Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – zwei mit Bewilligung, der Rest ohne
Ladevorgang...
Niemand hat in der Schweiz je einen dritten Veranstalter für Sportwetten bewilligt. Wer heute nach einem neuen Anbieter sucht, findet deshalb entweder ein neues Produkt von Swisslos oder der Loterie Romande – oder eine ausländische Seite, die hier gar nichts darf.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.
Was «neu» bei einem Schweizer Sportwettenanbieter tatsächlich heisst
Neu heisst nicht besser, und neu heisst erst recht nicht bewilligt. Wer auf der Suche nach einem frisch gestarteten Buchmacher über eine Seite stolpert, die mit einem Willkommenspaket winkt, hat in neun von zehn Fällen keine Schweizer Bewilligung vor sich, sondern ein Portal mit Sitz irgendwo zwischen Curaçao und Zypern. Der Begriff «neu» beschreibt in diesem Markt nichts ausser dem Datum, an dem eine Marke aufgetaucht ist. Er sagt nichts über Quoten, nichts über die Auszahlung, nichts über die Frage, ob im Streitfall überhaupt jemand zuständig ist.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz. Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern – nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Genau daraus folgt der Punkt, an dem sich alles entscheidet: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip auf der einen Seite, die Loterie Romande mit Jouez Sport auf der anderen. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.
Für den Leser heisst das: Die Frage nach dem neuesten Anbieter ist die falsche Frage. Die richtige lautet, ob hinter dem Namen eine Veranstalterbewilligung steht. Alles andere – ob eine Seite nach frischem Design aussieht, ob sie eine App hat, ob sie mit Live-Streaming wirbt – ist Oberfläche.
Boni und Gratiswetten: was ein Geschenk in der Schweiz kosten darf
Ein Bonus ist nichts, was ein Anbieter aus Grosszügigkeit hergibt. Er ist eine Bedingung mit einem Betrag davor. Und in der Schweiz kommt eine Besonderheit hinzu, die in kaum einem Ratgeber steht: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kümmert sich um diese Zustimmung nicht – er muss nicht, weil für ihn hier gar kein Schweizer Recht Anwendung findet. Was auf solchen Seiten als «risikofrei» verkauft wird, ist also nicht einmal der Schweizer Aufsicht vorgelegt worden.
Markteintritt und was ein neuer Name über die Bewilligung verrät
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Und weil diese Bewilligung derzeit nur zwei Veranstalter besitzen, ist jeder weitere neue Name in diesem Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ausländische Seite. Das ist die ganze Mechanik, und sie ist unspektakulär: Wo eine Bewilligung fehlt, fehlt auch die Liste der zugelassenen Sportarten, fehlt der Anschluss an das Sperrregister, fehlt der Schweizer Rechtsschutz.
Wer trotzdem einen konkreten neuen Namen prüfen will, sollte nicht die Startseite lesen. Er sollte in den Fusszeilenbereich schauen, wo die Aufsichtsbehörde genannt ist, und dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Wort suchen, das dort nicht stehen wird: Veranstalterbewilligung. Eine Bewilligungsnummer ist in der Schweiz der einzige Beleg, der zählt. Ein Gütesiegel-Grafik ist keiner.
Die Sporttip-Boni als Beispiel für das, was ein Bonus wirklich ist
Sporttip zeigt gut, wie ein Bonus in einem bewilligten Rahmen aussieht, weil die Bedingungen dort nachlesbar sind statt in einem Werbebanner zu verschwinden.
Der Kombiboost gilt ausschliesslich online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und wer die Kombination vorzeitig per Cash-Out auflöst, verliert den Boost.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Ein Cash-Out lässt auch hier den Boost verfallen.
Rechnen wir das einmal nach, weil es den Charakter des Angebots erklärt. Bei vier Voraussagen mit Quote 1.50 zahlt die Kombination 5.06 zurück, aus CHF 10 Einsatz werden also CHF 50.60 und ein Reingewinn von CHF 40.60. Der Boost von 5 % auf den Nettogewinn hebt diesen auf CHF 42.63, Gesamtrückzahlung CHF 52.63. Unter der Annahme, dass die vier Voraussagen alle aufgehen, kommen also rund CHF 2 aus dem Boost – bei vier Treffern, die man erst einmal haben muss. Das ist keine Kritik am Angebot, es ist die Grössenordnung, die hinter einem Prozentwert steckt.
Dasselbe Muster zeigt jeder Willkommensbonus. Ein Prozentwert steht vorne, die Mindestquote steht im Kleingedruckten, und die Zahl der Voraussagen entscheidet, ob überhaupt etwas passiert. Ein Booster, der eine Quote von mindestens 1.50 je Auswahl verlangt, schliesst genau die Spielarten aus, die einen ordentlichen Teil des Feldes ausmachen. Wer die Bedingungen nicht liest, hält den Boost für eine Zugabe; wer sie liest, weiss, dass er eine Struktur ist.
