Sportwetten Gutscheincode für Bestandskunden in der Schweiz: 32 Zustimmungen, 7'000 Zehn-Franken-Guthaben und kein Code für alle

Updated Oktober 2026
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Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Ein Bestandskunde mit Gutscheinwunsch – und warum die Schweiz kaum etwas zu verteilen hat

Ein Gutscheincode ist in der Schweiz kein Marketinginstrument. Er ist ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Wer als Bestandskunde bei Sporttip oder Jouez Sport nach einem Code sucht, sucht in Wahrheit nach Gratisspielguthaben – und Gratisspielguthaben darf nur ausgegeben werden, wenn die Gespa vorher zugestimmt hat.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» wurde von der Loterie Romande in der Zeit vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 durchgeführt.

Genau darin liegt die Antwort auf die häufigste Frage dieses Themas. In der ganzen Schweiz dürfen zwei Organisationen Sportwetten veranstalten. Sie haben im Jahr 2025 zusammen 32 Zustimmungen für freie Spiele oder Gratisguthaben erhalten – 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Ein Land, zwei Anbieter, 32 Genehmigungen. Mehr war nicht da.

Stand: Oktober 29, 2026; Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Gespa sowie die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Das ist der Kuchen. Wer sich bei einem Bestandskonto einen dauerhaft sprudelnden Zustrom an Freiwetten vorstellt, verwechselt die Schweiz mit dem Ausland. Dort gibt es Werbung mit fünfstelligen Gratisguthaben, dort gibt es Codes im Wochenrhythmus – und dort gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung stockt.

Der folgende Abschnitt klärt zuerst, was hier überhaupt erlaubt ist und wer als Bestandskunde zählt. Erst danach lohnt sich die Rechnerei, was ein Aktionsguthaben dem eigenen Konto bringt.

Die Bewilligung, die nur hier gilt – und wer überhaupt veranstalten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Aufsicht: die Gespa in Bern, nicht die ESBK. Die ESBK prüft Casinos, und wer dort nach einer Wettbewilligung sucht, sucht am falschen Ort.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für das einzelne Spiel. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, aus dem alles folgt: Eine ausländische Erlaubnis, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Nettoertrag beider Organisationen geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Wer in diesem Rahmen als Bestandskunde zählt

Der Begriff hat nichts mit Marketing zu tun, sondern mit einem verifizierten Konto. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein Konto, dessen Inhaber nicht eindeutig identifiziert ist, existiert für den Veranstalter nicht. Deshalb ist die Auflage, im Gebiet des jeweiligen Veranstalters zu wohnen, keine Nebenklaul: Wer in Zürich lebt, kommt an ein Jouez-Sport-Konto gar nicht heran, und die Westschweizer Aktion mit dem Stadioncode ist für ihn nicht erreichbar.

Auf dieses Konto beschränkt sich dann alles, was ein Bestandskunde erhalten kann. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Gratisspielguthaben braucht vorherige Zustimmung der Aufsicht

Freie Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. Die 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und die 8 für Swisslos sind das Zahlenbild hinter dem Gefühl, dass in der Schweiz einfach nichts kommt.

Werbung unterliegt weiteren Grenzen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Die Dürre, die Bestandskunden erleben, ist also nicht die Zurückhaltung einer Marketingabteilung. Es ist ein Genehmigungsverfahren mit begrenztem Ausgabevolumen.

Die geschlossene Liste: worauf gewettet werden darf und worauf nicht

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung.

Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort genannt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Gewettet wird auf Sportereignisse – nicht auf das Wetter und nicht auf Fernsehsendungen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Im Ausland zeigt ein Anbieter gern hunderte Märkte. In der Schweiz entscheidet nicht, was es gibt, sondern was auf der Liste steht. Wer einen Gutscheincode jagt und dabei übersieht, dass der Markt, auf den er ihn setzen will, hier gar nicht bewilligt ist, hat am Ende nichts gewonnen.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz wert ist

Nichts. Genauer: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, so steht es in Art. 4 des Geldspielgesetzes. Die Bewilligung der Schweizer Veranstalter gilt umgekehrt nur in der Schweiz.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairnesskontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt, ein Domain-Hopping, das die Gespa mit Namen wie Interwetten und Bet-at-Home beschreibt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Die nüchterne Bilanz: ausländische Anbieter – kein Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Bewilligte Anbieter – voller Schweizer Schutz, aber zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste, Wohnsitzauflage und Verifikation. Keiner der beiden Wege ist «die sichere Wahl» von sich aus.

