Sportwetten auf dem Android-Handy: Was die Schweizer Bewilligung mit dem Konto macht
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie mit den Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben der Gespa.
Wer auf dem Handy eine Sportwette abschliessen will, sucht zuerst nach einer App und stösst zuerst auf eine Zahl: über sechshundert gesperrte Domains. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, führt seit dem 3. September 2019 eine Sperrliste ausländischer Wettseiten, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Das ist die eigentliche Nachricht hinter dem Suchbegriff. Das Android-Gerät ändert an der Rechtslage nichts, und es ändert nichts daran, wer überhaupt Wetten annehmen darf: eine Veranstalterin und ein Veranstalter, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr nicht. Ein Betriebssystem ist keine Jurisdiktion.
Was daraus für den Einzelnen folgt, hängt von zwei Dingen ab, die man vor der ersten Wette entscheidet und danach kaum noch ändert: welches Vertragsgebiet auf dem Ausweis steht und wie hoch die Verlustlimite gesetzt wird. Das erste entscheidet, ob überhaupt ein Online-Konto entsteht. Das zweite entscheidet, was passiert, wenn es schlecht läuft. Alles andere auf dieser Seite — die App, die Livewetten, der Cash-Out, die Auszahlung — hängt an diesen beiden Vorentscheidungen.
Die Sache mit dem «risikofreien» Einstieg ist hier schnell erledigt. Es gibt ihn in der Schweiz nicht als Gratiswette ohne Bedingung, und die Gratisspielguthaben, die es tatsächlich gibt, sind bewilligungspflichtig: Freiwillige Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und von dieser Zustimmung ging 2025 ein gutes Dutzend an die Loterie Romande und eine Handvoll an Swisslos. Wer mit einem Bonus um Aufmerksamkeit wirbt, hat dafür vorher gefragt. Wer nach dem Lesen dieses Satzes nach einem Promo-Code sucht, sucht nach etwas, das diese Seite bewusst nicht abdruckt.
Die Bewilligung entscheidet, und sie gilt nur in der Schweiz
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und dieses Wort ist hier kein Marketingbegriff, sondern ein verwaltungsrechtlicher. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, dem BGS in der Systematischen Rechtssammlung unter der Nummer 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, geregelt in Artikel 3 Buchstaben c und e. Zuständig ist die Gespa unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse, falls jemand dort anruft: Sie beaufsichtigt die Casinos und sonst nichts.

Ein Bewilligungspaket besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, nach den Artikeln 21 bis 25 BGS. Und es gilt nur in der Schweiz, so der Wortlaut von Artikel 4 BGS. Das ist nicht als Geste gemeint. Es heisst, dass eine Erlaubnis aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hier nichts eröffnet und nichts deckt.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Was den Leser dieses Abschnitts betrifft, ist die Zahl zwei die folgenreichste Angabe auf der ganzen Seite. Sie bedeutet, dass ein Konto nicht nach Vorliebe gewählt wird, sondern nach Wohnort. Swisslos bedient das Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto verlangt einen Wohnsitz in der Schweiz nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung zum Geldspielgesetz und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer aus dem Ausland auf die Seite kommt, wird nicht abgewiesen, weil er unerwünscht ist, sondern weil die Bewilligung an ein Territorium gebunden ist. Das ist der Punkt, an dem das Handy trügt: Es zeigt dieselbe Seite in Zürich, in Genf und in Konstanz, aber nur an zwei dieser Orte darf daraus ein Konto werden. Die Verkaufsstelle hat den Vorteil, dass sie die Frage nach dem Wohnsitz mit einem Blick auf den Ausweis beantwortet.
Inhaltlich ist das Angebot eine geschlossene Liste. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse und nichts anderes: keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe gar nicht. Auf der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, und wer das Gegenteil behauptet, hat eine Regel aus einem anderen Land im Kopf. Der Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt, und deshalb steht er auf dieser Seite nur als Produktmerkmal des jeweiligen Anbieters. Zu virtuellen Sportarten lässt sich zur Rechtmässigkeit nichts sagen, und zu Esport nur, dass er nicht auf der Liste erscheint.
