Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten: CHF 20, CHF 10'000 und die Falle mit dem Euro
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — Bewilligungsstand und Limiten geprüft gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Es gibt hierzulande zwei Zahlen, die eine Mindesteinzahlung beschreiben, und keine davon steht in Euro. Die eine lautet CHF 20 und ist der kleinste Betrag, mit dem sich Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kaufen lässt. Die andere lautet CHF 10’000 und ist die Summe, die in 30 Tagen höchstens auf ein Spielerkonto fliessen darf. Wer eine Einzahlungsgrenze von «5 Euro» oder «1 Euro» sucht, sucht nicht nach einem Schweizer Angebot — er sucht nach einer Website, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das ist keine Spitzfindigkeit der Wortwahl, sondern der Kern der Sache: An einen Betrag in Franken ist eine Aufsicht geknüpft, an einen Betrag in Euro nicht.
Rechtslage: warum die Einzahlung in Franken beginnt
Wer verstehen will, warum eine Sportwette in der Schweiz bei CHF 1 beginnt und nicht bei 50 Rappen, muss beim Gesetz anfangen und nicht bei der Zahlungsseite. Die Antwort hat wenig mit Bequemlichkeit zu tun und alles mit einem Markt, den die Kantone bewusst klein gehalten haben.

Zwei Veranstalter, ein Gesetz, kein dritter Anbieter
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK — die Aufsichtsbehörde kennt nur Casinos, und wer seine Wetten dort sucht, sucht an der falschen Stelle.
Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dieser Satz ist die Wurzel des ganzen Themas. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains — kein Verzeichnis von Anbietern, die man wählen könnte.
Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, bei Jouez Sport nicht. Das ist die erste Einzahlungsgrenze, die einem begegnet, und sie ist keine Geldfrage, sondern eine Adressfrage.
Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Man kann das zynisch finden oder beruhigend; für die Frage, wie viel Geld man einzahlen kann, ändert es nichts. Es erklärt nur, warum der Gesetzgeber zwei Veranstalter für genug hielt.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist
Nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und auch schon die einzige. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein Schweizer Spielsperrregister kennt ein ausländischer Anbieter nicht, weil er ihm nicht angeschlossen ist. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, keine Stelle, an die man sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und wer dort gewinnt, findet sein Glück unter Umständen in der Steuererklärung wieder — dazu später.
Einzahlungen ohne Anonymität
Eine Regel gilt für beide bewilligten Veranstalter und für jede Zahlungsart, die ein Spieler wählt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht; Krypto-Auszahlungen ebenso wenig. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS) — niemand kann also mit geliehenem Geld des Veranstalters wetten.
Das ist mehr als eine Formalität. Ein Konto im eigenen Namen heisst: Ein Zahldienst, der keine Namensgleichheit herstellt, fällt als Rückweg weg. Wer einzahlt, sollte den Auszahlungsweg von Anfang an mitdenken, weil er ihn nicht nachträglich wechseln kann.
Welche Sportarten überhaupt auf dem Programm stehen dürfen
Auch hier folgt die Einzahlung dem Rahmen, nicht umgekehrt. Erlaubt sind nur Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 09.10.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt: es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nur als solche zu beschreiben. Bei Sporttip umfasst sie Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.
Wer vom Ausland aus auf Schweizer Fussball wetten will und dabei Corner-Märkte sucht, findet sie bei den bewilligten Anbietern nicht. Er findet sie woanders. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann — aber man sollte wissen, dass man sie trifft.
Die Quote als Beweis für den Betrag
Ein letzter Punkt der Rechtslage, der praktisch wird, sobald Geld auf dem Konto liegt: Die Wette steht, wie das Ereignis tatsächlich ausgeht, und nicht, wie es übertragen wird. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Der Unterschied zwischen einer korrekt platzierten und einer knapp zu spät abgegebenen Wette ist also der ganze Einsatz. Das ist die unangenehmste Art, Geld zu verlieren, weil man nicht verloren hat, sondern zu spät war.
