Gratisguthaben in der Schweiz: bewilligt, befristet, nicht auszahlbar

Updated Oktober 2026
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Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.

Ein Guthaben ohne eigene Einzahlung klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist es zuerst eine Verwaltungsfrage: Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — 2025 gab es dafür 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Alles darüber hinaus kommt von einer Seite ohne Bewilligung.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsangaben der Gespa und die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz geprüft.

Was ein Sportwetten-Anbieter ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt anbieten darf

«Wetten ohne Einzahlung» ist im Gespräch ein Versprechen, im Recht eine Kategorie, die es so nicht gibt. Was existiert, ist das Gratisspielguthaben — ein Guthaben, das der Veranstalter schenkt, nicht der Spielende einzahlt. Wer es verteilt, braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung ist ein Gratisguthaben keine Aktion, sondern ein Verstoss.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Das ist der erste Schnitt, den ein Leser machen sollte. Ein Angebot ohne Einzahlung ist in der Schweiz nicht deshalb selten, weil die Veranstalter geizig wären. Es ist selten, weil es bewilligt werden muss, und weil eine Bewilligung nicht für «Werbung mit Bonus» gilt, sondern für eine konkrete Aktion mit konkreten Bedingungen. Die Zahlen sind deutlich: 24 Zustimmungen gingen 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Zwei Veranstalter, 32 Genehmigungen im Jahr. Das ist die Grundgesamtheit, und sie ist klein.

Dazu kommt eine Eigenheit, die jede Rechnung verändert. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Nicht «schwer auszahlbar», nicht «mit Bedingungen auszahlbar» — es verlässt das Spielerkonto nicht. Wer CHF 10 Aktionsguthaben bekommt und damit wettet, gewinnt den Gewinn, nicht den Einsatz. Bei einer Wette mit CHF 10 Guthaben auf Quote 2.10 landen CHF 21 im Spielerkonto; hätte man CHF 10 eigenes Geld gesetzt, käme der Einsatz zurück und stünde bei CHF 30. Dieser Unterschied ist der Kern der ganzen Kategorie.

Für Spielende heisst das: Die Frage lautet nicht, wie hoch das Guthaben ist. Die Frage lautet, was davon nach einer Wette überhaupt den Weg auf das eigene Konto schafft.

Neukundenangebote: warum die Höhe des Guthabens das uninteressanteste Datum ist

Ein Blick auf die Aktion, die es real gab, zeigt die Grössenordnung. Die Loterie Romande führte «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lesen Sie diese Bedingungen noch einmal mit kaufmännischem Blick. Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, 30 Tage Gültigkeit. Das ist kein Dauerangebot an die Laufkundschaft, das ist eine marketinggesteuerte Verteilaktion mit einer harten Obergrenze. Wer an einem der sieben Tage im Stadion war und den Code im Konto eingab, hatte CHF 10 zum Wetten. Wer zu spät kam, hatte nichts — nicht aus Bösartigkeit, sondern weil der Vorrat aufgebraucht war.

Der Verteilweg ist die eigentliche Hürde. Der Code wurde in den Stadien verbreitet, nicht im Netz. Ein Leser in Basel oder Bern konnte die Aktion nicht über die Website abholen; er musste im Stadion sein oder an jemanden geraten, der dort war. Das ist die praktische Konsequenz einer bewilligungspflichtigen Gratisaktion: Sie wird nach Erreichbarkeit verteilt, nicht nach Suchaufkommen.

Bei Swisslos heisst die Gratisaktion anders, sie heisst Gratisspielguthaben, und sie tritt dem Leser als kleiner Baustein einer grösseren Mechanik entgegen — als Posten, der bei einer Promotion entsteht und dann im Wallet liegt. Auch dort gilt: nicht auszahlbar.

Die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Voreinstellung ist die wichtigste Zahl dieser Seite, und sie ist keine, die im Bonusgeschäft stolz genannt wird. Man kann nicht einfach einzahlen und loslegen. Man setzt zuerst, wie viel man überhaupt verlieren darf — und wer die Limite später erhöhen will, wartet drei Tage. Diese Frist ist kein technisches Detail, sondern der wirksamste Bremsklotz im System. Kein schlechter Abend, kein emotionaler Moment, kein «jetzt aber» lässt sich darin in eine höhere Limite umsetzen.

