Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, klare Bedingungen
Ladevorgang...
Auf der Suche nach einer Gratiswette landen Schweizer Wettende schnell auf Seiten, die mit «10 Euro ohne Einzahlung» werben. Das ist kein Angebot, das hierzulande entstehen kann. Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Geldspielgesetz, wer überhaupt Sportwetten veranstalten darf, und wie viele es sein dürfen: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport, danach kommt nichts. Gratisspielguthaben – so der Begriff, den das Gesetz benutzt – braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Landschaft. Wer mehr verspricht, verkauft etwas anderes.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden Veranstalter sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa als Aufsichtsbehörde.
Der Reiz einer Gratiswette liegt in der Annahme, sie sei ein Geschenk. Sie ist eine Wette mit einem Preis, der nur nicht auf dem Wettschein steht. Der Einsatz kommt nicht vom eigenen Konto, aber die Bedingungen kommen mit: eine Frist, innerhalb derer das Guthaben verbraucht sein muss, eine Mindestquote, unterhalb derer es nicht zählt, und die Regel, dass das Guthaben selbst nie ausbezahlt wird. Was übrig bleibt, ist der Gewinn aus dem Guthaben – sofern einer anfällt. Das ist weniger, als die Werbung andeutet, und es ist mehr, als gar nichts. Die Frage ist, für wen.
Bewilligung, Aufsicht, Verbote: der Rahmen, in dem Gratiswetten hier entstehen
Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Nicht die ESBK – die prüft Casinos, und die Zuständigkeit wird gern verwechselt. Wer eine Wette anbieten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Eine Bewilligung nach Schweizer Recht gilt ausserdem nur in der Schweiz.

Die Kantone haben den Kreis der Veranstalter gedeckelt. Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter, getrennte Gebiete, keine Überschneidung.
Was heisst das für jemanden, der eine Gratiswette sucht? Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Der Umzug ist keine Option, die man wegen CHF 10 ins Auge fasst. Der Zugang zu Gratisguthaben ist damit nicht nur durch die Bedingungen begrenzt, sondern schon durch die Postadresse.
Der Katalog dessen, worauf überhaupt gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa genehmigten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind keine Sportwetten und damit nicht Teil des erlaubten Angebots.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht, auch wenn das Gegenteil oft behauptet wird. Cash-Out ist gar nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nichts, worauf ein Anspruch bestünde.
Die Werbung ist der Punkt, an dem sich die zweite Grenze zeigt. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen hier also nicht beworben werden; beschreiben lassen sie sich trotzdem, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Genau so werden sie hier bewertet und beschrieben, ohne Empfehlung. Der Grund ist kein Formalismus. Werbung für etwas zu machen, wofür es hier keine Erlaubnis gibt, ist eine Straftat, und daran ändert die Neugier des Lesers nichts.
Die Zustimmung der Gespa zu Gratisspielguthaben ist der Grund, warum das hiesige Angebot klein bleibt. 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos im Jahr 2025 – das sind nicht die Zahlen eines Marktes, der mit Gratisguthaben um sich wirft. Ein System mit vorgängiger Genehmigung erzeugt das Gegenteil: Jede Aktion muss begründet, befristet und beantragt werden. Es gibt also keine Gratiswette als Dauerzustand, es gibt Aktionen.
Limiten vor der ersten Wette, Sperren ohne Rückweg: Spielerschutz mit Folgen
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, setzt zuerst Limiten – nicht später, nicht optional. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; eine Erhöhung nach Statut erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande setzen mit 72 Stunden mehr an.

Diese Limite ist keine Formalität im Registrierungsformular. Sie gilt auch dann, wenn mit Gratisguthaben gespielt wird. Wer CHF 10 Spielguthaben einsetzt, verbraucht davon nichts, weil er es nicht eingezahlt hat – aber er verbraucht Zeit an einem Konto, dessen Verlustlimite endlich ist, und wenn die Limite erreicht ist, ist sie erreicht. Die Aktion lockt mit einem Guthaben, das den Rahmen nicht erweitert, in dem es benutzt werden kann. Wer sich für eine Aktion anmeldet, weil sie kostenlos aussieht, hat trotzdem einen Vertrag mit Limiten unterschrieben.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Eine Einzahlung ist keine verlorene Wette. Ein Verlustlimit von CHF 500 wird nicht dadurch ausgeschöpft, dass man CHF 300 einzahlt. Das klingt selbstverständlich und führt trotzdem regelmässig zu Verwirrung, wenn Erwartung und Kontoauszug auseinandergehen.
