Wettanbieter im Quotenvergleich: Was die Quote verrät, bevor die Wette läuft

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.

Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht der Gespa.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Zwei Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten annehmen. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Summe des Artikels 4 BGS, der eine Bewilligung auf Schweizer Gebiet begrenzt, und des Entscheids der Kantone, die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei zu deckeln. Wer nach einem Quotenvergleich sucht, stösst deshalb auf eine Lage, die es in kaum einem anderen Land gibt: eine geschlossene Anbieterseite, eine offene Quotenseite. Bei den beiden Bewilligten lässt sich jede Zahl nachrechnen, weil ihre Spielregeln öffentlich sind. Bei den übrigen Anbietern, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, lässt sich die Quote ebenso nachrechnen — nur steht daneben kein Schweizer Recht, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Weg, zu seinem Geld zu kommen, wenn etwas schiefgeht.

Genau darum geht es auf dieser Seite. Nicht um die Frage, welcher Anbieter «der beste» ist, denn die Antwort hängt an einer einzigen Zahl, die in jeder Quote steckt und die kein Werbebanner nennt: der Marge. Sie ist der Preis, den man für das Recht bezahlt, auf ein Sportereignis zu wetten. Sie unterscheidet sich zwischen zwei Anbietern desselben Spiels, sie unterscheidet sich zwischen einem Zweiwegmarkt und einem Dreiwegmarkt, und sie entscheidet darüber, ob eine Quote gut aussieht oder gut ist. Der Vergleich ist damit kein Schönheitswettbewerb zwischen Marken, sondern eine Rechnung mit zwei Eingängen und einem Ergebnis.

Wer diesen Text liest, soll am Ende eine Wette auf dem Wettschein anders ansehen als vorher. Nicht misstrauischer — genauer. Der Blick, den es braucht, ist derselbe, mit dem man einen Zinssatz liest: nicht die Zahl, die gross dasteht, sondern die Bedingung, die klein darunter steht.

Rechtslage: zwei Veranstalter, und was daraus für den Vergleich folgt

Ein Quotenvergleich in der Schweiz beginnt nicht beim Anbieter, sondern beim Gesetz. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e); die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Wer im Kopf ergänzt, die eidgenössische Spielbankenkommission sei zuständig, liegt falsch — die ESBK beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Für Wetten ist sie die falsche Adresse, und das ist der erste Punkt, an dem ein Vergleich schiefgeht, bevor er begonnen hat.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aus dieser Konstruktion folgt die kurze Liste. Für ein Spielerkonto online braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS); in der Praxis kommt die Wohnsitzprüfung im Gebiet des eigenen Veranstalters dazu. Und weil es keine weitere Bewilligung gibt, gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Wer online nach einer Alternative sucht, sucht nach einer Seite, die in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Swisslos und Loterie Romande: zwei Gebiete, ein Prinzip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, eine Grenze dazwischen. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Der Quotenvergleich zwischen den beiden ist damit für die meisten Leserinnen und Leser kein Vergleich zweier Optionen, sondern die Beobachtung, dass es für sie nur eine gibt. Das ist unbequem und lässt sich nicht wegrecherchieren. Es bleibt der Vergleich mit den ausländischen Seiten — und der handelt nicht von besseren Quoten, sondern von einem anderen Rechtsraum.

Die Sperrliste und was ein ausländischer Anbieter im Schweizer Alltag bedeutet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Wer glaubt, eine Sperre beende den Zugang zu einer Seite, hat die Mechanik nicht zu Ende gedacht: sie verschiebt ihn.

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Genau hier zeigt sich, was der Vergleich mit dem Ausland wirklich abwägt: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und dafür die Aussicht, auf dem Papier eine bessere Quote zu finden.

Faire Darstellung heisst, beide Seiten zu benennen. Die bewilligten Anbieter bringen vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Namen, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Die ausländischen Seiten bringen beides nicht — kein Schweizer Schutz und keine Schweizer Kontrolle darüber, ob fair abgerechnet wird. Keine der beiden Varianten ist per se «die sichere Wahl».

Was überhaupt bewettet werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters.

Wer Quoten über Anbieter hinweg vergleicht, vergleicht also nicht dasselbe. Ein Buchmacher mit Corner-Märkten hat mehr Ausgänge pro Ereignis, und mehr Ausgänge heisst mehr Marge im selben Spiel. Der Vergleich beginnt mit der Frage, ob beide Anbieter den Markt überhaupt führen. Alles andere ist ein Vergleich von Äpfeln mit einem Korb, in dem keine Äpfel liegen.

Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Sperren und die Grenzen der Verkaufsstellen

Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko einer Wette. Das klingt wie ein Satz aus einer Broschüre und ist trotzdem der wichtigste Satz dieser Seite. Die Marge bestimmt, was ein Buchmacher im Durchschnitt behält; sie bestimmt nicht, ob eine einzelne Wette gewinnt. Wer beim Quotenvergleich zwei Prozentpunkte findet und dafür den Einsatz verdoppelt, hat nicht gewonnen, sondern mehr riskiert — und die Rechnung dieses Textes hilft ihm dabei nicht, sondern gegen ihn.

Sportwetten sind ab 18 Jahren (Gespa), Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich anmeldet, gibt also nicht eine E-Mail-Adresse an, sondern seine Identität. Das ist unbequem und in der Schweiz nicht verhandelbar.

Wer die Limiten setzt — und wer nicht

Die Limiten setzen die Spielenden, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer 21 ist oder älter, darf sich also eine Verlustgrenze von fast zehntausend Franken setzen — der Rahmen ist weit, und dass er weit ist, ist selbst eine Information: die Limite ist ein Instrument zur Selbstbindung, kein Schutznetz. Sie wirkt nur, wenn man sie tief genug setzt und die 72 Stunden nicht als Wartezeit auf die Erhöhung begreift.

Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Das ist die Regel, die man aus anderen Ländern kennt und hier nicht findet — und wer im Vergleich der Anbieter eine solche sucht, sucht vergeblich.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach den Artikeln 80–82 BGS werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer sich sperren lässt und die Sperre umgeht, verliert also doppelt: das Konto und den Gewinn.

Die Verkaufsstelle schützt nicht, was sie schützen sollte

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl ist nicht beruhigend und soll es nicht sein. Sie zeigt, dass die Kontrolle am Schalter und im Kiosk nicht streng ist, und sie ist genau deshalb auf dieser Seite, weil das Argument «ich gehe lieber in die Verkaufsstelle als online» damit in sich zusammenfällt wie ein Kartenhaus im Wind.

Was das für den Quotenvergleich bedeutet

Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und hat kein Schweizer Aufsichtsgremium, an das er sich wenden könnte. Das heisst nicht, dass dort jeder für sich selbst sorgen muss — es heisst, dass es dort niemanden gibt, der es für ihn tut. Für einen Spielenden, der schon einmal eine Sperre gebraucht hat oder sie brauchen könnte, ist das kein Nebenaspekt, sondern das entscheidende Kriterium, und es schlägt jede Quotendifferenz.

Wetten und Quoten: was auf dem Wettschein wirklich steht

Der Vergleich beginnt bei der Quote selbst, und die Quote hat eine Eigenschaft, die sie mit einem Preis teilt: sie enthält eine Gebühr, die nicht als Gebühr dasteht. Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Der Buchmacher ist damit nicht Vermittler, sondern Gegenpartei — eine Rollenverteilung, die den Anreiz erklärt, der hinter jeder Quotensetzung steht.

Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Das ist die andere Welt der Quotenrechnung, und sie zeigt, wie gross der Spielraum ist: von unter der Hälfte bis zu etwa fünfundachtzig Prozent gehen hier an die Wettenden zurück.

Die Bedingungen, unter denen die Quote gilt

Eine Quote ist kein Versprechen, sondern eine Zahl mit einem Vertrag darum herum. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung fällt gegen den Wettenden aus, und das ist keine Bosheit, sondern eine Regel, die man kennen sollte, wenn man ein Kombinationsprodukt aus zehn Voraussagen baut.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Diese Zahlen sind kein Kleingedrucktes, sondern die Grenzen, innerhalb derer ein Quotenvergleich überhaupt stattfindet. Ein Anbieter mit einer Gewinnobergrenze von CHF 1’000’000 auf ein Multiple und einer Anbieter mit CHF 300’000 pro Wette sind zwei verschiedene Produkte — und ein Quotenvergleich, der das ausblendet, vergleicht ein Versprechen mit einer Rechnung.

Overround und Ausschüttung: die zwei Namen einer Sache

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Die Ausschüttungsquote dagegen sagt, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden ausgeschüttet wird. Bei Sportwetten errechnet sich der Quotenschlüssel, indem die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert werden und 1 durch diese Summe geteilt wird; bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %.

