Eine Wettseite für alle Sportarten gibt es in der Schweiz nicht – dafür zwei mit Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Tautropfen glitzern auf dem Netz eines Tores am Rand eines Trainingsplatzes im ersten Morgenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer bei einer Suchmaschine «Wettseite für alles» eintippt, meint meistens eine einzige Buchmacherplattform, die Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball, Volleyball und den ganzen Rest unter einem Login versammelt – plus Livewetten, Cash-Out, Kombiwetten, Systemwetten und ein paar Sportarten, an die man im Voraus gar nicht gedacht hat. Diese Erwartung trifft in der Schweiz auf eine Ordnung, die kein Marketingversprechen kennt: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und mehr wird es nicht geben, solange diese Regel steht.

Damit ist die Erwartung an eine umfassende Wettplattform bereits eingeordnet, doch die Antwort ist komplexer. Denn «alles» heisst auf einer Schweizer Wettseite etwas anderes als auf einer ausländischen. Die Schweizer Veranstalter decken die Sportarten ab, die auf der Liste der Gespa stehen – jener Aufsichtsbehörde, die das Geldspielkonkordat eingesetzt hat und die das zugelassene Angebot in einer geschlossenen Aufzählung führt. Was nicht auf dieser Liste steht, existiert im bewilligten Angebot nicht. Ausländische Seiten bieten davon mehr an, teilweise deutlich mehr, aber sie haben keine Schweizer Bewilligung, stehen teils auf der Sperrliste, und der Spielerschutz, den die Schweiz kennt, gilt dort nicht oder nach fremden Regeln.

Diese Seite nimmt die Konsequenz ernst. Sie erzählt nicht, welche Seite am lautesten wirbt, sondern was aus einer Entscheidung folgt: welcher Schutz wegfällt, welcher Aufwand entsteht, welche Limite wann greift und welches Geld am Ende tatsächlich auf dem Konto landet. Wer eine grenzenlos wirkende Plattform sucht, findet sie – aber nicht mit Schweizer Bewilligung. Wer Schweizer Schutz sucht, findet ihn nur bei zwei Anbietern, und die haben Grenzen, die man vorher kennen sollte.

Rechtslage: zwei Bewilligungen, eine geschlossene Liste und der Unterschied zwischen erlaubt und erreichbar

Die Zahl zwei ist keine Marktbeobachtung, sondern Recht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Wer hier an die Eidgenössische Spielbankenkommission denkt, denkt an die Casinos: Die ESBK beaufsichtigt ausschliesslich die Spielbanken, für Sportwetten ist sie die falsche Adresse. Eine Bewilligung braucht es zweimal – eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) – und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Konzession, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet hier keine Wirkung.

Eine Uferpromenade an einem Schweizer See liegt am frühen Morgen leer da, am anderen Ufer ragen Berge auf.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Was folgt daraus für den Zugang? Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann sich bei Sporttip nicht registrieren – und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die Grenze verläuft nicht zwischen Schweiz und Ausland, sondern quer durch das Land.

Was auf der Gespa-Liste steht – und was dort fehlt

Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse, und nur auf diese. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Innerhalb der Sportwetten ist das Angebot eine geschlossene Aufzählung: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt darin vollständig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Eine Wanduhr hängt in einem ruhigen Büro, davor ein aufgeräumter Tisch mit einer Pflanze.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Das ist der Punkt, an dem die Erwartung «alles» am härtesten aufschlägt. Esports, ein Bereich, der auf ausländischen Plattformen längst ein Standardmenüpunkt ist, taucht in der Schweizer Liste nicht auf. Kartenmärkte, über die in Fanforen seitenlang diskutiert wird, ebenso wenig. Der Verbesserungsvorschlag liegt auf der Hand und ist trotzdem müssig: Wer diese Märkte will, muss zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und bezahlt dafür mit dem Schutz, den das folgende Kapitel beschreibt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live in einer hitzigen Phase auf den nächsten Treffer setzt, sollte diese Regel kennen: Sie ist der Grund, warum der Klick manchmal keine Wette mehr ist.

