MMA-Wetten in der Schweiz 2026: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und zehn Namen, die keiner Bewilligung bedürfen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, sowie mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer in der Schweiz Geld auf einen Kampfabend setzen will, stösst auf eine Liste. Nicht auf eine Liste von Buchmachern — auf eine Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, und daneben auf genau zwei Firmen, die überhaupt eine Bewilligung besitzen. Das ist die ganze Ausgangslage, und sie entscheidet mehr über eine Kampfwette als jede Quote. Ob ein Kampf überhaupt bepreist werden darf, ob die Art der Wette überhaupt vorgesehen ist, wo das Spielerkonto liegen darf und was passiert, wenn ein Guthaben ausgezahlt werden soll: Alles hängt an Bewilligungen, die in Bern und in den Kantonen entstehen, und nicht an dem, was eine Webseite anbietet.
Der Rest der Branche lässt sich nicht in dieselbe Reihe stellen. Zehn Namen sind auf dieser Seite versammelt, zwei davon mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Die acht sind nicht die schlechtere Hälfte derselben Sache, sie sind eine andere Sache: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Eintrag im Sperrregister, keine Schweizer Steuerlogik — und ein Angebot, das genau deshalb Kampfsport so zeigt, wie er in der Schweiz nicht gezeigt werden darf. Wer das einmal auseinanderhält, kann beide Gruppen lesen, ohne sie zu verwechseln.
Ist eine Kampfwette in der Schweiz überhaupt erlaubt?
Ja, aber nur innerhalb eines geschlossenen Katalogs. Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel, geregelt im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier die falsche Adresse — sie beaufsichtigt Casinos und sonst nichts.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die einzige — im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle, die diesen Namen verdienen, gibt es nicht.
Was die Gespa-Liste zulässt und was dort fehlt
Was überhaupt bepreist werden darf, steht nicht im Gesetz, sondern in einer Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Schweizweit dürfen nur Sportereignisse Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Die Liste ist eng geführt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Eckentreffer und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, einen Esport-Abschnitt ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für einen Kampfabend heisst das: Der Katalog entscheidet vor der Quote. Ein Kampf-Abend, der in der Liste als Wettbewerb fehlt, wird nicht dadurch wettbar, dass ein Anbieter ihn ins Programm nimmt. Livewetten sind erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des jeweiligen Veranstalters. Über die Rechtmässigkeit virtueller Sportarten lässt sich nichts sagen; Esport taucht in der Gespa-Liste schlicht nicht auf.
Zwei Veranstalter, eine Fläche, ein Wohnsitz
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel), die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) stützt und das Sportwettangebot unter dem Namen Sporttip führt. Der zweite ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Der Nettoertrag fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Bei Swisslos waren das für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer diese Zahlen liest, versteht, warum das Schweizer Modell so gebaut ist, wie es ist — und warum es keine dritte Bewilligung braucht, um es zu verstehen.
Jeder der beiden Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet zu haben (Art. 47 Abs. 3 VGS, in der Praxis das Vertragsgebiet des Unternehmens). Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Nebenwirkung: nichts darf verschwinden
Eine geschlossene Liste hat einen Preis, und er wird selten offen ausgesprochen. Was nicht aufgeführt ist, fehlt — nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall. Ein beträchtlicher Teil dessen, was auf ausländischen Portalen rund um einen Kampfabend bepreist wird, existiert für Schweizer Veranstalter nicht, weil die Liste es nicht kennt. Wer eine bestimmte Wettart schon einmal irgendwo gesehen hat und sie hier sucht, sucht nicht lange, sondern vergeblich. Das ist kein Mangel, den man umgeht, und kein Zustand, den man aussitzt.
Die zweite Nebenwirkung trifft die Verfügbarkeit selbst. Ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz nicht für Wetten geworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS), und das ist strafbewehrt mit Bussgeld bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Deshalb steht diese Seite vor einer Trennlinie: Sie beschreibt und bewertet beide Gruppen und fordert niemanden zum Mitspielen auf — bei der ersten Gruppe nicht nötig, bei der zweiten nicht erlaubt.
