Freiwette Sportwetten 2026 – was Gratisguthaben in der Schweiz wirklich hergibt

Updated Oktober 2026
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Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz nicht der Spielende bezahlt, sondern der Veranstalter. In der Schweiz ist genau dieser Satz der ganze Streitpunkt. Wer Gratisguthaben ausgibt, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa – und weil nur zwei Veranstalter eine Bewilligung für Sportwetten haben, gibt es in diesem Land auch nur zwei Adressen, an denen eine Freiwette überhaupt entstehen kann. Alle Suchanfragen nach einer «freiwette ohne einzahlung» treffen auf diese zwei Adressen und sonst auf nichts, was in der Schweiz als Wette zählt.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern die Weichenstellung. Ein deutscher oder österreichischer Anbieter darf Neukunden mit einem Gratisbetrag ködern, weil seine Aufsicht das erlaubt. In der Schweiz ist der Weg dorthin ein Verwaltungsakt: Der Veranstalter legt der Gespa sein Vorhaben vor, und die Aufsicht sagt ja oder nein. Swisslos hat im Jahr 2025 acht solcher Zustimmungen erhalten, die Loterie Romande vierundzwanzig. Das sind die Zahlen, die den Schweizer Markt für Gratisguthaben beschreiben – nicht die Suchergebnisse, die aus dem Ausland hereinschwappen.

Was das für den Leser bedeutet: Der Aktionsbetrag ist hier nie die interessante Zahl. Interessant ist, was nach der Wette mit dem Guthaben geschieht. Bei Swisslos lässt sich Gratisspielguthaben aus Promotionen grundsätzlich nicht auszahlen. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Ein Gewinn aus einer Freiwette wandert also nicht als Geld auf das Konto, sondern bleibt im Spielerkonto, bis er dort für weitere Wetten verwendet oder – bei Swisslos – auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto überwiesen wird, soweit es sich eben um auszahlbares Spielguthaben handelt und nicht um Gratisspielguthaben.

Die folgende Rechnung macht den Unterschied handfest. Ein Gratisguthaben von CHF 10 auf einen Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis – hat einen Schlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Der Nettogewinn bei Treffer beträgt CHF 9, die Auszahlquote lässt davon im Durchschnitt rund 95 % übrig. Der Erwartungswert des Gratisguthabens liegt damit bei ungefähr 90 % des Nominalbetrags, also bei etwa CHF 9. Die Spanne hängt daran, welchen Markt der Spielende wählt: Bei einem Markt mit 5 % Marge bleibt mehr übrig als bei einem breiten Angebot mit spürbar höherer Marge. Der Einsatz selbst kommt nie zurück – das ist der Boden, auf dem die ganze Rechnung steht.

Wer eine Freiwette als kostenlose Wette liest, liest sie falsch. Die Wette ist gratis, der Gewinn daraus ist es nicht, und der Weg vom Guthaben zum Geld auf dem Konto ist in der Schweiz ein längerer als in den Nachbarländern.

Die Gespa entscheidet vor der Aktion, nicht der Anbieter danach

Die Rechtslage ist der erste und strengste Filter, den dieses Thema kennt, und sie wirft eine Frage auf, die sich in Deutschland niemand stellen muss: Darf ein Schweizer Veranstalter Gratisguthaben überhaupt verschenken? Die Antwort lautet ja, aber nur mit vorheriger Erlaubnis. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. Der Veranstalter kann also nicht einfach eine Kampagne aufsetzen und sehen, was passiert; er muss sie vorher vorlegen.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Zahlen aus dem Jahr 2025 zeigen, wie eng dieses Nadelöhr ist. Vierundzwanzig Zustimmungen gingen an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Man kann das als Zurückhaltung der Behörde lesen oder als schmale Angebotspalette der beiden Veranstalter. Beides ist richtig, und beides endet im selben Ergebnis: Die Anzahl der Aktionen in der Schweiz ist klein, und wer auf ein üppiges Gratisguthaben spekuliert, spekuliert auf etwas, das die Aufsicht nicht vorsieht.

Dazu kommt der zweite Filter, der noch schwerer wiegt. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Folge des Systems. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein Suchbegriff wie «freiwette sportwetten» führt in der Schweiz deshalb zu einem überschaubaren Kreis, und jede Liste, die mehr als zwei schweizerische Adressen für Sportwetten zeigt, enthält mindestens eine Adresse ohne Schweizer Bewilligung.