Schutzmassnahmen: was die eigene Limite kostet
Die zweite Zahlengruppe auf dieser Seite sind die Limiten, und sie verhalten sich anders als alles, was man von ausländischen Wettseiten kennt. Dort setzt der Anbieter die Grenze. Hier setzt sie der Spielende — und darf sie danach nur noch in eine Richtung schnell bewegen.
Kein staatlicher Deckel, dafür eine Pflicht
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich fixierte Obergrenze für Einzahlungen. Der Veranstalter muss jedoch von sich aus einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite ist also Pflicht, ihr Betrag aber persönlich. Wer 50 Franken im Monat spielen will, gibt 50 an; wer 2’000 angeben will, gibt 2’000 an. Der Staat sagt nur, dass eine Zahl dastehen muss.
Bei Swisslos kommt eine zusätzliche Hürde vor der ersten Teilnahme an Sporttip. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also in einer schlechten Woche die Limite nach oben schieben will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Das ist der Zweck.
Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Sie ist das schärfere Werkzeug, weil sie nicht auf Verluste schaut, sondern auf das Geld, das überhaupt auf das Konto kommt.
Warum die Limite nur langsam nach oben geht
Die Asymmetrie ist die eigentliche Schutzmassnahme, und sie ist die einzige, die ohne den Spielenden funktioniert. Eine Verlustlimite, die man sofort senken und erst verzögert erhöhen kann, ist ein Werkzeug gegen den eigenen Impuls. Ein schlechter Abend lässt sich nicht durch eine höhere Limite am gleichen Abend reparieren.
Wer das umgeht, indem er bei einem zweiten Anbieter ein Konto eröffnet, umgeht die Limite nicht — in der Schweiz gibt es keinen zweiten Anbieter, bei dem er nicht ohnehin sein Gebiet teilen würde, oft ist es derselbe. Die Limite bleibt wirksam, solange sie das einzige Konto ist.
Die Spielsperre und das Register
Die schärfste Stufe ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich geregelt ist das in Art. 80–82 BGS; das Register führt die Sperren von Personen zusammen, die überschuldet, spielsüchtig oder selbst ausgestiegen sind. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist eine harte Regel, aber sie ist die logische Konsequenz aus einer Sperre, die sonst nur auf dem Papier stünde.
Was die Verkaufsstelle nicht leistet
Man könnte annehmen, an einem Kiosk sei die Welt in Ordnung, weil dort ein Mensch steht. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen 200 Fälle an Verkaufsstellen geprüft und in 47,5 Prozent dieser Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. In fast jedem zweiten Fall. Wer die persönliche Kontrolle als den sichereren Weg betrachtet, sollte diese Zahl kennen. Der Konto-Weg mit Ausweispruefung ist der strengere.
Identität und ein Konto pro Person
Ein Konto pro Spieler, mit verifizierter Identität, so wollen es Art. 47–52 VGS. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Bei der Loterie Romande kommen Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone hinzu, pro Person ein einziges Konto. Verlangt wird eine Ausweiskopie in Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate sein darf.
Die Verifizierung ist keine Nebenbedingung, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen überhaupt funktioniert. Wer beim Einzahlen ungenau ist, merkt den Unterschied erst beim Auszahlen.
Ein Hinweis zur Steuer
Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab; man sollte keinen einzelnen Kantonswert verallgemeinern. Oberhalb des Betrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf den Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür unterliegen Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der kantonalen Praxis etwa im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag der ordentlichen Einkommenssteuer. Wer im Ausland ein paar Tausend Franken gewinnt, versteuert sie möglicherweise vollständig. Für den eigenen Fall bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Zahlungsabwicklung: von der Wallet-Aufladung zur Auszahlung
Jetzt wird es konkret. Die beiden bewilligten Veranstalter zahlen nicht in einem einzigen, immer gleichen Rhythmus aus, und der Weg des Geldes erklärt mehr über den Mindestbetrag als jede FAQ-Seite.