Gratiswette, Freiwette, Gratisspielguthaben – drei Dinge, ein Durcheinander
Die Begriffe werden wild durcheinandergeworfen. Gratisspielguthaben ist der Begriff aus dem Gesetz und braucht die Zustimmung der Gespa. Gratiswette oder Freiwette ist Marktsprache und kommt auf ausländischen Portalen vor, ohne dass eine Schweizer Aufsicht hineingeschaut hätte. Ein «risikofreier» Einsatz, der als Freiwette zurückkommt, ist kein Geld zurück – bei einer Freiwette wird der Einsatz bei einem Gewinn in der Regel nicht mitausgezahlt, sie ist also einen Teil ihres Nennwerts weniger wert, als die Zahl auf dem Banner suggeriert. Und Gratisspielguthaben aus einer Promotion lässt sich bei Swisslos nicht auszahlen. Ein Geschenk also, das im System bleibt.
Die Bonushöhe und die Bedingungen kommen ausserdem immer nur aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keinen Schweizer Rahmen, der eine Mindestquote oder einen Mindesteinsatz vorschreibt. Was ein Anbieter verlangt, verlangt er selbst.
Zahlungswege und Auszahlungstempo: der schnellste Weg zum eigenen Konto
Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es keine anonyme Auszahlung. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls nicht erlaubt. Wer also eine Seite sucht, die ohne Identitätsprüfung auszahlt, sucht in der Schweiz vergeblich – und wer sie im Ausland findet, verzichtet damit auf jeden Schweizer Anspruch.
Grundlage: welches Geld überhaupt eingezahlt werden kann
Sporttip kauft Spielguthaben auf dem Wallet entweder über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine Obergrenze auf das Guthaben selbst, keine Verlustlimite – wer drei Tage lang einzahlt und nichts setzt, stösst irgendwann an die 9’999.

Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist ohnehin dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Rückschlüsse von einem Portal auf ein anderes taugen nicht: Dass eine Seite eine bestimmte Karte nimmt, sagt nichts darüber, ob sie auszahlt.
Auszahlung: 365 Tage, zwei kostenlose Überweisungen, dann 3 %
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 % sind der Punkt, an dem ein Betrag kleiner wird, den der Leser schon für sich selbst gerechnet hat. Wer CHF 500 abheben will, verliert davon CHF 15 – nicht als Strafe, als Gebühr, aber real. Bei den ersten beiden Abhebungen nicht. Der Anreiz liegt also auf der Hand: wer seltener, dafür grösser abhebt, zahlt seltener. Das ist jetzt kein Tipp zum Geldverdienen, es ist eine Beobachtung darüber, wie die Bedingung konstruiert ist.
Getrennt davon läuft die Auszahlung von Gewinnen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bis CHF 1’000 ist das also buchhalterisch kein Auszahlungsvorgang, sondern ein Guthaben – was für den Leser bedeutet, dass die Zwei-Gratis-Auszahlungen pro Jahr erst darüber greifen.
Und dann ist da die Frist, die keine Kulanz kennt: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr, dann ist das Geld weg. Wer einmal eine Wette laufen lässt und die Quittung verlegt, sollte das im Kopf behalten. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – zehn Tage sind kurz, wenn man erst einmal herausfinden muss, an wen man schreibt.
Der Vergleich über beide Kategorien hinweg fällt nüchtern aus. Ein ausländischer Anbieter mag eine Auszahlung innerhalb von Stunden versprechen, oft gegen eine Gebühr und ohne Schweizer Konto. Der bewilligte Veranstalter zahlt langsam, aber auf ein Konto im eigenen Namen und mit einer Frist, die dokumentiert ist. Wer Geschwindigkeit über Rechtssicherheit stellt, wählt die erste Variante; wer im Streitfall jemanden erreichen will, die zweite. Die Entscheidung hängt davon ab, wie gross der Betrag ist, um den es geht.
Sportarten und Wettbewerbe: enge Liste, klare Grenzen
In der Schweiz ist das Wettangebot eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, die in der Version vom 10.09.2026 geführt wird und sich auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung stützt. Nur Sportwettbewerbe sind überhaupt Wettgegenstand. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Und die Liste hat Lücken, die man kennen sollte: Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie in der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Ecken- und Kartenmärkte finden sich nicht in der Liste, und einen Esport-Bereich gibt es dort ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Was auf einer ausländischen Seite als Selbstverständlichkeit im Wettprogramm steht, kann in der Schweiz schlicht nicht angeboten werden.
Was Sporttip daraus macht: Live, Langzeit, Cash-Out
Livewetten sind bewilligt, sowohl vor dem Spiel als auch währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.
Die Praxis von Sporttip in diesem Feld ist aufschlussreich. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – ein Elfmeter, eine rote Karte, ein Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist ein Mechanismus, der einen Live-Wetter empfindlich treffen kann: Das Tor fällt, während man auf «Platzieren» tippt, und die Wette kommt zum Einsatz zurück. Nicht mehr, nicht weniger.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Damit ist der Cash-Out ein Werkzeug für die Nerven, nicht für die Rendite. Wer eine Kombination vor dem letzten Spiel noch stehen hat und den Gewinn sichern will, zahlt dafür einen Abschlag, der nicht verhandelbar ist. Und weil ein ausgeführtes Cash-Out endgültig ist, ist es auch keine Wette, die man zurückdrehen kann, wenn die Auswahl fünf Minuten später noch gepasst hätte.
