freipass für mehr Risiko. Es ist umgekehrt: Ein Gratisanreiz darf nicht dazu führen, dass mehr riskiert wird als geplant. Die Limiten, Pausen und Sperren bleiben in Kraft, unabhängig davon, woher das Guthaben auf dem Konto stammt.
Sperrregister und Pausen: was nach dem Klick auf «sperren» passiert
Wer sich bei Swisslos produktbezogen selbst sperrt, kann das für 1 bis 180 Tage tun, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufhebbar wäre. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der Unterschied zwischen einer Pause und einer Sperre. Wer einen Monat pausiert, verschwindet aus einem Produkt. Wer sich dauerhaft sperrt, verschwindet aus einem System. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Auszeit von bis zu sechs Monaten muss das Angebot ohnehin vorhalten (Art. 89 VGS).
Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit im Kleingedruckten, ist aber der Punkt, an dem eine Wette in einem gesperrten Konto vollständig wertlos wird – nicht erst der Gewinn, sondern der Einsatz. Online sind Minderjährige ohnehin nicht zugelassen (Art. 72 BGS); Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer unter 18 ist, ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und der Kontrollweg über die Verkaufsstellen ist nicht lückenlos: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer seine Volljährigkeit als Schutzwand eines Systems begreift, sollte diese Zahl kennen.
Der Schutz, der mitgeliefert wird – und der, der nicht existiert
Weil nur zwei Veranstalter erlaubt sind, deren Nettoerträge gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zukommen (Art. 125 BGS), trägt der Schweizer Sportwettenmarkt erstaunlich viel Schutzmechanik mit sich. Registrierung mit Identitätsprüfung, ein Konto pro Person, Sperrregister, Limiten, Fachstellen. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, dessen Domains nicht auf der Sperrliste stehen, findet davon nichts: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht über die Werbung. Die Aufsicht verbietet Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel (Art. 74 Abs. 3 BGS) und belegt sie mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS).
Das ist kein Freibrief für die bewilligten Häuser, sondern die Bedingung, unter der eine Schweizer Freiwette überhaupt stattfinden darf. Wer eine Aktion bewirbt, die an die vorherige Zustimmung der Aufsicht gebunden ist, muss die Zahlen aus den eigenen Bedingungen liefern. Genau deshalb lohnt es sich, bei jeder Schweizer Freiwette nicht auf die Zahl zu schauen, die vorne gross steht, sondern auf die vier Zeilen, die daneben klein stehen.
Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette: dieselbe Sache, drei Namen und ein Haken
Drei Begriffe, eine Mechanik. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben, die Anbieter von Gratiswetten oder Freiwetten, und gemeint ist fast immer ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das nicht auszahlbar ist. Swissslos formuliert das in seinen Bedingungen unmissverständlich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande sagt es für ihre Aktion genauso.
Der Haken liegt im zweiten Teil des Satzes, den die Werbung weglässt. Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz beim Gewinn nicht mit zurück, sondern nur der Gewinn, der aus diesem Einsatz entstanden ist; das ist der Kern des Unterschieds zur normalen Wette, bei der sich Einsatz und Gewinn gemeinsam auszahlen lassen. Bei einer normalen Wette mit CHF 10 Einsatz und Quote 2.00 bekommt der Wettende CHF 20 zurück, also die eigenen CHF 10 plus CHF 10 Gewinn. Bei einer Gratiswette über CHF 10 zum selben Preis gibt es CHF 10 – der Gewinn ohne den Einsatz.
Was eine Freiwette mit CHF 10 im Durchschnitt wert ist
Rechnen wir das mit einem Beispiel statt mit einer Zahl aus der Werbung. Nehmen wir ein Guthaben von CHF 10 aus einer bewilligten Aktion, ein Zwei-Weg-Ereignis mit Quoten von je 1.90 und eine Auswahl zu diesem Preis. Sinkt die Wette ein, ist nichts passiert – es war ja geliehen. Geht sie auf, zahlt Sporttip CHF 19 aus, davon behält das Spielerkonto die CHF 9 Nettogewinn, denn die CHF 10 sind der Einsatz und der wird nicht zurückgegeben.
