Sportwetten-Gewinne sind in der Schweiz steuerfrei – bis der Freibetrag endet

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa geprüft.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Ein Gewinn aus einer Sportwette ist in der Schweiz kein steuerbarer Einkommensfall, solange er unter dem Steuerfreibetrag liegt. Das ist die kurze Antwort, und sie gilt für jede Wette bei Sporttip oder Jouez Sport. Ein einzelner Gewinn über dem Freibetrag wird dagegen zum Steuerfall, zunächst bei der Auszahlung, dann in der Steuererklärung. Die längere Antwort hängt an einer Bedingung, die kaum jemand auf dem Wettschein sucht: ob der Veranstalter überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung verschwindet der Freibetrag nicht, er wird durch die kantonale Steuerpraxis ersetzt, und die kennt keine Untergrenze.

Die Reihenfolge, in der dieser Text die Sache abarbeitet, folgt der Reihenfolge, in der die Fragen auftauchen. Zuerst, welcher Anbieter überhaupt welche Folgen auslöst. Dann, was die Steuerfreiheit eigentlich ist. Dann, wo sie aufhört. Und schliesslich, was das Ganze mit den Limiten zu tun hat, die ein Spielender selbst setzt.

Die Steuerfolgen im Anbietervergleich: zehn Plattformen, zwei Bewilligungen

Wer die Steuerfolge einer Wette prüfen will, landet zuerst bei der Frage, wer die Wette veranstaltet hat. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide sind für unterschiedliche Landesteile zugelassen. Alles andere, was ein Schweizer Spielender im Netz an Sportwetten findet, läuft ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne Schweizer Rahmen.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Der Vergleich beginnt deshalb nicht mit Quoten, sondern mit Bewilligungen. Die folgende Übersicht stellt die zehn Plattformen zusammen, die auf dieser Seite besprochen werden, mit dem, was über ihren Status bekannt ist. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern ist das die Bewilligung selbst; bei den ausländischen Marken ist es der Hinweis, dass eine solche fehlt, und die Angabe, ob überhaupt eine Bewilligung genannt wird.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung nachgewiesen

Die Spalte mit der Bewilligung sieht auf den ersten Blick mager aus. Sie ist der eigentliche Inhalt dieses Vergleichs. Bei den unteren acht Zeilen steht in der dritten Spalte nichts, was sich prüfen liesse, und das ist kein Erhebungsfehler, sondern die Auskunft: Wer keine Bewilligung nennen kann, deren Wirkung sich in der Schweiz entfaltet, fällt aus dem Steuerregime für bewilligte Grossspiele heraus. Eine ausländische Bewilligung, egal aus welchem Land, entfaltet nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz.

Was diese Rangfolge für den Einzelnen bedeutet, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Je tiefer eine Plattform in der Übersicht «Die Steuerfolgen im Anbietervergleich» steht, desto mehr Verantwortung wandert vom Veranstalter zum Spielenden. Bei Sporttip und Jouez Sport zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer ab, wenn sie anfällt, und stellt den Ausweis darüber aus. Bei den acht Marken ohne Bewilligung gibt es niemanden, der das für den Gewinner tut.

Wie die Reihenfolge zustande kommt: Bewilligung vor Quote

Verglichen wird hier auf drei Ebenen, und sie stehen in einer festen Rangordnung zueinander. Die erste ist der bewilligungsrechtliche Status: Darf der Veranstalter in der Schweiz überhaupt Sportwetten durchführen, und unterliegt er der Aufsicht der Gespa? Die zweite ist die steuerliche Behandlung, die daraus folgt: Freibetrag, Verrechnungssteuer, Einsatzabzug, alles an das bewilligte Grossspiel geknüpft. Die dritte ist die praktische Seite für den Einzelnen: ob ein Spielerkonto überhaupt eröffnet werden kann, weil der Veranstalter nur Personen aus seinem Gebiet aufnimmt.

Eine Quote, so hoch sie sein mag, steht in dieser Rangordnung nicht oben. Sie ist das sichtbarste Merkmal eines Anbieters und das einzige, das sich in Sekunden vergleichen lässt, weshalb sie in der Werbung die erste Geige spielt. Für die Frage, was von einem Gewinn am Ende übrig bleibt und wer ihn besteuert, ist sie bedeutungslos. Der Steuerfreibetrag hängt nicht an der Quote, sondern am Veranstalter.

Wer die Tabelle als Einkaufsliste liest, liest sie falsch. Sie erklärt, warum ein Vergleich, der die Steuerfolge zum Massstab nimmt, mit zwei Namen beginnt und mit acht Namen endet, die alle denselben Status tragen. Dass acht Marken in derselben Zeile stehen, ist keine Häufung von Zufällen, sondern die Folge davon, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben.

