Gratis Wettguthaben: warum in der Schweiz kaum etwas verschenkt wird
Ladevorgang...
Unter dieser Überschrift steht der Stand vom Oktober 29, 2026; die Bewilligungen und die Einträge der Gespa wurden gegen die Angaben der Aufsichtsbehörde und die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.
Wer ein Gratis-Wettguthaben sucht, trifft in der Schweiz auf eine Zahl, die jede Werbeseite kleiner macht: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und beide verschenken nur in eng gezirkelten Aktionen etwas. Alles, was darüber hinaus als «5 Euro Wettguthaben» oder «Wettguthaben ohne Einzahlung» im Netz wirbt, kommt aus dem Ausland, ist hier nicht bewilligt und lässt sich in Schweizer Franken ohnehin nicht sauber abrechnen.
Das ist die Konsequenz, um die es auf dieser Seite geht, und sie zieht sich durch jeden Abschnitt: aus einer Aktion folgt nicht, was der Anbieter in Aussicht stellt, sondern was die Bedingungen daraus machen. Ein Guthaben von CHF 10, das nach 30 Tagen verfällt, ist ein anderes Angebot als eines von CHF 10, das stehen bleibt. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld, sondern eine Frist zum Wetten.
Rechtslage: warum Gratisguthaben hier eine behördliche Zustimmung voraussetzt
Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel, das die Gespa in Bern beaufsichtigt. Zuständig ist die interkantonale Aufsichtsbehörde, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur Casinos prüft. Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen, eine als Veranstalter und eine je Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht die Höhe der Werbung ist genehmigungspflichtig, sondern das Guthaben selbst. Wer also wissen will, wie viel Gratisguthaben in der Schweiz unterwegs ist, schaut nicht auf die Werbeplakate, sondern auf die Zahl der erteilten Zustimmungen — und die bewegt sich im Bereich von zwei Dutzend für ein ganzes Jahr, verteilt auf zwei Häuser.
Was eine Bewilligung aus dem Ausland hier bedeutet: nichts
Ein Anbieter mit einer Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat in der Schweiz keine Bewilligung. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Ausgangspunkt jeder Einschätzung. Wer Wetten ohne schweizerische Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nicht ganz: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle, an die man sich wenden könnte.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping — und die Aufsichtsbehörde nennt in diesem Zusammenhang auch Interwetten; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Die Konsequenz ist unbequem für jeden, der sich auf eine Adresse verlässt: Eine gesperrte Seite ist kein Urteil über die Seriosität eines Anbieters, und eine erreichbare Seite ist kein Beweis für irgendetwas.
Der Katalog erlaubter Wetten ist eine geschlossene Liste
Was überhaupt gewettet werden darf, legt eine behördliche Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten fest. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Liste macht es eng: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte stehen nicht darauf, E-Sport ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Anbieter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist nirgends geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Das alles gilt für die beiden bewilligten Veranstalter. Für einen ausländischen Anbieter gilt es nicht, und wer dort spielt, spielt nach dessen Hausregeln. Das ist die zweite Konsequenz, die dieser Abschnitt hinterlässt: Der Regelrahmen schützt nur die, die im Rahmen bleiben.
Spielerschutz: Verlustlimiten sitzen vor dem Einsatz, nicht danach
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Vorschriftsgemäss muss der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden, wobei die beiden Schweizer Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Für Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die Richtung dieser Regeln ist der eigentliche Punkt. Eine Limite, die man erst nach 72 Stunden lockern kann, kostet genau in dem Moment nichts, in dem man ruhig ist, und eine Menge in dem Moment, in dem man es nicht ist. Das ist die Konstruktion, und sie ist gut. Zuständig für Sporttip ist Swisslos.
Bei der Loterie Romande liegen Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Pausieren und sperren: die Fristen, die niemand überspringt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also breit, nicht nur bei dem einen Produkt, über das der Ärger anfing.
Die Regeln dahinter sind strenger, als der Wortlaut vermuten lässt. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer tief in der Sache steckt, verliert also mit der Sperre auch das Guthaben, das er noch auf dem Konto liegen hat.
Dass Schutz an der Verkaufsstelle nachlässig funktioniert, ist keine Vermutung, sondern gemessen. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Eine solche Zahl macht aus einer Verkaufsstelle keine Aufsichtsinstanz für die eigene Familie. Wer für ein Kind mitverantwortlich ist, sollte das wissen.