Der Rahmen selbst ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, mit Sportwetten als Grossspiel nach Art. 3 lit. c und e. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht nach Art. 21 bis 25 BGS zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Und sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Ein ausländischer Anbieter mag in Curaçao, Malta oder Deutschland eine Erlaubnis besitzen – in der Schweiz hat sie keine Wirkung.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium

Der praktische Teil der Rechtslage trifft den Leser härter als der rechtliche. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an ein Konto bei Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an eines bei Sporttip. Das Wohnsitzkriterium ist damit die erste Information, die eine Aktion nützlich oder gegenstandslos macht – nicht der Aktionsbetrag. Die Werbebotschaft nennt das Vertragsgebiet selten, aber für einen Leser in Freiburg oder in St. Gallen entscheidet genau dieses Detail, ob es die Aktion für ihn überhaupt gibt.

Die Loterie Romande ist im Übrigen keine Randerscheinung, sondern eine Organisation mit Verkaufsstellennetz in der ganzen Westschweiz. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann ihre Aktion «Jouez-Sport – Patinoires et Stades» bewundern und nicht nutzen. Genau darum ist der Blick auf die Frist und den Aktionszeitraum bei einer Schweizer Freiwette fast eine Formalität – die Zugehörigkeit zum Vertragsgebiet entscheidet vorher.

Eine Aktion, sieben Termine, dreissig Tage Gültigkeit

Ausgerechnet die Westschweiz liefert das anschaulichste Beispiel: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der Mechanismus war einfach. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Der Code wurde in Eishockeystadien verbreitet, also dort, wo sich Leute aufhalten, die sich für Sport interessieren. Für Schweizer Verhältnisse ist das ein grosszügig dimensionierter Werbeweg: 7’000 Stück, die über ein Quartal hinweg verfallen, wenn niemand sie abholt. Drei Bedingungen tragen die ganze Aktion. Sieben Tage, um den Code im verifizierten Konto einzugeben. Dreissig Tage, um das Guthaben einzusetzen. Und die Feststellung, dass es nicht auszahlbar ist. Wer den Code am achten Tag findet, bekommt nichts. Wer das Guthaben am einunddreissigsten Tag einsetzen will, findet es nicht mehr vor.

Und wer das Guthaben erfolgreich einsetzt und gewinnt, findet den Gewinn ebenfalls nicht als Geld auf dem Konto – es sei denn, es handelt sich um auszahlbares Guthaben aus einem anderen Vorgang. Gratisspielguthaben ist bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Hürde liegt also nicht beim Gewinn, sondern bei seiner Herkunft.

Diese Aktion ist auch die beste Antwort auf die Vorstellung, eine Freiwette sei ein Geschenk. Sie ist eine Marketingausgabe mit Aufsichtsauflage, einem Aktivierungsfenster, einer Verfügbarkeitsgrenze und einer Sperre gegen Barauszahlung. Nicht ein Geschenk, sondern ein Werkzeug – und zwar eines, das der Veranstalter nach seiner Rechnung einsetzt.

Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist: die Rechnung

Die Frage, die alle anderen überholt, lautet: Was ist ein nicht auszahlbares Guthaben wert? Die Antwort ist keine Meinung, sondern Rechenarbeit, und sie beginnt bei der Quote.

Bei Swisslos ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Freiwette ersetzt der Veranstalter den Einsatz durch Gratisguthaben – und der Einsatz selbst kommt nicht zurück. Das ist der Kern des ganzen Themas: Der Gewinn aus einer Freiwette ist immer der Nettogewinn, nie der Bruttobetrag.

Nehmen wir das Beispiel der Loterie Romande ernst. Ein Guthaben von CHF 10 auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95, das heisst rund 95 %. Der Nettogewinn bei Treffer beträgt CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Über viele solcher Wetten gemittelt bleiben dem Spielenden davon rund 95 % übrig, weil der Markt selbst diesen Anteil des eingesetzten Werts zurückführt. Der Erwartungswert des Guthabens liegt damit in einem Band zwischen ungefähr CHF 8.50 und CHF 9 – der obere Rand gilt, wenn der eingesetzte Markt die 95 % hält, der untere, wenn der Spielende auf einen Markt mit breiterer Marge ausweicht.

An drei Stellen verdünnt sich das Ergebnis weiter, und alle drei liegen ausserhalb der Aktion. Erstens über den Markt: Automatiken mit höherer Marge kosten anteilig mehr. Zweitens über den Einsatzbetrag, denn die Limiten des Veranstalters begrenzen, wie viel Guthaben überhaupt in eine Wette geht. Drittens über die Quote selbst, weil eine Mindestquote den Spielenden aus den Randmärkten in die Hauptmärkte zwingt und ihm damit die teuren Preise erspart – der Nachteil liegt nicht im Geld, sondern darin, dass der freie Zugang zu einer hohen Quote abgeschnitten wird. Wer eine Quote von 2.50 auf einen Ausreisser gesetzt hätte, findet sie unter einer Mindestquote von 1.50 zwar erlaubt, aber wer eine Quote von 1.30 gewählt hätte, wird durch dieselbe Regel ausgebremst. Ein Spieler, der auf einen Favoriten mit 1.25 setzen will, verliert die Freiwette nicht an die Auszahlung, sondern an die Regel.