Weiter geht es mit der Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer hier sperrt, sperrt sich breiter, als er vielleicht denkt: Das Register ist kein Kundenbindungsinstrument, sondern eine Grenze, die über das eigene Konto hinausreicht. Eine freiwillige Spielsperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachorgan ist daran beteiligt. Vom Gesetz her muss der Veranstalter ausserdem eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Online sind Minderjährige nicht zugelassen, und es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wie gut diese Kontrollen an den Verkaufsstellen greifen, ist eine berechtigte Frage. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: In 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann die Aufsicht dafür kritisieren oder die Verkaufsstellen. Fest steht, dass die Alterskontrolle am Schalter nichts ist, worauf man sich verlassen sollte. Das Online-Konto mit verifiziertem Ausweis ist die strengere der beiden Türen – und die Behauptung, der Schweizer Markt sei per se dicht, hält dieser Zahl nicht stand.
Ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts, weil er in ernsten Momenten nicht fehlen darf: Wer das Gefühl hat, beim Wetten die Kontrolle zu verlieren, findet bei der Gespa und bei den anerkannten Beratungsstellen der Kantone kostenlose Hilfe. Die Limiten und die Sperre sind dafür da, dass man sie benutzt.
Gratisspielguthaben: Frist, Mindestquote, Auszahlungsverbot – was eine Gratiswette wirklich kostet
Von den beiden Veranstaltern ist genau eine Gratisguthaben-Aktion dokumentiert, und sie zeigt, wie so etwas hier gebaut ist. Die Patinoires-Kampagne der Loterie Romande an 7 Aktionstagen im Winter 2025/2026. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Diese vier Zahlen – CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage, nicht auszahlbar – sind mehr Wert als jede Werbebotschaft, weil sie den Mechanismus vollständig beschreiben. Der Betrag ist klein. Die Auflage ist begrenzt. Die Frist für die Verwendung läuft ab der Gutschrift. Und der Auszahlungsausschluss ist der entscheidende Punkt: Das Guthaben verlässt das System nie.
Bei Swisslos sind die Auszahlungsregeln allgemein formuliert und gelten genauso für Spielguthaben aus Promotionen: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Guthaben erhält, kann damit wetten, aber nicht CHF 10 abheben. Zurück kommt nur ein Gewinn, und zwar als Guthaben, das den gleichen Auszahlungswegen folgt wie alles andere auf dem Wallet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinausgehende Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Einzahlungen sind bei der Loterie Romande auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist mit CHF 10’000 ebenfalls gedeckelt.
Bei Swisslos gibt es zusätzlich eine Rechnung, die man vorher nicht sieht: Spielguthaben auf dem Wallet wird gekauft, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer Gratisguthaben erhält, muss also kein Geld einzahlen, um es zu nutzen – aber das System, in dem dieses Guthaben lebt, kennt eine Mindestgrösse und eine Obergrenze. Das Wallet ist kein Sparbuch. Es ist ein Guthaben mit Regeln, und die Promotionsgutschrift ist der kleinste Posten darin.
Wann verfällt ein Gewinn? Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Sechs Monate sind keine lange Zeit, wenn man den Wettschein verlegt. Wer die Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Ein Punkt zur Sprache, weil er beim Vergleich mit ausländischen Angeboten ständig durcheinandergeht: «Gratisspielguthaben» ist der Begriff des Gesetzes, «Gratiswette» und «Freiwette» sind Marktsprache. Gemeint ist nicht dasselbe. Ein Gratisspielguthaben ist ein Guthaben im Spielerkonto, an Bedingungen geknüpft und nicht auszahlbar. Eine «Freiwette» kann in ausländischen Angeboten eine Wette sein, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird – der Unterschied liegt nicht im Namen, sondern in den Bedingungen.
Was eine solche Gutschrift rechnerisch hergibt
Rechnen wir es durch, mit den Bedingungen der Aktion und einer Annahme, die ausdrücklich eine Annahme ist: ein Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, also ein Beispiel und kein notierter Preis.