Wer wo überhaupt ein Konto eröffnen kann

Die beiden bewilligten Veranstalter sind keine nationalen Anbieter, sondern regionale. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Ein Zuzüger aus dem Ausland merkt das erst bei der Registrierung, und für einen Spielenden in Genf ist Sporttip keine Option, während Jouez Sport für ihn die naheliegende ist. Für wen die Steuerfreiheit nach Schweizer Regeln überhaupt praktisch wird, entscheidet also zuerst die Wohnadresse und erst danach die Frage, ob die Wette gewinnt.

Was die Steuerfreiheit bei Sportwetten in der Schweiz bedeutet

Gewinne aus Grossspielen, und die Sportwette ist eines, unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. So steht es in Artikel 24 Buchstabe ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, und die Eidgenössische Steuerverwaltung fasst es in ihren Steuermäppchen zur Einkommenssteuer in derselben Form zusammen. Der Freibetrag ist nicht ein Rabatt auf die Steuer. Er ist die Schwelle, unterhalb derer es gar keinen Steuerfall gibt.

Der Betrag ist nicht stabil, und das ist keine Nebensache. Er wird jährlich an die Teuerung angepasst, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression, und massgebend ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt für Gewinne aus Grossspielen eine Reihe: CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Für die Steuerperiode 2024 formuliert die Verwaltung den Beginn der Steuerbarkeit entsprechend mit «ab 1’056’601 Franken».

Wer diese Zahlenreihe liest und an eine Grenze denkt, die er einmal nachschlägt und dann kennt, denkt an die falsche Zahl. Der Freibetrag, der in einer Steuererklärung für das laufende Jahr gilt, ist der Betrag des Jahres, in dem der Gewinn angefallen ist, nicht der Betrag, der beim Nachschlagen gerade aktuell wirkt.

Was der Freibetrag mit einem normalen Wettkonto zu tun hat

Ein Wettkonto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter und der Freibetrag haben im Alltag nichts miteinander zu tun. Der Einzel- oder Kombinationswettsatz bei Sporttip bewegt sich zwischen CHF 1 und CHF 1’000, bei einer Systemwette bis CHF 10’000, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit solchen Einsätzen spielt, erreicht die Millionenschwelle in einem Einzelgewinn nicht, und für ihn ist die ganze Steuerfrage eine Frage, die sich nie stellt.

Das ist die unspektakuläre Wahrheit hinter einer Überschrift, die nach einem Steuerthema aussieht. Für die grosse Mehrheit der Spielenden heisst «steuerfrei» nicht, dass sie etwas nicht zahlen müssen, was sie sonst zahlen würden, sondern dass die Frage nach der Steuer auf einen Gewinn aus einer bewilligten Sportwette für sie nicht entsteht. Wer eine Kombiwette über drei Spiele und CHF 20 Einsatz spielt, hat mit Artikel 24 Buchstabe ibis nichts zu tun.

Interessant wird es für die kleine Gruppe, die eine Systemwette mit hohem Einsatz durchbringt, oder für den Fall, dass eine einzelne Wette mit grossem Einsatz auf eine hohe Quote trifft. Dann greifen die Regeln, die im nächsten Abschnitt stehen, und dann ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und dem bei den Staats- und Gemeindesteuern zu kennen.

Was ein Gewinn über dem Freibetrag tatsächlich auslöst

Steuerbar ist nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der über dem Freibetrag liegt. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar, nicht die ganze Summe und nicht die Hälfte davon. Das ist die Steuerpraxis des Kantons Thurgau, die diesen Mechanismus an einem Beispiel durchrechnet und dabei beide Schwellen nebeneinanderstellt: der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern beträgt im Kanton Thurgau CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000.

Zwei Schwellen, zwei Steuern, ein Gewinn. Wer glaubt, es gebe «den» Freibetrag, wird bei der ersten Steuererklärung nach einem grossen Gewinn eines Besseren belehrt. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ist nicht gross, aber die Zuständigkeiten sind es.

Bei der Auszahlung greift der Veranstalter zu. Swisslos zieht bei Gewinnen über dem Steuerfreibetrag die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind nach dieser Regel CHF 50’000 steuerpflichtig.

Die abgezogene Verrechnungssteuer ist keine endgültige Steuer, und wer sie als solche behandelt, verliert Geld. Sie lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Wer den Gewinn verschweigt, um die Verrechnungssteuer nicht zu thematisieren, verliert sie.

