Sportwetten Bonus Angebote 2026 – kleine Prämien mit harten Bedingungen
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die Spielregeln der Veranstalter.
Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, landet fast immer an derselben Stelle: bei einem Angebot, das hier gar nicht beworben werden darf. Zwischen dem, was eine ausländische Seite auf ihre Startseite schreibt, und dem, was ein bewilligter Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten darf, liegt nicht ein gradueller Unterschied, sondern ein Rechtsrahmen. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat die Gespa deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Zustimmungen für den grössten Anbieter des Landes. Wer das einmal gelesen hat, versteht, warum die Schweizer Bonuslandschaft so aussieht, wie sie aussieht – und warum die schillerndsten Angebote im Netz ausgerechnet von jenen Seiten kommen, die hier keine Bewilligung haben.
Ein Bonus ist keine Gabe, sondern eine Vereinbarung mit Laufzeit, Mindestquote, Einsatzobergrenze und einer Auszahlungssperre auf das Guthaben selbst. Das ist der Massstab, an dem sich Angebote in der Schweiz messen lassen müssen, und er ist deutlich unbequemer als eine Zahl mit vielen Nullen.
Einordnung: zehn Adressen und der Status ihrer Bewilligung
Zuerst die unangenehme Nachricht in einem Satz: In der Schweiz gibt es keine zehn Anbieter mit Bewilligung. Es gibt zwei. Das Geldspielgesetz behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was darüber hinaus in einer Rangliste steht, steht dort als Referenz, nicht als Empfehlung. Schweizer Wettende begegnen diesen Marken, also werden sie hier beschrieben und nach denselben Kriterien bewertet. Alle acht sind ohne Schweizer Bewilligung.

| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BC.Game | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Bewilligung | keine massgebende Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle sagt mehr, als sie auf den ersten Blick verrät. Bei acht von zehn Zeilen steht in der dritten Spalte im Grunde dasselbe, und das ist keine Auslassung, sondern der Befund: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat, ist für den Wettenden hier bedeutungslos, egal in welchem Land sie ausgestellt wurde. Eine ausländische Konzession – ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – bindet niemanden in der Schweiz. Art. 4 BGS sagt es kurz: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und wer hier ohne sie Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar.
Die beiden ersten Zeilen unterscheiden sich dagegen bis in die Produkte hinein. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt; Sporttip heisst das Sportwettprodukt. Loterie Romande ist die Veranstalterin der Westschweiz mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden; ihr Sportwettprodukt heisst Jouez Sport.
Wo das Geld hingeht, ist der zweite Unterschied zu den acht Zeilen darunter. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. Im Jahr davor waren es CHF 122 Mio. Sportwetten sind also nicht nur ein Vergnügen, sondern ein posten im kantonalen Haushalt, und diese Zweckbindung ist der Grund, warum der Bund keine dritte Bewilligung verteilt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, zahlt in keinen kantonalen Fonds ein. Das ist kein moralischer Vorwurf, sondern eine Tatsache mit einer Konsequenz: Nichts davon kommt zurück.
Die Angebote im Vergleich: Bedingungen schlagen Beträge
Was ein Angebot wert ist, entscheidet sich an vier Stellen: Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, wie lange gilt es, wie oft muss ich das Geld umsetzen, und komme ich am Ende an den Gewinn. Bei Schweizer Veranstaltern fällt der zweite und vierte Punkt anders aus als bei den ausländischen Seiten, und der Grund liegt im Gesetz.
Was bewilligte Veranstalter anbieten dürfen
Der Wortlaut ist streng und kurz. Gratisspiele oder Gratisspielguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Art. 75 Abs. 2 BGS lässt keinen Spielraum für eine eigene Promotionalabteilung, die einfach einmal etwas ausprobiert. Daraus folgt, was Wettende in der Schweiz tatsächlich vorfinden: wenig, und nichts Grosszügiges.
Statt eines Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung finden sich bei Sporttip Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost. Das ist die Schweizer Variante eines Bonus – keine Gutschrift, die erst freigespielt werden muss, sondern eine Erhöhung auf einen Gewinn, der ohnehin anfällt. Klingt bescheidener, ist es auch. Nur: Diese Bescheidenheit kommt ohne die Falle aus, die eine Gutschrift mit Umsatzauflage mitbringt.
Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen (Quote je mindestens 1.50). Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung zwischen 40 % und 100 % sieht verlockend aus, ist aber ein Konstrukt, das die meisten Kombinationen schon an der dritten oder vierten Voraussage beendet, und der Boost greift nur auf den Nettogewinn – nicht auf den Einsatz, nicht auf eine Rettung bei knappem Ausgang.
Quotenboosts wiederum gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem oder Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das ärgerlichste: Wer früh aussteigt, um einen unsicheren Gewinn zu sichern, verliert genau die Prämie, wegen der er den Wettschein überhaupt zusammengestellt hat.
Auszahlbar ist das alles nur bedingt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Der Satz, der dabei am häufigsten überlesen wird: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also Gratisguthaben aus einer Promotion erhält, kann damit spielen, aber nicht kassieren. Es bleibt im System, bis es verspielt ist.
Was Gratisspielguthaben und Gratiswetten wirklich kosten
Die Frage, die in keinem Werbetext steht, lautet: Wieviel von meinem eigenen Geld muss ich bewegen, bis aus der Prämie etwas wird? Bei Sporttip gibt es darauf eine klare Antwort, und sie ist erfreulich unspektakulär. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, hängt der Wert vom Auszahlungsschlüssel des Marktes ab. Nichts an einer Gratiswette hebt diese Rechnung auf.
Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als irgendwo quotierte Zahl. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes beträgt 95 %, die Marge also 5 %. Bei einem Markt mit drei Ausgängen zu je 3.00 sinkt der Auszahlungsschlüssel auf 90 %, die Marge steigt auf 10 %. Und bei einem engen Zweiwegemarkt zu 1.95 je Seite liegt der Auszahlungsschlüssel bei 97,5 %, die Marge bei 2,5 %. Die Bandbreite ist das Ergebnis, nicht ein Einzelwert: Je mehr Ausgänge ein Markt hat und je enger die Quoten beieinanderliegen, desto grösser ist der Anteil, den der Veranstalter einbehält. Ein Zweiwegemarkt mit zwei gleich hohen Quoten ist die günstigste Konstellation, die ein Wettender finden kann, und sie liegt bei rund 2,5 % bis 5 %. Ein Dreiwwegemarkt oder ein Markt mit vielen Ausgängen ist deutlich teurer, und genau dort landen die meisten Gelegenheitswetten.
Diese Rechnung mit einem konkreten Gratisguthaben zu verbinden, macht den Unterschied sichtbar. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben in einem Markt mit 95 % Auszahlungsschlüssel einsetzt, hat nach dieser Rechnung im Durchschnitt einen Erwartungswert von rund CHF 9,50 an Wetteinsatz, der tatsächlich wirkt – die restlichen 50 Rappen sind die Marge, die der Veranstalter aus jedem Einsatz zieht, auch aus einem, den er selbst gestiftet hat. Bei einem Markt mit 90 % Auszahlungsschlüssel sind es durchschnittlich nur noch CHF 9,00. Die Gratiswette ist also nie ganz gratis. Sie ist ein Rabatt auf eine Wette, deren Preis von der Marge des Marktes abhängt, in dem man sie platziert.
Zwei Konsequenzen für den Alltag: Wer eine Gratiswette in einem exotischen Markt mit vielen Ausgängen verspielt, verschenkt einen Teil ihres Werts an die Marge. Und wer glaubt, mit einer 100-%-Prämie einen 100-%-Vorteil zu haben, verwechselt die beworbene Zahl mit der Rechnung dahinter. Die beworbene Zahl beschreibt den Zustupf. Die Marge beschreibt den Preis.
Kombiboost und Systemwetten: wann welcher Bonus greift
Der Kombiboost ist das Schweizer Vorzeigeprodukt, und er verdient eine eigene Betrachtung, weil seine Staffelung mehr über das Geschäftsmodell verrät als jede Werbebroschüre. Die Staffelung lautet 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Das ist eine Belohnung für Komplexität, und Komplexität ist im Wettgeschäft ein Kostenfaktor für den Kunden, nicht für den Veranstalter.
