Bestandskunden-Boni in der Schweiz: wenig Auswahl, klare Regeln, harte Grenzen

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Der Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz ein Wettkonto besitzt und nach einem Bonus für Bestandskunden sucht, landet in einer Landschaft, die es so nur hier gibt. Zwei Veranstalter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten. Beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ausgeben, und diese Zustimmung ist eine Ausnahme, keine Regel. Das Ergebnis ist ein Markt, in dem ein «Gutscheincode» kein Produkt ist, sondern eine Vokabel aus einem anderen Land.

Was folgt daraus für die eigene Wette? Mehr, als man auf den ersten Blick denkt. Es folgt, dass eine Aktion ein Datum hat, an dem sie endet. Es folgt, dass ein Guthaben nicht in jedem Fall auszahlbar ist. Es folgt, dass eine Erhöhung der eigenen Verlustlimite 72 Stunden dauert und nicht 72 Sekunden — und dass niemand diese Wartezeit umgeht, indem er einen Boost nutzt. Und es folgt, dass die ausländischen Seiten, die mit dicken Boni für bestehende Konten werben, in der Schweiz keine Bewilligung haben und damit auch keiner Schweizer Kontrolle unterstehen.

Der Reihe nach.

Rechtslage: Warum Treueaktionen der Zustimmung bedürfen und was daran hängt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur die Casinos. Wer wissen will, wer in der Schweiz Wetten anbieten darf, muss bei der Gespa nachsehen, nicht bei einer Casino-Aufsicht.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, ist der eine. Die Loterie Romande, mit dem Produkt Jouez Sport, ist der andere. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste, wie die Gespa angibt.

Was heisst das für eine Aktion für Bestandskunden? Eine Aktion ist immer das Angebot eines Veranstalters, und der Veranstalter ist eine von zwei Adressen. Es gibt keinen dritten Anbieter, bei dem ein Leser nachsehen könnte, welche Treuebedingungen gelten. Es gibt zwei.

Was Gratisspielguthaben zur Ausnahme macht

Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zweiunddreissig Zustimmungen in einem Jahr für die ganze Schweiz. Um das einzuordnen: das ist keine Marketingzahl, das ist eine Aufsichtsstatistik, und sie erklärt den Markt besser als jede Werbeseite es könnte.

Auch die Werbung selbst ist geregelt. Sie darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und darf sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Und — hier wird es für die ausländischen Anbieter ernst — Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Schweizer Seite, die einen ausländischen Anbieter mit «Bonus für Bestandskunden» anpreist, bewegt sich auf dünnem Eis. Beschreiben und einordnen ist erlaubt und richtig. Anpreisen ist es nicht.

Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Das sei erwähnt, weil es in Diskussionen oft unterstellt wird.

Die geschlossene Liste: worauf in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Ein Veranstalter darf nicht alles anbieten, was er möchte. Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Eintritt in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste zeigt weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt die Funktion des jeweiligen Anbieters.

Was folgt daraus für den Bonusjäger? Ein Boost lässt sich nicht auf einen Markt legen, den es nicht gibt. Wer von einem Anbieter mit «Sonderwetten» angelockt wird, sollte zuerst prüfen, ob der Markt überhaupt auf der Liste steht.

Wer ein Konto eröffnen darf — und wer nicht

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettkampf teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Hier zeigt der Angle seine erste Kante. Eine Aktion für Bestandskunden setzt voraus, dass man Bestandskunde sein kann. Wer im Ausland wohnt, wird es nie — unabhängig davon, wie viel Guthaben ein Anbieter bewirbt.

Zahlungen: warum anonyme Auszahlungen in der Schweiz nicht existieren

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Es gibt in der Schweiz kein Zahlungsblocksystem gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartenschemata blockieren solche Zahlungen nicht — wer das behauptet, erzählt eine Geschichte, die sich leicht überprüfen lässt und dann peinlich wird.