Bonus und Gratiswette: was ein Guthaben aus einer Aktion tatsächlich ist
Aktionsangebote mit Wettguthaben sind in der Schweiz selten, und der Grund liegt im behördlichen Genehmigungsverfahren: Das Guthaben braucht eine Zustimmung, die nicht jedes Haus für jede Idee bekommt. Wo es solche Aktionen gibt, entscheiden vier Bedingungen darüber, was das Angebot wert ist: die Frist, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit und die Frage, ob eine Einzahlung verlangt wird. Vier Hebel, alle gegen den Spielenden gestellt, wenn man sie nicht liest.
Der Auszahlbarkeit kommt dabei die grösste Bedeutung zu, weil sie in der Werbung am leisesten klingt. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Es ist nicht weniger wert als ein anderes Guthaben, solange man es verspielt, und es ist vollständig wertlos, wenn man es behalten will. Wer ein Gratisguthaben als Einkommen bucht, bucht eine Illusion.
Der zweite Hebel ist die Frist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. An dieser Aktion lässt sich alles ablesen, was an solchen Angeboten zu prüfen ist. Sieben Aktionstage über knapp drei Monate, ein Kontingent von 7’000 Stück, eine Woche Zeit für die Eingabe, ein Monat Zeit für den Einsatz, CHF 10, kein Franken auszahlbar.
Was der Zuschlag auf den Nettogewinn wirklich zählt
Swisslos arbeitet statt mit einem Neukundenguthaben mit Zuschlägen auf den Gewinn. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht nach einem Geschenk aus, ist aber eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, die der Spielende zahlt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind fünfzehn Entscheidungen, bei denen man richtig liegen muss, und der Zuschlag fällt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz — verdient wird er nur, wenn die Kombination ohnehin aufgeht. Je höher der Prozentsatz, desto schwerer die Bedingung, die ihn auslöst.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Satz ist der teure: Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Zuschlag, der ihn überhaupt zu dieser Wette bewogen hat.
Gratisguthaben und Gebühren: die Grenze bei der Auszahlung
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Hier zeigt sich, was ein Gratisguthaben den Leser letztlich kostet: Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % auf jeden Franken. Das ist keine Katastrophe, aber es ist eine Gebühr, die in keiner Werbung steht, und sieben Auszahlungen in einem Kalenderjahr oder drei — der Unterschied ist ein Selbstdisziplin-Problem, kein Sportproblem. Der Auszahlungsvorgang selbst gehört bei Swisslos zu den sauber dokumentierten: nur auf ein Konto des Teilnehmers, ohne anonyme Wege.
Die zehn Anbieter im Vergleich: geprüft wird die Bewilligung, nicht das Guthaben
Bei diesem Vergleich zählt nicht, wie hoch ein Guthaben ist, sondern was drumherum gilt: die Bedingungen, die Limiten, die Zahlungswege und die Auszahlungsregeln der beiden zugelassenen Veranstalter. Zwei Häuser teilen sich die Schweiz, und beide zusammen haben weniger Spielraum als ein einziges ausländisches Portal mit einem Werbebudget.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht |
Die Spalte, die den Unterschied macht, ist die erste. Acht der zehn Zeilen tragen dieselbe Angabe, weil es dieselbe Tatsache ist: Ein ausländischer Anbieter kann, was er sonst auch vorzuweisen hat, in der Schweiz nichts vorweisen. Die dritte Spalte ist bei diesen acht absichtlich leer in der Sache — es gibt nichts zu berichten, was hier Geltung hätte. Genau das ist der Punkt dieser Tabelle, und keine Zeile braucht darüber hinaus eine Erklärung.
Was die zwei Zeilen oben angeht, so ist die Bewilligung nicht das Ende der Prüfung, sondern ihr Anfang. Ein Bewilligungsinhaber in der Schweiz unterliegt einem geschlossenen Sportarten- und Wettartenkatalog, einer Wohnsitzanforderung und einer Verifizierungspflicht. Wer im falschen Kanton wohnt, bekommt gar kein Konto. Das ist die Härte des schweizerischen Systems, und sie ist auch sein Preis.