Rechnen wir die Rückzahlung durch, mit dem Fussball als Beispiel und ausdrücklich mit einer erfundenen Beispielquote, um die Mechanik zu zeigen. Vier Voraussagen zu je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von 1.90 × 1.90 × 1.90 × 1.90, also rund 13.03. Ein Einsatz von CHF 10 zahlt bei Erfolg rund CHF 130.30 zurück, der Nettogewinn beträgt rund CHF 120.30, und der Kombiboost von 5 % fügt diesem Nettogewinn rund CHF 6.02 hinzu. Bei zehn Voraussagen zu je 1.90 liegt die Gesamtquote bei rund 613, ein Einsatz von CHF 10 käme auf rund CHF 6’130 zurück, und der Boost von 40 % auf den Nettogewinn wäre eine andere Grössenordnung. Der Haken steht in derselben Zeile: Zehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 treffen in einer Grössenordnung, die sich nicht durch Einsatz, sondern nur durch Glück beeinflussen lässt. Der Boost mit dem höchsten Prozentsatz ist genau der, den am wenigsten Menschen je zu sehen bekommen.
Systemwetten sind der zweite Weg, mehrere Voraussagen zu verbinden, und hier trennt sich die Sporttip-Limite deutlich von der Einzel- und Kombiwette. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also eine Systemwette mit hohem Einsatz plant, hat zehnmal so viel Luft wie bei einer Kombiwette – und muss damit rechnen, dass die Grenze sich verschieben kann, ohne dass jemand es ihm mitteilt.
Ein weiteres Detail, das in keiner Bewerbung auftaucht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer glaubt, zwei Märkte desselben Spiels einfach nebeneinander auf den Schein setzen zu können, verliert im Streitfall nicht nur den Gewinn, sondern unter Umständen die ganze Wette.
Wie ein Gewinn bei Sporttip berechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die Geld kostet, und sie läuft immer in dieselbe Richtung – nach unten. Bei kleinen Einsätzen fällt das nicht auf. Bei vierstelligen Beträgen ist es eine stille Abgabe von bis zu fünf Rappen pro Wettschein, die in keiner Quotenangabe steht.
Dazu kommt die Frage, was überhaupt als reguläre Spielzeit gilt. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer, beim Fussball also etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf einen Cupsieg setzt und die Verlängerung mitdenkt, denkt womöglich falsch. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Selbstverständlichkeit, die trotzdem im Regelwerk steht, weil sie es muss.
Fällt ein Wettereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die saubere Lösung, aber sie zeigt auch, wie eine Kombination auseinanderfällt: Aus fünf Voraussagen werden vier, und der Kombiboost, der auf fünf Voraussagen angewiesen war, hat seinen Anspruch verloren.
Cash-Out und Livewetten: was der Ausstieg kostet
Cash-Out klingt nach Kontrolle. Bei Sporttip gibt es die Funktion für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der zweite Punkt ist der, den man kennen sollte, bevor man auf den Knopf drückt: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Die Funktion ist also ein Angebot, kein Recht. Wer darauf baut, eine Wette jederzeit schliessen zu können, baut auf eine Kulanzleistung.
Die vollständige Auszahlung statt einer Teilauszahlung ist der zweite Haken. Wer eine Kombination mit zehn Voraussagen hat, von denen acht bereits gewonnen sind, kann nicht acht Zehntel davon realisieren – nur alles oder nichts. Und wenn der Boost mit dem Cash-Out verfällt, verschwindet der Kombiboost-Vorteil in dem Moment, in dem man ihn am ehesten brauchen würde.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist eine wichtige Klarstellung für alle, die einen Live-Stream als Voraussetzung für eine Livewette verstehen. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Regel ist vernünftig – sie verhindert, dass eine technische Verzögerung zu einem kostenlosen Gewinn führt. Sie ist aber auch eine Regel, die gegen den Wettenden wirkt, wenn sein Klick zu spät ankommt. Zwischen dem Tippen und dem Ankommen auf dem Server liegt eine Verzögerung, und in dieser Verzögerung liegt das Risiko.
Was ausländische Bonusangebote kosten – und wem sie was bringen
Erst der Auftrag an dieser Stelle, weil er über allem steht, was danach kommt: Beschreiben und bewerten, nicht bewerben. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese Seite kein einziges dieser acht Angebote ausmalt.
