Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: Was hinter den Prämien steckt
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Wer heute nach einer Wettseite mit Bonus sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Sorten von Angebot, und der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Prämie, sondern darin, wer sie überhaupt anbieten darf. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstalten — zwei Veranstalter, nicht zwanzig. Beide arbeiten mit kleinen, streng begrenzten Aktionen: einem Prozentsatz auf den Nettogewinn, einem Quotenboost, einem Spielguthaben, das man nicht auszahlen kann. Alles andere, was unter «Bonus» firmiert, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: Oktober 29, 2026, Bewilligungen geprüft gegen die Angaben von Gespa und den Veranstaltern.
Die Versuchung, das als Einschränkung zu lesen, ist verständlich und falsch. Es ist eine Verschiebung. Woanders kauft der Anbieter Aufmerksamkeit mit einer Zahl, die im Willkommensfenster gross steht und in den Teilnahmebedingungen klein wird. Hier bekommt niemand Geld geschenkt, weil niemand Geld verschenken darf, ohne vorher zu fragen. Das klingt nach Bürokratie und ist in Wahrheit eine Frage, die der Werbung erspart bleibt.
Was ein Neukundenangebot wert ist, entscheidet nicht die Zahl auf dem Banner. Es entscheiden vier Dinge: ob es überhaupt eine Bewilligung für Gratisspielguthaben oder Gratiswetten gibt, an welchen Mindestumsatz oder welche Mindestquote die Prämie gebunden ist, bis wann sie geltend gemacht werden muss und ob der Einsatz je zurückkommt. Wer diese vier Punkte in der richtigen Reihenfolge liest, sieht in wenigen Minuten, welches Angebot gross aussieht und welches gross ist. Die Reihenfolge ist der ganze Trick, und sie beginnt mit der Bewilligung.
Was die Bewilligung vorschreibt, bevor überhaupt geworben wird
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Genau das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt: Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder welchem Land auch immer — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalterin, zwei Gebiete, und dazwischen eine Grenze
Die Gebietsaufteilung ist keine Fussnote, sondern die erste Prüfung, die ein Konto übersteht oder nicht übersteht. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport wiederum steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Das heisst konkret: Wer in Zürich wohnt, kann sich bei Jouez Sport nicht registrieren. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Grenze verläuft mitten durch das Land, und sie folgt keiner Vorliebe, sondern dem Wohnsitz auf dem Ausweis. Lesenswert ist das für jeden, der von einem Kollegen in einem anderen Kanton ein Angebot empfohlen bekommt — was dort funktioniert, kann hier schlicht nicht funktionieren.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die zugelassene Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026) nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Wettbar sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe gibt es keine Wetten, und in der Liste tauchen weder Eckball- noch Kartenmärkte auf — auch keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Ein kurzer Blick auf das, was ausdrücklich nicht reguliert ist: Der Cash-Out steht in keinem Gesetz. Er ist ein Produktmerkmal des jeweiligen Veranstalters und keine Zusage, auf die sich jemand berufen könnte. Wer einen Wettschein vorzeitig verkaufen will, verlässt sich auf die Hausordnung und nicht auf den Gesetzgeber. Das ist bei einem Mechanismus, der so selbstverständlich wirkt, die unangenehmste Lücke im System.
Aktionen brauchen Zustimmung, und das hält die Prämien klein
Wer Gratiswetten oder Gratisspielguthaben anbieten will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa, so steht es in Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind nicht achtzig, nicht achthundert — zusammengenommen 32 für das ganze Land und das ganze Jahr. Wer wissen will, warum die Schweizer Neukundenangebote aussehen, wie sie aussehen, hat hier die Zahl. Eine Handvoll Aktionen pro Jahr, jede einzeln bewilligt, jede einzeln begrenzt.
Die Bewilligungspflicht trennt zwei Dinge, die in der Werbung gern eins sind: die Idee einer Prämie und die Erlaubnis, sie auszugeben. Ein Online-Casino ohne Schweizer Bewilligung kennt diesen Schritt nicht. Es kann morgen eine Aktion ankündigen und übermorgen auszahlen, ohne dass eine Aufsichtsbehörde einen Satz dazu geschrieben hätte. Das ist keine Freiheit des Spielers, sondern eine Freiheit des Anbieters, und sie schlägt sich in der Rechtsstellung des Wettenden nieder, nicht in seinem Konto.