Sicherheitsvorkehrungen für Ihr Konto: so funktioniert der Spielerschutz

Einzahlen, verlieren, pausieren – in welcher Reihenfolge Grenzen greifen

Die wichtigste Grenze setzt nicht die Website. Sie setzt der Spielende selbst. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese 72 Stunden sind der wichtigste Satz des Spielerschutzes. Wer die Limite senkt, bremst sich sofort. Wer sie anheben will, wartet drei Tage. Genau dann, wenn das Spiel drängt, kostet die Rückkehr Zeit.

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht; die genannten Obergrenzen sind Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wer sein Konto tatsächlich kontrollieren will, setzt die Verlustlimite bewusst niedriger als das, was der eigene Monatsplan erlaubt. Die Anhebung wird später teuer genug.

Selbstsperre, Register und was an der Verkaufsstelle passiert

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die gesetzliche Spielsperre nach Art. 80 bis 82 des Geldspielgesetzes erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung eines Fachgremiums. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Und dann die Zahl, die jede Beschwichtigung über den Schutz an der Theke beendet: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht in einem Ausnahmefall. In fast jedem zweiten.

Wer annimmt, das eigentliche Risiko liege auf ausländischen Websites und an der Verkaufsstelle werde ohnehin kontrolliert, hat diese Zahl gegen sich.

Wo Hilfe steht, wenn das eigene Konto zum Problem wird

Die Limiten und Sperren sind Werkzeuge im Konto, nicht die einzige Antwort. Wer die Verlustlimite beim Einstellen zu hoch angesetzt hat und das erst nach ein paar Wochen merkt, kann sie jederzeit senken – der einzige Hebel, der ohne Wartezeit wirkt.

Wer den ganzen Zugang braucht, wählt die unbefristete Spielsperre. Sie landet im Register und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein.

Für Fragen zu Steuern, zur Spielsucht oder zu rechtlichen Details gilt die übliche Schweizer Auskunft: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen, bei Spielsucht eine Fachstelle aufsuchen. Die Gespa ist Aufsichtsbehörde, keine Beratungsstelle.

Promotions für bestehende Konten: was Veranstalter tatsächlich ausschütten

Drei Verstärker statt eines Codes: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost

Sporttip fährt keine Gutscheincodes, sondern Boosts auf bestehende Wetten. Ein Guthaben ist frei verfügbar; ein Boost hängt an einer bestimmten Wette. Das ist der Unterschied, den man erst merkt, wenn der Cash-Out den Zuschlag verschluckt.

Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Vor dem nächsten Prospektversprechen: Der Kombiboost zielt auf den Nettogewinn, nicht auf die Einzahlung. 5 % bei vier Voraussagen sind 5 % auf das, was nach dem Abzug des Einsatzes übrig bleibt. Bei vier Voraussagen mit je Quote 1.50 errechnet sich eine Gesamtquote von rund 5.06. Aus CHF 1 Einsatz werden rund CHF 5.06, der Nettogewinn liegt bei etwa CHF 4.06, und der Boost beträgt 5 % davon, also rund 20 Rappen.

Die 100 % gelten erst bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Ein Zuschlag von 100 % klingt nach Verdoppelung, wirkt aber auf den Nettogewinn einer Kombi, deren Gesamtquote bereits das Produkt von fünfzehn Einzelquoten ist. Wer alle fünfzehn richtig hat, hat ohnehin viel gewonnen – und wie oft das geschieht, verrät keine Aktion.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist die Bedingung, die am meisten unterschätzt wird. Wer eine Wette mit Boost live glattstellen will, verliert die Erhöhung ganz. Ein Boost, der zum Halten zwingt, ist nicht dasselbe wie eine Erhöhung, die man mitnehmen kann.