Bei einer Quote von 1.90 sagt die Wette auf den einen Ausgang 1 ÷ 1.90 und auf den anderen 1 ÷ 1.90; zusammen ergibt das einen Auszahlungsanteil von etwa 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,95, also 95 %. Die Marge des Marktes liegt damit bei 5 %.
Wird das Guthaben von CHF 10 auf eine Wette zu Quote 1.90 gesetzt und das Guthaben selbst nicht mit ausbezahlt, dann ist der Wert des Angebots CHF 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95, also rund CHF 4,50. Bei einem Zwei-Weg-Markt, dessen Auszahlungsanteil zwischen 94 % und 96 % liegt, verschiebt sich dieser Wert nur um Rappen: Die Bandbreite liegt etwa zwischen CHF 4,45 und CHF 4,55. Das ist keine Gewinnprognose, sondern eine statistische Schätzung – der durchschnittliche Wert über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird und die Frist von 30 Tagen reicht.
Der Betrag ist der Kern der Sache. Die Aktion verspricht CHF 10 und liefert unter diesen Annahmen etwa CHF 4,50 an erwartetem Wert, weil der Gewinn bei Quote 1.90 nur CHF 9 beträgt und die Marge des Marktes diesen Gewinn zusätzlich schmälert. Wer die Wette mit dem Guthaben verliert, verliert nichts – wer sie gewinnt, gewinnt weniger, als er glaubt. Zwischen versprochener und gelieferter Zahl liegt der Mechanismus, den die Werbung auslässt, und CHF 4,50 ist die ehrliche Zahl zu einer «CHF-10-Gratiswette».
Ein Kollege, der den ganzen Nachmittag im Wettprogramm stöbert und Quoten von 3.00 findet, erreicht mehr: Derselbe Einsatz, dieselbe Formel, ergibt bei einem Markt mit niedrigerer Marge ein anderes Ergebnis, weil der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote gegen 1 strebt. Nur ist die Wette zu 3.00 entsprechend schwieriger zu gewinnen – dieselbe Falle in der anderen Richtung. Hohe Quoten sehen bei Gratisguthaben attraktiv aus, weil der Aufwand nichts kostet. Sie kosten den Auszahlungsanteil und die Trefferwahrscheinlichkeit. Der erwartete Wert einer Gutschrift liegt nicht in der Quote, sondern in der Differenz zwischen Gewinnmöglichkeit und Gebühren.
Guthaben mit Frist und ohne Auszahlung sind für den Veranstalter billig und für den Nutzer nur dann wertvoll, wenn die Wette sowieso geplant war. Das ist die Richtschnur für alles Weitere: Eine Gratiswette ist Nutzen, wenn die Wette zum eigenen Vorhaben passt, und Zierde, wenn sie erst das Vorhaben erzeugt.
Die Märkte daneben: Quotenboosts und Kombiboost mit begrenzter Reichweite
Gratisguthaben sind nicht die einzige Promotionsform bei Sporttip, und die anderen Formen sagen mehr über die Arbeitsweise des Veranstalters als über die Werbung. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was heisst das in der Praxis? Vier Spiele mit Quote 1.50 in eine Kombiwette zu nehmen, ist keine hohe Hürde – die Gesamtquote liegt dann bei über 5.0, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier zutreffen, ist klein. Der Bonus von 5 % fällt auf einen Gewinn, der nur in etwa der Hälfte bis einem Drittel der Fälle überhaupt entsteht. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 wird der Bonus gross und die Aussicht darauf winzig. Der Kombiboost ist gut für die, die ohnehin lange Kombiwetten spielen, und für alle anderen ist er ein Anreiz, mehr Voraussagen ins Programm zu hängen, als sie sonst gewählt hätten. Das ist keine verbotene Wirkung. Es ist nur die ehrliche Beschreibung.
Die Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost mitnimmt und die Wette später glattstellt, steht mit dem normalen Auszahlungsbetrag da. Die Erhöhung war an das Halten gebunden, ohne dass das in der Überschrift stehen muss.