Die ausländischen Seiten, ihre Konzession und die Sperrliste

Zehn Plattformen stehen in dieser Übersicht, zwei davon mit Schweizer Bewilligung. Die acht übrigen – Interwetten, Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic und WirWetten – sind ohne Schweizer Bewilligung. Bei keiner von ihnen ist eine Konzession belegt, die in der Schweiz Wirkung hätte; Art. 4 BGS entzieht einer ausländischen Bewilligung hier die Kraft. Keine dieser Seiten ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten als Beispiel, ebenso Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Eines gehört sachlich danebengestellt: Der Spielende wird nicht bestraft. Wer auf einer nicht bewilligten Seite wettet, macht sich nicht strafbar. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung dagegen ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Praktisch heisst das: Das Risiko liegt selten beim Konto des Spielenden, aber es ist auch nicht null, und es ist nicht das einzige Risiko. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest eine Behauptung, die sich nicht halten lässt.

Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber steuerbar; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Betrag weicht ab – «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Wettender bleibt weit darunter und zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer die eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Spielerschutz: Die Limiten sind selbst gesetzt, und was das für den Alltag bedeutet

Der auffälligste Unterschied zwischen einer bewilligten und einer nicht bewilligten Seite ist nicht die Auswahl, sondern die Vorsorge. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, hält diese drei Zahlen für Formulare. Sie sind es nicht. Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus: Genau in der Nacht, in der jemand einen Verlust zurückholen will, greift die eigene Limite noch, weil sie sich nicht binnen Minuten anheben lässt. Auf einer Seite ohne diese Vorgabe existiert diese Bremse nicht. Sie existiert auch dann nicht, wenn die Limiten auf einer Schweizer Seite nie gesetzt wurden – die Limite kommt nicht vom Staat, sondern vom Spielenden selbst. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.

Sperre, Register und der Weg zurück

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register der gesperrten Personen erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie Selbstsperren (Art. 80 bis 82 BGS); eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Konsequenz reicht über die eine Seite hinaus. Eine unbefristete Sperre bei Swisslos gilt auch im Casino. Wer sich also online sperrt, um eine unruhige Phase zu überstehen, sperrt sich breiter, als er vielleicht denkt – das ist beabsichtigt und gelegentlich unbequem. Auf einer ausländischen Seite fehlt dieser Schutz oder gilt nach fremden Regeln: Kein Schweizer Register erfasst die Sperre, und keine Schweizer Stelle kann sie durchsetzen. Ein Spielerschutz, den man nach der Anmeldung wieder ausschalten kann, ist keiner.

Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sportwetten sind Angebote für Erwachsene (Gespa), Minderjährige haben online keinen Zutritt (Art. 72 BGS).

Ein Hinweis, der in keiner Werbebroschüre steht: Die Kontrolle am Verkaufspunkt ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Altersgrenze ist also ernst gemeint, ihre Durchsetzung an der Theke aber unvollständig. Wer sein Kind an einen Wettschein setzen lässt, ist selbst die letzte Kontrolle.

Wohin das Geld fliesst – und wohin nicht

Bei Swisslos sind Auszahlungen an ein Zahlungskonto gebunden, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende ebenfalls nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer regelmässig auf ausländischen Plattformen unterwegs ist, kennt das andere Modell: Guthaben in einer Kryptowährung, Auszahlung an eine Wallet, kein Name, keine Prüfung. Es ist bequem und entzieht der Buchhaltung zugleich jede Spur – und genau dieser Unterschied ist der Grund, warum der Schweizer Weg so viele Ausweiskopien verlangt.

Bonus und Gratisspielguthaben: Warum die Aktionen hier klein sind

Auf ausländischen Plattformen beginnt ein Vergleich gern mit der Zahl, die am grössten gedruckt ist. «100 % Bonus» prangt über dem Formular, und darunter steht in kleiner Schrift, wie oft der Betrag umgesetzt werden muss, bevor daraus auszahlbares Geld wird. Für die Schweiz ist die Frage falsch gestellt, und zwar aus einem Rechtsgrund, nicht aus Bescheidenheit: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, für einen ganzen Veranstalter. Das erklärt, warum die Aktionen der beiden Schweizer Anbieter schmal wirken: Sie sind eng begleitet, und jede Auflage, die auf einer ausländischen Seite eine Marketingzeile wäre, ist hier eine Bedingung, die vorher geprüft wurde.