Die Aktion, die einen Code wirklich verlangte: CHF 10, sieben Tage, sieben Stadien

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande fungiert als aktuelles Beispiel für die Umsetzung von Gutscheincodes auf Bestandskonten in der Schweiz. Sie erstreckte sich über den Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 und umfasste insgesamt 7 Aktionstage.

Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Gesamtwert liegt damit bei CHF 70’000 für eine ganze Westschweiz, verteilt auf sieben Aktionstage.

Die Bedingungen schneiden den Kreis der Berechtigten in mehreren Schritten zusammen. Man muss im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnen. Man muss ein verifiziertes Konto führen. Man muss an einem der sieben Tage in einem National-League-Stadion gewesen sein, um den Code überhaupt zu sehen. Und man muss ihn innert sieben Tagen eintippen. Wer nur eine dieser Bedingungen verfehlt, bekommt nichts – ein Code, der in einem Stadion verteilt wird, ist kein Code für alle.

Warum Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist – und was Auszahlung kostet

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen, und bei der Loterie Romande ebenso. Was gewonnen wird, folgt den normalen Wegen; das eingesetzte Guthaben bleibt auf dem Konto.

Bei Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Wer 3 % Kommission ab der dritten Auszahlung liest, sollte einmal nachrechnen, was das bei kleinen Abzügen bedeutet. Die ersten beiden Überweisungen im Jahr sind gratis. Danach kostet die Bequemlichkeit einen Anteil, und der Anteil trifft die kleinen Beträge härter als die grossen.

Ein Aktionsguthaben nachrechnen: was CHF 10 im Durchschnitt wert sind

Jetzt wird gerechnet. Angenommen wird ein ausgeglichener Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Der Veranstalter behält davon rund 5 % der Einsätze als Marge.

Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückkommt, ist nicht CHF 10 wert. Der durchschnittliche Wert errechnet sich aus Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Mit zehn Franken, Quote 1.90 und einer Auszahlungsquote von rund 95 % ergibt das etwa CHF 4.50.

Im Klartext: Bei einem Treffer zahlt Quote 1.90 auf Gratisguthaben nur den Gewinn von CHF 9 aus, nicht den Einsatz. Der Einsatz ist weg, das ist die Bedingung. Der Wert der Aktion liegt also bei ungefähr der Hälfte des aufgedruckten Betrags.

Je nach gewählter Quote und je nach Markt schwankt der Wert zwischen rund einem Drittel und der Hälfte des Nominalwerts – bei Quote 1.90 sind es rund 45 %. Wer mit sehr niedrigen Quoten auf Gratisguthaben wettet, verschenkt zusätzlich Wert, weil der nicht zurückkommt. Wer mit hohen Quoten spielt, holt mehr aus dem Guthaben – und verliert es öfter.

Die Zahl beschreibt den Durchschnitt über viele Fälle, keine einzelne Wette. Eine einzelne Wette auf Gratisguthaben gewinnt oder verliert; die rund CHF 4.50 entstehen erst über die Menge. Wer eine Wette abgibt, die den Geldwerten Vorteil möglichst vollständig abgreift, sollte die Quote nicht zu niedrig wählen und den Markt nicht mit einer Marge belasten, die grösser ist als nötig.

Der Kombiboost von der anderen Seite: Quote mal Anzahl Voraussagen

Sporttip legt den Gewinnbetrag einer Wette als Einsatz mal Quote fest, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das erklärt, warum der Kombiboost so günstig aussieht und so wenig zahlt. Vier Voraussagen mit je Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06 und aus CHF 1 Einsatz rund CHF 5.06. Der Boost von 5 % liegt auf dem Nettogewinn von etwa CHF 4.06, also bei rund 20 Rappen.

Bei sieben Voraussagen mit je Quote 1.50 liegt die Gesamtquote bei rund 17.09, der Nettogewinn bei etwa CHF 16.09, und 20 % davon sind rund CHF 3.22. Bei zehn Voraussagen mit je Quote 1.50 sind es 40 % auf einen Nettogewinn von rund CHF 56.67, also rund CHF 22.70. Bei fünfzehn Voraussagen sind es 100 % auf etwa CHF 437.89, also rund CHF 437.89 zusätzlich.

