Neuer Wettbonus zum Freispielen: Wer in der Schweiz darf, und was übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht, landet schnell bei einem Vergleich, in dem sich Angebote stapeln wie Socken in einer Wühlkiste. Hunderte Franken Startguthaben, Freiwetten ohne Risiko, verdreifachte Quoten. Nur: Auf Schweizer Boden darf davon fast nichts stattfinden. Wer hier nach einem Bonus zum Freispielen sucht, sucht in einem Markt, der nicht nach Marketinggrössen geordnet ist, sondern nach einer Bewilligung. Und diese Bewilligung hat in diesem Land genau zwei Adressen.

Das ist keine Nebenbemerkung, die man in den letzten Absatz schiebt. Es ist der Ausgangspunkt, von dem aus jede weitere Frage beantwortet wird. Ob eine Wette-Aktion erlaubt ist, wer sie anbieten darf, welche Quote dabei zählt, wann ein Guthaben auszahlbar wird und was am Ende auf dem Konto landet — all das hängt an dieser einen Vorfrage. Wer sie überspringt, vergleicht Zahlen, die in der Schweiz gar nicht entstehen können.

Der zweite Punkt, den man ebenso schnell übersieht: Ein Guthaben ist kein Geschenk. Jedes Gratisspielguthaben braucht eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und diese Zustimmung ist knapp bemessen. Was in der Werbung wie ein grosszügiger Einstieg aussieht, ist in Wahrheit ein genau dosiertes Instrument — sieben Aktionspakete, ein Kombiboost auf den Nettogewinn, ein Prozentsatz obendrauf. Die Frage ist nie, wie hoch der Betrag ist. Die Frage ist, was der Betrag verlangt.

Und die dritte Frage, die diesen Text durchzieht: Was folgt daraus, und wann zeigt es sich? Nicht irgendwann, nicht im Kleingedruckten, das man zwei Wochen später liest. Der Moment, in dem eine Aktion ihre Farbe zeigt, ist genau benennbar — beim ersten Einzahlungsversuch, beim Setzen der Verlustlimite, beim Klick auf «Wette platzieren» unterhalb der Mindestquote, beim Auszahlungsversuch eines Guthabens, das nie auszahlbar war. Diesen Momenten geht dieser Text nach.

Warum ein «Gratis»-Guthaben in der Schweiz eine Amtsstunde voraussetzt

Gratisspiele und Gratisguthaben: die vorgängige Zustimmung

Die Schweiz behandelt Gratisspielguthaben nicht als Werbegeschenk, sondern als eigenen Genehmigungstatbestand. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — das ist der gesamte Umfang des Spielraums, den beide Veranstalter in einem Jahr zur Verfügung hatten.

Man muss sich diese Zahl kurz vor Augen halten. Acht Zustimmungen für den einen Veranstalter, 24 für den anderen. Nicht acht Aktionen pro Monat, nicht acht pro Quartal: der Jahresrahmen. Wer auf einer ausländischen Seite eine Palette von Dutzenden Boni nebeneinander sieht, sieht nicht den Schweizer Markt, sondern einen Markt, dessen Regeln hier nicht greifen. Das Angebot ist nicht deshalb klein, weil die Veranstalter knauserig wären. Es ist klein, weil der Rahmen es klein hält.

Daraus folgt für den Suchenden etwas Unangenehmes: Die Grösse einer beworbenen Aktion ist in der Schweiz kein Auswahlkriterium, sondern eine Seltenheit. Man kann nicht die grosszügigste Aktion nehmen, weil es keine Skala gibt, auf der man sie messen könnte. Was bleibt, ist ein Kriterium, das weniger spektakulär klingt und mehr wert ist — die Bedingungen.

Zwei Veranstalter, zwei Landesteile, und die Frage, wer überhaupt darf

Interkantonalrechtlich dürfen Sportwetten in der Schweiz nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Eine Liste mit Alternativen sucht man vergebens — und ihr Fehlen ist die eigentliche Information.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das Vertragsgebiet entscheidet über den Zugang

Ein Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet möglich. Dieses umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Für die Westschweiz gilt die Spiegelung: Jouez Sport ist Sache der Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das ist keine Formalie, die man beim Ausfüllen des Formulars erledigt. Es ist die erste Hürde, und sie liegt vor der ersten Hürde, von der in Werbetexten die Rede ist. Ob ein Angebot überhaupt erreichbar ist, hängt nicht davon ab, wie gut es aussieht, sondern davon, wo das Konto geführt wird.