Was ein grosses ausländisches Willkommenspaket für den Schweizer Wettenden bedeutet, lässt sich trotzdem nüchtern sagen, und die Rechnung ist unangenehm. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, ist auf Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und damit vergleichsweise klein. Bei einem ausländischen Anbieter trifft der Wettende in aller Regel auf eine Einzahlungsprämie, die an eine Umsatzbedingung geknüpft ist, und aus dieser Bedingung folgt, was das Angebot im Erwartungswert kostet. Ein Beispiel: Ergibt eine Bonusbedingung einen erforderlichen Umsatz von CHF 1’000 und setzt der Wettende CHF 10 pro Wette, so sind das 100 Wetten, bis die Bedingung erfüllt ist – und nicht jede dieser 100 Wetten liegt in einem Markt mit niedriger Marge. Bei einer Marge von 5 % kostet dieser Umsatz im Durchschnitt CHF 50. Aus einer Prämie von CHF 100 werden damit über 100 Wetten hinweg im Erwartungswert deutlich weniger, und die Zahl ist eine Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für einen einzelnen Verlauf. Das ist die Statistik hinter dem Wort «gratis». Und die Rechnung gilt nur, wenn jede einzelne dieser 100 Wetten überhaupt zählt – üblicherweise zählt sie nur bei einem Einsatz ab einer Mindesthöhe und einer Mindestquote.
Dazu kommt die Rechtsfolge. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also keine Möglichkeit, sich dort selbst für alle Anbieter sperren zu lassen, und die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domänen auf dieser Liste, die erste Liste vom 3. September 2019. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und hat dafür Interwetten und Bet-at-Home namentlich erwähnt. Der Punkt für den Wettenden ist nicht, dass Blockaden lückenhaft sind. Der Punkt ist, dass ein Anbieter, der auf einer solchen Liste landen kann, von heute auf morgen ohne Vorwarnung verschwinden kann, und mit ihm der Zugriff auf das Guthaben. Wer bei einem Anbieter spielt, der sich über die DNS-Sperre hinwegsetzt, hat im Konfliktfall keinen Schweizer Weg, sein Geld zu holen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Punkt, an dem das ausländische Angebot teuer wird. Wer das prüfen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Rechtslage: warum die Schweizer Angebote klein sind
Die Grösse der Schweizer Bonusangebote ist eine Entscheidung mit einer Akte. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht die ESBK – diese Aufsicht ist für Casinos zuständig, und die beiden Zuständigkeiten werden oft verwechselt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz.

Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und daraus folgt die gesamte Struktur des Schweizer Wettmarktes. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das hat eine praktische Konsequenz, die viele nicht auf dem Radar haben: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Die Schweiz hat nicht zwei konkurrierende Anbieter, die den ganzen Markt bedienen, sondern zwei Monopole mit sauber getrennten Territorien. Wer also nach einem Vergleich der besten Schweizer Anbieter sucht, sucht in Wahrheit eine Wahl, die ihm sein Wohnkanton bereits abgenommen hat.
Was gewettet werden darf – und was nicht
Der erlaubte Angebotsrahmen ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Darin gelten Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Was gar nicht vorkommt: Eckball- oder Kartenmärkte, und ein Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht möglich, weil nur Sportereignisse zulässig sind.
Livewetten sind erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Eindruck, Schweizer Anbieter hätten kein Live-Angebot, ist falsch – er entsteht, weil der Umfang der Märkte hinter dem liegt, was ausländische Seiten aufbauen. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt und damit von Haus aus eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters, mit den Bedingungen, die dieser selbst festlegt. Über die Rechtmässigkeit virtueller Sportarten lässt sich nichts sagen. Esport taucht in der Gespa-Liste nicht auf und steht damit auch für die Schweizer Veranstalter nicht zur Verfügung.
Wer teilnehmen darf und wie das geprüft wird
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen. Pro Person ist ein Konto vorgesehen, mit verifizierter Identität. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist ein Vorgang, den ausländische Seiten in dieser Form nicht durchführen, und er ist der Preis für die Schweizer Bewilligung.
Ein zweiter Punkt, der in die Bewilligung eingebaut ist: Spielguthaben und Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielerkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine harte technische Grenze, die einen grossen Einzelkauf ausschliesst.
Wichtig für die Erwartung an Banken und Kartenherausgeber: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Zahlungen an unbewilligte Wettseiten gesperrt werden. Wer hofft, seine Bank fange die Überweisung an einen ausländischen Anbieter ab, hofft auf etwas, das es nicht gibt. Der einzige Sperrmechanismus ist die Domänenliste der Aufsicht.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle, und dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer das Gegenteil gehört hat, hat etwas verwechselt. Und hier bleibt es bei allgemeiner Information: für die eigene Situation einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten, die niemand umgeht
Ein Bonus hebt das Verlustrisiko nicht auf. Im Gegenteil, er erhöht es eher, weil er zum Spielen einlädt. Deshalb steht die Spielerschutzseite hier nicht als Anhang, sondern als Teil derselben Rechnung.