Offshore: was eine ausländische Bewilligung hier wert ist

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Ehrlich formuliert, ohne die eine Seite schöner zu machen als die andere: offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtspflege — dafür sind Gewinne aus ausländischen Anbietern nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Varianten ist per se «die sichere Wahl». Wer anderes behauptet, verkauft etwas.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Wartefristen und die Spielsperre

Jetzt wird es praktisch. Die folgenden Instrumente gelten unabhängig von jeder Aktion, und das ist der Punkt: keine Aktion hebelt sie aus, keine Wartefrist verkürzt sich durch einen Boost, und kein Gratisspielguthaben erweitert eine Limite. Wer nach der Anmeldung eine bessere Aktion sucht, sollte zuerst wissen, wo die Leitplanken stehen.

Verlustlimiten als Bedingung, nicht als Kür

Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Es sind Limiten, die der Spielende selbst setzt — nicht der Staat.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Von Gesetzes wegen beträgt die Wartefrist bei einer Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist einer dieser Sätze, die man zweimal lesen sollte, weil er zwei Zahlen nennt und beide gelten: die eine ist der gesetzliche Rahmen, die andere die Praxis der beiden Veranstalter.

Und hier kommt die Konsequenz, die viele überrascht. Wer sich wegen einer Aktion mehr Einsatz zutraut als seine Limite erlaubt, kann die Limite nicht schnell anheben. Drei Tage sind lang genug, dass die Aktion vorher endet. Die Limite ist damit kein Formular, sondern eine echte Bremse — und das ist beabsichtigt.

Einen staatlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Wer mit einem «Limit» argumentiert, das der Gesetzgeber ohnehin vorschreibe, beschreibt das Instrument falsch.

Selbstsperre und registereintrag: was eine Sperre wirklich bedeutet

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Der Rechtsrahmen dahinter: die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) sieht den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre vor, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Kante im ganzen Regelwerk, und sie gehört genau hierhin: wer gesperrt ist, verliert nicht nur den Zugang, sondern auch den Anspruch.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also keineswegs streng — wer sich auf die Kontrolle am Schalter verlässt, verlässt sich auf etwas, das in fast jedem zweiten Versuch nicht funktioniert hat.

Warum Dauerangebote kein Anreiz zu höherem Einsatz sein sollten

Die Limiten und die Spielsperre sitzen ausserhalb jeder Aktion. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn, wenn die Wette gewinnt. Er verbessert nicht die Trefferquote, und er trifft keine Entscheidung darüber, wie viel jemand setzt. Deshalb ist die Reihenfolge der Entscheidungen wichtig: erst die Limite, dann der Einsatz, dann die Wette — und nie die Aktion als Grund, die erste Stufe zu überspringen.

Wie eine einzelne Wette überhaupt bewertet wird, hängt an der Quote. Die Gespa-Liste legt fest, worauf gewettet werden darf; die Quote legt fest, zu welchem Preis. Und in jeder Quote sitzt der Anteil, den der Anbieter für sich behält — bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist dieser Quotenschlüssel in beiden Angeboten der zentrale Bezugspunkt, weil sich Aktionen wie ein Kombiboost immer auf den Nettogewinn beziehen, nicht auf die Quote selbst.

Aktionen für bestehende Konten: Boosts, Aktionstage und Gratisspielguthaben

Was neben einem Neukundenangebot für ein bestehendes Konto überhaupt vorkommt, sind im Wesentlichen drei Formen: ein Boost, ein Aktionstag mit einem Gratisspielguthaben, und ein Quoten- oder Profitboost auf eine einzelne Wette. Der breite «Willkommensbonus», wie ihn ausländische Portale bewerben, hat hier kein Gegenstück, weil die Aufsicht ihn zu einer Ausnahme macht.

Schauen wir uns die drei Formen an den Bedingungen an, die tatsächlich an ihnen hängen.

Der Kombiboost bei Sporttip: viele Voraussagen, ein Prozentwert

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Da steht sie, die Konsequenz, in einem Satz verpackt: der Prozentwert ist kein Geschenk, er ist eine Staffel, und die Staffel hängt an der Anzahl der Voraussagen. Vier Voraussagen bringen ein Zwanzigstel des Nettogewinns als Zuschlag. Zehn bringen zwei Fünftel. Fünfzehn bringen den Nettogewinn ein zweites Mal — aber jede dieser Voraussagen braucht mindestens Quote 1.50, und mit jeder zusätzlichen Voraussage wächst die Zahl der Bedingungen, die alle gleichzeitig eintreten müssen.

