Afrika-Cup 2027 im Blick: Wetten in der Schweiz zwischen Bewilligung und Sperrliste
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und die Aufsichtsmeldungen der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Der Afrika-Cup ist ein Turnier, bei dem viele Schweizer Wettende zum ersten Mal merken, dass ihr Wettkonto nicht frei wählbar ist. Wer in Zürich oder Basel wohnt, hat genau einen bewilligten Weg zum Turnier: Swisslos mit Sporttip. Wer in Genf oder Freiburg wohnt, hat ebenfalls genau einen — die Loterie Romande mit Jouez Sport. Und wer die ausländischen Marken sucht, die man in Foren sieht, landet bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste stehen können. Das ist keine Randnotiz, das ist die Ausgangslage.
Die zweite Ausgangslage: Es gibt keinen Afrika-Cup 2026. Wer nach «afrika cup wetten 2026» sucht, sucht nach dem Jahr, in dem er liest, nicht nach einem Turnier. Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen, verschoben vom Sommer, weil die FIFA-Klub-WM dazwischenkam. Die nächste Ausgabe, der Afrika-Cup 2027, ist vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant. Zwischen diesen beiden Daten liegt für Schweizer Wettende nichts ausser einer Qualifikation und einer Entscheidung: welchen Weg ins Turnier sie wählen wollen.
Dieser Vergleich nimmt die Wege auseinander, statt sie zu bewerben. Zuerst die zehn Anbieter, die hier zur Wahl stehen, nach Bewilligungsstatus und Verantwortung geordnet. Danach das Turnier selbst, die Rechtslage, die Schutzregeln, die Wettarten mit ihrem Rechenweg und der Spielplan. Zum Schluss die Fragen, die vor dem ersten Wettschein wirklich anstehen.
Zehn Wege zum Afrika-Cup für Schweizer: Vergleich nach Bewilligung statt nach Werbeversprechen
Zehn Anbieter stehen hier zur Wahl, und die erste Beobachtung ist keine Meinung, sondern eine Zahl: Von diesen zehn haben genau zwei eine Schweizer Bewilligung. Die andern acht sind ausländische Marken, die hier für die Einordnung mitlaufen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — nicht, weil sie eine Alternative wären.

«Ohne Schweizer Bewilligung» heisst: keine eidgenössisch oder interkantonal erteilte Erlaubnis, und damit auch nicht die Aufsicht, die daran hängt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Schlichtung, keine Schweizer Aufsicht über Quoten und Auszahlung. Das ist der ganze Satz, und er ist schwerer als er klingt.
Die zehn, geordnet so, wie ein Schweizer Wettender sie tatsächlich trifft:
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung | Spielerinnen und Spieler |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Wohnsitz im Vertragsgebiet nötig, ab 18 Jahren |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Wohnsitz in der Westschweiz nötig, ab 18 Jahren |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht errichtet, ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schlichtung |
Diese Übersicht liest sich in eine Richtung: Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Wer nach dem Afrika-Cup wettet, tut das in einem Land, in dem der Sportwettenmarkt auf zwei Veranstalter begrenzt ist — eine Lotterie- und Sportwettenordnung, in der die Kantone die Zahl der Veranstalter gedeckelt haben und in der es deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt. Es gibt sie einfach nicht.
Was heisst das für einen Spielenden in der Praxis? Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es ein Spielerkonto mit geprüfter Identität, eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt wird, ein Sperrregister, das auch für die Casinos gilt, und eine Adresse, an die man sich wenden kann. Bei den acht andern gibt es nichts davon in Schweizer Form. Der Ausgang eines Wettscheins kann dort derselbe sein. Der Weg dorthin unterscheidet sich vollständig.
Ein Hinweis, der in beide Richtungen gilt: Der bewilligte Weg ist nicht automatisch der bequeme. Er verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, verlangt Ausweisprüfung, verlangt ein Konto in eigenem Namen — und er bietet nur, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Wer das als Einschränkung liest, liest richtig. Wer es als Preis für Aufsicht liest, ebenfalls.
