Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz – die Rechtslage entscheidet, nicht die Werbung
Ladevorgang...
Unterhalb dieser Zeile, bevor irgendjemand eine Quote sieht, steht die Zahl, die diese Seite zusammenhält: achtundzwanzig. So viele Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben im Jahr 2025, verteilt auf die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer «Gratiswette ohne Einzahlung» in die Suchzeile tippt, erwartet eine Schlange von Anbietern. Es gibt keine Schlange. Es gibt zwei.
Das ist keine Pointe, das ist die Struktur des Marktes. Und weil das so ist, hat diese Seite eine andere Aufgabe als die übliche Bonusübersicht. Sie erklärt, was aus einer Gratiswette folgt – welcher Betrag tatsächlich bei Ihnen ankommt, wann er verfällt, wer ihn sperren kann und was passiert, wenn Sie ihn bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung suchen.
Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die öffentlich einsehbaren Bewilligungs- und Limitenbedingungen der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.
Die Rechtslage entscheidet, wie viel Gratiswette es überhaupt geben kann
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig und für nichts anderes.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit in einem Gesetzestext. Es ist der Satz, an dem sich entscheidet, ob Sie bei einem Anbieter mit Auslandsbewilligung überhaupt ein durchsetzbares Recht haben.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine «weiteren konzessionierten Buchmacher» in einem Nebenregal: Die Gespa veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Bewilligungen, weil keine existieren. Sie führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Genau hier liegt die erste Konsequenz für Ihr Gratisguthaben. Eine Gratiswette ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein beliebiger Anbieter aus dem Hut zieht. Sie ist an den Veranstalter gebunden, der dafür überhaupt in Frage kommt.
Bewilligung, Spielbewilligung und die zwei Produkte, die daraus folgen
Swisslos wird als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft geführt, Sitz Basel, und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Auf der anderen Sprachseite veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für Sie heisst das: Die Produktnamen, die auf einer Schweizer Bonusseite auftauchen sollten, sind Sporttip und Jouez Sport. Alles andere auf so einer Seite ist ein Name ohne Bewilligung in diesem Land.
Verkaufsstellen sind der zweite Weg – und der schwächere. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz klingen nach Präsenz, nach Kiosk, nach Bahnhofshalle. Sie sind auch der Ort, an dem die Gespa im Jahr 2025 mit Testkäufen geprüft hat, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden. In 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als Instanz für Spielerschutz begreift, begreift sie falsch. Sie ist eine Vertriebsfläche.
Wo Gratisguthaben ausdrücklich eine Erlaubnis braucht
Bezahlte Wetten und verlorene Wetten finanzieren den Zweck, nicht die Freundlichkeit des Veranstalters. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen deshalb die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Macht achtundzwanzig, und macht vor allem eines deutlich: Die Menge an Gratisgeld, die in der Schweiz legal angeboten werden darf, wird nicht in einer Marketingabteilung in Tel Aviv entschieden, sondern im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens in Bern.
Was folgt daraus? Ein Schweizer Gratisguthaben ist vorhersehbar klein, zeitlich begrenzt und an eine Aktion gebunden. Es ist nicht das Einfallstor in eine dauerhaft kostenlose Wette, sondern ein Testangebot. Wer auf der Suche nach vier- oder dreistelligen Startguthaben ist, sucht ein Produkt, das in dieser Rechtsordnung nicht vorgesehen ist.
Seiten mit ausländischer Bewilligung: keine Geltung, kein Schutz, kein Register
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder jedem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Verfolgt wird der Veranstalter. Der Spielende wird nicht bestraft.
Ich höre den Einwand schon: «Dann ist für mich ja alles in Ordnung.» Ist es nicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Quotenstellung, kein Fairplay-Monitoring, kein Beschwerdeweg an die Gespa. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister. Wer dort spielt, steht ausserhalb jedes Mechanismus, der hier für einen halbwegs fairen Markt sorgt.
Die Sperrliste der Gespa wiederum ist ein DNS-Block: Swisscom und andere Telekom-Anbieter blockieren die Domains ausländischer Veranstalter. Erste Liste: 3. September 2019. Ende 2025: 671 Domains. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und bet-at-home, bet365 steht auf der Liste. Und noch etwas gehört zur Vollständigkeit: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist Domain-Hopping, und es zeigt, wie belastbar eine Sperrliste ist – sie erschwert den Zugang, sie verhindert ihn nicht.