Was ein ausländisches Angebot in der Praxis kostet
Der Schweizer Rahmen lässt sich am schnellsten aus der Gegenrichtung begreifen. Anbieter ohne Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, zahlen keine Schweizer Abgaben an die Kantone, unterliegen keinen Limitenpflichten des Schweizer Rechts und stehen bei einem Streit nicht vor Schweizer Stellen. Ihr Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und dadurch über DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste befindlich.
Die Steuerlogik kennt keine Ausnahme zugunsten des Auslands. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesbetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein gewöhnlicher Wettender bleibt weit darunter und zahlt auf den Gewinn weder Einkommen- noch Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Bei Fragen zu einem konkreten Fall hilft die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung weiter.
Verlustlimiten, Spielsperre — was vor der ersten Wette feststeht
Das Schweizer Modell schreibt nicht dem Staat die Grenze zu, sondern dem Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht, und das ist eine wichtige Unterscheidung: Eine Limite ist hier eine selbst gezogene Linie, die der Veranstalter abfragt, bevor es losgeht.
Die Zahlen, die vor dem ersten Einsatz stehen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Senkung gilt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Für einen Kampfabend mit kurzen Entscheiden ist das die eigentlich relevante Stellschraube: Wer an einem Abend fünf Kämpfe sieht, setzt fünfmal innerhalb von drei Stunden an, und eine Tageslimite ist in dieser Lage schneller erreicht als eine Wochenlimite.
Daneben steht die Zugangssperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich ist die Spielsperre in Art. 80–82 BGS verankert: Die Sperre erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Kampfsport ist in dieser Logik ein Sonderfall unter den Sportarten, weil ein Kampf selten eine Halbzeitpause hat. Ein Konter entscheidet, eine Wertung entscheidet, und die Wette ist vorbei. Das macht Limiten nicht wichtiger als bei Fussball — es macht sie nur schwerer nachzuholen. Wer die eigene Verlustlimite erst an dem Abend setzen will, an dem sie gebraucht würde, hat sie zu spät gesetzt; die Erhöhungssperre ist deshalb als Schutz nach innen und nicht als Bremse nach aussen zu lesen.
Minderjährige, Verkaufsstellen und das eine Register
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS) — bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für den Alltag heisst das: Ein Zweitkonto auf den Namen des Bruders ist nicht eine Frage der Kulanz, sondern scheitert an der Prüfung.
Die Verkaufsstellen sind der wunde Punkt. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine solche Zahl gehört auf eine Seite wie diese, weil sie der Erwartung widerspricht, die eine staatliche Bewilligung weckt. Die Kontrolle am Schalter funktioniert nicht verlässlich, und das ist gemessen, nicht behauptet.
Auszahlungen sind nicht anonym: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Krypto- oder anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartenorganisationen Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren, existiert in der Schweiz nicht — die Sperre läuft über DNS gegen Domains, nicht über das Zahlungssystem.
Wo die Kämpfe herkommen, über die gewettet wird
Über die Kampfabende entscheidet nicht die Lust am Sport, sondern eine Liste und ein Spielplan. Wer wissen will, welche Kämpfe für eine Wette in Frage kommen, liest beides zusammen: Was steht im bewilligten Katalog, und wann findet es statt. Der internationale Bezugspunkt der meisten Kampfabende ist die Ultimate Fighting Championship, 1993 gegründet, mit der ersten Veranstaltung am 12. November 1993 in Denver, mit Sitz in Las Vegas in Nevada und im Besitz der TKO Group Holdings.
Der Kampfabend als Zeitplan
Eine Runde dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Ein Kampfabend ist also kein Nachmittag, sondern eine Zeitspanne, die man planen muss, und für Wetten heisst das: Vorlauf und Livephase liegen dicht beieinander, die späteren Kämpfe finden zu einer Stunde statt, zu der man die gesetzte Verlustlimite längst erreicht haben kann.
