Freiwetten Neukunde 2026: kleine Gutschriften, grosse Bedingungen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbare Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz sowie die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

In der Schweiz dürfen Sportwetten zwei Veranstalter anbieten. Nicht zehn, nicht fünf, zwei — und wer das nicht weiss, sucht auf dem Schweizer Markt nach etwas, das es hier nicht gibt.

Die Zahl der Neukundenangebote folgt direkt aus dieser Zahl. Die interkantonale Aufsicht, die Gespa, muss Gratisspielguthaben vorab zustimmen; im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine Aktion lanciert, wartet also erst auf das Ja der Aufsicht und überlegt dann, wie viel er pro Kopf vergibt. Herausgekommen ist zuletzt eine Gutschrift von CHF 10 pro Person an sieben Aktionstagen, auf 7’000 Stück begrenzt. Ein ausländischer Anbieter legt an einem Wochenende mehr pro Kopf auf den Tisch — mit dem Unterschied, dass sein Guthaben in der Schweiz rechtlich nichts wert ist, wenn es zum Streit kommt.

Wichtiger als die Höhe ist ohnehin, was das Guthaben nach der Gutschrift darf. Ein Swisslos-Gratisspielguthaben aus einer Promotion lässt sich nicht auszahlen. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Der Betrag ist also nur innerhalb des Spielerkontos etwas wert, und wer ihn für eine Wette mit Quote 1.90 einsetzt, hält am Ende deutlich weniger in der Hand, als die Marketingzahl nahelegt.

Was die Rechtslage aus einem Neukundenangebot macht

Die Regelung ist kurz und für den Schweizer Markt erschöpfend. Der Bund hat Online-Sportwetten als Grossspiel eingeordnet und sie dem Geldspielgesetz unterstellt; die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern, nicht bei der ESBK, die nur die Casinos prüft. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Für einen Neukunden heisst das: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa führt keine Anbietertabelle, sondern eine Sperrliste — Domänen ausländischer Seiten, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 solcher Domänen darauf, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Wer auf einem solchen Portal ein Konto eröffnet, hat den Vertrag mit einem Veranstalter, der in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung besitzt.

Eine Bewilligung wird zweistufig erteilt: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die beiden bewilligten Veranstalter sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt und sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt, sowie die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit ihrem Produkt Jouez Sport. Die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen — ein Detail, das die Preisgestaltung der beiden besser erklärt als jede Marketingaussage.

Wer aus einem anderen Land kommt, hat in diesem System keinen Platz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient das Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande steht den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zur Verfügung; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Zürcher findet also Sporttip, ein Genfer Jouez Sport. Der jeweils andere lässt ihn nicht ins Konto. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Gebietsgrenze, und sie entscheidet bei einem Neukunden die ganze Anbieterfrage, bevor noch ein einziger Franken gesetzt wurde.

Welche Wetten überhaupt zur Auswahl stehen

Das Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Nur Sportveranstaltungen sind wetttauglich; auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in der Schweiz kein Geld setzen. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie eigens aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fallen weg, Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Aufstellung vergeblich, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Esport taucht in der Liste schlicht nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie ihm zugesteht. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Wer sich über einen Live-Markt wundert, sollte an dieser Stelle nicht nach dem Gesetzgeber suchen.

Anders liegt es beim Cash-Out. Der ist gesetzlich nicht geregelt; er gehört zu den Bedingungen jedes einzelnen Veranstalters. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung existiert nicht. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen, und eine Garantie, dass er für jeden Markt angeboten wird, gibt es nicht. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out als Absicherung einplant, plant mit einem Wert, den nur der Veranstalter kennt.

Was von einer ausländischen Bewilligung bleibt

Nichts, was vor einem Schweizer Gericht hielte. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz hat das klargestellt —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Was daraus folgt, ist unbequem symmetrisch. Ein ausländisches Konto bringt keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fairplay-Kontrolle. Es bringt aber auch keinen Anschluss an das schweizerische Sperrsystem, und genau das ist der Punkt: Der Schutz, den ein Schweizer Veranstalter bieten muss, ist an die Bewilligung gebunden und reist nicht mit. In Thurgau behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwette zählt, bleiben bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht ab — je nach Kanton, und hier hilft nur die eigene Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer sie in einer Rechnung findet, findet sie in den Bedingungen des Anbieters.