Was auf das Wallet kommt und was es kostet
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Das Volumen pro 30 Tagen darf CHF 10’000 nicht überschreiten, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Konto, das bereits 9’999 Franken trägt, nimmt keinen weiteren Franken an, selbst wenn die 30-Tage-Grenze noch offen wäre. Wer viel gewinnt und viel einzahlt, merkt das als Erstes.
Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Swisslos selbst nennt das für das Aufladen des Spielkontos.
Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Dazu kommen Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer ein 200er-Ticket in Raten verbrauchen möchte, kann das nicht.
Der Vergleich der beiden Zahlengruppen lohnt einen Moment. CHF 20 Mindestbetrag bei einem 30-Tage-Deckel von CHF 10’000 heisst: Für einen Gelegenheitsspieler ist die untere Grenze das einzige, was ihn je berührt. Für jemanden, der ernsthaft Volumen fährt, ist die obere Grenze das einzige, was ihn je berührt. Dazwischen liegt fast der ganze Markt, und für den spielt keine der beiden Zahlen eine Rolle.
Der Mindesteinsatz liegt bei Sporttip bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Einzahlung von CHF 20 plant, kann sie also in zwanzig Wetten zu CHF 1 umsetzen — oder in eine einzige. Die Einzahlungsgrenze und die Einsatzgrenze sind zwei verschiedene Dinge, und die Einsatzgrenze ist die, die die Praxis bestimmt.
Wann das Geld zurückkommt
Die Auszahlungsseite ist bei Swisslos staffeliert. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Staffelung ist der Punkt, an dem «gratis» zu einer Frist wird. Zweimal im Jahr kostenlos, dann drei Prozent — wer sein Guthaben in vielen kleinen Beträgen abzieht, arbeitet gegen sich selbst. Ein einzelner Abzug über die angesammelte Summe ist billiger als vier Abzüge über Teilbeträge, und beides steht in derselben Bedingung.
Bei Gewinnen greift ein anderer Weg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande zieht die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.
Die Tausendergrenze erklärt, warum manche Gewinne sofort verfügbar sind und andere nicht. Bis CHF 1’000 liegt das Geld auf dem Spielkonto und wird weiter verwendet; darüber verlässt es die Plattform und landet auf der Bank. Wer knapp unter der Grenze gewinnt, kann den Betrag vollständig weiter einsetzen — und verliert ihn dann mit derselben Leichtigkeit, mit der er ihn gewonnen hat. Die automatische Gutschrift ist bequem und genau darin nicht ganz harmlos.
Der Wettschein und die Barkasse
Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für Beträge darüber führt der Weg über die Verkaufsstelle hinaus. Wer regelmässig an der Verkaufsstelle einlöst, sollte wissen, dass die Barkasse eine Obergrenze kennt und nicht der Veranstalter sie setzt.
Was passiert, wenn der Gewinn liegen bleibt
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr, dann ist das Geld weg und geht an den gemeinnützigen Auftrag. Wird eine Auszahlung verweigert, ist die Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zehn Tage sind kurz, und ein eingeschriebener Brief ist eine bewusste Hürde: Wer sich beschweren will, muss es ernst meinen.
Das ist die einzige Frist auf dieser Seite, die einen Gewinn komplett zunichte macht. Die 26 Wochen sind grosszügig genug, um sie zu übersehen.
Warum die Aufladung die Auszahlung bestimmt
Beide bewilligten Veranstalter zahlen auf ein Konto im eigenen Namen aus, und beide schreiben kleinere Gewinne zunächst dem Wallet gut. Der Weg zurück ist damit nicht identisch mit dem Weg hin, aber er ist an dieselbe Identität gebunden. Wer mit PostFinance Pay auflädt, hat damit noch keinen Auszahlungsweg festgelegt; festgelegt ist, dass der Empfänger die Person sein muss, die das Konto eröffnet hat.
