Bonus ohne Einzahlung: die Schweiz, die Gespa und die zwei Veranstalter
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbare Veranstalter- und Spielbewilligungsordnung nach Geldspielgesetz sowie die Aufsichtsunterlagen der Gespa geprüft.
Wer «Bonus ohne Einzahlung» in eine Suchmaske tippt, hat meistens eine sehr konkrete Vorstellung: ein Spielerkonto, ein Guthaben, kein Franken aus der eigenen Tasche. In der Schweiz ist genau dieser Satz der Punkt, an dem die Vorstellung aufhört. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die Zustimmung ist kein Formular, das man auslegt, sondern eine Erlaubnis, die man bekommt oder eben nicht. 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an die Swisslos. Nicht 240. Acht.
Wer ein Guthaben erhält, bekommt damit kein Geld, sondern eine Frist, eine Gültigkeitsdauer und eine Rechnung, die an anderer Stelle aufgeht. Diesen drei Dingen geht der folgende Text nach, in der Reihenfolge, in der sie einen Neukunden treffen: erst die Rechtslage, dann die Limiten, dann die Guthaben selbst.
Rechtslage: was ein bewilligter Veranstalter darf — und was nicht
Zwei Veranstalter für ein ganzes Land. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Vorgabe: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt online in das eine System; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, in das andere. Die Schnittmenge ist null.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa in Bern — nicht der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und das einzelne Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Ausländische Bewilligungen, gleich aus welchem Land, entfalten hier keine Wirkung. Das ist der Grund, weshalb die zehn Namen in der Rangliste «Die Rangeinordnung: zehn Plattformen, zwei Gruppen, eine Frage» in zwei Gruppen zerfallen, die man nicht zusammen abhandeln darf: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung.
Die Bewilligung verkleinert auch, was überhaupt gewettet werden kann. Es gibt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen darauf, wenn sie genannt sind. Frauenwettbewerbe stehen darauf, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nicht darauf, Wetter, Politik und Fernsehsendungen sind gar nicht erst zulässig, und Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenfalls vergebens. E-Sport erscheint in dieser Liste nicht. Wer sich über die Breite der Sportwetten bei ausländischen Plattformen den Kopf zerbrochen hat, hat hier die Erklärung: nicht die Veranstalter sind schmal, sondern der Rahmen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und im Spiel, wo eine entsprechende Bewilligung vorliegt; das Gesetz bindet Livewetten nicht an bestimmte Märkte. Auszahlungsgeschäfte wie der Cash-Out sind überhaupt nicht geregelt und bleiben, was sie sind: eine Funktion jedes Veranstalters zu seinen eigenen Bedingungen.
Was eine Bewilligung kostet, bevor sie etwas einbringt
Eine Bewilligung ist keine Erlaubnis zum Wetten, sondern ein Verfahren mit Auflagen, das viele der Marketingbegriffe ausser Kraft setzt, die auf ausländischen Seiten stehen. Ein «Bonus ohne Einzahlung» setzt voraus, dass ein Veranstalter Gratisguthaben ausgeben darf. Er darf es nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht. Das hat eine Nebenwirkung, die man den Aktionen anmerkt: Wer eine Aktion nicht spontan ausrufen kann, ruft sie seltener aus und kleiner.

Dazu kommt die Wohnsitzbedingung. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und ein Online-Konto bekommt in der Praxis nur, wer im Gebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und sie erlaubt genau ein Konto pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer in Zürich sitzt und bei Jouez Sport anmelden will, kommt nicht durchs Formular — und das ist keine Härte, sondern die Bewilligung selbst.
Ein weiterer Punkt, der bei Schweizer Veranstaltern jede Diskussion über Auszahlungsgeschwindigkeit verändert: Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Ein «schneller Krypto-Auszahlungsweg» auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist also nicht die bequemere Variante derselben Sache, sondern eine andere Sache.
Die Bilanz dieser Rechtslage für den Leser ist unbequem und eindeutig. Ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung ist in der Schweiz ein Vorgang mit Bewilligungsvorbehalt, beschränktem Personenkreis und geschlossenem Wettangebot. Was das für die konkreten Aktionen bedeutet, steht unter «Neukundenangebot ohne Einzahlung: was die zwei Veranstalter wirklich ausgeben».
Wenn die Plattform keine Bewilligung hat: was dann folgt
Bei einer Sportwette ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Vorgang selbst — es gibt keinen Bewilligungsinhaber, gegen den man vorgehen könnte, keine Aufsicht, die einschreitet, und keine Schweizer Adresse für eine Einsprache. Organisieren ist strafbar, mit Geldstrafe bis zu drei Jahren beziehungsweise bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf; der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte.
Die andere Hälfte ist unangenehmer, weil sie erst nach einem gewonnenen Tipp sichtbar wird. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Spielregelkontrolle. Dazu kommen die drei Punkte, die in jeder Diskussion über ausländische Seiten fallen und die sich in einem Satz zusammenfassen lassen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Wer sich dort sperren will, sperrt sich in einem System, das mit dem Schweizer Register nicht spricht, und wer sein Guthaben auf einer Seite stehen lässt, die über Nacht die Domain wechselt, hat nichts in der Hand.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Bei Blockierung wechseln die Anbieter innerhalb von Stunden die Adresse; die Aufsicht nennt dafür das Domain-Hopping und führt betroffene Plattformen namentlich. Die Liste ist auch der Grund, weshalb «ich komme ja sowieso hin» kein Argument ist: sie wächst.