Ein Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit enden; auch ein Unentschieden ist möglich. Diese Bandbreite ist der Grund, weshalb die Siegerquote nur eine von mehreren bepreisbaren Fragen ist — und weshalb die Art des Ausgangs in einem bewilligten Programm dieselbe Prüfung passieren muss wie der Kampf selbst. Ein Kampf, der in den Katalog gehört, aber eine dort nicht vorgesehene Wettart verlangt, wird davon nicht erfasst.
Gewichtsklassen, Punktrichter und die Quote
Die UFC kennt derzeit neun Gewichtsklassen, vom Strohgewicht über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht; die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist unbelegt. Gewichtsklassen sind für den Wettenden weit mehr als Ordnung: Sie bestimmen, welche Kämpfe überhaupt stattfinden, wie vollständig ein Kampfabend bestückt ist und wie viel Auswahl eine Seite mit geschlossenem Katalog am Ende anbietet.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Die Unified Rules of Mixed Martial Arts wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Staaten und Veranstaltern akzeptiert. Man muss die Herkunft dieser Regeln nicht mögen, um zu sehen, was sie für eine Wette bedeuten: Ein Kampf, der ohne Aufgabe endet, wird von drei Personen an drei Tischen entschieden, und ein einziger 10-9-Score kippt das Urteil. Wer auf einen Kampfrichterentscheid setzt, hat einen Teil des Risikos dorthin verlagert, wo niemand es messen kann.
Umgekehrt gilt für die Quoten dasselbe wie für alle Sportarten. Sie werden aus Erwartungen gebaut, und in jedem Preis steckt die Marge des Veranstalters. Eine Quote ist kein Messwert für einen Kampf, sondern ein Angebot, und die Bedingungen, unter denen es gilt, sind Teil des Preises.
Fairness beurteilen, nicht Kampausgänge
Ein Kampfabend ist ein Abend mit vielen Einzelentscheidungen. Wer auf ein Ergebnis setzt, das er nicht beeinflussen kann, verlässt sich auf andere — und im Kampfsport sind diese anderen nah dran: Trainer, Ecken, Ärzte, Ringrichter, Punktrichter. Genau deshalb ist die Fair-Play-Kontrolle der Kern der Schweizer Bewilligung und nicht eine Fussnote. Ein geregeltes Angebot nach dem BGS kennt Teilnahmeverbote und klare Entscheidungswege. Wer an einem Kampf als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein ungeregeltes Angebot ohne Schweizer Bewilligung hat diesen Apparat nicht und ersetzt ihn durch Hausregeln — was nicht dasselbe ist, auch wenn es auf dem Bildschirm gleich aussieht.
Aus einem Spielplan lässt sich also zweierlei lesen. Was wann stattfindet, und ob es dafür überhaupt ein zulässiges Angebot gibt. Die erste Frage beantwortet der Veranstalter, die zweite der Katalog.
Die zehn Veranstalter im Vergleich
Verglichen wird hier in der Reihenfolge der Bewilligung, nicht nach vermeintlichen Gewinnchancen. Die zwei Schweizer Veranstalter zuerst, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in derselben Spalte stehen, weil Spielende ihnen begegnen — und die nach denselben Merkmalen eingeordnet werden. Wer glaubt, aus dem Vergleich eine Rangfolge der Gewinnmöglichkeiten ablesen zu können, sucht an der falschen Stelle: Die Marge kennt hier keiner besser als der andere.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betscore | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle zeigt, ist zuerst die Grösse des Feldes: zehn Namen, zwei Bewilligungen. Die Schweizer Spalte füllt sich nur zweimal, und beide Male geht sie auf dieselbe Regel zurück — ein Kantonskonkordat, das die Zahl der Veranstalter begrenzt. Die dritte Spalte erklärt, warum die acht übrigen Zeilen so leer wirken: Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz kein Tatbestand, sondern ein Papier ohne Geltung (Art. 4 BGS). Der Unterschied zwischen den Gruppen ist keine Qualitätsfrage, sondern eine Frage dessen, welche Stelle im Streitfall ansprechbar ist.