Höhe und Bedingungen einer Aktion stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Dass ein Schweizer Bewilligungsinhaber eine grosszügige Aktion ankündigt und dann Auflagen nachschiebt, ist kein Widerspruch zur Aufsicht, sondern ihre Folge. Wer hier mit dem Massstab einer ausländischen Willkommensprämie misst, misst die falsche Seite.

Der Kombiboost: Rechnen statt Staunen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel ist der eigentliche Inhalt dieser Aktion: Zwischen vier und fünfzehn Voraussagen liegen 95 Prozentpunkte, und der Weg dorthin verläuft über Quoten von mindestens 1.50 pro Bein. Wer fünfzehn solche Voraussagen zusammenbringt, hat eine Kombination gebaut, die als Ganzes so unwahrscheinlich ist, dass der Zusatz von 100 % auf den Nettogewinn wenig daran ändert. Die Erhöhung ist echt, die Wahrscheinlichkeit, sie zu erreichen, sinkt mit jedem Bein. Diese Spannung löst kein Bonus auf, und die Seite, die sie auflösen will, verkauft etwas.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Letzteres ist der Punkt, den man beim Setzen nicht sieht: Wer den Boost als Rettungsanker für eine wacklige Wette einplant, hat ihn schon verloren, sobald er den Cash-Out drückt.

Was eine Wette tatsächlich kostet – die Marge im Preis

Neben all dem steht die eine Zahl, die keine Aktion nennt: die Marge des Buchmachers. Sie steckt in jedem Quotenpaar und ist der Grund, warum ein Markt über zwei Ausgänge nicht 100 % auszahlt, sondern weniger. Ein illustratives Beispiel, kein zitiertes Angebot: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Die Marge liegt damit knapp unter 5 %. Wo die Buchmachermarge in diesem Bereich liegt, zahlt der Markt rund 95 Rappen je eingesetztem Franken zurück; bei einer Marge von 2,5 % wären es rund 97,5 Rappen. Die Bandbreite ist der Punkt, nicht die einzelne Zahl: Zwischen einem scharf kalkulierten Markt und einem grosszügig bepreisten liegen schnell zwei bis drei Rappen je Franken, und weil das Beispiel eine Rechnung ist und kein beobachteter Markt, gehört die Marge der konkreten Wette immer aus den tatsächlich angebotenen Quoten nachgerechnet – nicht aus dieser Faustregel.

Der Effekt summiert sich still. Wer hundert Wetten zu je CHF 10 auf einem Markt mit rund 5 % Marge platziert, hat über die Serie gerechnet CHF 50 an den Buchmacher abgegeben, unabhängig davon, wie die einzelnen Wetten ausgegangen sind. Kein Bonus auf dieser Seite arbeitet dagegen. Ein Zusatz von 5 % auf den Nettogewinn eines Kombiboosts kann eine einzelne Wette verbessern; eine Marge von 5 % zieht an jeder Wette. Das ist die nüchterne Reihenfolge, in der man Angebote lesen sollte: erst der Preis, dann die Zugabe.

Das Gratisspielguthaben ist genau deshalb vorsichtig zu behandeln: Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Ein Guthaben, das gewonnen und dennoch nicht ausbezahlt werden kann, ist kein Guthaben, sondern ein Zeitvertreib. Wer eine Aktion prüft, sollte zuerst diese Zeile suchen.

Der Vergleich: zehn Plattformen und zwei Arten von Bewilligung

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz ein. Der Vergleich ist nach diesem einen Merkmal gebaut, weil es das einzige ist, das für alle zehn in derselben Weise feststeht – und weil es das Merkmal ist, das über Rechtsschutz, Sperrregister und Steuerfolge entscheidet.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Interwetten keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betclic keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine Konzession belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Reichweite der beiden Bewilligungen. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und sie gilt nur für das Vertragsgebiet ihres Veranstalters. Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Jouez Sport bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Zwei Bewilligungen, zwei Landesteile, ein Konto pro Seite. Das ist die geografische Antwort auf die Frage nach der einen Wettseite für alles: Es gibt sie nicht, weil es sie nach dieser Ordnung nicht geben darf.