Bewilligung oder keine: die zehn Anbieter dieser Übersicht

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung von Dritten gemeldet: Tobique (Kanada)

Das Bild in der dritten Spalte ist die ganze Geschichte dieser Tabelle. Zwei Zeilen tragen eine Veranstalterbewilligung, acht tragen sie nicht, und für sieben davon ist nicht einmal eine ausländische Bewilligung fassbar, auf die sich ein Konto stützen liesse. Bei X3Bet nennt eine dritte Quelle Tobique in Kanada — eine Angabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet und deren Bestand sich von aussen ohnehin kaum prüfen lässt.

Für einen Neukunden bedeutet das: Wer in der Schweiz ein Sportwettenkonto mit eingebautem Rechtsweg will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl. Alles andere ist eine bewusste Entscheidung gegen den Ort, an dem man sich im Streitfall beschweren kann. Das ist keine Empfehlung gegen diese Anbieter, sondern die Beschreibung dessen, was ein Konto dort kostet.

Wenn die Gespa zustimmen muss

Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ohne sie darf kein Veranstalter eine Wette verschenken, und das erklärt sowohl die geringe Zahl der Aktionen als auch ihren Zuschnitt. Die Höhe des Guthabens und seine Bedingungen stehen ausschliesslich in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters; es gibt keine staatliche Obergrenze, aber einen staatlichen Vorbehalt.

Für den Neukunden heisst das zweierlei. Erstens: Eine Aktion, die nirgends angekündigt ist, existiert nicht — nachfragen nützt nichts, weil die Zustimmung nicht dezentral erteilt wird. Zweitens: Wer den Bonus sucht und nicht das Spiel, wird in der Schweiz schlecht bedient sein. Ein Guthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Laufzeit auf 7’000 Stück ist kein Ersatz für einen Spielanreiz, sondern der maximale Anreiz, den der Aufsichtsrahmen zulässt.

Zeitliche Werbeverbote kennt das Gesetz nicht. Die Werbung darf aber nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Ein Anbieter, der mit einem Schweizerkreuz und einer Fantasielizenz wirbt, begeht in der Schweiz eine Widerhandlung — auch wenn ihn das von hier aus kaum trifft.

Verlustlimiten, Sperre und der Moment, in dem es teuer wird

Eine Verlustlimite in der Schweiz ist keine Serviceleistung, sondern eine Bedingung, ohne die das erste Spiel nicht beginnt. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Die 72 Stunden sind der wichtigste Satz dieses Abschnitts, und die meisten Neukunden lesen ihn erst, wenn er bereits wirkt. Wer sich an einem Samstagabend in einer Verlustserie befindet und die Limite erhöhen will, kommt mit dem bestehenden Deckel bis mindestens Dienstagmorgen aus. Das Gesetz verlangt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen. Wer glaubt, den Wert nur kurz anheben und danach wieder senken zu können, verwechselt den Mechanismus mit einer Einstellung im Profil. Die Uhr läuft in eine Richtung.

Eine Grenze ist gesetzlich nicht der Höchstbetrag, sondern die Pflicht: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine staatlich vorgeschriebene Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Die konkrete Zahl kommt vom Spielenden selbst.

Deutlich härter ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf — dieselbe Einbahnstrasse wie bei der Limite, nur länger. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich einmal dort einträgt, sperrt sich nicht von einem Anbieter aus, sondern von der Spielbankenwelt der Schweiz mit. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Kontrollen an der Verkaufsstelle sind kein Sicherheitsnetz, auf das ein Leser bauen sollte. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verantwortung für Minderjährige trägt, sollte diese Zahl kennen und nicht die Schranke im Laden.

Identität, Alter, Wohnsitz: die drei Mauern vor dem Konto

Die Registrierung ist die erste Hürde, und sie fällt bei jedem Anbieter vor die erste Wette. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Swisslos erlaubt keine Ausnahme, und das Verfahren erklärt, warum die Eröffnung eines Kontos länger dauert als bei einem Portal, das eine E-Mail-Adresse für ausreichend hält. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Zweitkonto ist kein Schlupfloch, sondern der Weg in die Sperre.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Ausschluss trifft die kleine Gruppe, aber er ist absolut.