Die Mindestquote ist der Teil, über den am wenigsten gesprochen wird. Eine Voraussage mit Quote 1.50 hat eine implizite Wahrscheinlichkeit von knapp zwei Dritteln. Vier solche Voraussagen nebeneinander sind eine Kombination, die schon nichts mehr mit einem Spaziergang zu tun hat. Wer fünfzehn davon braucht, um die volle Erhöhung zu sehen, muss sich darüber im Klaren sein, dass die volle Erhöhung auf einen Nettogewinn wirkt, der zuvor über fünfzehn Hürden gelaufen ist.

Was ein Gewinn auf dem Wettschein bei Sporttip tatsächlich ergibt: der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Auch das ist eine Konsequenz, nur eine stille: Rundung passiert immer nach unten auf den nächsten Fünfräppler.

Wird ein Wettkampf abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination mit Mindestquote 1.50 heisst das: fällt eine Voraussage auf 1.00, sinkt die Gesamtquote, und die Staffelstufe kann mit ihr fallen.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist die Grenze, an der ein Guthaben aufhört, ein Guthaben zu sein, und anfängt, eine Buchhaltung zu führen.

Was ein Gratisspielguthaben wert ist — und was nicht

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der Satz steht in den Bedingungen und er entscheidet mehr als jede Prozentzahl. Ein Guthaben, das nur zum Wetten dient, ist kein Geld. Es ist ein Einsatzrecht mit Verfallsdatum.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Was aus einem Gewinn auf einem Aktionsguthaben folgt, hängt also daran, ob die Rechnung das Guthaben als Spielguthaben führt oder als Gewinn. Der Gewinn, der aus dem nicht auszahlbaren Guthaben entsteht, kann auszahlbar sein. Das Guthaben selbst ist es nicht. Das ist der Unterschied, den ein «Gratis»-Schild nicht zeigt.

Und es gibt eine Frist, die nichts mit Aktionen zu tun hat und trotzdem jeden Aktionsgewinn betrifft. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist die Zeit, in der ein Wettschein in einer Schublade liegen kann.

Der Quoten- und Profitboost: einmal pro Wettendem

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das «nur einmal nutzbar» ist der Satz, der einen Boost von einem Rabatt unterscheidet. Ein Rabatt lässt sich wiederholen, solange man kauft. Ein Boost steht einem Konto einmal zur Verfügung, und wer ihn auf eine Wette legt, die er später per Cash-Out schliesst, hat ihn ausgegeben, ohne ihn zu bekommen.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Die Aktion der Loterie Romande in den Westschweizer Stadien

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Betrachten wir die Mechanik. Ein Code, der in Eishockeystadien verbreitet wird, ist an einen Ort gebunden. Sieben Aktionstage bedeuten sieben Fenster. Die Eintauschfrist von 7 Tagen ist knapp, die Gültigkeit des Guthabens von 30 Tagen weniger. Und die Auflage von 7’000 Stück ist eine Obergrenze, die niemand auf dem Stadiongang sieht.

Was diese Aktion über den Markt sagt, ist interessanter als ihr Betrag. Zehn Franken Spielguthaben, sieben Mal, für ein Konto in der Westschweiz — das ist die Grössenordnung, in der sich Bestandskunden-Aktionen in der Schweiz abspielen. Kein vierstelliger Bonus, sondern ein Zehner, an eine Halle und ein Datum gebunden. Wer solche Aktionen nutzt, nutzt sie als Randerscheinung eines Spielbesuchs. Wer sie als Ertragsquelle einplant, hat die Grössenordnung missverstanden.

Dazu passt die Kontobewegung selbst. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei einem Zehner-Guthaben heisst das: der eine Weg, an Geld zu kommen, führt über eine gewonnene Wette, nicht über das Guthaben selbst.