Zur Werbung selbst: Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es dagegen nicht. Und was ein Bonus im Einzelfall ist, steht immer nur in den Bedingungen des Veranstalters, der ihn ausschreibt — nicht in einer Broschüre, die von Haus zu Haus geht.
Ohne Schweizer Bewilligung: was wegfällt, und wann es auffällt
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit und keine Aufsicht, die seine Auszahlungspraxis prüft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar; das Gesetz sieht bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Anbieter. Der Spieler steht nicht unter Strafe, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dass die eigene Handlung straflos ist, bedeutet deshalb nicht, dass das eigene Geld sicher ist.
Seit dem 3. September 2019 veröffentlicht die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer sich auf die Sperre verlässt, sollte wissen, wie schnell sie sich umgehen lässt: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten sowie Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Eine Sperrliste ist eine Hürde, kein Zaun.
Ehrlich formuliert stehen sich zwei Pakete gegenüber. Auf der einen Seite: volle Schweizer Schutzmechanismen, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite: kein Schweizer Schutz, aber international eine Angebotsfülle, die das hiesige System nicht kennt. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von Natur aus. Das ist die unbequemste Erkenntnis dieser Seite und gleichzeitig die einzige, die einer Leserin wirklich weiterhilft.
Limiten, Sperren und die Schranke, die die Prämie nicht öffnet
Die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Das überrascht viele, die von Deutschland oder den Niederlanden her kommen. Statt eines staatlich festgelegten Deckels gibt es die Verpflichtung an den Veranstalter, von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite kommt also nicht von der Behörde, sondern von der Person, die spielt — und sie ist verbindlich, sobald sie gesetzt ist.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Frist nach Gesetz liegt bei 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande arbeiten in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden. Wer nach einem Verlustabend schnell nachlegen will, wartet also drei Tage — und das ist die eigentliche Funktion der Regel, nicht ein Nebeneffekt.
Was eine Aktion daran ändert: nichts. Ich habe selten eine Selbstverständlichkeit gesehen, die so oft begründet werden muss. Ein Gratisspielguthaben ist kein Guthaben, das man besitzt; es ist ein Betrag, mit dem man wetten kann, und jede Wette darauf trägt dasselbe Verlustrisiko wie eine Wette mit eingezahltem Geld. Wer die Verlustlimite wegen einer Prämie anhebt, hat die Prämie in eine grössere Verlustmöglichkeit getauscht. Das ist der schlechteste Tausch auf dem Markt, und er wird nirgends beworben.
Die Spielsperre ist die eine Tür, die zufällt und zubleibt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); wer eine Sperre aufheben lassen will, kann das frühestens nach drei Monaten und nicht ohne Beteiligung einer Fachstelle.
Die Registrierung selbst ist nüchtern und endgültig: Wer dort steht, kommt nicht über eine freundliche Nachfrage beim Kundendienst wieder heraus. Das ist der Punkt, an dem die Schweiz strenger ist als die meisten Jurisdiktionen, und es ist einer der wenigen, an denen strenge Regulierung dem Spielenden unmittelbar dient.
Ein Blick auf die Praxis gehört dazu, weil er unbequem ist. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und die Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Die Anonymität der Verkaufsstelle ist trotzdem kein Schutzschild, und wer annimmt, dass ein Schalteralter von 17 Jahren automatisch auffällt, irrt.
Wohin das Geld fliessen darf — und wohin nicht
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer auf einer Schweizer Wettseite eine Auszahlung an eine fremde IBAN versucht, wird nicht weit kommen — nicht aus Misstrauen, sondern weil das Konto namentlich sein muss.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Switzerland hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren — und wer das Gegenteil behauptet, beschreibt eine Praxis, die es hier nicht gibt. Der wirksamere Hebel ist die DNS-Sperre, und ihr Nachteil wird im Abschnitt «Ohne Schweizer Bewilligung» erläutert.