Der Wohnsitz bindet doppelt: einmal an die Schweiz, einmal an das Gebiet des Veranstalters. Ein Neukunde in Freiburg im Üechtland kommt zur Loterie Romande, einer in Freiburg im Breisgau zu keinem der beiden. Für Menschen an einer Kantonsgrenze ist das kein Detail, sondern die Auswahl.

Einzahlen, gewinnen, auszahlen: was am Konto hängt

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kredit an Spielende gibt es nicht.

Auszahlungen laufen bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind ein Satz, den ein Neukunde leicht überliest. Wer im Jahr mehrfach kleinere Beträge abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit der Häufigkeit. Wer einmal im Jahr abrechnet, zahlt nichts. Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Ein Punkt, der beide Gruppen betrifft: Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Und ein Satz, der oft falsch erzählt wird: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Was es gibt, ist die DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa — sie blockiert die Seite, nicht das Geld.

Wie ein Guthaben von CHF 10 tatsächlich rechnet

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Nehmen wir dieses Guthaben beim Wort und setzen es an einem Beispielmarkt ein: einer Zwei-Weg-Wette mit den Quoten 1.90 und 1.90. Das ist eine erfundene Quotierung als Rechenbeispiel, kein Angebot und kein ausgezeichneter Kurs.

Auf so einem Markt liegt der Quotenschlüssel — der Anteil aller Einsätze, den der Markt zurückzahlt — über alle Ausgänge bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Die Marge des Veranstalters ist die Differenz zu 100 % und beträgt damit rund 5 %. Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht mit ausgezahlt wird, ist auf einem solchen Markt durchschnittlich etwa die Hälfte seines Nennwerts wert — bei einer Quote von 1.90 rund CHF 4.50 bis CHF 5 aus den CHF 10 auf dem Konto. Die Spanne ist nötig, weil die genaue Zahl mit der Marge des tatsächlich gewählten Marktes wandert und die Quoten eines Zwei-Weg-Marktes selten exakt symmetrisch stehen.

Die Bedingung gehört zum Ergebnis: Der durchschnittliche Wert gilt nur, wenn das Guthaben einmal vollständig auf eine Wette mit Quote 1.90 gesetzt wird, und «durchschnittlich» heisst über viele solcher Wetten, nicht bei der einen Wette dieses Lesers. Gewinnt sie, schreibt der Veranstalter CHF 19 aufs Konto — aber CHF 10 davon waren nie auszahlbares Geld. Verliert sie, sind die CHF 10 weg, ohne dass der Nutzer je einen Franken eingezahlt hätte. Der eine Wert ist kleiner als die Gutschrift, der andere ist null, und keine der beiden Zahlen steht in der Ankündigung.

Genau daran hängt die Bewertung: Der Nennwert einer Freiwette sagt nichts über ihren Wert. Erst die Quote, auf die sie gesetzt wird, und der Auszahlungsanteil ihres Marktes entscheiden, was übrig bleibt. Bei den 7’000 Stück der Aktion waren das potenziell ein paar tausend Franken an echten Einsätzen — verteilt über die Westschweiz und nicht über die Schweiz.

Was Neukunden vor der ersten Wette prüfen sollten

Die Reihenfolge, in der ein Konto entsteht, ist in der Schweiz nicht beliebig. Was der Veranstalter zuerst verlangt, gehört zuerst beantwortet. Wer die Wohnsitzfrage und die Altersfrage für sich geklärt hat, findet die Limitenabfrage nicht am Ende des Prozesses, sondern davor. Erst danach folgt die erste Einzahlung. Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für den Guthabenkauf bei CHF 20, und die Limiten stehen, bevor diese CHF 20 bewegt werden können.

Für den Neukunden ist die praktische Konsequenz schlicht: Das erste, was er bei seinem künftigen Anbieter einstellt, ist die Zahl, bis zu der er verlieren darf. Die Werbung verspricht an dieser Stelle gewöhnlich das Gegenteil.

Das Vertragsgebiet entscheidet, alles andere folgt

Ein Anbietervergleich, der bei der Bonushöhe beginnt, beginnt in der Schweiz an der falschen Stelle. Zuerst kommt die Frage, ob das Konto überhaupt eröffnet werden kann. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Genfer wird bei Sporttip nicht ins Konto gelassen, ein Aargauer bei Jouez Sport nicht. Für einen grossen Teil des Landes ist die Wahl damit keine Wahl.