Der Booster gilt nur online: warum die Verkaufsstelle nichts davon weiss

Der Kombiboost, der Quotenboost und der Profitboost gelten bei Sporttip nur online. Wer den Sporttip-Wettschein an einer Verkaufsstelle ausfüllt, nimmt an diesen Aktionen nicht teil. Das ist eine Bedingung, die in der Praxis oft übersehen wird, weil die Verkaufsstellen in der Westschweiz zahlreich und im Alltag präsent sind.

Wer eine Aktion nutzen will, sollte also wissen, auf welchem Weg er wettet. Nicht jede Wette, die bei demselben Veranstalter läuft, läuft auch im selben Aktionsrahmen.

Die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Vergleich

Die Bewilligung ist das erste Unterscheidungsmerkmal und das einzige, das sich nicht verhandeln lässt. Swisslos und die Loterie Romande haben eine Bewilligung nach BGS; alle anderen Anbieter in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist keine Stilfrage, sie entscheidet, ob die Schweizer Schutzmechanismen greifen.

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach diesem Merkmal und danach, was ihre Bewilligung in der Schweiz tatsächlich bewirkt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport, Sitz Lausanne
WirWetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Spalte mit der Bewilligung nicht zeigt, ist die Reichweite. Die beiden Bewilligungen sind nicht schweizweit offen, sondern gebietsgebunden: Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Damit zerfällt die scheinbare Wahl zwischen zwei Veranstaltern in den meisten Fällen zu einer Wahl zwischen einem Veranstalter und gar keinem.

Und die zweite Spalte liest sich für neun Zeilen gleich. Das ist keine Nachlässigkeit der Übersicht, sondern der Befund: für keinen der neun ausländischen Anbieter ist eine Bewilligung festgestellt, und eine Bewilligung, die es nicht gibt, hat in der Schweiz keine Wirkung. Leser, die nach einer Alternative zum Schweizer Angebot suchen, finden hier eine Reihe von Adressen, von denen keine die Schweizer Mechanismen mitbringt.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der die Staffel am weitesten treibt

Sporttip ist das Produkt von Swisslos und damit eine der beiden bewilligten Adressen. Das Angebot an bestehenden Konten besteht aus Boosts, nicht aus Gutscheinen: der Kombiboost, der Quotenboost, der Profitboost.

Der Kombiboost ist die eigentliche Besonderheit. Bis zu 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 ist eine Staffel, die auf die oberen Stufen hin immer schwerer zu erreichen ist — nicht weil der Prozentsatz steigt, sondern weil die Bedingung, an der er hängt, sich mit jeder Stufe verschärft. Vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 sind ein realistisches Kombiprogramm. Fünfzehn sind es nicht mehr im gleichen Sinn.

Substanziell sind die Einschränkungen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung zusätzlich limitiert. Zusammen heisst das: auch die volle Staffelstufe läuft gegen eine Decke.

Ein weiterer Punkt, der in keinem Werbetext steht: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettkampfereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen Kombiboost mit Ereignissen desselben Spiels baut, sollte diesen Satz kennen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Live-Kombiboost ist das die unangenehmste aller Möglichkeiten: die Voraussage fällt auf 1.00, die Gesamtquote sinkt, und die Staffelstufe kann nicht mehr erreicht werden.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Kombination mit einer Voraussage auf ein K.-o.-Spiel entscheidet dieser Satz darüber, ob die Wette überhaupt auf das richtige Fenster gesetzt war.

Was am Ende bei Sporttip hängen bleibt: die Aktionsmechanik ist differenzierter als bei jedem ausländischen Anbieter auf dieser Liste, die Zugangsgrenze ist dafür umso fester. Ein Konto gibt es nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, ohne bestehende Spielsperre und nur einmal pro Person. Die Aktionsstaffel belohnt den, der ohnehin grosse Kombinationen spielt — und strafte jeden, der sie nur wegen des Prozentsatzes baut.