Spätestens hier zeigt sich, warum der Blick auf ausländische Sportwettenseiten nichts über den Schweizer Markt verrät. Ein ausländisches Angebot mag grosszügig wirken. In der Schweiz hat es keine Kraft. Eine ausländische Bewilligung — gleich ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — gilt hier nicht, und darauf aufbauende Ratschläge laufen ins Leere.

Die Rechtslage: was folgt, wenn die Bewilligung fehlt

Das Gesetz, die Aufsicht und der gesetzliche Rahmen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Nettoerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Auf der Seite dessen, was überhaupt gespielt werden darf, steht eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Sendungen nicht. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026); Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste ebenso vergeblich wie eine Esports-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und bleibt, was es bei jedem Anbieter ist: eine Funktion seiner eigenen Bedingungen. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Was ausländische Buchmacher in der Schweiz sind — und was nicht

Hier wird es ernst, und es lohnt sich, die Registerkarte zu wechseln und nüchtern zu bleiben. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind keine graue Zone, sondern eine klare Lage: Sie haben keine Bewilligung, und ihre allfällige ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die spielende Person wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle.

Man sollte an dieser Stelle nicht in die eine oder andere Richtung überziehen. Die ehrliche Formulierung lautet: Ausland heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Verifizierung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl.

Sichtbar wird die Blockierung in einem bestimmten Moment: nicht beim Lesen einer Werbung, sondern beim Versuch, die Seite zu öffnen. Die Domains werden ersetzt, sobald sie blockiert sind — ein Wechselspiel, das die Aufsicht selbst benennt und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 nennt. Für den Wettenden bedeutet das: Eine Seite, die gestern funktionierte, kann heute nicht erreichbar sein. Ein dort liegendes Guthaben wird damit nicht automatisch auffindbar, und der Schweizer Rechtsweg fehlt ohnehin.

Die Regeln, die einem Bonus am nächsten stehen — keine Codes, kein Blindkauf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Dieser Text nennt deshalb keine Aktionscodes und keine Aktionswege. Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern die Sache selbst: Was ein Angebot wert ist, entscheidet sich nicht daran, wie man es auslöst, sondern an dem, was es danach verlangt.

Was ein Kombiboost, eine Freiwette und ein Guthaben wirklich verlangen

Die Bausteine: Spielguthaben, Booster, Freiwette

Ein Neukundenangebot besteht in der Schweiz meist aus Spielguthaben oder aus einem Booster, der nicht ausbezahlt werden kann. Der Unterschied ist nicht kosmetisch, sondern entscheidet darüber, was am Ende auszahlbar ist und was versickert. Spielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar — bei Swisslos gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen, bei der Loterie Romande ebenso.

Bei einer Gratiswette oder Freiwette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Anders gesagt: Man gewinnt den Nettogewinn, nicht Einsatz plus Nettogewinn. Beim Aufladen des Kontos und beim späteren Abzug zeigt sich dieser Unterschied in bar — wer CHF 10 Freiwette bei Quote 2.00 spielt, sieht CHF 10 auf dem Konto, nicht CHF 20. Das ist die wichtigste Zeile in jedem Kleingedruckten, und sie steht nie in der Werbung.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000.

Was der Kombiboost von Sporttip tatsächlich bringt

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Rechnen wir das einmal durch, weil die Prozentzahlen ohne Rechnung mehr versprechen, als sie halten. Angenommen, als Beispiel und nicht als zitierte Quote, ein Einsatz von CHF 10 auf vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9’792. Eine gewinnende Kombination zahlt damit CHF 97.92 zurück — Einsatz mal Quote, wobei der Gewinnbetrag bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird. Der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92, und darauf kommt der Bonus von 5 %, also rund CHF 4.40. Wer stattdessen sieben Voraussagen spielt, kommt in eine höhere Stufe, aber nur, wenn alle sieben Quoten die Mindestquote von 1.50 erreichen — eine einzige Voraussage darunter, und die Bedingung für die Stufe ist nicht mehr erfüllt.