Was folgt daraus für die Entscheidung? Nicht «bewilligt gleich sicher, ausländisch gleich gefährlich» — diese Bequemlichkeit wäre falsch. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten und eine Verifizierung, die jedem Konto vorangeht. Ohne Bewilligung heisst: breiteres Programm, keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Hilfswege. Für die Frage nach dem Bonus ohne Einzahlung heisst es vor allem eines: Nur eine der beiden Gruppen darf so einen Bonus überhaupt bewerben.
Verantwortungsvoll wetten: Limiten gehören dir, nicht dem Veranstalter
Wer ein Aktionsguthaben erhält, hat sich noch für nichts registriert, aber das Konto ist bereits offen — und ein offenes Konto in der Schweiz kommt nicht ohne Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Ein Heraufsetzen wirkt erst nach 72 Stunden, ein Herabsetzen sofort. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist der Angelpunkt jeder Rechnung, die ein Guthaben schönrechnet. Der Gutschein ist sofort da; der Rahmen, in dem man ihn einsetzt, ist es nicht. Wer sich in der Registrierung über die You can tell the difference: A free bet worth CHF 10 does not make a CHF 5,000 monthly limit into a CHF 5,010 budget, it makes the same budget fund one more slip. Der Verlust ist derselbe, ob er aus dem Wallet oder aus dem Bonus kommt.
Der Gesetzgeber schreibt keine feste Einzahlungsobergrenze vor. Die Limiten sind solche der Spielenden — der Veranstalter muss ein oder mehrere Maximum für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, die Höhe aber setzt man selbst. Ein «Limit der Schweiz» gibt es also nicht, und wer auf einer Seite eines sieht, liest ein Hauslimit.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer diesen Weg einmal gegangen ist, ist nicht nur bei einem Anbieter weg — diese Konsequenz ist der eigentliche Schutzmechanismus und der Grund, weshalb er sich nicht scheuen lässt. Das Register und seine Reichweite sind das eine, was ein ausländisches Konto nicht kopieren kann.
Zwei Randbedingungen bleiben nüchtern festzuhalten. Tests unter 18-Jährigen mit 200 Testkäufen im Jahr 2025 kamen in 47,5 Prozent der Fälle zu einem Kauf an der Verkaufsstelle; die Fläche ist also nicht der strenge Teil. Und wer sich als Wettkämpfer an einem Wettereignis beteiligt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Integritätsgrundsatz, der in der Praxis vor allem die Sorgfalt des Veranstalters verlangt. Bei Fragen rund um Spielverhalten führen die Wege über die kantonale Suchthilfe und die Fachstellen, nicht über die Plattform.
Einsatzlimiten am Wettschein: wo das Guthaben aufhört zu wirken
Limiten begegnen einem an drei verschiedenen Stellen, und die Verwechslung ist teuer. Die erste gehört dem Spielenden, wie oben beschrieben. Die zweite gehört dem Veranstalter und betrifft den einzelnen Wettschein: bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die dritte betrifft das Konto als Ganzes: Einzahlungen auf das Spielerkonto der Loterie Romande sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos betragen die Kaufgrenzen in 30 Tagen ebenfalls höchstens CHF 10’000, und ein Guthabenkauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese drei Ebenen sind der Grund, weshalb Gratisspielguthaben in der Schweiz klein bleiben. Ein Guthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, ist kein zusätzliches Budget, sondern eine zusätzliche Position innerhalb eines Budgets, das ohnehin gedeckelt ist.
Wie die Plattform prüft, wer da ein Guthaben haben will
Ein Konto gibt es nicht ohne Identität. Die Registrierung verlangt die Auslesung des Ausweises und einen Abgleich mit Adressdatenbanken, und sie erlaubt eine Registrierung pro Person. Dazu kommt der Abgleich mit bestehenden Spielsperren: Wer im Register steht, kommt nicht hinein, und wer hineinkommen will, ohne unter 18 zu sein.
Wer wissen will, unter welchen Bedingungen ein Guthaben ausgezahlt würde, findet die Antwort nirgends schöner als in den Auszahlungsbedingungen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in derselben Regelung ausdrücklich nicht auszahlbar — dazu unten mehr.
Neukundenangebot ohne Einzahlung: was die zwei Veranstalter wirklich ausgeben
Eine Aktion mit Spielguthaben ohne Einzahlung, die man heute noch belegen kann, ist die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese vier Angaben sind die ganze Aktion. Zehn Franken, eine Woche Reaktionszeit, ein Monat Gültigkeit, ein Kontingent von 7’000 Stück, und ein Konto, das vorher verifiziert sein muss. Kein Einzahlungserfordernis, kein Einsatz, kein Franken Risiko — und kein Franken Auszahlung. Wer die Aktion verpasst hat, hat nichts verpasst ausser einem Zehner, der ohnehin nicht überweisbar war.