Vergleich der bewilligten Anbieter
Über den ganzen Markt betrachtet gibt es zwei Zeilen, und beide tragen eine Schweizer Bewilligung. Die Tabelle stellt nebeneinander, was auf diesem Gebiet zählt: wer die Bewilligung hält und unter welchem Namen er auftritt. Was sie nicht zeigt, ist die zweite Hälfte des Bildes — die ausländischen Plattformen, von denen Schweizer Spielende regelmässig erzählen, und die keine dieser Zeilen füllen würden.
| Betreiber und Produkt | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos, Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande, Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende |
Die Spanne zwischen diesen beiden Zeilen ist schmal und liegt nicht in der Bewilligung, sondern im Gebiet. Swisslos veranstaltet Sporttip in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im einen Gebiet wohnt, hat faktisch einen Anbieter — nicht zwei zur Auswahl. Das ist die eigentliche Vergleichserkenntnis, und sie lässt sich nicht durch Bewertungspunkte wegdiskutieren.
Warum die Tabelle trotzdem so kurz ist: Eine Schweizer Bewilligung ist kein Merkmal, das viele Anbieter teilen. Sie ist ein Merkmal, das genau zwei teilen. Die häufige Erwartung, unter zehn geprüften Anbietern seien mehrere bewilligt, hält dem Gesetz nicht stand. Alles andere auf diesem Gebiet ist entweder ein Casino, das keine Sportwetten anbietet, oder eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Die andere Hälfte — die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen — wird im Abschnitt «Die geprüften Plattformen im Einzelnen» beschrieben; keine von ihnen trägt in dieser Spalte eine Schweizer Bewilligung. Wer dort vergleicht, vergleicht nicht Bewilligungen, sondern Bedingungen.
Die geprüften Plattformen im Einzelnen
Zehn Namen stehen hier zur Bewertung, und die Reihenfolge ist keine Rangliste. Die beiden Schweizer Veranstalter kommen zuerst, weil an ihnen die rechtliche Messlatte hängt. Danach folgen acht internationale Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Wie es um die regulatorische Sicherheit und die Sperrliste steht, wurde bereits in der Rechtslage erklärt — das gilt für alle internationalen Marken hier.
Eine Warnung zur Erwartungshaltung, bevor es losgeht. Die Frage «Welche Plattform hat die kleinste Mindesteinzahlung?» klingt nach einem Zahlenvergleich. Sie ist in Wahrheit eine Frage nach dem Bewilligungsstatus, weil der Mindestbetrag in Franken an eine Aufsicht geknüpft ist und der Mindestbetrag in Euro an keine. Die acht internationalen Anbieter unten wurden zu diesem Punkt nicht als Anbieter einer bestimmten Mindesteinzahlung bewertet; die Bewertung richtet sich nach ihrer Bewilligungslage und dem, was daraus folgt.
Swisslos Sporttip: CHF 20 Mindestkauf, CHF 9’999 Verlustlimite
Der grösste Auffangpunkt des Schweizer Modells. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Das Geld fliesst in Franken und unterliegt einer doppelten Grenze. Der Mindestkauf für Wallet-Guthaben liegt bei CHF 20, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Dabei ist das Volumen auf CHF 10’000 pro 30 Tage gedeckelt; ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Die Auszahlung ist gestaffelt: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 Prozent Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Auf der Schutzseite steht vor der ersten Teilnahme die Pflicht, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 —, mit sofortiger Wirkung nach unten und 72 Stunden Verzögerung nach oben. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren; die unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register.
Beim Wetten selbst gilt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine solche Wette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für das Thema dieser Seite ist die Reihenfolge der Zahlen entscheidend. CHF 20 Mindestkauf gegen CHF 1’000 Höchsteinsatz gegen CHF 9’999 Verlustlimite — wer 20 Franken einzahlt, kann mit einer einzigen Wette den Zwanzigfachen Betrag riskieren, wenn er über das Guthaben hinaus nicht nachlädt. Nicht die Einzahlung begrenzt das Spiel, sondern die Kombination aus Guthaben und Limite.