Loterie Romande Jouez Sport: Aktionstage statt Aktionstarif

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und die zweite bewilligte Adresse. Das Aktionsmuster unterscheidet sich in der Form grundlegend von dem Swisslos-Modell: statt eines dauerhaften Tarifs auf den Nettogewinn gibt es datierte Aktionen mit einem festen Guthaben.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande fand im Winter 2025/26 statt. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Der Vergleich mit dem Kombiboost fällt deutlich aus. Dort ein Prozentsatz, der auf jede Kombination ab vier Voraussagen wirkt und mit der Staffelhöhe steigt. Hier ein fester Zehner, an sieben Tagen, solange der Vorrat reicht. Das eine belohnt Umsatz, das andere belohnt Anwesenheit. Wer regelmässig Kombinationen spielt, findet im Swisslos-Modell mehr Substanz. Wer ohnehin im Stadion ist, nimmt den Zehner mit — sofern er das Konto vorher verifiziert hat, denn der Code musste im verifizierten Konto eingegeben werden.

Auf der Kontoseite sind die Grenzen bei der Loterie Romande klar gezogen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN. Auszahlbar ist das Guthaben nicht, wenn es aus einer Promotion stammt. Bei einem Aktionsguthaben von zehn Franken ist das keine Nebenbedingung, sondern der ganze Inhalt: der Wert liegt nicht im Guthaben, sondern im Gewinn, den eine Wette daraus erzeugt.

Was bei Jouez Sport hängen bleibt: das Modell ist ehrlicher in der Kommunikation, weil es nichts verspricht, was es nicht hält. Es ist aber auch kleiner. Die Konditionen der Westschweizer Konten sind die eines Veranstalters, der Promotionen als Anlass begreift und nicht als Tarif.

WirWetten: ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtspflege

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und WirWetten gehört nicht dazu. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt; damit hat sie in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Rechtspflege, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Wer dort ein Konto unterhält, tut das ausserhalb des Rahmens, den ein Schweizer Wettender sonst kennt: keine Verlustlimite nach Art. 87 VGS, kein registergestütztes Sperrsystem, keine Auszahlung, die auf ein Konto im eigenen Namen verpflichtet ist. Ob und wie der Anbieter solche Instrumente freiwillig einsetzt, ist seine Sache, nicht die einer Schweizer Bewilligung.

Eine Kontoeröffnung ist für Schweizer Wohnsitze praktisch blockiert, sobald die Domain auf der Sperrliste steht. Das ist das Muster, das den ganzen Bereich prägt: die Adresse wechselt, die Bewilligung nicht.

Playzilla: Casino-Profil trifft Bewilligungslücke

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz gilt dieselbe Einordnung: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, keine Kraft einer gemeldeten Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.

Der Bereich, aus dem solche Anbieter ihre Promotions finanzieren, liegt regelmässig ausserhalb des Sportwettgeschäfts. In der Schweiz ist Casino und Sportwette ohnehin getrennt geregelt, mit getrennten Bewilligungen und getrennten Schutzregeln. Dieser Umstand ist für Casino-Umsätze entscheidend, für Sportwetten aber trotzdem bedeutsam: eine Limite, die für das Casino gilt, gilt nicht für Sportwetten — und umgekehrt. Wer dort beide Bereiche nutzt, sollte die Regelkreise auseinanderhalten.

Wer auf Sportwetten in der Schweiz Wert legt, findet hier keine Grundlage.

FortuneJack: eine Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz

Auch FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine gesetzliche Grundlage, auf die sie sich in der Schweiz stützen könnte, gibt es nicht. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Die Folge für die Aktionsseite ist unspektakulär, für die Leser aber zentral: jeder Bonus, jede Gratiswette und jede Gutschrift ist ein Angebot des Anbieters unter seinen eigenen Bedingungen. Es gibt keine Schweizer Instanz, die diese Bedingungen prüft, keine Aufsicht, die eine irreführende Werbeaussage ahndet, und keinen Weg, auf dem eine Schweizer Kartensperre den Zahlungsverkehr unterbinden würde — ein solches Zahlungsblocksystem gibt es in der Schweiz nicht.

Wer trotzdem dort wettet, sollte die Bedingungen als das lesen, was sie sind: Vertragstext eines Anbieters ohne Schweizer Kontrolle.