Danach kommt die Limite. Ein Anbieter, der verlangt, dass man vor der ersten Wette einen Verlustrahmen setzt, und der eine Erhöhung erst nach 72 Stunden wirksam werden lässt, ist unbequem, und diese Unbequemlichkeit ist die einzige Bremse, die vor dem ersten schlechten Abend greift. Wer das als lästig empfindet, hat den Mechanismus verstanden und ihn trotzdem nicht mitgeplant.

Geld spielt in dieser Reihenfolge keine grosse Rolle. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegt der Einsatz einer Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip, eine Systemwette geht bis CHF 10’000 — Limiten, die ein durchschnittlicher Neukunde nie ausprobiert. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Limit, das den Normalnutzer nicht berührt, ist nicht der Grund, sich gegen einen Anbieter zu entscheiden.

Die Zahlungswege machen den letzten Unterschied. Geschlossene Guthabenkaufwege, ein Wallet mit Obergrenze und Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen bedeuten für den Nutzer einen zusätzlichen Schritt und für den Veranstalter eine Spur, die sich prüfen lässt. Wer Bequemlichkeit über alles stellt, wird diesen Punkt anders gewichten. Wer ein Konto führt, dessen Auszahlung im Streitfall nachvollziehbar ist, wird ihn höher gewichten.

Die übrigen Wege zu einem Guthaben

Neben der Gutschrift bei Registrierung gibt es zwei Mechaniken, die Swisslos dauerhaft anbietet und die einer Freiwette funktional nahekommen.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von sieben auf fünfzehn Voraussagen ist der eigentliche Hinweis. 100 % klingen nach Verdopplung, die aber erst an einer Kombination hängt, deren Gesamtquote aus fünfzehn Einzelquoten entsteht — und je länger die Kette, desto geringer die Aussicht, dass sie durchkommt. Der Prozentsatz wird grösser, die Wahrscheinlichkeit kleiner. Wer das als Freiwette liest, liest es falsch; es ist eine Erhöhung des Gewinns im Fall des Falls.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das gemeinste: Der Boost und der vorzeitige Ausstieg schliessen einander aus, und wer während des Spiels nervös wird, verliert mit dem Cash-Out auch die Erhöhung.

Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Live-Publikum zwei Sekunden hinter dem Geschehen hat an diesen Punkten Pech und erfährt es erst bei der Auswertung.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Rückerstattung ist hier kein Trost, sondern der Ausgang aus einem Fehler, den niemand bemerkt hätte, wäre die Kombination durchgekommen.

Eine weitere Mechanik kennt jeder, der schon einmal eine Wette verfallen sah: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine durchgefallene Voraussage in einer Kombination ist ein gewaltiger Unterschied für die Gesamtquote. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — ein enges Fenster und ein Verfahren, das eine Papierversion verlangt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Zwei Schweizer Veranstalter, acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beurteilt werden sie hier nach denselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Zugang, Schutzmechanismen, Zahlungswege und die Bedingungen, die den Wert eines Neukundenangebots ausmachen. Eine ausländische Marke als bewilligt oder sicher zu bezeichnen wäre falsch — die Bewertung sagt nur, was das Konto bietet und was es nicht mitbringt.

1. Swisslos Sporttip: das Vollpaket mit der engsten Limitenkette

Sporttip ist eine der beiden Sportwettenmarken, die in der Schweiz überhaupt veranstaltet werden dürfen. Der veranstaltende Betrieb, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Der Zugang ist auf das Vertragsgebiet beschränkt: die deutschsprachigen Kantone, der Tessin und Liechtenstein.

Der Schutzapparat ist der vollständigste im Feld. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos im In- und Ausland — ein Wort, das schwerer wiegt als jede Bonuszeile.

Auf der Zahlungsseite gelten klare Grenzen: Mindestbetrag CHF 20 beim Guthabenkauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, kein Guthabenkauf über einem Wallet-Stand von CHF 9’999. Auszahlungen zweimal im Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das Angebot an sich ist reich bestückt: Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts, Cash-Out, Livewetten, Bet-Builder. Es ist zugleich das reglementierteste Angebot der Schweiz — jede dieser Mechaniken trägt eine Bedingung, die im Ernstfall entscheidet.