Als Band, weil eine solche Kombination nicht in jedem Fall gewinnt und der Bonus an die Zahl der Voraussagen gekoppelt ist: Bei vier Voraussagen bleibt vom Bonus auf einen Nettogewinn von knapp CHF 88 ein Betrag im einstelligen Frankenbereich; die höheren Stufen von 20, 40 und 100 % setzen sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen voraus und ziehen die Wahrscheinlichkeit, überhaupt bis dorthin zu kommen, mit jeder Voraussage nach unten. Der Bonus ist eine Zusatzschicht auf einem Ergebnis, das erst eintreten muss, und die Bedingung — jede Quote mindestens 1.50 — schliesst genau die kurzen Favoritenwetten aus, die eine Kombination am ehesten halten würden. Das ist die Struktur, nicht der Zufall: Der Prozentsatz steigt mit der Zahl der Voraussagen, die gleichzeitig mehrere Bedingungen erfüllen müssen.

Wer kleine Kombinationen spielt, bekommt also einen kleinen echten Zuschlag und ein hohes Mass an Bedingungen. Wer grosse Kombinationen spielt, bekommt einen grossen Prozentsatz auf ein seltenes Ereignis. Beides gehört in die Rechnung, und keines von beiden ist ein Fehler des Veranstalters — es ist einfach keine 100 %, die man sammelt, sondern eine, die man nur unter einer Bedingung erreicht, die selten eintritt.

Quotenboost, Profitboost und der Moment, in dem beides verfällt

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide haben einen Moment, an dem sie verfallen: Bei einem Cash-Out geht der Boost verloren.

Das ist der klarste Fall von «was folgt daraus, und wann». Ein Boost ist eine Verbesserung des Preises, und der Preis einer Wette existiert nur, solange die Wette läuft. Wer den Cash-Out nutzt, um sich gegen einen drohenden Verlust abzusichern, tauscht einen kleinen Vorteil gegen Sicherheit — und zusätzlich wird der Cash-Out-Betrag tiefer liegen als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn. Beide Mechanismen ziehen in dieselbe Richtung, und beide sind keine Überraschung, sondern in den Bedingungen angekündigt.

Der Quotenboost verlangt ausserdem eine Einzelwette. Wer im Reflex kombiniert, weil Kombinationen sportlich reizvoller sind, steht ohne den Boost da. Das ist der zweite Moment, in dem eine Chance leise verschwindet: nicht durch eine Ablehnung, sondern durch eine Wette, die die Form nicht erfüllt.

Das Gratisguthaben der Loterie Romande und seine Bedingungen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man kann diese Aktion als schmal abtun. Das wäre zu schnell. Sie ist ein gutes Anschauungsobjekt für die ganze Kategorie, weil sie die Struktur offenlegt: ein Guthaben, das nach 30 Tagen verfällt, das nicht auszahlbar ist, begrenzt auf 7’000 Stück, verteilt auf 7 Tage in einem Zeitfenster von knapp drei Monaten. Jede Zahl ist eine Bedingung, und jede Bedingung ist eine Wahrscheinlichkeit, dass die Aktion für den einzelnen Wettenden nichts wird. Die 30 Tage sind nicht kulant, sondern berechnet: Sie verlangen, dass man das Guthaben in einem definierten Zeitraum einsetzt, mit Quoten, die der Veranstalter stellt. Der Nettogewinn aus dem Einsatz dieses Guthabens ist auszahlbar, das Guthaben selbst nicht.

Der späte Wochentag, die fehlende Auszahlbarkeit und die Befristung bilden zusammen ein Paket, das sich nicht an Marketinggrössen messen lässt. Es ist der Typ Aktion, den ein Markt mit einer vorgängigen Zustimmungspflicht hervorbringt: klein, klar umrissen, mit Verfallsdatum.