Sporttip und Jouez Sport: zwei Karten, zwei Gebiete, ein Konto pro Person
Wer sich vorstellt, in der Schweiz könne man zwischen zwei Wettanbietern frei wählen, stellt sich etwas vor, das nur auf dem Papier stimmt. Die beiden Bewilligungen sind geografisch getrennt.
Swisslos Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Onlinekonto setzt voraus, dass man dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält — 18 Jahre oder älter, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Onlinekonto folgt derselben Logik: Wohnsitz im Gebiet, verifizierte Identität, ein Konto.
Daraus folgt die erste Entscheidung, die kein Vergleichen erlaubt: Der Wohnort entscheidet, welches der beiden Angebote überhaupt erreichbar ist. Wer in Bern wohnt, kann nicht zur Loterie Romande. Wer in Lausanne wohnt, nicht zu Sporttip. Ein Vergleich beider Anbieter ist für den einzelnen Spielenden also kein Vergleich zwischen Alternativen, sondern eine Beschreibung des einen Weges, der ihm offensteht.
Was bei Swisslos zurückfliesst, ist öffentlich nachvollziehbar: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer dort wettet, bewegt Geld, das am Ende in kantonalen Fonds und im Sport landet — ein Argument, das die Veranstalterin selbst gern hört, und eines, das den Blick auf die Quoten nicht ersetzt.
Und was das Konto kostet, im Wortsinne: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Deckel trifft also nicht nur den Grossspieler — eine Systemwette mit vielen Kombinationen ist schneller daran, als man denkt.
Die zweite Einschränkung sitzt vor der ersten Wette: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage einrichten. Wer das als Bevormundung liest, wird beim Ausfüllen fluchen. Wer es als Bremse liest, die genau dann greift, wenn sie gebraucht wird, versteht, warum sie dort steht.
Darf man in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten? Ja, aber nur auf zwei Wegen und nur auf dem Erlaubten
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie stehen unter dem Geldspielgesetz, sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft — und brauchen zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb stehen auf der bewilligten Seite genau diese zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nicht weil andere sich nicht beworben hätten, sondern weil das Rahmenrecht die Zahl deckelt. Ein Schweizer Wettender hat damit eine Situation, die es in kaum einem Nachbarland gibt: ein Angebot, das vollständig erfasst ist, und daneben ein ausländisches Angebot, das in der Schweiz keine Bewilligung hat und haben kann.
Der zweite Teil der Antwort ist der, der in Foren meistens fehlt. Bewilligt heisst nicht «alles, was Sporttip anbietet, ist erlaubt» — es heisst, dass Sporttip nur anbieten darf, was auf einer behördlichen Liste steht. Diese Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist geschlossen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte finden sich dort nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert — es ist eine Funktion jedes Veranstalters und wird als solche beschrieben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Und die Auszahlung selbst? Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Weil das Turnier kein Schweizer Team enthält — die Schweiz qualifiziert sich nicht für den Afrika-Cup —, taucht die Frage auf, ob man überhaupt etwas Sperriges tut, wenn man bei einer ausländischen Marke mitspielt. Die Antwort: strafbar macht sich der Spielende nach der bundesgerichtlichen Praxis nicht. Was passieren kann, ist etwas anderes und unangenehmer: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende verliert dann nicht wegen eines Verstosses, sondern weil das Geld in einem Verfahren steckt, auf dessen Verlauf er keinen Einfluss hat.
Das Gesetz verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind — ein Verstoss wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite die ausländischen Marken und bewirbt keine. Und deshalb ist die Formulierung «ohne Schweizer Bewilligung» bei jedem dieser acht Anbieter nicht als Höflichkeitsformel zu lesen.