Was Steuern angeht, gilt eine Regel, die mehr Menschen kennen sollten: Gewinne aus Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Schwelle. Auf einen tatsächlichen Gewinn von ein paar hundert Franken fallen also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an, und eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht.
Anders bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer regelmässig auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, sollte das nicht in der Schublade lassen. Verbindliche Auskunft geben nur eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ein Neukundenangebot in der Schweiz tatsächlich ist
Ein Neukundenangebot besteht bei den beiden zugelassenen Veranstaltern in dieser Form: kleine Boosts, ein Spielguthaben aus einer Aktion oder eine Erhöhung des Nettogewinns. Was es nicht gibt, ist der klassische Einzahlungsbonus, bei dem ein Prozentsatz der Einzahlung als zusätzliches Guthaben erscheint. Nicht weil die Veranstalter es nicht wollten, sondern weil für Gratisspielguthaben die beschriebene Zustimmung nötig ist — und weil ein Guthaben, das nicht ausbezahlt werden kann, keinen Anspruch und keinen Besitz begründet.
Genau hier liegt die grösste Begriffsverwirrung des Themas. «Bonus ohne Einzahlung» klingt nach einem Geschenk. Es ist ein Wettschein mit Bedingungen: ein bestimmter Betrag, eine bestimmte Frist, ein bestimmtes Verfallsdatum, und am Ende ein Guthaben, das die Schweizer Veranstalter nicht in Geld auskehren. Wer das verstanden hat, liest jede weitere Aktion richtig. Wer es nicht verstanden hat, hält einen Betrag für sein Geld, der keines ist.
Der Kombiboost von Sporttip, nachgerechnet
Boosts sind das häufigste Instrument in der Schweiz, und das offenste. Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das keine zitierte Quote ist, sondern eine Illustration: eine Kombiwette über vier Voraussagen mit je CHF 10 Einsatz und den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die vier Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9,792, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote — also CHF 97,92. Der Nettoverlust des Einsatzes beträgt in diesem Fall CHF 87,92, und der Boost von 5 % liegt darauf bei CHF 4,40. Die Erhöhung erreicht das Achtfache, wenn stattdessen sieben Voraussagen zusammengeführt werden: dann ergeben sich über dieselben Quoten wiederholt eine Gesamtquote von rund 34,3, ein Gewinn von CHF 342,88 und bei einem Nettoverlust von CHF 332,88 ein Bonus von 20 %, also CHF 66,58. Das ist der erste Anhaltspunkt dafür, was ein Prozentsatz auf den Nettogewinn geometrisch bedeutet: Je länger der Schein, desto kleiner die Trefferwahrscheinlichkeit; je grösser die Erhöhung, desto schwerer das Feld, auf dem sie liegt. Eine Fünfzehnergruppe mit je mindestens 1.50 ist ein Ausnahmefall, und das Wort «Nettogewinn» im Kleingedruckten fängt die Fälle ab, in denen eine Voraussage danebengeht.
Lesenswert ist noch, wie die Verrechnung selbst abläuft: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer die Differenz zwischen Rechnung und Auszahlung sucht, findet sie in diesen zwei Schritten. Sie ist klein — aber sie ist systematisch, und sie zeigt, in welche Richtung eine Wechselstube rundet, die nicht nach einem Wettschein aussieht.
Quotenboosts, Profitboosts und die Falle des Cash-Out
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz kostet mehr, als er aussieht. Wer einen Quotenboost auf einer Einzelwette nutzt und dann vor Schluss den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung vollständig. Der Boost hängt also nicht am Wettschein, sondern daran, dass die Wette bis zum Ende stehen bleibt — was in der Praxis heisst: Wer einen Boost nutzt, verzichtet auf sein Notausstiegsventil. Das ist kein Fehler des Systems, aber es gehört auf den Wettschein gedruckt und nicht in die Bedingungen.
Zur Serie passt die Aktion der Loterie Romande: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Werbemittel, das zu Fuss unterwegs ist: Wer im Stadion war, hatte eine Woche Zeit und brauchte ein verifiziertes Konto. Der Kontingentdeckel von 7’000 Stück macht die Aktion zusätzlich zu einer Frage des Timings.