Warum die Aufladegrenzen mehr über einen Bonus verraten als seine Höhe

Die Aufladegrenzen sind das unspektakulärste und nützlichste Stück Information auf dieser Seite. Wer CHF 10’000 pro 30 Tage einzahlen kann und dessen Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigen darf, spielt in einem Rahmen, den er selbst gesetzt hat — denn die Verlustlimiten kommen von der spielenden Person, nicht vom Staat.

Genau hier verbindet sich der Bonus mit der Verantwortung. Ein Guthaben ist nicht dazu da, eine Limite auszuhebeln, und es hebt sie auch nicht aus. Was man mit Bonusguthaben setzt, zählt gegen dieselbe Verlustlimite wie der eigene Einsatz. Das ist der Punkt, an dem die Werbung und die Mechanik auseinanderlaufen: Die Werbung spricht von einem zusätzlichen Betrag, die Mechanik spricht von einem zusätzlichen Weg, die eigene Grenze zu erreichen.

Wann welche Limite greift, und für wen

Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und die 24 Stunden, die zu 72 werden

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist der eigentliche Spielerschutz, und er ist an dieser Stelle besonders deutlich. Statutarisch gilt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Frist ist keine Schikane, sondern die Wartezeit, in der ein Impuls verpuffen kann. Wer nach einem Verlustabend die Limite hochsetzen will, muss drei Tage mit dem Ergebnis dieser Nacht leben — genug Zeit, um den Plan noch einmal anzusehen, und genau darum geht es.

Interessant ist auch, dass die Limiten für 1, 7 und 30 Tage gleichzeitig gesetzt werden müssen. Man kann sich also nicht mit einer grosszügigen Tagesgrenze und einer strengen Monatsgrenze durchlavieren, ohne sich in Widersprüche zu begeben. Wer eine Tagesgrenze hoch setzt, stösst spätestens am Monatsende an die Monatsgrenze. Der Rahmen zieht sich von selbst enger, als man beim Ausfüllen denkt.

Der Betrag CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren ist dabei die einzige Stelle, an der das Alter direkt in eine Zahl übersetzt wird. Er wirkt niedrig neben der Oberlimite von CHF 9’999, und das ist er auch. Für einen jungen Wettenden, der mit kleinen Einsätzen beginnt, ist er dennoch weit über dem, was er an einem normalen Abend verwendet. Die Limite schützt nicht den durchschnittlichen Fall, sie deckelt den schlimmsten.

Die Spielsperre und das Register, das über Kantonsgrenzen hinaus wirkt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist mehr Reichweite, als man erwarten würde, und sie ist der Punkt, an dem die Schweiz stärker ist als viele andere Märkte. Eine Sperre wirkt nicht nur beim Sportwettenveranstalter, sondern zieht sich durch die Casinos und über die Landesgrenze hinaus. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Kehrseite ist die Zahl, die niemand gerne ausspricht: Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die Hälfte der Fälle. Ein Register und eine Altersgrenze sind also nur so belastbar wie ihre Durchsetzung, und gerade an der physischen Verkaufsstelle — mit 2’350 Verkaufsstellen allein in der Westschweiz — ist die Durchsetzung nicht lückenlos. Wer seine Sperre als verlässliche Mauer versteht, sollte wissen, wo die Mauer Lücken hat.

Warum ein Guthaben kein Grund ist, das Budget zu heben

Auch mit Bonusguthaben gelten die selbst gesetzten Verlustlimiten und die Spielsperre. Ein Bonus ist kein Grund, das persönliche Budget zu erhöhen. Der Satz klingt nach der Rückseite jeder Broschüre, und doch ist er der einzige Rat auf dieser Seite, der direkt über Geld entscheidet.

Der Mechanismus ist unauffällig: Ein Guthaben fühlt sich an wie Kapital, das noch nicht das eigene ist, und deshalb setzt man es leichter. Nur zählt es gegen dieselben Limiten wie eigenes Geld. Der Gegenwert eines Bonus ist also nie der beworbene Betrag, sondern der Nettogewinn, den man aus ihm herausspielt, minus den Einsatz, den man dafür riskiert. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist und nach 30 Tagen verfällt, ist der Gegenwert entsprechend klein.