Zur Sperrliste: Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und nennt als Beispiel unter anderem Interwetten und Bet-at-Home. Wer heute eine ausländische Domain öffnet und morgen nicht mehr, hat kein technisches Problem, sondern den Mechanismus gesehen.
Und ein Punkt, der umgekehrt oft falsch erzählt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Wer behauptet, die Karte werde es schon blockieren, erzählt eine Legende.
Verlustlimiten, Spielsperre und der Datenabgleich: Schutz, der hier tatsächlich scharf ist
Die Regeln sind unabhängig vom Turnier, und das ist ihr Zweck: Sie greifen, wenn der Afrika-Cup läuft, und sie greifen auch dann, wenn die Endrunde ohne Schweizer Beteiligung stattfindet und die eigene Begeisterung trotzdem hoch ist.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss zwar einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, aber die Zahl darin wählt der Spielende selbst. Ein gesetzlicher, fixer Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer sich also eine Grenze wünscht, die für ihn passt, muss sie selbst eintragen — und zwar vor der ersten Wette, nicht danach.
Bei Swisslos heisst das konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Unterschied von zwei Tagen, in denen man über einen impulsiven Entschluss noch einmal schlafen kann — eine kleine Regel mit erstaunlicher Wirkung.
Die Spielsperre hat zwei Gesichter, und beide sind wichtig. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort sperrt, sperrt sich breit — nicht nur bei einem Produkt.
Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer als gesperrt oder minderjährig gilt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die schärfste Kante im ganzen System: Es geht nicht um eine Rückerstattung, sondern um den Verlust jedes Anspruchs.
Was die Wirksamkeit an der Verkaufsstelle angeht, gibt es eine Zahl, die man nicht weichzeichnen sollte: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzregeln der Schweiz als lückenlos darstellt, kennt diese Zahl nicht. Der Datenabgleich und die Registerarbeit sind streng; der Schalter um die Ecke ist es nicht automatisch.
Ein Hilfsangebot, das man kennen sollte, bevor man es braucht: Wer sein Wettverhalten nicht mehr im Griff hat, kann sich bei Swisslos produktbezogen sperren lassen und sich an eine Fachstelle für Spielsucht wenden; die kantonale Suchthilfe und die Beratungsstellen der Spielsuchtprävention nehmen auch Angehörige auf. Das klingt nach dem Standardsatz am Ende jeder Broschüre. Es ist trotzdem der einzige Absatz hier, bei dem es echte Konsequenzen hat, ihn zu überspringen.
Quoten, Marge und Auszahlungsquote: was von jedem Franken Einsatz nicht zurückkommt
Beim Afrika-Cup stehen Siegerwetten, Spielausgang und Kombinationen nebeneinander, und sie unterscheiden sich in Risiko und Auszahlung. Der gemeinsame Nenner ist die Quote. Sie bildet die Einschätzung des Veranstalters ab — und dazu einen Aufschlag, der nicht als Aufschlag im Wettschein steht.
Wie viel das ist, lässt sich an jedem Markt nachrechnen. Nehmen wir einen illustrativen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60. Das sind keine zitierten Preise eines Anbieters, sondern ein Beispiel, an dem die Mechanik sichtbar wird. Die Auszahlungsquote eines solchen Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten: aus 1/2.10, 1/3.40 und 1/3.60 zusammen rund 1’048. Der Kehrwert davon liegt bei etwa 95,4 %. Die Marge, also der Anteil, der beim Veranstalter bleibt, beträgt damit rund 4,6 %. Das ist der Wert für diese drei Quoten und diesen einen Markt.