Die einfache Rechnung über Quote minus eins gilt allerdings nur, wenn das Guthaben vollständig als Gewinn liegen bleiben könnte. Es kann nicht, weil das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist: Was auf dem Konto landet, ist ein Betrag, der weiter auf dem Konto bleibt. Der Buchmacher behält zudem bei jedem Markt seinen Anteil. Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 hat nach der Quotenschlüssel-Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) einen Auszahlungsanteil von 95 %, der Rest von 5 % ist die Marge. Damit ergibt sich der durchschnittliche Wert eines solchen Guthabens aus CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Das liegt je nach Markt und Auswahl zwischen etwa CHF 4 und CHF 5. Ein grosszügig beworbenes «CHF 10 gratis» ist also im Erwartungswert ungefähr ein Fünfer.
Die Spanne hat einen Grund, und der ist wichtiger als die Zahl. Je tiefer die Quote, desto stärker frisst die Marge den Wert; je höher sie, desto mehr von den CHF 9 bleibt theoretisch übrig, desto seltener tritt der Fall aber ein. Der Wert dieser Aktion ist eine durchschnittliche Grösse über viele Wetten, keine Zusage für den einzelnen Wettschein. Wer einmal CHF 10 Guthaben und eine Quote von 1.90 nimmt, hat entweder CHF 9 gewonnen oder nichts. Die Zahl beschreibt den Mittelwert, nicht das Ergebnis.
Verglichen wird nicht die Summe, sondern der Wert: Mindestquote, Frist und Verfall
Die Höhe einer Gratiswette allein sagt fast nichts. Zwei Aktionen über je CHF 10 können einen sehr verschiedenen Wert haben, und der Unterschied steckt nicht in der beworbenen Zahl, sondern in drei Nebenbedingungen.
Die Mindestquote entscheidet, wie viel Marge der Wettende schluckt. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Diese Staffel ist das beste Beispiel dafür, dass eine beworbene Prozentzahl keine Aussage über den Ertrag ist. Wer 100 % liest, muss fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 richtig haben. Die Erhöhung liegt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz.
Die Frist ist die zweite Grösse. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und zählte sieben Aktionstage. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Ablauf ist die Aktion: ein Stadion, ein Flyer, sieben Tage Zeit, danach ist das Guthaben weg. Wer im Frühling 2026 davon liest, kann sie nicht mehr einlösen, und deshalb ist sie hier als Beispiel für die Mechanik interessant und nicht als Angebot.
Der Verfall ist die dritte Grösse und die, die am häufigsten Geld kostet. Ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit muss in 30 Tagen gespielt werden, sonst ist es weg. Wer den Wettschein in eine Kombination mit einer Voraussage packt, die erst in fünf Wochen ausgetragen wird, spielt um ein Guthaben, das er nicht mehr besitzt.
Zum Angebot der beiden bewilligten Häuser gehören ausserdem Werkzeuge, die nichts mit Gratiswetten zu tun haben, aber den Wert einer Wette mitbestimmen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieses Detail ist keine Randnotiz. Wer eine Wette mit Profitboost vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung, für die er die Wette überhaupt abgeschlossen hat.
Eine Wette, die es nicht mehr gibt: was Quoten 1.00 bedeuten
Regeln, die niemand liest, sind die teuersten. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In einer Kombination heisst Quote 1.00 nicht, dass die Wette gewonnen ist, sondern dass diese Voraussage neutral wird und die Gesamtquote der übrigen Voraussagen stehen bleibt. Wer in einer spielentscheidenden Szene noch schnell abschliesst, spielt mit einem Einsatz ohne Ertrag.
Dasselbe Muster in einer anderen Ecke der Bedingungen: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht – und eine Freiwette, die in einer solchen Kombination verbraucht wurde, ist ebenfalls verbraucht, denn zurückgezahlt wird der Einsatz, und der war geliehen.
Und der Klassiker, der jede Kombination widerlegt, die auf einen späteren Termin baut: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.
