Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und was ein Konto bei den anderen kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.

Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und die Sperrliste der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer in der Schweiz nach dem besten Sportwetten-Anbieter sucht, stellt eine Frage, die das Geldspielgesetz bereits beantwortet hat. Veranstalten dürfen Sportwetten hierzulande genau zwei Häuser: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide arbeiten mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jede weitere Marke, der ein Leser auf seiner Suche begegnet, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung – nicht, weil sie es nicht beantragt hätte, sondern weil es für sie nichts zu beantragen gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt.

Damit ist der Ausdruck «bester Anbieter» keine Geschmacksfrage mehr. Er zerfällt in zwei verschiedene Fragen, je nachdem, wo ein Spielender wohnt. Im Vertragsgebiet von Swisslos, also in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, gibt es ein legales Konto für Wetten. In den sechs Westschweizer Kantonen gibt es ein anderes. Und überall daneben liegt ein Markt von Auslandsseiten, die kein Schweizer Bewilligungspapier besitzen und deren Domains von den Telekom-Anbietern gesperrt werden können. Wer das weiss, sucht nicht mehr den einen Besten, sondern den Anbieter, dessen Bedingungen zu seiner Situation passen – Wohnsitz, Budget, Sportart, Auszahlungsweg.

Verantwortungsvoll wetten: die Limiten, die ein Konto zuerst verlangt

Die Limiten in der Schweiz setzt nicht der Staat. Das Gesetz schreibt dem Veranstalter nur vor, von jedem Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich. Die Zahl, die im Konto steht, ist deshalb die Zahl des Spielenden selbst. Eine feste Einzahlungslimite, wie sie andere Länder kennen, existiert hier nicht.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer seine Limite senken will, kann das jederzeit tun, sie gilt sofort. Wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Diese Asymmetrie ist der ganze Mechanismus in einem Satz. Runtersetzen kostet nichts, hochsetzen kostet drei Tage – lang genug, dass der Impuls, der das Limit eben noch überspringen wollte, meist verpufft ist. Wer das als Gängelung liest, liest es falsch herum: Die 72 Stunden sind der einzige Teil des Schweizer Systems, der sich gegen einen selbst stellt, und genau dafür ist er da.

Die Spielsperre und das gemeinsame Register

Neben den Limiten steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf der Frist wird sie nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt dann nicht nur für Sportwetten, sondern auch für Casinos einschliesslich deren Online-Angebote und im Fürstentum Liechtenstein.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was in diesem Register steht, hat Folgen, die über den einen Anbieter hinausreichen. Wer die Sperre will, bekommt sie nicht bei einem Haus, sondern bei allen. Der Preis dafür ist die Endgültigkeit einer unbefristeten Eintragung; eine freiwillige Sperre lässt sich nach den Regeln des Geldspielgesetzes erst nach drei Monaten wieder lösen, und ein Fachgremium ist daran beteiligt.

Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das klingt hart, ist aber die logische Kehrseite davon, dass ein Konto eine geprüfte Identität voraussetzt.

Wie gut die Kontrolle am Verkaufspunkt funktioniert, steht in einer Zahl, die kein Anbieter gern druckt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Am Schalter ist der Schutz also nicht streng, sondern lückenhaft. Wer sein Geld bei der Konkurrenz liegen lässt, sollte daraus seine eigene Schlussfolgerung ziehen.

Was die Registrierung verlangt

Online braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Wer schon in einem Sperrregister steht, kommt nicht durch, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für einen Auslandsanbieter gilt diese Prüfkette nicht. Es gibt dort keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Registrierungsstelle. Ob eine Marke im Ausland ihrerseits Alters- und Identitätsprüfungen macht, ist ihre eigene Sache und für einen Schweizer Spielenden nicht überprüfbar. Das ist der Punkt, an dem sich die beiden Wege zum ersten Mal ernsthaft trennen.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer: wo das Geld tatsächlich liegt

Bei den Zahlungswegen wird es praktisch. Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten. Damit ist die Frage «PayPal oder Paysafecard?» nicht zuerst eine Frage der Bequemlichkeit, sondern eine Frage des Namens auf dem Konto.

Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, ist ausserdem Sache des Anbieters. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Kauf von Spielguthaben ist online oder per Einzahlungsschein möglich, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und gekauft werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese beiden Zahlen sind kein Widerspruch, sondern eine Reihenfolge. Die Monatsgrenze zieht den Rahmen, die Guthabenobergrenze zieht den Punkt, an dem ein einzelner Kauf scheitert. Wer CHF 9’900 im Wallet liegen hat, kann keine CHF 200 mehr nachladen, auch wenn die 30-Tage-Grenze noch offen wäre.