Kombiwette statt Einzelwette: wo die Multiplikation die Marge auflädt

Die Kombination sieht verlockend aus, weil sich die Quoten multiplizieren. Genau hier liegt die Falle: Die Marge multipliziert sich mit. Ein Zweier mit zwei Quoten von 1.90 hat eine Gesamtquote von 3.61, aber die Marge beider Märkte steckt bereits in beiden Quoten. Der Nettogewinn bei CHF 10 Einsatz und Treffer beträgt CHF 26.10 – aus dem Gratisguthaben wird also ein Vielfaches, aber der Wert des Gratisguthabens wächst nicht mit der Länge der Kombination, sondern sinkt anteilig, weil die Auszahlungsquote des Gesamtprodukts das Produkt der einzelnen Auszahlungsquoten ist. Wer aus CHF 10 Guthaben einen möglichst grossen Gewinn holen will, kann das über die Länge der Kombination tun. Wer aus CHF 10 Guthaben einen möglichst grossen Erwartungswert holen will, tut es nicht.

Bei Sporttip kommt ein Mechanismus hinzu, der die Kombination belohnt: der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die interessanteste Konstruktion im Schweizer Angebot, und sie ist keine Freiwette – sie ist ein Zuschlag auf den Gewinn einer Wette mit eigenem Geld. Der Unterschied ist wesentlich. Ein Bonus von 100 % auf einen Nettogewinn klingt nach einer Verdoppelung, ist aber ein Zuschlag auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz, und er greift erst ab fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Fünfzehn Richtige in Folge sind die Bedingung, und diese Bedingung erklärt, warum der Prozentsatz so hoch aussieht. Wer den Boost wegen des Prozentzeichens wählt und nicht wegen der fünfzehn Spiele, hat die Reihenfolge der Argumente vertauscht.

Was das Gratisguthaben nach der Wette wird

Die zweite Hälfte des Themas beginnt dort, wo die meisten Ratgeber aufhören: nach dem Treffer. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Kombination ist der eigentliche Preis der Freiwette. Ein Gewinn aus einer Freiwette verbleibt im Spielerkonto. Der Spielende kann ihn also nur für weitere Wetten verwenden – oder, soweit es sich um auszahlbares Spielguthaben handelt, später auszahlen lassen. Die 365 Tage sind grosszügig bemessen, die Gebühr ab der dritten Auszahlung ist eine Randnotiz für Personen, die ohnehin nur gelegentlich abheben.

Kleine Gewinne gehen bei Swisslos automatisch auf das Wallet: Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden gutgeschrieben, Beträge über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto, darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Auf der Einzahlungsseite sind die beiden Häuser unterschiedlich streng. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Schweizer Veranstalter bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Nach Art. 75 Abs. 1 BGS ist eine Kreditgewährung an Spielende untersagt. Das erklärt, warum die Auszahlungswege hier so nüchtern aussehen: Sie sind es, und sie sind es per Gesetz.

Zwei Rechenbeispiele, die den Unterschied zwischen Wette und Guthaben zeigen

Wer die Rechnung an eigenen Zahlen nachvollziehen will, kann das mit zwei einfachen Fällen tun. Beide gehören in die Schweizer Limitenwelt, die der Veranstalter selbst setzt, nicht der Staat.

Fall eins: CHF 1 auf eine Einzelwette mit Quote 2.10. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Nettogewinn bei Treffer beträgt CHF 1 × (2.10 − 1) = CHF 1.10, der Rückfluss brutto CHF 2.10, und der Betrag wird auf 5 Rappen abgerundet, was hier nichts ändert. Das ist der ganze Sportwettenalltag in Zahlen: Für einen Franken Einsatz gibt es bei Treffer einen Franken und zehn Rappen zurück.

Fall zwei: CHF 10 Guthaben auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90. Der Nettogewinn beträgt CHF 9, wie oben gerechnet, und der Erwartungswert bewegt sich im Band von ungefähr CHF 8.50 bis CHF 9. Der Unterschied zu Fall eins liegt nicht in der Quote, sondern darin, dass in Fall zwei der Einsatz nicht von der Person kam.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist keine Fussnote. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 ist die Obergrenze irrelevant; bei einer Freiwette über CHF 500 spielt sie die Hauptrolle, weil die Limite den Anteil des Guthabens begrenzt, der in eine einzelne Wette fliessen kann.