Wer sich in einer schwierigen Lage befindet, findet Beratung bei den kantonalen Fachstellen für Suchtfragen und beim Hausarzt seiner Wahl. Diese Zeile gehört zu den wenigen auf dieser Seite, die kein Lächeln verdienen, und sie bleibt deshalb schlicht stehen. Wer sich sperren möchte, kann das bei seinem Veranstalter tun; die Sperre trägt weiter, als man denkt.

Der Vergleich: Aktionen nach Bedingungen statt nach Beträgen

Zehn Namen, zwei Gruppen und ein Kriterium, das zählt

Die folgende Einordnung trennt zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Auf der einen Seite stehen die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter, auf der anderen ausländische Marken, die alle mit demselben Vermerk versehen sind: ohne Schweizer Bewilligung. Die Begründung dafür lautet nicht, dass diese Anbieter schlechte Produkte hätten. Sie lautet, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft hat, dass kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht und kein Schweizer Rechtsweg. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist nie als legal oder sicher zu bezeichnen.

Die Vergleichsachse folgt dem, was tatsächlich messbar ist: der Bewilligungsstatus, der Veranstalter und die Konditionen, soweit sie in den eigenen Bedingungen nachvollziehbar sind. Nicht die beworbene Höhe eines Bonus.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bahigo Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
HighFlyBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Betwinner Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
bet-at-home Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
BetOnRed Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Bruce Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Sportaza Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
bet365 Nein — ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung

Was die Tabelle zeigt, ist keine Rangfolge der Qualität, sondern eine Rangfolge der Zuständigkeit. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung und die Aufsicht der Gespa im Namen. Acht Zeilen tragen eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Genau in diesem Unterschied liegt der ganze praktische Teil des Vergleichs, und er lässt sich nicht mit einer schöneren Willkommensprämie aufwiegen.

Wo sich Konditionen vergleichen lassen, geschieht das an den Stellen, an denen Bedingungen stehen: Mindestquote, Laufzeit, Einsatzlimits, Auszahlbarkeit eines Guthabens. Ein Betrag ohne Bedingung ist keine vergleichbare Grösse, weil man nicht weiss, was er verlangt. Das ist das Kriterium, und es bleibt auch dann das richtige, wenn ein Anbieter mit einem grossen Betrag wirbt.

Swisslos Sporttip: die Aktion mit Bedingungen, nicht mit Schlagzeilen

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos und damit eine der beiden in der Schweiz bewilligten Adressen. Das Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Aktionsseite heisst hier Kombiboost, Quotenboost und Profitboost, und keine dieser drei hat die Form einer Willkommensprämie. Man meldet sich nicht an und bekommt CHF X, sondern man setzt und bekommt unter Bedingungen etwas dazu. Der Kombiboost zielt auf den Nettogewinn und nicht auf den Einsatz, was ihn zu einem Zuschlag auf einen Gewinn macht, der erst eintreten muss. Rechnerisch ist das angemessen; psychologisch ist es die schwächste Art von Bonus, weil man nichts bekommt, solange nichts gewonnen wird.

Man kann diese Konstruktion als knauserig lesen. Man kann sie auch als ehrlich lesen, und ich neige zur zweiten Deutung: Es gibt keinen Anreiz, eine Anmeldung zu belohnen, die sonst niemand vornehmen würde, sondern nur einen Anreiz, viel zu spielen. Bei fünfzehn Voraussagen und 100 % Bonus ist das ein sehr klarer Anreiz in eine Richtung, und er ist nicht auf einen einmaligen Neukunden beschränkt.

Ebenfalls beachtenswert sind die Fallstricke im Detail: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Preis einer Kombination hängt also an zwei Stellen, die man beim Setzen nicht im Griff hat.