Die Nettoerträge gehen nach Artikel 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Dass ausgerechnet der Sportwetten-Zweig kleiner geworden ist, während der Gesamtertrag wuchs, ist eine Randnotiz mit Biss: Die Lotterien tragen das Haus, nicht der Wettschein.
Ohne Schweizer Bewilligung: was ein Anbieter im Ausland kostet
Ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung tauchen in der Schweiz ständig auf, und die Gespa nennt das Problem selbst beim Namen. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Unter den Namen, die in diesem Zusammenhang auftauchen, nennt die Gespa Interwetten und Bet-at-Home auf der Liste, und sie nennt bet365 als gelistet. Allein diese Mechanik erklärt, warum eine Sperrliste nach Jahren noch wächst: Sie ist eine Liste von Adressen, nicht von Firmen.

Was ein solcher Anbieter nicht mitbringt, lässt sich abschliessend aufzählen. Keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Erlaubnis — Curaçao, Malta, Deutschland oder beliebig anderswo — hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Keine Schweizer Rechtspflege: Wer eine Auszahlung nicht bekommt, klagt nicht in Bern. Was ihm anhaftet, ist ein strafrechtlicher Hintergrund, denn das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, nach Artikel 130 BGS mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, im gewerbsmässigen Betrieb mit bis zu fünf Jahren.
Für den Spielenden ist das keine Strafnorm. Aber der Einsatz und der Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle. Bei den Steuern wird es unangenehm konkret: Ausländische Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer im Thurgau wohnt und bei einem Anbieter ohne Bewilligung gewinnt, hat also steuerpflichtiges Einkommen, wo beim bewilligten Anbieter ein steuerfreier Gewinn stünde.
Ehrlich bleibt: Wer sich für die Mechanik interessiert, findet hier alle Informationen. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist kein Konto mit Schweizer Schutz, und die zwei Bewilligungen, die es gibt, sind keine Auszeichnung für Produktqualität, sondern eine Marktzutrittsregel. Beides darf man wissen, ohne daraus eine Empfehlung zu machen.
Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre auf dem Mobilgerät
Dieser Abschnitt ist der wichtigste auf der Seite, und er ist der langweiligste. Er ist wichtig, weil er das Voreinstellungsrecht betrifft, das der Gesetzgeber bewusst dem Spielenden und nicht dem Staat überlassen hat. Er ist langweilig, weil es um Eingabefelder geht.
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese drei Felder zum ersten Mal sieht, füllt sie in vierzig Sekunden aus und denkt nicht mehr daran. Genau deshalb steht hier, was an ihnen hängt.
Die 72 Stunden sind die einzige Bremse in diesem System, und es ist eine bewusst weiche. Sie ist nicht da, um einen Impuls aufzuhalten — dafür ist sie zu kurz —, sondern um dem Impuls eine Wartezeit gegenüberzustellen, in der man den Wettschein noch einmal liest. Wer an einem Sonntagabend nach drei verlorenen Kombiwetten die Limite hochsetzt, wartet bis Mittwochabend. Das ist keine Erziehung, das ist eine Uhr.
Die Mechanik selbst kommt vom Gesetzgeber, nicht vom Anbieter. Nach Artikel 87 der Verordnung zum Geldspielgesetz muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Dass eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach 24 Stunden greift, steht in der Verordnung; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatlich festgeschriebene generelle Einzahlungs- oder Verlustobergrenze gibt es in der Schweiz nicht, und wer eine nennt, zitiert die Regel eines anderen Landes.
Wer die App zum ersten Mal öffnet, trifft übrigens zuerst nicht auf das Wettprogramm, sondern auf die Registrierung. Dazu braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein zweites Konto für das Handy neben dem Konto für den Computer ist damit ausgeschlossen, und kluge Umgehungen gibt es nicht. Verifizierte Identität, ein Konto pro Person, so die Artikel 47 bis 52 der Verordnung.