Fazit: Die zwei Prozent Kommission ab der dritten Auszahlung sind keine Versteckklausel, sondern eine Mengenregel — wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt sie, wer selten grössere abzieht, nicht. Wer in einem deutschsprachigen Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier den einzigen Anbieter mit Schweizer Aufsicht und muss die Auszahlung deshalb so planen, dass sie nicht zur Dauerabgabe wird.
Loterie Romande Jouez Sport: gleiche Limiten, anderes Gebiet
Die Westschweizer Antwort auf dieselbe Aufgabe und rechtlich der Zwilling von Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone voraus, ein Konto pro Person. Verlangt wird eine Ausweiskopie in Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Beim Geld ist das Muster vertraut und die Beträge sind es auch. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Ein Blick auf die Aktionsseite zeigt, in welchem Rahmen Gratisleistungen hier stattfinden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, ein Monat Haltbarkeit und kein Auszahlungsanspruch — die Grössenordnung sagt mehr über das Schweizer Bonusregime als jede Beschreibung.
Fazit: Der Prepaid-Weg setzt auf einen Schlag mehr Guthaben aufs Konto, als man vielleicht ausgeben will, und lässt sich nicht splitten — wer mit dem Zwanzigern-Ticket klein anfangen will, ist gut beraten, das Guthaben vorher zu planen und nicht nachher zu bedauern.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Als Lizenz wird nichts festgestellt, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg; seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS gesperrt werden.
Was daraus für eine Einzahlung folgt, ist keine Detailfrage. Ohne Schweizer Bewilligung gilt weder die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nach Art. 50 Abs. 2 VGS noch die Limitenpflicht nach Art. 87 VGS. Der Mindestbetrag, den ein solcher Anbieter nennt, ist seine eigene Zahl, nicht die einer Aufsicht.
Fazit: Was hier an Einzahlungsuntergrenze genannt wird, ist eine Plattformangabe ohne aufsichtsrechtliche Grundlage, und das Konto eines Spielers kann keinen Schweizer Standard beanspruchen — das ist für sich genommen schon eine Bewertung.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Da der Anbieter nicht über eine hiesige Zulassung verfügt, gelten die Ausführungen zur Rechtslage in der Schweiz: keine hiesige Aufsicht, kein Anschluss an das Spielsperrregister und die Gefahr, dass die Domain auf der Sperrliste landet.
Ein Punkt, der bei einer solchen Konstellation bettelseitig oft übersehen wird: Der Weg des Geldes zurück ist nicht durch eine Schweizer Regel auf den eigenen Namen festgelegt. Wer dort einzahlt, verlässt sich auf die Plattform.
Fazit: Wenn die Bewilligungslage eines Anbieters der einzige Punkt ist, den eine Prüfung zu ihm festhält, dann ist das die Bewertung — es gibt hier nichts, was gegen den Weg ins Ausland spricht, ausser allem, was für den Weg in die Schweiz spricht.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Auch hier gilt: Die Marke hat keine Zulassung für den Schweizer Markt, entsprechend fehlen der Anschluss an die hiesigen Schutzsysteme wie das Sperrregister und die rechtliche Sicherheit, die eine Schweizer Bewilligung bietet.
Die Verbreitung einer Marke sagt nichts über ihre Bewilligungslage. Eine Plattform kann in vielen Ländern präsent und in der Schweiz trotzdem nicht zugelassen sein.
Fazit: Reichweite ersetzt keine Bewilligung, und die Frage nach der Mindesteinzahlung stellt sich in dieser Kategorie ohne jede Schweizer Rückversicherung — das ist der ganze Befund.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Das bedeutet, dass der Anbieter nicht unter das Schweizer Geldspielgesetz fällt, kein Teil des nationalen Schutzregisters ist und die Domains vom Zugang durch Schweizer Provider blockiert werden können.