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Diese Sätze gelten für die beiden Anbieter der Schweiz nicht automatisch; sie beschreiben, was Buchmacher üblicherweise kalkulieren, und sind die Messlatte, an der man die tatsächlichen Quoten misst.

Die Rechnung für ein Zweiwegspiel

Nehmen wir ein Zweiwegspiel mit der Quote 1,90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein zitierter Preis. Die Kehrwerte sind 1 ÷ 1,90 = 0,5263 auf jeder Seite, zusammen 1,0526. Die Ausschüttung liegt damit bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf dieses Spiel gesetzt wird, fliesst knapp ein Zwanzigstel nicht in den Auszahlungstopf. Bei einer Quote von 1,80 auf beiden Seiten rutscht die Marge auf rund 10 %, bei 1,95 auf beiden Seiten — dem Beispiel aus der Buchmacherliteratur — auf rund 2,5 %. Die Marge liegt also in einer Bandbreite von etwa 2,5 % bis 10 % für dasselbe Zweiwegspiel, je nachdem, wie der Buchmacher rechnet. Die Bedingung: nur die gleiche Wette auf beide Ausgänge eines Marktes ergibt diese Werte; sobald man Äpfel und Birnen mischt, verliert die Zahl ihren Sinn.

Vom Zweiweg- zum Dreiwegmarkt

Ein zweiter Ausgang mehr genügt, und die Marge springt. Die Literaturrechnung nennt rund 97,5 % Ausschüttung bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarkts — also 2,5 % Marge. Beim Dreiwegmarkt sinkt die übliche Ausschüttung auf etwa 85 % nach dem Modellfall aus der Buchmacherpraxis, und die entsprechend höhere Marge trägt der Buchmacher nicht als Risikoprämie davon, sondern als Preis für die zusätzliche Absicherungsposition, die er halten muss. Wer den 1X2-Markt eines Fussballspiels mit den beiden Ausgängen eines Tennisspiels vergleicht, vergleicht deshalb nicht zwei Margen desselben Buchmachers, sondern zwei verschiedene Märkte. Und die Ausschüttung ist auch nicht für jeden Buchmacher dieselbe: Die Spanne zwischen den beiden Modellwerten 2,5 % und 10 % für ein Zweiwegspiel zeigt genau das.

Die implizite Wahrscheinlichkeit

Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Der Weg von der Quote zur Wahrscheinlichkeit ist damit ein einziger Rechenschritt, und der Weg zurück genauso. Wer die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge addiert, sieht den Overround: Bei einem fair bepreisten Markt wäre die Summe genau 100 %, bei einem Buchmachermarkt liegt sie darüber.

Das ist die praktische Form des Vergleichs. Zwei Anbieter, ein Spiel, drei Ausgänge. Wer die drei Kehrwerte addiert und die Summe der beiden Anbieter nebeneinanderlegt, weiss in zwanzig Sekunden, welcher teurer rechnet — und zwar bevor die erste Wette platziert ist. Man muss dazu keine Quote mögen, keine Statistik beherrschen und keinem Experten glauben.

Cash-Out, Live und Kombinationen

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist die ehrlichste Beschreibung eines Produkts, das in der Werbung gern als Ausstiegstür verkauft wird: eine Tür, die nicht an jeder Wand ist, und die, einmal durchschritten, zufällt.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für den Wettenden heisst das: Der Live-Ticker, dem man folgt, ist nicht die Referenz, und der Sekundenbruchteil zwischen Klick und Ausgang kann über den Gewinn entscheiden.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Prozentwert aussieht und was er verlangt. Hundert Prozent auf den Nettogewinn klingen nach einer Verdoppelung. Sie verlangen fünfzehn Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Wer fünfzehn solcher Voraussagen trifft, hat überhaupt erst die Basis für den Zuschlag — und wer schon einmal fünfzehn Voraussagen in einer Reihe richtig hatte, weiss, was das über die Häufigkeit aussagt. Der Zuschlag ist echt, die Bedingung davor nicht weniger.