Swisslos Sporttip: die Limite als eigentliches Produkt
Sporttip ist eine von zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt vorsieht, geführt von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Die Einsätze sind gedeckelt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Kampfabend mit mehreren Kämpfen ist der Deckel von CHF 1’000 pro Einzelwette die praktisch wirksamste Zahl auf dieser Seite: Sie ist hoch genug, um nicht zu stören, und niedrig genug, um einen schwachen Abend nicht in einen teuren zu verwandeln.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist der Punkt, an dem ein Schweizer Wettprodukt am wenigsten glamourös und am ehrlichsten ist: Das Angebot rechnet in Rappen, nicht in Versprechen. Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Zum Cash-Out hat Swisslos eine klare Sprache gefunden: Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für alle Wetten. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer den Ausstieg als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Tür, die von der anderen Seite geschlossen werden kann.
Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Kampfsport ist diese Regel mehr als eine Randnotiz, weil ein Niederschlag den Ausgang in einer Sekunde besiegelt und die Buchungszeit der Wette daneben liegt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irgendwann doch eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Unter dem Strich ist Sporttip kein Buchmacher mit einem Bonus, sondern eine Lotteriegesellschaft mit einem Wettprodukt, und das merkt man an jeder Zeile der Bedingungen. Die Limiten sind tief, die Boost-Staffel ist geregelt, der Cash-Out ist ausdrücklich nicht garantiert — und wer darüber die Nase rümpft, hat den Punkt verfehlt. Diese Berechenbarkeit ist das, was die Bewilligung kauft.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Gebiet
Jouez Sport ist die zweite von zwei bewilligten Veranstalterinnen, geführt von der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das Angebot richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ein Online-Konto setzt den Wohnsitz in diesem Gebiet voraus.
Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für einen Wettenden in Genf oder im Wallis ist Jouez Sport damit nicht eine Alternative unter vielen, sondern der einzige Zugang zu einem bewilligten Schweizer Sportwettangebot überhaupt. Für einen Wettenden in Zürich ist es umgekehrt gar kein Zugang — der Wohnsitz entscheidet, nicht die Vorliebe.
Das ist die stille Konsequenz des Zwei-Veranstalter-Modells: Die Sprachgrenze der Schweiz ist auch eine Angebotsgrenze. Wer in Freiburg wohnt und Sporttip nutzen möchte, findet kein Konto; wer in Bern wohnt und Jouez Sport sucht, ebenso wenig. Der Reingewinn beider Häuser fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS), bei Swisslos für 2025 CHF 562 Mio. — eine Zahl, die man im Hinterkopf behalten kann, wenn man den Umstand, kein dritter Anbieter zu sein, einmal nicht als Mangel liest.
Und die Bewilligung ist kein Freibrief für Werbung. Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen eines Bonus stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Werbeaussagen dürfen nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS); ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.
Betscore: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Register
Betscore gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Damit fehlen drei Dinge, die man nicht nachrüsten kann: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS).
Wer die Seite dennoch öffnet, sollte wissen, was dort steht: ein Angebot, das sich an Schweizer Regeln nicht halten muss und deshalb auch Kampfsport zeigen kann, der in der Schweiz nicht bepreist werden darf. Über Limiten, Mindesteinsätze oder Auszahlungszeiten ist hier nichts zu sagen — solche Angaben stünden in den Bedingungen des Anbieters, und die sind für die Schweiz nicht verbindlich. Bewertet bleibt: Ein Schweizer Wohnsitz nützt bei dieser Marke für nichts, was ein Verfahren vereinfachen würde.
Betwinner: nicht im Sperrregister, nicht im Rechtsschutz
Betwinner steht in derselben Spalte. Keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz etwas bedeutete (Art. 4 BGS), kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden (Art. 86–93 BGS).
Von den drei Folgen ist die erste die unangenehmste und die am wenigsten sichtbare. Das Sperrregister greift bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter auch dann, wenn jemand gerade nicht rational handelt — bei einer Marke ohne Anbindung existiert diese Funktion nicht, und sie lässt sich auch nicht durch eine Selbstverpflichtung auf der Webseite ersetzen. Die zweite Folge betrifft den Ausgang: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, können aber nach der Praxis etwa des Kantons Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen gelten, unabhängig von der Höhe. Die dritte betrifft den Kampf selbst: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Aufsicht über die Fairness des bewetteten Ereignisses. Wer hier anlegt, legt in einem Rahmen an, der im Streitfall keine Adresse in der Schweiz hat.