Zur Auszahlung: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Und eine Frist, die man nicht vergessen darf: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Was dieses Profil auszeichnet, ist die Geschwindigkeit im Kleinen und die Bremse im Grossen: kleine Gewinne landen sofort, grössere brauchen eine bekannte Zahlungsverbindung, und ganz oben greift ein Anspruch, der verjährt. Wer regelmässig spielt, merkt davon nichts; wen einmal ein grösserer Betrag trifft und der die Frist verstreichen lässt, merkt es einmal und nie wieder gut. Das ist das eigentliche Auswahlkriterium bei Sporttip: die eigene Sorgfalt im Nachhalten.

Für Käufe des Spielguthabens steht PostFinance Pay zur Verfügung, bestätigt direkt in der PostFinance App. Das ist unspektakulär und trotzdem angenehm — die Bestätigung erfolgt dort, wo das Konto ist, und nicht über eine Weiterleitung.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben, das nie zu Geld wird

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und die zweite bewilligte Adresse. Die Westschweizer Veranstalterin verwaltet in diesem Geschäft eine eigene Aktion mit einer für Schweizer Verhältnisse klaren Kontur: «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben für Personen, die innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Diese Aktion hat eine Eigenschaft, die sie von der Sporttip-Konstruktion unterscheidet: Sie belohnt ein Verhalten, nicht ein Spielvolumen. Man muss im Stadion gewesen sein und den Code innert einer Woche eingegeben haben — nicht viel gesetzt haben. Für einen Nebensitzer in der Arena ist das ein ordentlicher Zuschlag. Für einen Sportwettenleser, der die Partie am Bildschirm verfolgt, ist die Aktion im Wesentlichen unerreichbar. Das ist keine Kritik, sondern der Charakter einer Aktion, die an einem physischen Ort verankert ist.

Das Guthaben selbst ist der schwächste Teil. Nicht auszahlbar, nach 30 Tagen weg, und aus dem Einsatz entsteht nur dann ein auszahlbarer Nettogewinn, wenn man in dieser Zeit richtig liegt. Wer die CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, hat danach CHF 10 auszahlbares Guthaben. Der Rest verfällt oder bleibt liegen. Bei einer Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 ist das ein Tropfen auf dem Rand, und genau so sollte man es einordnen.

Bemerkenswert an der Kontoführung ist die Zäsur bei CHF 1’000: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Zäsur ist praktisch relevant beim Auszahlungsversuch: Wer einen Gewinn über der Schwelle hat, braucht eine korrekte IBAN, und ein Gratisguthaben bleibt in jedem Fall im System.

Die acht ausländischen Marken: gleicher Vermerk, unterschiedliche Herkunft, kein Schweizer Weg

Bahigo, HighFlyBet, Betwinner, bet-at-home, BetOnRed, Bruce Bet, Sportaza und bet365 stehen auf derselben Liste, und für alle acht gilt derselbe erste Satz: keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung — wo immer sie herkommen mag — hat in der Schweiz keine Kraft. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert wird. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Geltung, unabhängig davon, welches Land sie erteilt hat.

Man kann über diese Gruppe nicht viel sagen, ohne die Grenze zu überschreiten. Was über sie berichtet wird, lässt sich zusammenfassen: Eine in der Schweiz anerkannte Bewilligung liegt nicht vor, und damit fehlt auch die Grundlage für alles, was hier sonst geprüft wird. Wer bei einer dieser Marken ein Konto anlegt, bewegt sich in einem Raum, in dem die Gespa nicht zuständig ist und die Schweizer Spielerschutzinstrumente — die Verlustlimiten, das Sperrregister, der Rechtsweg — nicht ankommen.

Dass ausländische Seiten wettbewerbsfähige Quoten zeigen können, ist möglich, und es ändert nichts an der Zuständigkeitsfrage. Wer ein Guthaben auf einer Domain hält, die morgen blockiert ist, hat ein Guthaben auf einer Domain, die morgen blockiert ist. Wer eine Sperre bei einer Schweizer Adresse hinterlegt hat, wird von einer ausländischen Marke nicht erfasst — und wer dort spielt, obwohl er gesperrt ist, hat keinen Schweizer Schutz zur Hand.

Das ist die Grenze des Vergleichs: Er kann sagen, wer befugt ist und wer nicht. Er kann nicht ausgleichen, was er nicht messen kann.