Wer sich die Bandbreite des Erwartungswerts selbst ausrechnen will, braucht nur zwei Zahlen: die Quote des Marktes und die Anzahl der Ausgänge. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Diese beiden Zahlen sind auf der Website des Veranstalters nicht angeschrieben, aber aus dem Wettprogramm ablesbar. Wer eine Aktionsbedingung wie eine Mindestquote liest, kann mit derselben Formel abschätzen, wie viel Marge in den erlaubten Märkten steckt – und damit, was das Gratisguthaben nach Abzug des Hauses noch wert ist.

Vor der ersten Aktion: was Swisslos von neuen Konten verlangt

Die Zugangshürde und die Aktion sind zwei getrennte Dinge, und die Hürde steht zuerst. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel mit einer grossen Wirkung in Amateurligen: Der Spieler, der selbst aufläuft, ist für sein eigenes Spiel kein Marktteilnehmer.

Der Registrierungsvorgang erklärt, warum eine «freiwette bei registrierung» in der Schweiz immer eine Freiwette nach der Verifizierung ist. Wer den Ausweis nicht hochlädt, kommt nicht ins Konto, und wer nicht im Konto ist, gibt keinen Code ein. Die Aktion der Loterie Romande verlangt ausdrücklich die Eingabe «im verifizierten Konto», und das ist keine Floskel, sondern die Bedingung, an der ein Teilnehmer scheitern kann, obwohl er den Code besitzt.

Was die Schweiz im Gegensatz zu vielen Nachbarländern nicht hat, ist eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind von den Spielenden selbst gesetzt. Wer eine Aktion annimmt, legt deshalb vorher fest, wie viel er in einem Zeitraum verlieren will – nicht, wie viel er einzahlen darf.

Verlustlimiten, Spielsperre und die Grenze, die keine Aktion verschiebt

Eine Freiwette ändert das Risiko der folgenden Wetten nicht. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, und er ist der Grund, warum die Spielerschutzregeln hier nicht als Anhang, sondern als eigener Block stehen.

Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die eigentliche Schutzfunktion. Wer in einer Verlustserie die Limite anheben will, muss drei Tage auf die Wirksamkeit warten. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen; eine Senkung wirkt nach Vorschrift sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Die beiden Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Diese Spanne zwischen gesetzlichem Mindestrahmen und tatsächlicher Praxis ist kein Detail – sie ist das Fenster, in dem sich eine Entscheidung noch ändern lässt.

Die zweite Säule ist die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 VGS angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die schärfste Regel im ganzen Feld: Bei einer Sperre ist die Wette nicht bloss verboten, sie ist auch wertlos.

Nachdenklich stimmt eine Zahl der Gespa aus dem Jahr 2025: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsschalter für einen sicheren Ort hält, sollte diese Zahl kennen. Sie beschreibt Kontrollen an der Kasse, nicht die Altersprüfung im Online-Konto – aber sie beschreibt, wie verlässlich Kontrollen sind, wenn sie im Alltagsgeschäft stattfinden.

Was sich in der Schweiz überhaupt wetten lässt

Der Umfang des Angebots ist gesetzlich geschlossen, und das betrifft jede Freiwette, weil ein Gratisguthaben nur auf Märkten eingesetzt werden kann, die überhaupt zulässig sind. Zulässig sind nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS ausschliesslich Sportwetten, und was im Einzelnen erlaubt ist, steht auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa mit Stand vom 10. September 2026. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht gestattet.

Auch innerhalb des Sports ist die Liste eng. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Corner- oder Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt enthält sie nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Wer aus dem Ausland ein Wettprogramm mit Dutzenden Zusatzmärkten kennt, merkt hier den Unterschied am deutlichsten. Eine Freiwette lässt sich in der Schweiz nicht in einen Eckballmarkt oder eine gelbe Karte lenken. Die Auswahl innerhalb des erlaubten Angebots ist Sache des Veranstalters, der Rahmen ist es nicht.

Tabelle: Schweizer Bewilligungsstatus im Vergleich

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport
IviBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung ist bei den acht ausländischen Marken eine einzige Aussage in acht Zeilen, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern der Befund: Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung nicht in der Schweiz, und damit ist ihre konkrete Herkunft für den Schweizer Leser ohne Belang. Eine andere einzelne Bewilligung wäre in dieser Tabelle nicht weniger wert als keine. Was sie unterscheidet, ist nicht das Papier, sondern der Anschluss an das schweizerische Sperrregister und der Rechtsweg – und beides fehlt bei allen acht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt, und hier unterscheiden sich die Angebote: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Zwei Wege aus dem bewilligten System: Sperrliste und Ausland

Wer in der Schweiz nach einer Freiwette sucht, stösst zwangsläufig auf Anbieter, die hier nicht tätig sein dürfen. Der Umgang mit ihnen ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Rechtsfolgen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werden von der Gespa auf einer Sperrliste geführt, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Anbieter, die auf der Liste stehen.