HornetBet: eine Domain, die wandern kann
HornetBet führt keine Schweizer Bewilligung; nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Sperrregister, kein Rechtsweg, keine Fair-Play-Aufsicht. Blockierungen laufen über DNS (Art. 86–93 BGS).
Domains ohne Bewilligung sind ein bewegliches Ziel. Die Gespa-Sperrliste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Für den Nutzer heisst das einen merkwürdigen Alltag: Die Adresse, unter der man gestern war, ist heute nicht mehr dieselbe, und die Ersatzadresse erscheint nicht im Sperrregister, weil sie noch niemand eingetragen hat. Eine Marke, deren Erreichbarkeit selbst Teil der Bewegung ist, ist schwerer einzuschätzen als eine, die immer unter demselben Namen steht.
Fezbet: viel Angebot, keine Schweizer Adresse
Fezbet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung: kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Fair-Play-Aufsicht, Domain über die Sperrliste blockierbar (Art. 86–93 BGS). Eine in der Schweiz geltende Bewilligung ist nicht gegeben (Art. 4 BGS).
Das Angebot solcher Portale ist in der Regel breit — gerade deshalb ist es für einen Kampfsport-Anhänger verführerisch. Nur ist Breite hier kein Kriterium, weil die Grenze nicht die Auswahl betrifft, sondern den Rahmen. Über Limiten, Mindesteinsätze und Auszahlungsmodalitäten entscheiden allein die Bedingungen des Anbieters; sie sind für Schweizer Verhältnisse nicht verbindlich und ändern sich nach dessen Ermessen. Wer sich über den Umfang eines Programms orientiert, orientiert sich an der falschen Grösse.
22Bet: die Einsätze, die niemand prüft
22Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es fehlen Sperrregister, Rechtsweg und Fair-Play-Aufsicht, und die Domain kann über DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS).
Ein Punkt, der bei solchen Marken regelmässig untergeht: Die Schweizer Pflicht zur Verlustlimite ist eine Pflicht des bewilligten Veranstalters (Art. 87 VGS) und trifft einen Anbieter ohne Bewilligung nicht. Bei einem Kampfabend mit mehreren Entscheiden in kurzer Folge ist das die spürbarste Konsequenz. Wer auf einer solchen Seite spielt, setzt seine eigene Grenze — und es gibt keine Stelle, die ihre Einhaltung verlangt. Die Spielsperre, über die ein bewilligter Veranstalter verfügt, existiert dort nicht.
BetFury (betfury.ac): keine Geltung, keine Verrechnungssteuer
BetFury führt keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung wäre in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS), und ein Bindungspunkt an das Sperrregister besteht nicht. Kein Schweizer Rechtsweg, keine Fair-Play-Aufsicht, Domain über die Sperrliste blockierbar (Art. 86–93 BGS).
Steuerlich ist die Lage unsymmetrisch, und das wird oft falsch erzählt. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei — der Bundesbetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, wobei der kantonale Schwellenwert abweicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür kann die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Die Abwesenheit der Verrechnungssteuer ist also nicht die günstigere Steuerlage — sie ist nur eine andere. Bei konkreten Fällen hilft die kantonale Steuerverwaltung weiter.
Duelbits: kein Anschluss an das Sperrregister
Duelbits gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Domain kann auf die Sperrliste kommen und über DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Es fehlen Sperrregister-Anbindung, Schweizer Rechtsweg und Fair-Play-Aufsicht.
Die Sperrregister-Lücke wiegt bei einem Kampfabend schwerer als bei einer Fussballpartie. Die Selbstsperre eines bewilligten Veranstalters gilt schweizweit und schliesst auch Casinos ein. Wer sie einmal gesetzt hat, kommt bei einer Marke ohne Anbindung mühelos wieder hinein — und genau das ist die Situation, in der eine Selbstsperre gebraucht würde. Eine Marke, die davon unberührt bleibt, ist kein neutraler Ort, sondern ein Umweg um die eigene Entscheidung.
bet-at-home: auf der Sperrliste geführt
bet-at-home steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung (Art. 4 BGS), es fehlen Sperrregister, Rechtsweg und Fair-Play-Aufsicht.