Gratis Wettguthaben im Detail: Sporttip und Jouez Sport
Zur Registrierung bei Swisslos braucht man mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer erwartet, in fünf Minuten anonym ein Konto zu eröffnen, wird hier eine Viertelstunde stehen. Wer es als Extraschritt ohne Aufwand ansieht, sitzt mit einem Ausweis und gutem Licht vor der Kamera.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Der Wohnsitz entscheidet, und das ist keine Formalität. Die beiden Veranstalter überlappen sich nicht, und das Konto des einen ist für Anhänger des anderen unerreichbar. Für einen Genfer ist Jouez Sport der einzige Weg, für einen Zürcher Sporttip, und wer umzieht, wechselt nicht den Anbieter, sondern verliert einen.
Swisslos Sporttip: Mengenregeln statt Willkommensgeld
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Einsatzgrenzen sind eng gesetzt und dokumentiert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer gewohnt ist, in anderen Märkten vierstellig zu setzen, findet hier eine Decke bei CHF 1’000 pro Wette.
Beim Auszahlungsvorgang wird gerundet, und zwar in zwei Schritten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. An einem Betrag von CHF 47,83 sieht man das Ergebnis. An einem einzelnen Franken ändert die Prozedur nichts, an tausend Wetten schon.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Gekauft wird Guthaben nicht in beliebiger Höhe. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erworben werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Für alle, die vor dem Einsatz Regeln lesen wollen, sind die Sporttip-Bedingungen eine Fundgrube. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Auch die Verjährung ist geregelt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Wettschein verlegt, verliert ihn nicht sofort, aber er sollte nichttrinken, dass sechs Monate eine lange Zeit sind, wenn danach nichts mehr passiert.
Unterm Strich: Sporttip ist das Haus für den, der im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnt und Zugang zu einem geschlossenen, gut dokumentierten Markt sucht. Das Gratisguthaben ist hier die Ausnahme, die Mengenregel die Regel. Wer mit vierstelligen Einsätzen arbeitet, stösst an die CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und merkt, dass dieses Haus nicht für ihn gebaut ist.
Loterie Romande Jouez Sport: ein Kontingent von 7’000 Guthaben
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport, und ihre Aktion aus dem Bereich des Eishockeys ist die konkreteste Gratisguthaben-Aktion, die in der Schweiz dokumentiert ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Konsequenz dieser Zahlen ist einfach, wenn man sie zusammensetzt. 7’000 Guthaben über sieben Aktionstage sind 1’000 pro Tag, und das Stadion einer National-League-Partie fasst ein Vielfaches davon. Die Aktion ist kein Massenprodukt, sondern ein Anreiz für die, die ohnehin da sind. Die Eingabefrist von sieben Tagen und die Gültigkeit von 30 Tagen verlangen vom Empfänger, dass er innerhalb eines Monats einsatzbereit ist — wer das Guthaben nur «mal mitnimmt», sieht es verfallen.
Beim Auszahlungsverkehr der Westschweizer gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto liegen bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Für einen Spielenden in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis ist Jouez Sport das einzige bewilligte Angebot, und das ist der stärkste Satz, der sich über dieses Haus sagen lässt. Für einen Deutschschweizer ist es schlicht nicht zugänglich. Wer in der Westschweiz wohnt, hat also die Wahl zwischen einem geschlossenen Schweizer Markt und einem ausländischen Portal, und das ist eine Wahl, die man treffen kann, aber nicht naiv treffen sollte.
Wie viel ein Guthaben von CHF 10 wirklich bringt
Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Damit stellt sich die Frage, was es an einem Markt wert ist. Nehmen wir die Bedingungen, wie sie bei der Loterie Romande dokumentiert sind — CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar — und einen zweiseitigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90, wie er in der Schweiz üblich ist. Das ist ein Beispiel, kein zitierter Preis.
Bei einem nicht auszahlbaren Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der zu erwartende Wert das Guthaben mal (Quote minus eins) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes. Bei Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Aus CHF 10 werden damit im Schnitt etwa CHF 4.20 bis 4.60, je nachdem, welche Quoten man im konkreten Markt tatsächlich antrifft.
Die Zahl lässt sich am einfachsten lesen, wenn man sie gegen den Nennwert hält. Beworben wird ein Guthaben von CHF 10; im Schnitt bleiben davon rund 4.40 übrig. Der Rest ist nicht Betrug, sondern Marge und die Tatsache, dass der Einsatz nicht zurückfliesst. Wer ein solches Guthaben mit einem Franken-oder-nichts-Denken spielt, bucht die CHF 10 als Gewinn; wer die Zahl versteht, bucht etwa die Hälfte.