Fristen, Verfälle und die Unterscheidung, die zählt
Bei Swisslos verfallen Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und beim Kassieren gilt eine scharfe Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also einen grösseren Betrag gewinnt, braucht ein auf seinen Namen lautendes Konto und keine Eile — aber auch keine Verzögerung, wenn die Adresse veraltet ist.
Die Loterie Romande zieht die Grenze fast identisch und doch mit einem eigenen Zusatz. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN — und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zu den Zahlungsarten gehört bei Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Zwei Details in diesem Absatz treffen den Alltag härter als alle Bonusbedingungen zusammen. Erstens: Wer CHF 9’999 im Wallet hat, kann nichts mehr einzahlen — die letzte Stufe schliesst sich eine Stufe früher als das Limit. Zweitens, und das ist die eigentliche Rechnung: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Drei Prozent klingen nach Nebengeräusch. Bei einer Auszahlung von CHF 5’000 sind das CHF 150, und wer häufig mit kleineren Beträgen arbeitet, zahlt die Kommission statistisch öfter als der Kollege mit einer grossen Schlussabrechnung. Die zwei Gratisauszahlungen sind eine Frist, die man planen kann, wenn man sie kennt.
Wer ein Neukundenangebot annimmt, sollte ausserdem die Registrierungshürde kennen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalität, die man schnell durchklickt — und deshalb auch kein Weg, den man für eine Prämie von CHF 10 zweimal geht.
Wettseiten im Vergleich: die Kriterien, die eine Rangliste ersetzt
Eine Rangliste nach Bonushöhe ist im Schweizer Markt eine Rangliste mit einem Teilnehmer. Sinnvoller ist eine Reihung nach dem, was einen Schein im Alltag ausmacht: welche Art von Aktion es gibt, wie weit die Einsatzgrenzen reichen, wie das Geld hinein- und hinauskommt, und — als erste Prüfung, die alle anderen überholt — ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung besteht. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, hat die Wahl zwischen zwei Veranstaltern, nicht zwischen zehn.
Interessanter wird die Sache, sobald man die ausländischen Marken danebenstellt, denen Schweizer Spielende begegnen. Sie sind keine Alternative im Rechtssinn, aber sie sind Alternativen im Alltag der Leute — und der Unterschied zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Angebot zeigt sich nicht in der Bewerbung, sondern in dem Moment, in dem etwas schiefläuft. Genau deshalb steht in der folgenden Übersicht in der letzten Spalte nicht die Zahl, sondern der Status.
| Wettseite | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| BassBet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| Jackbit | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| Interwetten | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet; Domain steht auf der Sperrliste |
| 1Bet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| Coolzino | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| MyStake | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| WirWetten | nein — ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
Grundlagen: was «Bonus» hierzulande bedeutet und was nicht
Der Grund, warum Schweizer Aktionen klein sind, ist kein Zufall und keine Bescheidenheit. Er ist der Preis für einen Markt mit einer geschlossenen Liste möglicher Sportereignisse, mit zwei Veranstaltern und mit einer Identitätsprüfung, die jede Person auf sich nimmt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung trägt keine dieser drei Einschränkungen. Dafür trägt er auch keine der Zusagen, die daran hängen.

Wer die Aktionen vergleicht, wird feststellen, dass sie technisch anspruchsvoller sind als ein Willkommensbonus. Ein Kombiboost erfordert eine Mindestzahl an Voraussagen mit einer Mindestquote. Ein Quotenboost gilt nur für eine Einzelwette und verfällt beim Cash-Out. Eine Gratiswette ist ein Betrag, der auf einer einzigen Vorhersage verfällt, wenn sie nicht aufgeht. Das sind Konstruktionen, die eine bestimmte Wette belohnen und nicht einen bestimmten Einzahlungsbetrag. Ob das gut oder schlecht ist, hängt davon ab, wie man ohnehin wetten will — und genau deshalb ist die Art der Aktion aussagekräftiger als ihre Höhe.