Die Schräge in dieser Konstruktion gehört benannt
Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung: Das ist eine sehr enge Ordnung, und sie hat einen Preis. Der Preis ist Auswahl. Wer auf exotische Ligen, Kurzmärkte auf Ecken und Karten oder Esport setzen will, findet das im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS); Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste. Eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Die andere Seite der Ordnung ist, dass ausländische Anbieter auf so etwas keine Rücksicht nehmen. Sie bieten mehr Märkte, mehr Sprachen, mehr Bonusgeld. Was sie nicht bieten können, ist ein Schweizer Rechtsschutz. Beides ist wahr, und deshalb ist die ehrliche Auskunft nicht «hier ist es sicher» und dort «dort ist es gefährlich». Die Auskunft lautet: Hier bekommen Sie Schutz und weniger Auswahl. Dort bekommen Sie Auswahl und keinen Schutz. Diese Wahl trifft niemand für Sie, sie gehört aber vollständig auf den Tisch, bevor eine Gratiswette lockt.
Spielerschutz: was aus Ihrer Limite folgt, wenn Gratisguthaben im Spiel ist
Eine Limite, die Sie erst beim Spielen setzen, ist keine Limite, sondern eine Absicht.
Das ist keine Moralpredigt, sondern der Grund, weshalb das Gesetz es anders haben will. Der Veranstalter muss laut Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat von den Spielenden verlangen. Die Limite setzt also nicht der Staat. Sie setzen sie. Der Staat sorgt nur dafür, dass jemand sie von Ihnen verlangt.
Die Swisslos-Limite, ihre Oberlimite und die Wartezeit beim Erhöhen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die 72 Stunden sind der eigentlich interessante Teil. Die Limite ist die einzige Stelle im Spielerschutz, an der der Mechanismus gegen den Spielenden arbeitet, wenn dieser in einem schlechten Moment schnell mehr will. Wer nach einer Serie verlorener Wetten die Limite hochsetzen möchte, wartet drei Tage. Statutarisch verlangt Art. 87 VGS eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage, in denen sich der Abend und die Stimmung ändern können – das ist die Wirkung, und sie ist Absicht.
Für Sie heisst das: Die Limite ist bei der Registrierung zu setzen, nicht irgendwann. Ihre Höhe entscheidet darüber, wie viel Sie in einem Monat überhaupt verlieren können, und damit über die Frage, ob ein Gratisguthaben für Sie ein Einstieg oder ein Beschleuniger ist.
Was die Spielsperre mit einem Gratisguthaben macht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Gratisguthaben ändert an dieser Mechanik nichts. Die Sperre trifft den Zugang, nicht den Betrag. Gesperrte und minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Wenn also ein Gratisguthaben auf dem Spielerkonto liegt und die Sperre greift, rettet der Betrag nichts: Das Guthaben ist ohnehin nicht auszahlbar, und ein Anspruch auf Gewinne besteht während der Sperre nicht.
Eine freiwillige Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer sich für eine Pause entscheidet, entscheidet sich also für drei Monate, nicht für eine Woche.
Wetten an Verkaufsstellen: die Prüfung hat eine Lücke gezeigt
Die 47,5 % aus den Gespa-Testkäufen 2025 gehören noch einmal ausgesprochen, weil sie die Erwartung an eine ganze Vertriebsform zurechtrücken. Wenn Sie glauben, an einer Verkaufsstelle werde strenger kontrolliert als online, dann ist das in der Praxis nicht belegt. Online ist die Identität aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen, das Alter steckt im Datensatz, die Registrierung ist einmalig. An der Verkaufsstelle entscheidet ein Mensch, und die Testkäufe sagen, wie verlässlich dieser Mensch im Zweifel entscheidet.
Wo im Ernstfall Hilfe steht
Wer beim Setzen merkt, dass die Limite nicht reicht, setzt sie tiefer – die Senkung wirkt sofort, und das ist die einzige Stelle, an der die Mechanik in Ihre Richtung arbeitet. Wer nicht mehr nur mit der Limite arbeiten will, wählt zwischen einer befristeten Sperre von bis zu 180 Tagen und einer unbefristeten im Sperrregister. Die Fachstellen der Kantone und die Beratungsangebote zur Spielsucht sind der Ort, an dem solche Entscheidungen besprochen werden, nicht die Aktionsseite des Veranstalters. Und ein Satz, der auf einer Bonusseite selten steht: Ein Gratisguthaben ist kein Grund, eine Pause zu verschieben. Es sind zehn Franken.