Die Bandbreite hat einen Grund. Die Formel reagiert empfindlich auf die Quote: Ein Markt mit 1.90 und 1.90 trägt eine Marge von rund 5 %, und ein Markt mit schlechteren Quoten trägt mehr. Wer das Guthaben auf einen Markt mit 5 % Marge setzt, kommt an den oberen Rand der Band; wer auf einen schlechteren Markt setzt, an den unteren. Das ist kein Detail, sondern die Entscheidung, auf die es ankommt.
Wer nur einen Teil des Guthabens einsetzt, erhält proportional weniger; wer es in eine Kombination steckt, tauscht höhere Quote gegen höheres Risiko. Der Erwartungswert dieser Rechnung ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, keine Zusage für eine einzelne. Eine einzelne Wette kann mehr bringen, eine einzelne Wette kann das Guthaben ganz verlieren.
Das ist der Punkt, an dem aus der Aktion ein Rechenbeispiel wird. Ein Gratisguthaben ist kein Geschenk, sondern ein Rabatt, und zwar einer in der Höhe von ungefähr der Hälfte des beworbenen Betrags, ausgezahlt über die Marge des Marktes. Wer das akzeptiert, kann es spielen; wer CHF 10 erwartet, wartet auf etwas, das nicht kommt.
Rechnen mit dem Zuschlag: der Kombiboost von Sporttip
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Guthaben in Euro entsteht daraus nicht, und ein Schweizer Konto wird nicht in Euro geführt — das ist die Grenze, an der ausländische Werbeversprechen mit «5 Euro Wettguthaben» für hiesige Konten scheitern.
Was von einem ausländischen Guthaben in Euro hier bleibt
Ein Schweizer Spielerkonto wird in Franken geführt. Ein Guthaben von «5 Euro» passt dort nicht hinein, und es entsteht dort auch nicht. Wer also mit einem Euro-Betrag wirbt, spricht von einem Kontokorrent, das in der Schweiz nicht geführt wird — und von einer Bewilligung, die in der Schweiz nicht gilt.
Das ist die dritte Konsequenz dieser Seite und die praktischste. Der Frankenbetrag auf dem eigenen Konto ist die einzige Währung, mit der sich hier rechnen lässt; alles andere ist eine Umrechnung zu Lasten des Spielenden, wenn überhaupt eine stattfindet. Wer ein solches Angebot prüfen will, rechnet am besten gar nicht, sondern liest die Bedingungen des Anbieters, der tatsächlich ein Konto führt.
Grundlagen zum Wettguthaben: was auf dem Konto liegt und was daraus wird
Wettguthaben ist Spielguthaben auf dem Konto, und je nach Aktion ist es an Bedingungen geknüpft. Der Begriff deckt zwei unterschiedlich Dinge: gekauftes Guthaben und solches aus einer Aktion. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erworben werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist Geld, das man eingezahlt hat. Das Gratisguthaben aus einer Aktion ist etwas anderes, und diese Unterscheidung ist der Grund, warum eine Trennung der beiden Begriffe für die Übersicht hilfreich ist.

Der Weg vom Guthaben zum Gewinn ist im Schweizer Markt vorgezeichnet. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung landet der Gewinn automatisch im Wallet, darüber geht er auf das Konto.
Und der Weg zum Konto hat seine Preisliste. Zahlt die Westschweizer Veranstalterin Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, so überweist sie höhere Beträge auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer wenig und oft abzieht, zahlt am meisten.
Wer sein Konto eröffnen darf und wer nicht
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ein Konto pro Person, verifizierte Identität, Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Inhabers: Das schliesst anonyme Auszahlungen und Krypto-Wege aus. Ein Erwachsener, der sein Konto in Ordnung hält, merkt davon nichts. Wer aber darauf gehofft hat, mit einer zweiten Identität oder einem Wallet zu arbeiten, wird an dieser Stelle gestoppt, und zwar vor der ersten Wette, nicht danach.