Wer in der Deutschschweiz sitzt, kommt für diese Aktion ohnehin nicht infrage, weil die Loterie Romande nur die sechs Westschweizer Kantone bedient. Dort ist die Swisslos-Seite die Vergleichsgrösse, und sie zeigt, wo sonst Gratisguthaben auftaucht: im Rahmen gewöhnlicher Promotionsguthaben, das denselben Auszahlungssperren unterliegt.
Was für ein Wettguthaben verlangt wird, bis es zum Gewinn wird
Der eigentliche Marketingbegriff der Branche heisst «Gratiswette». Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt: Wer CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und trifft, bekommt CHF 21 minus den Einsatz, also CHF 11 — die CHF 10 wandern in jeden Wettschein bloss ein, um wieder zu verschwinden. Das ist keine Schweizer Spezialität, sondern der Marktstandard, und es ist der Grund, weshalb der Wert einer Gratiswette nie so hoch ist wie der Wert der entsprechenden Einzahlung.
Was das für den Schweizer Gratisspielguthaben-Aktionstyp bedeutet: Man kann es nicht abheben, aber man kann es einsetzen und den Gewinn daraus behalten, solange das Konto die Bedingungen erfüllt. Der Unterschied zu einer Wette mit eigenem Geld liegt also nicht in der Chance, sondern in der Rückzahlung des Einsatzes. Diese Logik wiederholt sich in der ganzen Schweiz in derselben Form.
Wie viel ein solches Guthaben tatsächlich mitbringt, lässt sich rechnen, und die Rechnung fällt nüchterner aus als die beworbene Zahl. Nehmen wir das einzige Promotionsguthaben, dessen Bedingungen sich prüfen lassen — die CHF 10 Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion — und dazu einen illustrativen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Dieser Markt ist ein Beispiel, kein notiertes Angebot. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, der zurückfliesst, ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, hier 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) — rund 95 Prozent, woraus eine Marge des Veranstalters von ungefähr 5 Prozent folgt. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz mit einem Gewinn nicht zurückkommt, liegt der durchschnittliche Gegenwert bei Guthaben mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes: also CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Das ergibt etwa CHF 4.50.
Die Bandbreite liegt grob zwischen CHF 4 und CHF 5 pro CHF 10 Guthaben, und sie gilt nur unter der Annahme, dass man das Guthaben genau einmal auf einen Markt mit dieser Marge setzt und die Wette trifft oder verliert wie der Durchschnitt. Erhöht man die Quote, steigt der Gegenwert leicht: derselbe Zehner bringt bei Quote 2.50 mit derselben Marktmarge knapp über CHF 5.80. Das ist die eigentliche Aussage über Gratisspielguthaben — nicht «10 Franken geschenkt», sondern «Gegenwert von etwa der Hälfte des beworbenen Betrags, im Erwartungswert». Die Marge sitzt in jedem Preis mit, auch in dem, den man umsonst bekommen hat.
Keine Einzahlung heisst nicht: keine Bedingung
Wettanbieter werben damit, dass Geld ohne Einzahlung nicht ausgezahlt werden kann, und die Bedingung dahinter ist dieselbe, die jede Gratiswette hat. Bei Swisslos steht sie schwarz auf weiss: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande findet man dieselbe Regel in der Auszahlungsregelung — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das ist keine Fussnote, die man überliest, sondern die Hauptsache. Die Promotion wandelt nichts in frei verfügbares Geld um. Was sie tut, ist die Wette um die Grösse des Guthabens verschieben: Man riskiert nur den Gewinn aus dem Einsatz, nicht den Einsatz selbst.
Die Grenzen der Aktionstypen liegen entsprechend woanders als in der Höhe. Eine Swisslos-Aktion, die kein Einzahlungserfordernis hat, ist trotzdem an ein verifiziertes Konto gebunden und an die Gültigkeitsdauer. Man kann sich über den Zehner freuen, aber die Uhr läuft ab dem Gutschriftszeitpunkt, nicht ab dem Moment, in dem man Zeit hat.
Kombiboost, Quotenboost und Profilboost: die Aktionen, die ohne Einzahlung auskommen
Die zweite Aktionsfamilie braucht kein Guthaben im Konto. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Man muss die Staffel zweimal lesen. Zum einen ist der Sprung nicht linear: Von vier auf sieben Voraussagen wächst der Bonus um das Vierfache, von zehn auf fünfzehn um das Zweieinhalbfache. Zum anderen steigt mit der Zahl der Voraussagen die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon nicht aufgeht — und der Boost greift nur auf den Nettogewinn einer Wette, die man ohnehin treffen muss. Die Staffel belohnt also genau die Kombination, die am seltensten durchläuft. Wer schon einmal eine Zehnerkombination gewonnen hat, weiss, wie gross der Anteil der gescheiterten Neuner ist.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out.