Die Limiten sind in der Schweiz Spielerlimiten, keine Staatslimiten. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Ein Senken wirkt sofort, ein Erhöhen nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz ist klein, aber sie ist der Moment, in dem ein Impuls am ehesten verpufft, und deshalb sollte man sie kennen. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen: Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Ein Satz zur Klarstellung, weil er oft falsch zitiert wird: Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer eine Zahl wie CHF 9’999 als staatliche Limite versteht, verwechselt sie mit der Höchstlimite, die der Veranstalter in seinen Bedingungen führt. Wer unter 21 ist, hat bei Sporttip mit CHF 1’000 eine deutlich tiefere Grenze – und wer sie später erhöhen will, wartet 72 Stunden.
Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der eigentliche Wert des Instruments: Wer sich sperrt, ist für alle erfassten Angebote gesperrt, nicht nur für das, das er gerade im Blick hatte. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und eine Zahl, die man nicht weglassen darf, weil sie die Verlässlichkeit der Kontrollen beschreibt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht der starke Teil des Systems. Das ändert nichts daran, dass die Spielsperre im Register gilt – aber es zeigt, wo die Aufmerksamkeit liegen muss: beim eigenen Konto, nicht an der Theke.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift nichts davon. Keine Limiten nach eidgenössischem Rahmen, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Fachstelle. Wer dort spielt, ist auf die Kulanz eines Unternehmens angewiesen, das von heute auf morgen über die Domänensperre verschwinden kann.
Die zehn Adressen im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Logik, die diese Seite vertritt: erst die beiden Anbieter, die in der Schweiz tatsächlich eine Bewilligung haben, dann die acht Marken ohne Bewilligung in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für Schweizer Wettende. Keine der acht wird hier zum Abschluss eines Kontos empfohlen; sie stehen als Referenz, damit ein Vergleich möglich ist.
Swisslos Sporttip: die ausführlichsten Bedingungen des Marktes
Sporttip ist das Sportwettprodukt von Swisslos und damit einer von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz ein Grossspiel anbieten dürfen. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet möglich – also in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Kombiwette und Boost sind bei Sporttip klein und eng definiert, und darin liegt das eigentliche Produktversprechen: Man kauft keine Prämie, sondern eine etwas bessere Quote unter klaren Bedingungen. Der Kombiboost gilt online für vier oder mehr Tipps mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000.
Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der einzige Kanal in diesem Vergleich, der den Weg in eine physische Verkaufsstelle mit dem Onlinekonto verbindet.
Und eine Frist, die schlicht Geld ist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang, aber es ist nicht unendlich, und zehn Tage für eine Einsprache sind kurz. Wer eine strittige Auszahlung hat, sollte den eingeschriebenen Brief nicht aufschieben.
Das Verdikt: Die Sporttip-Bedingungen sind die transparentesten im Schweizer Markt, und die Kehrseite davon ist ihre Enge. Wer ein Konto in einem Vertragsgebiet hat und bereit ist, vor der ersten Wette Limiten zu setzen, bekommt ein Angebot, das nirgends in Kleingedrucktem überrascht. Wer dagegen die grosse Willkommensprämie sucht, wird sie hier nie finden, weil das Gesetz sie nicht zulässt.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Territorium
Bei Jouez Sport ist die Bewilligung dieselbe wie bei Swisslos – eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa – und der Veranstalter ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Erreichbar ist das Angebot für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Der Unterschied zu Sporttip liegt weniger im Produkt als im Vertrieb. Die Loterie Romande ist ein dichtes Netz physischer Präsenz: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer eine Wette am Kiosk abgeben will und nicht in einem Ballungszentrum wohnt, findet dort mit grösserer Wahrscheinlichkeit eine Annahmestelle als im Sporttip-Gebiet. Das ist keine Kleinigkeit für Wettende, die Online nicht als einzigen Kanal nutzen wollen.
Die Zustimmungen der Aufsicht sind bei der Loterie Romande zahlreicher ausgefallen als bei Swisslos – 24 gegenüber 8 im Jahr 2025. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, trifft also tendenziell auf mehr promotione Aktivität als ein Wettender in Zürich. Das ist kein Zufall, sondern die Folge zweier unterschiedlich aggressiver Vertriebsapparate.