Die acht Plattformen ohne Bewilligung tragen in der Übersicht dieselbe Zeile, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern der Befund. Über sie ist in derselben Hinsicht nichts belegt. Was eine ausländische Seite an Konzession nennt, hat hier keine Geltung – das ist keine Wertung, sondern Art. 4 BGS in einem Satz.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Der Massstab dieser Übersicht ist derselbe für alle zehn: Art und Umfang der Bewilligung, die Bedingungen, die daraus folgen, und was ein Wettender daraus für den eigenen Gebrauch mitnimmt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern kommen die Bedingungen hinzu, die den Alltag tatsächlich bestimmen – Einsatzgrenzen, Cash-Out, Livewetten, Auszahlung.

Sporttip: Schweizer Bewilligung, geschlossenes Programm und die strengsten Einsatzgrenzen im Feld

Sporttip ist eines von zwei Produkten, die in der Schweiz überhaupt eine Sportwette anbieten dürfen. Der Rahmen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Lotterien und Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, und diese Prüfung erfolgt über den hochgeladenen Ausweis gegen Adress-Datenbanken, nicht über ein Häkchen.

Die Einsatzgrenzen sind der greifbarste Teil. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette fällt hier auf: Sie erlaubt den zehnfachen Einsatz einer Einzelwette, weil sie über mehrere Kombinationen streut und das Risiko anders verteilt. Wer CHF 1’000 auf ein einzelnes Spiel setzen will, stösst bei CHF 1’000 an – wer dasselbe Kapital in einem System aus mehreren Begegnungen verteilt, darf weiter hinauf. Der Deckel trifft also nicht das Budget, sondern die Konzentration.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der Beine zu einem einzigen Preis; wer vier Beine zu je 2.00 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 16.00 und auf CHF 10 Einsatz einen Rückfluss von CHF 160. Die Abrundung auf 5 Rappen ist dabei Kosmetik, der Multiplikatoreffekt nicht – und die Kehrseite ebenso wenig: Ein verlorenes Bein beendet die ganze Kombination, die Gesamtquote ist dann ein Faktor, der nicht mehr zur Anwendung kommt.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das: Die Wette steht, bis sie es nicht mehr tut. Wer eine Kombination aus einem Spiel und einer Wette auf dieselbe Begegnung baut – etwa Sieg und Torschütze –, ist auf die Bet-Builder-Funktion angewiesen; geht sie durch, bleibt sie gültig. Die interessante Frage ist die andere: dieselbe Kombination ohne diesen Weg anzulegen, ist kein Trick, sondern ein Risiko, das die Regeln ausdrücklich offenlegen.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Standardregel im Feld und zugleich eine der Stellen, an denen ein Wettender am häufigsten an der eigenen Erwartung scheitert: Ein Tor in der 93. Minute zählt, ein Tor in der Verlängerung eines Pokalspiels nur unter Bedingungen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination ist das die stille Verschlechterung: Aus einer gut bezahlten Voraussage wird ein Faktor von 1.00, die übrigen Beine tragen die Wette allein. Wer eine Kombination abschliesst, sollte wissen, dass sich dieses Risiko nicht auf das verlorene Bein beschränkt, sondern den Ertrag der ganzen Kombination verändert.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Die Konsequenz ist leicht zu übersehen und für den Entschluss wichtig: Wer eine Wette auszahlen lässt, verkauft den Rest seiner Erwartung an den Buchmacher, und der Buchmacher kauft nicht über dem Wert ein. Auf die Rundung des Betrags hat der Wettende keinen Einfluss, auf die Wette selbst schon.