Bei Jouez Sport verlangt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Gegenüberstellung dieser beiden Sätze zeigt mehr über die Angebote als jede Werbeseite. Sporttip lässt bis CHF 1’000 auf eine einzelne Wette zu, Jouez Sport bis CHF 500. Für einen Spielenden mit einem Einsatz von einigen hundert Franken ist die Limite bei Jouez Sport damit keine theoretische Grösse, sondern eine Wand. Wer grössere Beträge setzen will, wird bei Swisslos seltener anstossen — und wer sich beim Setzen auf die Höhe verlässt, sollte wissen, wer die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern darf.

Die Rechtslage

Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert — der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen — bei dieser Frage gibt es keine Abkürzung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.

Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht; Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Ein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten kennt die Schweiz nicht: Banken und Kartenherausgeber sperren solche Zahlungen nicht.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos); Bonushöhen und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Vergleich: die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten

Die folgende Einordnung hält fest, wer in der Schweiz ein Veranstalter ist, warum die ausländischen Marken im Vergleich auftauchen und was jede Zeile der Gegenüberstellung über die Aussagekraft eines Quotenvergleichs verrät.

Brand Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle sagt weniger über die ausländischen Marken als über den Massstab. Zwei Zeilen tragen einen Veranstalternamen, weil hinter ihnen eine Genossenschaft beziehungsweise eine Gesellschaft steht, die in der Schweiz bewilligt ist und deren Spielregeln einsehbar sind. Die acht übrigen Zeilen tragen die Feststellung, die nach Schweizer Recht die einzige ist, die sich treffen lässt: keine Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung, die hier keine Wirkung entfaltet. Das ist der Punkt, an dem eine Quotengegenüberstellung aufhört, ein Preisvergleich zu sein, und anfängt, eine Rechtsfrage zu werden.

Wo Ranglisten an ihre Grenzen stossen

Eine Rangfolge nach Quotenniveau braucht Preise desselben Ereignisses vom selben Tag, und solche Paarungen liegen für Schweizer Spielende selten vor. Was sich dauerhaft sagen lässt, ist eine Reihenfolge der Bedingungen: Wer Schweizer Schutz und ein schweizweites Sperrregister will, kommt an den beiden bewilligten Veranstaltern nicht vorbei. Wer die höchste Zahl auf dem Bildschirm sucht, findet bei den ausländischen Marken mehr davon — und dazu keinen Rechtsweg, keine Registeranbindung und die Möglichkeit, dass die Domain innert Stunden auf der Sperrliste landet und an anderer Stelle wieder erscheint.

Der zweite Vorbehalt betrifft den Zeitpunkt. Quoten ändern sich laufend, und eine Momentaufnahme von heute Morgen kann am Abend falsch sein. Wer eine Quote aus einem Vergleich mitnimmt, ohne den Zeitpunkt zu kennen, hat eine Zahl ohne Bezug — und das gilt für die bewilligten Anbieter genauso wie für die übrigen.

Einordnung: wie man Quoten vergleicht, ohne sich zu verrechnen

Der praktische Kern des Quotenvergleichs passt in wenige Handgriffe, und keiner davon braucht einen Taschenrechner. Jede Dezimalquote trägt ihre implizite Wahrscheinlichkeit als Kehrwert in sich. Wer die Kehrwerte eines Marktes addiert, erhält eine Summe über 100 %, und der Überschuss über 100 % ist der Anteil, den der Buchmacher für sich behält. Die Gegenrechnung — der Quotenschlüssel, also die Ausschüttungsquote — ist der Kehrwert dieser Summe, und sie ist die Zahl, die ein Markt tatsächlich hergibt. Zwei Anbieter, ein Markt, zwei Summen; die kleinere Summe ist die bessere Seite.

Vier Fallen, in die ein Quotenvergleich tappt

Die erste Falle ist der Marktvergleich. Ein Zweiwegmarkt hat eine andere Marge als ein Dreiwegmarkt, und die üblichen Ausschüttungen liegen bei etwa 90 % beziehungsweise etwa 85 %. Wer eine Zweiwegquote gegen eine Dreiwegquote stellt, vergleicht nicht zwei Anbieter, sondern zwei Märkte.

Die zweite Falle ist die Zeit. Quoten ändern sich laufend; ein Vergleich ohne Zeitstempel ist eine Behauptung ohne Datum.

Die dritte Falle ist die Summe der Ausgänge. Eine Quote auf einen einzigen Ausgang lässt keine Aussage über die Marge zu, weil der Markt erst durch alle Ausgänge vollständig wird. Eine «beste Quote» auf ein Team ist keine Aussage über den Buchmacher.

