Wetten ohne Limit: Warum die Grenze in der Schweiz schon vor dem ersten Wettschein steht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich geführten Register und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen und die Fassungen von Geldspielgesetz und Geldspielverordnung auf fedlex.admin.ch geprüft.
Wer «ohne Limit» eingibt, sucht eine Wettseite, die ihn in Ruhe lässt. Genau die gibt es in der Schweiz nicht — und zwar nicht, weil ein Anbieter strenger wäre als der andere, sondern weil das Geldspielgesetz die Veranstalterinnen verpflichtet, von jedem Spieler und jeder Spielerin vor dem ersten Einsatz Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 Abs. 2 VGS). Ein Schweizer Sportwettenkonto ohne selbst gesetzte Verlustlimite ist nicht erhältlich. Kein Trick, keine Ausnahme, keine Produktvariante.
Die Suche hat trotzdem ein Ziel. Sie führt zu Websites, die keine Schweizer Bewilligung brauchen und deshalb auch keine Schweizer Limiten kennen. Das ist der ganze Unterschied, und er ist teurer, als er auf den ersten Blick aussieht: kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Verfahren, in dem man eine Auszahlung durchsetzen könnte. Die Verordnung verlangt von Online-Veranstalterinnen ausserdem ein Werkzeug für einen vorübergehenden Spielausstieg von höchstens sechs Monaten (Art. 89 VGS). Was eine Plattform ohne Bewilligung anbietet, richtet sich nach deren eigenen Bedingungen. Wer den Ausstieg dort sucht, sucht ihn auf einer Seite, die ihn nicht anbieten muss.
Dieser Artikel verkauft keine Auswege. Er erklärt, welche Grenzen es gibt, wer sie festlegt, wann sie wirken — und was ein Wettender zurücklässt, wenn er die Schweizer Bewilligung verlässt.
Die zehn Plattformen im Vergleich: Bewilligung vor Quote
Die Reihenfolge ist nicht die Reihenfolge der Quoten. Zuerst stehen die beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, danach acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung antreten. Diese Trennung ist keine Geschmacksfrage: Nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Es gibt keine dritte Bewilligung, und die Gespa führt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Eine Auswahl über die beiden hinaus existiert nur ausserhalb des Bewilligungsrahmens.

In der Tabelle steht deshalb nicht, wer die besten Quoten zahlt. Sie steht für die erste Frage, die ein Kontowunsch auslöst: Steht hinter diesem Anbieter eine Bewilligung, die in der Schweiz etwas bedeutet, oder eine ausländische, die hier keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS)? Die zweite Spalte nennt den Veranstalter oder die Bewilligung, über die die Marke berichtet — bei den Schweizer Häusern die Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, bei den ausländischen Marken das, was diese selbst an Lizenz angeben.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; sechs Westschweizer Kantone |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| GG Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigenen Angaben nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
Was die letzte Spalte für die acht unteren Zeilen bedeutet, ist unangenehmer, als das Wort «Lizenz» vermuten lässt. Eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland bindet in der Schweiz niemanden (Art. 4 BGS). Sie verpflichtet den Anbieter gegenüber seiner Aufsichtsbehörde, nicht gegenüber einem Wettenden in Bern oder Sitten. Bei einem Streit über eine abgelehnte Auszahlung sitzt der Kunde einem Unternehmen gegenüber, dessen Sitz im Ausland liegt und dessen Aufsicht keine Stelle kennt, die für ihn tätig würde. Das ist keine Drohung, sondern die Beschreibung eines Verfahrenswegs, den es nicht gibt.
Der Bewilligungsrahmen der beiden oberen Zeilen hat ebenfalls eine Grenze, und die ist nicht kosmetisch: Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin voraus. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Umzug von Zürich in die Waadt wechselt also nicht bloss die Sprache der Wettseite. Es wechselt den Veranstalter, und wer schon registriert ist, merkt das erst beim nächsten Konto.
Swisslos Sporttip: die Limite vor dem ersten Tipp
Die Teilnahme bei Sporttip beginnt nicht mit einer Wette. Sie beginnt mit einer Zahl, die der Spielende selbst in ein Formular schreibt. Vor dem ersten Tipp müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Spielende unter 21 Jahren. Diese Limiten gehören zu Sporttip allein; andere Produkte derselben Veranstalterin haben eigene.
Gemessen wird dabei der Nettoverlust — Einsätze abzüglich der Gewinne, die auf das Spielkonto ausbezahlt wurden. Diese Definition ist der Punkt, an dem die Limite im Alltag ihre Form verändert: Wer eine Wette gewinnt, deren Ertrag im Spielkonto bleibt, verbraucht weniger Limite als jemand, der sein Wettkonto behandelt wie einen Sparstrumpf und alles ausgezahlt bekommt. Die Bedingungen sagen es trocken: Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Limiten. Umgekehrt formuliert: Ein Guthaben, das im System kreist, schöpft sie nicht aus.