Was die Steuer angeht, gilt für den typischen Spielenden eine beruhigende Regel: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, also gilt: je nach Kanton. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze; Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer fallen dann nicht an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt anderes, und das ist keine Kleinigkeit. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, sollte sich an einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung wenden, und zwar bevor er etwas einzahlt. Die Informationslage ist damit dieselbe wie überall bei diesem Thema: Die Steuerfreiheit hängt daran, wo die Wette veranstaltet wird.
Die Zahlungswege sind Sache des jeweiligen Anbieters. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für einen Schweizer Kontoinhaber ist das der kurze Weg, und die Verbindung zum eigenen Namen ist dabei kein Zufall, sondern Voraussetzung. Eine Sperrung von Kartenzahlungen an unerlaubte Wettanbieter kennt die Schweiz nicht; wer meint, die Bank fange das ab, irrt.
Wo Gratisguthaben in der Schweiz herkommt und wo nicht
Gratisguthaben braucht die Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung wird haushälterisch erteilt. In Zahlen aus einem Berichtsjahr: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist alles, was in einem Jahr in einem Land mit neun Millionen Einwohnern an Gratisspielguthaben genehmigt wird — eine Grössenordnung, die die Erwartung an jede dieser Aktionen einfängt.
Die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer also wissen will, ob eine Aktion eine Einzahlung verlangt, ob eine Mindestquote gilt oder wie lange das Guthaben gültig ist, liest die Bedingungen des Hauses, das die Aktion führt — nicht die Vergleichstabelle einer Drittseite. Eine Einzahlung ist bei der dokumentierten Westschweizer Aktion nicht verlangt worden; das verifizierte Konto war die Bedingung. Das ist eine andere Hürde, aber es ist eine, die man vorher kennt.
Und die Verifizierung ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Gratisguthaben ohne Einzahlung tatsächlich «ohne Einzahlung» ist. Ohne Ausweis kein Konto, ohne Konto kein Code, ohne Code kein Guthaben. Der Weg ist länger als das Wort.
Die Gespa, die Bewilligung und die Grenze der Werbung
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Werbung darf ferner nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Diese Regeln sind der Grund, warum ein Artikel über Gratisguthaben in der Schweiz keine Anbieterempfehlung und keinen Code enthält. Ein Vergleich, der beschreibt und bewertet, ist etwas anderes als Werbung, die zu einem Abschluss drängt. Wer auf dieser Seite nachliest, soll die Bedingungen kennen und dann selbst entscheiden; eine Zurufe-Anleitung zum Abschliessen wird er hier nicht finden.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die setzen sich aus zwei Gruppen zusammen, und die Reihenfolge ist die der Bewilligung: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken, die hier ohne Bewilligung auftreten. Das ist nicht eine Liste von Alternativen, sondern eine Liste von Rechtsordnungen.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, mit Sitz in Basel und dem Produkt Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, die Bewilligungen sind eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz.
Das Haus arbeitet mit Mengenregeln statt mit Willkommensgeld. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Gratisguthaben gibt es nur innerhalb der genehmigten Aktionen, und ein Kombiboost von bis zu 100 % auf den Nettogewinn verlangt fünfzehn richtige Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50.
Zu den Instrumenten, die das Haus offen dokumentiert, gehört der Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich als vollständiger Ausstieg und ohne Garantie für jeden Markt; der Betrag liegt unter dem möglichen regulären Gewinn und kann jederzeit geändert werden.
Das Urteil über dieses Haus hängt an einer Zahl: CHF 1’000. Wer in dieser Grössenordnung denkt, wird hier jede Wette zweimal ansehen müssen, und daran ändert auch der Kombiboost nichts. Wer im Vertragsgebiet wohnt, einen geschlossenen Markt mit klaren Regeln sucht und mit Einsätzen im unteren dreistelligen Bereich arbeitet, wird hier nichts vermissen, was ein Gratisguthaben ersetzen müsste.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande ist der zweite zugelassene Veranstalter, mit dem Produkt Jouez Sport und einem Gebiet aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung umfasst wie bei Swisslos eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa; ein Online-Konto ist nur für dort wohnhafte Personen möglich.