Der Freibetrag als Rechnung: was bei einem einzelnen Gewinn durchkommt

Die beiden Schwellen lassen sich an einem durchgerechneten Beispiel greifen. Angenommen, jemand setzt CHF 100 auf eine Einzelwette zur Quote 2.00; die Quote steht hier als Beispiel und ist kein Angebot irgendeines Veranstalters. Gewinnt die Wette, zahlt sie CHF 100 × 2.00 = CHF 200 zurück, der Nettoertrag liegt bei CHF 100.

Steuerlich passiert bei diesem Gewinn nichts. Er bleibt weit unter beiden Schwellen. Wo die Bundessteuer-Schwelle von CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 ins Spiel kommt, lässt sich mit demselben Einsatz durchspielen: Um sie mit einer Einzelwette zur Quote 2.00 zu erreichen, brauchte es einen Einsatz von mehr als CHF 1’071’000, also mehr als das 10’710-Fache des Beispiels. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Wetten zu einem Gesamtpreis, weshalb eine Kombination aus mehreren Spielen mit demselben Einsatz höher hinausreicht als eine Einzelwette. Der Beispielgewinn von CHF 100 netto braucht dagegen eine Kombination, deren Gesamtquote die Schwellensumme übersteigt, um überhaupt in die Nähe des Steuerfalls zu kommen.

Was bei einem Treffer über der Schwelle hängen bleibt, hängt davon ab, wie weit darüber er liegt. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerbar. Auf diesem steuerbaren Teil liegt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, was einen Abzug von CHF 70’000 ergibt. Der Betrag, der nach diesem Abzug ausgezahlt wird, liegt also um diesen Betrag unter dem Gewinn, und die Verrechnungssteuer wird erst mit der Steuererklärung zurückgeholt. Es bleibt ein Band: Unterhalb der Schwelle ist der ganze Gewinn steuerfrei und nichts wird abgezogen; knapp darüber ist nur die Spitze steuerbar; weit darüber wächst der steuerbare Teil, bis er sich dem ganzen Gewinn nähert.

Das steuerbare Einkommen aus einem solchen Gewinn kann der Gewinner um Einsätze mindern. Bei Grossspielen sind Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns abziehbar, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 für 2024, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne; so steht es in Artikel 33 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Für 2025 nennt der Kanton Thurgau in seiner Steuerpraxis höchstens CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 Prozent je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Der Einsatzabzug ist gegenüber dem Gewinn, um den es hier geht, ein Rundungsfehler. Er hilft dem Gewinner in einer Grössenordnung von ein paar Tausend Franken, während die Steuer auf dem steuerbaren Teil über einem vier- oder fünfstelligen Betrag liegt, sobald der Gewinn die Schwelle klar überschreitet. Wer den Abzug als Argument für hohe Einsätze liest, hat die Grössenordnungen vertauscht.

Die Rechtslage: wovon die Steuerfreiheit abhängt

Die Steuerfreiheit bei Sportwetten ist in der Schweiz an den Veranstalter geknüpft, nicht an die Wette. Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und in Artikel 3 Buchstaben c und e definiert wird. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos, nicht die Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Artikel 4 BGS sagt, dass sie nur in der Schweiz gilt. Das ist der Satz, an dem sich entscheidet, ob eine Wette unter Schweizer Steuerregeln fällt oder unter etwas anderes.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn aus Sportwetten ist vollständig für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, wie Artikel 106 Absatz 6 der Bundesverfassung verlangt, und die Gespa legt dazu jährlich einen Bericht vor.

Diese Konstruktion erklärt, warum die Steuerfrage in der Schweiz so eigen aussieht. Es gibt keinen offenen Markt mit vielen Bewilligungen, über deren Inhaber man sprechen müsste. Es gibt zwei, und die Zuständigkeit teilt sich nach Sprachregion. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat einen Veranstalter; wer in der Westschmweiz wohnt, den anderen.

Was überhaupt bewettet werden darf

Der bewilligte Veranstalter darf nicht beliebig viel anbieten. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, und diese Liste stützt sich auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt.

Die Liste hat ihre Eigenheiten, und sie sind für den Spielenden wichtiger als ihr trockener Charakter vermuten lässt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; dasselbe gilt für Frauenwettbewerbe. Ranking-Wetten sind nur zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, und eine Esport-Sektion existiert nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Wer aus dem Ausland ein reichhaltigeres Wettprogramm kennt, merkt beim Wechsel zu einem Schweizer Veranstalter sofort, dass die Auswahl schmaler ist. Das ist der Preis der Bewilligung, und er wird an der Kasse bezahlt, nicht in der Steuererklärung. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters; bei Sporttip umfasst er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur die vollständige Auszahlung, und ist nicht für jeden Markt garantiert.