Dazu kommt eine zweite Grenze, die nicht über Wette und Verlust läuft, sondern über das Einzahlen. Wer will, setzt eine freiwillige Einzahlungslimite, die Einzahlungen oberhalb des festgelegten Betrags innerhalb eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums verhindert. Beim Wallet können innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben gekauft werden, und gekauft werden kann nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; die kleinstmögliche Aufladung liegt bei CHF 20.
Daneben steht, was auf dem Zettel steht, bevor die Limite überhaupt greift. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, eine Einzel- oder Kombinationswette darf höchstens CHF 1’000 kosten, eine Systemwette höchstens CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — sie fällt aus, nicht zu einem kleineren Betrag. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; wer seine Kombination darauf zuschneidet, dass ein Einsatz von genau CHF 1’000 durchgeht, plant auf einer Zahl, die keine Zusage ist. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.
Am Ende steht ein zweiter, unveränderlicher Satz von Grenzen auf der Seite der Früherkennung. Eine Einzahllimite, die Swisslos im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung setzt oder mit dem Teilnehmer vereinbart, kann der Teilnehmer nicht selbst verändern; überprüft wird sie frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation. Wer dort angekommen ist, merkt, dass «Limiten setzt man selbst» eine halbe Wahrheit ist.
Für den Vergleich heisst das: Sporttip ist die Plattform mit dem dichtesten Regelwerk, und das ist ihr eigentlicher Charakter, nicht ihr Nebengeräusch. Wer vor allem wissen will, was er pro Tag verlieren darf, und das aus dem System statt aus dem Gefühl wissen will, findet hier die vollständigste Antwort. Wer spontan und ohne Formular starten möchte, findet hier den längsten Anlauf.
Loterie Romande Jouez Sport: gleiche Verzögerung, kleinere Einsätze
Bei der Loterie Romande streiten die Limiten nicht mit einem Verfahren, sondern sind Zutrittsbedingung. Wer Sportwetten spielen will, muss obligatorische Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat festlegen; ohne sie ist die Teilnahme nicht möglich. Die Staffelung ist nicht frei: Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, und die Wochenlimite nicht die Monatslimite. Ein Kontoinhaber, der «CHF 500 pro Tag, CHF 500 pro Monat» eingibt, versteht das System nicht — es verhindert die Eingabe.
Die Einzahlungsseite ist grosszügig und endet abrupt. Höchstens CHF 10’000 können pro 30 Tage aufs Wallet geladen werden, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen — auch nicht durch Kleingewinne. Das ist die Stelle, an der ein Vielspieler zuerst ansteht. Wer regelmässig spielt und Gewinne auf dem Konto stehen lässt, läuft irgendwann gegen eine Decke, die mit seinem Einsatzverhalten nichts zu tun hat.
Auf dem Wettschein sind die Zahlen deutlich kleiner als bei Sporttip. Der Mindesteinsatz für eine Online-Wette beträgt CHF 2. Einzel- und Kombiwetten sind auf CHF 500 begrenzt, der Höchstgewinn pro Wette auf CHF 300’000. Für die Gesamtgewinne eines Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 1’000’000. Diese Gewinndeckel sind keine theoretische Grösse für Freizeitspieler und sehr wohl eine reale für jemanden, der einen hohen Multiple aus vielen Aussenständen zusammenbaut: Der Deckel kappt den Ertrag, nicht den Einsatz.
Jouez Sport veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen sind der Teil des Geschäfts, den kein Wettkonto ersetzt. Wer in Freiburg wohnt und dort eine Wette abgeben will, hat beide Wege gleichzeitig — Bargeld am Schalter und die obligatorische Limite online.
Unterschiede zwischen den beiden Schweizer Häusern liegen weniger in der Philosophie als in der Skalierung. Jouez Sport begrenzt den einzelnen Wettschein schärfer und die Einzahlung grosszügiger; Sporttip begrenzt die Einzahlung enger und den Wettschein weiter. Beide verzögern eine Erhöhung um dieselben 72 Stunden, obwohl die Verordnung nur 24 Stunden verlangt. Beide erlauben dieselbe sofortige Senkung. Wer den Veranstalter nach einem Kantonswechsel wechseln muss, verliert also weniger, als ein Anbietervergleich mit ausländischen Marken suggeriert — die Mechanik der Limiten ist nahezu identisch.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Plattformen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Empfehlung wären. Nach Art. 74 Abs. 3 BGS ist Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, strafbar und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Bewertung ist keine Werbung; eine Aufforderung zur Anmeldung wäre eine. Was diese Marken gemeinsam haben, ist die Rechtsstellung: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.