Der wichtigste Punkt für einen Leser ist aber nicht die Sperre, sondern was ihr fehlt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn. Es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Lesart des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wer im Ausland gewinnt, zahlt ausserdem unter Umständen Steuern, wo der Schweizer Gewinn steuerfrei bleibt. Und ein Thema, das in Deutschland viele betrifft, ist in der Schweiz keines: Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert nicht. Wer die Schweizer Bewilligung nicht hat, unterliegt dieser Regelung ohnehin nicht.

Quoten, Margen und Limiten statt Aktionsgrössen

Der Vergleich zweier Veranstalter läuft in der Schweiz nicht über den Aktionsbetrag, weil dieser Betrag bei beiden klein ist. Er läuft über die Zahlen, die jede Wette ein Leben lang begleiten: Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege, Wettangebot.

Die Limiten sind klar dokumentiert. Bei Sporttip reichen die Einsätze von CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bis CHF 10’000 für eine Systemwette, wobei der Veranstalter sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Wer regelmässig höhere Beträge platzieren will, merkt die Klammer schnell. Eine Reihe kleinerer Wetten umgeht die Limite nicht über die Quote, sondern kostet über die Marge – jeder zusätzliche Einsatz zahlt erneut den Hausanteil.

Die Marge lässt sich im Wettprogramm ablesen, und sie ist die stille Gebühr, die eine Freiwette anteilig mitbezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben erhält und auf einen Markt mit 95 % Auszahlungsquote setzt, gibt rund 5 % davon an das Haus ab – bei einem Markt mit 90 % doppelt so viel. Der Aktionsbetrag ist die sichtbare Zahl, die Marge die wirksame.

Bei einem Merkmal geht die Bewilligungspflicht über die blosse Aufsicht hinaus. Nur ein Veranstalter im Vergleichsfeld darf Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten, und zwar der, der eine Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel besitzt. Ein ausländischer Anbieter kann dasselbe Produkt zeigen und trotzdem nicht dasselbe Produkt verkaufen, weil Art. 4 BGS seine Erlaubnis hier nicht anerkennt. Steuern, Sperrregister, Limiten und Rechtsweg sind deshalb keine Zusatzinformationen zu einem Angebot, sondern Merkmale seiner Rechtsstellung.

Die zehn Veranstalter im Vergleich

Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt zwei Gruppen. Zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen. Diese zweite Gruppe ist ausdrücklich keine Liste empfehlenswerter Anbieter, sondern eine Liste dessen, was im Markt vorhanden ist. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht.

Die beiden Gruppen werden hier nicht ineinander verschoben, und keine Marke aus der zweiten Gruppe wird als legal oder sicher bezeichnet. Ein Vergleich, der das tut, wäre keine Hilfe, sondern eine Werbung mit Statistik.

Swisslos Sporttip: die Hälfte der Deutschschweiz und ein Zusatz auf den Nettogewinn

Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa. Es ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen – also in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot an Gratisguthaben ist nicht das Hauptmerkmal dieses Hauses. Der Kombiboost ist es eher: bis zu 100 % Zuschlag auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, gestaffelt über 5 % bei vier, 20 % bei sieben und 40 % bei zehn Voraussagen, nur online. Dazu Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Diese Zuschläge sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist ein Angebot für Leute, die ohnehin Kombinationen spielen. Der Prozentsatz lockt, die Bedingung filtert: fünfzehn Spiele mit je mindestens 1.50 sind ein Arbeitsaufwand, und der Zuschlag liegt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz. Wer den Kombiboost als Freiwette versteht, versteht ihn falsch – er kostet einen Einsatz, er ersetzt keinen.

Die Produkttiefe ist an einer Stelle grösser, als die Aktionstabelle vermuten lässt. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; eine irrtümlich angenommene solche Kombination kann ganz ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Die Regularien im Alltag sind unspektakulär, aber sie entscheiden, ob eine Wette zählt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Ein Punkt wird oft übersehen und schmerzt im Zweifel mehr als jede Marge. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn liegen lässt, verliert ihn nicht durch Pech, sondern durch Frist.

Urteil. Sporttip ist der Veranstalter für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner, die ein schlankes, klar bepreistes Angebot mit sauberem Regelwerk suchen – die Frist von 26 Wochen und der auf den Nettogewinn begrenzte Kombiboost sind die zwei Stellen, an denen Nachlässigkeit teuer wird.

Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone und das grosszügigste Gratisguthaben

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel und unter der Aufsicht der Gespa. Sie ist der zweite der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. In einem Land, in dem die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen im Jahr 2025 erteilte, ist das nicht die kleinste Aktion – aber es bleiben CHF 10 und dreissig Tage.

Das Konto selbst hat eine Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und eine Wallet-Obergrenze von CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – und damit gilt für die Aktion dieselbe Grundrechnung wie überall in diesem Land: Der Gewinn aus dem Guthaben bleibt im Spielkonto, bis er dort erneut eingesetzt oder als auszahlbares Guthaben abgehoben wird.