Der letzte Satz ist der wichtige. Ein Cash-Out ist das Werkzeug, mit dem man eine laufende Wette glattstellt; er lässt sich bei Sporttip nicht rückgängig machen, ist nur vollständig möglich, ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Er ist ausserdem tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Wer einen Boost nutzt und dann auszahlt, verliert den Boost und nimmt einen Preis unter dem Gewinn — zwei Abzüge in einem Klick. Die Erhöhung ist also nur so viel wert wie die Entschlossenheit, sie bis zum Schluss laufen zu lassen, und die ist erfahrungsgemäss nicht die stärkste Kraft im Wettkonto.
Die Rangeinordnung: zehn Plattformen, zwei Gruppen, eine Frage
Verglichen werden hier zehn Plattformen, und der Vergleich trennt zwei Dinge, die in Werbeanzeigen verschwimmen: bewilligt oder nicht, und wenn bewilligt, mit welchen Kosten und Grenzen. Die Bewertung richtet sich nicht nach dem Höchstbetrag einer beworbenen Aktion, sondern nach der Frage, ob die Aktion überhaupt zulässig ist, wer sie bekommen kann, wie lange sie gilt und was aus einem Gewinn daraus wird.
Wer die Vergleichstabelle liest, sieht die Gruppen sofort. Für die acht ausländischen Plattformen steht bei der Bewilligung ein Nein, und bei «Veranstalter oder gemeldete Zulassung» fehlt eine Schweizer Stelle. Für die zwei Schweizer Einträge stehen Veranstalter-Bewilligung und Spiel-Bewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, und ein Veranstalter, der sich benennen lässt.
Was in der Tabelle fehlt, fehlt aus einem Grund, den man kennen sollte: Angaben zu Aktionen ausländischer Plattformen sind hier nicht aufgeführt, weil sie wechseln und nicht Teil des Schweizer Bewilligungsrahmens sind. Der Leser prüft das im Wettprogramm und in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters selbst — und zwar bevor er dort ein Konto eröffnet, nicht danach.
Für die Praxis heisst die Einordnung: Wer in der Schweiz eine Aktion ohne Einzahlung sucht, muss bei den zwei bewilligten Veranstaltern nachsehen und wird selten fündig. Wer bei einer Plattform ohne Bewilligung sucht, wird schneller fündig und bezahlt mit einem anderen Risikoprofil als dem des Guthabens. Wer das Angebot ernsthaft nutzen will, prüft zuerst die Dauer und die Auszahlbarkeit, dann die Quote.
| Plattform | Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spiel-Bewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spiel-Bewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Schweizer Zulassung nicht gegeben |
Was der Tabelle nicht zu entnehmen ist und für die Bewertung mehr zählt als die Spalten: die Kosten eines Kontos stehen nicht dort, wo der Bonus steht. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungsgrenzen bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Das sind die realen Schranken des Spielraums, in dem ein Gratisguthaben überhaupt eingesetzt werden könnte.
Und ein Hinweis, der bei einem Vergleich immer wieder fehlt: Gewinne aus einem Guthaben sind nicht dasselbe wie Gewinne aus einer Einzahlung, wenn es um die Steuer geht. Dazu unten im Abschnitt zur Steuer mehr.
Die zwei bewilligten Veranstalter
Zwei Anbieter, zwei Sprachregionen, keine Überschneidung. Das ist die ganze Struktur des Schweizer Sportwettenmarkts, und sie erklärt, warum die Rangliste zwei Schweizer Einträge und acht ausländische hat: Nicht die Plattformen sind so unglaublich gut, der Kreis der Erlaubten ist so klein.
Swisslos Sporttip: die grösste Abdeckung des Landes und die kleinste Aktion
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Zwanzig Kantone plus Tessin plus Liechtenstein, eine Bewilligung, ein Produktname.
Die Aktion, die dieser Grösse gegenübersteht, ist der Kombiboost — ohne Einzahlung, aber ohne Guthaben im Konto. Er funktioniert über die Zahl der Voraussagen, verlangt mindestens vier mit je mindestens 1.50, gilt nur online und nur in Prematch, Live und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5, 20, 40 und 100 Prozent für vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen. Dazu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Sportereignisse, beide einmal pro Wettenden nutzbar, beide limitiert, beide bei einem Cash-Out verfallen. Ein Gratisspielguthaben im Konto vergibt Swisslos dagegen nur im Rahmen der Promotionsguthaben, und die unterliegen derselben Auszahlungssperre wie überall im Land.
Die Mechanik dahinter: Wer auf einen Bonus auf den Nettogewinn setzt, muss den Gewinn zuerst haben. Der Boost ist eine Erhöhung auf etwas, das noch nicht existiert, und das Cash-Out-Verhalten entscheidet, ob sie je zum Tragen kommt.
Ein Blick auf die Auszahlungsseite zeigt, was das Guthaben wert ist. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen. Ein Guthaben, das man nicht abheben kann, ist ein Guthaben, das man ausgeben muss — und Ausgeben ist der Punkt.
Lebensdauer ist bei diesem Anbieter ebenfalls geregelt, und die Regel ist nicht zu seinen Gunsten formuliert. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, bis man es mit einer Saison vergleicht.