Sporttip-Wetten lassen sich online über das Portal von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Über 2’350 Verkaufsstellen verfügt die Westschweizer Loterie Romande; Swisslos hat seinen eigenen Apparat, und der bleibt der Weg für alle ohne Online-Konto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer regelmässig vierstellig gewinnt, merkt den Unterschied selten – wer es einmal tut, merkt ihn sofort, weil nicht das Guthaben wächst, sondern ein Kontoauszug.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei Auszahlungen, dann 3 %. Diese Zahl ist die wichtigste auf dieser Seite für jeden, der oft kleine Beträge abzieht. Wer nach jedem gewonnenen Abend CHF 60 auf sein Konto holt, zahlt ab der dritten Auszahlung CHF 1.80 für den Transfer – bei einem Gewinn von CHF 60 also 3 % des Betrags, mehr als die Marge vieler Märkte. Das Bündeln mehrerer Abhebungen kostet Geduld und spart Geld. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang, die Frist ist es nicht, wenn ein Konto still liegt.

Der Nettoertrag, den Swisslos für 2025 verteilte, betrug CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Weniger Sportwettgeld bedeutet weniger für den Sport; die Mechanik ist transparent und die Richtung rückläufig. Wer auf einer Sporttip-Wette verliert, verliert an einen Fonds und nicht an eine private Firma in Übersee. Das ist kein Trost, aber eine Tatsache, die eine Kaufentscheidung mitbestimmen darf.

Fazit Sporttip: Wer in der deutschen Schweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Schweizer Rechtsschutz will, findet hier das vollständigste Paket seiner Art – mit Verlustlimiten ab dem ersten Login, Auszahlung nur auf das eigene Konto und einem geschlossenen Wettprogramm, das Esports und Kartenmärkte schlicht nicht enthält. Die Schmerzgrenze liegt bei der Auszahlungsgebühr ab dem dritten Bezug in zwölf Monaten und beim Deckel von CHF 1’000 auf eine Einzelwette: Beides trifft nicht die Gelegenheitswetter, sondern diejenigen, die viel bewegen.

Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, sechs Kantone und der Vertrieb über 2’350 Verkaufsstellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wie Sporttip handelt es sich um eine Swiss-permit Sportwette auf ein Grossspiel, unter denselben gesetzlichen Grundlagen und unter Aufsicht der Gespa – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, das Recht des Anbieters auf sein Gebiet beschränkt. Das Unternehmen hat seinen Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Eine Online-Anmeldung setzt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus.

Die Zahl der Verkaufsstellen ist der eigentliche Charakterzug dieser Veranstalterin. Die Loterie Romande hat die Westschweiz über drei Generationen mit einem dichten Netz aus Kiosken, Bahnhofsschaltern und Ladenlokalen überzogen, und dieses Netz trägt die Sportwetten mit. Wer in Genf oder Neuenburg am Samstagnachmittag einen Wettschein spielen will, geht zum Schalter. Wer sein Konto lieber online führt, bleibt auf den Wohnsitz in einem der sechs Kantone angewiesen; die Grenze zur deutschen Schweiz ist für die Online-Teilnahme undurchlässig. Das ist die praktische Antwort auf jede Frage nach der einen Wettseite für die ganze Schweiz: Zwei Behördenkonten und ein Landesteil dazwischen.

Die Auszahlung läuft wie bei Sporttip nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und anonyme Auszahlung existiert nicht. Beide Anbieter verlangen die Identifikation über den Ausweis und gegen Adressdatenbanken, beide sind an das Sperrregister angeschlossen, und beide wenden die Verlustlimiten mit 72 Stunden Sperrfrist für eine Erhöhung an. Wer zwischen den beiden wählen kann, wählt nicht zwischen zwei Schutzstandards, sondern zwischen zwei Vertriebswegen und zwei Produktnamen unter demselben Gesetz.

Fazit Jouez Sport: Für Wettende in der Westschweiz ist das der zweite und letzte Zugang zu einer Schweizer Sportwette – mit einem Vertriebsnetz, das manchem Bargeldgewohnten lieber ist als ein Guthaben im Wallet. Zwei Anbieter unter demselben Gesetz machen den Vergleich schmal, aber die Wahl zwischen einer Kontoabhebung und einem Weg zum Kiosk um die Ecke bleibt eine echte.

Interwetten, Jackbit und Rainbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Rückgriffswege

Interwetten, Jackbit und Rainbet sind ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Konzession hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Für alle drei gilt dasselbe Nichteinander: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Über eine in der Schweiz wirksame Konzession ist bei diesen Anbietern nichts belegt. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; diese Liste umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Einträge, und Interwetten wird von der Gespa als Beispiel für Domain-Hopping genannt, das heisst: Eine blockierte Adresse wird innert Stunden durch eine neue ersetzt.