Das Verdikt: Die Bewilligung ist identisch, die Reichweite nicht. Wer im Westen wohnt und den Weg zur Verkaufsstelle schätzt, findet hier das breitere Netz; beim Sortiment an Sportwettenmärkten und beim Inhalt der Bedingungen gibt es zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern wenig, das den Ausschlag geben würde.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Geltung. Konkret heisst das: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten, und die Möglichkeit, dass die Domänen der Marke auf die Sperrliste der Gespa kommen und von Schweizer Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.
Die Marke wird von Schweizer Wettenden gesehen, und deshalb steht sie hier – bewertet nach denselben Kriterien wie alles andere auf dieser Seite und ausdrücklich als Referenz. Ein zweiter Punkt, der bei jedem Anbieter dieser Gruppe gilt: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Praxis kann sie aber als steuerbares Einkommen behandeln. Was das für einen konkreten Betrag heisst, ist keine Frage an diese Seite, sondern an die kantonale Steuerverwaltung.
Das Verdikt: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist hier kein Nebensatz, sondern der dominierende Faktor. Kein Merkmal des Produkts wiegt ihn auf.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet fällt in dieselbe Kategorie. Die Marke hat keine Schweizer Bewilligung, und alles, was daraus folgt, folgt auch hier: kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Einhaltung der Limiten. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, verzichtet auf den Teil des Schutzes, der nicht im Produkt, sondern im Rechtssystem liegt.
Diese Seite beschreibt keine Bedingungen, die sie nicht kennt. Was über Funbet zu sagen ist, ist die Zuordnung: keine Schweizer Bewilligung, damit keine Geltung einer allfällig gemeldeten ausländischen Bewilligung in der Schweiz. Wer ein Angebot dieser Gruppe prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst und fragt sich dabei vor allem, ob die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Fristen zusammen ein Angebot ergeben, das er einhalten will.
Das Verdikt: Der Unterschied zu einer bewilligten Schweizer Adresse liegt nicht in der Quotenhöhe, sondern in dem, was fehlt, wenn etwas schiefgeht.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet gehört zu den international bekannteren Namen dieser Gruppe, und genau das macht die Marke für Schweizer Wettende attraktiv – was am rechtlichen Status nichts ändert. Es fehlt die Schweizer Bewilligung, damit fehlt die Anbindung an das schweizerische Sperrsystem, und es fehlt ein Schweizer Weg, eine Auszahlung einzufordern.
Für einen Vergleich nach Bedingungen ist die Konsequenz wichtig: Ein Bonus oder eine Quote, deren Durchsetzung nicht erzwungen werden kann, ist eine andere Grösse als dieselbe Zahl bei einem bewilligten Veranstalter. Das ist nicht Empfehlung und nicht Ablehnung, sondern die Beschreibung der Position, in der sich ein Schweizer Wettender befindet.
Das Verdikt: Ein bekannter Name ist keine Bewilligung. Wer den Namen als Sicherheit liest, verwechselt zwei verschiedene Dinge.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Was die Marke anbietet, steht in ihren eigenen Bedingungen und nicht in einem Schweizer Regelwerk – was bedeutet, dass ein allfälliger Bonus mit seinen Umsatz- und Fristbedingungen rechtlich nicht überprüfbar durch eine Schweizer Stelle ist. Ob eine Bedingung fair geschrieben ist, lässt sich damit nur aus dem Text selbst beurteilen, und der Text ist in der Regel die Interessenlage des Veranstalters.
Keine Aufsicht bedeutet auch keine Testkäufe, keine Limitenkontrolle, kein Sperrregister. Der Wettende übernimmt die Rolle des Kontrolleurs vollständig selbst.
Das Verdikt: Die fehlende Aufsicht verschiebt die Prüfarbeit auf den Wettenden. Wer das Angebot prüft, prüft es ohne Netz.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung
Bei FortuneJack ist der Status derselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Marke ist in der Schweiz nur als Referenz gelistet, und die Empfehlung dieser Seite ist keine.
Die interessante Frage bei einer Marke dieser Gruppe ist nicht, was sie verspricht, sondern was passiert, wenn sie es nicht einhält. Und darauf gibt es in der Schweiz genau eine Antwort: nichts, jedenfalls nichts, das über eine Domänensperre hinausgeht.