Das Urteil fällt trotzdem klar aus, nur aus einem anderen Grund als dem der Aktionshöhe. Sporttip ist der Veranstalter mit der breitesten Kantonsabdeckung und dem vollständigen Schweizer Schutzrahmen — Limiten, Register, Bewilligungsaufsicht, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer in der Deutschschweiz wohnt und Wert auf diese Rahmenbedingungen legt, hat hier nichts zu vergleichen, weil er keine Alternative hat. Wer auf der Suche nach einem Gratisguthaben ist, wird dagegen das Gefühl nicht los, an der falschen Tür zu klopfen: Der Veranstalter mit der grössten Reichweite ist der mit der kleinsten Geste.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit dem Zehner
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz-Region sowie 221 Mitarbeitende. Sechs Kantone, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende — das ist die Struktur, in der die Patinoires-Aktion stattfand.
Die Aktion selbst ist die einzige mit einem auszahlbaren… nein, gerade nicht auszahlbaren Guthaben, die für diesen Text belegbar ist (siehe oben). Wer den Code aus den National-League-Stadien innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Zahlen der Aktion erzählen mehr über den Schweizer Markt als jede Marketingseite. 7’000 Stück Gesamtkontingent für sechs Kantone. Wer das auf die 2’350 Verkaufsstellen umlegt, kommt auf wenige Guthaben pro Verkaufspunkt — nicht, weil die Nachfrage fehlt, sondern weil das Kontingent so gesetzt wurde. Die Aktion ist so gestrickt, dass sie keine Masse erreicht, und das ist innerhalb eines Bewilligungsrahmens, der Gratisguthaben zustimmen muss, die naheliegende Bauweise.
Auf der Auszahlungsseite gilt bei der Loterie Romande eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und dieselbe Grenze für das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Dasselbe Muster wie links der Saane, insofern: Der Veranstalter gibt Guthaben nur als Guthaben aus. Was die Westschweizer Seite anders macht, ist die Verbindung zum Stadion. Wer den Code im Stadion aufgeschnappt hat, hatte einen Anlass und eine Frist; wer ihn nicht hatte, kam nicht an die Aktion heran. Das ist eine Verteilungsentscheidung, und sie schliesst einen Teil der Kundschaft von vornherein aus — den Teil, der nicht ins Stadion geht.
Bewertet bleibt davon eine Aktion, die für einen Zehner einen Gegenwert von etwa CHF 4 bis CHF 5 trägt und eine 30-Tage-Uhr. Wer in der Westschweiz wohnt, in einem National-League-Stadion war und zufällig in der richtigen Woche das Konto verifiziert hatte, hat das Beste aus dem Schweizer Aktionsrahmen herausgeholt. Alle anderen haben nichts verpasst, was sie hätten behalten dürfen.
Die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung, und keine von ihnen fällt unter den Schweizer Schutzrahmen. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — auf Anzeigen, in Suchergebnissen und über Empfehlungen — und weil ein Vergleich, der sie wegliesse, die Frage nicht beantworten würde, die der Leser tatsächlich hat. Der Bewertungsmassstab ist bei allen derselbe. Wer sich unschlüssig ist, ob ein Anbieter auf der Sperrliste steht, findet das über die Aufsicht heraus.
Bei allen acht gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; ausländische Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Zum Bewilligungsstand als solchem ist bei allen acht nichts Weiteres festgehalten.
20Bet: ein Name, der in der Schweiz vor allem als Blockierungsfall auftaucht
20Bet tritt mit einem Sportwettenprogramm auf, das international ausgerichtet ist, und einem Namen, der sich seit Jahren hält. Eine Schweizer Zulassung hat die Plattform nicht; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt. Wer dort ein Konto führt, hat im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann.
Praktisch heisst das: Ein Konto bei 20Bet ist ein Konto in einem anderen Rechtsrahmen mit einem anderen Datenumgang und anderen Antwortzeiten. Ein Hinweis auf ein Bonusangebot ohne Einzahlung, das dort zu sehen ist, ändert daran nichts, weil die Zusage der Plattform nicht die Zusage eines bewilligten Veranstalters ist und ihre Bedingungen von heute auf morgen geändert werden können.
Wer das trotzdem nutzen will, soll den Betrag behandeln wie Bargeld, das er auf einen Tisch legt: nur so viel, wie er nicht zurückbraucht, und nicht unter der Annahme, dass ein Schweizer Rechtsweg existiert.
myBet: bekanntes Branding, gleicher Bewilligungsstand wie die übrigen
myBet ist mit seinem Namen im Markt bekannt, und dieses Bekanntsein ist für einen Schweizer Leser der einzige belastbare Vorteil — eine Schweizer Zulassung ist es nicht. Es gibt keinen Schweizer Bewilligungsstatus, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.
Für die Frage dieses Textes ist der Punkt derselbe wie überall in dieser Gruppe: Ein dort beworbener Bonus ohne Einzahlung unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Es gibt keine Stelle, die vorab zustimmen müsste, und deshalb keine Prüfung, ob die Bedingungen des Guthabens überhaupt das halten, was sie versprechen.
Der Bekanntheitsgrad hilft bei der Wiederauffindbarkeit, wenn eine Domain wechselt — mehr nicht. Wer hier anfängt, sollte die Wiederauffindbarkeit nicht mit Sicherheit verwechseln. Nicht auf der Grundlage einer bekannten Marke, sondern auf der Grundlage einer Bewilligung entscheidet sich, ob es im Streitfall eine Adresse gibt.