Gratisguthaben im Detail: Frist, Mindestquote, Umsatz, Auszahlbarkeit
Jetzt zum Angebot selbst, und zwar bei der einzigen Stelle, an der die Schweiz ein echtes, datiertes Beispiel liefert.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Zeilen Kleingedrucktes in einem Satz. Betrag, Frist, Kanal, Voraussetzung, Vorrat, Gültigkeitsdauer, Auszahlbarkeit. Das ist die Anatomie einer Schweizer Gratiswette, und sie ist kleiner als alles, was in der Werbung für ausländische Anbieter steht.
Ein Konto, das verifiziert ist, bevor es etwas kostet
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Dasselbe Prinzip gilt bei der Loterie Romande: Ein Spielerkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet offen, den sechs Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Eine Konsequenz, die viele erst beim Anmeldeversuch bemerken: Der Wohnsitz entscheidet, welcher Veranstalter für Sie überhaupt in Frage kommt. Ein Konto bei der Loterie Romande setzt einen Westschweizer Wohnsitz voraus; ein Konto bei Swisslos einen Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer in Genf lebt und ein Startguthaben von Swisslos sucht, sucht an der falschen Adresse – und wer in Zürich wohnt, kann nicht einfach zur Loterie Romande wechseln.
Was eine Gratiswette wert ist: die Rechnung mit der Quote 1.90
Hier wird es konkret, und hier wird es unangenehm für die Werbesprache.
Eine Gratiswette zahlt den Einsatz nicht mit aus. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern Marktstandard: Der Einsatz wird nicht zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 kommen im Gewinnfall also CHF 9 an – die Quote minus eins, multipliziert mit dem Guthaben. Der Einsatz selbst bleibt beim Veranstalter.
Gehen wir einen Schritt weiter und rechnen den durchschnittlichen Wert. Nehmen wir ein illustratives Zwei-Weg-Modell mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, keine gestellte Quote, und ausdrücklich nicht die Quote dieses oder jenes Anbieters. Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und das ergibt 0.95. Die Auszahlungsquote liegt damit bei 95 %, die Marge des Veranstalters bei 5 %.
Der durchschnittliche Wert eines Gratisguthabens von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, liegt bei diesem Markt irgendwo in einer Grössenordnung von etwa CHF 4.50, wenn man den Quotenschlüssel einrechnet. Das ist eine Spanne, keine Zusage: Bei anderen Quoten und in einem anderen Markt verschiebt sich der Wert, und bei einem Markt mit höherer Marge sinkt er. Der Betrag beschreibt, was das Angebot im Durchschnitt über viele Wetten hinweg wert ist – nicht, was Sie gewinnen. Sie können den Zehner verlieren, und dann ist der Wert für Sie null.
Und jetzt die Werbesprache, die an dieser Stelle verdient zerlegt zu werden: «CHF 10 Gratiswette» ist keine zehn Franken. Es ist ein Gutschein auf neun Franken Gewinn im besten Fall, mit einem Erwartungswert knapp unter der Hälfte des Nennbetrags. Wer den Nennbetrag mit dem Gegenwert verwechselt, verwechselt den Preis auf dem Schild mit dem, was in der Tüte liegt.
Die Bedingungen, an denen Gratisguthaben scheitern
Frist. Mindestquote. Umsatzvorgabe. Auszahlbarkeit. Vier Schrauben, und jede kann den Nennbetrag entwerten.
Bei der Loterie-Romande-Aktion war es die Kombination aus 7 Tagen Codeeingabe und 30 Tagen Gültigkeit: Wer den Code liegen liess oder das Guthaben verfallen liess, hatte nichts. Bei Swisslos ist die Auszahlbarkeit ein eigener Punkt – Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der Betrag bleibt im Spiel. Sie können damit wetten, Sie können ihn nicht abheben.