Grundlag: Regeln, die den Markt prägen
Sporttip-Auswertungen folgen Regeln, die den Wert einer Wette im Nachhinein verschieben können. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. In Pokalspielen kann das den Unterschied zwischen «gewonnen» und «Quote 1.00» ausmachen.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination heisst das nicht, dass die ganze Wette zurückkommt, sondern dass eine Auswahl neutralisiert wird. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinnbetrag folgt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Rappen-Betrag, der nie ganz herauskommt. Das ist Verwaltungsroutine und trotzdem die einzige Stelle, an der die Auszahlungssumme unmerklich kleiner ist als das, was auf dem Taschenrechner stand.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Beteiligter eines Wettbewerbs auf sein eigenes Ereignis setzt, verstösst damit gegen die Teilnahmebedingungen, und das ist kein Kavaliersdelikt.
Das Angebot eines nicht bewilligten Anbieters sieht breiter aus – und ist es auch
Auf einer ausländischen Seite lässt sich auf Ecken, Karten, Esport und Trainingsläufe setzen. Das ist der eigentliche Grund, weshalb solche Portale überhaupt Zulauf finden: Das Angebot ist grösser, weil keine Liste es begrenzt. Nur kostet dieser Vorteil den Schweizer Rechtsschutz und den Anschluss an das Sperrregister, und wer auf dem falschen Ausgang eines Bewerbs sitzt, hat niemanden, an den er sich wenden kann. Für einen Leser, der auf ein langweiliges Standard-Fussballprogramm ohnehin nicht scharf ist, ist das der eine Punkt, an dem die Entscheidung tatsächlich kippen kann.
Neue Sportwettenanbieter: warum der Markteintritt fast nie gelingt
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Die Erteilung liegt bei den Kantonen, die die Zahl der Veranstalter auf zwei gedeckelt haben. Wer heute in diesem Markt eine neue Marke sieht, sieht fast immer eine ausländische Seite, die ihre Domain auf ein Schweizer Publikum ausrichtet, ohne hier bewilligt zu sein.
Die Zahl, die dieses Bild stützt, ist nicht gross, aber deutlich: Die Sperrliste der Gespa umfasst am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping nennt das die Aufsicht und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home; Bet365 führt sie als auf der Liste stehend an. Ein neuer Name ist also oft nur der neue Name eines alten Anbieters, der eine Domain weitergezogen hat.
Ein neuer Veranstalter hätte einen anderen Weg
Innerhalb des bewilligten Systems tritt Neues leise auf. Sporttip lässt sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android spielen. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – digital vorgeplant, analog bezahlt. Der Vertrieb läuft über Verkaufsstellen, und die Loterie Romande zählt 2’350 davon in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist die Grösse des Apparatus, den ein Interessent aufbauen müsste, um eine echte dritte Bewilligung zu rechtfertigen.
Das Bundesgesetz über Geldspiele sieht für das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung eine Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die wichtige Unterscheidung: Die Strafe trifft den Anbieter, das Risiko trifft den Spieler. Und die Sperrliste trifft beide – den Anbieter, weil seine Domain nach ein paar Stunden dunkel wird, den Spieler, weil seine Wette dann irgendwo liegt.
Es gibt bei neuen Namen also zwei sehr verschiedene Wege, und der Unterschied liegt nicht im Design. Der eine Weg führt über eine Bewilligung, die auf zwei Veranstalter begrenzt ist. Der andere über eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann. Ein Leser, der die beiden Wege nicht auseinanderhält, hält eine ausländische Seite für eine Alternative zum Schweizer Angebot, obwohl sie rechtlich eine andere Kategorie ist.
Grundlag: Marktüberblick und wie ein Vergleich in der Schweiz aussieht
Wer Sportwettenanbieter vergleichen will, hat in der Schweiz eine sehr kurze Liste vor sich. Das ist kein Mangel der Bewertung, es ist das Ergebnis der Bewilligungsregel. In diesem Vergleich stehen deshalb zwei bewilligte Veranstalter neben acht ausländischen Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten und die ich aus demselben Grund aufführe: Schweizer Spielende begegnen ihnen, und ein Vergleich, der sie weglässt, beschreibt den Markt nicht.