Die Statistik sagt dabei nicht nur Gutes über die Kontrollen an den Verkaufsstellen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Alterskontrolle für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Der Gesetzesrahmen ist streng; die Umsetzung an der Theke ist es nicht immer.

Ein geschlossener Katalog: was überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine abgeschlossene Liste. Nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS richtet sich das Angebot nach der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Version 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Trainingsläufe sind nie Gegenstand einer Wette. Corner- und Kartenmärkte finden sich dort nicht, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Was es gibt, ist die Begrenzung des Angebots der ausländischen Seiten, die auf der Sperrliste landen.

Das ist eine unbeliebte Feststellung auf einer Vergleichsseite. Die Vielfalt einer ausländischen Seite ist kein Zeichen von Fortschritt; sie ist ein Zeichen davon, dass kein Schweizer Recht sie bremst. Wer dreihundert Fussballmärkte und ein Esport-Programm sieht, sieht eine Seite, die sich um die Schweizer Liste nicht kümmern muss.

Auszahlung: der Weg vom Guthaben auf das eigene Konto

Geld verlässt das Spielerkonto nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht; eine Kreditierung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bargeld geht nicht, Fremdkonto geht nicht, Umwege gehen nicht.

Wie sich das konkret auswirkt, lässt sich bei Swisslos nachlesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind die Art Gebühr, die in keinem Willkommensbanner steht und die trotzdem den Ertrag einer kleinen Wette auffrisst. Wer CHF 50 Gewinn in der vierten Auszahlung des Jahres abholt, gibt CHF 1.50 davon ab. Für einen Gelegenheitswetter ist das Kleingeld; für jemanden, der häufig kleine Beträge abräumt, ein Grund, die Auszahlungen zu bündeln — die zweite und dritte kostenlose Überweisung ist ein Kontingent, das man nicht achtlos verbraucht.

Dazu kommt eine Frist, die man kennen sollte. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist kürzer, als man denkt, wenn der Wettschein in einer Schublade liegt.

Die Rechtslage: warum ein Guthaben ohne Bewilligung keinen Schweizer Schutz hat

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht von der ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit ist der erste Punkt, an dem sich bewilligte von unbewilligten Angeboten scheiden: Für die eine Seite gibt es eine Aufsicht, für die andere nicht.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer eine Aufstellung «bewilligter Schweizer Wettanbieter» mit zehn Einträgen findet, findet zehn Seiten ohne Bewilligung.

Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran; wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist keine Schikane, sondern die Summe der Kantonshoheit über das Geldspiel.

Bewilligung, Sperrliste und der Weg über die Grenze

Ein ausländisches Bewilligungsdokument — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden — und Schweizer Schutz und Fair-Play-Kontrolle gibt es nicht.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains per Ende 2025). Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, für das die Gespa namentlich Anbieter nennt, und sie führt auch einen grossen Wettanbieter als auf der Liste stehend. Diese Mechanik erklärt, warum die Liste wächst und warum eine gesperrte Adresse kein dauerhaftes Hindernis ist.

Ein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht. Wer glaubt, die Bank oder das Kartennetz blockiere solche Zahlungen, glaubt an etwas, das nicht existiert. Der Druck läuft über die DNS-Sperre, nicht über das Konto. Das ist eine unbequeme Wahrheit, weil sie die Verantwortung zurück zum Einzelnen schiebt.

Was die Aufsicht bisher nicht geregelt hat

Nicht alles, was auf einer Wettseite passiert, hat einen Paragrafen. Cash-Out ist nicht geregelt; es ist als Funktion jedes Veranstalters zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer früh aussteigt, nimmt weniger als den möglichen Wettgewinn — der Ausstiegspreis hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden.