Die Grundlagen: wie ein Bonus, ein Booster und eine Freiwette funktionieren

Was ein Wettbonus ist und wie eine Umsatzbedingung wirkt

Ein Wettbonus ist in der Schweiz meist ein zusätzlicher Wert, der nur im System des Veranstalters existiert. Das verbindet alle Varianten, die auf dem Markt zirkulieren: Spielguthaben, Booster und Freiwette. Keine davon wird ausbezahlt, und das ist der entscheidende Satz.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Eine Umsatzbedingung verlangt, dass der Bonuswert eine bestimmte Anzahl Male gesetzt wird, bevor daraus auszahlbares Geld wird. Je nach Bonus muss man nur den Bonusbetrag umsetzen oder Bonus und Einzahlung zusammen; die Bedingungen nennen die Grundlage, und sie ist der Hebel, an dem die Rechnung kippt. Bei jeder Wette behält der Veranstalter seine Marge ein, die im Quotenschlüssel sichtbar wird — der Anteil, den ein Markt an alle Einsätze zurückzahlt. Wer eine Umsatzbedingung abarbeitet, zahlt diese Marge mit jeder Wette mit, und je höher der geforderte Umsatz, desto mehr Marge frisst den Bonus auf. Aus einem Guthaben von CHF 50 wird so nicht CHF 50, sondern ein Betrag, der kleiner ist als er aussieht, sobald man ihn durchspielt.

Das ist keine dunkle Praxis. Es ist einfach die Marge, ehrlich zu Ende gerechnet. Die Werbung nennt sie nicht, weil sie in jedem Angebot steckt und deshalb in keinem Werbetext steht.

Wer sich für einen Bonus mit Umsatzbedingung entscheidet, sollte zuerst die Grundlage prüfen — Bonus oder Bonus plus Einzahlung — und erst dann auf den beworbenen Betrag schauen. Die Grundlage entscheidet über die Grösse des geforderten Umsatzes in einer Grössenordnung, nicht in Prozenten.

Warum Gratisguthaben nie ohne Gegenleistung zu haben ist

Gratisspielguthaben kommt in der Schweiz nicht ohne Bedingung und ohne vorgängige Zustimmung der Aufsicht zustande, und das ist eine Folge des Rechtsrahmens, nicht eine Marotte der Anbieter. In einem Markt mit zwei Veranstaltern und genehmigten Aktionen gibt es keinen Quotenkrieg um Neukunden. Es gibt einen eng gefassten Katalog von Instrumenten — und der reicht von einem Kombiboost bis zu einem Guthaben von CHF 10, das an einem Aktionstag im Stadion erhältlich ist.

Wer das akzeptiert hat, wird die Angebotslage anders lesen. Nicht als Enttäuschung, sondern als Rahmen. Der Gegenwert ist dann nicht die Zahl auf dem Plakat, sondern das, was nach dem Durchspielen übrig bleibt, und dieses Übrigbleiben kann man bei dreissig Sekunden Nachdenken meist abschätzen — bei den meisten Aktionen liegt es im Bereich eines kleinen, aber realen Zuschlags.

Das ist auch der Grund, warum diese Seite keinen Bonus empfiehlt, sondern Bedingungen liest. Ein Bonus ohne Bedingungen wäre kein Bonus, sondern eine Wette ohne Buchmacher.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als eigentliche Auszahlungsbedingung

Wo ein Guthaben und ein Boost zugleich gelten, entscheidet nicht die Aktion, sondern das Zusammenspiel ihrer Bedingungen. Ein Cash-Out verfällt den Boost. Eine abgesagte Begegnung in einer Kombination gibt Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist ein Randfall, aber ein lehrreicher: Der Preis einer Kombination hängt nicht nur an den Quoten, sondern an der Zulässigkeit jedes Beins.

Und die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf den Ausgang eines Cup-Spiels setzt und eine Verlängerung erwartet, ist mit einer Wette auf die reguläre Spielzeit nicht bedient.