Interwetten tritt mit einer ausländischen Lizenz an, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping — also für Anbieter, deren blockierte Adressen innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden. Das ist die wichtigste Information über diese Marke, und sie ist unbequemer als jede Quotendiskussion: Wer sein Konto dort führt, plant mit einem Zugang, dessen Erreichbarkeit von einer Aufsichtsbehörde aktiv bearbeitet wird und der trotzdem weiterläuft. Wer sich für Interwetten entscheidet, entscheidet sich für ein Konto ohne Schweizer Ansprechstelle und ohne Limitenpflicht nach Art. 87 VGS.
GG Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung; die Lizenz nach eigenen Angaben ist nicht ausgewiesen und entfaltet hier keine Wirkung. Ein Schweizer Konto dort ist weder im Sperrregister geführt noch in einem Schweizer Verfahren durchsetzbar. Das ist die vollständige Bewertungsgrundlage, und sie ist dünn: Nicht eine einzige Schweizer Kennzahl — keine Limite, keine Einsatzobergrenze, kein geprüfter Datensatz — steht hinter dieser Marke. Wer hier mitspielt, spielt unter Bedingungen, die ausserhalb der Seite niemand kennt.
N1 Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer im Ausland angesiedelten Lizenz ohne Kraft in der Schweiz. Marken dieser Art treten häufig über wechselnde Adressen und Affiliate-Seiten auf, und genau dieser Vertriebsweg erklärt, warum sie einem Schweizer Publikum überhaupt begegnen, obwohl sie hier nicht veranstalten dürfen. Als Kontoadresse bleibt es eine Entscheidung gegen den Schweizer Rechtsweg.
MyStake und Donbet teilen dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Anfälligkeit für einen DNS-Block. Beide betreiben ein breites Angebot, das über Sportwetten weit hinausgeht. Für einen Schweizer Wettenden heisst das vor allem, dass die Grenze zwischen den Produkten verschwimmt — und ein Geldspielgesetz, das Sportwetten und Casinos getrennt behandelt, dort gar nicht mehr ankommt.
WirWetten ist als deutschsprachige Marke auffällig, weil der Name eine Schweizer oder deutsche Anmutung erzeugt, die die Bewilligungslage nicht deckt. In der Schweiz anbieten darf Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande. Der Name ändert daran nichts. Wer ein Konto eröffnet, weil die Seite vertraut klingt, hat die Bewilligungsfrage mit einem Sprachgefühl beantwortet.
1xBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung mit einer ausländischen Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz und ist wie die übrigen Marken dieser Gruppe von einem DNS-Block nicht ausgenommen. Die Marke ist international bekannt und entsprechend präsent in Vergleichslisten; Präsenz ist keine Bewilligung, und in der Schweiz ist sie es schon gar nicht.
BetOnRed schliesst die Gruppe mit derselben Rechtsstellung ab — keine Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg. Was hier fehlt, fehlt bei allen acht gleich: Es fehlt die Veranstalterbewilligung, und mit ihr die Aufsicht, die Verlustlimiten, das Register der Spielsperren und die Stelle, an die man sich wendet, wenn etwas nicht ausgezahlt wird.
Was in diesen acht Zeilen nicht steht, ist ebenso wichtig wie das, was steht. Über Bonusbedingungen, Einzahlungswege, Auszahlungszeiten oder Limiten dieser Marken sagt die Bewilligungslage nichts, und ein Vergleich, der Zahlen dort hineinschreibt, erfindet sie. Ein Leser, der diese Punkte prüfen will, liest sie in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters — und er liest sie ohne die Rückversicherung, die eine Schweizer Aufsichtsbehörde gibt.
Welche Arten von Grenzen es gibt und wer sie setzt
Das Wort «Limit» bezeichnet drei verschiedene Dinge, und wer sie verwechselt, verwechselt auch die Folgen. Die erste Art ist die Verlustlimite: Sie begrenzt, wie viel über einen Zeitraum verloren gehen darf, gemessen als Differenz zwischen Einsätzen und ausbezahlten Gewinnen. Die zweite ist die Einsatzlimite: Sie begrenzt den einzelnen Wettschein, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Die dritte ist die Einzahlungslimite: Sie begrenzt den Geldfluss auf das Spielkonto, unabhängig davon, wie viel davon tatsächlich gesetzt wird.