Der Punkt dieser Rechnung ist nicht der Reichtum am Ende. Sie zeigt, dass der Zuschlag immer auf dem sitzt, was man schon gewonnen hat – und dass die Zahl der zusätzlichen richtigen Voraussagen der eigentliche Preis ist. Der Boost zahlt einen Teil des Risikos zurück, nicht als Geschenk, sondern als Beteiligung an einer bereits unwahrscheinlich gewordenen Kombi.

Der Weg zum Geld: Einzahlung, Konto, Identität

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Grenze bei CHF 9’999 ist keine Einschränkung, die jemanden im Alltag stört, sondern die technische Konsequenz der Limitenlogik: Wer das Wallet nicht über zehn Franken und einen Rappen hinaus auffüllen kann, kann dort auch keinen grossen Betrag parkieren.

Nach Art. 50 Abs. 2 der Verordnung werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettengeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 des Geldspielgesetzes verboten. Wer ein Konto ohne saubere Identität führt, kommt an sein Geld nicht heran.

Steuern: warum ein normaler Wetter hier nichts zahlen muss, aber ausländische Gewinne anders behandelt werden

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.

Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter gewinnt weit unter der Schwelle: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf seinem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen gelten, unabhängig vom Betrag. Wer im Ausland gewinnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung fragen, bevor er die Summe einplant. Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung – allgemeine Auskunft, kein Steuerrat.

Die Auswahl im Überblick: bewilligte Veranstalter und ausländische Plattformen

Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter

Die Gegenüberstellung zeigt, was zwei bewilligte Veranstalter ihren bestehenden Konten an Aktionsmechanik, Limiten und Zahlungswegen zugestehen. Die Angaben stammen aus den Bedingungen der Veranstalter.

Veranstalter Bewilligung und Organisator Aktionsmechanik Limiten Zahlungswege
Swisslos / Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa; Organisator SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Einzel- und Kombiwette, Systemwette Kombiboost nur online für Prematch, Live und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50; Bonus auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn; Quoten- und Profitboosts nur online für Prematch-Einzelwetten, einmal nutzbar, verfallen bei Cash-Out Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 je Systemwette; Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Erhöhung erst nach 72 Stunden; Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; PostFinance Pay mit Bestätigung in der App; Auszahlung zweimal innert 365 Tagen gratis, ab der dritten 3 % Kommission möglich, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen
Loterie Romande / Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa; Organisator Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Westschweizer Kantone Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; Code aus den National-League-Stadien innert 7 Tagen im verifizierten Konto; CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage; Wallet-Guthaben bis CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz Aktionsguthaben nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN

Zwischen beiden liegt der gesamte bewilligte Schweizer Markt. Wer in der Tabelle eine dritte Zeile mit grosszügigeren Bestandskundenaktionen sucht, sucht ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt werden kann.

Vergleich der ausländischen Plattformen nach gemeldeter Lizenz

Die folgenden acht Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung. Sie stehen hier zur Einordnung, da Schweizer Spielende ihnen begegnen können, obwohl sie über keine lokale Erlaubnis verfügen. Eine ausländische Lizenz ist gemäss Art. 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz nicht anwendbar.

Brand Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz
20Bet keine nicht feststellbar
Playzilla keine nicht feststellbar
bet365 keine nicht feststellbar
N1 Bet keine nicht feststellbar
Bruce Bet keine nicht feststellbar
Rainbet keine nicht feststellbar
HighFlyBet keine nicht feststellbar
BetAlright keine nicht feststellbar

Alle acht teilen dieselbe Ausgangslage. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Dass ein Anbieter eine Lizenz irgendwo auf der Welt vorweisen kann, ändert an der Schweizer Bewertung nichts.

Wie die Anträge an die Aufsicht das Tempo bestimmen

Die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 sind der Taktgeber. Sie gelten für freie Spiele oder Gratisguthaben, und sie wurden vorab erteilt, nicht nachträglich genehmigt. Keine Aktion mit Gratisguthaben war eine spontane Entscheidung einer Marketingabteilung.