Die zwei bewilligten Veranstalter und acht ausländische Marken im Vergleich
Wer den Markt sortieren will, sortiert ihn nach Bewilligung, nicht nach der Grösse der Startseite. Die beiden Schweizer Veranstalter sind Interessenverbünde des Gemeinwesens, die acht übrigen Namen in dieser Übersicht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, an die Schweizer Spielende in Suchresultaten und Werbeanzeigen geraten. Sie werden hier nach denselben Kriterien beschrieben und bewertet, aber keine Zeile dieses Textes ist eine Empfehlung, dort zu spielen.
Swisslos Sporttip: das Vollsortiment der Deutschschweiz
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto – nicht als Strafe, sondern weil die Veranstaltergebiete der beiden Häuser kantonal aufgeteilt sind.
Die Bandbreite der Produkte ist der Grund, warum Sporttip in dieser Übersicht vorn steht. Es gibt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Livewetten, Langzeitwetten und Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out ist dabei vollständig oder gar nicht: Teilauszahlungen sind nicht vorgesehen, ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Auf der Geldeingangsseite ist PostFinance Pay eine der Zahlungsarten zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Spielguthaben lässt sich online oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Kein Konto, kein Auszahlungsweg: Das ist die faktische Grenze des Schweizer Systems, und sie trifft jeden, der glaubt, anonym spielen zu können.
Der Preis dieser Ordnung ist die Frist am anderen Ende. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist die härteste Regel des Hauses. Anders als bei der Frage, ob ein Guthaben auszahlt wird, gibt es hier keine Kulanzgeschichte: Ein nicht abgeholter Gewinn ist weg. Wer einen Wettschein an einem Verkaufspunkt löst und den Beleg verliert, verliert nach 26 Wochen auch den Anspruch.
Fazit zu Sporttip: Das Haus ist der Veranstalter mit dem tiefsten Regelsockel – Limiten, die gesetzt werden müssen, Sperren, die ins schweizweite Register führen, Gewinne, die verfallen, wenn man sie liegen lässt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat keine echte Alternative zu dieser Mechanik; wer die Fristen und die Mindestquoten kennt, kann sie zu seinem Vorteil nutzen, wer sie ignoriert, verliert an genau den Stellen, an denen der Veranstalter sein Geld verdient.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit Notenbankkontrolle
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Was das für einen Wettenden bedeutet, hat nichts mit der Grösse des Hauses zu tun: Es ist derselbe geschlossene Katalog erlaubter Sportarten, dieselbe Bewilligung, dieselbe Aufsicht – nur ein anderes Gebiet, ein anderer Produktname und eine andere Marketingkultur.
Die harten Grenzen der Westschweizer Plattform liegen im Konto selbst. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber gehen auf das Konto bei der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen Gewinn von CHF 1’001 erzielt, merkt die Grenze sofort: Ab dieser Schwelle braucht es ein Konto, auf das überwiesen werden kann, und das muss auf den eigenen Namen lauten.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie eine bewilligte Freiwette in der Westschweiz aussieht: zeitlich an sieben Aktionstage gebunden, mengenmässig auf 7’000 Stück begrenzt, auf CHF 10 Spielguthaben beschränkt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Kein Kontingent für alle, sondern ein Kontingent für die Schnellen – wer an einem der Aktionstage im Stadion war und den Code innerhalb von sieben Tagen eingab, bekam das Guthaben, danach nicht mehr. Die Aktion war zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 aktiv, also quer durch den Winterpokal. Wer sie verpasst hat, hat nichts falsch gemacht.
Fazit zu Jouez Sport: Diese Plattform belohnt, wer früh liest und schnell handelt, und bestraft, wer Aktionen für Dauereinrichtungen hält. Der Wert der einzelnen Gratiswette ist klein – ein Guthaben von CHF 10, das nie in Geld übergeht. Der Nutzen liegt in der Verlässlichkeit der Auszahlungswege und in der Tatsache, dass die Grenze von CHF 1’000 für die automatische Gutschrift bekannt und stabil ist. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier dasselbe Regelwerk wie die Deutschschweizer Kollegen, nur ohne deren Deutschsprachigkeit.