Für einen Wettenden heisst das in der Praxis vor allem eines: Ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister gibt es für die eigene Limite und die eigene Sperre dort keine Spur. Was die drei an Sport und Märkten zeigen, steht in ihrem eigenen Programm und wird hier nicht vermutet: Zu bestimmten Zahlungsarten, Bonusmodellen oder Auszahlungszeiten ist keine Aussage möglich, und niemand sollte eine aus einer anderen Plattform übertragen. Wer eine dieser Seiten prüft, liest die eigenen Geschäftsbedingungen und findet die Adresse des Konzessionsangaben dort, nicht in einem Vergleich.

Fazit zu drittens: Der Reiz dieser Plattformen liegt in der Angebotsbreite, nicht in der Sicherheit – und das ist keine Nebenbemerkung, sondern der ganze Kaufpreis. Wer dort wettet, schliesst einen Vertrag ohne Schweizer Adressat; die Frage nach dem Auszahlungsweg gehört deshalb vor die erste Einzahlung, nicht nach die erste Auszahlung.

MyStake, 22Bet und BetPanda: ohne Bewilligung, mit demselben leeren Anspruchsweg

Auch MyStake, 22Bet und BetPanda haben keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle acht nicht bewilligten Plattformen dieser Übersicht gilt: Nach Art. 4 BGS gilt eine Konzession nur in der Schweiz und entfaltet hier keine Kraft; eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz ebenfalls, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Über eine hier wirksame Konzession ist nichts belegt.

Drei Namen in einem Abschnitt zu nennen heisst nicht, dass sie dasselbe leisten. Es heisst, dass über alle drei in dieser Hinsicht dasselbe bekannt ist. Ein Vergleich, der bei diesen Anbietern Unterschiede behauptet, arbeitet entweder mit einem Eindruck oder mit einer Angabe aus zweiter Hand. Weder Auszahlungsfrist noch Einsatzgrenze noch Bonusbedingung lassen sich aus einer anderen Plattform übertragen – und ein Vergleich, der trotzdem Zahlen druckt, druckt Zahlen, die niemand geprüft hat.

Fazit zu diesen dreien: Wer Krypto-Einzahlungen ohne Namensprüfung sucht, findet hier die Gegenwelt zum Schweizer Modell und bezahlt sie mit dem Wegfall des Kontoschutzes. Zu prüfen ist vor allem, auf welchen Namen das Auszahlungskonto lautet und welche Stelle bei einem Streit entscheidet. Die Antwort steht in den Bedingungen der jeweiligen Plattform, nicht in dieser Übersicht.

Betclic und WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, und was die Bewilligung wert ist

Betclic und WirWetten stehen wie die übrigen sechs ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Die Rechtslage ist identisch: nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz anbieten, eine ausländische Konzession hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und der Rechtsschutz liegt ausserhalb der Eidgenossenschaft. Über eine in der Schweiz wirksame Konzession ist nichts belegt.

An dieser Stelle lohnt der Blick auf den Preis der Bewilligung, nicht auf ihren Namen. Die Bewilligung verlangt Auflagen: Wohnsitzprüfung, ein Konto pro Person, Verlustlimiten mit 72-stündiger Sperrfrist für Erhöhungen, Auszahlung nur auf den eigenen Namen, Sperrregister-Anbindung. Diese Auflagen sind unbequem, und sie sind der Gegenstand, den ein Wettender auf einer nicht bewilligten Seite nicht kauft. Es geht nicht darum, dass eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung nichts könne – es geht darum, dass der Teil, der in der Schweiz geschützt ist, hier nicht mitverkauft wird.

Fazit zu diesen beiden: Wer sich auf diesen Plattformen bewegt, sollte die eigene Verlustlimite extern führen, weil keine Anbindung sie festhält, und den Auszahlungsweg vor der Einzahlung klären. Ein Vergleich dieser beiden mit den Schweizer Veranstaltern führt zu einem Ergebnis, das die Bewilligung schon vorwegnimmt.