Eine Eigenheit dieses Themas, die in anderen Märkten keine Rolle spielt: Ein grosser Teil der Aktionsformen ist nur mit dem Wohnsitz einiger Kantone erreichbar. Die Folge ist ein Markt mit zwei Bühnen, die sich nicht überlappen. Eine Empfehlung, die nicht sagt, in welchem Vertragsgebiet der Leser wohnt, ist entweder ungenau oder falsch.
Auch die Quizfrage nach «Bonus ohne Einzahlung» hat hier eine klare Antwort, die nicht alle gern hören: Ohne Einzahlung heisst nicht ohne Pflicht. Es bleibt eine verifizierte Registrierung, ein beschränkter Aktionszeitraum, ein nicht auszahlbares Guthaben und meist eine Quote, ab der eine Wette überhaupt zählt. Wer diese Bedingungen akzeptiert, bekommt einen kleinen Wettschein mit Ablaufdatum. Wer sie nicht akzeptiert, bekommt nichts — und verliert auch nichts.
Warum die Schranke für den Wettenden eher gut ist
Die bewilligungspflichtige Prämie hat einen Nebeneffekt, den kaum jemand erwähnt. Weil der Veranstalter die Aktion vorher anmelden muss, und weil er das nicht achtzigmal im Jahr tut, gleicht der Schweizer Aktionsmarkt einem Regal mit wenigen Etiketten. Nicht besonders aufregend, aber ohne Etiketten, die man zweimal lesen muss. Ein Schweizer Anbieter kann keine Aktion ankündigen und sie dann stillschweigend wieder einstellen; die Zahl der Zustimmungen ist klein und dokumentiert.
Wer umgekehrt einen Bonus sucht, um mit dem Bonus zu arbeiten, wird hier nicht fündig. Das ist kein Mangel des Angebots, sondern die Konsequenz daraus, dass die Prämie nur als Zusatz auf eine echte Wette existiert und nicht als eigene Einnahmequelle. Auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ist das anders, weil niemand eine Zustimmung einholen muss — und weil niemand eine Auszahlung prüft, fällt die Angelegenheit erst dann auf, wenn das Geld ausbleibt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das ist der Satz, an dem ich bei jeder Empfehlung zuerst hängenbleibe.
Der praktische Umgang damit ist unspektakulär. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, prüft die Limiten vor der ersten Teilnahme und trifft eine Entscheidung darüber, die nicht beim ersten Verlust überdacht wird. Wer daneben eine ausländische Seite nutzt, behandelt sie als das, was sie ist: ohne Schweizer Aufsicht, ohne Rechtsschutz, mit steuerlicher Unwägbarkeit je nach Kanton. Beides lässt sich begründen. Nur so tun, als wäre die Wahl beliebig, lässt sich nicht.
Die geprüften Wettseiten im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Übersicht ist die einer Rangstation: die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, dann die ausländischen Marken, die in der Schweiz beobachtet werden, in der Reihenfolge der Prüfung. Bei jedem Anbieter steht neben dem Namen das, was ihn von den anderen unterscheidet. Jeder Anbieter wird nach denselben Kriterien bewertet; bei den ausländischen Marken trägt jeder den Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung».
Swisslos Sporttip — der Veranstalter mit dem stärksten Schutzapparat
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa; wer in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat Zugang.
Der Aktionsapparat ist der einzige mit einem echten Mengenhebel. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, begrenzt in Einsatz und Erhöhung. Quoten- und Profitboosts gelten online und nur einmal pro Wettenden; beim Cash-Out verfällt der Boost.
Die beiden Zahlen mit der grössten Alltagswirkung stehen nicht im Bonusbereich. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Und der Weg hinaus ist gedeckelt: Zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen laufen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Eine Verlustlinie von 1, 7 und 30 Tagen müssen Spielende vor der ersten Teilnahme setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000.
Was diese Seite über den Sporttip-Schein sagen kann, ist ungewöhnlich konkret. Der Cash-Out ist nur vollständig zu haben, nie als Teilauszahlung, und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Livewetten gelten unabhängig davon, ob ein Ereignis übertragen wird; eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das sind Regeln, die im Streitfall gegen den Wettenden wirken, und es gibt keinen Schweizer Anbieter, bei dem man sie umgehen könnte.