Das Urteil: Der Wert dieses Anbieters liegt nicht in seiner Aktion, sondern in der Tatsache, dass ein Streitfall einen Adressaten hat. Ein Neukunde mit Wohnsitz in Zürich, Bern oder St. Gallen sollte hier anfangen und den Bonus als Nebensache behandeln. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt gar nicht erst hinein.

2. Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben mit Ablaufdatum

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, hält ebenfalls eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertriebsnetz, das für eine Online-Marke ungewöhnlich breit ist.

Für Neukunden ist hier der einzige wirklich dokumentierte Fall einer Gutschrift zu finden: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, bei der ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Loterie Romande war im Jahr 2025 der Veranstalter mit den meisten Zustimmungen der Aufsicht für solche Angebote; die Stückzahl bleibt trotzdem klein, und wer an einem der sieben Tage nicht im Stadion war, hatte keinen Zugang.

Auf der Kontoseite gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Das Urteil: Die Romandie-Marke zeigt am klarsten, wie eine Schweizer Neukundenaktion aussieht — ein Betrag, der zwei Kaffees kostet, verknüpft mit einem Stadionbesuch, befristet und zentral genehmigt. Wer wegen dieses Guthabens ein Konto eröffnet, verwechselt Ursache und Anlass. Der eigentliche Grund für ein Konto hier ist die Region, in der man wohnt.

3. FortuneJack: kein Anschluss an das Schweizer Schutzsystem

FortuneJack trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Was das praktisch heisst: Wer dort spielt, spielt ohne die Verlustlimitenpflicht, ohne das 72-Stunden-Fenster und ohne die produktbezogene Selbstsperre, die für die bewilligten Veranstalter gelten. Es fehlt nicht ein Bonus, es fehlt das Gerüst.

Die Beurteilung fällt entsprechend nüchtern aus. Der Wert eines Kontos bemisst sich hier allein an den Bedingungen, die FortuneJack selbst aufstellt — und an deren Durchsetzbarkeit, sobald etwas schiefgeht. Wer ein Angebot sucht, findet hier eher eines als bei den Schweizer Veranstaltern. Was er nicht findet, ist ein Ort, an dem er sich beschweren kann.

4. Pribet: ein Konto ohne Schweizer Adressat

Auch Pribet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Feststellung ist bei allen acht ausländischen Marken dieselbe und wird hier nicht wiederholt: Keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domäne potenziell auf der Sperrliste. Eine gemeldete Bewilligung ist für Pribet nicht fassbar.

Das Muster wiederholt sich auf der Angebotsseite. Wo die Schweizer Veranstalter mit gesetzlich geschlossenen Wettlisten arbeiten, ist das Programm eines ausländischen Portals offen und breit; der Preis dafür ist der Verzicht auf die Kontrollen, die den Schweizer Markt eng machen.

Und wie bei allen Marken dieser Gruppe bleibt die Bewertung eine Frage der Rückgriffsmöglichkeit. Pribet bietet ein Konto. Es bietet keinen Ort in der Schweiz, an dem eine strittige Auszahlung durchgesetzt werden könnte.

5. Rabona: breites Programm, dünne Absicherung

Rabona trägt keine Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die für die ausländischen Marken dieser Übersicht gelten. Ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, die Aufsicht führt die Domäne gegebenenfalls auf der Sperrliste, und ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.

Der Punkt, der Rabona von den Schweizer Angeboten unterscheidet, ist derselbe wie bei seinen Nachbarn in dieser Liste und verdient deshalb eine eigene Formulierung: Ein Portal ohne Schweizer Bewilligung trifft die Entscheidung über eine Sperre bei sich selbst. Wer sich dort sperren will, verlässt sich auf die Kulanz des Anbieters und nicht auf ein Register, das auch ein Casinobetreiber einsehen muss.

Das Urteil: Rabona ist nur dann die richtige Adresse, wenn ein Schweizer Konto aus Wohnsitzgründen nicht erreichbar ist und das Portal bereit ist, das gesamte Risiko zu tragen. Die Alternative dazu findet sich im Abschnitt «Bewilligung oder keine: die zehn Anbieter dieser Übersicht».