Nachrechnen lohnt, weil der Betrag klein aussieht und es nicht ist. Bei rund 4,6 % zahlt ein Markt etwa 95,4 % aller Einsätze als Gewinne zurück; wer über ein Turnier hinweg CHF 1’000 setzt, gibt unter dieser Annahme rein statistisch rund CHF 46 an den Aufschlag — nicht als Gebühr, sondern eingebaut in jede einzelne Quote. Die Zahl gilt für einen Markt dieser drei Preise, und sie steigt oder fällt mit den Quoten. Ein Favoritensieg bei 1.20 in einem Markt mit zwei Aussenseitern bei 12.00 trägt eine andere Marge als dieser Dreiklang. Die Marge gehört zum Markt, nicht zum Anbieter und schon gar nicht zum Turnier.
Ein zweiter Rechenweg gehört daneben, weil er die häufigste Fehlerwartung auflöst. Bei einer Einzelwette auf Quote 2.10 zahlt ein Einsatz von CHF 20 bei Sieg CHF 42 zurück — Einsatz mal Quote. Der Nettogewinn beträgt CHF 22, also Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis: Drei Voraussagen zu 2.10, 2.10 und 2.10 ergeben eine Gesamtquote von rund 9.26. Das klingt nach der schnellen Vervielfachung, und mathematisch ist es das auch. Bloss: Mit jeder hinzugefügten Voraussage multipliziert sich nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon schiefgeht. Die Kombination ist kein höherer Ertrag, sondern ein längeres Risiko.
Und das Wichtigste zur Quote steht in einem Nebensatz, den kaum jemand liest: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Wer beim Afrika-Cup auf den Spielausgang setzt, wettet deshalb in der Regel auf 90 Minuten plus Nachspielzeit — nicht auf den, der am Ende den Pokal hebt. Bei einem Turnier, dessen Finale in der Verlängerung entschieden wurde, ist das der folgenreichste Satz auf dem ganzen Wettschein.
Ein weiterer Mechanismus, der nur live wirkt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Und bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Livebild ist also keine Bedingung für eine Livewette, und ein Stream ist kein Beweis dafür, dass der Wettschein noch gültig war.
Zu den Boosts, weil sie beim Turnier gern auftauchen: Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Stelle, an der «Boost» aufhört, ein Versprechen zu sein, und anfängt, eine Bedingung zu werden.
Ein letzter Punkt zur Vollständigkeit: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz zurück, der Gewinn weg — das ist die kürzeste Beschreibung dieser Regel.
Grundlagen des Afrika-Cups: wer ihn organisiert und wie das Turnier aufgebaut ist
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Für die Qualifikation zum Afrika-Cup 2027 haben sich 54 Mannschaften angemeldet.

Der Modus der letzten Ausgabe zeigt, wie sich Wetten über ein Turnier verteilen. Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt. Die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten; danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Sechs Gruppen bedeuten eine kurze, dichte Gruppenphase, in der fast jeder Spieltag mehrere Spiele mit klarer Favoritenlage bringt. Das Achtelfinale entsteht danach aus einem Feld von sechzehn Mannschaften — eine Runde, die als Wettmarkt viele Paarungen aufweist, deren Favoritenrollen aber erst nach der Auslosung feststehen.
Zur letzten Ausgabe gehört ein Schluss, der für Wettende unangenehm konkret ist. Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Ein Finale mit zwei Ergebnissen in zwei Veröffentlichungen ist der klarste Beleg dafür, warum die Formulierung des Wettprogramms wichtiger ist als das Fernsehbild.
Der Rest der letzten Ausgabe: Torschützenkönig wurde Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren. Im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Drei Gastgeberländer bedeuten mehr Reise, mehr Stadien und für Wettende vor allem: eine Gruppenphase, deren Spiele nicht auf einen Ort konzentriert sind.
Und die Frage, um die niemand herumkommt: Die Schweiz ist nicht dabei. Ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung ist trotzdem kein Turnier ohne Schweizer Interesse — bei den meisten Buchmachern gehört der Afrika-Cup zu den Ereignissen, die überhaupt nur dann im Programm sind, wenn die Bewilligung und das Wettprogramm es hergeben.