Ein Name, der in anderen Märkten reguliert auftritt, ist in der Schweiz nicht allein deshalb zugelassen. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und umgekehrt gilt eine ausländische Bewilligung hier nicht.
Fazit: Ein bekannter Name und eine Schweizer Aufsicht sind zwei verschiedene Dinge, und für die Einzahlung ist nur das zweite von Bedeutung.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Der Anbieter entzieht sich damit den hiesigen Kontrollmechanismen, was bedeutet: kein Schutz durch das Sperrregister und keine Anerkennung seiner internationalen Lizenzen hierzulande.
Für Spielende entfällt damit der gesamte Schutzapparat, den das Geldspielgesetz für bewilligte Angebote vorschreibt — von der Limitenpflicht bis zur Auszahlung auf das eigene Konto.
Fazit: Der Unterschied zwischen dieser Plattform und einem Schweizer Veranstalter liegt nicht in der Qualität der Wettscheine, sondern darin, welche Stellen bei einem Problem überhaupt zuständig sind — und hier ist es keine.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Für Schweizer Spielende bedeutet das die übliche Konstellation: keine hiesige Rechtsgrundlage für den Spielerschutz, keine Integration in das Sperrsystem und die Möglichkeit, dass der Zugang behördlich unterbunden wird.
Eine gesperrte Domain ist kein theoretisches Risiko: Die Gespa ersetzt blockierte Domains innert Stunden, weil Anbieter auf neue Adressen ausweichen. Für den Spielenden heisst das, dass die Erreichbarkeit der Seite nicht von seinem Anbieter allein abhängt.
Fazit: Wer sein Guthaben bei einem Anbieter hält, dessen Domain jederzeit auf einer Liste landen kann, hat einen Teil des Risikos nicht beim Buchmacher, sondern beim eigenen Zugang.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Da keine Schweizer Bewilligung vorliegt, greifen hier weder die Vorgaben des Geldspielgesetzes noch die Schutzmassnahmen, die für lizenzierte Angebote obligatorisch sind.
Für die Frage nach dem Mindestbetrag heisst das: Jede genannte Untergrenze ist eine Angabe der Plattform, und keine Aufsicht überprüft, ob sie eingehalten wird.
Fazit: Eine Zahl ohne Aufsicht ist eine Behauptung, und der Spielende trägt das Risiko dieser Behauptung selbst.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Zum Abschluss dieser Gruppe bleibt festzuhalten: Es fehlt an einer Schweizer Bewilligung, wodurch der Anbieter ausserhalb des regulierten Marktes operiert und nicht an die schweizerischen Sicherheitsstandards gebunden ist.
Damit ist die Reihe der internationalen Marken geschlossen, und die Reihe liest sich in der Bewilligungsspalte identisch. Das ist keine Nachlässigkeit der Bewertung, sondern die Tatsache des Marktes.
Fazit: Die wiederkehrende Zeile in der Bewilligungsspalte ist das Ergebnis, nicht die Wiederholung einer Prüfung — wer als Schweizer Spielende sein Konto in Franken führt, kann unter diesen Namen keinen wählen.
Woran man einen bewilligten Veranstalter erkennt
Die Prüfung ist kurz und lässt sich ohne Werkzeug durchführen. Drei Merkmale, in dieser Reihenfolge:
- Steht der angebotene Mindestbetrag in Franken? Eine Angabe in Euro und ein Schweizer Wohnsitz als Voraussetzung passen nicht zusammen.
- Ist als Veranstalter einer der beiden Namen genannt, mit kantonalem Gebiet? Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt und ein Konto bei einem anderen Anbieter führt, ist im Ausland.
- Wird die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen zugesagt? Das ist die gesetzliche Regel (Art. 50 Abs. 2 VGS) und damit der einfachste Lackmustest.