Das Verdikt: Wer hier ein Konto führt, führt es ohne jeden Schweizer Anspruch auf Auszahlung.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine allfällige ausländische Konzession – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – bindet niemanden in der Schweiz, denn die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ausländische Betreiber, die hier ohne Bewilligung Sportwetten veranstalten, erfüllen einen Straftatbestand; der Wettende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.
Das ist der Satz, an dem ein Angebot dieser Gruppe zu messen ist. Eine Beschlagnahme trifft den Wettenden, obwohl er nichts falsch gemacht hat, und die Höhe der Quote schützt davor nicht.
Das Verdikt: Die ausländische Konzession ist für den Schweizer Wettenden kein Sicherheitsmerkmal, sondern eine Angabe über ein anderes Land.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo gehört zur selben Kategorie. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht über Limiten, keine Teilnahme am Sperrregister, keine Fairplay-Kontrolle durch eine Schweizer Behörde, und die Domänen können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Punkt, der bei allen Marken dieser Gruppe gleich ist: Ein Wettender kann sich dort nicht freiwillig für alle Anbieter sperren lassen. Der Schweizer Schutzmechanismus, der genau das ermöglicht, greift nur bei bewilligten Veranstaltern. Wer seinen Spielumfang kontrollieren will, verliert bei dieser Gruppe das schärfste Instrument, das ihm zur Verfügung steht.
Das Verdikt: Ein Anbieterwechsel in diese Gruppe kostet mehr als eine Bedingung – er kostet den Zugang zu einem Schutzinstrument.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet ist die letzte Adresse dieser Liste und teilt mit allen vorangehenden den Status: ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz hat kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren – wer mit einer Überweisung rechnet, die irgendwo hängen bleibt, rechnet mit etwas, das nicht existiert. Der einzige Sperrmechanismus ist die DNS-Sperre der Aufsicht über die Domänenliste.
Das ist die praktische Konsequenz dieser Gruppe: Ein Konto existiert, solange die Domäne erreichbar ist. Für Schweizer Wettende gibt es zu diesem Anbieter nichts weiter zu bewerten, weil die Grundlage für eine Bewertung fehlt.
Das Verdikt: Eine Marke ohne Bewilligung und ohne Schweizer Rechtsweg ist kein Kandidat für einen Vergleich, sondern eine Randnotiz dazu.
Häufige Fragen zu Sportwetten Bonus Angeboten
Welche Wettangebote und Boni sind in der Schweiz zulässig?
Zulässig sind Bonusangebote nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa zu Gratisspielen und Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS. In der Praxis sind es kleine Aktionen: Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost bei Sporttip, dazu promotione Gutschriften, die nicht auszahlbar sind.
Warum sind die Bonusangebote der Schweizer Veranstalter kleiner als bei ausländischen Seiten?
Weil die Aufsicht jede Gratiswette und jedes Gratisspielguthaben vorab genehmigen muss und 2025 nur 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Ausländische Seiten mit Umsatzbedingungen unterliegen diesem Genehmigungsvorbehalt nicht, haben aber auch keine Schweizer Bewilligung.
Wie funktioniert der Kombiboost und welche Voraussagen zählen dafür?
Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und staffelt den Zuschlag auf den Nettogewinn ab vier Tipps (Quote je mindestens 1.50) bis zu 100 % bei fünfzehn Tipps, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, besteht der Wert nur aus dem Gewinnanteil. Weil bei Swisslos Gratisspielguthaben aus Promotionen ohnehin nicht auszahlbar ist, bleibt die Prämie im Spielerkonto und wird dort verspielt, statt ausgezahlt zu werden.
Welche Bedingungen sind bei einem Bonusangebot vor der Annahme zu prüfen?
Mindestquote und Mindestzahl der Voraussagen, die Höhe des Einsatzes, die Obergrenze der Erhöhung, die Laufzeit und die Frage, ob ein Cash-Out den Bonus verfallen lässt. Bei einem ausländischen Angebot kommt die Umsatzbedingung hinzu, die bestimmt, wieviel Einsatz zu bewegen ist.
Was bedeutet es, wenn ein Angebot von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt?
Es bedeutet keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über Limiten, keinen Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit einer DNS-Sperre der Domäne. Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber je nach Kanton steuerbares Einkommen, und Einsätze wie Gewinne können beschlagnahmt werden.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