Warum eine ausländische Bewilligung hier nichts bewertet

Gegen ausländische Anbieter spricht nicht ihre Quote und nicht ihr Wettprogramm, sondern die Tatsache, dass ihre Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat. Artikel 4 BGS lässt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gelten; eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren.

Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich der Grund für die schlechte: Stehen dem Spielenden keine Sanktionen gegenüber, fehlt ihm auch jeder Anspruch auf Schutz und auf eine Fair-Play-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Bei den Geldern kommt die Steuerfrage zurück. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes dieser Steuer unterliegen. Gewinne aus illegalen oder unbewilligten Spielen unterliegen ihr ebenfalls. Die kantonale Praxis entscheidet dann, was mit dem Gewinn geschieht. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar.

Das ist der Satz, an dem die verbreitete Vorstellung von der steuerfreien Sportwette zerbricht. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 existiert, aber er gilt für das bewilligte Grossspiel. Die zuständige kantonale Steuerbehörde entscheidet im Einzelfall, und wer in einem Kanton mit dieser Praxis wohnt, für den ist ein Gewinn bei einer ausländischen Marke vom ersten Franken an steuerbares Einkommen. Von einer steuerfreien Wette kann dann keine Rede sein.

Kleinspiele bilden einen eigenen Fall. Gewinne daraus, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind; das folgt aus Artikel 24 Buchstabe iter des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Die Zulassung entscheidet also auch hier, und sie entscheidet in beide Richtungen.

Die Schwellen sind kantonal verschieden

Es gibt nicht einen Steuerfreibetrag, sondern einen bundesrechtlichen und kantonale daneben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist in ihrer Übersicht für die Steuerperiode 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Million aus, für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Million. Wer in einem Kanton an der unteren Kante dieser Reihe wohnt, gerät mit einem Gewinn in den Steuerfall, der in einem anderen Kanton noch unter der Schwelle liegt.

Die Differenz zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 wirkt klein, und für den betroffenen Gewinner ist sie es auch im Verhältnis zum Gewinn. Sie entscheidet aber darüber, ob ein Teil des Gewinns überhaupt steuerbar wird, und sie ist der Grund, weshalb auf dieser Seite kein einzelner kantonaler Betrag als der richtige genannt wird. Die Schwelle des Wohnsitzkantons gilt, nicht die eines Nachbarkantons und nicht die, von der ein Bekannter gehört hat.

Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer als auch zu den Staats- und Gemeindesteuern, gehören an die zuständige kantonale Steuerbehörde. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer richten sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Für eine verbindliche Einschätzung der persönlichen Situation ist eine individuelle Steuerberatung empfehlenswert, da die steuerliche Einordnung von der konkreten Einzelfallprüfung abhängt.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer auf einem Wettschein oder in einer Abrechnung eine Position sucht, die den Einsatz verteuert, sucht vergeblich. Die Abgaben, die bei einer Wette anfallen, kommen an einer anderen Stelle heraus: aus dem Bruttospielertrag.

Spielerschutz: was Limiten und Spielsperre mit einem Gewinn zu tun haben

Wer auf einen grossen Gewinn hofft, sollte vorher wissen, wie das Konto funktioniert, über das er läuft. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist es ein Konto mit Identitätsprüfung. Wer einen Gewinn erhält, erhält ihn auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Ein Wettschein ist immer mit einer Person verbunden, die auch die Steuererklärung unterschreibt.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Die Registrierung verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer meint, mit zwei Konten das Spiel limitieren zu können, stösst an dieselbe Prüfung.

Limiten: wer sie setzt und warum

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die eigentliche Funktion dieser Regel. Wer seine Limite erhöhen will, weil er überzeugt ist, es sei die Nacht des grossen Gewinns, muss drei Tage warten, und die Überzeugung hält selten so lange. Eine Limite zu senken hilft sofort, eine zu erhöhen nicht, und das ist keine Schikane, sondern die einzige Bremse, die nicht vom Spielenden selbst gedrückt werden muss. Einzelne Spielerkonten sind nicht überall gleich; wer sich heute registriert, liest die Bedingungen, die gelten.

Die Spielsperre ist die zweite Ebene. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Wer während einer Sperre spielt, kann seinen Gewinn verlieren, und das ist die härteste Folge des ganzen Systems.