Die Antwort auf die naheliegende Frage lautet: Ja, dieselben Limiten gelten auf dem Mobilgerät wie am Computer. Es gibt kein Handy-Limit und kein Desktop-Limit, sondern ein Kontolimit. Wer am Bildschirm eine Limite von CHF 200 pro Woche gesetzt hat, kann auf dem Handy nicht mehr setzen, weil die Prüfung am Konto hängt und nicht am Gerät. Das ist nebenbei der einzige Punkt, in dem das Konto stärker ist als der Bildschirm.
Was die Spielsperre auf dem Handy wirklich auslöst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Absatz, der auf dieser Seite am wenigsten Spielraum lässt, deshalb steht er ohne Spitze da.
Die Spielsperre ist nach den Artikeln 80 bis 82 BGS die Ausschliessung überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Artikel 89 der Verordnung angeboten werden.
Und dann der Satz, den in dieser Klarheit kein Vermarkter schreibt: Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, so Artikel 45 BGS. Eine Sperre tilgt die Forderung nicht, sie lässt sie untergehen. Für Android heisst das etwas sehr Konkretes, und es unterscheidet die bewilligte App von jeder ausländischen: Die Sperre, die jemand an einem Dienstagabend in der App auslöst, gilt am Mittwoch auch an der Verkaufsstelle, und sie gilt in jedem Casino des Landes — im Online-Bereich und in Liechtenstein. Sie ist nicht deinstallierbar und nicht an das Gerät gebunden, sondern an die Person.
Bei den Verkaufsstellen ist die Durchsetzung übrigens messbar lückenhaft, und das ist keine schlechte Meinung, sondern eine Erhebung. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich darauf verlässt, dass die Kontrolle an der Theke schon streng sein wird, verlässt sich auf eine Münze. Die Selbstsperre dagegen ist ein Registereintrag, und Registereinträge prüfen sich selbst.
Für Hilfe gibt es die Adressen, die in der Schweiz für dieses Thema stehen: die Fachstellen für Spielsucht in den Kantonen und die kantonale Sozialberatung, an die man sich wendet, wenn eine Sperre nicht nur eine Auszeit sein soll. Diese Seite nennt bewusst keine Empfehlung aus der Ferne. Sie nennt die Schaltflächen, die es gibt, und die Reihenfolge, in der sie greifen.
Touchscreen: Wettschein, Livewetten und Konto auf kleinem Display
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App abgeben, die für iOS und Android erscheint. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Damit gibt es genau zwei Bedienwege am Handy — Browser oder Anwendung — und einen dritten, der den Wettschein aus dem Telefon in die Filiale trägt. Wer glaubt, die App sei der einzige Zugang, verwechselt Bequemlichkeit mit Ausschliesslichkeit.
Die Installation ist der erste Ort, an dem sich Betrug von Ernsthaftigkeit trennt. Wer eine Sportwetten-Anwendung aus einer Quelle installiert, die weder ein offizieller App-Marktplatz noch der Veranstalter selbst ist, gibt einem unbekannten Paket Zugriff auf ein Gerät, auf dem später ein Konto mit Ausweisdaten liegt. Der deutsche und schweizerische Bezug der Anwendung ist dagegen äusserlich nicht zu erkennen: Das Icon sieht bei jedem Anbieter gleich aus.
Auf dem Touchscreen liegen die entscheidenden Funktionen näher zusammen als am Bildschirm. Das ist ein Vorteil und eine Falle. Der Wettschein ist in der Regel einen Daumen entfernt, der Bestätigungsknopf sitzt unmittelbar darunter, und es gibt keine Maus, die man erst über eine Schaltfläche bewegen muss, bevor man klickt. Bei Livewetten fällt der Unterschied noch deutlicher aus: Am Telefon ist die Wette beim zweiten Klingeln des Fernsehers platziert, in der Filiale brauchte es einen Weg.