6. WirWetten: Schweizer Name, keine Schweizer Bewilligung

Der Name führt in die Irre, und das ist bei diesem Anbieter der wichtigste Satz. WirWetten klingt nach einem Schweizer Programm; es ist jedoch keine Veranstalter- oder Spielbewilligung in der Schweiz vorhanden. Nur Swisslos und die Loterie Romande haben sie. Ein Schweizer Neukunde landet hier nicht bei einem bewilligten Anbieter, sondern bei einer ausländischen Marke, der die Bewilligung fehlt.

Die Folgen sind die der ganzen Gruppe: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, mögliche Sperrliste. Hinzu kommt bei einem Namen, der auf einen Schweizer Markt zielt, ein zusätzlicher Punkt: Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten, und die Ansprache eines Schweizer Publikums ist genau der Weg, der in diese Bestimmung führt.

Das Urteil: Wer den Schweizer Limiten und dem Schweizer Sperrregister einen Wert beimisst, findet ihn bei WirWetten nicht — unabhängig davon, wie das Portal sich nennt. Der Name verschiebt keinen Rechtsweg.

7. BetOnRed: bewertbar nur auf eigener Basis

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Die Beurteilung kann sich deshalb nur auf das stützen, was das Portal selbst anbietet, denn die Massstäbe, die die Schweiz an einen Veranstalter anlegt — Verlustlimiten, doppelte Bewilligung, Registereintrag, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen — verbinden sich nicht mit seinem Konto.

Das ist weniger dramatisch, als es klingt, und darin liegt der eigentliche Punkt. Die Schweizer Regeln sind nicht deshalb streng, weil die Aufsicht Freude an Formularen hat, sondern weil jede dieser Regeln einen Fall adressiert, in dem ein Spielender Geld verliert, ohne es geplant zu haben. Ohne diese Regeln bleibt der Fall ohne Antwort.

Das Urteil: Wer hier spielt, handelt auf eigenes Risiko und ohne Schweizer Netz. Das kann zu einem Programm passen, das die Schweizer Liste nicht kennt. Der Schweizer Rechtsweg ist dann kein Nachteil mehr, sondern eine Auslassung, die vorher klar sein sollte.

8. Fezbet: keine Bewilligung, volle Selbstverantwortung

Fezbet trägt keine Schweizer Bewilligung und ist deshalb nicht als bewilligter Anbieter zu beschreiben. Kein Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister, keine Veranstalterbewilligung; die Domäne kann auf der Sperrliste landen.

Der relevante Vergleichspunkt liegt hier bei den Werkzeugen, die ein Spielender bei einem bewilligten Veranstalter vorgeschrieben bekommt und bei Fezbet nicht verlangt sind: die Pflichtlimite vor der ersten Teilnahme, das 72-Stunden-Fenster bis zur Erhöhung, die Selbstsperre mit fester Frist, das automatische Wallet-Limit. Wer diese vier Werkzeuge braucht oder für sich haben will, wird bei den Schweizer Veranstaltern fündig.

Die Beurteilung: Fezbet ist eine Option, bei der die gesamte Kontrolle beim Nutzer liegt. Das ist der Vorteil, den Freunde offener Angebote suchen, und der Nachteil, den ein Entscheidungsloser zu spät bemerkt.

9. 22Bet: grosses Programm ohne Schweizer Rückhalt

22Bet gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domäne potenziell auf der Sperrliste. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten würde, ist nicht fassbar.

Für einen Neukunden lohnt an dieser Stelle ein Blick auf das, was er dabei nicht bekommt. Bei Sporttip erfährt er, nach wie vielen Tagen ein Gewinn verfällt und in welcher Frist er Einsprache erheben müsste — 26 Wochen nach Bekanntmachung, 10 Tage per eingeschriebenem Brief. Solche Fristen sind unangenehm und ihr Wert liegt darin, dass sie geschrieben und nachlesbar sind. Beim Anbieter ohne Schweizer Bewilligung stammen alle Fristen aus dessen eigenen Bedingungen, und niemand in der Schweiz prüft, ob sie angemessen sind.

Das Urteil: 22Bet ist ein Portal mit einem breiten Programm und einem Konto, das ausserhalb des Schweizer Rahmens steht. Der ganze Vorteil des einen und der ganze Nachteil des anderen zeigen sich erst, wenn eine Auszahlung hängt.