Was «Mindestquote» bedeutet, lässt sich an einer anderen Stelle desselben Hauses ablesen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist die Mechanik hinter jeder Mindestquote: Sie soll verhindern, dass ein Gratisguthaben auf eine Einzelwette mit Quote 1.05 gesetzt und abgeräumt wird. Eine Mindestquote von 1.50 klingt harmlos. Sie ist der Punkt, an dem aus einer Gratiswette eine Wette mit echtem Ausgang wird.
Zur Auszahlbarkeit gehört noch ein Detail, das die meisten Bonusseiten unterschlagen: Selbst reguläres Guthaben ist nicht beliebig flüssig. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN – Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und auch hier: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Fünf bis zehn Arbeitstage. Eine dritte Auszahlung mit möglicher Kommission. Das ist der Weg, den ein Gewinn nach einem Gratisguthaben nimmt – und er ist länger als der Weg zur Einzahlung.
Der Betrag, der sich nie in einen Bonus verwandelt
Es gibt eine Grenze, die keine Aktionsbedingung verschiebt: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der kontoinhabenden Person lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS) – auf Rechnung gespielt wird also nicht.
Für Gratisguthaben hat das eine klare Folge. Der Umweg über ein fremdes Konto, über einen Mittelsmann oder über eine Kryptobörse ist nicht der unbürokratische Weg, sondern der Weg aus dem Schutz heraus. Was als Bonus beginnt und als Auszahlungsproblem endet, hat seinen Wert schon verloren.
Die Rangliste: warum ich sie nach der Bewilligung sortiere und nicht nach dem Betrag
Zehn Anbieter stehen hier, und eine Rangliste nach der Höhe des Startguthabens hätte sie in einer anderen Reihenfolge. Sie wäre auch wertlos.
Der Grund ist einfach. Bei acht der zehn Anbieter ist der Betrag ein Versprechen ohne Schweizer Rechtsgrundlage, und bei manchen davon weiss niemand, wer überhaupt dahintersteht. Eine Zahl, die niemand einlösen muss, ist keine Zahl, sondern eine Schriftart. Deshalb sortiert diese Liste erstens nach der Bewilligung, zweitens nach dem, was ein Anbieter tatsächlich regelt – Limiten, Auszahlungswege, Wettregeln – und erst an letzter Stelle nach dem Nennbetrag.
Die zwei konzessionierten Veranstalter stehen vorn, weil sie die einzigen sind, die eine Schweizer Bewilligung haben. Die acht ausländischen Anbieter stehen dahinter, ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung markiert, weil ein Leser ihnen begegnet und weil eine Beschreibung, die sie ausspart, nichts erklärt. Beschreiben ist erlaubt. Werben ist es nicht: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Der Vergleich auf einen Blick
panorami
| Anbieter | Bewilligung für die Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt |
Zwei Einträge tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Das ist die ganze Spannweite dieser Liste, und jede Sortierung nach Bonusbetrag würde sie nur verwischen. Was die Tabelle nicht zeigen kann: Bei den acht ausländischen Anbietern ist die gemeldete Bewilligung nicht etabliert worden – und selbst wenn sie es wäre, hätte sie in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Malta- oder Curaçao-Bewilligung schützt Sie nicht in Zürich, und sie verpflichtet den Anbieter nicht, sich an die Schweizer Bewilligungsgrenzen zu halten.
Was folgt daraus konkret? Drei Dinge, und alle drei ändern sich, wenn Sie die Spalte wechseln. Erstens: kein Zugriff auf das Sperrregister – wer sich dort sperren lässt oder gesperrt ist, wird von einem ausländischen Anbieter nicht erfasst. Zweitens: kein Schweizer Rechtsweg bei Streit über eine Wette, über eine abgelehnte Auszahlung oder über eine Quotenänderung. Drittens: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind steuerlich anders behandelt als solche aus bewilligten Grossspielen, und die kantonale Praxis ist nicht überall gleich. Dazu unten mehr.
Ich sage es ohne Umschweife, weil es eine Bonusseite selten sagt: Der Grund, weshalb jemand zu einem der acht greift, ist fast nie der Bonus. Es sind die Märkte, die Sprache, die Zahlungswege oder die Bequemlichkeit. Das sind legitime Gründe. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nur kein Weg zu einem Gratisguthaben mit Schweizer Schutz.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, findet hier keine zehn Angebote, sondern zwei Veranstalter mit klaren Regeln und acht Namen, bei denen die Bewilligungsfrage alles andere überlagert.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem geschlossensten Regelwerk
Sporttip ist eine der beiden Sportwetten, die in diesem Land überhaupt veranstaltet werden dürfen. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die IKV 2020. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Auf der Einzahlungsseite nennt Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Bei den Limiten wird es für Gratisguthaben praktisch. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist damit problemlos setzbar, aber es bleibt eine Zehn-Franken-Wette innerhalb eines Kontos mit harter Obergrenze.