Was die Runde eint – und was sie trennt
Die Runde zerfällt in zwei Gruppen, die man nicht vermischen darf. Swisslos und die Loterie Romande haben eine Bewilligung für ein Grossspiel, sie unterstehen der Aufsicht der Gespa, ihre Kundinnen und Kunden sind an das Sperrregister angeschlossen, und sie tragen das Schweizer Abgaben- und Ablieferungssystem. Die anderen acht haben keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland erworbene Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Bei diesen acht ist die Bewilligungslage dieselbe. Unterschiede lassen sich trotzdem benennen, aber nur auf Feldern, zu denen auch tatsächlich etwas bekannt ist. Bei einem Bereich, zu dem ich nichts Belastbares habe, schreibe ich nichts hin – dort steht dann eine leere Zelle, und das ist ehrlicher als eine Vermutung.
Welche Fragen den Vergleich entscheiden
Vier Kriterien tragen eine Entscheidung in diesem Markt, und alle vier sind überprüfbar, bevor man Geld einzahlt.
Beim Quotenniveau lohnt der Blick auf den Quotenschlüssel statt auf ein Versprechen. Der Quotenschlüssel einer Eins-gegen-eins-Wette mit zwei Quoten von 1.90 und 2.00 beträgt 97,44 %, die Marge 2,56 %. Bei zwei Quoten von 1.80 und 2.10 sinkt er auf 97,14 %. Das ist der Wert, der tatsächlich zurückfliesst – je höher, desto weniger behält der Anbieter für sich. Wer zwei Portale vergleichen will, rechnet diesen Wert für dieselbe Begegnung aus und entscheidet dann. Ohne diese Rechnung ist «die besten Quoten» eine Behauptung.
Bei den Auszahlungsregeln entscheidet die Frage, auf welches Konto ausgezahlt wird und mit welcher Frist. Beim Anschluss an das Sperrregister geht es darum, ob eine selbst gesetzte Spielsperre überhaupt Wirkung hat. Und beim Preis der Abhebung lohnt ein Blick auf die Zahl der gebührenfreien Auszahlungen pro Jahr und die Gebühr danach – ein Prozentsatz, der erst beim Geldausgeben sichtbar wird, ist eine Bedingung und kein Detail.
Die Beteiligten auf einen Blick
Die folgende Tabelle ordnet die bewilligungspflichtige Seite der Sache. Sie nennt für jeden Namen, ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt und wer als Veranstalterin oder gemeldete Lizenz dahintersteht.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert |
Zwei Zeilen mit echtem Inhalt, acht mit derselben Aussage. Das ist die ehrlichste Zusammenfassung dieses Marktes, und sie erklärt auch, warum ein Vergleich nach Quoten nur zwischen zwei Marken wirklich trägt.
Sportwettenanbieter mit Bitcoin: wo das Argument auseinanderfällt
Die Suche nach einem Anbieter mit Bitcoin führt fast zwangsläufig zu einer ausländischen Seite. Im bewilligten Schweizer Wettgeschäft ist eine Auszahlung in Krypto nicht vorgesehen, weil Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen fliessen dürfen. Eine Seite mit Bitcoin-Zahlungen fällt deshalb schon an dieser Stelle aus dem Schweizer Rahmen, und das unabhängig davon, wie professionell sie auftritt. Wer den Weg über Krypto gehen will, entscheidet sich gegen den Schweizer Schutz – nicht zusätzlich dazu, sondern an seiner Stelle.
Welcher Sportwettenanbieter die besten Quoten hat – und warum die Frage so nicht zu beantworten ist
Die Frage ist beliebt, weil sie eine Rangfolge suggeriert, die es in diesem Markt in dieser Form nicht gibt. Ein Anbieter ist nicht «der beste», er hat bei einer bestimmten Begegnung in einem bestimmten Markt den tieferen Abschlag. Bei nur zwei bewilligten Veranstaltern ist der Vergleich zudem zwischen diesen beiden zu führen, und alles darüber hinaus vergleicht Anbieter, deren Bewilligungslage gleich ist. Wer zwei Quoten und den Quotenschlüssel nebeneinanderlegt, hat in fünf Minuten mehr Klarheit als in fünf Stunden Forenlektüre. Das ist langweiliger als eine Rangliste und nützlicher.
Rechtslage: wann eine neue Seite für Schweizer Spielende überhaupt zulässig ist
Die Rechtslage lässt Sportwetten nur bei zwei Veranstaltern zu, und daran ändert auch ein neuer Name nichts. Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Aufsicht im Rahmen des Geldspielkonkordats gilt seit dem 1. Januar 2021. Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus, und sie gilt nur in der Schweiz.

Das ist der Satz, den man festhalten kann, wenn sonst nichts hängen bleibt: Eine im Ausland erworbene Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land ist hier ohne Kraft. Damit fehlt einer ausländischen Seite die rechtliche Grundlage für das, was sie anbietet, und sie ist zugleich nicht verpflichtet, die Schweizer Schutzmechanismen einzuhalten.
Ein Konto braucht Wohnsitz – die Registrierung ist der erste Filter
Wer ein Online-Konto bei einem bewilligten Veranstalter eröffnen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz. In der Praxis kommt die Beschränkung auf das Gebiet des jeweiligen Unternehmens hinzu. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dieses Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Registrierung ohne Papiere gibt es in diesem System nicht, und das ist Absicht: Eine Identität pro Person und ein Konto pro Identität sind die Voraussetzung dafür, dass eine Spielsperre überhaupt greifen kann.