Betwinner: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; ihre gemeldete Lizenz entfaltet nach Art. 4 BGS keine Rechtskraft. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was daraus folgt, ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Wer dort spielt und eine Auszahlung nicht erhält, hat keine Aufsicht, die für ihn nachfragt. Was der Anbieter an Gratiswetten bewirbt, unterliegt nicht der Bewilligungspflicht des Art. 75 Abs. 2 BGS – es gibt keine Instanz, die die Bedingungen vorher prüft.
Fazit zu Betwinner: Eine Marke, die in Schweizer Suchresultaten mit Willkommensboni auftaucht, ohne dass hier eine Stelle für sie zuständig wäre. Wer eine bewilligte Freiwette mit geprüften Bedingungen will, ist hier an der falschen Adresse; wer trotzdem dort spielt, trägt das Risiko vollständig selbst.
WirWetten: ohne Bewilligung, mit deutscher Oberfläche
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Ihre ausländische Lizenz ist hier rechtlich gegenstandslos, Die Gespa führt die Seite auf ihrer Sperrliste, was zur Blockierung über die Schweizer DNS-Server führt.
Die deutschsprachige Oberfläche ist der Punkt, an dem diese Marke für Schweizer Leserinnen und Leser interessant aussieht – und der Punkt, an dem die Unterscheidung nötig wird. Verständliche Sprache macht keinen Veranstalter bewilligt. Wer hier eine Freiwette nutzt, nutzt sie zu Bedingungen, die keine Schweizer Aufsicht geprüft hat, und kann gegen eine Absage keinen Schweizer Instanzenzug bestreiten.
Fazit zu WirWetten: Eine Marke, deren grösster Vorzug – die Sprache – keinen regulatorischen Wert hat. Wer den Schweizer Rechtsschutz will, findet ihn hier nicht; wer sich trotzdem registriert, sollte die Auszahlungswege vor dem ersten Einsatz prüfen und nicht nach dem ersten Gewinn.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz ist Sportwetten nur den beiden bewilligten Veranstaltern erlaubt, ihre Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtsgültigkeit. Für Schweizer Kunden gibt es weder ein Sperrregister noch einen Rechtsweg, weshalb der Zugang über die Sperrliste der Gespa regelmässig unterbunden wird.
Fazit zu BetFury: Eine Marke ohne jeden Anker im Schweizer Recht. Für eine Schweizer Freiwette mit prüfbaren Bedingungen liefert sie nichts, und wer dort spielt, muss damit rechnen, dass die Seite selbst kurzfristig verschwindet.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Die ausländische Lizenz ist rechtlich gegenstandslos. Die Seite findet sich auf der Sperrliste der Gespa, was zur DNS-Blockierung führt.
Fazit zu Roobet: Auch hier gilt die Zuständigkeitsfrage zuerst: Wer keine Schweizer Bewilligung hat, ist für Schweizer Wettende keine Adresse, an die man sich bei Problemen wenden könnte.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
Der Zugang unterliegt den DNS-Sperren der Schweizer Aufsicht.
Fazit zu 1xBet: Eine Marke, die regelmässig in Suchergebnissen auftaucht, aber im Schweizer System nicht existiert. Wer eine Schweizer Freiwette braucht, bekommt sie hier nicht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Hier gilt keine ausländische Lizenz (Art. 4 BGS); die Seite wird über die DNS-Sperren der Schweizer Aufsicht unterbunden.
Fazit zu Funbet: Der fehlende Anschluss an das Sperrregister ist das entscheidende Detail – nicht für den Betreiber, sondern für den Spieler, der im Fall einer Sperre nicht weiss, ob er überhaupt einen Schweizer Ansprechpartner hätte.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Der Zugang ist über die Sperrliste der Gespa meist zeitnah unterbunden.
Fazit zu Rainbet: Wie bei allen Marken dieser Gruppe liegt der Unterschied zur Schweizer Lösung nicht im Sortiment, sondern in der Zuständigkeit. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Systems, das in der Schweiz Schutz und Rechtsweg bereitstellt.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Hier findet keine ausländische Lizenz (Art. 4 BGS) Anwendung, und die Seite unterliegt der DNS-Sperre durch die Schweizer Aufsicht.