Was das kleine Display kostet, lässt sich an drei Stellen festmachen. Erstens an der Quote: Der Überblick über einen Markt ist schmaler, und wer den Markt nicht sieht, sieht auch die Quote nicht, die zwei Zentimeter neben ihr steht. Zweitens am Kontoauszug: Die Wallet-Bewegungen sind im Hochformat kürzer, und eine Zeile mehr oder weniger ist schneller übersehen. Drittens an der Limite, die man beim ersten Anmelden gesetzt hat: Sie war einmal richtig und wird nie wieder gefragt.
Zur Bedienung im Detail lässt sich sagen, was die Bedingungen des Veranstalters hergeben. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Kombischein aus zehn Voraussagen mit hohen Einsätzen stösst damit schneller an eine Wand als am Bildschirm, weil das Zusammenklicken sich gut anfühlt und die Systemwette mit dem Zehnfachen spielerisch wirkt.
Wer im Tessin oder in der Westschweiz wohnt, bekommt bei Swisslos kein Online-Konto, und wer in Zürich wohnt, bekommt bei der Loterie Romande keines. Der Zugangsweg folgt nicht dem Geschmack, sondern der Wohnadresse. An dieser Stelle hilft der Blick in die eigenen Unterlagen mehr als jeder Test auf dem Telefon.
Die zwei Bewilligungen und zehn Anbieter ohne: der Vergleich
Swisslos, Loterie Romande und die acht ausländischen Marken stehen hier in einer Tabelle, aber in keiner Rangfolge, die sie gleich behandelt. Der Vergleich sortiert nach Bewilligungsstatus, weil das in der Schweiz die einzige Angabe ist, die zwei Marken überhaupt vergleichbar macht — und weil sie in diesem Fall nicht vergleichbar sind.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
Acht Zeilen mit gleichem Inhalt in der zweiten Spalte sind in einer Tabelle kein Versehen. Sie sind die Aussage. Wo nur zwei Anbieter ein Bewilligungspaket vorweisen und acht es nicht einmal behaupten können, ist die interessante Frage nicht, welcher der acht die bessere Quote stellt, sondern warum überhaupt acht Namen auf einer Liste stehen, auf der in dieser Jurisdiktion kein einziger zugelassen ist. Die Antwort ist unromantisch: Ein Suchbegriff wie Sportwetten Android kennt keine Grenzen, der Markt hundert Meter hinter der Grenze schon.
Was die Zulassung nicht bewertet, ist die Frage, ob ein Betreiber handelt wie jemand, der dauerhaft hier Geschäfte machen will. Wer für eine Marke mit Schweizer Bewilligung mit dem Argument wirbt, sie sei «die sicherste», verwechselt eine Marktzutrittsregel mit einem Produkttest. Umgekehrt gilt dasselbe in die andere Richtung: Ein ausländischer Anbieter ist nicht deshalb schlecht, weil er ausländisch ist, sondern weil er hier keine Bewilligung hat, nicht am Sperrregister hängt und keinen Schweizer Rechtsweg eröffnet. Das sind drei überprüfbare Eigenschaften und keine Meinung.
Was Android beim Wetten leistet und was nicht
Die Grundlagen sind unspektakulär. Eine Wette besteht aus einem Einsatz und einer Quote, der Gewinnbetrag ist das Produkt aus beiden. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer zwei Rappen Rundung sucht, findet sie hier; wer über die Abschneidung nach unten schimpft, sollte wissen, dass sie in den Bedingungen steht.
Die Zahl hinter jeder Quote ist der Quotenschlüssel, ein Marktbegriff ohne gesetzliche Grundlage. Er beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und berechnet sich als 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel. Wer diesen Satz einmal verstanden hat, liest jede Quotenseite anders, auch die einer bewilligten Anbieterin. Er ist die einzige Rechnung, die ein Wettender wirklich braucht, und die einzige, die ihm niemand vorrechnet.