Wer alle drei mit Ja beantwortet, hat einen bewilligten Veranstalter vor sich. Wer eine der drei Fragen mit Nein beantwortet, hat einen Anbieter, über den die Gespa nichts zu sagen hat.
Werbung und Gratisleistungen im bewilligten Markt
Ein kurzer Blick auf die Spielregeln der Anbieter, weil sie den Spielraum für Werbung einengen. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum ausländische Anbieter hier in offiziellen Kanälen kaum präsent sind.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Einen Werbeverbots-Zeitfenster gibt es nicht.
Vierundzwanzig und acht. Wenn man sich fragt, warum das Schweizer Bonusangebot so viel ruhiger aussieht als das, was ausländische Seiten bewerben, liegt die Antwort in diesen zwei Zahlen und nicht im Marketinggeschmack der Genossenschaften.
Grundlagen: was eine Mindesteinzahlung überhaupt ist
Die Grundlagen dieses Themas sind schnell erzählt und werden am häufigsten durcheinandergebracht. Eine Einzahlung ist kein Einsatz. Ein Wallet-Guthaben ist kein Kontostand im Bankensinn. Und eine Limite ist keine Einzahlungsgrenze, nur weil beide Zahlen haben.

Wallet, Konto, Einsatz: drei verschiedene Dinge
Bewilligte Schweizer Anbieter wie Swisslos führen kein Bankkonto, sondern ein Spielkonto mit einem Guthaben. Man kauft Guthaben ein, und der Mindestbetrag dieses Kaufs ist die Zahl, über die hier gesprochen wird: CHF 20 bei Swisslos, und bei der Loterie Romande sind es die Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die in einem Betrag gutgeschrieben werden müssen.
Von diesem Guthaben wird der Einsatz abgebucht, und erst dort greifen die Einsatzlimiten — CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette bei Sporttip. Wer 20 Franken aufgeladen hat und in einer Wette 1’000 Franken riskieren möchte, kann das nicht, weil das Guthaben nicht reicht; wer 1’000 Franken aufgeladen hat, kann es. Die Maximalwette hängt also am Guthaben und nicht an der Einzahlungsobergrenze.
Und schliesslich sind da die 30-Tage-Grenzen von CHF 10’000, bei beiden Veranstaltern, plus die Obergrenze des Wallet-Guthabens. Bei Swisslos liegt sie bei CHF 9’999, bei der Loterie Romande bei CHF 10’000. Das ist keine Einzahlungsgrenze im engeren Sinn, sondern eine Bestandsgrenze: Ab einem bestimmten Guthaben nimmt das Konto nichts mehr an.
Warum Euro-Beträge ein Signal sind
Die Suchanfragen, die Menschen zu dieser Seite führen, nennen Beträge wie 5 Euro, 1 Euro, manchmal gar keine Mindesteinzahlung. Diese Beträge gehören zu Websites ohne Schweizer Bewilligung. Die Logik dahinter ist einfach: Eine Zahl in Euro ist kein Schweizer Betrag, und ein Schweizer Veranstalter führt sein Konto in Franken. Wer also eine Untergrenze in Euro liest, hat bereits die Antwort auf eine Frage, die er noch gar nicht gestellt hat.
Das ist kein Reinlichkeitsargument, sondern ein Signal für die Rechtslage dahinter. An einen Frankenbetrag sind die Limitenregeln des Art. 87 VGS, die Auszahlungsregel des Art. 50 Abs. 2 VGS und das Sperrregister geknüpft. An einen Eurobetrag ist nichts davon geknüpft. Der Mindestbetrag wird damit zum sichtbaren Teil einer unsichtbaren Entscheidung.