Gruppenphase, Viertelfinale, Halbfinale, Finale: welcher Spielplan welche Wette trägt
Der Spielplan bestimmt, wann Wetten möglich sind, und er bestimmt auch, welche Art von Wette zu welchem Zeitpunkt überhaupt Sinn ergibt. Die Reihenfolge des Turniers ist fest, und jede Stufe hat ihre eigene Logik.
In der Gruppenphase treffen sechs Vierergruppen aufeinander. Für Wettende ist das die Phase mit den meisten Spielen in der kürzesten Zeit und die Phase, in der die Favoritenlage am klarsten erscheint — drei Spiele pro Gruppe, jedes Team trifft auf jeden. Der Markt, der hier dominiert, ist der Spielausgang pro Partie. Die Fallhöhe ist gering, die Quoten sind es auch. Wer in dieser Phase kombiniert, setzt mehrere Voraussagen auf Ereignisse, die alle zum gleichen Zeitpunkt noch offen sind.
Im Viertelfinale wird es dünner. Acht Mannschaften, vier Spiele, und zwischen den Runden liegen Tage ohne Turnierbetrieb. Wer hier auf ein Weiterkommen setzt, wettet auf eine Mannschaft über 90 Minuten plus Nachspielzeit hinaus — die Frage, ob es in die Verlängerung geht, ist ein eigener Markt und nicht derselbe wie der Spielausgang. Das ist der Punkt, an dem die Regel zur regulären Spielzeit ihren praktischen Wert bekommt.
Das Halbfinale bringt die höchsten Fallhöhen im Turnier, weil zwei Spiele über das Endspiel entscheiden. In dieser Phase wird das Feld der möglichen Finalisten klein, und die Wetten auf den Turniersieger, die Wochen vorher mit offenem Feld platziert wurden, beginnen sich zu sortieren. Wer den Sieger vor dem Turnier gewettet hat, hat die schlechtesten Informationen und die besten Quoten gehabt. Wer jetzt einsteigt, hat die besseren Informationen und die schlechteren Quoten. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern die Mechanik eines Marktes, in dem andere Menschen dieselben Informationen haben wie man selbst.
Das Finale schliesslich ist ein Spiel, und bei diesem Turnier zeigt die letzte Ausgabe, wie viel in diesem einen Spiel stecken kann: Senegal gewann 1:0 nach Verlängerung, und zwei Monate später lautete das gewertete Ergebnis 3:0 für Marokko. Wer auf verlängerte Spielzeit, auf Elfmeterschiessen oder auf ein Endspiel-Ergebnis gesetzt hat, weiss, welche zusätzliche Information er vor dem Platzieren gebraucht hätte. Sie steht im Wettprogramm, und sie steht in den Teilnahmebedingungen.
Ein Punkt zur Verfügbarkeit, der in diesem Zusammenhang oft übergangen wird: Bei einer Endrunde ohne Schweizer Beteiligung hängt es am Wettprogramm der Veranstalterin, welche Partien tatsächlich angeboten werden. Der Spielplan sagt, wann gespielt wird. Was Swisslos daraus in ihr Programm aufnimmt, sagt sie selbst — und nur bei dem, was auf der behördlichen Liste steht.
Was für die Bewilligung gilt, gilt auch für die Zahl der Wettenden: Ein Markt ohne breites Publikum wird nicht mit denselben Quoten bedient wie ein Schweizer Meisterschaftsspiel. Wer den Afrika-Cup bei einem Schweizer Veranstalter spielt, spielt auf einem kleineren Markt. Das ist kein Nachteil an sich, aber es erklärt, warum die Quoten hier anders aussehen können als bei einer grossen internationalen Marke — und warum der Vergleich über Grenzen hinweg immer ein Vergleich zwischen zwei verschieden gehandhabten Märkten ist.