BC.Game: ein Krypto-Haus, das den Sportwettenbereich mitbedient
BC.Game kommt aus der Kryptowelt und tritt mit einem Wettprogramm auf, das neben Sport auch andere Formate führt. Für einen Schweizer Leser ist die relevante Information: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Register, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrlisten-Aufnahme. Anders als bei den bewilligten Veranstaltern sind anonyme Auszahlungen hier technisch vorstellbar — gerade das ist aber der Gegensatz zum Schweizer Rahmen, in dem Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen und Kredite an Spielende verboten sind.
Wer hier spielt, spielt in einem System, in dem die Trennung zwischen Casino und Sportwette anders aussieht als in der Schweiz. Für die Bonusfrage heisst das vor allem, dass ein beworbenes Guthaben in einem Umfeld sitzt, in dem die Schweizer Bedingungen für Gratisspielguthaben überhaupt nicht greifen.
BassBet: ein Racing-Profil, das den Sportmarkt mitnimmt
BassBet hat seinen Schwerpunkt im Pferderennsport und versucht, mit diesem Profil auch im Sport wettbewerbsfähig zu sein. In der Schweiz hat die Plattform keine Bewilligung, was das Bewertungsergebnis unabhängig von der Qualität des Angebots festlegt.
Ein Pferdewetten-Profil ist für einen Schweizer Leser allerdings ein relevantes Detail. Galopp- und Trabrennen sind hierzulande in den Verkaufsstellen präsent, und wer aus dieser Ecke kommt, kennt die Unterschiede zwischen Rennquoten und Sportquoten. Bei der Bewertung bleibt trotzdem die Trennung: Ein attraktiver Rennmarkt ist kein Ersatz für einen Schweizer Rechtsweg, und ein Bonus, der ohne Einzahlung ausgelobt wird, ist ein Angebot, das der Veranstalter ohne vorherige Zustimmung aussprechen konnte — was in der Schweiz nicht zulässig wäre.
Unibet: der grosse Name unter den Nichtbewilligten
Unibet gehört zu den bekanntesten Marken im europäischen Wettmarkt, und genau das macht die Bewertung unangenehm: Ein bewilligter Veranstalter wird daraus nicht. In der Schweiz fehlt jede Bewilligung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, ein Rechtsweg liegt nicht vor, und die Aufnahme in die Sperrliste ist ein offener Punkt.
Für einen Leser, der die Marke aus anderen Ländern kennt, ist der wichtigste Hinweis deshalb einer, den eine Marke nicht ausstrahlt: Bekanntheit und Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge, und im Ausland erworbenes Vertrauen trägt in der Schweiz keinen Schutz. Ein Bonus ohne Einzahlung, der hier nach einem Standardangebot aussieht, bleibt ein Angebot ohne Schweizer Aufsicht.
Immerhin ist die Plattform über einen längeren Zeitraum erreichbar — für die Frage, wer nach einem Domainwechsel wiederfindet, ein praktischer Umstand. Er ersetzt keine Bewilligung, und wer sich dort engagiert, sollte den Schweizer Schutzweg gar nicht erst mitdenken, weil er nicht existiert.
22Bet: Blockierungsfälle in der Diskussion, gleiche Ausgangslage
22Bet gehört zu den Namen, die seit längerem im internationalen Wettmarkt aktiv sind, und zu denen, die im Zusammenhang mit Blockierungen von Domains in verschiedenen Ländern auftauchen. In der Schweiz gibt es keine Bewilligung; die ausländische Regelung entfaltet keine Wirkung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Aufnahme möglich.
Für einen Schweizer Leser ist der Befund damit kurz und endgültig: Es gibt keine Bewilligung, und die Zahl der Kunden, die an der Marke sind, ändert daran nichts. Ein beworbenes Guthaben ohne Einzahlung ist das Zuckerstück genau jener Plattformen, bei denen die Schweizer Regeln über Gratisspielguthaben nicht greifen. Wer hier ein Konto anlegt, legt es ohne Schweizer Aufsicht an.
bet-at-home: von der Aufsicht als Blockierungsfall genannt
bet-at-home ist einer der Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich nennt: Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist die praktische Information, die man braucht, um die Situation einzuschätzen. Sie sagt nicht, wie das Wettprogramm aussieht, sondern wie die Beziehung zum Schweizer Aufsichtsrahmen aussieht: Es gibt keine. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine Anbindung an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg fehlt.
Was daraus folgt, ist eine Frage der Erreichbarkeit. Eine Seite, die ihre Adresse wechselt, wechselt auch die Bedingungen, unter denen sie erreichbar ist und unter denen sie Aktionen auslobt. Wer sich über ein dort beworbenes Guthaben freut, sollte wissen, dass der Zeitpunkt, zu dem man es einsetzen kann, nicht kontrollierbar ist, und dass kein Schweizer Mechanismus existiert, der einen Auszahlungsverweigerungsschutz bietet.