Ein grosser Gewinn ändert an diesen Regeln nichts. Der Freibetrag ist keine Erlaubnis zur Erhöhung der Verlustlimite, und eine Spielsperre gilt weiter, wenn das Konto geplatzt ist und das nächste eröffnet werden soll. Wer in der Nacht eines grossen Treffers den Verlust der Nacht davor vergisst, merkt es am folgenden Morgen, wenn die Limite unverändert dasteht.

Was den bewilligten Vertrieb von dem im Ausland unterscheidet

Der Schweizer Sportwettenvertrieb läuft zu einem erheblichen Teil über Verkaufsstellen, und dort ist der Schutz lockerer als es die Regeln nahelegen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Verkaufsstellen als streng kontrolliertes Umfeld beschreibt, beschreibt einen Anspruch und nicht die geprüfte Wirklichkeit. Am Schalter hilft die Altersregel nur, wo jemand nachschaut.

Gegen unlicensed Angebote gibt es in der Schweiz eine Zugangssperre, aber keine Sperre des Zahlungswegs: Swisslos und die Loterie Romande sind die einen, die Sperrliste der Gespa ist das andere Instrument. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockiert wird der Zugang, nicht die Bezahlung; wer eine Zahlung an eine blockierte Adresse leistet, wird nicht von einer Bank aufgehalten.

Dass eine Domain auf der Liste steht, heisst nicht, dass ein Anbieter dauerhaft verschwunden ist. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Für die Steuerfrage ist das die wichtigste praktische Folge des ganzen Abschnitts: Ein Veranstalter, dessen Domain gewechselt wird, während ein Gewinn ausgezahlt werden soll, ist kein Veranstalter, bei dem ein Auszahlungsanspruch angenehm zu verfolgen ist.

Die Spielsuchtabgabe zeigt, woher das Geld für die Prävention kommt, und wohin es nicht fliesst. Sie beträgt bei Swisslos 0,5 Prozent des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; für 2025 sind das CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen: CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Millionen, nach CHF 122 Millionen im Jahr 2024. Wer in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnt, sieht einen Teil dieser Summen in lokalen Projekten wieder; wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, trägt zu nichts davon bei.

Die geprüften Veranstalter und die Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Abschnitte gehen die zehn Plattformen in derselben Reihenfolge durch wie die Übersicht. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen vorn, weil an ihnen die Steuerfreiheit hängt. Die acht ausländischen Marken stehen danach, und bei ihnen beschränkt sich die Darstellung auf das, was über sie bekannt ist: ihren Status ohne Schweizer Bewilligung und das, was daraus folgt. Was diese Marken an Quoten, Märkten oder Zahlungswegen anbieten, steht hier nicht, weil dazu nichts bekannt ist und eine Vermutung darüber wertlos wäre.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der die Steuer selbst abzieht

Swisslos betreibt seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Hinter dem Angebot steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Aufsichtsrechtlich steht sie unter der Gespa, im Besitz einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz.

Für die Steuerfrage ist Swisslos der einzige Veranstalter, bei dem die ganze Kette in einer Hand liegt. Der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer beträgt für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, und wer darüber liegt, bekommt den Steuerabzug an der Quelle zu spüren: Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig.

Ein Konto lässt sich nur eröffnen, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet liegt und keine Spielsperre besteht. Das Gebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, dazu Tessin und Liechtenstein; die Westschweizer Kantone gehören nicht dazu. Die Schweiz kennt keine feste Einzahlungsgrenze von Staats wegen, dafür die Limiten des Veranstalters: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; die Limiten kann Swisslos jederzeit ändern, und eine Wette darüber wird nicht angenommen.

Was hier den Ausschlag gibt, ist die Kombination aus Kleinheit und Lückenlosigkeit. Die Limiten sind tief genug, dass die Millionenschwelle im Einzelgewinn praktisch nur mit einer durchgebrachten Systemwette und hohem Einsatz erreichbar ist, und die Belegschaft des Veranstalters zieht die Steuer ab, bevor der Gewinner sie sieht. Die Auswahl an Sportarten und Märkten ist dafür schmaler als bei einem ausländischen Anbieter, und wer Corner-Wetten oder Esport sucht, wird das Programm als eng empfinden. Wer in der Deutschschweiz wohnt und den Steuerfall gar nicht erst in eigener Regie abwickeln will, findet bei diesem Veranstalter die kürzeste Kette vom Wettschein zur Steuererklärung.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Regime, anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sie ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, und betreibt ihr Angebot für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die Steuerfrage unterscheidet sie sich nicht von der anderen Veranstalterin: Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, Steuerfreiheit der Gewinne bis zum Freibetrag und Verrechnungssteuer auf dem Teil darüber, der an der Auszahlung abgezogen wird. Die bundesrechtliche Schwelle von CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 gilt hier wie dort, und die kantonale Schwelle richtet sich nach dem Wohnsitzkanton des Gewinners.