Die Westschweizer Organisation setzt ihre Verkaufsstellen ein, nicht die Werbung im Netz. Wer eine Aktion dort mitnimmt, nimmt sie an einem Ort mit, an dem Sport stattfindet – das ist ein Vertriebsmodell, keine Aufsichtsauflage, aber es erklärt, warum die Aktion an sieben Terminen und in Stadien stattfand statt als Dauerangebot im Konto.

Urteil. Jouez Sport ist die richtige Adresse für Westschweizer Spielende, die ohnehin im Wettprogramm unterwegs sind – CHF 10 über dreissig Tage sind eine faire Beigabe, kein Grund, sich anzumelden, und das Wohnsitzkriterium der sechs Kantone entscheidet vor der Aktionsgrösse.

IviBet: reine Vergleichsgrösse ohne Schweizer Bewilligung

IviBet gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, und damit kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und sie hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Der Rahmen für Schweizer Spielende ist deshalb derselbe wie bei allen acht Marken dieser Gruppe, und er ist der wichtigste Inhalt dieses Abschnitts. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar. Der Spielende wird nach der Lesart des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Ein Schweizer Sportwettenkonto speist sich nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur aus Zahlungen auf ein Konto auf den eigenen Namen, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Wie IviBet seine Auszahlungen abwickelt und welche Zahlungsarten es akzeptiert, regelt es nach seinen eigenen Bedingungen – Schweizer Recht ist darauf nicht anwendbar.

Urteil. IviBet steht auf der Liste als eine Adresse, die Schweizer Spielende kennen, und die fehlende Bewilligung ist die einzige Angabe, die für die Entscheidung wirklich zählt – sie nimmt dem Spielenden Sperrregister, Rechtsweg und Fairplay-Kontrolle in einem Zug.

Pribet: die Bewilligungslücke ist die eigentliche Information

Pribet trägt dieselbe Rechtsstellung: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung hierzulande, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.

Was das praktisch heisst, lässt sich an einer einzigen Mechanik ablesen. Eine unbefristete Spielsperre bei einem Schweizer Veranstalter wird in einem schweizerweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht ausserhalb dieses Registers. Wer sich also dort sperren lassen will, sperrt sich für dieses eine Angebot – nicht für den Schweizer Markt.

Umgekehrt gibt es keine Sperre, die Schweizer Spielende davon abhält, dort ein Konto zu eröffnen, ausser der DNS-Sperre durch den Telekommunikationsanbieter, falls die Domain auf der Liste steht. Die Liste umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains, und gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Urteil. Wer Pribet nutzt, ersetzt den Schweizer Verbraucherschutz durch die Hausordnung eines Anbieters, den kein Schweizer Gericht zur Rechenschaft ziehen kann – der Preis dafür steht nicht im Bonus, sondern im Kleingedruckten.

HighFlyBet: kein Rechtsweg, aber ein Konto ohne Ausweisprüfung

HighFlyBet gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung mit hiesiger Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Der Unterschied zu einem Schweizer Veranstalter liegt nicht nur im Recht, sondern im Aufwand. Bei Swisslos braucht es für ein Online-Konto mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein ausländischer Anbieter arbeitet nach seiner eigenen Identifikationslogik; wie streng die ist, steht in seinen Bedingungen, nicht in einem Schweizer Gesetz.

Für Spielende, die eine schnelle Anmeldung ohne Ausweisprüfung suchen, ist das der eigentliche Reiz – und genau darin liegt der Nachteil. Die Identitätsprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Spielsperre greift und ein Gewinn auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt wird. Wo sie fehlt, fehlt beides.

Urteil. HighFlyBet zieht mit einem niedrigen Einstiegsaufwand, und wer diesen Aufwand vermeiden will, muss wissen, dass er nicht nur Papiere spart, sondern auch den Mechanismus, der Schweizer Spielende im Zweifel schützt.

BetFury: Krypto-Umfeld, das im bewilligten Markt nicht existiert

BetFury ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Der Kontrast zum Schweizer System ist bei den Zahlungen am deutlichsten. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben im bewilligten Schweizer Angebot nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer eine Auszahlung ohne Identitätsbezug sucht, findet sie im Ausland, nicht bei Swisslos oder der Loterie Romande. Umgekehrt fehlt diesem Weg die Einbettung: kein Steuerfreibetrag nach Schweizer Lesart, keine Sperrregisterwirkung, kein Schweizer Gerichtsstand.

Wie BetFury Einzahlungen, Auszahlungen und Limits handhabt, ergibt sich aus seinen eigenen Bedingungen. Für die Entscheidung eines Schweizer Lesers ist das die massgebende Textstelle, nicht eine Übersicht über Zahlungsarten im Werbematerial.