10. X3Bet: eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als ausländische Bewilligung melden Dritte Tobique in Kanada. Für Schweizer Kunden ist dieser Punkt trotzdem der wichtigste: Eine Bewilligung aus einem anderen Staat entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; die Aufsicht stuft die Domäne wie jede andere ausländische ein, und der Eintrag auf der Sperrliste bleibt möglich. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Der Wert der Angabe liegt deshalb nicht in dem, was sie verbürgt, sondern in dem, was sie zeigt: Die Bewilligungskette eines solchen Portals ist von aussen kaum nachprüfbar, und ein kanadischer Eintrag hilft bei einer Schweizer Auszahlung nicht weiter. Wer die Angabe auf einer Portalseite findet, kann sie deshalb nicht als Beleg lesen, sondern nur als Aussage des Portals über sich selbst.

Das Urteil: X3Bet bleibt, wie die übrigen Marken dieser Gruppe, eine Entscheidung gegen den Schweizer Rechtsweg und für die eigenen Bedingungen des Anbieters. Diese Entscheidung kann bewusst getroffen werden. Unbewusst getroffen wird sie zur Fehlinvestition.

Was von einem Neukundenangebot übrig bleibt

Die Rechnung dieser Seite ist am Ende einfacher als die Werbung. Von den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern lohnt aus Sicht des Spielschutzes genau der, dessen Vertragsgebiet den eigenen Wohnsitz enthält. Ist das Sporttip, bekommt man das vollständigste Limiten- und Sperrsystem der Schweiz, ein reich bestücktes Wettprogramm mit Kombiboost, Boosts, Cash-Out und Livewetten sowie Auszahlungen zweimal im Jahr kostenlos. Ist es Jouez Sport, bekommt man eine Westschweizer Marke mit klarem Einzahlungsrahmen und der einzigen dokumentierten Neukundengutschrift des Schweizer Marktes. Beide tun sich mit einem üppigen Startguthaben nicht hervor, und keiner von beiden muss das.

Die acht ausländischen Marken dieser Liste bleiben eine Alternative für alle, die ein Schweizer Konto aus Wohnsitzgründen nicht eröffnen können oder die ein breiteres Programm suchen. Sie kommen ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Diesen Satz vollständig zu lesen, gehört zur Entscheidung dazu.

Was bleibt von einer Freiwette für Neukunden in der Schweiz? Eine Gutschrift von zehn Franken, drei, vier Franken wert im statistischen Mittel, verknüpft mit einem Code, sieben Tagen Frist und einer Stückzahl von 7’000. Ein Angebot, das kaum einen Grund liefert, sich anzumelden — und das trotzdem jeden Grund liefert, die Bedingungen zu lesen, bevor man es annimmt.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es Freiwetten für Neukunden in der Schweiz, und wer bietet sie an?

Ja, aber selten. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen, Swisslos 8. Die bekannteste Aktion war «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit CHF 10 Spielguthaben je Person an sieben Aktionstagen.

Welche Aktion lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

In den National-League-Stadien war ein Code verbreitet, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Die Gutschrift betrug CHF 10, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Bedingungen standen in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande, nicht in einer Ankündigung.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet sind Pflicht; Swisslos prüft die Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken. Das Gebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, den Tessin und Liechtenstein oder bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine Spielsperre schliesst ein Konto aus.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Eine Einzahlung ist bei den Schweizer Aktionen nicht die Voraussetzung für die Gutschrift; die Loterie Romande knüpfte ihre CHF 10 an einen Code und ein verifiziertes Konto. Eine Einzahlung ist aber nötig, um danach überhaupt weiterzuspielen: Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für den Guthabenkauf bei CHF 20.

Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?

Die Aufsicht muss Gratisspielen und Gratisspielguthaben vorab zustimmen, ohne dieses Ja darf kein Veranstalter eine Wette verschenken. Das erklärt, warum die Aktionen klein ausfallen und in geringer Zahl erscheinen. Über Höhe und Bedingungen entscheidet danach allein der Veranstalter in seinen Teilnahmebedingungen.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und diese Portale hängen nicht am Schweizer Sperrregister. Es fehlen die Pflichtlimiten vor der ersten Wette, die Selbstsperre mit fester Frist und ein Schweizer Adressat für eine Beschwerde. Die Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS blockiert werden.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»