Wie die zehn Anbieter im Vergleich abschneiden
Diese zehn sind geordnet nach Bewilligungsstatus, nicht nach Werbebudget. Bei jedem steht zuerst, was die Bewilligung ist — und dann, was sie einem Spielenden tatsächlich gibt oder nimmt.
Swisslos Sporttip: der bewilligte Platzhirsch für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Onlinekonto steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Zum Produkt gehört mehr, als eine Bewilligung verlangt. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur vollständig, nie teilweise. Dazu kommen Kombiboost und Quotenboosts mit ihren eigenen Bedingungen, und ein Bet-Builder, über den abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung kombiniert werden.
Bemerkenswert ist der Rahmen um das Angebot. Die Limiten, die man vor der ersten Wette setzen muss, sind für einen grossen Teil der Spielenden keine Einschränkung, sondern eine Formalität — bis zu dem Tag, an dem sie es nicht mehr sind. Die Verlustlimite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren ist dabei die einzige Stelle im Schweizer Sportwettenrecht, an der das Alter eine Limite unmittelbar verändert.
Das Verdikt: Wer in Zürich, Bern oder Lugano wohnt, hat hier keinen Vergleich zu treffen, sondern eine Entscheidung. Sporttip deckt Wohnsitz, Limiten, Register und Aufsicht mit einem einzigen Konto ab und verlangt im Gegenzug einen Blick ins Wettprogramm, bevor gesetzt wird. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Kombinationswette ist dabei die Grenze, an der systemspielende Wettende regelmässig anstehen; für die Systemwette liegt sie bei CHF 10’000.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Einzugsgebiet
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, tätig für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, die Bewilligung ist dieselbe Art: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, Geltung nur in der Schweiz. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone möglich.
Die Struktur des Hauses ist eine andere als bei Swisslos. Die Loterie Romande nennt ihren Sitz in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellendichte ist in der Westschweiz damit ein Vertriebsweg eigener Art: Wer dort wettet, kann das an einem Schalter tun, an dem auch die Ausweisprüfung stattfindet — dieselbe Stelle, an der die Gespa-Testkäufe 2025 in 47,5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekamen.
Für Spielende in Genf oder Lausanne ist das keine schlechtere Wahl als Sporttip, sondern die einzige mit Bewilligung. Die Bedingungen des Kontos — Limiten vor der ersten Wette, Sperrmöglichkeit, geprüfte Identität — folgen demselben Recht und damit demselben Rahmen. Die 72 Stunden für eine Limitänderung nach oben wendet auch die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen an, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht.
Das Verdikt: Zwei Veranstalter, dieselbe Rechtsgrundlage, getrennte Gebiete — der Unterschied zwischen diesem und dem vorigen Eintrag liegt nicht in der Qualität, sondern in der Postadresse. Wer in Freiburg wohnt und in Basel arbeitet, hat trotzdem nur einen Zugang; der Wohnsitz, nicht der Arbeitsweg, entscheidet.
Bruce Bet: keine Bewilligung, keine Schweizer Adresse, kein Register
Bruce Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Damit fehlt alles, was an eine Schweizer Bewilligung geknüpft ist: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Schlichtungsstelle, keine Aufsicht über Quoten oder Auszahlung.
Was eine Nutzung praktisch bedeutet, lässt sich in drei Punkten sagen, ohne dass einer davon eine Wertung ist. Erstens: Wer sich über ein Schweizer Konto sperren lässt, sperrt diesen Anbieter nicht mit — das Register gilt für die bewilligten Angebote. Zweitens: Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Drittens: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis unterschiedlich behandelt — der Kanton Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen.
Das Verdikt: Der Anbieter steht hier, weil Schweizer Spielende ihm begegnen. Wer ihn wählt, wählt einen Weg ohne Schweizer Rahmen — und nimmt in Kauf, dass die Streitfrage, wenn sie entsteht, nicht in der Schweiz entschieden wird.