Was eine Wettseite für alle Sportarten in der Schweiz leisten kann – und was nicht

Die Ausgangsfrage ist damit beantwortet, nur nicht so, wie die Suchanfrage sie erwartet. Eine einzige Plattform, die jede Sportart, jede Wettart, jede Live-Option und jede Zahlungsmethode unter einem Login versammelt, existiert in der Schweiz nicht. Sie ist nach dem Geldspielgesetz nicht vorgesehen: Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wer auf einer Plattform zusätzlich Krypto, Esports und Kartenmärkte findet, findet sie ausserhalb des bewilligten Angebots, ohne Schweizer Rechtsschutz und damit ohne die Vorkehrungen, die diese Seite in den ersten drei Kapiteln beschrieben hat.

Die Frage ist trotzdem nicht falsch, sie braucht nur eine andere Antwort. Statt einer Seite für alles gibt es zwei Seiten für alles Erlaubte – jede mit einem eigenen Vertragsgebiet, beide mit demselben Schutzstandard. Für einen Wettenden in Zürich ist Sporttip die vollständige Lösung, weil er in dessen Vertragsgebiet wohnt und die Westschweizer Alternative von der Online-Teilnahme her gar nicht erreichbar ist. Für einen Wettenden in Lausanne gilt das Umgekehrte. Für einen Wettenden mit Wohnsitz im Ausland gibt es keine Schweizer Lösung und damit nur den Weg über einen Anbieter ohne Bewilligung, sanktionsfrei für den Spielenden, aber ohne die Vorkehrungen aus dem Kapitel zum Spielerschutz.

Eine nüchterne Einordnung hilft mehr als jede Rangliste. Die Schweizer Lösung gewinnt, wo es um Nachweisbarkeit, Spielerschutz, Steuerklarheit und die Aussicht auf Rückgriff geht. Sie verliert, wo es um Angebotsbreite und um die Zahlungsmethoden geht, die auf internationalen Plattformen selbstverständlich sind. Wer sein Hauptaugenmerk auf Sportarten legt, die in der geschlossenen Liste fehlen, wird hier nicht glücklich, sondern auf einer Seite ohne Bewilligung – und sollte den dortigen Verzicht auf Schweizer Schutz nicht als Nebeneffekt verbuchen, sondern als Teil der Entscheidung. Krypto-Zahlung, sofern eine Plattform sie anbietet, ist mit dem Schweizer Modell unvereinbar: Zahlungen gehen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlung gibt es hier nicht, und das ist keine Einschränkung, die sich wegdiskutieren lässt.

Zum Schluss die Grenzen des Angebots, die man nicht wegwünschen kann. Die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten wird nicht vom Veranstalter geschrieben; sie wird von der Gespa geführt (Version 10.09.2026). Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur unter einer Bedingung. Was heute fehlt, kann in einer künftigen Version stehen – ein Versprechen darauf wäre trotzdem eine Vorhersage, und Vorhersagen stehen nicht auf dieser Seite. Wer eine bestimmte Sportart im Kopf hat, prüft sie im Wettprogramm des Veranstalters, bevor er sich anmeldet.

Häufige Fragen zu Wettseiten in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?

Nein. Sportwetten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport anbieten, und beide sind an die geschlossene Liste der Gespa gebunden. Esports fehlt darin, Karten- und Eckballmärkte ebenfalls; Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind.

Welche Veranstalter dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz anbieten?

Nur zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Weitere bewilligte Buchmacher gibt es nicht.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?

Schweizer Telekom-Anbieter blockieren diese Domains per DNS. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten als Beispiel. Die Liste umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Einträge, darunter bet365. Wer trotzdem wettet, wird nicht bestraft.

Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt, und wer bestimmt das?

Bestimmt wird das nicht von den Veranstaltern, sondern von der Gespa: Sie führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen, und Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt.

Wie funktionieren Livewetten und Cash-out bei den zugelassenen Veranstaltern?

Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; bei Sporttip gilt die Wette unabhängig von einer Live-Übertragung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, nur vollständig und ohne Teilauszahlung – nicht für jeden Markt garantiert, und der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und welche Kosten können dabei anfallen?

Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»