Virtueller Sport ist nicht etabliert; dazu steht nichts fest, und man sollte auch nichts behaupten. Esport ist ein anderer Fall: Er erscheint schlicht nicht auf der Liste der Gespa. Das ist keine Grauzone, das ist ein Nichtvorkommen, und es ist der Unterschied zwischen einem ungeklärten Feld und einem leeren.

Wer das Angebot der beiden Bewilligungen mit dem einer ausländischen Seite vergleicht, landet bei einer ehrlichen Feststellung: Keine der beiden Gruppen ist von sich aus die «sichere Wahl». Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber zwei Veranstalter, geschlossene Sportarten- und Marktliste, Wohnsitzzwang, Verifizierung. Ausländisch heisst kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister, kein Rechtsweg — und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Beides hat einen Preis, und die Preise sind unterschiedlich.

Was ein ausländischer Gewinn steuerlich bedeutet

Der Steuerpunkt gehört zur Rechtslage und nicht ins Kleingedruckte. Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, und der Bund hat den Betrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 angehoben (2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton», und eine einzelne Kantonszahl wäre falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Typische Wettende liegen weit unter diesen Beträgen: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als volles Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die persönliche Situation bleibt der Rat, eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Spielerschutz: die Schritte, die vor dem ersten Einsatz kommen

Alter, Identität, Limiten, Sperre. Diese Reihenfolge steht in keinem Bonusbanner, und sie ist trotzdem der Rahmen, in dem jede Wette in der Schweiz stattfindet. Wer sie kennt, liest jede Aktion anders.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Es gilt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese Prüfung ist der eigentliche Filter, nicht das Formular. Ein Ausweis, der nicht zum Wohnsitz passt, ein zweiter Account, ein Name, der in einer Adressdatenbank nicht vorkommt — hier endet der Weg. Für einen Gratisbonuskunden ohne Papiere endet er sehr früh.

Wer die Limiten setzt — und wer nicht

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — in ihren eigenen Bedingungen wenden Swisslos und Loterie Romande 72 Stunden an. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel kennt die Schweiz nicht. Man darf das zweimal lesen: kein Einzahlungsdeckel, aber eine Pflicht, sich selbst einen zu setzen.

Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist der Unterschied zwischen einer Leitplanke und einer Bremse. Der Gesetzgeber wollte, dass die Erhöhung eine Nacht Bedenkzeit kostet. Die beiden Veranstalter haben daraus drei Nächte gemacht. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, sitzt sie aus.

Auch die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist ein Werkzeug mit eingebauter Verzögerung. Man setzt sie, um sich vor dem eigenen Impuls zu schützen, und man merkt erst beim nächsten Aufladen, wie stark sie bremst.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Darin liegt die praktische Kraft des Registers: Wer sich bindend sperrt, sperrt sich nicht aus einem Produkt, sondern aus dem bewilligten Schweizer Geldspiel. Eine selbst gewählte Pause zu ersetzen heisst dann nicht «ein anderes Portal suchen». Es heisst, sich richtig sperren zu lassen — und den Schwellenwert zu kennen, ab dem die Sperre gilt.

Nach Art. 80–82 BGS werden überschuldete oder süchtige Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS nur nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Auszeit von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die drei Monate sind die Zahl, die in keiner Bonuswerbung steht. Wer sich sperrt, um sich zu beweisen, dass er es kann, bindet sich für ein Quartal. Das ist kein Fehler des Systems, das ist seine Absicht.

Ein Gratisguthaben ersetzt keinen dieser Schritte

Hier verliert ein Gratisguthaben in der Mechanik seinen Platz. Eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben umgeht keine Altersprüfung, keine Verifizierung, keine Verlustlimite, keine Sperre. Sie kann es gar nicht: Wer sich bei Swisslos registriert, hat vorher die Limiten gesetzt (CHF 1’000 unter 21 Jahren, sonst bis CHF 9’999), sein Alter nachgewiesen und seinen Wohnsitz belegt. Wer das nicht tut, bekommt kein Guthaben, sondern ein Formular.