Was das Mobilgerät zusätzlich mitbringt, ist die Rundung der Bedienung: Wettschein, Livewetten und Konto liegen im selben Daumenradius. Was es nicht mitbringt, ist eine eigene Limitsetzung oder ein eigener Rechtsschutz. Das Telefon ist eine Oberfläche, keine Zulassung.
Für die App gilt dasselbe wie für die Seite. Zwei Marken mit Schweizer Bewilligung, beide mit einem Vertragsgebiet, in dem ein Online-Konto entsteht: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer ausserhalb wohnt, hat auf beiden Seiten einen Betrachterzugang ohne Konto. Das ist kein Fehler der App, sondern die Konsequenz einer Bewilligung, die an ein Territorium gebunden ist — und sie wird nicht dadurch kleiner, dass man die Anwendung neu installiert.
Sporttip: die ganze Werkszeugkiste, an ein Territorium gebunden
Swisslos ist die einzige der beiden Bewilligungen, die ein deutschsprachiges Publikum ohne Umweg über eine französischsprachige Oberfläche bedient, und entsprechend viel steht in den Bedingungen. Die Sporttip App erscheint für iOS und Android, und in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Der Zugang zum Konto verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer den Ausweis nicht hochladen will, kommt nicht weiter — und das ist keine Hürde, die man umgeht, sondern das Fundament, auf dem Limiten und Sperren überhaupt greifen.
Zu den Wetten ab 18 Jahren kommt eine Einschränkung, die man selten liest: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mittelstürmer aus der zweiten Liga kann nicht auf sein eigenes Spiel setzen. Zugleich gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Kein Stream ist keine Ausrede.
Definiert ist auch, was als reguläre Spielzeit zählt: die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die häufigste Quelle von Streit in einer Sportwette, und sie ist hier in einem Satz erledigt.
Bei den Livewetten gibt es eine Regel, die für den Touchscreen unmittelbar relevant ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Am Telefon passiert genau das: Der Treffer ist schon gefallen, die App hinkt zwei Sekunden nach, der Daumen hat schon gedrückt. Der Wettschein wird dann nicht storniert, er wird mit 1.00 bewertet, und der Einsatz kommt mit dem Einsatz zurück statt mit dem Gewinn.
Die Kombinationsregeln haben eine Eigenheit, die ins Geld geht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spielenden heisst das: Bei einem Kombischein, der zwei Märkte aus demselben Spiel verbindet, lohnt der Blick, ob die Funktion genutzt wurde.
Zum Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer bei einem Zweitore-Rückstand auf den Cash-Out-Knopf hofft, hofft auf ein Produkt, das nicht für jede Wette angeboten werden muss und von dem eine Veranstalterin keinen einzigen Franken garantiert.
Was die Bedingungen zum Wettbetrieb sagen, sagt nichts über die App. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Sätze gelten im Browser wie im Telefon, weil sie am Konto hängen. Der QR-Code macht daraus einen Zwischenweg: In der App bauen, an der Theke bezahlen, denselben Einsatzrahmen treffen.
Und dann die Frist, die niemand auf dem Schirm hat. Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer sein Konto ein halbes Jahr nicht öffnet, verliert möglicherweise einen Gewinn, den er nie bemerkt hat. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — ein Fristverlust, der teurer ist als jeder verpasste Cash-Out. Beide Fristen sind kurz, und beide haben mit Sport nichts zu tun; sie sind Verwaltungsfristen, die in denselben Bedingungen stehen wie die Quoten.
Was die Bedienung am Telefon praktisch mitbringt: ein Konto mit verifizierter Identität, die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, und der QR-Code als Brücke zur Filiale. Wohnt man im Vertragsgebiet, ist das die vollständigste der beiden bewilligten Optionen für ein deutschsprachiges Konto — und sie kommt mit einem Wettschein, der einem mit 1.00 bewertet werden kann, ohne dass man etwas falsch gemacht hat.