Jede dieser Regeln hat einen Moment, in dem sie greift: der Cash-Out-Klick, das Elfmeter, die 48-Stunden-Frist, die Einsprachefrist von 10 Tagen gegen eine verweigerte Auszahlung. Das sind die Zeitpunkte, an denen sich die Aktionsmechanik in einem Kontostand niederschlägt — oder eben nicht.

Guthaben, Einzahlung und Auszahlung: was am Ende wirklich ankommt

Der Weg von einem Bonus zu einem Betrag auf dem Konto lässt sich in wenigen Etappen beschreiben, und jede Etappe hat ihre eigene Bedingung. Zuerst der Betrag und die Zahl der Aktionstage. Dann die Laufzeit des Guthabens, die die Zeit für den Einsatz vorgibt. Dann die Mindestquote, die die Art der Wette einschränkt. Dann, für den Gewinn, die Frage, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt wird — bei einer Freiwette nicht. Dann die Auszahlung selbst, mit ihren Freibeträgen und Kommissionen. Und schliesslich die Steuerfrage, die vom Ort des Anbieters abhängt.

Bei Swisslos gilt für die Auszahlung: zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und ein Gratisspielguthaben aus Promotionen, das nicht auszahlbar ist. Bei der Loterie Romande gilt die Zäsur bei CHF 1’000 netto für die Gutschrift, und ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Bei einem ausländischen Anbieter entfällt der Schweizer Rechtsweg.

Wer diese Etappen in dieser Reihenfolge durchgeht, kommt zu keiner Empfehlung, aber zu einer Reihenfolge für die eigene Prüfung. Wer den Betrag zuerst nimmt, kommt zu einer Zahl, die an der ersten Bedingung zerbricht.

Steuern: wann eine Gratiswette eine Frage für die Steuererklärung wird

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man durch die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für die allermeisten Wettenden ist das keine praktische Frage. Ein typischer Gewinn liegt weit unter der Schwelle, es fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Gratiswette ändert daran nichts, weil entscheidend ist, was ausgezahlt wird, und nicht, ob ein Teil des Einsatzes geschenkt war.

Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat; verbindlich Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Spielguthaben und einer Freiwette?

Spielguthaben ist ein Betrag, der auf dem Konto gutgeschrieben wird, aber oft nicht auszahlbar ist. Bei einer Freiwette wird der Einsatz bei einem Gewinn nicht mit zurückgezahlt, sodass man nur den Nettogewinn erhält. Beide Varianten unterliegen spezifischen Bedingungen, die in den AGB des jeweiligen Anbieters genau geregelt sind.

Warum gibt es in der Schweiz so wenige Wettboni?

Der Schweizer Markt ist durch das Geldspielgesetz streng reguliert und erlaubt nur zwei Veranstalter, Swisslos und die Loterie Romande. Diese Anbieter dürfen Aktionen nur mit einer vorgängigen Zustimmung der Aufsicht Gespa durchführen. Da dies streng limitiert ist, gibt es in der Schweiz keinen harten Wettbewerb mit ständig neuen Bonusangeboten wie im Ausland.

Was passiert, wenn eine Wette wegen eines Abbruchs ungültig wird?

Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, gilt die Wette bei Sporttip als ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, während bei Kombinationswetten die entsprechende Voraussage mit einer Quote von 1.00 gewertet wird. Dies schützt vor unvorhersehbaren Spielausfällen und sorgt für klare Bedingungen bei der Auswertung der Wettscheine.

Muss ich Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz versteuern?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von derzeit über einer Million Franken einkommenssteuerfrei. Erst oberhalb dieser hohen Schwelle ist der Gewinn steuerpflichtig. Die meisten Wettenden liegen weit darunter, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Eine generelle Wettsteuer auf Einsätze existiert in der Schweiz hingegen nicht.

Wie funktioniert die Spielsperre und wer ist davon betroffen?

Die Spielsperre dient dem Schutz vor Suchtgefahren und kann selbst gewählt oder bei Gefährdung verhängt werden. Sie wird in einem schweizweiten Register erfasst und gilt für alle Sportwetten sowie Casinos einschliesslich Online-Angeboten und auch im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach einer Frist von mindestens drei Monaten wieder aufgehoben werden.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»