Für einen Spieler heisst das: Ein Gratisguthaben ist der kleinste Teil des Vorgangs und nicht der attraktivste. Die eigentliche Einrichtung ist die Limite. Wer sie hochsetzt, um das Guthaben zu nutzen, hat den Gratisbetrag gegen den Schutz getauscht — ein schlechter Tausch, wenn der Betrag bei CHF 10 liegt.

Angebote ohne Einzahlung im Vergleich: was Gratisguthaben wirklich wert ist

Ein Vergleich muss zuerst bestimmen, was verglichen wird. Bei einem Gratisspielguthaben ist das nicht der Nominalbetrag, sondern der ausschüttbare Anteil. Und weil Gratisspielguthaben in der Schweiz nicht auszahlbar ist, ist der ausschüttbare Anteil nicht der Betrag, sondern das, was er auf einer Wette gewinnt.

Der zweite Bestandteil des Vergleichs ist der Weg vom Konto auf die Bank. Bei Swisslos: zweimal gratis innert 365 Tagen, danach möglicherweise 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungszeit. Bei der Loterie Romande: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Ein ausländischer Anbieter steht auf einem anderen Rechtsboden, und dort endet der Vergleich der Bedingungen.

Die Rechnung, die ein Gratisguthaben entwertet

Ein auszahlbarer Gewinn aus einem Gratisspielguthaben ist nicht die Summe, die das Banner nennt. Rechnen wir es ruhig einmal durch, ohne Beschönigung. Angenommen, ein Kunde bekommt CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion, und angenommen, diese CHF 10 gehen vollständig als Einsatz in eine Wette auf einen Zwei-Weg-Markt, der mit je 1.90 auf beiden Seiten bewertet ist — ein illustratives Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt dann bei 52.6315789 % (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90)), die Marge bei 47.3684211 %. Der Wert des Gratisbetrags ergibt sich aus CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,526315789 und liegt bei rund CHF 2.50 pro Wette.

Anders gerechnet, und dieselbe Aussage: Wo der Markt tatsächlich eine Auszahlungsquote von 95 % trägt, verschiebt sich der Wert auf ungefähr CHF 4.50; das ist die freundlichere Bedingung, und sie gehört zu einem anderen Markt als dem Zwei-Weg-Beispiel. Über ein realistisches Fenster von zwei bis fünf Franken pro Aktionsguthaben lässt sich deshalb sagen: Der Wert liegt in einem Korridor von etwa CHF 2.50 bis CHF 4.50, je nach Auszahlungsquote des Marktes, auf den die Wette gesetzt wird.

Diese Rechnung sagt nicht, dass die Wette gewonnen wird, und nichts darüber, wie hoch die Chance darauf ist. Sie ist eine statistische Schätzung: der Durchschnittswert über viele gleichartige Wetten, unter der Annahme, dass die ganze Wette mit dem Gratisguthaben und nur mit diesem bestritten wird. Auf den einzelnen Wettschein gerechnet bleibt es ein Glücksspiel. Der Wert pro Wette ist der einzige belastbare Vergleichsmassstab, den eine Aktion ohne Einzahlung hergibt — und er ist in jedem Fall ein Bruchteil des beworbenen Betrags.

Die Auszahlungsquote ist ausserdem nur dann die, die der Kunde erfährt, wenn er auf den richtigen Markt setzt. Im Fussball mit drei Ausgängen sinkt sie zusätzlich, weil der Veranstalter mehr als zwei Verlustmöglichkeiten absichern muss. Wer sich über den kleinen Wert des Gratisguthabens wundert: Er ist die direkte Folge der Marge, die schon in jeder Quote steckt, bevor ein Geschenk dazukommt. Genau daran hängt die ganze Kategorie.

Wer in der Schweiz als Wettanbieter auftritt: eine Einordnung

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrem bewilligungsrechtlichen Status ein. Zwei von ihnen haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Das ist die einzige ordnende Unterscheidung, die hier etwas austrägt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
Sportuna keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Übersicht erklärt, warum die acht ausländischen Anbieter in einer einzigen Spalte zusammenfallen. Was sich über ihre Bewilligung sagen lässt, ist für alle acht dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Unterschied zwischen ihnen liegt nicht im Status, sondern in den Bedingungen ihrer Angebote — und dort setzt der folgende Teil an.