Das Entscheidende an dieser Veranstalterin ist die Grenze, die sie durch die Schweiz zieht. Anders als bei den bundesweit bekannten Marken des Auslandswettmarkts ist die Adresse hier das Kriterium: Ein Spielender in Zürich bekommt kein Konto, ein Spielender in Freiburg schon. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, kann die Zugehörigkeit verlieren, und wer sich als Grenzgänger in Genf aufhält, merkt bei der Registrierung, dass der gewöhnliche Aufenthalt geprüft wird.

Über die Limiten und die Konfiguration dieses Veranstalters hinaus ist über sein Programm nichts bekannt, und das ist kein Mangel der Darstellung, sondern der Stand. Was ein Spielender über Verlustlimiten, Einsatzgrenzen und die Bedingungen einer Sperre wissen will, liest er in den Bedingungen des Veranstalters, bevor er den ersten Wettschein ausfüllt. Die schmale Auswahl, die das bewilligte Angebot mit sich bringt, gilt für die Westschweiz genauso wie für die Deutschschweiz.

Sportaza: ein Konto ohne Schweizer Regime

Bei Sportaza fehlt die Schweizer Bewilligung; sie wird auch nicht als vorhanden berichtet. Eine ausländische Bewilligung, welchen Landes auch immer, hat nach Artikel 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Damit fällt die Wette aus dem Regime der bewilligten Grossspiele heraus, und die Steuerfolge wandert in die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen behandeln kann.

Der praktische Unterschied zu den beiden Schweizer Veranstaltern liegt nicht in einem einzelnen Merkmal, sondern in der Summe der fehlenden Anbindungen. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Wird die Domain gewechselt, wechselt der Ansprechpartner mit.

Über das Wettprogramm, die Auszahlungswege und die Limiten dieser Marke steht hier nichts, weil dazu nichts bekannt ist. Für einen Spielenden heisst das: Was das Konto leistet, prüft er selbst in den Bedingungen der Plattform, und der Punkt, an dem er es prüfen müsste, ist der vor der ersten Einzahlung, nicht der nach dem ersten Gewinn. Der Name kann in einer Liste stehen, das Regime nicht.

DirectionBet: das Steuerthema bleibt beim Spielenden

DirectionBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Was über seine Bewilligungen nach aussen berichtet wird, ist nicht belegt; eine Bewilligung eines anderen Landes hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung, und nach Artikel 4 BGS gibt es hier entsprechend keinen Anknüpfungspunkt.

Was daraus folgt, ist für die Steuerfrage zentral: Ohne bewilligtes Grossspiel gibt es keinen Veranstalter, der bei einer Auszahlung den Freibetrag berücksichtigt und eine Verrechnungssteuer abzieht. Die Steuerfolge eines Gewinns entscheidet sich stattdessen nach dem Recht des Wohnsitzkantons, und je nach Kanton kann ein Gewinn von der ersten Einheit an steuerbares Einkommen sein. Der Spielende trägt die Deklaration und die Bewertung allein.

Es bleibt die Frage, was ein solches Konto dem Spielenden gibt. Die Antwort hängt an Merkmalen, die ein Konto auszeichnen: Höhe und Art der Limiten, Bedingungen der Sperre, Wege der Auszahlung. Ohne diese Angaben bleibt die Marke eine Adresse mit einem Wettprogramm, und eine Adresse ist kein Schutz. Wer wissen will, was gilt, findet es in den Bedingungen des Anbieters, und zwar nur dort.

Roobet: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister

Roobet trägt in dieser Liste den Status ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, über die berichtet wird, ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Geltung. Der Regulator, der Sportwetten in der Schweiz beaufsichtigt, hat mit dieser Marke nichts zu tun.

Das schweizerische Sperrsystem ist der Punkt, an dem der Unterschied spürbar wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für die bewilligten Anbieter, auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos. Ein Anbieter ausserhalb dieses Systems nimmt davon keine Kenntnis, und wer sich selbst gesperrt hat, kann dort weiter spielen; dieselbe Sperre, die ihn bei Swisslos oder beim Casino ausschliesst, läuft hier ins Leere.

Über Quoten, Märkte, Einzahlungswege und Auszahlungszeiten der Marke ist hier nichts bekannt. Wer eine Wette dort platziert, platziert sie unter Bedingungen, die er in den Bedingungen der Plattform nachliest, und unter einem Steuerregime, das ihn selbst trifft. Die Sperre, die er zu Hause hinterlassen hat, ist auf der anderen Seite dieser Grenze kein Argument.