Die vierte Falle ist die Bedingung. Rundungen, Höchsteinsätze und Gewinnobergrenzen stehen nicht in der Quote, sondern in den Bedingungen, und sie können eine Quotendifferenz vollständig auffressen.

Wie man im Alltag einen Franken Marge findet

Der schnellste Weg führt über zwei Wahrscheinlichkeiten. 1 ÷ 1,90 = 52,63 %, 1 ÷ 1,80 = 55,56 %. Zwei Ausgänge bei 1,90 ergeben 105,26 %. Zwei Ausgänge bei 1,80 ergeben 111,12 %. Der Unterschied zwischen den beiden Märkten beträgt in diesem Beispiel rund 5,9 Prozentpunkte Überschuss, und wer auf den Markt mit dem zweiten Paar setzt, zahlt diesen Aufschlag bei jedem einzelnen Einsatz. Ein Vergleich über Anbieter und Märkte lässt sich damit in einer Zeile auf dem Notizblock führen.

Auszahlung und Steuerfreibetrag: zwei Dinge, die man leicht verwechselt

Die Ausschüttungsquote gehört dem Markt. Der Steuerfreibetrag gehört dem Steuerrecht. Die beiden haben nichts miteinander zu tun, und die Verwechslung ist teuer: Eine Ausschüttung von 95 % sagt nichts darüber, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt, und der Freibetrag sagt nichts darüber, wie viel ein Buchmacher einbehält. Der Bundesfreibetrag ab 1.1.2026 liegt bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn und weicht von den kantonalen Werten ab; die Ausschüttung eines Marktes dagegen liegt in der Regel zwischen etwa 85 % und etwa 97,5 %. Zwei Skalen, zwei Fragen, zwei Antworten.

Was man vorher festlegen sollte

Wer die Marge senken will, kann zwischen Märkten und Anbietern wählen. Wer sein Verlustrisiko senken will, kann nur eine Sache wählen: eine Limite, die tief genug ist, dass ein schlechter Abend verkraftbar bleibt. Die erste Entscheidung ist eine Rechnung, die zweite eine Entscheidung. Die Rechnung liegt an dieser Stelle vor — und sie sagt ausdrücklich, dass sie allein nicht reicht.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen, zwei Rechtsräume. Die Reihenfolge beginnt bei den zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und führt danach die ausländischen Marken auf, denen Schweizer Spielende im Netz begegnen — jede mit dem Status «ohne Schweizer Bewilligung» und ohne Schweizer Schutz.

Swisslos Sporttip: der Bewilligte mit dem weitesten Einsatzrahmen

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa und ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Sporttip-Regeln setzen den Rahmen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Dazu kommt ein Werkzeugkasten, der über die reine Quotensetzung hinausgeht: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, nicht garantierbar für jeden Markt; der Kombiboost nur online (Prematch, Live, Systemwetten) mit mindestens vier Voraussagen ab je Quote 1.50, mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts auf definierte Ereignisse, beide nur einmal pro Wettendem nutzbar und bei Cash-Out verfallend.

Verdikt: Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette ist für Schweizer Verhältnisse der weiteste Rahmen unter den beiden Bewilligten, und das ist kein Detail — die Limite entscheidet, ob eine Wette überhaupt angenommen wird. Der Preis dafür steht in derselben Zeile: Swisslos darf sie jederzeit ohne Angabe von Gründen senken.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer mit dem engen Einsatzfenster

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS beschränkt.

Die Bedingungen setzen den Rahmen enger: Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, ein Wettschein mit Multiples höchstens CHF 7’500 Einsatz. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.

Verdikt: Die Bandbreite einer Kombination — mindestens 1.10, höchstens 100’000 — ist das eigentliche Charakteristikum dieses Angebots, weil sie die Produktform vorschreibt und nicht nur begrenzt. Eine sehr lange Kette ist hier nicht zulässig, eine sehr kurze mit magerer Quote ebenso wenig, und der Höchstgewinn von CHF 1’000’000 für ein Multiple setzt dort die Decke, wo Sporttip keine vergleichbare Zahl nennt.

AmunRa: Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz

AmunRa führt keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die nach eigenen Angaben bestehende Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Verdikt: Wer hier wettet, tauscht Schweizer Aufsicht gegen eine Domain, die von heute auf morgen verschwinden oder an einer anderen Stelle wieder auftauchen kann — und kein Schweizer Gericht ist zuständig, wenn das Guthaben mit ihr verschwindet.

