Datenschutzerklärung – kartenzahlungwetten
Auf kartenzahlungwetten geht es um Zahlungswege bei Sportwetten, doch Zahlungsdaten fliessen hier nicht: Die Website bearbeitet nur die Personendaten, die ein Informationsangebot braucht. Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung, in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Die Erklärung dient zugleich der Information nach Art. 19 revDSG.
Grundsätze der Bearbeitung
Rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig: So werden Personendaten bearbeitet. Verwendet werden sie nur für den Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und nur so lange wie nötig (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen sichern sie angemessen ab. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.
Welche Daten bearbeitet werden
Der Webserver führt zu jedem Seitenaufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, verweisender Seite und Browsertyp. Es dient dem Betrieb und der Abwehr von Angriffen und wird nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so verkürzt, dass der Personenbezug entfällt. Wer eine E-Mail oder ein Formular schickt, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis, die ausschliesslich der Antwort dienen. Kundenkonto, Einzahlung oder Wette sind auf kartenzahlungwetten nicht möglich; Karten-, Zahlungs- und Ausweisdaten werden darum nicht erhoben.
Verantwortliche Stelle
Die Betreiberin von kartenzahlungwetten trägt die Verantwortung für die Bearbeitung. Firma, Adresse und E-Mail-Kontakt nennt das Impressum auf kartenzahlungwetten.com; dorthin lassen sich auch sämtliche Datenschutzfragen richten.
Cookies und Reichweitenmessung
Nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung sind nur aktiv, wenn sie im Cookie-Banner gewählt wurden. Näheres regelt die Cookie-Richtlinie; die Wahl bleibt jederzeit änderbar.
Bekanntgabe an Dritte und ins Ausland
Verkauft werden Personendaten nicht. Sie erreichen Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), sowie Behörden, wenn ein Gesetz das fordert. Ins Ausland gehen Daten nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien, etwa Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Rechte der betroffenen Personen
Jede Person darf Auskunft verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Möglich sind ausserdem Berichtigung falscher Daten, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und Widerspruch. Aus der Europäischen Union heraus können zusätzlich die Rechte der DSGVO geltend gemacht werden, soweit sie anwendbar ist.
Aufsicht
Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Verstösst eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften, kann dort Anzeige erstattet werden.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