Loterie Romande: mehr Filialen als Deutschschweizer annehmen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese beiden Zahlen sind der eigentliche Vergleichswert des Abschnitts: 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind eine Dichte, gegen die jede Deutschschweizer Zählung lang aussieht, und das bei einer Organisation mit 221 Mitarbeitenden. Das ist ein Verteilnetz, das über Genossenschaften und Detailhandel funktioniert, nicht über Filialen.
Für ein Android-Gerät heisst das, dass der Filialweg in der Westschweiz wirklich ein Weg ist. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, kann die Wette in der App bauen, per QR-Code an der nächsten Verkaufsstelle vorbeigehen und sie dort spielen — in einem Netz, das über die Region dichter ist als in der Deutschschweiz. Wer in Zürich wohnt, hat diesen Weg trotzdem nicht: Das Konto setzt einen Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus, und daran ändert die Verkaufsstellendichte nichts.
Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Grossspiel, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS unter der Nummer 935.51, Aufsicht durch die Gespa. Beide sind Teil der zwei Organisatoren, die das interkantonale Recht zulässt, und beide haben ihre Bewilligung für dieselbe Sache. Ein Gefälle zwischen ihnen besteht nicht in der Erlaubnis, sondern in der Sprachregion, in der ein Konto entsteht.
Für einen Wettenden aus der Westschweiz ist die Wahl damit entschieden, bevor sie beginnt: es gibt genau eine bewilligte Anwendung für Android mit einem Online-Konto in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Frage, ob eine App gut oder schlecht bedienbar ist, tritt hinter die Frage zurück, ob überhaupt ein Konto entstehen darf — und das ist bei zwei Veranstaltern mit festen Gebieten die einzige Frage, die vor der ersten Wette beantwortet sein muss.
Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG.BET
Acht Namen, ein Status. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keiner von ihnen darf hier Wetten annehmen; eine ausländische Erlaubnis — Curaçao, Malta, Deutschland oder eine andere — hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Keiner hängt am schweizerischen Sperrregister, keiner eröffnet einen Schweizer Rechtsweg, und die Domains jedes einzelnen können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Wer in einer Suchmaschine auf einen dieser Namen stösst, stösst auf einen Anbieter, dessen Erreichbarkeit davon abhängt, wie schnell er eine blockierte Domain durch eine neue ersetzt.
Der Grund, diese Marken überhaupt zu nennen, ist nicht Empfehlung, sondern Sichtbarkeit. Sie erscheinen in Suchergebnissen zu Schweizer Wettbegriffen, sie sprechen Schweizer Kantone an, und sie stehen mit ihren Quoten in denselben Listen wie die zwei bewilligten Anbieter. Ein Leser, der sie hier nicht findet, findet sie trotzdem. Der Hinweis, dass Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht ist, steht deshalb nicht als Drohung im Text, sondern als Einordnung: Wer für eine Marke ohne Bewilligung wirbt, betreibt in der Schweiz kein Marketing mit Risiko, sondern eine Straftat mit Preisliste.
Praktisch unterscheiden sich die acht für einen Schweizer Wettenden in fast nichts, was hier überprüfbar ist. Sie haben kein Bewilligungspaket vorzuweisen, und die Bewilligung, auf die sie sich berufen, hat hier keine Wirkung. Wer bei einem von ihnen gewinnt, gewinnt in einem System ohne Schweizer Aufsicht und trägt dazu das Steuerrisiko ausländischer Gewinne, das je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Wer Geld einzahlt und nicht ausbezahlt bekommt, findet keine Schweizer Instanz, die ihm hilft.
Das ist kein Plädoyer gegen Neugier. Es ist die Feststellung, dass ein Vergleich dieser acht untereinander in der Schweiz nichts entscheidet. Der einzige Vergleich, der hier etwas entscheidet, ist der zwischen den zwei Bewilligungen und dem Rest, und dort ist die Antwort eindeutig und unabhängig von jedem Produkturteil.
Was die App über die Steuer sagt, ohne es zu sagen
Die Steuerfrage hängt an der Bewilligung, nicht am Betriebssystem, und sie wird oft falsch herum erzählt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich. Der Freibetrag liegt beim Bund ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier: je nach Kanton.
Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer in einem Vergleich gelesen hat, auf Schweizer Sportwetten liege eine Abgabe auf jeden Einsatz, hat eine Regel aus einem anderen Land gelesen.
Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer, aber nicht die Steuerpflicht. Die kantonale Praxis im Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Der Unterschied zur bewilligten Sportwette ist also nicht, dass gar keine Steuer anfällt, sondern dass der Freibetrag nicht greift. Wer hier zwei Apps nebeneinanderlegt, sollte diese Zeile mitlesen. Steuerfragen klärt man mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit dem Wettschein.
Worauf es beim Wettschein am Telefon ankommt
Für jede Wette, die man in einer Schweizer App zusammenklickt, gibt es drei Angaben, die den Gewinn bestimmen, und eine, die ihn im Ernstfall verhindert. Der Einsatz und die Quote ergeben den möglichen Gewinnbetrag; bei einer Kombination ist es die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten. Der voraussichtliche Gewinn steht auf dem Wettschein, bevor man bestätigt, und er ist die einzige Zahl, die man beim Ausfüllen wirklich lesen sollte. Es gibt keine zweite Chance, sie nachzulesen, wenn die Wette angenommen ist.
Die Angabe, die den Gewinn verhindert, ist der Markt. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung gehören in die Bet-Builder-Funktion, sonst kann die ganze Kombination für ungültig erklärt werden. Wer zwei Märkte aus einem Spiel kombinieren will, prüft, ob die Funktion genutzt wurde. Das ist eine Sekunde Arbeit vor dem Bestätigen und ein Schaden, der den ganzen Schein trifft.
Am Telefon kommt die Geschwindigkeit dazu. Eine Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Nichts davon ist eine Falle, alles davon steht in den Bedingungen — die Falle ist die Annahme, das Telefon sei schneller als das Spiel.
Was für ein Angebot steht, sind die Boosts. Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wer die 100 % liest, sollte die 1.50 lesen. Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 sind eine Kette, in der eine einzige Voraussage alles kostet, und der Boost wirkt auf den Nettogewinn der Kette, nicht auf deren Zustandekommen. Ein Boost ist eine Erhöhung auf etwas, das erst eintreten muss.
Wenn eine Wette ausfällt, greift eine eigene Regel. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. In einem Kombischein heisst das, die Kette lebt weiter, aber eine Station fällt weg.
Wer gewinnt, bekommt sein Geld nicht sofort auf das Bankkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Dass Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist, ist keine Kleinigkeit: Was nicht auszahlbar ist, kann nur wieder gesetzt werden.
Fremde Zahlungsarten sind hier nicht das Thema, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Gewinne und Guthaben werden nach Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und Kredite an Spielende sind nach Artikel 75 Absatz 1 BGS nicht zulässig. Die Regel, die am wenigsten diskutiert wird, weil sie am wenigsten spektakulär ist, steht übrigens nur hier: Limiten und Sperren hängen an der verifizierten Identität, und die liegt am Konto, nicht am Gerät.
Geld auf das Spielkonto: der Weg der Einzahlung
Wer am Android-Gerät Geld auf ein Swisslos-Spielkonto bringt, nutzt PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Alternativ steht der Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Grenze von CHF 9’999 ist die Zahl, die am ehesten missverstanden wird, weil sie wie eine Obergrenze aussieht, aber eine Bedingung an den Zustand des Kontos ist. Man kann nicht auf CHF 10’000 aufladen, weil der Kauf nur möglich ist, solange das Guthaben unter CHF 9’999 liegt. Zusammen mit der Monatsgrenze und dem Mindestbetrag ergibt sich eine Kette: Kleine Aufladungen kosten Transaktionen, grosse sind gedeckelt, und ein Guthaben über dem Schwellenwert blockiert den nächsten Kauf. Wer sein Spielkonto wie ein Bankkonto behandelt und Geld darauf parkt, arbeitet gegen diese Regel.