Das Urteil: Wirkliche Prämien gibt es hier nur als Aufschlag auf eine Wette, die man ohnehin platziert hätte. Wer Kombiwetten mit vier bis sieben Positionen spielt, holt mit dem Kombiboost mehr heraus als mit allem, was die Konkurrenz zeigt. Wer Einzelwetten bevorzugt, wird mit einer Erhöhung auf den Nettogewinn nicht warm. Der Aktionsapparat passt zu einer bestimmten Wette und nicht zu einem bestimmten Einzahlungsbetrag.
Loterie Romande Jouez Sport — Aktionen, die man sich verdienen muss
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht dem Schweizer Rahmen: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa — der Zugang zum Online-Konto ist abermals an die Westschweiz gebunden.
Die Aktion, die das Haus am deutlichsten zeigt, war zeitlich gebunden und lokal begrenzt: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Bonus, den man findet, sondern eine Aktion, zu der man hingelangen musste, und zwar zu Fuss.
Die Geldseite hat eigene Konturen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist die klarste Formulierung des Satzes, der in diesem Markt am häufigsten überhört wird.
Das Urteil: Die Westschweizer Aktionen belohnen Präsenz statt Einzahlungsvolumen, und sie sind für ein Publikum gebaut, das ohnehin ins Stadion geht. Wer in Genf oder Waadt wohnt und regelmässig an National-League-Spielen ist, trifft auf Gelegenheiten, die einem Zürcher schlicht verschlossen bleiben. Der Preis dieser Nähe ist ein Guthaben, das nur zum Wetten taugt.
20Bet — kein Schweizer Permit, keine Schweizer Handhabe
20Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die in der Schweiz beobachtet werden. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht. Der Gesetzgeber beschränkt das Angebot von Sportwetten in der Schweiz ausschliesslich auf Swisslos und die Loterie Romande. Die berichtete Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsschutz existiert nicht. Wie bei allen Marken dieser Gruppe können die Domains auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was folgt daraus für das Thema Bonus? Es gibt keinen Ablehnungsgrund im Zugang, und es gibt keine Instanz, an die man sich wenden kann, wenn eine Prämie nicht ausbezahlt wird. Die Vertragsbedingungen sind die einzige Ordnung, und sie sind ausschliesslich auf der Seite einsehbar. Wie hoch eine Aktion bemessen ist und unter welchen Bedingungen sie steht, lässt sich nur dort lesen.
Das Urteil: Das Angebot richtet sich an Spielende, die internationale Wettmärkte suchen und dafür auf Schweizer Schutz verzichten wollen. Wer dagegen ausgerechnet wegen einer Prämie käme, hätte den schlechtesten Grund der Liste gewählt — er nimmt das grössere Risiko für den kleineren Teil des Deals.
BassBet — ein Angebot ohne Inlandbezug, aber mit Blockaderisiko
Auch BassBet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Gesetzgeber beschränkt das Angebot von Sportwetten in der Schweiz ausschliesslich auf Swisslos und die Loterie Romande; die berichtete Bewilligung entfaltet keine Wirkung, der Anschluss ans Sperrregister fehlt, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Eine Aufnahme der Domain in die Gespa-Sperrliste ist möglich.
Der praktische Kern liegt nicht im Bonus, sondern in der Erreichbarkeit. Eine DNS-Sperre beendet die Nutzung nicht dauerhaft — die Sperrliste arbeitet mit wechselnden Domains —, aber sie unterbricht sie, und zwar mitten in einem laufenden Vorgang. Wer eine Aktion beansprucht und während der Frist nicht mehr auf die Seite kommt, hat kein Anrecht auf die Aktion und keine Adresse, an der er das einfordern könnte.
Das Urteil: BassBet bleibt eine Referenzmarke für Spieler, die ausserhalb des Schweizer Systems spielen wollen, ohne dass ein Merkmal des Produkts besonders hervorsticht. Für eine Entscheidung, die von einer Prämie abhängt, fehlt hier jede Schweizer Grundlage.
Jackbit — keine Bewilligung, dafür eine breite Bühne
Jackbit ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist jene, die für alle ausländischen Anbieter gilt: Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die berichtete Bewilligung hat hier keine Wirkung, niemand prüft eine Auszahlung, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Eine Sperrung der Domain über die Sperrliste ist der einzige Hebel, den die Aufsicht in der Hand hat.