Adressen, die verschwinden: die Sperrliste
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains; die erste Liste erschien am 3. September 2019. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Für den Leser heisst das: Eine Adresse, die heute funktioniert, kann nächste Woche unerreichbar sein. Wer dort Geld liegen hat, hat ein Problem, das niemand für ihn löst.
Zugleich sollte man die Grenze dieses Instruments kennen. Die Sperrliste blockiert den Zugang, sie verhindert nicht das Anbieten. Und für Zahlungen existiert in der Schweiz kein Sperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettangebote: Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht. Die Annahme, dass die eigene Karte eine ausländische Wettseite ohnehin nicht durchlassen wird, trägt nicht.
Strafrahmen, Steuer und die Frage, was ein Spieler riskiert
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Anspruch auf faire Spielbedingungen oder Schutz hat er nicht.
Steuerlich ist die Lage zweigeteilt, und sie ist der Punkt, an dem viele die falsche Erwartung mitbringen. Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein gewöhnlicher Wetter bleibt weit darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, anders als in manchen Nachbarländern.
Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer, und genau hier wird es unangenehm. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von ein paar Hundert Franken kann damit steuerbar sein, während derselbe Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter steuerfrei geblieben wäre. Das ist keine Steuer auf das Wetten. Es ist eine Steuer auf das Ausweichen, und sie trifft den Falschen, nämlich den Spieler. Für konkrete Fälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Werbung, Bonus und was eine Seite über sich behaupten darf
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer eine ausländische Wettseite mit einem Willkommenspaket bewirbt, bewegt sich damit nicht in einer Grauzone, sondern in einem ausdrücklich geregelten Bereich.
Bei Gratisspielen und Gratisguthaben ist die vorgängige Zustimmung der Gespa erforderlich. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Anbieter ausserhalb des Systems holt keine Zustimmung ein, weil er sie nicht braucht – sein Angebot fällt nicht unter Schweizer Aufsicht. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, existiert dagegen nicht; einen Tageszeit-Bann gibt es in der Schweiz nicht.
Spielerschutz: welche Schutzmechanismen mit der Bewilligung kommen
Spielschutz ist in der Schweiz keine freiwillige Zutat, die ein Anbieter als Werbeargument anführt, sondern ein Teil der Bewilligung. Und genau deshalb ist er das Feld, auf dem der Unterschied zwischen den beiden Gruppen am stärksten durchschlägt. Wer sich um ein paar Franken Sorgen macht, findet bei einem bewilligten Veranstalter jemanden, der dafür zuständig ist. Bei einer ausländischen Seite findet er eine Fusszeile.
Limiten setzt man selbst – die Mechanik dahinter
Limiten werden von den Spielenden gesetzt, nicht vom Staat. Das ist der Kern, und er wird oft als Bequemlichkeit missverstanden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung greift nach Gesetz erst nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein fixes Einzahlungslimit kennt die Schweiz nicht.
Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Limite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Wartezeit ist der Teil, den man nicht wegdiskutieren kann, und sie ist bewusst so gebaut. Wer an einem schlechten Abend die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten. Das ist kein Service, das ist eine Bremse, und sie sitzt an der richtigen Stelle. Dass eine Senkung sofort wirkt, während eine Erhöhung drei Tage braucht, ist die eleganteste Regel im ganzen System: Die vernünftige Entscheidung ist immer die schnellere.
Sperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten.
Das schweizweite Register ist der stärkste Mechanismus im System und der einzige, den ein ausländisches Portal nicht ersetzen kann. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperren lässt, sperrt sich auch für die Casinos – eine Wirkung, die eine einzelne Seite nie herstellt. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Vorbehalt gehört hierher, weil er sonst überlesen wird. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht lückenlos, und es wäre falsch, ihn als strikt zu bezeichnen. Betroffen ist der Verkauf vor Ort, nicht die Online-Registrierung, die an Ausweis und Adressprüfung gebunden ist – aber die Zahl gehört auf den Tisch.
Die Veranstalter und die ausländischen Seiten im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Beurteilungen folgt keinem Ranking, sondern der Bewilligungslage: erst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Marken, die hier auftreten, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung als Hausvorteil und Hauspflicht
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet ist grösser, als viele annehmen: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in Genf oder Waadt wohnt, kommt für dieses Angebot dagegen nicht infrage – dort ist die Loterie Romande zuständig.
Beim Geld wird es konkret. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 für eine Kombination ist für die meisten kein Thema, für einen Systemwetter mit vielen Kombinationen dagegen durchaus eine Wand – dafür liegt die Systemwette bei CHF 10’000.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790. Das ist die eine Zahl auf dieser Seite, die der Spieler nie sieht und trotzdem mitschleppt: Ein halber Prozentpunkt jedes Bruttospielertrags geht in die Suchtprävention. Es ist der Preis der Bewilligung, und er wird von den wetten Personen getragen.