Wettmechanisch ist Sporttip das am gründlichsten dokumentierte Angebot dieser Liste. Gewinne ergeben sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten beim Fussball – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Ein paar weitere Regeln verdienen Aufmerksamkeit, weil sie in der Werbung für Gratiswetten nie auftauchen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Der Cash-Out ist bei Sporttip ausdrücklich ein Angebot, keine Garantie: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Die Bewertung. Sporttip ist der Anbieter mit der geringsten Überraschungsquote, und das ist sein eigentliches Produkt. Wer hier ein Gratisguthaben bekommt, weiss aus den Teilnahmebedingungen genau, wann es verfällt, was es im Gewinnfall wert ist und dass es nicht auszahlbar ist. Was mich an der Sache stört, ist nicht die Härte der Regeln, sondern ihre Dichte: Ein Sportereignis, das nach 48 Stunden nicht nachgeholt wird, eine Wette, die nach dem Treffer auf Quote 1.00 gestellt wird, ein Cash-Out, der tiefer liegt als der mögliche Gewinn – das sind Bedingungen, die einen Anfänger überraschen und einen erfahrenen Spieler zum Nachlesen zwingen. Wer ohnehin nur Einzelwetten auf grosse Fussballligen setzt und das Guthaben als Test betrachtet, fährt hier gut. Wer einen exotischen Markt oder einen schnellen Cash-Out sucht, wird die Enge der Liste und die Enge der Regeln gleich doppelt spüren.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter mit dem dokumentierten Präzedenzfall
Auf der Westschweizer Seite ist die Bewilligungslage identisch – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa –, und auch die Loterie Romande ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande. Jouez Sport wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet; ein Online-Konto ist nur für dort wohnhafte Personen möglich.
Was dieses Haus für die Frage nach der Gratiswette besonders macht, ist ein datierter Vorgang. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Verteilung erfolgte also über den Stadionbesuch, einen physischen Kanal, und über einen Code, der weitergegeben werden konnte. Wer regelmässig an Westschweizer Eishockeyspielen war, hatte in diesem Winter eine reelle Chance auf zehn Franken Spielguthaben. Wer nicht, hatte sie nicht.
Bei den Einzahlungen und Auszahlungen gelten die Grenzen, die aus der Westschweiz bekannt sind: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Bewertung. Die Aktion zeigt zwei Dinge zugleich, und beide sind für die Frage dieser Seite wichtiger als jeder Nennbetrag. Erstens: Der Kanal war entscheidend. Wer nicht im Stadion war, bekam das Guthaben nicht – ein Gratisguthaben als Belohnung für eine bestehende Bindung, nicht als Einstiegsangebot für Fremde. Zweitens: Der Vorrat war begrenzt, 7’000 Stück, und damit war die Aktion genau das, was die Gespa-Zustimmung erlaubt – eine Geste, keine Umverteilung. Was daran überzeugt, ist die Nachvollziehbarkeit: Datum, Menge, Frist und Auszahlbarkeit sind bekannt, und wer in der Westschweiz wohnt und das Angebot gesehen hat, konnte es prüfen. Was fehlt, ist die Verlässlichkeit über die Saison hinaus: Ein Angebot, das an sieben Aktionstagen und 7’000 Stück hängt, ist nichts, worauf jemand seinen Spielbetrieb aufbaut.
bet-at-home: steht auf der Gespa-Sperrliste
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden – ein DNS-Block. Die Gespa nennt bet-at-home ausdrücklich als einen der Anbieter, deren Domain blockiert wird.
Die Bewertung. Das Sperrliste-Detail ist hier mehr als eine Randnotiz: Wer diese Seite aus der Schweiz aufruft, kann je nach Anbieter des Internetzugangs eine ganz andere Erfahrung machen als jemand im Ausland. Domain-Hopping ersetzt diesen Zugang innerhalb von Stunden, aber die Blockierung selbst ist die Auskunft, die zählt: Die Aufsicht hält dieses Angebot für eines, gegen das sie vorgeht.