Die einmalige Nutzung ist der zweite Kniff. Ein Boost klingt wie eine Erhöhung, die man wiederholt einsetzen kann. Sie ist es nicht. Wer beide Boosts vergleicht – der Kombiboost verlangt Voraussagen mit Mindestquote, der Quotenboost verlangt eine Einzelwette – sieht, dass sie zwei verschiedene Zielgruppen ansprechen: den Kombiwettenden und denjenigen, der eine einzelne Wette im Auge hat. Das ist eine sinnvolle Aufteilung. Die Frist und die Limitierung sorgen dafür, dass der Veranstalter sie nicht dauerhaft bezahlen muss.
Bei der Loterie Romande ist ein solches Boost-System nicht im Angebot. Jouez Sport setzt auf setzungsbegleitete Aktionen wie die Patinoires-Kampagne, die über den Code im Stadion läuft. Zwei sehr unterschiedliche Wege, denselben Zweck zu erreichen.
Sporttip und Jouez Sport verglichen: Quoten, Limiten, Zahlungswege
Der Vergleich beginnt mit einer Verabredung darüber, was gezählt wird. Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswege – diese vier Grössen entscheiden über den Alltag, nicht die Höhe des Gratisbetrags. Research gibt für den Gratisbetrag genau einen Wert her, das sind CHF 10 bei der Patinoires-Aktion; wer seine Bewertung darauf stützt, bewertet das Zufälligste am ganzen Markt.
Die Limiten sind der handfesteste Unterschied. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Beide Häuser setzen damit Grenzen, aber an verschiedenen Stellen: das eine am Wettschein, das andere am Konto.
Warum die Einsatzlimite bei Sporttip von CHF 1 bis CHF 1’000 reicht – von «ich probier das kurz» bis «ich mein das ernst» –, ist leicht zu erklären und schwer zu überprüfen: Diese Spanne ist der Spielraum, in dem sich die meisten Schweizer Wettenden tatsächlich bewegen. Die Limite ist an einer Mitte gebaut. Wer darüber setzen will, findet hier keine grosszügige Plattform, sondern eine Wand. Für einen Wetter mit einem grösseren Plan ist das die relevante Zahl, nicht die Quote.
Bei den Zahlungswegen gibt es für Swisslos einen konkreten Beleg: PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist eine der Zahlarten, die Swisslos laut seinen Teilnahmebedingungen akzeptiert; weil sie online abgewickelt wird, passt sie zu einem Publikum, das ohnehin App-Zahlungen gewohnt ist. Für Jouez Sport ist im Kartenbild kein einzelner Zahlungsdienst dokumentiert. Wer sich dort anmeldet, prüft die Zahlarten im eigenen Konto – nicht, weil sie versteckt wären, sondern weil keine Seite eine hoheitliche Aussage über Zahlungsmittel trifft.
Der Auszahlungsweg unterscheidet sich in der Darstellung, nicht in der Richtung. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Gratisspielguthaben fällt nicht darunter, es ist nicht auszahlbar. Kontoauszahlungen bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN.
Noch ein technischer Punkt, der bei Bewertungen regelmässig untergeht: Geld wird bei beiden nur auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein und nur auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind dem Veranstalter gesetzlich untersagt.
Die Quote ist die Grösse, die in diesem Vergleich am wenigsten gesichert ist. Für keinen der beiden Veranstalter liegt ein Quotenvergleich vor, und genau deshalb gehört die Quotenhöhe auf die Liste der Dinge, die man selbst prüft: eine Wette auf dasselbe Spiel bei beiden Veranstaltern zu vergleichen ist der einzige Weg, eine belastbare Marge zu erhalten. Die Auszahlungsquote eines Marktes – der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) – lässt sich aus den angebotenen Quoten selbst ableiten. Die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Wer das für ein paar Spiele tut, weiss mehr über einen Veranstalter als jede Bewertungsseite verrät.