Der psychologische Teil ist der unangenehme. Eine Einzahlung von 1 Euro klingt nach einem risikofreien Ausprobieren. Sie ist es nicht, weil die Sicherheit nicht in der Höhe des Betrags liegt, sondern in der Aufsicht über den Anbieter. Ein Euro bei einem unbewilligten Anbieter und ein Euro bei einem bewilligten sind derselbe Betrag mit einem völlig verschiedenen Rechtszustand dahinter.
Was ein Gratisspielguthaben ist und was nicht
Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Gesetz verwendet, und er ist nicht dasselbe wie eine Gratiswette oder Freiwette, wie sie im Markt heissen. Beide bewilligten Veranstalter sagen dasselbe: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer zehn Franken Spielguthaben geschenkt bekommt — wie in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit 7’000 Stück zu CHF 10, 30 Tage gültig —, kann damit wetten, aber nicht das Guthaben abheben.
Die Unterscheidung entscheidet über den Wert eines Angebots. Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist weniger wert, als ihr Nennbetrag aussieht, weil ein Gewinn nur um die Quote minus eins wächst. Gratisspielguthaben, das gar nicht auszahlbar ist, ist noch einmal enger: Es kann nur im Spiel verschwinden.
Die kleinste Zahl ist nicht die wichtigste
Wer die Frage nach der Mindesteinzahlung stellt, will wissen, mit wie wenig er anfangen kann. Die ehrliche Antwort für die Schweiz lautet: mit CHF 20, und mehr als CHF 10’000 gehen in 30 Tagen nicht durch. Aber keine dieser beiden Zahlen ist die Zahl, die über den Abend entscheidet. Über den Abend entscheidet die Verlustlimite, die man vorher selbst gesetzt hat, und die erhöht sich nicht so schnell, wie man es gern hätte.
Wo man die Zahlen selbst nachschlägt
Die Beträge auf dieser Seite stammen aus den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter und aus den Bedingungen für die Online-Teilnahme; die gesetzlichen Grundlagen stehen im Geldspielgesetz und in der Verordnung über die Geldspiele. Wer vor einer Einzahlung prüfen will, ob eine Zahl noch stimmt, liest die Bedingungen des Anbieters, nicht die Werbeseite.
Beim Wettschein lohnt ein zweiter Blick auf die Einsatzgrenze, weil sie sich jederzeit ändern lässt und eine Wette über der Limite schlicht nicht angenommen wird. Und bei einem Gewinn schliesslich auf die 26 Wochen — die einzige Frist auf diesem Gebiet, die einen Anspruch endgültig beendet.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung
Wie viel muss man bei Swisslos mindestens einzahlen?
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich ab einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Bei diesem Anbieter ist der monatliche Rahmen von 30 Tagen auf CHF 10’000 limitiert, und ein Kauf setzt voraus, dass das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Was bedeutet eine Mindesteinzahlung in Euro für den Anbieter?
Dass er keine schweizerische Bewilligung hat. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und beide führen das Konto in Franken. Eine Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz Wirkung. Ein Eurobetrag stammt daher von einer Plattform ohne Schweizer Zulassung.
Wie viel lässt sich bei der Loterie Romande in 30 Tagen einzahlen?
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Prepaid-Tickets gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200; sie sind ein Jahr gültig und werden in einem Betrag gutgeschrieben.
Auf welches Konto gehen Gewinne?
Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Veranstaltern nicht. Bis CHF 1’000 netto geht der Gewinn direkt aufs Wallet, höhere Beträge auf das angegebene Bank- oder Postkonto.
Bis zu welchem Betrag landet ein Gewinn direkt auf dem Wallet?
Bei beiden Veranstaltern bis CHF 1’000. Bei Swisslos gilt das pro Spielbestätigungsquittung, bei der Loterie Romande für Netto-Gewinne bis CHF 1’000. Darüber erfolgt die Überweisung auf das Konto: bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen, bei Swisslos-Auszahlungen aus Guthaben innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen?
Nein. Die Schweiz kennt keinen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel. Der Veranstalter muss jedoch Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS), deren Betrag der Spielende selbst festlegt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