Die Reihenfolge, in der diese drei messbar werden, ist die Reihenfolge, in der sie den Spielenden treffen. Die Einzahlungslimite wirkt beim Aufladen. Die Einsatzlimite wirkt am Wettschein. Die Verlustlimite wirkt erst, wenn der Nettoverlust am Monatsende zusammenkommt — sie ist die einzige, die mehrere Wetten und mehrere Tage zusammendenkt. Genau deshalb ist sie die interessantere, und genau deshalb ist sie nicht die einzige, die gesetzlich verlangt wird.
Festgelegt werden sie alle vom Spielenden, nicht vom Staat. Die Verordnung schreibt vor, dass die Veranstalterin ab der Eröffnung des Spielerkontos vom Spieler oder von der Spielerin verlangt, einen oder mehrere Höchstwerte festzulegen, auf die die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste beschränkt werden (Art. 87 Abs. 2 VGS). Der Staat sagt also, dass es Grenzen geben muss. Er sagt nicht, wie hoch sie sind. Ein Anbieter darf deshalb sehr unterschiedliche Obergrenzen anbieten, ohne sich zu widersprechen: Swisslos führt CHF 9’999 für Sporttip, mit CHF 1’000 für Spielende unter 21 Jahren, während die Loterie Romande eine Staffelung aus Tag, Woche und Monat verlangt. Keine dieser Zahlen kommt aus einem Gesetzestext, und keine von ihnen ist eine Landesgrenze.
Diese Unterscheidung ist der Kern der Frage nach einem «Angebot ohne Limit». Ein Limit im Sinne des Gesetzes ist keine Produkteigenschaft, die ein Anbieter weglassen könnte, um sich zu empfehlen. Wer die Selbstbegrenzung streicht, streicht die Bewilligung — und mit ihr alles, was an dieser Bewilligung hängt. Es gibt keinen Schweizer Weg zu einem Sportwettenkonto ohne Höchstwerte. Es gibt nur den Weg ins Ausland.
Was ein Angebot ohne Begrenzung tatsächlich bedeutet
Ein ausländisches Konto ohne Verlustlimite wirkt auf den ersten Blick wie mehr Freiheit. Die Einsätze werden nicht abgewiesen, wenn ein Monatsverlust erreicht wäre, und das Konto fällt nicht in eine Sperre, die in Genf jemand eingetragen hat. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist eine Liste von Dingen, die mit derselben Entscheidung wegfallen.
Wer ein Konto ohne Schweizer Bewilligung führt, verliert die Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Dieses Register ist kein Softwarefeature, sondern die Infrastruktur, die verhindert, dass eine gesperrte Person weiterspielt — es ist auch bei Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein wirksam. Wer sich selbst in dieses Register setzt oder dort geführt wird, will wissen, dass die Tür zu bleibt. Ein ausländisches Konto bleibt von dieser Tür unberührt.
Der zweite Verlust ist der Rechtsweg. Bei einer abgelehnten Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, die den Anbieter verpflichten könnte. Eine ausländische Lizenz bindet den Anbieter gegenüber seiner Behörde, nicht gegenüber seinem Gegenüber in der Schweiz. Ein Verfahren führt man dort, wo das Unternehmen sitzt — ein Punkt, der in der Praxis mehr kostet als die Streitsumme.
Der dritte Verlust betrifft das Geld, das tatsächlich im Spiel bleibt. Auszahlungen bei den bewilligten Veranstalterinnen laufen auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Darlehen oder Vorschüsse an Spielende sind den Veranstalterinnen ebenso untersagt wie Gratisspiele ohne vorgängige Zustimmung der Vollzugsbehörde (Art. 75 Abs. 1 und 2 BGS). Bei einem ausländischen Anbieter richtet sich all das nach dessen eigenen Bedingungen.
Wer den Verlust der Schweizer Bewilligung als Freiheitsgewinn verkauft, verkauft drei Dinge als Produkt: keine Aufsicht, keinen Prozessweg und keinen Registereintrag. Der Betrag, um den es dabei geht, ist ein Grenzwert, den die Wette selbst nicht kennt. Es ist die Grenze, die jemand anderes für ihn gezogen hätte — und manchmal die einzige.
2026 und darüber hinaus: der Schweizer Bewilligungsrahmen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Diese Zuordnung ist keine Formalie, weil sie festlegt, wer prüft: Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt, sondern die interkantonale Aufsicht mit Sitz in Bern ist die Adresse.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) — und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem die gesamte Auslandsfrage hängt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land existiert in der Schweiz nicht als Rechtsgrundlage; sie existiert nur als Etikett auf einer Website.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Damit gibt es in der Schweiz keinen Wettbewerb um Quoten, sondern ein Nebeneinander von zwei Gebietsmonopolen. Der Erlös geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Der Nettogewinn der beiden geht also dorthin, wo er in der Schweiz gebraucht wird — ein Punkt, der bei jeder Diskussion über bessere Quoten auf ausländischen Seiten selten fällt.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Lausanne. Ein Schweizer Anbieter ist also keine abstrakte Grösse, sondern eine Genossenschaft beziehungsweise Gesellschaft mit Sitz im Land, mit Geschäftsbericht, Mitarbeitenden und Verkaufsstellen.