Zwei Bewilligungen und der Rest: die zehn Veranstalter im Vergleich
Die Bewilligungslage ist das härteste Unterscheidungsmerkmal, das dieser Markt kennt. Sie trennt nicht zwei Kategorien von Anbietern mit unterschiedlichem Ruf, sondern zwei Rechtslagen. Beim einen Paar besteht eine Bewilligung nach Schweizer Recht, bei den anderen acht nicht, und daraus folgt fast alles: ob die Spielsperre greift, ob bei einem Streit ein Schweizer Weg offensteht, ob die Domäne auf der Sperrliste landen kann.
| Anbieter | Bewilligung nach Schweizer Recht | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Roobet | Nein | nicht erstellt |
| GG Bet | Nein | nicht erstellt |
| 1xBet | Nein | nicht erstellt |
| N1 Bet | Nein | nicht erstellt |
| Bahigo | Nein | nicht erstellt |
| BDMBet | Nein | nicht erstellt |
| Jackbit | Nein | nicht erstellt |
| BillyBets | Nein | nicht erstellt |
Die zweite Spalte liest sich monoton, und genau das ist die Aussage. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen, keine Liste von Bewilligungen für Sportwetten ausserhalb der beiden Veranstalter. Wer in der Tabelle eine dritte Bewilligung sucht, sucht eine, die nie erteilt wurde.
Die dritte Spalte verlangt eine Genauigkeit, die man leicht verliert. Bei den acht ausländischen Anbietern ist keine Veranstalterin erstellt. Das bedeutet nicht, dass dort niemand verantwortlich wäre – es bedeutet, dass die Angabe zur Bewilligung nicht erstellt ist, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Curaçao, Malta oder eine deutsche Erlaubnis ändern nichts daran, dass in der Schweiz keine Bewilligung besteht.
Was die fehlende Bewilligung konkret bedeutet, in vier Schritten: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, also keine Wirkung einer Spielsperre; kein Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt; die Domäne kann von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden, denn die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, seit 3. September 2019, mit 671 Domänen Ende 2025. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt, was die Aufsicht als Domain-Hopping beschreibt und unter anderem mit Interwetten und Bet-at-Home verbindet, während sie bet365 als auf der Liste nennt. Ein Block ist ein Hindernis, keine Mauer. Schweizer haben keine Blockade-Werkzeuge gegen unerlaubte Wettseiten bei Banken oder Kartennetzwerken – wer das Gegenteil liest, liest etwas Falsches.
Steuerlich gibt es einen Unterschied mit Folgen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gehört hier «je nach Kanton» hin und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Ein gewöhnlicher Wetter bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Auf der anderen Seite steht die kantonale Praxis – im Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer seine Steuersituation klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht, und wer das Gegenteil behauptet, hat die Abgabe mit etwas anderem verwechselt.
Zur Bewilligungslage kommt ein Punkt, der sich in Bewertungen selten findet: Der Aufsichtsrahmen der Schweiz ist nicht der Massstab für das, was ausländische Plattformen tun. Er gilt für die, die unter ihm stehen. Eine Spielsperre, eine Verlustlimite nach Schweizer Muster, ein Anspruch auf Auszahlung auf ein Konto mit dem eigenen Namen – das sind Eigenschaften des bewilligten Angebots. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gelten dessen eigene Hausregeln, und man kennt sie nicht, weil man sie nirgends prüfen kann. Das ist die Antwort auf die Frage, was von ausländischen Seiten mit «Gratiswetten für Schweizer Kunden» zu halten ist.
Die zehn Veranstalter im Einzelnen
Sporttip: das bewilligte Angebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, einer interkantonalen Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Werbeversprechen, das dieses Haus am lautesten trägt, ist der Name Sporttip selbst – Sport und Tipp, zwei klare Silben. Was dahinter steht, ist ein Katalog, der enger geschnitten ist als bei jedem ausländischen Anbieter: die von der Gespa genehmigte Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, ohne Corner-Märkte, ohne Kartenmärkte und ohne Esport. Wer diese Beschränkung als Nachteil liest, liest richtig. Wer sie als Verlässlichkeit liest, hat für seinen Geschmack den besseren Teil erwischt. Beides beschreibt dasselbe Dokument.
Die Einsatzlimiten sind der Punkt, an dem Sporttip am deutlichsten Position bezieht: Mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist das nicht spürbar. Für jemanden, der CHF 2’000 auf ein Spiel setzen möchte, ist es das Ende des Gesprächs.
Eine Eigenheit der Schweizer Regel: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Formalie, sondern der Kern des Fair-Play-Gedankens, den die Bewilligung mitbringt – und einer der Gründe, warum ein Auszahlungsanteil hier überhaupt messbar ist.
