Impressum – kartenzahlungwetten

Dieses Impressum gehört zu einer Website, die Zahlungsmöglichkeiten bei Sportwetten für Leserinnen und Leser in der Schweiz vergleicht. Es legt offen, wer hinter kartenzahlungwetten steht und wie die Inhalte zustande kommen.

Gegenstand der Website

Redaktionell informiert kartenzahlungwetten über Sportwetten. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen und keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage gibt es nicht.

Anbieterin

Unter kartenzahlungwetten.com sind Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkten Kontakt abrufbar. Das entspricht Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.

Rechtsrahmen für Sportwetten in der Schweiz

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen, über die die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern wacht. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für Geldspiele, die hier nicht bewilligt sind, darf nicht geworben werden (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Haftung für Inhalte

Die Redaktion recherchiert sorgfältig und überprüft die Beiträge regelmässig. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich jedoch laufend, sodass die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin vorgehen. Eine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage dieser Inhalte übernimmt kartenzahlungwetten nicht.

Haftung für Links

Fremde Websites wurden beim Verlinken geprüft. Spätere Änderungen liegen ausserhalb des Einflusses der Redaktion; verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin. Wird ein Inhalt als rechtswidrig bekannt, wird der Link entfernt.

Urheberrecht

Texte, Tabellen und Grafiken der Website schützt das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG). Jede Verwendung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.

Hilfe bei Spielsucht

Sportwetten können süchtig machen. Wer bei sich oder Angehörigen Anzeichen exzessiven Geldspiels erkennt, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und die Beantragung einer Spielsperre möglich.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»