Der Preis dieser Ordnung ist eine geschlossene Liste, und auch sie ist eine Konsequenz. Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es im bewilligten Angebot nicht. Was genau erlaubt ist, steht in der Liste autorisierter Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Probefahrten gar nicht. Eckball- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Das ist die Grenze, die den sehnlichsten Wunsch vieler Spieler betrifft. Wer eine Nischenwette auf einen verlängerten Arm in der 88. Minute sucht, findet sie im bewilligten Angebot nicht, und die Liste wird nicht deshalb länger, weil man sie öfter liest. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des jeweiligen Anbieters: Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur vollständig, und pro Markt ist es nicht garantiert. Wer mit Cash-Out plant, plant mit einer Funktion, nicht mit einem Recht.
Wer ein ausländisches Konto deshalb erwägt, sollte die Grenze der Schweizer Seite genau beziffern können, bevor er den Wechsel als Gewinn verbucht: mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Kombinationen, keine Einsatzobergrenze pro Wettschein. Was auf der Waagschale liegt, ist die Aufsicht selbst — und die Frage, ob man sie braucht.
Wo die Bewilligung endet: der Graubereich des Auslandangebots
Ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu veranstalten ist kein Ordnungsverstoss, sondern eine Straftat. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Diese Unterscheidung ist wichtig und wird oft falsch erzählt: Die Strafnorm richtet sich gegen den Veranstalter, nicht gegen den Wettenden.
Was den Wettenden treffen kann, kommt auf anderem Weg. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung ist also nicht nur ohne Schutz, sondern in einem Extremfall auch ohne Anspruch. Und ein ausländisches Sportwettenkonto führt in eine Steuerfrage, die nichts mit der Wette zu tun hat: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber kantonal unterschiedlich behandelt — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für Fragen der eigenen Situation ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Die Gespa führt keine Liste der ausländischen Anbieter, die etwas zu bieten hätten. Sie führt eine Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und die Gespa nennt Domain-Hopping ausdrücklich als Antwort der Anbieter — blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Zumindest ein grosser internationaler Anbieter steht auf dieser Liste. Aus der Schweiz ist eine blockierte Adresse unerreichbar; die Aufsicht bearbeitet dieses Feld aktiv und laufend.
Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an unerlaubte Wettseiten in der Schweiz nicht — ein Werkzeug dafür existiert hier nicht. Wer mit der Erwartung an eine Einzahlung geht, die Bank werde den Vorgang schon verhindern, verlässt sich auf etwas, das es nicht gibt. Die Kontrolle liegt beim Nutzer und bei der Domain-Sperre, und die Domain-Sperre ist die schwächere von beiden.
Der ehrliche Vergleich lautet also nicht «sicher hier, gefährlich dort». Er lautet: Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz — Aufsicht, Sperrregister, Verlustlimiten, Rechtsweg — bei nur zwei Veranstalterinnen, einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Märkte, einer Wohnsitzvoraussetzung und einer Identitätsprüfung. Nicht bewilligt heisst: kein Schweizer Schutz, kein Register, kein Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Und keine der beiden Optionen ist die sichere Wahl, nur weil man sie gewählt hat.
Wie ein Schweizer Spielerkonto entsteht
Der Weg zu einem Konto bei Swisslos beginnt nicht beim Wettschein. Er beginnt bei Ausweis und Adresse. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Prüfung hat eine unangenehme Folge für jeden Umweg, den man sich ausdenkt. Eine Registrierung mit Adresse eines Bekannten im Vertragsgebiet scheitert an der Gegenprüfung, und eine zweite Registrierung scheitert an der Einmaligkeit. Dass es ein Konto pro Person gibt, entspricht einer Vorgabe: Ein Spielerkonto setzt eine verifizierte Identität voraus. Anonyme Mehrfachkonten sind im bewilligten Schweizer Angebot nicht vorgesehen, und wer über einen Zweitaccount nachdenkt, arbeitet gegen eine Regel, die genau das verhindern soll.
Der Aufwand lohnt eine ehrliche Bilanz. Die Registrierung dauert länger als bei einer ausländischen Seite — Ausweis, Adressabgleich, dann erst Verlustlimiten. Dafür ist danach klar, wem man gegenübersteht, welche Stelle prüft und an wen man sich wendet. Ein Wettender, der diese Reihenfolge als Hindernis erlebt, sollte sie einmal gegen die Alternative stellen: eine Anmeldung in fünf Minuten ohne jede Prüfung, bei einem Anbieter, der in der Schweiz nicht tätig sein darf. Die Mühe ist der Preis des Rechtsschutzes.
Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch das ist Teil der Bewilligungslogik: Kontrolle der Beteiligten, nicht nur des Kontos.
Was der Kontoeröffnung folgt, ist der Zugang zu Einsätzen, Gewinnen und Nettoergebnis (Art. 87 Abs. 1 VGS). Das klingt nach Selbstverständlichkeit. Es ist eine der wenigen Stellen, an denen ein Schweizer Spielerkonto einen Vorteil hat, der sich messen lässt: Der Nettoverlust des laufenden Monats ist sichtbar, während man ihn noch beeinflussen kann. Bei einer ausländischen Plattform existiert diese Anzeige, wenn deren Oberfläche sie vorsieht.
Spielerschutz: wann die Grenzen wirken und wann sie greifen
Der Spielerschutz in der Schweiz ist keine Liste von Verboten. Er ist ein Mechanismus mit unterschiedlichen Reaktionszeiten — und die Reaktionszeiten sind das, was ein Wettender im Ernstfall tatsächlich spürt.

Die Regel, die alles andere trägt, ist asymmetrisch. Selbst bestimmte Höchstwerte müssen jederzeit angepasst werden können, und die Verordnung macht daraus zwei unterschiedliche Fristen: Die Senkung eines Höchstwerts wird unmittelbar wirksam, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden (Art. 87 Abs. 4 VGS). Der Gedanke ist offensichtlich. Wer weniger spielen will, wird nicht aufgehalten. Wer mehr spielen will, muss warten. In der Praxis heisst das: Ein Impuls am Samstagabend kann eine Grenze nach unten verschieben und keine nach oben.
Die beiden Veranstalterinnen verschärfen diese Frist in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden. Bei Swisslos werden gesenkte Limiten sofort wirksam, Erhöhungen erst nach Ablauf von 72 Stunden; bei der Loterie Romande gilt dieselbe Staffelung, und obligatorische Limiten lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben. Die gesetzliche Frist von 24 Stunden ist damit in beiden bewilligten Häusern deutlich unterschritten — zugunsten des Spielenden. Wer beim Vergleich mit ausländischen Seiten wissen will, was er aufgibt, hat hier eine Zahl: drei Tage Wartezeit sind kein Nachteil, sondern der eingebaute Puffer.
Aus derselben Logik folgt die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Unaufhebbarkeit vor Fristablauf ist die eigentliche Konstruktion: Eine Sperre, die man am nächsten Tag zurücknehmen kann, ist keine. Bei einer Sperre, die ins Register eingetragen wird, ist der Schutzbereich bewusst grösser als die eine Plattform, auf der man ihn ausgelöst hat.
Ergänzend müssen Veranstalterinnen von Online-Spielen ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg anbieten, für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten und wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS). Der Unterschied zur Spielsperre liegt in der Dauer und im Gewicht: der Ausstieg ist befristet und selbst gewählt, die Sperre unbefristet und im Register. Wer 30 Tage Abstand braucht, braucht keine Sperre. Wer weiss, dass 30 Tage nicht reichen, sollte den Ausstieg nicht löffelweise nehmen — die Frist endet von selbst, ob man will oder nicht.
Eine vierte Grenze betrifft das Spielen gegen fremdes Geld: Veranstalterinnen dürfen Spielenden weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren (Art. 75 Abs. 1 BGS). Kein Kreditrahmen, kein Vorschuss auf die nächste Einzahlung. Das klingt selbstverständlich und ist eine der schärfsten Trennlinien zwischen bewilligtem Angebot und einer Plattform, deren Bedingungen niemand prüft.
Was Art. 87 Abs. 3 VGS erlaubt, ist die eine Lockerung im System. Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen, muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten. Der Satz hat zwei Hälften, und die zweite ist die wichtigere: Die Festlegung darf entfallen, die Möglichkeit nie. Eine Plattform, die Spielenden keine Höchstwerte abverlangt und ihnen auch keinen Zugang dazu gibt, erfüllt die Vorschrift nicht — sie umgeht sie. Der Verzicht ist eine Erlaubnis für den Anbieter, nicht ein Recht des Spielers auf ein Konto ohne Grenzen, und er betrifft Grossspiele mit geringem Gefährdungspotenzial, nicht das Sportwettenangebot der beiden Veranstalterinnen.
Alle Angaben, die eine bestimmte Altersgrenze oder eine Limitenhöhe nennen, stammen aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin und können sich mit deren Reglementsänderungen verschieben — wer sie nutzt, findet die aktuelle Fassung auf der Seite des Anbieters und die Rechtsgrundlage in der Geldspielverordnung.