Die Bewilligungslage ist der eigentliche Vorzug dieses Anbieters: die Spielsperre wirkt im schweizweiten Register, auch für Casinos; Auszahlungen laufen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers; eine Auszahlung im Streitfall lässt sich vor einer Schweizer Instanz klären. Wer einen grossen Gewinn erwartet, gewinnt in dieser Bewilligung mehr als im Wettschein steht.
Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit der dokumentierten Gratisaktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Bewilligung eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, mit denselben Folgen: Sperrregister, Ein-Konto-Regel, keine Auszahlung an anonyme Empfänger.
Die zentrale Zahl dieser Seite stammt aus einem Haus, das sonst wenig über Aktionen spricht. Die Kampagne «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen im Winter 2025/2026 gab CHF 10 Spielguthaben an alle, die innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist damit das vollständigste Beispiel dafür, wie Gratisspielguthaben in der Schweiz aussieht: über eine begrenzte Auflage gesteuert, koppelt an einen realen Anlass und mit einer Frist, die dem Kreis der Nutzer entspricht.
Die Einzahlungs- und Guthabengrenzen liegen bei CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und CHF 10’000 für das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, alles darüber geht auf die angegebene IBAN. Für den normalen Wetter ist das keine spürbare Grenze, für jemanden mit grösseren Summen schon: Wer einen Gewinn von CHF 3’000 ausserhalb des Wallets braucht, verlässt sich auf eine Überweisung, nicht auf die Gutschrift im Konto.
Dass 2’350 Verkaufsstellen zur Organisation gehören, ist für Wettende kein Nebensatz. Die Infrastruktur einer Lotteriegesellschaft mit 221 Mitarbeitenden bedeutet, dass im Streitfall eine Institution mit Sitz, Adresse und Publikationspflicht gegenübersteht – und diese Adresse ist genau das, was einem bei den acht ausländischen Plattformen fehlt.
Roobet: genannt für Schweizer Spielende, ohne Bewilligung
Roobet gehört zu den acht ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende in Anzeigen und Foren antreffen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht – nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine Veranstalterin ist nicht erstellt; eine Bewilligung aus einem anderen Land, welches Land auch immer, hat in der Schweiz keine Kraft.
Aus der fehlenden Bewilligung folgt eine Reihe von Dingen, die man sich nicht aussuchen kann. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also keine Wirkung der eigenen Spielsperre. Kein Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Möglichkeit der DNS-Blockade über die Sperrliste. Und keine Kontrolle durch eine Schweizer Aufsicht über Quoten, Limiten oder Spielerschutz-Werkzeuge.
Wer trotzdem dort spielt, sollte die eigene Sprache der Plattform nicht mit Schweizer Schutz verwechseln. Ein englisches Formular zur Selbstsperre sieht aus wie ein Sicherheitsmerkmal und ist eine Hausregel, die sich mit einer E-Mail ändern lässt.
GG Bet: ohne Niederlassung in der Schweiz, ohne Sperrregister-Anschluss
GG Bet ist eine weitere ausländische Plattform in dieser Liste, ohne Schweizer Bewilligung. Die Veranstalterin ist nicht erstellt, ein ausländisches Lizenzpapier ändert an der Rechtslage in der Schweiz nichts. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich.
Was hier fehlt, ist nicht nur eine Erlaubnis, sondern eine greifbare Verantwortlichkeit. Es gibt keine Schweizer Firma, keine Schweizer Adresse, keine Stelle, die eine Auskunft erteilen müsste. In einem Streit um CHF 500 ist das der teuerste Unterschied, den es gibt: Man kann nachforschen, aber nicht nachfassen.
1xBet: die derzeit prominenteste ausländische Marke für Schweizer Nutzer
1xBet ist eine der bekanntesten Marken unter den ausländischen Plattformen und besteht in dieser Vergleichsgruppe aus dem gleichen Grund wie die anderen: keine Schweizer Bewilligung, keine erstellte Veranstalterin, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Ein ausländisches Lizenzpapier hat hier keine Kraft. Die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden, womit man sich in die Lage derer begibt, die plötzlich nach einem Ersatz für die gewohnte Adresse suchen.