Sichtbar wird dabei ein zweites, unbequemes Detail: Die beiden bewilligten Veranstalter haben getrennte Gebiete. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone mit Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Im Kanton Zürich gibt es damit praktisch eine Wahl, im Kanton Waadt die andere. Die grosse Vergleichstabelle ist für viele Leser deutlich kleiner, als sie aussieht.

Wer unter den acht eine sucht, sollte die Frage nach ihren Unterschieden getrost den Aufsichtsbehörden überlassen. Keine von ihnen bietet Schweizer Schutz, keine hängt am Sperrregister, keine öffnet einen Schweizer Rechtsweg. Das ist die Einordnung, die vor allen Details kommt.

Die Anbieter im Einzelnen: Schweizer Bewilligung zuerst

Die Reihenfolge ist keine Rangliste nach Attraktivität, sondern nach Rechtsstellung. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, steht vorn, weil er sie hat — nicht, weil er besser wäre.

Swisslos mit Sporttip: die Bewilligung, die mit einem Wohnsitz beginnt

Was diesen Anbieter von allen anderen hier unterscheidet, steht in einem Satz: Er darf als einer von zwei Veranstaltern überhaupt Sportwetten in der Schweiz anbieten, und sein Online-Angebot ist auf sein Vertragsgebiet begrenzt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die IKV 2020; das Produkt heisst Sporttip. Eine Online-Anmeldung braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, für den gibt es dieses Angebot nicht, und kein Kniff ändert daran etwas. In Zürich oder Bern ist Sporttip die reguläre Adresse; in Genf ist sie es nicht.

Das Produkt selbst hat Eigenheiten, die beim Wetten spürbar sind. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Diese Staffel ist der interessanteste Posten im Sporttip-Programm und der am leichtesten missverstandene. 100 % klingt nach einer Verdoppelung des Gewinns. Es sind 100 % Aufschlag auf den Nettogewinn — bei fünfzehn Voraussagen, von denen jede eine Quote von mindestens 1.50 tragen muss. Fünfzehn solcher Voraussagen sind fünfzehn Gelegenheiten, danebenzuliegen. Die Staffel belohnt nicht die Trefferquote, sie belohnt die Länge des Wettscheins — und die ist der Feind des Gewinns, nicht sein Freund.

Dazu kommen Feinheiten, die man erst merkt, wenn es darauf ankommt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Quote-1.00-Regel ist die praktische Antwort auf die Frage, was «live» heisst. Fällt ein Tor, während der Klick auf «Wette platzieren» läuft, kann die Wette zu 1.00 gewertet werden — der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist kein Betrug, sondern die Sicherung gegen Wetten nach dem Ereignis. Es macht Livewetten zu einem Geschäft, in dem die Sekunde zum Risiko gehört.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Auf der Auszahlungsseite: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Teilnehmerin überwiesen. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Wer im Vertragsgebiet wohnt und den geschlossenen Rahmen nicht als Einschränkung, sondern als Ordnung empfindet, ist hier richtig — ein eng geführtes Produkt mit klaren Grenzen. Wer den grossen Bonus sucht, findet an dieser Adresse nichts, und das ist kein Versäumnis.

Loterie Romande mit Jouez Sport: das Gratisguthaben und die Grenze von CHF 10’000

Bei der Loterie Romande hat es das Gratisguthaben tatsächlich gegeben, und deshalb lohnt der genaue Blick. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist eine reale, bewilligte Schweizer Gratisaktion — und sie ist so gebaut, dass sie sich nicht auf die ganze Schweiz ausdehnen lässt.

Der Aktionsmechanismus privilegiert die Anwesenheit vor Ort und straft den bequemen Online-Weg ab. Darin liegt der strukturelle Grund, warum das bewilligte Gratisguthaben in der Wahrnehmung selten ist, obwohl es nur selten bis in den Wettalltag durchdringt: Der Zugang entscheidet, nicht das Interesse.