1xBet: ohne Bewilligung, mit bekannter Domain-Historie
Bei 1xBet gilt derselbe Status: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Erlaubnis, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und dann per DNS von Schweizer Telekomanbietern blockiert werden.
Die Sperrliste ist kein statisches Dokument. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und nennt als Beispiele unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wer eine ausländische Wettseite in der Schweiz öffnet, spielt deshalb nicht nur ohne Bewilligung, sondern in einem Umfeld, in dem die Erreichbarkeit selbst nichts Dauerhaftes ist.
Das Verdikt: Die Bewilligungslage ist bei dieser Marke nicht schwächer als bei den anderen ausländischen, und stärker ist sie auch nicht. Wer die Erreichbarkeit eines Angebots über Wochen als Kriterium nimmt, hat hier einen Punkt gegen sich, der nichts mit Quoten zu tun hat.
Funbet: ausländische Marke ohne Schweizer Anknüpfungspunkt
Funbet führt dieselbe Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Geltung hier, kein Sperrregister, keine Schweizer Schlichtung, Sperrlisten-Risiko inklusive. Alles, was den Schweizer Weg ausmacht — verifiziertes Konto, Verlustlimiten vor der ersten Wette, geprüfte Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen — hängt an einer Bewilligung, die hier nicht besteht.
Wer in der Schweiz bei einer solchen Marke spielt, muss die Kontrolle selbst mitbringen. Es gibt keine Stelle, die sie ihm abnimmt, und keine, bei der er sich beschweren kann, wenn sie fehlt. Das ist der eigentliche Preis, und er steht nie im Bonusangebot.
Das Verdikt: Ein Konto ohne Schweizer Anknüpfungspunkt setzt voraus, dass man seine eigenen Grenzen kennt und sie ohne Rückendeckung hält. Wer das für sich bejaht, trifft eine informierte Entscheidung; wer es für sich offen lässt, sollte den bewilligten Weg nehmen.
Boomerang Bet: kein Schweizer Permit, kein Schweizer Registereintrag
Auch Boomerang Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für dieses Angebot dieselbe Ausgangslage wie für die übrigen ausländischen Marken dieser Liste: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Einbindung in das Sperrregister, keine Schweizer Stelle für Streitigkeiten, und das Risiko, dass die Domain auf der Sperrliste erscheint und anschliessend über DNS blockiert wird.
Was für den Afrika-Cup konkret dazukommt: Ob und in welchem Umfang ein solcher Anbieter das Turnier überhaupt im Programm führt, steht nirgends in Schweizer Regeln und ist auch nicht durch eine Bewilligung gedeckt. Es ist eine Entscheidung des Anbieters, die sich jederzeit ändern kann.
Das Verdikt: Der Unterschied zwischen den acht ausländischen Einträgen dieser Liste liegt nicht in der Bewilligungslage — die ist bei allen dieselbe —, sondern darin, wie viel Schweizer Boden ein Spielender zu verlassen bereit ist. Bei dieser Marke verlässt er ihn vollständig.
BetLabel: ohne Bewilligung geführt, mit den üblichen Folgen
BetLabel ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, und nur die zwei Schweizer Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten. Kein Sperrregister, keine Schweizer Schlichtung, kein Anspruch auf die Schutzmechanismen, die im Abschnitt zu den Verlustlimiten und zur Spielsperre beschrieben sind.
Für einen Spielenden, der Wert auf ein schweizweit greifendes Register legt, ist das kein Detail. Die Spielsperre bei Swisslos gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine ausländische Marke kennt diese Sperre nicht.
Das Verdikt: Wer den Schutz des Registers als Bedingung setzt, ist hier falsch. Wer ihn nicht braucht, weil er seine Grenzen selbst kennt, trägt trotzdem das Einzugsrisiko in einem ausländischen Verfahren mit.
Gamdom: keine Schweizer Erlaubnis, dafür ein anderer Zuschnitt
Gamdom gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt der bekannte Rahmen: keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade.