Was das für einen Wettenden bedeutet, der vor allem «ohne Limit» sucht: Die Schweiz bietet ihm keine grenzenlose Freiheit, sondern eine begrenzte mit sehr schneller Bremse nach unten und einer langen Verzögerung nach oben. Wer diese Asymmetrie als Einschränkung erlebt, sollte sich fragen, wann genau sie ihn stören würde — bei einem Gewinnimpuls, einer Pechsträhne oder einem Abend, an dem er aufhören wollte und es nicht tat. Für den ersten Fall ist sie lästig. Für die anderen beiden ist sie der Grund, warum es sie gibt.
Wenn die Limite mehr kostet als sie schützt
Limiten sind nicht nur Schutz, sie sind auch Reibung, und die Reibung verteilt sich ungleich. Wer mit CHF 1’000 im Monat spielt und seine Verlustlimite auf CHF 500 setzt, merkt sie selten. Wer dieselbe Grenze bei CHF 5’000 Monatsbudget setzt, trifft sie regelmässig, und zwar nicht im Verlustfall, sondern mitten in einer Serie. Das ist die unspektakuläre Wahrheit über selbst gesetzte Grenzen: Sie stören nicht die Risikofreudigen, sondern die Aktiven.
Der zweite Reibungspunkt ist die Einsatzobergrenze pro Wettschein. CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip und ein Höchsteinsatz von CHF 500 bei Jouez Sport begrenzen nicht das Monatsvolumen, sondern die Grösse des einzelnen Zettels. Wer seine Wette normalerweise in zwei Scheine teilt, wird davon nicht berührt. Wer mit einer einzigen Wette arbeiten will, stösst an eine Decke, die nichts mit seinem Verlustrisiko zu tun hat, sondern mit dem Aufsichtsrahmen, und die Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann.
Der dritte Punkt betrifft die Gewinndeckel. Ein Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 für die Gesamtgewinne eines Multiples klingen nach Zahlen, die nur Buchhalter interessieren. Sie werden real, wenn ein Multiple aus vielen Aussenständen zusammenkommt: Der Deckel begrenzt den Ertrag, aber nicht den Einsatz, und ein Kunde, der einen langen Multiple über den Deckel hinaus spielt, hat den zusätzlichen Aufwand ohne zusätzlichen Anspruch getragen. Das ist der einzige Punkt in diesem Abschnitt, an dem die Limite gegen den Spielenden arbeitet statt für ihn — und sie arbeitet asymmetrisch.
Wer die Grenzen prüfen will, bevor er sie setzt, findet sie in den Bedingungen der Veranstalterin: die Verlustlimitenstaffelung, die Einzahlungslimite und die Höchstwerte pro Wettschein. Was sie kosten, lässt sich beziffern.
Der Höchsteinsatz für eine Kombinationswette bei Sporttip beträgt CHF 1’000, und die Auszahlungsquote des Marktes, die über Dauer und nicht über den Einzeltipp wirkt, ist mit dem Quotenschlüssel benennbar: die Quote aller Ausgänge eines Marktes zusammen, also 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt dieser Quotenschlüssel bei 95 Prozent, und die Marge des Buchmachers — der Anteil jedes gesetzten Frankens, der im Markt bleibt — bei 5 Prozent. Eine Wette von CHF 1’000 auf 1.90 bringt im Erfolgsfall CHF 1’900 zurück, davon CHF 900 Nettoertrag; unter denselben Annahmen kostet ein vollständig gespieltes Monatsbudget von CHF 1’000, einmal umgesetzt in diesem Markt, im Durchschnitt rund CHF 50 — und diese Zahl ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis.
Ohne Mechanismus gegen dauerhafte Nutzung, ohne Ertragssteuer und unter einem Selbstkontrollregime wirkt sie auf jede Wette eines Monats, nicht auf einen einmaligen Vorgang. Wer dieses Monatsbudget nicht einmal umsetzt, sondern mehrfach, vervielfacht den durchschnittlichen Kostenanteil: ein zweiter Durchlauf eines Monatsbudgets von CHF 1’000 im selben Markt kostet im Durchschnitt weitere CHF 50, ein zehnter zehnmal so viel. Werte mehrere solcher Vorgänge, so steigt die Zahl linear mit dem umgesetzten Betrag und nicht mit der Zahl der einzelnen Wetten. Es sind auch nicht die Quoten der Schweizer Anbieter, sondern die des Beispielmarktes. Die Aussage des Bandes lautet deshalb nicht «50 Franken pro Monat für jeden», sondern «rund 50 Franken für alle 1’000 Franken, die gesetzt werden». Genau das ist der Punkt, an dem eine Schweizer Limite und eine fehlende Limite sich messbar unterscheiden. Bei 1.90/1.90 über zwei Ausgänge liegt die Auszahlungsquote bei 95 Prozent, bei ungünstigeren Quoten sinkt sie und die Marge steigt.