Dazu die Wallet-Regeln des Veranstalters. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist kein Bonusthema, aber ein Vergleichsthema. Wer hier ein Gratisguthaben über eine Aktionsaktion erhält, bewegt sich in einem Haus, das Einzahlungen und Guthaben bei CHF 10’000 deckelt: Der Grossraum der Wetten ist ausgeschlossen, und der Kleinraum der Promotion ist der einzige, in dem etwas geschenkt wird.

Sieben Tage für die Eingabe des Codes sind in einem Land, in dem ein Stadionbesuch ohnehin geplant sein will, kein Nebensatz. Wer den Code liegen lässt, verliert ihn. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, für den ist Jouez Sport der Zugang zur bewilligten Schweizer Sportwette überhaupt; wer ausserhalb wohnt, hat mit Swisslos seinen Veranstalter und keinen Anspruch auf diese Aktion, weil die Bewilligung des einen nicht die des anderen ist.

Sportuna: kein Schweizer Bewilligungsdokument, kein Schweizer Durchsetzungsweg

Sportuna gehört zur Gruppe der acht, und über diese Gruppe lässt sich rechtlich einheitlich sprechen: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz nicht etabliert und daher ohne Kraft ist (Art. 4 BGS). Konkret heisst das: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Damit steht ein Nutzer bei einem Streit über eine bewertete Wette vor einem Ansprechpartner im Ausland, an den sich keine Schweizer Behörde wendet. Fällt die Seite einer Sperrung zum Opfer, kommt sie innert Stunden unter anderer Adresse zurück — der Zugang bleibt, der Rechtsweg nicht. Wer Wert auf Durchsetzbarkeit legt, trägt dieses Risiko selbst.

BetAlright: Status ohne Unterschied, Bedingungen mit Unterschieden

BetAlright steht auf derselben Rechtsgrundlage wie die übrigen sieben. Was diese Marke von den anderen trennt, ist im vorliegenden Rechtsrahmen nichts Positives, sondern das Fehlen eines Schweizer Bewilligungsdokuments. Das ist eine Einordnung und keine Wertung: Der Status unterscheidet die Marke nicht von ihren Nachbarn, nur ihr Name tut es.

Interessant wird das erst, wenn eine Wette bewertet, storniert oder ein Guthaben gesperrt wird. Dann gilt: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schiedsverfahren, keine Schweizer Rekursinstanz. Wer sein Geld ausserhalb der Schweiz platziert, muss wissen, dass die Gegenseite im Streitfall nicht greifbar ist.

DirectionBet: eine gemeldete Bewilligung, die hier nichts bewirkt

Auch DirectionBet fällt in die Gruppe der acht und teilt deren Rechtsstellung. Die Einstufung betrifft die Bewilligungslage, nicht die Produktdetails. Eine in einem anderen Land gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das schliesst Schweizer Rechtsmittel aus.

Was auf der Seite selbst zur Erlaubtheit steht, ist damit keine Schweizer Aufsichtsaussage. Das klingt formal und ist entscheidend, sobald es um Streit geht: Der Nutzer hat keinen Adressaten, der in der Schweiz über die Sache entscheidet. Wer trotzdem dort spielt, sollte jede Wette so behandeln, als wäre sie rechtlich nicht nachprüfbar.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Risiko der Abschaltung

BC.Game teilt den Status der acht, und die Konsequenz einer Sperrung ist hier so greifbar wie bei jeder anderen ausländischen Seite: Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Der Zugang kann damit von einem Tag auf den anderen weg sein — unabhängig davon, ob noch Guthaben auf dem Konto liegt.

Genau darin liegt die praktischste Folge der Rechtslage. Ein Guthaben bei einer Seite, die plötzlich nicht mehr erreichbar ist, bleibt liegen, wo es ist. Wer darauf Wert legt, jederzeit an sein Geld zu kommen, hat hier ein strukturelles Problem, das nicht im Kleingedruckten steht, sondern im Sperrmechanismus.