Auszahlung: zweimal gratis, dann wird es teuer

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielgut aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Drei Arbeitstage und 5 bis 10 Arbeitstage sind zwei sehr verschiedene Wartezeiten, und der Unterschied liegt nicht am Betrag. Er liegt daran, ob das Zahlungskonto schon hinterlegt und verifiziert ist. Wer heute eine grössere Wette gewinnt und das Konto erst dann einrichtet, wartet die lange Frist. Wer es vorher erledigt, wartet die kurze. Das ist die billigste Vorbereitung, die ein Spielender treffen kann, und sie kostet nichts ausser fünf Minuten.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung im Jahr treffen den, der sein Guthaben in kleinen Portionen abhebt. Wer einmal im Jahr alles zusammen auszahlt, sieht die Kommission nie. Bei einem Sportwettkonto ist das kein Randfall: Wer nach jedem Wochenende abrechnet, zahlt von der dritten Auszahlung an eine Abgabe, die es für den geduldigen Auszahler gar nicht gibt.

Livewetten und Cash-Out: die Regeln hinter dem Minutenwechsel

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vorausgesetzt, der Veranstalter besitzt eine Entscheidung, die sie ihm gestattet. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht – anders als oft behauptet. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis überhaupt übertragen wird. Die Wette hängt am Spielstand, nicht am Bild.

Zwei Regelungen aus den Teilnahmebedingungen sind wichtiger, als sie aussehen. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Formulierung «kann» ist hier kein Streitpunkt, sondern die Regel selbst. Der Anbieter behält sich die Wertung zu 1.00 vor, und in genau den Momenten, in denen Live-Quoten am stärksten springen, ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass eine Wette so behandelt wird. Wer in der 88. Minute auf das nächste Tor setzt, spielt nicht gegen andere Spielende, sondern gegen ein Regelwerk, das sich das letzte Wort vorbehält.

Zur regulären Spielzeit gehört ausserdem die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Live-Tipp auf «Fussball, 90 Minuten» ist damit keine Kleinigkeit, sondern eine Definition, die über Gewinn und Verlust entscheidet.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es ist ausschliesslich Online-Wetten zugänglich, und es geht nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Natur der Sache: Wer vorzeitig aussteigt, verkauft einen Anspruch, und der Käufer zahlt weniger, als der Anspruch bei Vollendung wert wäre. Die Differenz ist der Preis der Sicherheit – und weil es keine Teilauszahlung gibt, ist die Entscheidung immer ganz oder gar nicht.

Wer eine Langzeitwette auf den Meistertitel im Frühjahr abschliesst und im Herbst sein Geld zurückwill, findet hier den einzigen Ausweg. Wer dagegen eine Zehner-Kombination live absichern möchte, halb und halb, findet ihn nicht.

Wettarten und Quoten: was eine Quote wirklich kostet

Für Gewinne gilt eine feste Rechenregel. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette über CHF 1.60 bringt also unter Umständen einen Betrag, der auf den Rappen nicht mehr dem entspricht, was der Taschenrechner zeigt.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Systemwette verdient einen zweiten Blick. Sie ist diejenige Wettform, bei der ein einzelner Irrtum nicht die ganze Wette tötet, und sie ist deshalb auch die einzige, für die ein anderer Höchsteinsatz gilt. Das Zehnfache gegenüber einer Kombiwette ist kein Zufall: Bei einer Systemwette aus vielen Voraussagen entstehen mehrere Kombinationen gleichzeitig, und das Haus rechnet mit einem grösseren Kapitaleinsatz pro Wettschein.

Einzelwette, Kombination, Systemwette

Die drei Formen unterscheiden sich in erster Linie im Risiko, nicht im Gewinnmechanismus. Eine Einzelwette hängt an einem Ereignis. Eine Kombination multipliziert die Quoten und damit den möglichen Ertrag, aber sie verliert als Ganzes, sobald eine Voraussage nicht eintrifft. Eine Systemwette zerlegt dieselben Voraussagen in mehrere Kombinationen und zahlt anteilig aus, wenn nur ein Teil aufgeht – zu einem Preis, der in der kleineren Auszahlung liegt.