Bei dieser Marke ist der Blockierungsmechanismus bereits Realität geworden: Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele in diesem Zusammenhang und führt bet365 als auf der Liste befindlich. Damit ist die Sperrliste in der Schweiz kein abstraktes Instrument mehr, sondern eine Liste mit Namen auf sich. Die praktische Folge ist unangenehm konkret: eine Sünde gegen die Schweizer Regeln, die den Weg zum Angebot verstellt. Und weil blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden, ist die Frage nicht, ob eine Adresse funktioniert, sondern wie lange.
Die eigene Marge ausrechnen
Um zu verstehen, was ein Anbieter mit jedem Einsatz zu tun pflegt, hilft ein Beispiel ohne Anbieternamen. Nehmen wir einen Markt mit genau zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90 — ein illustratives Beispiel, kein zitierter Preis. Wer die beiden Kehrwerte der Quoten addiert, erhält den Auszahlungsschlüssel dieses Marktes: 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90 ergibt rund 1.0526. Der Kehrwert davon — also der Anteil aller Einsätze, der an die Wettenden zurückfliesst — ist rund 95 %. Die Marge des Veranstalters ist die Differenz zu 100 %, hier rund 5 %.
Dasselbe in Franken: Wer CHF 100 auf diesen Markt so verteilt, dass er in beiden Ausgängen gewinnt, bekommt rund CHF 95 zurück. Genau diese halbe Zehnerposition ist der gesamte Verdienst der Buchmacherbranche an einem fairen Beispiel, und sie erklärt mehr über Quoten als jede Werbebotschaft. Sobald ein Markt auf mehrere Ausgänge verteilt ist, wie bei einem Kampf, steckt in jedem Preis eine kleine Portion, die nicht dem Ergebnis, sondern der Buchhaltung gehört.
Warum das als Band und nicht als eine Zahl hingehört: Eine Quote von 1.90 auf beiden Seiten ergibt in diesem Muster eine Marge in der Gegend von 5 %. Verschiebt sich die Quote auf 1.85 pro Seite, verändert sich die Rechnung deutlich: 1 ÷ 1.85 + 1 ÷ 1.85 ergibt rund 1.0811, der Auszahlungsschlüssel liegt dann bei etwa 92.5 % und die Marge bei zahlbaren 7.5 %. Bei 2.00 pro Seite sieht es noch anders aus. Ein einzelner Prozentwert wäre also eine Scheingenauigkeit. Die Marge hängt vom Markt, von der Veranstaltung und vom Anbieter ab — dieselbe Quote auf zwei Anbietern kann unterschiedliche Kalkulationen widerspiegeln, und dieselbe Marge in zwei Märkten bedeutet nicht dieselben Chancen. Ein Beispiel von 1.90 / 1.90 und 1.85 / 1.85 ist deshalb eine Grössenordnung: Die Auszahlungsquote liegt in diesem einfachen Muster zwischen etwa 90 % und 95 %. Alles, was darüber liegt, ist in der Regel der Ausnahmefall, nicht die Regel.
Whoever handles the fractions for the page will find an important consequence: A payout share of 95 % is not the same as a chance of 95 %. Der Auszahlungsschlüssel beschreibt, wie viel von allen Einsätzen in einem Markt zurückfliesst, nichts über die Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Kampfausgangs. Zwischen den beiden liegt der ganze Unterschied zwischen Rechnen und Raten.
Was eine Kampfwette mit kleinen Einsätzen kostet
Beim Kampfsport wird viel mit kleinen Einsätzen gespielt, und das verändert die Rechnung. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, was nach Schweizer Verhältnissen ein Geschenk ist: Man kann Thesen testen, ohne Geld zu bewegen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette setzt die andere Seite. Ein Wettender mit CHF 20 Budget kann auf dieser Seite fünf Wetten mit je CHF 2 platzieren, die Limite ist für ihn irrelevant, und die Abrundung auf 5 Rappen kostet ihn pro Wette Cent-Bruchteile, die er nicht vermissen wird.