1Bet: eine kleinere Plattform mit demselben Bewilligungsstand
1Bet tritt als Wettplattform mit internationalem Programm auf, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranbindung, ohne Schweizer Rechtsweg, mit der Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Bei kleineren Plattformen verschiebt sich die Betrachtung. Der grösste Unterschied zu den grossen Marken ist nicht der Bewilligungsstatus, sondern die Frage, wie lange es die Plattform gibt und wie berechenbar sie in ihrer Auszahlungspraxis ist. Ein Bonus ohne Einzahlung ist die günstigste Form, neue Kunden an ein Konto zu binden — und für die kleine Plattform die riskanteste, weil sie die Bedingungen eines Einsatzes tragen muss, den sie nicht selbst kontrolliert. Ein Zehner ist ein Zehner; ein Konto ist eine Beziehung ohne Schweizer Vertragsrahmen.
Das Guthaben selbst: Gültigkeit, Kontingent und der Punkt, an dem es verfällt
Die Aktionen, die als Bonus ohne Einzahlung auftreten, haben vier Angaben, die mehr über sie sagen als der beworbene Betrag, und die man in der Reihenfolge ihrer Wirkung prüfen sollte. Die erste ist die Gültigkeit des Guthabens: bei der Patinoires-Aktion 30 Tage. Die zweite ist die Frist, in der man die Aktion überhaupt auslösen kann: dort 7 Tage. Die dritte ist das Kontingent: 7’000 Stück. Die vierte ist die Auszahlbarkeit: nicht auszahlbar, in beiden Häusern der Schweiz.
Nach dieser Prüfung bleibt von einer beworbenen Summe immer das übrig, was in der Auszahlungsregel steht. Bei Swisslos ist der Rahmen bekannt: zweimal gratis auszahlen innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Bearbeitung. Bei der Loterie Romande: Gewinne bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber per IBAN. Ein Gratisguthaben erscheint in keiner dieser beiden Wege.
Was passiert, wenn ein Guthaben ungenutzt verfällt? Die Aktion ist vorbei, das Guthaben ist weg, und es gab kein Auszahlungsereignis, weil es keines geben konnte. Das ist der unspektakulärste Teil der ganzen Betrachtung und der häufigste Ausgang.
Wann ein Guthaben nichts kostet — und wann es trotzdem etwas kostet
Ein Guthaben ohne Einzahlung kostet kein eigenes Geld. Es kann aber sehr wohl Kosten produzieren, und die bestehen nicht aus dem Guthaben, sondern aus dem, was daneben läuft. Wer ein Konto mit Limiten eröffnet, um einen Zehner zu nutzen, hat ein Konto mit Limiten. Wer das Guthaben in einer Woche einsetzen muss, setzt es ein, wann er die Woche hat, nicht wann er eine gute Wette sieht. Wer eine Kombination für den Boost baut, baut sie für den Boost, nicht weil sie die aussichtsreichste ist.
Diese drei Sätze beschreiben keine Betrugsgefahr, sondern eine Verhaltensverzerrung. Sie ist der eigentliche Aufwand, den eine Promotionsaktion beim Spielenden abrechnet, und sie ist auch der Grund, weshalb die Auflagen für Gratisspielguthaben in der Schweiz überhaupt existieren.
Der Vergleich der beiden Häuser in dieser Frage fällt unterschiedlich aus. Bei Swisslos ist die Promotion in die Auszahlungsregel eingebettet, die ohnehin gilt. Bei der Loterie Romande ist die Aktion an eine Verteilungslogik vor Ort gebunden, die einen Teil der Kundschaft von vornherein ausschliesst. Wer in der Westschweiz wohnt, hat tendenziell eher eine Aktion, aber mit Verteilungsvorbehalt; wer in der Deutschschweiz wohnt, hat die grössere Kantonsliste und keine vergleichbare Aktion.
Das Kontingent als eigentliches Limit
7’000 Stück. Diese Zahl ist die wichtigste der Patinoires-Aktion, denn sie sagt, wie die Aktion gemeint war. Ein Kontingent in dieser Grössenordnung für sechs Kantone und 2’350 Verkaufsstellen ist kein Instrument der Kundenakquise, sondern eine Geste mit klarer Obergrenze. Rechnet man die 7’000 Stück auf die 7 Aktionstage um, kommt man auf etwa 1’000 Guthaben pro Aktionstag, verteilt über die ganze Westschweiz.
Wer die Aktion also verpasst hat, hat nicht die Konkurrenz um eine begrenzte Ressource verloren, sondern war in einer Aktion, die von Anfang an darauf angelegt war, nur einen kleinen Kreis zu erreichen. Das ändert nichts daran, dass das Guthaben echt ist, wenn man es bekommen hat — es ändert aber die Erwartung an das Instrument «Bonus ohne Einzahlung» insgesamt, und die Erwartung ist der Punkt.
Beispiele: was ein Wettangebot zurückzahlt
Ein Quotenschlüssel beschreibt, welcher Anteil aller Einsätze eines Marktes an die Wettenden zurückfliesst; die Marge ist der Rest. Wer wissen will, wo der Marketingbegriff aufhört, rechnet diese Zahl für einen Markt aus, der ihm gefällt, statt sie für einen Markt zu glauben, den jemand als «beste Quote der Schweiz» anpreist.