Zwei Sonderregeln sind an dieser Stelle erwähnenswert, weil sie im Alltag selten gelesen und nie vergessen werden. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung erzählt ihre eigene Geschichte. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine Kombination, die in der Praxis fast nie hält. Der verlockende Prozentsatz steht genau dort, wo die Eintrittswahrscheinlichkeit gegen null geht. Und die Mindestquote von 1.50 schliesst die sicheren Favoritenwetten aus, mit denen sich eine Kombination sonst stabilisieren liesse. Der Boost belohnt also nicht Mut, sondern die Bereitschaft, eine Quote zu spielen, die man selbst für zu hoch hält.

Für Quotenboosts gilt eine engere Bedingung: Sie gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer eine geboostete Einzelwette abschliesst und dann live aussteigt, verliert den Boost. Die beiden Funktionen schliessen einander aus, und wer das nicht weiss, zahlt für seine Absicherung doppelt.

Die Marge: der Posten, der in keiner Quote steht

Zwischen zwei Anbietern lässt sich nicht vergleichen, was in keiner Quote sichtbar ist – deshalb lohnt der Blick auf die Marge. Sie lässt sich nicht aus dem Quotenschlüssel eines einzelnen Marktes ablesen, aber im Verhältnis der Quoten eines Marktes zueinander.

Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Auszahlungsschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90, also 0.95. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert, also rund 5 %.

Fünf Prozent klingt nach einer Randnotiz. Über hundert Wetten zu je CHF 10 ist es der Unterschied zwischen CHF 1’000 im Spiel und einer erwarteten Rückzahlung von rund CHF 950 – unter der Annahme, dass sich Einsatz und Auszahlung über viele Wetten hinweg ausgleichen und nur die Marge wirkt. Die Bandbreite dieses Werts hängt am Markt: Ein Zwei-Weg-Markt mit ausgeglichenen Quoten trägt weniger Marge als ein Markt mit vielen Ausgängen, ein Nebenmarkt mehr als der Hauptmarkt auf dasselbe Spiel. Wer Quoten vergleicht, vergleicht in Wahrheit diese eine Zahl, und sie steht nirgends auf dem Wettschein.

Genau hier schlägt die Schweizer Doppelstruktur zu. Wo nur zwei Veranstalter zugelassen sind, gibt es keinen Preiskampf um die Marge. Wer in der Deutschschweiz wohnen muss, um ein legales Konto zu eröffnen, kann nicht zu einem günstigeren Schweizer Anbieter wechseln – es gibt keinen. Der Wechsel zu einer Auslandsmarke ist der einzige Weg zu einer anderen Quote, und er kostet den Schweizer Rechtsschutz.

Sportarten und Wettbewerbe: die Liste, die das Angebot begrenzt

Was überhaupt bewettet werden darf, steht nicht bei den Anbietern, sondern in einer Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Fassung vom 10.09.2026 ist die gültige.

Das hat Konsequenzen, die man erst merkt, wenn man einen bestimmten Tipp sucht. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten auf Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Auf der Liste stehen keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Wer also einen Anbieter für Eckball-Wetten oder für Formel-1-Wetten sucht, sucht auf der Schweizer Liste vergebens. Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten sind da, wo die Liste sie nennt; die Corsa und die Ecke sind es nicht. Das ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern die Grenze des Bewilligungsrahmens. Und es erklärt, warum ein Teil der Schweizer Spielenden überhaupt bei Auslandsmarken landet: nicht weil die Quoten dort besser wären, sondern weil dort Märkte stehen, die hier gar nicht angeboten werden dürfen.

Ein Sonderfall am Rand: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Wette auf das eigene Spiel ist also nicht bloss unfair, sondern ausgeschlossen.

Neue Anbieter auf dem Schweizer Markt

In der Schweiz gibt es nur zwei Organisatoren, und das ist keine Momentaufnahme, sondern die Zahl, auf die sich die Kantone festgelegt haben. «Neue Anbieter» kann in diesem Markt deshalb nur eines bedeuten: Seiten, die aus dem Ausland kommen und über keine Schweizer Bewilligung verfügen.

Wer eine solche Marke zum ersten Mal sieht, sollte drei Dinge wissen. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine Fairplay-Kontrolle gibt es nicht.

Die Gespa veröffentlicht dazu eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 steht auf der Liste.