1xBet: der Name mit der grössten Reichweite und der dünnsten Schweizer Grundlage
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist in der Schweiz nicht etabliert; selbst eine gemeldete ausländische Bewilligung hätte hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Die Bewertung. Ein Anbieter mit einem breiten internationalen Programm und einer aggressiven Bonuskommunikation ist genau der Typ Angebot, auf den die Suche nach einer Gratiswette ohne Einzahlung zuerst trifft. Die Bewilligungsfrage macht ihn für Schweizer Spielende zum Vorgang ohne Schweizer Anspruchsgegner. Wer im Streitfall jemanden braucht, den er anrufen kann, findet hier niemanden.
Jackbit: bei jeder Schweizer Prüfung ein Nein
Jackbit trägt keine Schweizer Bewilligung. Hier fehlt jeder Schweizer Rechtsweg, eine Anbindung an das Sperrregister oder irgendeine Schweizer Regulierung.
Die Bewertung. Für Schweizer Wettende bleibt von diesem Angebot das, was es nicht hat. Wenn dieselbe Prüfung bei Anbieter um Anbieter gleich ausgeht, ist das keine Wiederholung, sondern das Ergebnis: Die Liste der legalen Sportwetten in der Schweiz endet nach zwei Einträgen.
MyStake: das Konto ohne Schweizer Zählung
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Die Bewertung. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erscheint in keiner Schweizer Statistik, in keiner Aufsichtsmeldung und in keinem Sperrregister. Für eine Limite, die Sie sich selbst gesetzt haben, bedeutet das: Sie existiert in einer Umgebung, die sie nicht kennt.
1Bet: Bonuskommunikation ohne Adressat in der Schweiz
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos (Art. 4 BGS). Schweizer Spieler haben keinen Rechtsweg und keinen Schutz durch die Gespa.
Die Bewertung. Startguthaben sind bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung häufig Teil eines dauerhaften Aktionsprogramms. Für Schweizer Wettende hat das einen bitteren Beigeschmack: Je grösser das Versprechen, desto klarer, dass es nicht durch eine Schweizer Aufsicht gedeckt ist.
MrXbet: der Fall ohne Schweizer Beschwerdeweg
MrXbet trägt keine Schweizer Bewilligung, ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Bewertung. Die entscheidende Frage bei einem Streit über eine Wette ist nicht die Höhe des Bonus, sondern wer entscheidet. Ohne Schweizer Bewilligung entscheidet der Anbieter allein, nach seinen eigenen Regeln und in seinem eigenen Verfahren.
HornetBet: die Bewilligungsfrage vor jeder Quote
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spieler bedeutet das: keine Regulierung, kein Zugriff auf das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg bei Problemen.
Die Bewertung. Bei einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist die Bewilligungsfrage nicht eine Zeile am Rand, sondern die erste Frage – alles andere, Quoten, Märkte, Bonus, kommt danach und kann das erste Nein nicht aufwiegen.
Donbet: der Name am Ende, aus derselben Prüfung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg; die Domains können blockiert werden.
Die Bewertung. Bei acht von zehn Anbietern dieser Liste lautet die Antwort auf dieselbe Frage gleich. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung mit Schweizer Schutz sucht, hat unter den ersten beiden Einträgen alles, was es zu finden gibt.
Grundlagen: was eine Gratiswette überhaupt ist und was sie von einem Gratisspielguthaben unterscheidet
Fangen wir bei der Sprache an, weil in ihr schon die Werbung steckt.
In Schweizer Rechtstexten steht Gratisspielguthaben. Auf dem Markt heisst es Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist fast immer dasselbe: ein Guthaben mit Bedingungen. Der Unterschied liegt im Wort «Gratis». Ein Guthaben ist gratis, der Gewinn daraus ist es nicht, und der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt.
Eine Wettquote ist keine Wahrscheinlichkeit. Sie ist der Preis, zu dem der Veranstalter eine Wette annimmt, und in diesem Preis steckt seine Marge. Der Quotenschlüssel des Marktes – in der Marktsprache Auszahlungsquote – gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. Man rechnet ihn als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 und 1.90 sind das 95 % Rückzahlung und 5 % Marge.