Was an dieser Stelle nicht steht, ist eine Liste fremder Zahlungsmarken. Welche Zahlungsdienste ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und nur aus seinen Bedingungen zu ersehen. Diese Seite nennt deshalb die Zahlungsart, die ihr bekannt ist, und sonst nichts. Wer wissen will, ob eine bestimmte Karte funktioniert, prüft es vor der Aufladung im Spielerkonto und nicht nach dem Wettschein.
Die Auszahlung folgt derselben Logik wie die Einzahlung: auf ein Konto auf den eigenen Namen, in Schweizer Franken oder in Liechtenstein, und dreimal kostet es ab der dritten Auszahlung im Jahr möglicherweise eine Kommission von 3 %. Für jemanden, der zweimal im Monat auszahlt, sind das vierundzwanzig Transaktionen und entsprechend viele Dritt-Auszahlungen. Wer das Spielkonto als Zwischenlager begreift und nicht als Konto, fährt günstiger.
Was folgt und wann: die Einordnung
Die Konsequenz dieser Seite lässt sich in vier Sätzen bündeln, und sie sind unangenehm klar. Erstens: Wer ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets und ausserhalb der sechs Westschweizer Kantone wohnt, findet in der Schweiz keine bewilligte Android-Anwendung, die ihm ein Konto eröffnet — und die Anwendungen, die es trotzdem tun würden, haben hier keine Bewilligung. Zweitens: Wer im Vertragsgebiet wohnt, dem nützt der Vergleich zweier Zahlen wenig, weil beide Bewilligungen jeweils eine Region bedienen und die Wahl damit bereits gefallen ist.
Drittens: Was auf dem Telefon wirklich passiert, entscheidet sich in den ersten Minuten nach der Installation, an drei Feldern für die Verlustlimiten. Eine Verschiebung dieser Felder um hundert Franken verändert das Ergebnis eines Abends stärker als jede Quote. Viertens und unangenehm: Die Kosten eines ausländischen Angebots sind nicht an der Oberfläche ablesbar. Sie liegen in einer fehlenden Anbindung an das Sperrregister, in einem fehlenden Schweizer Rechtsweg, in einer möglichen Einziehung von Einsatz und Gewinn und in einer steuerlichen Behandlung, die je nach Kanton voll zugreift.
Dazwischen liegt das, was die Seite nicht zu einer Empfehlung macht: Für den einen passt der QR-Code in die Filiale, für den andern das schnelle Drücken in der Livewette, und wieder für einen andern die Selbstsperre für 180 Tage. Alle drei sind Funktionen desselben Kontos, und das Konto gehört einer bewilligten Veranstalterin. Wer das verstanden hat, braucht keinen Quotenvergleich von acht Marken, die in dieser Jurisdiktion keine Zulassung haben, um zu entscheiden, wo er sein Konto eröffnet.
Häufige Fragen zu Sportwetten auf Android
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
Bewilligt sind nur die beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Weitere bewilligte Anwendungen gibt es nicht, weil es keine weiteren bewilligten Veranstalter gibt.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Limiten hängen am Spielerkonto und nicht am Gerät. Wer am Computer eine Wochenlimite gesetzt hat, kann auf dem Handy nicht mehr setzen. Bei Sporttip werden die Werte für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Geltung. Solche Anbieter hängen nicht am schweizerischen Sperrregister, eröffnen keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Für Spielende ist die Teilnahme nicht strafbar, der Schutz ist trotzdem keiner.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal die Quote, bei Kombinationen mal die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer 100 Franken zum Beispiel zu Quote 2.10 setzt, erhält 210 Franken, den Einsatz eingerechnet.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Altersgrenze, das Gebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone.
Was geschieht mit einer Livewette, die erst nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Eine solche Wette zählt mit Quote 1.00, es gibt also nur den Einsatz zurück und keinen Gewinn. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Am Touchscreen passiert das leichter als am Computer, wenn das Bild dem Spiel nachhinkt.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