Wo das Produkt zu kurz greift, ist die Angebotsbreite. Die Liste der zugelassenen Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen, Ecken- und Kartenmärkte fehlen, einen Esport-Bereich gibt es nicht, und Qualifikationsrunden oder Frauenwettbewerbe sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Wer ein breites Wettprogramm sucht, wird hier nicht fündig – nicht, weil Sporttip schlecht wäre, sondern weil das Gesetz den Rahmen setzt. Betroffene Nutzer in der Westschweiz haben zudem Pech mit dem Wohnort: Der Swisslos-Vertragsgebiet endet an der Sprachgrenze.
Das Cash-Out ist die Funktion, die am ehesten einen zweiten Blick verdient. Es gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn. Bei einem Quotenboost verfällt der Boost, wenn man cash-out nutzt – die beiden Funktionen schliessen sich aus. Wer beides kombiniert haben wollte, stellt fest, dass genau das nicht vorgesehen ist.
Loterie Romande Jouez Sport: Romandie-Geschäft mit Verkaufsstellennetz
Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Das Netz ist der eigentliche Charakter dieser Veranstalterin: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer eine Wette auf einem Wettschein abgeben will und die App nicht mag, findet in der Westschweiz eine Verkaufsstelle in vertretbarer Entfernung. Genau dieser Vertriebsweg ist zugleich die Grösse, die ein neuer Anbieter erst aufbauen müsste, um mitzuhalten.
Die Kantonsliste ist strikt, und sie deckt sich nicht mit dem Swisslos-Gebiet. Wer in Bern wohnt, kann kein Jouez Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt kein Sporttip-Konto – die beiden Gebiete überschneiden sich nicht. Für einen Leser heisst das, dass die Wahl in diesem Markt in Wahrheit keine Wahl ist: Der Wohnkanton entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt zur Verfügung steht. Über Steuern, Ablieferung und Spielerschutz muss man dann nicht mehr diskutieren, weil es keine Alternative gibt.
Damit ist auch die Frage nach dem «besten» der beiden beantwortet, und zwar ohne Quotenvergleich. Die beiden konkurrieren nicht um dieselben Kundinnen und Kunden. Vergleichen lässt sich nur, was sich an denselben Märkten messen lässt, und das ist bei getrennten Gebieten eine akademische Übung. Wer in einem Grenzkanton wohnt, hat es mit einer Umzugsfrage zu tun, nicht mit einer Produktfrage.
BetAlright: keine Schweizer Bewilligung
BetAlright tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Wer die Seite trotzdem prüfen will, hat zwei Dinge zu kontrollieren, bevor Geld fliesst: ob die eigene Wohnadresse zu einem bewilligten Veranstalter gehört, und ob die Domain auf der aktuellen Sperrliste steht. Die zweite Prüfung kostet zwei Minuten und erspart unter Umständen einen Anruf bei einer Bank. Ob BetAlright unter einem eigenen Namen lizenziert ist, lässt sich anhand der verfügbaren Angaben nicht feststellen – und dasselbe gilt für die Frage, wo ein Streit entschieden würde.
Der Punkt, an dem diese Seite am ehesten verliert, ist nicht die Qualität der Oberfläche, sondern die Reichweite im Streitfall. Ein Konto ohne Schweizer Anbindung ist ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen, dessen Sitz man erst suchen muss. Bei allem, was über einen verlorenen Einsatz hinausgeht – eine strittige Auswertung, eine abgelehnte Auszahlung, ein gesperrtes Konto – gibt es in der Schweiz niemanden, der dafür zuständig wäre.
Rabona: keine Schweizer Bewilligung
Rabona steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung. Es gilt dasselbe: Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und in der Schweiz wirkungslos, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht, und die Domain kann blockiert werden. Ein Konto bei diesem Anbieter ist ein Konto ohne Schweizer Schutz.
Was ein Interessent hier selbst nachsehen kann, sind die Bedingungen, unter denen eine Auszahlung erfolgt: auf welches Konto, in welcher Frist, mit welcher Identitätsprüfung. Stehen dort Anforderungen, die man nicht erfüllen will, ist die Diskussion über Quoten gegenstandslos geworden. Über die Lizenz dieses Anbieters ist hier nichts Belastbares bekannt, und über Zahlungswege, Boni oder Limiten ebenso wenig – was schon für sich ein Argument ist.
Das Feld, auf dem Rabona gegenüber einem bewilligten Veranstalter nichts verliert, ist die Angebotsbreite: Was in der Schweiz nicht gelistet ist, kann dort im Programm stehen. Das ist ein echter Unterschied, und wer ein bestimmtes Nischenereignis sucht, wird ihn zu schätzen wissen. Wer das Schweizer Sperrregister als Teil seines eigenen Schutzes betrachtet, wird es anders sehen. Beides lässt sich nicht gleichzeitig haben.