Der Zuschnitt dieses Anbieters liegt erkennbar nicht im klassischen Sportwettgeschäft, sondern in einem breiteren Unterhaltungsangebot. Für das Thema dieses Vergleichs ist das kein Vorteil: Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel mit klaren Regeln, und wer sie bei einem Anbieter spielt, dessen Schwerpunkt woanders liegt, sollte sich fragen, wo die Sportwetten dort eigentlich bewilligt sind.
Das Verdikt: Der bewilligte Weg führt hier nicht vorbei. Wer trotzdem hier wettet, sollte den Anbieter an dessen eigenem Kerngeschäft messen, nicht an der Frage, ob er den Afrika-Cup im Programm hat.
Pribet: ausländische Marke, Schweizer Weg nicht vorhanden
Pribet führt dieselbe Bewilligungslage wie die übrigen ausländischen Einträge: ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Schlichtungsstelle, Sperrlisten-Risiko.
Der Unterschied liegt allein darin, was der einzelne Anbieter daraus macht — und genau das kann ein Leser nicht anhand einer Bewilligung beurteilen. Er kann es an den eigenen Bedingungen beurteilen, die bei jedem dieser Anbieter auf dessen Seite stehen. Wer das prüfen will, fragt nach der Rechtsform der Betreibergesellschaft, nach der zuständigen Aufsichtsbehörde und nach dem Gerichtsstand, der bei Streitigkeiten greift.
Das Verdikt: Bei gleicher Bewilligungslage wie die acht anderen ausländischen Einträge bleibt die Frage, ob ein Anbieter überhaupt über Wochen erreichbar bleibt. Das lässt sich vorab nicht garantieren, und das ist ein Risiko ohne Gegenwert.
WirWetten: der deutsche Name mit Schweizer Kunden und ohne Schweizer Recht
WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, trotz des deutschsprachigen Namens. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; alles andere ist in der Schweiz nicht erlaubt und darf auch nicht beworben werden. Verstösse gegen das Werbeverbot für nicht erlaubte Geldspiele können mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden.
Für einen Deutschschweizer Wettenden ist der Name die gefährlichste Stelle an diesem Eintrag: Er klingt wie ein Schweizer Anbieter und ist keiner. Wer die Sprache eines Angebots als Hinweis auf den Rechtsrahmen nimmt, nimmt den falschen Hinweis. Der Rechtsrahmen ergibt sich aus der Bewilligung, nicht aus der Sprachversion der Seite.
Das Verdikt: Genau hier zahlt sich der Blick auf die Bewilligung statt auf die Sprache aus. Wer eine deutschsprachige Oberfläche mit Schweizer Recht verwechselt, trifft eine Wahl, die er unter anderem Namen nicht getroffen hätte.
Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz
Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde 1957 erstmals ausgetragen. Die letzte Ausgabe lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko. Die nächste ist vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant, mit 54 angemeldeten Mannschaften in der Qualifikation.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Anbieten dürfen sie nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — jeweils im eigenen Kantonsgebiet. Andere Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, auch wenn sie Sportwetten anbieten.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Ausscheidungsspiel kann der Ausgang deshalb von dem abweichen, was man im Fernsehen sieht.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Bei einer Einzelwette ergibt sich der Rückzahlungsbetrag aus Einsatz mal Quote; der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Die Marge ist der Anteil, der über alle Quoten eines Marktes beim Veranstalter bleibt: Bei einem illustrativen 1X2-Markt mit 2.10, 3.40 und 3.60 sind das rund 4,6 %.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat; einen gesetzlichen festen Einzahlungsdeckel gibt es nicht. Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, Senkungen wirken sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete läuft in ein schweizweites Register.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen Sportwetten zählen, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht davon ab. Oberhalb dieser Grenze behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer weniger gewinnt, zahlt nichts. Verbindliche Auskunft geben Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.
Turniere – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