BC.Game: ein Regime ohne Schweizer Rechtsweg

BC.Game gehört zur Gruppe der Marken dieser Übersicht, die keine Schweizer Bewilligung vorweisen. Eine nach aussen berichtete Bewilligung ist nicht belegt, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung.

Ohne Schweizer Bewilligung fehlt auch die behördliche Aufsicht, die über die Einhaltung der Spielerschutzregeln wacht. Es gibt keine Stelle, die prüft, ob ein Konto eine Verlustlimite verlangt, ob eine Sperre respektiert wird oder ob eine Beschwerde etwa gegen eine verzögerte Auszahlung einen Schweizer Weg hat. Der Rechtsweg bleibt der des Sitzlandes, und er steht dem in der Schweiz wohnhaften Spielenden nur in der Theorie offen.

Über das, was die Plattform anbietet, sagt die fehlende Bewilligung nichts, und in dieser Übersicht steht dazu auch nichts, weil dazu nichts bekannt ist. Ein Spielender, der die Marke prüfen will, findet die Antworten auf Fragen zu Limiten, Auszahlungen und Kontosperren einzig in den Bedingungen des Anbieters. Ob eine Verrechnungssteuer abgezogen wird, steht dort nicht, weil der Veranstalter sie nicht kennt.

BetFury: was ein fehlender Freibetrag kostet

BetFury erscheint in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung; eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt und hätte hier keine Kraft. Damit fällt die Wette aus dem Regime, an das der Steuerfreibetrag geknüpft ist.

Der Freibetrag ist der praktische Wert, der hier verloren geht. Bei einem bewilligten Veranstalter bleibt ein Einzelgewinn bis zur Schwelle vollständig einkommenssteuerfrei; bei einem Anbieter ausserhalb des Regimes kann die kantonale Praxis einen Gewinn unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandeln. Der Unterschied ist nicht ein Prozentsatz, sondern die Existenz einer Untergrenze.

Was ein Spielender dafür bekommt, ist über diese Darstellung hinaus nicht bekannt. Ob Limiten verlangt werden, wie eine Sperre behandelt wird und welche Wege eine Auszahlung nimmt, steht in den Bedingungen der Plattform, und niemand in der Schweiz überprüft sie. Wer das Konto eröffnet, sollte wissen, dass er beim Gewinn der einzige ist, der sich um die Deklaration kümmert, und dass es niemanden gibt, den er dafür belangen kann.

Cloudbet: ohne Sperrliste und ohne kantonale Anbindung

Cloudbet steht hier ohne Schweizer Bewilligung. Eine anderswo erteilte Bewilligung wird in der Schweiz nach Artikel 4 BGS nicht anerkannt, und der Aufsichtsrahmen, der für die beiden bewilligten Veranstalter gilt, gilt hier nicht.

Zwei Dinge fehlen in der Konsequenz. Das erste ist der Anschluss an das Sperrsystem: Wer sich schweizweit sperren lässt, erreicht diesen Anbieter damit nicht. Das zweite ist die Steuerfolge: Ohne bewilligtes Grossspiel gibt es keinen Freibetrag, den jemand anwendet, und die Bewertung eines Gewinns liegt beim Wohnsitzkanton des Spielenden. Die Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa stehen, die per DNS blockiert wird, wobei blockierte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt werden.

Über das Wettangebot der Marke ist hier nichts bekannt. Wer sich für ein Konto interessiert, findet Angaben zu Limiten, Auszahlungen und Sperrung in den Bedingungen des Anbieters und sonst nirgends, weil es keine Schweizer Stelle gibt, die sie veröffentlicht. Der Name einer Marke ist keine Auskunft über ihre Bedingungen.

IviBet: keine Verrechnungssteuer, aber ein kantonaler Griff

IviBet gehört zu den Marken dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt; in der Schweiz hätte sie keine Geltung, und die Aufsicht der Gespa erstreckt sich nicht auf die Marke.

Bei den Steuern ist dieser Status zweischneidig, und die Schneide, die den Spielenden trifft, ist die kantonale. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes dieser Steuer unterliegen. Auf den ersten Blick klingt das nach einem Vorteil: keine 35 Prozent Abzug an der Auszahlung. Die kantonale Praxis kann den Gewinn aber vollumfänglich als Einkommen erfassen, unabhängig vom Betrag.