Für den Vergleich relevant ist allein, dass dieser Anbieter sich nicht über einen Schweizer Bezug definiert — kein Vertragsgebiet, keine Verkaufsstellen, keine Schweizer Prüfung. Wer ihn wählt, wählt ausdrücklich das Ausland und muss mit den Regeln des Auslands leben. Die Aktionen, die er auslobt, sind Teil dieser Regeln.
Das Urteil: Für Schweizer Leser ohne Bewilligungsbezug, weil das Geschäftsmodell keine Verbindung zur Inlandsordnung hat. Ein Bonus, der nicht in Schweizer Bedingungen steht, wird auch nicht nach Schweizer Massstäben bewertet — und niemand hier kann das für den Spielenden nachholen.
Interwetten — auf der Sperrliste, und das aus gutem Grund
Interwetten ist innerhalb dieser Gruppe der Anbieter mit dem auffälligsten Rechtsstatus: Die Domain steht auf der Gespa-Sperrliste und wird von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für das Domain-Hopping, mit dem blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; die berichtete Bewilligung entfaltet keine Wirkung in der Schweiz, und der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt.
Bemerkenswert ist, wie alt die Sperre ist. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer denkt, dass eine sechsjährige Blockade ein Anbieterproblem sei, hat den Mechanismus nicht verstanden: Die Liste wächst, und Interwetten taucht in ihrer Dokumentation weiterhin auf.
Das Urteil: Die Bewertung ist bereits von der Aufsicht vorgenommen worden, und sie fällt eindeutig aus. Wie ein Bonus allein diese Einordnung aufwiegen sollte, ist mir nicht ersichtlich; für eine Schweizer Auszahlung gibt es hier keine Adresse.
1Bet — eine internationale Marke ohne Inlandsanspruch
1Bet trägt keinen Schweizer Permit. Wie bei jeder ausländischen Marke in dieser Übersicht gilt: Das Angebot ist auf Swisslos und die Loterie Romande beschränkt, die berichtete Bewilligung bleibt hier ohne Wirkung, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Eine Sperrliste-Aufnahme ist möglich.
Damit verschiebt sich die Bewertung vollständig auf Merkmale, die nichts mit Schweizer Regulierung zu tun haben. Über Kontingente, Fristen oder Umsatzbedingungen einer allfälligen Aktion sagt diese Seite nichts aus — nicht aus Vorsicht, sondern weil sich daraus kein Schweizer Vergleich ableiten lässt.
Das Urteil: 1Bet bleibt eine internationale Option, die sich nicht am Schweizer Markt orientiert. Wer Schweizer Limiten, Schweizer Auszahlungswege oder Schweizer Rechtsschutz sucht, sucht hier am falschen Ort.
Coolzino — ein Name, der den Schwerpunkt schon verrät
Coolzino führt keine Schweizer Bewilligung. Der Name deutet auf ein Angebot mit breitem Casino-Schwerpunkt, und das ist insofern erhellend, als Sportwetten in der Schweiz ein Grossspiel unter BGS sind und ausserhalb der zwei Veranstalter nicht angeboten werden dürfen. Die berichtete Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.
Wer nach einer Wettseite mit Bonus sucht und auf einem solchen Portal landet, sollte den Unterschied kennen: Für Schweizer Verhältnisse ist jede ausländische Bewilligung wirkungslos, und was als Bonus ausgelobt wird, ist eine Hausregel ohne Aufsicht. Die Höhe einer solchen Aktion sagt nichts über ihre Durchsetzbarkeit.
Das Urteil: Die Marke passt zu Spielern, die ein Casinoumfeld suchen und den Schweizer Rechtsrahmen in Kauf nehmen — im Feld der Schweizer Sportwetten ist sie dagegen keine Alternative, schon weil das Angebot aus der Schweiz nicht erreichbar sein muss.
MyStake — ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Aufsicht
MyStake gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung folgt dem Muster: Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, die berichtete Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister gibt es nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die Aufnahme der Domain in die Sperrliste bleibt der einzige Mechanismus, den die Aufsicht anwenden kann.