Urteil. BetFury bedient Spielende, denen die Anonymität der Zahlungswege mehr wert ist als die Einbettung in ein Aufsichtssystem, und dieser Tausch ist vollständig – er verliert den Schutz, den er gewinnt.

BC.Game: Spielothek statt Sportwette

BC.Game trägt dieselbe Rechtsstellung wie die übrigen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne hiesige Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Bei dieser Marke fällt der Kontrast zur Schweizer Angebotslogik besonders auf. Zulässig sind in der Schweiz ausschliesslich Sportwetten, und die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa mit Stand vom 10. September 2026 ist eng gefasst: keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport-Abschnitt, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Ein internationaler Anbieter ist an diese Liste nicht gebunden, und deshalb sieht sein Programm grundsätzlich anders aus als das, was ein Schweizer Veranstalter zeigen darf.

Wer eine Freiwette in einem breiten Marktumfeld platzieren will, findet im Ausland mehr Auswahl – und verliert gleichzeitig die Kontrolle, die eine gesetzlich geschlossene Liste mit sich bringt. Das ist kein Argument für oder gegen ein Produkt, sondern die Beschreibung dessen, was die Bewilligung mitbringt.

Urteil. BC.Game liefert die Bandbreite, die das Schweizer Bewilligungssystem ausschliesst, und wer sie sucht, sollte wissen, dass er damit die geschlossene Liste und mit ihr die gesetzliche Kontrolle gegen ein offenes Angebot tauscht.

1xBet: Domain-Hopping als Dauerzustand

1xBet steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung mit hiesiger Wirkung, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg. Die Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Bei den grossen internationalen Marken kommt ein Mechanismus hinzu, den die Aufsicht selbst benennt. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Die Sperrliste, die am Ende des Jahres 2025 671 Domains umfasste, ist damit ein bewegliches Ziel. Für einen Spielenden bedeutet das: Die Erreichbarkeit sagt nichts über die Bewilligung. Ein Anbieter, dessen Seite sich öffnet, kann auf der Liste stehen oder eben erst von ihr verschwunden sein.

Das ist der Punkt, an dem ein Vergleich an seine Grenze kommt. Ob eine Domain blockiert ist oder nicht, hängt vom Tag ab. Ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, hängt nicht vom Tag ab – sondern von der Liste der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Urteil. 1xBet ist erreichbar und trotzdem ohne Schweizer Bewilligung; die Erreichbarkeit ist das schlechteste Kriterium, das ein Spielender heranziehen kann, weil die Aufsicht ihre Liste schneller ändert als der Spielende seinen Anbieter.

BetOnRed: ein Konto, das kein Schweizer Recht kennt

BetOnRed gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine Sperrung der Domain durch Schweizer Telekommunikationsanbieter ist möglich.

Die Rechtsfolge für Schweizer Spielende lässt sich nicht schönreden. Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar; der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schutz. Bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung steht dem Spielenden dagegen die Aufsicht gegenüber, und die Beschwerdewege sind geregelt.

Was die Seite für einen Spielenden trotzdem attraktiv macht, liegt ausserhalb des Schweizer Systems: die Auswahl der Märkte, die Zahlungswege, das Marketing. Nichts davon ist verboten zu betrachten. Verboten ist die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel, und das ist der Grund, warum wir hier nur informieren und keine Empfehlungen aussprechen.

Urteil. BetOnRed liefert einem Schweizer Spielenden ein vollständiges Wettangebot, dem nur eines fehlt: eine Instanz in diesem Land, die ihn im Streitfall hört.

BDMBet: der Vergleich, der bei den Zahlen beginnt

BDMBet schliesst diese Gruppe ab, mit derselben Rechtsstellung: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne hiesige Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Bei dieser Marke endet der Vergleich dort, wo er in der Schweiz beginnen muss: bei den Zahlen, die eine Wette überhaupt vergleichbar machen. Die Limiten eines Schweizer Veranstalters sind dokumentiert – Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000, jederzeit änderbar. Die Auszahlungswege sind dokumentiert – Gratisauszahlung zweimal innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Solche Angaben lassen sich gegen einen Anbieter prüfen, dessen Bedingungen man offenlegt.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Bezugspunkt, gegen den man prüfen könnte: kein Schweizer Aufsichtsrecht, kein Register, kein Gerichtsstand. Was bleibt, ist der eigene Text des Anbieters – lesbar, aber nicht erzwingbar.

Urteil. BDMBet nimmt in diesem Vergleich den Platz einer Marke ein, deren Bedingungen ein Schweizer Leser sorgfältig lesen muss, weil er sie im Streitfall nicht durchsetzen kann.