1xBet: grosse Werbung, keine Schweizer Grundlage

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Einordnung entspricht der der anderen ausländischen Anbieter auf dieser Liste: gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, Sperrliste möglich.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Diskrepanz zwischen Kommunikation und Rechtslage springt hier am deutlichsten ins Auge. Gross beworbene Aktionspakete für Bestandskunden stehen einer Rechtslage gegenüber, in der die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft wird (Art. 131 BGS). Wer solche Werbung in der Schweiz verbreitet, trägt ein Risiko.

Für den Leser heisst das: die Existenz einer Werbung ist kein Nachweis einer Bewilligung. Eine Bewilligung nachweisen kann nur die Gespa.

22Bet: Promotionsvielfalt ohne Schweizer Schutz

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für dieses Konto dieselbe Ausgangslage: keine Kraft einer gemeldeten Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, Sperrliste möglich.

Die Promotionsvielfalt solcher Portale ist ihr Verkaufsargument und gleichzeitig ihr Problem. Ein Angebot ist nur so gut wie die Regeln, die es durchsetzen. Ohne Schweizer Aufsicht entscheidet allein der Anbieter, welche Bedingung er schreibt. Genau dort liegt die Grenze zwischen einem Bonus und einer Werbeaussage.

Der Preis für ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist bekannt und wird selten beziffert: er besteht aus dem Verzicht auf die Limiten-, Sperr- und Auszahlungsregeln, die für die beiden bewilligten Adressen verbindlich sind.

Bahigo: Bonusmechanik ohne Bewilligung

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, Sperrliste möglich.

Die Bonusmechanik eines solchen Anbieters richtet sich nach seinen eigenen Bedingungen. Umsatzbedingungen, Fristen, Höchstgrenzen, ausgeschlossene Märkte: all das ist Vertragswerk des Anbieters. Was dem Leser fehlt, ist der Vergleichsmassstab nach oben — die Frage, ob die Bedingungen im Verhältnis zu dem stehen, was ein Spielender einsetzt. Diese Frage kann man selbst beantworten, wenn die Bedingungen offenliegen.

Wettende, die einen Vergleich suchen, sollten in Bahigos eigenen Bedingungen nachsehen, was eine Gutschrift voraussetzt und ob sie überhaupt auszahlbar wird.

Jackbit: Rabatte, die keine Schweizer Kontrolle kennen

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die Einordnung bleibt gleich: gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, Sperrliste möglich.

Die Boni solcher Portale sind häufig mit Bedingungen versehen, die sich an ein Publikum richten, das mit Schweizer Limitenverhältnissen ohnehin nicht arbeitet. Wer die Schweizer Regel verinnerlicht hat — Limite zuerst, Einsatz danach — wird bei einem Anbieter ohne Bewilligung vergeblich nach dieser Reihenfolge suchen, weil es dort keine vorgesetzte Stelle gibt, die sie vorschreibt.

Ein Blick in die eigenen Bedingungen von Jackbit beantwortet die Frage nach Fristen und Auszahlbarkeit, die auf der Aktionsseite nicht steht.

AmunRa: keine Bewilligung, keine Schweizer Rechenschaft

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen ausländischen Anbietern: keine Kraft einer gemeldeten Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, Sperrliste möglich.

Am Ende dieser Liste steht ein Punkt, der für alle neun gilt und den man nicht zu oft wiederholen kann, ohne dass er zur Floskel wird. Diese Anbieter sind nicht Teil des Schweizer Systems, weil das Schweizer System sie nicht vorsieht. Ob ein Anbieter als seriös gelten kann, ist eine andere Frage und braucht andere Belege; was er nicht hat, ist eine Schweizer Bewilligung.

AmunRa gehört damit in dieselbe Reihe. Ein Konto dort unterliegt keinen Schweizer Limiten, und es besteht keine Schweizer Stelle, der gegenüber ein Anbieter Rechenschaft ablegen müsste.

Was ein Kombiboost rechnerisch bringt: vier bis fünfzehn Voraussagen, Quote ab 1.50

Nun zur Rechnung. Sie ist eine Beispielrechnung, keine Kurzangabe eines echten Preises: vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10, und auf jeden Fall die Bedingung, die der Kombiboost stellt — jede Voraussage mit mindestens Quote 1.50. Die drei ersten Quoten liegen darüber, die vierte ebenfalls.

Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 macht 9’792. Bei diesem Einsatz zahlt eine gewonnene Kombination CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 87.92. Auf dieser Stufe — vier Voraussagen — liegt der Bonus bei 5 % des Nettogewinns, das sind CHF 4.40. Der Zuschlag hebt die Rückzahlung auf rund CHF 102.32 und den Nettogewinn auf CHF 92.32.

Bei fünf Voraussagen wären für die nächste Stufe sieben nötig; mit einem zusätzlichen Bein auf Quote 1.60 läge die Gesamtquote bei 15’667 und der Nettogewinn bei CHF 146.67. Auf der Stufe mit sieben Voraussagen — 20 % des Nettogewinns — beträgt der Zuschlag CHF 29.33, die Rückzahlung CHF 176.00. Auf der Stufe mit zehn Voraussagen wären es 40 %: angenommen zehn Beine mit einer Gesamtquote von 61’917, ergibt das einen Nettogewinn von CHF 609.17 und einen Zuschlag von CHF 243.67. Die höchste Stufe, fünfzehn Voraussagen, verlangt fünfzehn Beine — wäre die Gesamtquote dort 300.00, betrüge der Nettogewinn CHF 2’990.00 und der Zuschlag 100 % davon, also CHF 2’990.00.

Das ist die Bandbreite: der Zuschlag liegt bei einem Einsatz von CHF 10 zwischen rund CHF 4 und einem Betrag, der in die Tausende geht — unter der Bedingung, dass alle Beine mit mindestens Quote 1.50 treffen und die Kombination die jeweilige Stufe überhaupt erreicht. Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Wetten hinweg, kein Versprechen für eine einzelne Wette. Die obere Zahl hängt an fünfzehn gleichzeitigen Ereignissen, und jede einzelne davon ist eine Wette, die verloren werden kann.

Interessant ist das Verhältnis zwischen Zuschlag und Einsatz, nicht die grosse Zahl am Ende. Vier Franken Zuschlag auf einen Einsatz von zehn Franken ist eine Grösse, die ein Wettender ohne Taschenrechner einordnen kann. Wer sich von der Hundert-Prozent-Stufe anziehen lässt, sollte sich vorher überlegen, ob er fünfzehn Kombinationsbeine überhaupt planvoll zusammenstellt — und ob ihm nicht auffällt, dass der Einsatz ohnehin limitiert ist, der Bonus also mit dem Einsatz mitskaliert statt ihn zu ersetzen.

Ein Detail aus den Sporttip-Regeln gehört in diese Rechnung hinein, weil es sie still verändert: der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Rückzahlung von CHF 97.92 passiert nichts. Bei krummen Gesamtquoten kann die Abrundung auf 5 Rappen den ausgewiesenen Betrag um einige Rappen drücken — nichts Dramatisches, aber eine Rechnung, die auf den Rappen genau aufgeht, tut es auf dem Wettschein selten.

Und die Mindestquote von 1.50 ist die eigentliche Bedingung. Ohne sie wäre die Staffel eine Einladung, ein sicheres Bein auf Quote 1.10 beizumischen und die Stufe zu erreichen. Mit ihr ist jede Stufe eine Reihe von Ereignissen, die einzeln unwahrscheinlicher sind als ein Münzwurf.

Häufige Fragen zu Aktionen für bestehende Wettkonten

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Ja, aber nur ausnahmsweise. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Solche Aktionen sind datiert, betragsmässig klein und an Bedingungen gebunden — ein dauerhaftes Gratiswetten-Angebot gibt es in der Schweiz nicht.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand im Winter 2025/26 statt. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Der Einsatz einer Gratiswette wird also nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Der Gewinn aus einer mit dem Guthaben gespielten Wette kann auszahlbar sein — die Bedingungen des jeweiligen Anbieters regeln das im Einzelfall.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtspflege, und die Bewerbung eines in der Schweiz nicht erlaubten Geldspiels ist mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht (Art. 131 BGS).

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»