Ein blockierter Zugang ist damit kein Beweis, dass eine Marke seriös ist, und ein noch offener Zugang kein Beweis, dass sie es nicht wäre. Die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel, und ihre Länge sagt mehr über die Arbeitslast der Aufsicht als über die Zahl der Anbieter. Wer eine neue Marke prüft, sollte sich nicht darauf verlassen, sie im Browser zu erreichen – die Domain bewegt sich schneller als die Liste, und Schweizer Banken oder Kartennetzwerke sperren Zahlungen an solche Anbieter nicht. Es gibt kein Zahlungsblocking, das diese Entscheidung abnimmt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Einordnung stellt die beiden bewilligten Schweizer Häuser den acht Auslandsmarken gegenüber, die Schweizer Spielende in Suchergebnissen antreffen. Die Reihenfolge ist die Reihenfolge dieses Vergleichs und sagt nichts über Qualität an sich.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Cloudbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
Funbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
Boomerang Bet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
20Bet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
Betwinner Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
Donbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht festgestellt

Die Spalte mit der Bewilligung trägt die ganze Last des Vergleichs. Zwei Häuser verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Acht Marken verfügen über keine Schweizer Bewilligung – und für ihre gemeldete Lizenz lässt sich nichts feststellen, was in der Schweiz Geltung hätte.

Bei den acht Auslandsmarken liegt der Unterschied nicht im Papier, sondern ausserhalb davon. Keine von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angebunden. Keine bietet einen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Sperrliste landen und von den Telekom-Anbietern blockiert werden. Wer dort spielt, spielt ohne Netz unter sich. Wer dort gewinnt, muss die steuerliche Behandlung im eigenen Kanton klären – bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne je nach Kanton anders behandeln, und eine kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen erfassen.

Der Anbietervergleich endet deshalb nicht bei der Quote, sondern bei der Frage, was im Streitfall passiert. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es eine Aufsicht, ein Register, eine geprüfte Identität und einen definierten Auszahlungsweg. Bei den acht anderen gibt es nichts davon, dafür aber Zugang zu Märkten, die die Schweizer Liste nicht kennt.

Was Sportwetten in der Schweiz grundsätzlich sind

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wird von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat mit Inkrafttreten am 1.1.2021 ist. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Behörde – sie beaufsichtigt nur Casinos. Wer sich bei einer Beschwerde an die falsche Stelle wendet, verliert Zeit.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser Satz erklärt, warum eine maltesische oder curaçaoische Lizenz hier nichts bewirkt: Sie ist kein milderer Grad derselben Sache, sondern eine Erlaubnis eines anderen Staates.

Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Diese Zahl ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, wem ein Schweizer Wettschein nützt. Ein Teil des Verlusts, den die Gesamtheit der Spielenden trägt, landet in kantonalen Fonds und im Sport. Wer in der Schweiz wettet, finanziert damit auch das, was er bewettet. Das ist kein Argument gegen die Wetten und auch keines dafür – es ist die Antwort auf die Frage, wohin die Marge geht, und sie fällt bei einer Auslandsmarke anders aus.

Wer ein Konto eröffnen will, muss sich online registrieren und dabei mindestens 18 Jahre alt sein sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Grenze zwischen den beiden Gebieten ist keine Empfehlung, sondern eine Zulassungsschranke. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Zuzüger merken das erst, wenn die Registrierung scheitert; der Anbieterwechsel nach einem Umzug in die andere Sprachregion ist mit einem neuen Konto verbunden.

Rechtliches: die zwei Wege und ihre Bedingungen

Die Rechtslage lässt sich in einem Satz zusammenfassen, aber ihre Folgen füllen den Rest dieses Abschnitts. Für Sportwetten gelten die Geldspielgesetze. Zwei Organisatoren sind zugelassen, und Angebote aus dem Ausland bieten ohne Schweizer Bewilligung keinen Schutz. Das ist der Rahmen, in dem jede Anbieterwahl stattfindet.

Was das konkret kostet, unterscheidet sich je nach Weg. Wer bei einem der beiden bewilligten Häuser spielt, bekommt die volle Schweizer Schutzstruktur: Aufsicht, Sperrregister, geprüfte Identität, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und einen definierten Beschwerdeweg. Dafür bekommt er zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung.

Wer bei einer Auslandsmarke spielt, bekommt eine offene Produktpalette und mehr Märkte. Dafür bekommt er keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine steuerliche Behandlung, die er mit seiner kantonalen Steuerverwaltung klären muss. Dass keiner der beiden Wege per se «die sichere Wahl» ist, folgt daraus: Der eine kostet Auswahl, der andere kostet Schutz. Beides zugleich gibt es nicht.

Steuern: der Freibetrag und das «je nach Kanton»

Gewinne aus Schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.

Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze. Auf einen solchen Gewinn fallen keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der Freibetrag ist keine Hürde im Alltag, sondern eine Zahl, die nur wenige je berühren.

Der kantonale Freibetrag weicht vom eidgenössischen ab. Deshalb gilt hier «je nach Kanton», und genau eine kantonale Zahl sollte an dieser Stelle nicht stehen – es gibt sie nicht. Wer wissen will, wo seine eigene Grenze liegt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil keine Schweizer Veranstalterin im Spiel ist. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandeln – das ist der steuerliche Preis des offenen Marktes, und er trifft auch kleine Beträge.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Schweiz im internationalen Vergleich günstig dasteht; in Ländern mit einer solchen Abgabe wird sie auf jeden Einsatz erhoben, ob gewonnen oder verloren.

Werbung und Gratisspielgut

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt dieser Vergleich die Anbieter, statt für sie zu werben.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer heute ein «Gratisguthaben» sieht, sieht kein Marketinginstrument, sondern eine bewilligte Massnahme – und eine, deren Zahl in der Schweiz klein ist, weil der Aufwand gross ist.

Höhe und Bedingungen von Boni stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein Zeitfensteverbot für Werbung kennt die Schweiz nicht.

Die Anbieter im Einzelnen

Zehn Marken, zehn Bewilligungsstatus, zwei Rechtsordnungen. Die Reihenfolge folgt dem Aufbau dieses Vergleichs.

Swisslos Sporttip: das Haus mit dem grössten Verbreitungsgebiet

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Damit ist Sporttip das Haus mit der grössten Reichweite in der Schweiz – mehr als zwei Drittel der Kantone fallen in dieses Gebiet.

Die Zahlen, die den Alltag prägen, sind bereits durchgegangen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und danach mögliche 3 % Kommission. Dazu der Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit je 1.50 verlangt.

Was Sporttip von einer Auslandsmarke unterscheidet, ist nicht die Quote, sondern der Anspruch auf das Geld. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind kurz und förmlich, und sie stehen unter Aufsicht – es gibt also eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn die Frist versäumt scheint.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Konto will, das Schweizer Recht untersteht, kommt an diesem Haus nicht vorbei. Das ist die einzige Wahl, die in einem grossen Teil des Landes überhaupt eine Wahl ist – und zugleich die engere der beiden: keine Ecken, keine Karten, keine Formel 1, wo die Liste sie nicht führt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Spielenden in Genf oder Lausanne ist das der einzige bewilligte Weg – dieselbe Struktur wie Sporttip, mit derselben Prüfkette, demselben Sperrregister und demselben Aufsichtsrahmen, aber einem eigenen Veranstalter.

Der Kanal ist ein anderer. 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das für einen Anbieter ohne Filialen nicht erreichbar ist, und es erklärt, warum Wetten in der Westschweiz weiterhin stark über den Schalter laufen. Für einen Spielenden, der online in der App tippt, macht das keinen Unterschied; für einen, der seinen Wettschein lieber am Schalter abgibt, macht es den ganzen Unterschied.

Wer in einen anderen Kanton zieht, wechselt nicht den Anbieter im selben Haus, sondern das Haus. Der Wohnsitz ist Teil des Produkts. Das ist die praktischste Konsequenz einer Zulassungsordnung, die auf Kantonsgrenzen gebaut ist.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit offenem Markt

Cloudbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende hat das vier Folgen: keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Schweizer Schutz und eine Domain, die auf die Sperrliste der Gespa und damit in die DNS-Sperre eines Telekom-Anbieters geraten kann. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Was ein solches Angebot trotzdem interessant machen kann, ist der Umfang. Wo die Schweizer Liste die Wettarten vorgibt, kennt eine Auslandsmarke diese Grenze nicht. Wer Ecken, Karten oder Formel 1 bewetten will, findet sie hier – auf seine eigene Rechnung, ohne Schweizer Aufsicht und mit dem Risiko, dass Einsätze in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Entscheidung ist damit keine Frage der Bequemlichkeit. Sie ist die Wahl zwischen einem begrenzten Angebot mit Schutz und einem offenen Angebot ohne. Wer sie trifft, sollte wissen, dass er sie trifft.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Eine im Ausland gemeldete Lizenz hat hier keine Geltung. Die Domain kann auf der Sperrliste landen und dann von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Für einen Spielenden in der Schweiz heisst das: Dasselbe Spielangebot, das ausserhalb des Schweizer Rahmens möglich ist, ohne die Struktur, die den Rahmen ausmacht. Wer hier ein Konto eröffnet, wird nicht gewarnt und nicht geschützt.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen Marken in diesem Teil des Vergleichs fehlen die Schweizer Aufsicht, der Zugang zum Sperrregister und ein Schweizer Beschwerdeweg; die im Ausland gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine Sperrung der Domain durch Schweizer Telekom-Anbieter auf Grundlage der Gespa-Sperrliste ist möglich.