Steuern: der Freibetrag, der fast nie erreicht wird

Ein Gewinn aus einer Schweizer Sportwette ist einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und wird erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Für einen typischen Wettenden ist diese ganze Mechanik ohne Bedeutung. Wer CHF 10 Spielguthaben zu CHF 9 Nettogewinn macht oder mit CHF 1 Einsatz CHF 1.10 gewinnt, bleibt Meilen unter jedem Freibetrag – es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der Freibetrag ist eine Zahl für sehr grosse Gewinne, nicht für den Alltag.

Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles Einkommen behandelt werden. Das ist keine Kleinigkeit für einen Spielenden, der regelmässig bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es dagegen nicht.

Wer eine schwer überschaubare Summe gewinnt, lässt das von einer Fachperson prüfen. Der Hinweis lautet: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Wie eine Freiwette in der Praxis abläuft

Der Ablauf ist unspektakulär, aber jede Station kann die Aktion kostet. Zuerst das Konto: Registrierung mit Altersnachweis und Wohnsitznachweis, Verifizierung über den hochgeladenen Ausweis, und bei Swisslos zusätzlich die Prüfung gegen Adress-Datenbanken. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, endet hier – nicht später.

Dann die Limiten. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die Limite erst nach einem Verlust erhöhen will, wartet also. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen.

Der Aktionscode kommt danach und hat seine eigene Frist. In der Aktion der Loterie Romande waren es sieben Tage ab Erhalt, und das Guthaben blieb dreissig Tage gültig. Die Reihenfolge lautet deshalb: verifiziertes Konto zuerst, Code zweitens, Einsatz drittens.

Beim Einsatz entscheiden Mindestquote und Limiten, wie viel Guthaben überhaupt in eine Wette geht. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, die Obergrenze bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Ein Wettschein über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Treffer endet die Freiwette nicht mit Geld, sondern mit Guthaben. Bei Swisslos werden Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Auszahlbares Guthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Und dann die Uhr, die am längsten läuft: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen. Wer eine Wette gewinnt und die Quittung verlegt, verliert sie nicht an den Markt, sondern an die Frist.

Was in einer Aktion steckt, die keine ist

Die Suche nach einer «freiwette ohne einzahlung» führt in der Schweiz zu einer Handvoll Zustimmungen, sieben Aktionstagen in Eishockeystadien und einer Frist, die meist kürzer ist als die Zeit, die man braucht, um den Code zu finden. Das ist der Markt, und er ist klein, weil das Gesetz ihn klein hält.

Die Rechnung bleibt dabei immer dieselbe. Ein Gratisguthaben bringt bei einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote rund 90 % seines Nominalwerts, und der Einsatz kommt nicht zurück. Ein Kombiboost von 100 % liegt auf dem Nettogewinn und verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Beides sind Beträge, die man mit zwei Zahlen nachrechnen kann, und beide verlieren ihren Glanz in genau dem Moment, in dem man es tut.

Die eigentliche Entscheidung liegt woanders. Zwischen einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, Limiten, Sperrregisteranschluss und Rechtsweg und einer Marke ohne all das verläuft keine Geschmacksgrenze, sondern eine Grenze der Rechtsfolgen. Wer in Genf wohnt, hat eine Adresse. Wer in Zürich wohnt, eine andere. Wer bei einer der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine von beiden – und das ist die Information, die keine Aktionsbeschreibung liefert.

Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Freiwette stellt der Veranstalter den Einsatz, der Spielende nur das Konto. Der Unterschied zeigt sich beim Treffer: Bei einer Wette mit eigenem Geld fliesst der Einsatz in die Auszahlung zurück, bei einer Freiwette nicht. Der Gewinn ist deshalb immer der Nettogewinn, also Einsatz mal Quote minus Einsatz.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Freispiele und Gratisguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande vierundzwanzig solcher Zustimmungen, Swisslos acht. Überhaupt anbieten dürfen Sportwetten in der Schweiz nur diese beiden Veranstalter, jeweils in ihrem eigenen Vertragsgebiet.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz. Bei CHF 10 Guthaben und Quote 1.90 ergibt das CHF 9. Über viele Wetten gerechnet bleibt davon zusätzlich die Auszahlungsquote des Marktes abzuziehen: Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 liegt sie bei rund 95 %, der Erwartungswert also bei ungefähr CHF 8.50 bis CHF 9.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Vier Punkte entscheiden: die Frist zur Eingabe des Codes, in der Aktion der Loterie Romande sieben Tage; die Gültigkeitsdauer des Guthabens, dort dreissig Tage; eine allfällige Mindestquote, die Randmärkte ausschliesst; und die Limiten des Veranstalters, bei Sporttip CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Bei Sporttip ja: Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gratisguthaben ändert am Risiko der folgenden Wetten nichts.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»