Bei einer Quote von 1.90 und CHF 20 Einsatz ergeben sich CHF 38 Gewinn. Die Marge sitzt trotzdem im Preis, egal wie klein der Einsatz ist. Eine Sportwette auf einen Kampf, der als ausgeglichen gilt, ist eine Position mit einer echten Chance und einem bezahlten Aufschlag — und wer den Aufschlag einmal kennt, sieht Wettangebote anders. Die naheliegende Rechnung, dass man einen Markt nur oft genug bespielen müsse, um die Marge zurückzuholen, ist genau die Rechnung, die ein Haus nicht fürchtet. Ein Hinweis auf eine sichere Wette, ein System, das gewinnt, oder eine bevorstehende Kampfentscheidung gehört nicht auf diese Seite, weil niemand sie kennen kann. Wer sie hier erwartet, wäre zum richtigen Ort für das falsche Versprechen gekommen.
Anders, und das lässt sich aus den Zahlen selbst ableiten, sieht es aus, wenn eine kleine Wette auf einen Kampfabend trifft, der früh entschieden wird. Die Marge ist von der Länge des Kampfes unabhängig, aber die Zahl der Wetten, die an einem Abend zusammenkommen, ist es nicht. Fünf kleine Einsätze tragen fünfmal den Aufschlag. Wer mit CHF 50 an einem Abend hantiert, zahlt fünfmal Marge und nicht einmal — das ist keine Empfehlung für weniger Kämpfe, sondern die einzige Stelle, an der man in einem Sportwettangebot wirklich Geld sparen kann.
Was bei einer Live-Wette auf einen Kampf passiert
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Wer live auf einen Kampf setzt, sollte eine Regel kennen, die man nicht auf der Webseite sucht, sondern in den Teilnahmebedingungen: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten.
Im Kampfsport ist diese Situation häufiger als in einer Sportart mit langsamen Entwicklungen. Ein Konter, ein Niederschlag, eine Aufgabe — und der Ausgang ist da, während die Bestätigung der Wette noch unterwegs ist. Wer live auf einen Kampf setzt, kalkuliert deshalb mit zwei Ebenen statt einer: der Wahrscheinlichkeit des Ergebnisses und der Wahrscheinlichkeit, dass das System die Wette noch vor dem Ergebnis verbucht hat. Die zweite Ebene ist eine technische und eine der Buchhaltung, und sie ist der Grund, warum Livequoten im Kampfsport mit Vorsicht zu lesen sind. Bezahlt wird eine Kampfwette nach dem regulären Ergebnis, nicht nach Gefühl.
Häufige Fragen zu MMA-Wetten in der Schweiz
Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?
Bei Swisslos über das Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande über Jouez Sport. Nur diese zwei Veranstalter besitzen eine Bewilligung für Sportwetten, sofern das interkantonale Recht das Angebot vorsieht. Ein Online-Konto setzt voraus, dass man im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt — Sporttip im Deutschschweizer Gebiet, Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
Erlaubt, sofern die Gespa-Liste die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart führt. Die Liste ist ein geschlossener Katalog, und Kampfsport steht nur darauf, soweit er aufgeführt ist.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Über das jeweilige Wettprogramm und die Teilnahmebedingungen: Ist ein Kampf und die Wettart nicht im Programm eines bewilligten Veranstalters, kommt die Wette nicht zustande. Das Wettprogramm ist die massgebliche Auskunft, auch zur regulären Spielzeit und zur Wertung bei Livewetten.
Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Sie haben in der Schweiz keine Geltung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können über DNS blockiert werden. Eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Wer dort spielt, legt in einem Rahmen ohne Schweizer Adresse an.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?
Einsatz mal Quote ergibt den Gewinnbetrag, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und dem Auszahlungsschlüssel eines Marktes — bei einem illustrativen Markt zu 1.90 / 1.90 rund 5 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben.
Sportarten – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