Ihre Aktion für Gratisguthaben ist die dokumentierteste des Landes: «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, ein Code aus den National-League-Stadien, CHF 10 Spielguthaben für die ersten 7’000 Eingaben innert 7 Tagen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das Haus nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und hat seinen Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Beim Geldverkehr gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto landen im Wallet, höhere Beträge auf der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das bemerkenswerteste Merkmal dieser Aktion ist ihr Zuschnitt: 1’000 Guthaben pro Aktionstag. Wer in der Westschweiz wohnt und ein solches Guthaben bekommt, hat Glück gehabt und nicht einen Anspruch wahrgenommen. Das ist keine Werbemaschine, die jedem Neukunden etwas hinlegt, und deshalb ist die Erwartung an das nächste Angebot hier eine andere als bei einem ausländischen Portal mit Daueraktion.
Pribet: Schweizer Bewilligung nein
Pribet offeriert Sportwetten ohne schweizerische Lizenz. Da nur Swisslos und die Loterie Romande über eine solche verfügen, hat eine ausländische Konzession hier keine rechtliche Kraft. Schweizer Spieler geniessen bei diesem Anbieter keinen Schutz durch das nationale Sperrregister, und da kein Rechtsweg in der Schweiz existiert, kann das Angebot jederzeit durch die Gespa blockiert werden.
Was bleibt, ist eine Abwägung. Wer bei Pribet spielt, verliert den Schutz, den das schweizerische System bietet: die Verlustlimiten mit der 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen, die Spielsperre im schweizerweiten Register, den Anspruch auf Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Wer dort spielt, muss diese Instrumente selbst mitbringen, und genau das ist der Preis, der nicht in der Werbung steht.
Interwetten: Schweizer Bewilligung nein
Interwetten ist ein weiterer Anbieter ohne gültige Schweizer Erlaubnis. Eine ausländische Lizenzierung hat hier keinerlei Auswirkungen, da das Geldspielgesetz ausschliesslich die beiden grossen Veranstalter für den hiesigen Markt vorsieht. Das Unternehmen unterliegt keiner hiesigen Aufsicht, und der Zugriff auf die Plattform kann durch DNS-Sperren der Internetanbieter unterbunden werden.
Interwetten gehört zu den Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping nennt: Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer dieses Haus nutzt, spielt auf einer Domain, die jederzeit auf der Sperrliste landen kann, und verliert damit die Verlässlichkeit des Zugangs, die ein Schweizer Konto hat. Wer darauf angewiesen ist, dass eine Seite morgen noch da ist, merkt das erst, wenn sie weg ist.
BDMBet: Schweizer Bewilligung nein
Auch BDMBet operiert ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Da der hiesige Markt auf die beiden lizenzierten Veranstalter beschränkt ist, ist ein ausländisches Zertifikat hier ohne Bedeutung. Es fehlt die Anbindung an die schweizerische Geldspielaufsicht und das Sperrregister, was die Seite für eine DNS-Sperre durch die Behörden qualifiziert.
Wer dieses Haus prüft, prüft zuerst die Bedingungen und nicht das Guthaben. Zusätzlich entfällt der Schutz des schweizerischen Systems: keine schweizerische Verlustlimite, keine Spielsperre im Register, keine Auszahlungspflicht auf ein Konto mit Namensgleichheit. Alles Weitere steht in den Bedingungen des Anbieters, und dort steht es nicht für den Schweizer Leser geschrieben.
22Bet: Schweizer Bewilligung nein
22Bet führt keine gültige Lizenz für den Schweizer Markt. Ausländische Bewilligungen werden gesetzlich nicht anerkannt, da das Angebot auf die staatlich lizenzierten Häuser begrenzt ist. Kunden finden hier weder Schutzmechanismen des schweizerischen Sperrregisters noch einen Rechtsweg im Inland, und der Zugang kann jederzeit behördlich beschränkt werden.
Das Haus ist eines von mehreren, die mit einem grossen Bonusangebot werben. Genau hier hilft die Rechnung, die auf dieser Seite für ein nicht auszahlbares Guthaben steht: Der beworbene Betrag ist nicht der erwartete Ertrag, und wer den Nennwert als Wert nimmt, rechnet zu optimistisch. Wer trotzdem dort spielt, sollte die Bedingungen vor der ersten Einzahlung lesen, nicht danach.
Betwinner: Schweizer Bewilligung nein
Betwinner verfügt über keine schweizerische Zulassung. Das hiesige Geldspielgesetz erkennt keine ausländischen Konzessionen an und erlaubt Sportwetten nur bei den zwei zugelassenen Akteuren. Spieler bei Betwinner haben somit keine Option auf schweizerische Regulierungsinstanzen oder die Aufnahme in das Sperrregister, falls Probleme auftreten sollten.