Das erklärt, warum Bestandskundenaktionen datiert und knapp sind. Ein Code, der in Stadien verteilt wird, hat ein Start- und ein Enddatum, ein Mengenkontingent und eine Gültigkeitsdauer. Die 7’000 Stück aus der Jouez-Sport-Aktion sind ein Kontingent, keine Nachfragegrenze.

Wer glaubt, die beiden Veranstalter könnten jederzeit nachlegen, überschätzt ihre Freiheit. Sie können es nicht, und das ist keine Frage des Willens.

Was Bestandskunden in der Praxis prüfen sollten

Der erste Schritt ist die eigene Kontorisiko-Einstufung: Ist das Konto verifiziert und liegt der Wohnsitz im richtigen Vertragsgebiet? Ohne das läuft keine Aktion. Der zweite Schritt ist die Verlustlimite – sie ist der einzige Parameter, der ohne Wartezeit gesenkt werden kann und die eigene Ausgabe unmittelbar begrenzt.

Der dritte Schritt ist die Marktwahl. Wer eine Aktion nachrechnet, muss die Auszahlungsquote des Marktes kennen, auf den er das Guthaben setzt. Ein Markt mit einer Marge von 5 % kostet weniger als einer mit 10 %, und ein Promotion-Guthaben mit festem Wert auf einem Markt mit hoher Marge ist weniger wert als auf einem günstigen.

Der vierte Schritt ist der Blick auf das Kleingedruckte der eigenen Aktion: Laufzeit, Kontingent, Auszahlbarkeit. Ein nicht auszahlbares Guthaben, das innert 30 Tagen verfällt, muss vor dem Verfall eingesetzt werden – sonst ist es weg.

Wann die Aktion wirklich etwas bringt und wann nicht

Eine Bestandskundenaktion bringt etwas, wenn das Guthaben nicht auszahlbar ist, aber der daraus entstandene Gewinn schon. Sie bringt nichts, wenn man den Einsatz ohnehin sofort verloren hätte.

Wer den gleichen Betrag bei gleicher Quote aus eigener Tasche auf demselben Markt gesetzt hätte, verliert durch das Aktionsguthaben nichts und gewinnt bei einem Treffer den Nettogewinn – das ist der eigentliche Vorteil. Wer erst durch die Aktion überhaupt spielt, hat einen Anreiz, mehr zu setzen, als er sonst gesetzt hätte; die Wette, die ohne Guthaben nie entstanden wäre, kostet im Erwartungswert.

Die entscheidende Frage ist nicht, wie gross das Guthaben auf dem Aktionsbanner aussieht, sondern welche eigene Wette dadurch ersetzt wird. Ein CHF-10-Guthaben, das eine anders geplante Wette ersetzt, ist ein Geschenk. Ein CHF-10-Guthaben, das eine zusätzliche Wette auslöst, ist ein Anlass zum Wetten – und Anlässe zum Wetten sind das, was der Erwartungswert am wenigsten mag.

Beide bewilligten Organisatoren im Überblick

Zulassung und Umfang des Angebots

Swisslos Sporttip ist eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa, eine der beiden Organisationen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt an einen Online-Zugang; wer nicht, nicht. Das ist die grösste Reichweite, die ein bewilligter Schweizer Veranstalter hat.

Aktionsmechanik für bestehende Konten

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out, Livewetten und die Regeln im Detail

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Regeln für Livewetten

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Kombinationen und Bet Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Absagen, Verfall und Einspruch

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Für wen das Konto passt

Diese Bewilligung passt für alle, die in den genannten Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und Wert auf Schweizer Spielerschutz, Schweizer Rechtsschutz und einen steuerfreien Gewinn unterhalb des Freibetrags legen. Wer zusätzlich Kombiwetten mit vier oder mehr Voraussagen spielt, holt aus dem Kombiboost etwas heraus. Wer Einzelwetten mit hoher Quote bevorzugt, findet hier keinen Zuschlag, sondern nur den Quotenboost, der einmal nutzbar ist.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter mit der einzigen Gratisspielguthaben-Aktion

Zulassung und Umfang des Angebots — Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande Jouez Sport ist eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa, eine der beiden Organisationen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Veranstalter ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport.

Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Aktion für bestehende Konten

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande erstreckte sich über 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer einen entsprechenden Code in den Stadien der National League erhielt und diesen innert einer Woche im Konto einlöste, bekam CHF 10 Guthaben – insgesamt standen 7’000 Einheiten zur Verfügung, die 30 Tage gültig waren.

Limiten und Zahlungswege

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für wen das Konto passt — Loterie Romande Jouez Sport

Diese Bewilligung passt für alle, die in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnen. Der Vorteil gegenüber dem grösseren Veranstalter liegt in der Aktion: Die Jouez-Sport-Aktion ist das einzige echte Gratisspielguthaben-Angebot, das eine bestehende Kundschaft in dieser Grössenordnung erreicht. Wer im Einzugsgebiet lebt und die Stadiontage mitnimmt, kommt zu zehn Franken Aktionsguthaben; wer nicht, kann mit der Aktion nicht rechnen.

20Bet – ohne Schweizer Bewilligung

20Bet verfügt über keine Schweizer Zulassung. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande den Betrieb von Sportwetten hierzulande bewilligt bekamen, ist eine ausländische Lizenz rechtlich wirkungslos. Das Angebot ist nicht an das Sperrregister angebunden, es existiert kein Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen, die von Schweizer Providern per DNS blockiert wird.

Wer ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung nutzt, verliert die Schutzwirkungen, die das bewilligte System aufbaut: die Verlustlimiten samt 72-Stunden-Sperre bei der Erhöhung, die Anbindung an das Sperrregister und die Pflicht, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen zu leisten. Die Schweizer Limiten gelten dort nicht.

Playzilla – ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla ist in der Schweiz nicht bewilligt. Der Schweizer Markt für Sportwetten ist ausschliesslich den Anbietern Swisslos und Loterie Romande vorbehalten; ausländische Lizenzen sind hier rechtlich nicht wirksam. Da kein Anschluss an das Sperrregister besteht, dient die Sperrliste der Gespa als Schutzmassnahme gegen solche Adressen.

Die Sperrliste der Gespa erfasst Domains ausländischer Anbieter und wird laufend erneuert; blockierte Adressen tauchen binnen Stunden unter anderem Namen wieder auf. Für den Spielenden heisst das: Die Erreichbarkeit eines Anbieters ist kein Merkmal seiner Zuverlässigkeit.

bet365 – ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da in der Schweiz einzig Swisslos und die Loterie Romande als Veranstalter zugelassen sind, sind ausländische Lizenzen irrelevant. Die Gespa führt diese Marke auf ihrer Sperrliste, weshalb sie von hiesigen Providern per DNS gesperrt wird.

Bekanntheit ändert an der Einordnung nichts. Eine Marke, die rund um die Schweiz herum präsent ist, bleibt in der Schweiz ein Anbieter ohne Bewilligung – mit den Folgen, die für alle acht Plattformen dieselben sind.

N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da gesetzlich nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten offerieren dürfen, sind ausländische Lizenzen für die Schweiz wirkungslos. Es besteht weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein inländischer Rechtsweg.

Wer bei einem solchen Anbieter ein Guthaben stehen lässt, hat keine Schweizer Stelle, die ihm bei einer Auszahlungsverweigerung hilft. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen zudem als Einkommen behandeln – unabhängig vom Betrag.

Bruce Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es sind in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten zugelassen; ausländische Lizenzen finden keine Anwendung. Wie bei anderen Plattformen ohne Erlaubnis gibt es keine Anbindung an das Sperrregister.

Dass ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Gratisguthaben oder Codes bewirbt, ändert die Bewertung nicht. Die Bedingungen sind dann allein seine eigenen, und keine Schweizer Aufsicht prüft, ob er sie einhält.

Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande als Veranstalter von Sportwetten in der Schweiz genehmigt sind, ändern ausländische Lizenzen nichts an der hiesigen Rechtslage. Da kein Anschluss an das inländische System vorliegt, sind Nutzer hier nicht durch Schweizer Vorgaben abgesichert.