Der Bonusaspekt ist damit von derselben Frage abhängig wie das gesamte Angebot: Er existiert in einer Rechtsordnung, die mit der Schweizerischen nichts zu tun hat. Wer ihn annimmt, nimmt die Bedingungen dieses Anbieters an — vollständig und ohne Schweizer Bezug.
Das Urteil: MyStake richtet sich an Nutzer, die regulierte und unregulierte Angebote bewusst vergleichen und am Ende das internationale wählen. Wer umgekehrt bei Schweizer Limiten bleiben will, hat hier keine Andockstelle.
WirWetten — Schweizer Name, ausländische Rechtsstellung
WirWetten ist der letzte Eintrag der Übersicht und der lehrreichste. Der Name klingt nach Schweizer Markt; die Rechtsstellung ist die einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: Das Angebot ist auf Swisslos und die Loterie Romande beschränkt, die berichtete Bewilligung entfaltet keine Wirkung in der Schweiz, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Eine Sperrliste-Aufnahme ist möglich.
Man kann daraus eine Regel ableiten, die für die ganze Kategorie gilt: Der Name einer Wettseite ist kein Merkmal ihres Rechtsschutzes. Ein deutsches oder schweizerisch klingendes Wort auf dem Bildschirm sagt nichts darüber, in welchem Aufsichtsregime das Geld liegt. Die einzige belastbare Auskunft ist die Bewilligung, und die erteilt in der Schweiz die Gespa.
Das Urteil: WirWetten bleibt ein Beispiel dafür, dass Vertrautheit im Namen keine Schweizer Aufsicht erzeugt. Wer den Schweizer Rahmen sucht, muss auf den Bewilligungsstatus schauen und nicht auf die Wortwahl — was bei einem Anbieter mit diesem Namen besonders gut zu üben ist.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Keinen klassischen Einzahlungsbonus. Beide arbeiten mit Quoten- und Profitboosts, Kombiboosts oder kleinen Aktionsguthaben, die nicht auszahlbar sind. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 32 Bewilligungen an die beiden Veranstalter erteilte — 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Deshalb bleiben die Schweizer Aktionen klein und selten.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil Art. 75 Abs. 2 BGS sie an eine vorgängige Bewilligung bindet. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter Aufsicht, und eine Prämie, die als Gratiswette oder Gratisspielguthaben ausgestaltet ist, gilt dort als eigener Anlass und nicht als Rabatt. Die Aufsicht prüft jeden einzelnen Fall, bevor er erscheint — und entscheidet mit, wie oft und wie gross.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Gratiswette wird in der Regel nur der Gewinnanteil gutgeschrieben, nicht der Einsatz. Ein Freiwettschein ohne Einsatz ist deshalb kleiner, als der angezeigte Betrag vermuten lässt. Wie es im Einzelfall gehandhabt wird, steht ausschliesslich in den Bedingungen des Veranstalters, der die Aktion auslobt — dort und nirgends sonst.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Man kann damit wetten, aber nicht darüber verfügen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar; bei Swisslos gilt dasselbe für Gratisspielguthaben aus Promotionen. Wer mit Aktionsguthaben gewinnt, muss prüfen, ob der Gewinn auszahlbar wird oder im Guthaben bleibt — diese Unterscheidung ist der eigentliche Wert der Aktion.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung nur im Ausland, nicht in der Schweiz. Ein solcher Bonus steht also ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht; es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Ob eine Prämie je ausgezahlt wird, entscheidet allein die Rechtsordnung des Anbieters — die Schweizer Behörden haben darauf keinen Einfluss.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Vor allem, ob der Einsatz rückzahlbar ist, welche Mindestquote gilt, bis wann die Aktion läuft und ob das Guthaben auszahlbar wird. Beim Sporttip-Kombiboost etwa zählt nur eine Kombination aus mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50; der Aufschlag beträgt 5 % auf den Nettogewinn und verfällt beim Cash-Out. Wer diese vier Punkte prüft, sortiert die meisten Angebote in zwei Minuten aus.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