Boomerang Bet: kein Weg zurück nach Schweizer Recht

Boomerang Bet führt keine Schweizer Bewilligung; für Sportwetten in der Schweiz sind allein Swisslos und die Loterie Romande zugelassen. Die Angaben zur Lizenzierung sind ohne Beleg und in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domain in die Gespa-Sperrliste mit DNS-Block.

Verdikt: Der Name führt in die Irre — was hier zurückkommt, ist nicht das Geld, wenn der Anbieter es nicht auszahlen will.

Wettigo: die Domain als einzige Sicherheit

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung; in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Belege für die Lizenzierung fehlen, und eine solche Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Verdikt: Das Verhältnis von Verkaufsargument zu Absicherung ist hier so einseitig, dass ein Quotenvergleich damit beginnt, ob die Seite in einem Monat noch erreichbar ist.

Rainbet: Marge unbekannt, Rechtsweg unbekannt

Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten sind hier Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten. Eine nach eigenen Angaben bestehende Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Verdikt: Wer die Marge eines Marktes dort nachrechnen will, kann das tun — nur hilft die bessere Zahl nicht, wenn niemand sie durchsetzt, und durchsetzen kann sie niemand in der Schweiz.

BassBet: wo die Rechnung aufhört zu helfen

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz ein Sportwettenangebot betreiben. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre über die Gespa-Sperrliste.

Verdikt: Ein Quotenvergleich misst den Preis einer Wette, nicht die Durchsetzbarkeit eines Gewinns — und hier ist die zweite Frage die wichtigere.

Pribet: eine Ziffer auf einem Bildschirm

Pribet führt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen allein Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und hat keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste und per DNS blockiert.

Verdikt: Das Guthaben ist hier eine Ziffer auf einem fremden Server ohne Schweizer Aufsicht — und eine Ziffer lässt sich nicht einklagen.

Coolzino: der Name verrät die Priorität

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten in der Schweiz sind Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Block.

Verdikt: Schon der Name zielt auf Casino, nicht auf Sportwetten — wer Quoten vergleichen will, ist hier ohnehin am falschen Ort, und die fehlende Bewilligung ist ein zweiter Grund, nicht der einzige.

HighFlyBet: der Vergleich ohne Massstab

HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste mit DNS-Block.

Verdikt: Eine Quote lässt sich nur gegen eine andere Quote messen, und hier fehlt der zweite Faktor — die Aufsicht, die beiden Seiten dieselbe Regel gibt.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechnet man die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels aus?

Man bildet den Kehrwert jeder Quote, addiert diese Kehrwerte und zieht die Summe von 100 % ab. Bei 1,90 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarkts ergibt das Kehrwerte von je 0,5263, zusammen 1,0526, also rund 95 % Ausschüttung und etwa 5 % Marge. Die Summe selbst ist der Overround.

Weichen die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel voneinander ab?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, und wer es behauptet, hat den Markt nicht geprüft: Quoten ändern sich laufend, und beide Veranstalter setzen sie selbst. Festzuhalten ist etwas anderes. Für die meisten Spielenden steht ohnehin nur einer der beiden zur Wahl, weil das Online-Konto an den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet gebunden ist.

Was ist der Overround, und was verrät er über den Gewinn des Buchmachers?

Der Overround ist die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes, ausgedrückt als Prozentsatz über 100 %. Beispiel: bei 1,90 auf beiden Seiten sind es 105,26 %, also 5,26 Prozentpunkte Überschuss. Bei ausgeglichenem Buch ist dieser Überschuss der Gewinn des Buchmachers. Er ist kein Versprechen: Ein einseitig belegtes Buch kann trotz Overround Verlust bringen.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 %, die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Die Summe dieser Werte über alle Ausgänge eines Marktes liegt über 100 %; die Differenz zu 100 % ist die Marge des Buchmachers.

Warum ist die Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?

Weil der Buchmacher bei drei Ausgängen mehr Positionen absichern muss und die Marge deshalb weiter öffnet. Typisch sind etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa bei Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa bei Fussball. Die konkreten Sätze unterscheiden sich zwischen Buchmachern und Märkten.

Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?

Er lohnt als Rechenübung und endet als Rechtsfrage. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); es gibt keine Anbindung ans Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains können per DNS blockiert werden. Eine bessere Quote dort erkauft man mit dem Verzicht auf genau das.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»