Wer dort spielt, verliert die Pflicht des Veranstalters, Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers zu leisten – die Regel, die im bewilligten System anonyme Auszahlungen ausschliesst.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da der Markt für Sportwetten exklusiv für Swisslos und die Loterie Romande reserviert ist, gilt eine ausländische Erlaubnis in der Schweiz nicht. Es fehlen sowohl die Anbindung an das Sperrregister als auch ein Schweizer Rechtsweg für die Spielenden.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle, die eine Sperre gegen das eigene Spielverhalten entgegennimmt und in ein Register einträgt. Wer sich selbst bremsen will, ist auf die Hausregeln des Anbieters angewiesen – oder auf die eigene Disziplin.

BetAlright – ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright verfügt über keine Schweizer Zulassung. Da der rechtliche Rahmen in der Schweiz auf Swisslos und die Loterie Romande begrenzt ist, haben ausländische Lizenzen keine rechtliche Kraft. Auch hier fehlen der Anschluss an das Sperrregister und ein lokaler Rechtsweg.

Die acht Plattformen ohne Bewilligung stehen hier nicht, weil sie schlechtere Quoten hätten. Sie stehen hier, weil ein Bestandskunde, der dort nach einem Code sucht, den Schweizer Rahmen verlässt – und mit ihm alles, was ihm hier an Schutz, Recht und steuerlicher Behandlung zusteht.

Wie sich die Angebote für Bestandskunden vergleichen lassen

Ein Vergleich zwischen einem Boost und einem Guthaben ist kein Vergleich zweier Zahlen. Es ist ein Vergleich zweier Mechaniken. Ein Guthaben von CHF 10 ersetzt eine eigene Wette und hat im Durchschnitt rund CHF 4.50 Wert. Ein Boost von 5 % auf den Nettogewinn vierer Voraussagen mit Mindestquote 1.50 zahlt nach dem Rechenbeispiel rund 20 Rappen auf einen Einsatz von CHF 1 – er ist bei höheren Einsätzen anteilig grösser, aber er verlangt die richtige Kombi.

Für einen Bestandskunden mit kleinem Budget ist das Guthaben die günstigere Mechanik, wenn es verfügbar ist. Für jemanden, der ohnehin Kombiwetten mit vielen Voraussagen spielt, bringt der Kombiboost etwas, weil er auf eine Wette fällt, die man sowieso abgegeben hätte.

Was beide Mechanismen teilen: Sie sind an Bedingungen gebunden, sie sind begrenzt, und sie verfallen. Der Sporttip-Boost ist einmal nutzbar und verfällt bei einem Cash-Out. Das Loterie-Romande-Guthaben gilt 30 Tage und ist nicht auszahlbar. Wer das Kleingedruckte überliest, verliert nicht den Bonus, sondern die Bedingung, unter der er etwas wert war.

Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Nur in begrenztem Rahmen, und ohne Garantie auf Wiederholung. Die Loterie Romande verlangte für zehn Franken Spielguthaben einen Code, der in National-League-Stadien verbreitet wurde, an sieben Aktionstagen zwischen Dezember 2025 und März 2026. Swisslos arbeitet mit Boosts statt Codes. Ein Code für alle bestehenden Konten existiert bei keinem der beiden Veranstalter.

Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Freie Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Vorabgenehmigung erklärt, warum Aktionen selten, datiert und mit einem Kontingent versehen sind.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen, und bei der Loterie Romande ebenso. Was über das Guthaben gewonnen wird, folgt den normalen Wegen: bei Swisslos automatisch aufs Wallet bis CHF 1’000 pro Quittung, darüber auf das Konto; bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand im Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 statt und bot an insgesamt 7 Tagen Anreize. Die Vergabe des Codes war an den Stadionbesuch gekoppelt, die Einlösung musste innert einer Woche erfolgen. Das resultierende Guthaben hatte eine Laufzeit von 30 Tagen; insgesamt wurden 7’000 Gutscheine zu je CHF 10 ausgegeben.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne und Guthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 der Verordnung nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettengeschäft nicht. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; ab der dritten Auszahlung in 365 Tagen kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Sie bestimmt, was das Guthaben wirklich wert ist. Im Rechenbeispiel eines Zwei-Weg-Marktes mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist damit rund CHF 4.50 wert, weil der Einsatz nicht zurückkommt und der Markt selbst eine Marge trägt.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»