20Bet: keine Schweizer Bewilligung
Auch 20Bet ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, sind Swisslos und die Loterie Romande. Die gemeldete Lizenz von 20Bet ist nicht etabliert und entfaltet hier keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Für einen Leser, der diese Marke dennoch in Betracht zieht, ist die Steuerfrage der Punkt, der am ehesten übersehen wird. Während ein Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter unterhalb des Freibetrags steuerfrei bleibt, kann die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen behandeln, ohne Untergrenze. Bei einem Gewinn von ein paar Tausend Franken kann damit eine Steuerrechnung entstehen, die es in dieser Form bei Swisslos nicht gegeben hätte. Wer nach dem Treffer planen will, sollte vorher planen.
Über die Lizenz dieses Anbieters hinaus gibt es hier nichts Fundiertes zu den Zahlungswegen, den Limiten oder den Boni, und ich schreibe dazu lieber nichts als etwas Falsches. Wer dort spielen will, liest die Bedingungen selbst – und zwar die, in denen von einer Auszahlung die Rede ist, nicht die, in der von einem Bonus die Rede ist. Die zweite ist deutlich unterhaltsamer.
MyStake: keine Schweizer Bewilligung
MyStake tritt in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine im Ausland erworbene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine Schweizer Aufsicht über dieses Angebot existiert nicht, und damit auch keine Beschwerdestelle.
Die Selbstsperre ist der Mechanismus, den ein Konto hier nicht bieten kann. Wer bei Swisslos eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, ist in einem schweizweiten Register erfasst und damit auch für Casinos gesperrt. Eine ausländische Seite kann das strukturell nicht leisten, weil sie keinem Register angeschlossen ist. Das entscheidet nichts für alle, aber für jemanden, der weiss, dass ihm das Setzen gelegentlich entgleitet, entscheidet es viel.
Es bleibt der Domainname als Risiko. Blockierte Adressen werden laut Aufsicht innerhalb von Stunden ersetzt, was für den Anbieter günstig ist und für den Nutzer nicht. Ob MyStake unter eigener Lizenz steht und unter welcher, ist den verfügbaren Angaben nicht zu entnehmen. Wer dort ein Guthaben hält, hält es an einer Adresse, die sich als Reaktion auf einen Behördenentscheid ändern kann.
MrXbet: keine Schweizer Bewilligung
MrXbet ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und wirkt in der Schweiz nicht, ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und eine Sperrung der Domain ist möglich.
Zwei Dinge, die sich vor jedem Einsatz prüfen lassen, ohne dass man die Seite dafür lange studieren muss: ob eine Adresse in der Schweiz tatsächlich ein Werbeverbot nach sich zieht – Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel steht unter Busse bis CHF 500’000 – und ob die Domain aktuell auf der Sperrliste steht. Das erste betrifft den Anbieter und seine Werbepartner, das zweite den eigenen Zugang. Beide sind Tatsachen und keine Meinungen.
Ein Detail der Auszahlungsmechanik lohnt den Blick: In der Schweiz dürfen Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers fliessen, weshalb Konto und Identität zusammenfallen müssen. Bei einer Seite ausserhalb dieses Rahmens ist die Frage, ob eine anonyme Auszahlung möglich ist, eine Frage an die Geschäftsbedingungen – und ob das Geld danach steuerfrei behandelt wird, eine Frage an die kantonale Praxis. Nichts davon lässt sich aus einer Startseite ablesen.
Betscore: keine Schweizer Bewilligung
Betscore steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste. Gemeldete Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrung der Domain möglich. Die Bewilligungslage dieses Anbieters ist mit der der anderen ausländischen Marken hier identisch.
Wer trotzdem wissen will, was eine Seite taugt, kann sich in den Bedingungen die Fristen ansehen. Swisslos etwa gibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut und überweist höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen – Fristen, die man mit den entsprechenden Angaben der ausländischen Seite vergleichen kann. Eigene Fristen für Betscore sind hier nicht bekannt, und ich erfinde keine.
Der einzige Belang, in dem dieses Konto klar schlechter steht als die bewilligte Variante, ist die Verfügbarkeit des Geldes im Streitfall. Bei Swisslos gibt es eine Frist für die Geltendmachung von Gewinnen und einen Weg für eine Einsprache. Ausserhalb dieses Systems gibt es das nur, wenn die Bedingungen des Anbieters es vorsehen – und dessen Wort ist mangels Schweizer Aufsicht nicht überprüfbar. Diese Asymmetrie wird nicht dadurch besser, dass die Seite gut aussieht.
HornetBet: keine Schweizer Bewilligung
HornetBet tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf. Die einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung für Sportwetten sind Swisslos und die Loterie Romande, und kein weiterer Anbieter besitzt eine solche. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und damit in der Schweiz ohne Kraft, das Sperrregister kennt dieses Konto nicht, und die Domain kann blockiert werden.