Kein Abzug an der Auszahlung und keine Untergrenze in der Steuererklärung ergeben zusammen den schlechtesten Fall für einen grösseren Gewinn: Der volle Betrag ist steuerbar, und zwar in dem Kanton, in dem der Gewinner wohnt. Über das Programm der Plattform ist hier nichts bekannt; die Bedingungen, unter denen ein Konto läuft, stehen bei ihr selbst und nicht bei einer Schweizer Behörde.

Fezbet: ohne Aufsicht bleibt die Prüfung beim Kunden

Fezbet schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt, und in der Schweiz hat eine ausländische Bewilligung nach Artikel 4 BGS keine Wirkung.

Was diese Marke mit den anderen sieben teilt, ist der Wegfall der Schweizer Aufsicht über die Spielerschutzregeln. Die Pflicht, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen, die Behandlung einer Spielsperre, die Auszahlung auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers: Das sind Anforderungen an die bewilligten Veranstalter, und ausländische Marken unterliegen ihnen nicht. Ein Konto kann grosszügigere Limiten bieten; es kann auch gar keine verlangen.

Über Limiten, Auszahlungen und Programminhalte der Marke ist hier nichts bekannt, und wer es wissen will, liest die Bedingungen bei ihr selbst. Der eine Satz, der über diese acht Marken hinaus Bestand hat, lautet: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der Spielende die einzige Instanz, die seine eigenen Verhältnisse prüft, und die einzige, die den Gewinn deklariert.

Was der Vergleich unter dem Strich hergibt

Die Bewilligung entscheidet mehr als die Quote. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist der Steuerfall für die allermeisten Spielenden inexistent, und wo er entsteht, zieht der Veranstalter den Betrag an der Auszahlung ab und stellt den Ausweis aus. Der Preis dafür ist ein enges Wettprogramm, eine kleine Auswahl an Sportarten, keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport, und eine Zulassung, die an die Wohnadresse gebunden ist.

Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung fällt beides weg: die Verrechnungssteuer an der Auszahlung und der Freibetrag in der Steuererklärung. Was bleibt, ist ein Programm, dessen Inhalt hier nicht bekannt ist, und ein Gewinn, dessen steuerliche Behandlung der Wohnsitzkanton bestimmt. Für jemanden, dessen Wetten im Bereich weniger Franken liegen, ist der Unterschied im Ergebnis kaum messbar; für den, der mit einer Systemwette hoch hinaus will, ist er es in vier- bis fünfstelliger Höhe.

Keine der beiden Gruppen ist die sichere Wahl von selbst. Die bewilligten Veranstalter bieten den Steuerrahmen und die Aufsicht, dafür ein schmales Programm und eine Zulassungsschranke. Von den Anbietern ohne Bewilligung ist weder eine Gefährdung noch eine Eignung belegt; belegt ist nur, dass dort keine Schweizer Bewilligung besteht und dass die Verantwortung für die Steuerfolge beim Spielenden liegt. Wer die Wahl hat, sollte sie an dieser Frage entscheiden, nicht an einer Quotendifferenz, die am Ende den Abzug an der Auszahlung nicht aufwiegt.

Fragen und Antworten zu steuerfreien Sportwetten-Gewinnen in der Schweiz

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung bleibt ein einzelner Gewinn bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer verschont. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt die bundesrechtliche Schwelle bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle kann tiefer liegen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann ein Gewinn dagegen vom ersten Franken an steuerbar sein.

Weshalb unterscheiden sich die Freibeträge je nach Kanton?

Der Bund und die Kantone setzen die Schwelle für Gewinne aus Grossspielen unabhängig voneinander fest. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist für die Steuerperiode 2024 kantonale Beträge zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 sowie die Millionengrenze aus. Massgebend für einen Gewinner ist der Freibetrag seines Wohnsitzkantons, nicht der eines anderen Kantons.

Wie wirkt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent bei einem Gewinn über dem Freibetrag?

Steuerbar ist nur der Teil des Gewinns, der über dem Freibetrag liegt. Swisslos zieht die Verrechnungssteuer an der Auszahlung ab und stellt einen Ausweis aus; das Geld kommt zurück, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.

Sind Gewinne bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil diese nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes erfasst. Der Steuerfreibetrag gilt für sie aber nicht. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Auf Einsätze für Sportwetten erhebt die Schweiz keine eigene Abgabe, und die Abgaben, die im Spielsystem anfallen, werden aus dem Bruttospielertrag der Veranstalter finanziert: Bei Swisslos beträgt die Spielsuchtabgabe 0,5 Prozent des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags. Eine Wettsteuer auf dem Wettschein ist eine Erscheinung anderer Märkte, nicht der Schweiz.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»