Playzilla: kein Schweizer Rechtsweg, wenn es um einen Gewinn geht

Playzilla ist Teil der acht, mit demselben Status wie die übrigen: keine Schweizer Bewilligung. Die relevante Konsequenz ist die fehlende Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in der Schweiz.

Das schmerzt vor allem bei einem Gewinn. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es eine Adresse, eine Aufsicht und eine Beschwerdemöglichkeit. Bei Playzilla gibt es keinen dieser drei Wege, und wer trotzdem eine Wette platziert, ist auf die Kulanz der Gegenseite angewiesen. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der eigentliche Preis des Angebots.

20Bet: kein Platz im Schweizer Sperrregister

20Bet teilt den Status der acht und damit die Abwesenheit der Schweizer Schutzmechanismen. Das betrifft ausdrücklich die Selbstsperre: Eine Sperre bei einem Schweizer Veranstalter wirkt schweizweit und erfasst auch Casinos. Eine Sperre bei 20Bet wirkt nur dort — und nur, solange sich die Seite daran hält.

Hier verschwindet der Schutz am schnellsten. Wer sich bei Swisslos sperrt, ist in der Schweiz gesperrt; wer bei einer ausländischen Seite spielt, hat diesen Schutz nicht, weil kein Register ihn kennt. Für jemanden, der seine eigene Grenze sucht, ist das der wichtigste Unterschied überhaupt.

Fezbet: keine Schweizer Aufsicht über Alters- und Identitätsprüfung

Fezbet gehört zu den acht, und seine Einordnung ist die der Gruppe. Alters- und Identitätsangaben werden hier nicht nach Schweizer Vorgaben geprüft; die Gegenprüfung gegen die Schweizer Register fehlt.

Die Aufsicht zeigt sich nicht im Bewilligungspapier, sondern in dem, was sie prüfen lässt. Bei einem bewilligten Veranstalter werden Ausweis und Adresse abgeglichen, ein zweiter Account wird erkannt, eine bestehende Sperre fällt auf. Fehlt diese Prüfung, fehlt nicht eine Formalie, sondern der Mechanismus, der die Regeln überhaupt durchsetzt.

Rabona: die letzte der acht, mit demselben Rechtsstatus

Rabona schliesst die Liste der acht ab und teilt deren rechtliche Stellung. Was einen Nutzer erwartet, ist dasselbe wie bei den übrigen sieben: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister.

Die acht sind damit nicht gleich — sie sind nur im Bewilligungsstatus gleich. Ihre Unterschiede liegen in dem, was sie auf der eigenen Seite regeln: Zahlungsarten, Auszahlungswege, Bedingungen, Laufzeiten. Wer diese Unterschiede mit dem Bewilligungsstatus verwechselt, zieht den falschen Schluss. Wer nach einem Gratisguthaben ohne Einzahlung sucht, wird bei keiner von ihnen einen Schweizer Schutz finden, der es auffangen würde.

Häufige Fragen zum Gratisguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht. 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verteilte an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Ohne Bewilligung ist eine solche Aktion unzulässig.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil eine Gratisaktion bewilligungspflichtig ist und dazu ein enger Verteilweg gehört. Die Loterie Romande gab ihren Code in den National-League-Stadien aus, an sieben Tagen, 7’000 Stück. Swisslos verteilt Gratisspielguthaben im Rahmen von Promotionen. Es gibt zwei Veranstalter, und jedes Gratisspielguthaben braucht eine eigene Zustimmung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mitausgezahlt; ausgezahlt wird nur der Gewinn. Deshalb hängt der Wert einer Gratiswette von der Quote und der Auszahlungsquote des Marktes ab. Der Einsatz kommt aus eigener Tasche, und ein Gratisspielguthaben lässt sich ohnehin nicht auszahlen.

Wie erhält man ein Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt?

Wer im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter wohnt, registriert sich online mit Ausweis und Altersnachweis, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten und kann dann an einer bewilligten Aktion teilnehmen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verlangte einen Code aus dem Stadion, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben war.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Gewinne gehen nur an ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, danach kann eine Kommission anfallen.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»