Merken Sie sich diese fünf Prozent. Sie sind der Grund, weshalb jede Gratiswette auf einen echten Markt ein wenig Gegenwert verliert, sobald sie platziert wird – nicht weil der Veranstalter trickst, sondern weil die Marge im Preis steckt, bevor irgendein Bonus ins Spiel kommt.
Wo die Gratiswette innerhalb einer Schweizer Wette sitzt
Sie können Ihre Wette in vier Grundformen abgeben. Die Einzelwette steht auf eine Voraussage. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in mehreren Kombinationen gleichzeitig und hat bei Sporttip einen eigenen Höchsteinsatz von CHF 10’000. Die Livewette wird während des Ereignisses platziert und nach den Regeln des Veranstalters gewertet.
Bei einem Gratisguthaben entscheidet diese Form über den tatsächlichen Wert. Eine Kombiwette mit höherer Gesamtquote verspricht mehr Gewinn und senkt die Trefferwahrscheinlichkeit – und da der Einsatz nicht zurückkommt, ist der Verlust bei einer Kombiwette der volle Guthabenbetrag. Eine Einzelwette auf eine Quote von 1.50 wirkt bescheiden und ist bei einem Gratisguthaben die ehrlichste Verwendung: geringer Wert, aber auch geringe Streuung.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das sind zwei Regeln, die für den Einzelnen wie Formalien aussehen – die zweite ist der Grund, weshalb kein Profi auf sein eigenes Spiel setzen kann.
Was aus einer Wette wird, wenn etwas dazwischenkommt
Drei Ereignisse betreffen eine laufende Wette, und jedes hat eine feste Folge. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, macht die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platzierte Livewette zählt mit Quote 1.00. Ein kombinierter Markt, der irrtümlich ohne die Bet-Builder-Funktion angenommen wurde, kann insgesamt für ungültig erklärt werden, mit Rückerstattung des Einsatzes.
Das ist die Stelle, an der ein Gratisguthaben seine Spuren hinterlässt: Bei einer ungültigen Einzelwette wird der Einsatz zurückbezahlt – also das Gratisguthaben, nicht Geld. Der Gegenwert bleibt im Spiel.
Was nach dem Gewinn passiert: Gutschrift, Auszahlung, Steuer
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer zweimal innert 365 Tagen auszahlen lässt, zahlt nichts; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Steuerlich ist die Lage für einen normalen Wettenden beruhigend und für einen Grossgewinner erklärungsbedürftig. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb lautet die ehrliche Angabe «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl gehört hierher. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Was für Gratiswetten praktisch zählt: Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Bei einer Gratiswette von CHF 10 ist keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn fällig – es sei denn, Sie setzen Millionengewinne, und dann haben Sie ein anderes Gespräch mit einem Steuerberater.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich; die Praxis des Kantons Thurgau etwa zählt sie unabhängig von der Höhe vollständig zum steuerbaren Einkommen. Das ist keine Kleinigkeit, und es ist einer der stillen Preise eines Kontos ohne Schweizer Bewilligung. Für konkrete Fälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Limiten, Einzahlungen und was ein Gratisguthaben daran ändert
Zahlen Sie auch bei einem Gratisangebot nichts ein, ohne die Limiten zu kennen. Swisslos lässt Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein zu, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande liegt bei Einzahlungen und Wallet ebenfalls bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Der Verlustfreibetrag an der zweiten Schwelle beträgt bei Swisslos CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000.
Ein Gratisguthaben von CHF 10 verschiebt keine dieser Grenzen. Es kann Sie aber dazu bringen, sie zum ersten Mal zu setzen – und das ist der einzige Punkt, an dem ein Gratisangebot den Spielerschutz wirklich berührt.
Ganz am Rand, weil es in dieser Rubrik oft falsch steht: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Und es gibt kein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartenschemes Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Die Blockierung läuft über die Sperrliste der Gespa und über DNS, nicht über den Zahlungsverkehr.
Was aus all dem folgt – und wann es sich zeigt
Ich fasse die Konsequenz in einer Beobachtung zusammen, die man nicht gern hört.
Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist in der Schweiz eine kleine Geste unter strengen Bedingungen. Sie ist an einen Veranstalter gebunden, der sowieso eine Bewilligung braucht, um tätig zu sein; sie braucht die vorgängige Zustimmung einer Aufsichtsbehörde; sie ist verhältnismässig zum Erwartungswert des Gewinns, verfällt, ist nicht auszahlbar und setzt ein verifiziertes Konto voraus, für das Sie im Vertragsgebiet wohnen müssen. Der Nennbetrag liegt bei CHF 10, gemessen in einem Beispiel, das datiert und belegt ist. Der durchschnittliche Wert liegt knapp unter der Hälfte davon.
Auf der anderen Seite stehen acht Namen ohne Schweizer Bewilligung, mit grösseren Versprechen und ohne Schweizer Anspruchsgegner. Die Wahl zwischen beiden ist keine Wahl zwischen Risiko und Sicherheit. Es ist eine Wahl zwischen Schutz mit wenig Auswahl und Auswahl ohne Schutz.
Wann zeigt sich das? Nicht beim Anmelden. Nicht beim Setzen. Es zeigt sich beim ersten Streit – bei einer abgelehnten Auszahlung, einer strittigen Quote, einer Wette, die nach Ansicht des Anbieters nicht gültig ist. Es zeigt sich auch bei der ersten Sperre: Wer sich sperren lassen will, will, dass die Sperre hält, und ein Anbieter ausserhalb des Registers hält sie nicht. Und es zeigt sich beim Steuerformular, wenn ein Gewinn aus einem ausländischen Anbieter in eine kantonale Praxis fällt, die keine Schwelle kennt.
Das ist die ganze Auskunft, und sie ist nützlich, auch wenn sie keinen grösseren Bonus liefert. Wer in Zürich oder Basel wohnt, ein verifiziertes Konto bei Sporttip aufmacht, die Verlustlimiten bei der Registrierung ehrlich setzt und das Guthaben als Test betrachtet, bekommt genau das, was die Struktur des Marktes hergibt: einen kleinen Betrag mit klaren Regeln und einen Veranstalter, den man im Streitfall ansprechen kann. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, schaut bei Jouez Sport nach, ob gerade eine Aktion läuft – und wird feststellen, dass die Chancen daran hängen, ob er bei den National-League-Spielen im Stadion war. Wer mehr Märkte will, muss den Auslandweg gehen, und dann sollte er wissen, was er damit aufgibt.
Was ich Ihnen als Letztes mitgebe, ist kein Tipp, sondern eine Reihenfolge. Prüfen Sie zuerst die Bewilligung. Lesen Sie dann die Aktionsbedingungen auf Frist, Mindestquote, Gültigkeit und Auszahlbarkeit. Setzen Sie die Limiten, bevor Sie die erste Wette platzieren. Und rechnen Sie den Nennbetrag in den Gegenwert um, bevor Sie ihn mit dem vergleichen, was ein anderer Anbieter verspricht. Die Reihenfolge selbst ist der Rat.
Häufige Fragen zu Gratiswetten ohne Einzahlung in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung, und wie oft?
Ja, aber selten und mit kleinen Beträgen. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 gab es vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Ein belegtes Beispiel: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, aus einer Aktion mit 7’000 Stück.
Weshalb verlangt der Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?
Weil die Identität die Voraussetzung des ganzen Systems ist. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz wird nicht zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt. Bei CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 1.90 kommen im Gewinnfall neun Franken an. Ein illustratives Zwei-Weg-Modell mit 1.90 und 1.90 hat einen Quotenschlüssel von 95 %, also eine Marge von 5 %; der durchschnittliche Wert des Guthabens liegt damit grössernordnungsmässig knapp unter der Hälfte des Nennbetrags.
Welche Aktionsbedingungen sind vor der Teilnahme zu prüfen?
Vier Punkte, in dieser Reihenfolge: die Frist für die Codeeingabe und die separate Gültigkeitsdauer des Guthabens, die Mindestquote für die Verwendung, allfällige Umsatzvorgaben und die Frage der Auszahlbarkeit. Beim belegten Beispiel lagen zwischen Codeeingabe und Verfall sieben bzw. dreissig Tage, und das Guthaben war nicht auszahlbar.
Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Die Sperre trifft den Zugang, nicht den Betrag. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage sperren; eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne (Art. 45 BGS). Guthaben und Gewinn sind dann verloren.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es fehlen der Zugang zum Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Kontrolle der Wettregeln; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa kann solche Domains auf ihre Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