Das ist die zentrale Zahl dieser Seite, und sie rückt die Frage nach dem Limit in ein anderes Licht. Wer nach einem Anbieter ohne Limiten sucht, sucht in Wahrheit nach einem Ort, an dem er seinen Monatsbetrag schneller verlieren kann. Der Buchmacher verdient an jedem Umsatz, unabhängig davon, wer gewinnt. Ob dies als Vor- oder Nachteil zählt, entscheidet der einzelne Wettende. Das ist keine Warnung und kein Vorwurf an ausländische Anbieter — es ist die Arithmetik eines jeden Buchmachers, des bewilligten wie des nicht bewilligten.
Wo die Entscheidung ankommt
Die Schweizer Lösung gibt dem Spielenden mehr von dem, was er im Zweifel nicht will, und weniger von dem, was er im Augenblick will. Das ist keine Marketingaussage, sondern die Bilanz aus allem oben.
Der Weg mit Schweizer Bewilligung liefert Aufsicht, Registereintrag, sofortige Limiten Senkung, 72 Stunden Verzögerung bei jeder Erhöhung, Rechtsschutz bei Streit und Steuerfreiheit unterhalb der Schwellen. Er verlangt dafür Ausweis und Adresse, verlangt Limiten vor dem ersten Einsatz, beschränkt die Sportarten auf eine veröffentlichte Liste und die Einsätze auf einen Betrag pro Wettschein.
Der Weg ohne Bewilligung liefert das Gegenteil in derselben Reihenfolge. Keine Meldung, kein Formular, kein Deckel auf dem einzelnen Zettel — und dafür keinen Ansprechpartner, wenn es klemmt, keinen Eintrag, wenn man aufhören will, und einen Umsatz, den der Buchmacher genauso verdient wie jeder andere.
Es geht bei dieser Wahl nicht um Risikofreude. Wer auf der Suche nach einem Anbieter ohne Limiten unterwegs ist, sucht nicht nach dem Gegenteil von Schutz, sondern nach einer fehlenden Verzögerung. Der ehrliche Umgang mit dieser Frage besteht nicht darin, sie wegzuerklären, sondern sie zu beziffern: Die 50 Franken pro 1’000 Franken Umsatz fallen bei jedem, und die drei Tage Wartezeit bei der Erhöhung fallen nur bei dem, der erhöhen will.
Für die grosse Mehrheit der Wettenden in der Schweiz ist das Angebot der beiden bewilligten Häuser ausreichend. Wer nur gelegentlich setzt, merkt die Marktbegrenzung kaum und die Einsatzgrenze gar nicht; wer Gelegenheitswetten platziert, verliert nichts. Das kippt an genau zwei Stellen: bei Sportarten und Märkten, die in der veröffentlichten Liste fehlen, und bei der Grösse des einzelnen Wettscheins. Wer dort ansteht, muss entscheiden, ob ihm diese zwei Dinge wichtiger sind als die Verbindung zum Sperrregister und ein durchsetzbarer Anspruch. Diese Entscheidung kann ihm niemand abnehmen. Sie sollte aber getroffen werden, bevor das Konto steht — und nicht in der Nacht, in der der Nettoverlust schon nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Häufige Fragen zu Wetten ohne Limit in der Schweiz
Welche Limiten müssen vor dem ersten Sporttip-Tipp gesetzt werden, und wie hoch ist die Obergrenze?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ohne gesetzte Verlustlimiten ist die Teilnahme nicht möglich.
Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?
Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach Ablauf von 72 Stunden. Gesetzlich verlangt die Verordnung nur, dass eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden wirksam wird; Swisslos und die Loterie Romande legen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden fest. Für den Spielenden ist die Abweichung günstig.
Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und Wallet-Grenzen?
Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Der Staat verlangt nur, dass Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden. Konkrete Zahlen kommen von den Veranstalterinnen: Bei der Loterie Romande dürfen innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 aufs Wallet geladen werden, und das Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen. Einzahllimiten der Swisslos-Früherkennung kann der Teilnehmer nicht selbst ändern.
Was geht verloren, wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?
Es entfallen die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Pflicht des Anbieters zu Verlustlimiten. Ausländische Lizenzen entfalten in der Schweiz keine Wirkung. Zudem sind Gewinne ausländischer Anbieter kantonal steuerbar — die Praxis des Kantons Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.
Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Rechtslage – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