Die vertraute Marke ist keine Zulassung. Wer nach einem Angebot mit einem grossen Gratisbetrag sucht, landet fast zwangsläufig bei dieser Gruppe von Anbietern – und es ist genau die Gruppe, in der die Spielsperre nicht greift und die Streitfrage keinen Schweizer Boden hat.
N1 Bet: Bundling von Bonus und Casino, ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet gehört zu den acht ausländischen Plattformen und teilt deren Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung, keine erstellte Veranstalterin, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich.
Ein Punkt, der bei Angeboten dieser Gruppe regelmässig unterschätzt wird: Wenn Bonus und Casino-Angebot in derselben Anmeldung hängen, wandert der Nutzer oft über die Grenze von Sportwetten in ein Casino-Spiel, für das in der Schweiz ein eigenes Bewilligungsregime gilt. Wer auf Sportwetten aus ist, sollte den Bonus nicht als Eintritt in ein anderes Produkt behandeln – dort gilt die eigene Spielsperre nicht, und die Verlustrisiken sehen anders aus als auf einem Wettschein.
Bahigo: bekannte Marke, unbekannte Bewilligungslage
Bahigo ist eine der Plattformen, die Schweizer Spielenden begegnen, ohne Schweizer Bewilligung und ohne erstellte Veranstalterin. Es gilt dasselbe Paket: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der Blockade über die Sperrliste.
Wer bei einer solchen Plattform ein Konto führt, sollte wenigstens wissen, was er nicht hat. Er hat kein Recht auf Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, wie es im bewilligten Angebot gilt, und keine Schweizer Stelle, die eine Beschwerde aufnimmt. Dieses Wissen ist billig. Es nicht zu haben, ist teuer.
BDMBet: internationale Plattform ohne Schweizer Zulassung
BDMBet ist eine weitere Marke in der Gruppe der ausländischen Anbieter und in dieser Funktion hier gelistet – ohne Schweizer Bewilligung, ohne erstellte Veranstalterin, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Aufsicht. Die Domäne kann von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Der Bewertungsmassstab ist bei allen acht derselbe: Was hilft mir, wenn eine Auszahlung ausbleibt, eine Wette strittig ist oder ich mich sperren lassen will? Bei BDMBet und den anderen sieben lautet die ehrliche Antwort: nichts, was in der Schweiz durchsetzbar wäre. Mehr ist über diese Gruppe nicht zu sagen, und weniger zu behaupten wäre falsch.
Jackbit: ohne Bewilligung, aber mit Casino-Produkt in der Anmeldung
Jackbit zählt zur Gruppe der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; eine Veranstalterin ist nicht erstellt, ein ausländisches Lizenzpapier hat in der Schweiz keine Kraft. Kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich.
Die Casino-Nähe ist hier der Grund, weshalb ein Bonusangebot dieser Plattform nicht als Gratiswette gelesen werden sollte. Zwei Produkte, ein Konto, ein Betrag – und die Spielsperre, die für Sportwetten gedacht ist, wirkt in diesem Konto nicht nach Schweizer Massstab. Wer sich bei einer solchen Plattform anmeldet, sollte zumindest wissen, wie viele Produkte er damit öffnet.
BillyBets: ausländisches Angebot für Sportwetten, ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets ist die letzte der acht ausländischen Plattformen in dieser Liste und teilt deren sämtliche Merkmale: keine Schweizer Bewilligung, keine erstellte Veranstalterin, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der DNS-Blockade.
Wer sich zwischen dieser Gruppe und dem bewilligten Angebot entscheidet, entscheidet nicht zwischen einer grösseren und einer kleineren Plattform. Er entscheidet zwischen einem Rahmen mit Prüfung, Sperrregister und Rechtsweg und einem Rahmen, den man erst im Problemfall kennenlernt. Für den, der ohne Schweizer Adresse nicht spielen will, ist die Antwort damit bereits vor der ersten Quote gefallen.
Einordnung: was das Gratiswetten-Angebot der Schweiz über den Markt sagt
Ein Markt mit zwei Veranstaltern, getrennten Gebieten und einer Pflicht zur vorgängigen Zustimmung für Gratisspielguthaben kann keine Angebotsvielfalt hervorbringen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 – 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos – beschreiben einen Markt, der Gratisguthaben als Ausnahme behandelt und nicht als Werbemittel. Das ist kein Mangel an Fantasie der Veranstalter. Es ist das Ergebnis eines Aufsichtsmodells, das Werbung für nicht erlaubtes Geldspiel verbietet und jede Gratisaktion genehmigen lässt.