Die Schweizer Aufsicht kontrolliert bei einem solchen Anbieter nichts – weder die Auszahlung, noch die Identitätsprüfung, noch die Spielerschutzvorkehrungen.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Struktur wiederholt sich: keine Gespa-Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine in der Schweiz wirkungslose Auslandslizenz und das Risiko einer DNS-Sperre.

Wer die Schweizer Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten als Einschränkung empfindet, findet bei einer solchen Marke mehr. Wer im Streitfall jemanden anrufen will, findet niemanden.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner besitzt keine Schweizer Bewilligung. Für einen Schweizer Spielenden bedeutet das: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das gemeinsame Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und die Domain kann von Schweizer Telekom-Anbietern gesperrt werden.

Die Schweizer Doppelstruktur aus Swisslos und Loterie Romande ist eine bewusste Beschränkung des Angebots – und der Grund, warum ein Teil der Spielenden überhaupt bei solchen Marken landet.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Aufsichtsorgan, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg. Die im Ausland gemeldete Lizenz ist hier ohne Wirkung. Die Aufnahme in die Sperrliste und eine daraus folgende DNS-Blockade sind möglich.

Der fehlende Schweizer Rechtsschutz ist keine Formalität, sondern der Kern der Sache.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung – dieselben Folgen wie bei den übrigen Auslandsmarken dieses Vergleichs: keine Gespa-Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine hier wirkungslose Auslandslizenz.

Ein Schweizer Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande endet nicht an einer Domain, sondern an einem Bewilligungspapier.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine in der Schweiz wirkungslose Auslandslizenz, dazu die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste.

Der Vergleich zwischen diesen acht Marken führt zu keinem Ergebnis, weil sie sich in der einzigen Frage, die zählt, nicht unterscheiden.

Eine Bestenliste, die keine sein kann

Wer diesen Vergleich bis hierher gelesen hat, hat bemerkt, dass die Rangliste nicht zustande kommt. Nicht weil die Prüfung unentschieden wäre, sondern weil sie bei acht von zehn Anbietern dieselbe Antwort liefert.

Die ehrliche Rangfolge ist deshalb keine Reihenfolge von Marken, sondern eine Reihenfolge von Entscheidungen. Erste Frage: Wohnsitz im Vertragsgebiet von Swisslos, im Gebiet der Loterie Romande oder in keinem von beiden? Diese Frage bestimmt, ob überhaupt ein bewilligtes Konto in Reichweite liegt. Zweite Frage: Braucht der Spielende Märkte, die die Schweizer Liste nicht führt – Ecken, Karten, Formel 1? Wenn ja, führt der Weg ins Ausland, und der Preis ist der Rechtsschutz. Dritte Frage: subventioniert er lieber die Sportförderung oder nimmt er die offenere Produktpalette? Der Reingewinn von CHF 562 Mio. für 2025 zeigt, wohin das Geld bei einem bewilligten Wettschein fliesst.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es hierzulande, und wer darf in welchen Kantonen mitspielen?

Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip gilt in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Alle weiteren Seiten arbeiten ohne Schweizer Bewilligung.

Nach welchen Kriterien entscheidet sich, welcher Anbieter der beste ist?

Nach fünf Punkten: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt, wie hoch die Marge im jeweiligen Markt ist, welche Limiten gelten, welche Zahlungswege offenstehen und wie schnell eine Auszahlung ankommt. Die Bewilligungsfrage scheidet zuerst, weil sie darüber entscheidet, welcher Rechtsschutz überhaupt greift. Erst danach lohnt der Vergleich von Quoten und Auszahlungswegen.

Was steht auf der Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, gültig in der Fassung vom 10.09.2026. Es enthält Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten, aber keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn ausdrücklich aufgeführt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind verboten.

Welche Formen von Cash-out bietet Sporttip?

Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online. Möglich ist nur ein vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung; es lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.

Ab welchem Alter darf man wetten, und wer ist ausgeschlossen?

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ausserdem Personen mit einer Spielsperre im gemeinsamen Register, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»