Für den illustrativen Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ein Quotenschlüssel von etwa 95 Prozent und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Dasselbe gilt für eine Wette mit Promotionsguthaben: Die Marge im Preis ist unabhängig davon, ob der Einsatz aus der eigenen Tasche kommt.
Bei Kombinationen potenzieren sich die Quoten, und mit ihnen die Marge. Vier Voraussagen zu je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von rund 13.03; eine Kombination aus zehn ergibt grob das 613-fache des Einsatzes. Diese Multiplikation ist der Grund, warum Kombiboosts attraktiv aussehen und warum die Staffel die höchste Erhöhung bei fünfzehn Voraussagen zahlt. Die Erhöhung liegt oben, wo die Wahrscheinlichkeit am kleinsten ist.
Wie lange eine Kombination bis zur Auswertung offen bleibt, ist ebenfalls eine Angabe, die man kennen sollte: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der letzte Satz ist die unauffälligste Regel im ganzen Artikel und die, die am meisten Geld kostet. Wer in dem Moment auf ein Tor setzt, in dem eine Rote Karte den Spielverlauf dreht, kann bei Quote 1.00 landen — der Einsatz zurück, die Wette vorbei, der Boost verfallen. Kein Betrug, sondern eine ausdrückliche Bedingung, und sie steht in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Anzeige.
Auch bei abgesagten Ereignissen gibt es eine Frist: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00 — die Kombination lebt weiter, aber mit einem Bein weniger.
Und schliesslich werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das: Bei Kombinationen ist die Verbindung zweier Märkte mit gleicher Ursache — Endergebnis und Torschütze im selben Spiel — kein Trick, sondern ein Konstruktionsfehler, der die ganze Wette umwerfen kann.
Das Guthaben und der Fiskus: wann eine Steuer überhaupt greift
Die Steuerfrage hat bei einem Gratisspielguthaben die kürzeste Antwort: Bei den typischen Beträgen geht es um keinen Steuerfall. Gewinne aus den in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grösse: Auf einem Zehner-Guthaben fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Für die Praxis ist die Steuer deshalb kein Grund, eine Aktion zu nehmen oder zu lassen, und wer die Frage vertieft, wendet sich an einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Unterschied verdient trotzdem Beachtung. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und sein Guthaben bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung in einen Gewinn verwandelt, hat auf einmal einen Steuerfall, wo bei einem bewilligten Veranstalter keiner wäre. Und eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht; wer eine sieht, sieht das Hausrecht einer ausländischen Plattform.
Wie man das alles in zehn Minuten prüft
Wer sich für ein konkretes Angebot entscheidet, kann die Prüfung in einer Reihenfolge erledigen, die keine offenen Punkte lässt. Zuerst die Bewilligung: Steht der Name in einer der beiden Schweizer Veranstalterbewilligungen? Fehlt er, ist der Rest des Angebots eine private Zusage ohne Schweizer Aufsicht. Zwischen Bewilligung und Werbeversprechen liegen Investitionen, die keine Marke mitbringt.
Danach das Konto selbst: Ohne Altersnachweis, Wohnsitznachweis und den Abgleich gegen bestehende Sperren keine Teilnahme, und ein bewilligter Veranstalter kann diese Prüfung nicht erlassen. Danach Limiten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt werden — Untergrenze für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000, Oberlimite CHF 9’999, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Danach die Gültigkeitsdauer des Guthabens und seine Auszahlbarkeit.
Wer diese vier Punkte abgehakt hat, hat die Entscheidung nicht mehr, aber den Rahmen. Ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz ist ein Gratisspielguthaben, und ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, ist befristet, unterliegt einem Kontingent und kostet den Einsatz, sobald man trifft. Die einzige offene Frage, die danach bleibt, ist die, ob man überhaupt spielen wollte.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa, und 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an die Swisslos. Belegbar ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (siehe oben): CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, beide brauchen für Gratisspielguthaben eine vorherige Zustimmung der Aufsicht, und beide binden die Teilnahme an verifizierte Konten mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Wer eine Aktion nicht spontan ausrufen darf, ruft sie seltener und kleiner aus — die Grösse der Aktion ist die Folge des Rahmens, nicht des Marketings.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Es bleibt gebunden, und zwar nicht an Bedingungen, die man verhandeln könnte. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande gilt dieselbe Regel. Auszahlen lässt sich nur, was aus einer Wette mit ausgezahltem Ergebnis stammt — das Guthaben selbst verlässt das Spielerkonto nicht als Geldbetrag.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer CHF 10 auf Quote 2.10 setzt und trifft, erhält CHF 21, also den Gewinn ohne den Einsatz; das Guthaben verschwindet in den Wettschein statt zurückzukommen. Genau darin liegt der Unterschied zwischen beworbenem Betrag und Gegenwert.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und wer bei einer Plattform ohne Bewilligung spielt, verliert die Anbindung an das Schweizer Sperrregister und den Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ein Guthaben ohne Schweizer Aufsicht bleibt ein Guthaben ohne Schweizer Aufsicht.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