Fazit zu 22Bet: Eine Marke, für die in der Schweiz niemand zuständig ist. Wer den Weg über eine Bewilligung sucht, findet ihn hier nicht, und eine Gratiswette ohne Schweizer Aufsicht ist eine Wette auf die Kulanz eines Anbieters.
Grundlagen: was eine Gratiswette ist und was sie kostet
Eine Gratiswette ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das aus einer bewilligten Aktion stammt, nicht auszahlbar ist und nur zum Wetten verwendet werden kann. In der Schweiz braucht sie die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung ist der Grund, weshalb der Schweizer Markt so wenige Aktionen kennt – die Zahl der Bewilligungen, nicht die Grosszügigkeit der Häuser, bestimmt das Angebot.

Der zweite Grundsatz betrifft den Gewinn. Bei einer Gratiswette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die übliche Mechanik einer Freiwette, und es macht jede beworbene Summe kleiner, als sie aussieht.
Der dritte Grundsatz betrifft die Steuer. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt die Bundeslimite bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Limite weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wetttaxe auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer mit CHF 10 Guthaben und Quote 1.90 spielt, kommt dieser Grenze nicht nahe: Der typische Gewinn liegt weit darunter, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Für ausländische Anbieter gilt das nicht. Gewinne bei einem ausländischen Veranstalter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist eine kantonale Praxis, nicht ein einheitliches Schweizer Recht – wer in einem anderen Kanton wohnt, kann es anders treffen. Diese Seite gibt dazu allgemeine Informationen und keine Steuerberatung; wer konkrete Zahlen braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Medien, Livewetten und Cash-Out: was der Anbieter anbietet und was der Anbieter entscheidet
Livewetten sind im Schweizer Sportwettenmarkt erlaubt, sowohl vor dem Ereignis als auch währenddessen, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist im Gesetz dagegen nicht geregelt und bleibt Sache des einzelnen Veranstalters – deshalb lohnt sich der Blick in die Bedingungen und nicht in die Bewerbung.
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer einen Teil seiner Position retten will, kann das nicht tun. Und der angebotene Betrag ist systematisch tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn, was in der Natur eines vorzeitigen Ausstiegs liegt und trotzdem in jedem Einzelfall wie eine Strafe wirkt.
Bleibt die Verrechnung des Ergebnisses selbst. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, beide zum Vorteil des Veranstalters. Bei einem Einsatz von CHF 10 und Quote 1.90 sind das CHF 19, und die Rundung schluckt im Alltag kleine Beträge, die aufsummiert niemanden reich machen und dem Haus ein wenig bringen. So funktioniert eine Marge: nicht durch einen Betrug, sondern durch hunderttausend Aufrundungen.
Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Anbietern
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette – in den Schweizer Bedingungen Gratisspielguthaben genannt – ist ein nicht auszahlbares Guthaben aus einer bewilligten Aktion. Bei einem Gewinn fliesst nur der Gewinn aus, nicht der Einsatz. Aus CHF 10 Guthaben wird bei Quote 1.90 also ein Gewinn von CHF 9, nicht von CHF 19.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Erhöhung limitiert sind.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, die 2025 24 Aktionen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos bewilligte. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war zwischen dem 17. Dezember 2025 und 10. März 2026 an sieben Tagen aktiv und gab für einen Code CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Weil Art. 75 Abs. 2 BGS Freispiele und Gratisguthaben als bewilligungspflichtig behandelt. Die Aufsicht prüft die Bedingungen, bevor sie veröffentlicht werden. Deshalb sind Schweizer Aktionen selten, eng befristet und an klare Bedingungen gebunden – ein ausländischer Anbieter kennt diese Prüfung nicht.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette zahlt der Veranstalter Einsatz plus Gewinn: Einsatz mal Quote. Bei einer Freiwette fliesst nur der Gewinn, rechnerisch Einsatz mal (Quote minus 1). Bei CHF 10 und Quote 2.00 stehen CHF 20 bei einer normalen Wette gegen CHF 10 bei einer Freiwette.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Anbieter hängen nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein. Die Gespa-Sperrliste führt ausländische Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