Bemerkenswert an der Adresse ist einmal mehr die Domain-Endung. Eine Adresse mit ausländischer Endung ist kein Beweis für irgendetwas, aber sie ist ein Hinweis darauf, wo der Vertragspartner sitzt. Wer im Streitfall jemanden erreichen will, sollte wissen, an welcher Adresse er es versucht – und in welchem Land ein Verfahren dann stattfinden würde. Für dieses Konto wäre das nicht die Schweiz.
Am meisten irritiert aus Schweizer Sicht die Steuerfrage in Kombination mit dem fehlenden Schutz. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind von der Verrechnungssteuer nicht erfasst, können aber nach kantonaler Praxis als vollständiges Einkommen gelten. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht damit auf der einen Seite ohne Schutz und auf der anderen Seite mit einem steuerlichen Risiko da, das die bewilligte Alternative nicht kennt.
BC.Game: keine Schweizer Bewilligung
BC.Game ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gilt die nämliche Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz nicht etabliert, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrung der Domain möglich. Nimmt die Aufsicht diese Adresse auf ihre Liste, verschwindet sie für Schweizer Nutzer per DNS-Sperre.
Von allen ausländischen Marken in dieser Aufstellung ist diese jene, bei der die Suche nach Krypto-Zahlungswegen am ehesten ins Spiel kommt. Und das ist der Punkt, an dem eine Seite den Schweizer Rahmen nicht nur streift, sondern verlässt. Gewinne und Guthaben dürfen im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen fliessen, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer diesen Weg nimmt, wählt bewusst gegen das Schutzsystem – und die Frage der Besteuerung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen stellt sich dann zusätzlich zur Frage, was eine Sperrung mit dem eigenen Guthaben macht.
Was hier über die Lizenz hinaus an Konditionen, Boni oder Limiten bekannt wäre, ist bekannt zu wenig, um es aufzuschreiben. Wer sich für diese Seite entscheidet, entscheidet sich für ein Angebot, über dessen Bedingungen ein Schweizer Leser vor allem eines weiss: dass sie nicht von einer Schweizer Aufsicht geprüft worden sind.
Einordnung: wer mit welchem Weg besser fährt
Für wen die Schweiz passt, ist keine Stilfrage. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und ein normales Fussballprogramm sucht, findet bei Sporttip ein Angebot mit Verlustlimiten, Sperrregister, einem klaren Auszahlungsweg und Steuerfreiheit im Regelfall – gegen den Nachteil eines schmalen Wettprogramms und einer Abhebung, die Zeit braucht. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport dieselbe Bewilligungslage und den Verkaufsstellenweg obendrein.
Anders sieht es aus, wenn das Wettprogramm selbst der Grund ist, weshalb jemand ein ausländisches Portal wählt. Ecken, Karten, Esport und Trainingsläufe stehen auf der Gespa-Liste nicht, und wer genau das sucht, findet es nur ausserhalb. Der Preis dafür ist bezifferbar: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Anschluss bei einem Streit, ein Domainsystem, das auf Behördenentscheid reagiert, und eine Kantonspraxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandeln kann. Bei den acht Namen hier ist die Bewilligungslage zudem nicht unterschiedlich – die Wahl besteht nicht zwischen «besserem» und «schlechterem» Ausland, sondern zwischen Ausland und Schweiz.
Wer sich das Setzen nicht mehr zutraut, sollte bei der Schweiz bleiben, und zwar nicht wegen der Quoten. Das Sperrregister ist der einzige Mechanismus auf dieser Seite, der über den einzelnen Anbieter hinaus wirkt. Ein Konto ohne Schweizer Anbindung bietet ihn nicht. Diese Entscheidung ist wichtiger als jede Marge.
Häufige Fragen zu ganz neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Neue Namen sind entweder ein neues Produkt dieser beiden oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung – die im Ausland erworbene Lizenz ist hier ohne Kraft.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Vergleichen lässt sich nur, was sich an denselben Märkten messen lässt, und die beiden Veranstalter bedienen getrennte Gebiete – Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Für die meisten entscheidet deshalb der Wohnkanton, welcher der beiden überhaupt zur Verfügung steht.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Sperrliste erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains, die erste erschien am 3. September 2019. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, sodass ein Anbieter unter neuer Domain weitermachen kann, während ein dort gehaltenes Guthaben unerreichbar bleibt.
Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?
Vergleichen lässt sich der Quotenschlüssel einer Wette: Bei zwei Quoten von 1.90 und 2.00 beträgt er 97,44 %, die Marge 2,56 %. Bei 1.80 und 2.10 sinkt er auf 97,14 %. Wer diesen Wert für eine konkrete Begegnung ausrechnet, sieht den Abschlag statt ihn zu vermuten.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers fliessen. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart und zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, wobei ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % anfallen kann. Die Regel bindet Konto und Identität aneinander.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Es fehlen der Schweizer Rechtsschutz, der Anschluss an das Sperrregister und eine Beschwerdestelle; die Domain kann per DNS-Sperre verschwinden. Im bewilligten Schweizer Wettgeschäft sind anonyme oder Krypto-Auszahlungen nicht vorgesehen. Zudem kann die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen behandeln.
Vergleich – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