Für die Leserin und den Leser ergibt sich daraus eine Reihe von Folgen, die sich vor der Anmeldung zeigen.
Die erste betrifft die Erwartung. Wer hier nach «10 Euro gratiswette ohne Einzahlung» sucht, sucht ein Angebot, das es in dieser Form nicht gibt und das nach dem Geldspielgesetz auch nicht entstehen kann, ohne dass die Gespa vorher zustimmt. Die Anbieter, die damit werben, sind fast immer in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung; dort gibt es den Gratisbetrag, aber nicht den Schutz, und der Gratisbetrag ist der kleinere Teil des Tauschs.
Die zweite betrifft die Adresse. Der Zugang zu den beiden bewilligten Veranstaltern hängt am Wohnsitz. Was nützt das beste Angebot, wenn das eigene Konto nicht dort eröffnet werden kann.
Die dritte betrifft die Bedingungen. Frist, Mindestquote, Auszahlungsverbot und Auflage sind die vier Stellen, an denen sich eine Gratiswette entscheidet. Bei der Patinoires-Aktion standen alle vier in den Teilnahmebedingungen, und keine davon war versteckt. Wer sie vor der Anmeldung liest, hat die ganze Aktion verstanden; wer sie nach dem Verlust liest, versteht sie zu spät.
Die vierte betrifft den Wert. Die Rechnung mit einem Zwei-Weg-Markt zu Quote 1.90 ergab für CHF 10 Guthaben rund CHF 4,50 erwarteten Wert. Höhere Quoten verschieben diesen Wert nach oben, aber die Marge des Marktes und die Trefferwahrscheinlichkeit ziehen in die Gegenrichtung. Eine Gratiswette wird nicht dadurch besser, dass man sie riskanter einsetzt.
Die fünfte betrifft den Umgang mit dem eigenen Konto. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine freiwillige Einzahlungslimite, die Sperre für 1 bis 180 Tage und die unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register sind Werkzeuge des bewilligten Marktes. Sie nach der Anmeldung einzurichten ist möglich. Sie vor der ersten Wette einzurichten ist der Weg, den die Regeln vorsehen.
Und die letzte betrifft den Vergleich selbst. Die Höhe eines Gratisbetrags sagt über einen Anbieter wenig. Quotenhöhe und Marge eines Marktes, die Einsatzlimiten, die Zahlungswege und die Frage, ob im Streitfall jemand in der Schweiz erreichbar ist – das sind die Grössen, an denen sich entscheidet, ob ein Angebot für einen passt. Bei zwei bewilligten Veranstaltern und acht Plattformen ohne Bewilligung ist der wichtigste Vergleich ohnehin der zwischen den Rechtslagen.
Wer eine Wette plant, kommt mit einem Gratisguthaben billiger weg, das ist die ganze Wahrheit über Gratiswetten. Wer keine Wette plant, sollte keine erfinden. Die Marketingabteilung der einen Seite sagt «geschenkt», die Teilnahmebedingungen sagen «30 Tage», «nicht auszahlbar» und «Auflage 7’000 Stück». Recht behalten beide, aber nur eine der beiden Zahlen beschreibt, was man bekommt.
Häufige Fragen zu Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Dokumentiert ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Swisslos hat im Jahr 2025 acht Gespa-Zustimmungen erhalten, die Loterie Romande 24. Ein dauerhaftes Gratisangebot gibt es nicht.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratisspielguthaben anbieten?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Gratisspielguthaben braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, und ihre Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos ist das in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich festgehalten, bei der Loterie Romande ebenso. Zurück kommt nur der Gewinn aus dem Einsatz, und bei einer Quote von 1.90 sind das bei CHF 10 Guthaben CHF 9 – nicht CHF 20.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen im Winter 2025/2026 gab CHF 10 Spielguthaben an alle, die innert 7 Tagen den Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Sie haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domänen können über die Sperrliste blockiert werden. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind kantonal unterschiedlich steuerbar – im Thurgau gelten sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