Für einen Spielenden ausserhalb der beiden Vertragsgebiete ist dieser Anbieter technisch zugänglich, und das ist der ganze Reiz. Der Preis dafür ist der Verzicht auf alles, was in der Schweiz geregelt ist: Limiten, Sperre, Identitätsprüfung, Auszahlung auf das eigene Konto. Wer die Wahl zwischen Zugänglichkeit und Schutz hat, sollte sie bewusst treffen.
HornetBet: Schweizer Bewilligung nein
HornetBet bietet Wetten ohne schweizerische Konzession an. Da die rechtlichen Vorgaben für Sportwetten ausschliesslich durch die Gespa bewilligte Veranstalter abdecken, ist eine ausländische Erlaubnis hier wirkungslos. Die Seite operiert ausserhalb der nationalen Aufsicht und unterliegt dem Risiko, durch Anordnung der Behörden gesperrt zu werden.
Wer dort Wetten platziert, tut das in einem Konto, das keiner Schweizer Aufsicht unterliegt. Die Bedingungen des Hauses sind die einzige Quelle für das, was gilt — und sie sind nicht an Schweizer Massstäbe gebunden.
Boomerang Bet: Schweizer Bewilligung nein
Boomerang Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Das regulatorische System sieht nur zwei Veranstalter vor, womit ausländische Zertifikate für den Spielbetrieb in der Schweiz irrelevant sind. Das Haus ist nicht durch die schweizerische Geldspielaufsicht erfasst, und der Zugang kann aufgrund der fehlenden Rechtmässigkeit durch Internetanbieter blockiert werden.
Bemerkenswert an der Lage ist vor allem der Name der Aufsichtsbehörde, die hier nicht zuständig ist: Eine Prüfung durch die Gespa gibt es für dieses Haus nicht, und damit auch keine Messung, auf die sich ein Schweizer Leser stützen könnte. Wer ein Konto eröffnet, verlässt den Bereich, für den es Zahlen gibt.
BetLabel: Schweizer Bewilligung nein
BetLabel führt keine Bewilligung für den Betrieb von Sportwetten in der Schweiz. Da keine Anerkennung für internationale Lizenzen besteht, agiert der Anbieter ausserhalb des gesetzlichen Rahmens, der auf die zwei hiesigen Veranstalter limitiert ist. Die Konsequenz für Spielende ist das Fehlen jeglicher schweizerischer Schutzmechanismen oder rechtlicher Handhabe bei Streitigkeiten.
Für dieses Haus gibt es in der Schweiz nichts zu wägen ausser der Zugänglichkeit, und Zugänglichkeit ist kein Qualitätsmerkmal. Wer die Schweizer Regeln schätzt — die Fristen der Sperre, die zweimal kostenlose Auszahlung, die Verrechnungssteuer erst weit oberhalb jeder normalen Wette —, verliert sie beim Wechsel in ein Haus ohne Bewilligung ganz oder teilweise.
Was die acht Zeilen ohne Bewilligung unterscheidet und was nicht
Bei acht Häusern steht in dieser Übersicht dieselbe Bewilligungslage, und das ist kein Mangel der Darstellung, sondern die Lage selbst. Eine im Ausland berichtete Erlaubnis wirkt in der Schweiz nicht; es gibt keine inländische Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Ein ausländischer Anbieter kann kundenfreundlicher sein als ein bewilligter — nur belegt ist es nicht, und niemand kontrolliert es.
Genau deshalb steht in dieser Übersicht kein Wort über die Produkte dieser acht Häuser. Was ein Gratisguthaben bei ihnen bedeutet, wie hoch es ist und wie viele Auszahlungen gratis sind, steht in ihren eigenen Bedingungen, und die liest man vor der Einzahlung, nicht nachher. Wer dort ein Konto führt, sollte sich als jemand verstehen, der bewusst ohne Netz arbeitet.
Was noch offen bleibt
Der Vergleich endet hier nicht mit einer Rangfolge von Guthaben, und das ist Absicht. In der Schweiz gibt es kein Wettrennen um den höchsten Neukundenbonus, weil es das Instrument kaum gibt. Zwei Häuser mit geschlossenen Katalogen teilen sich das Land, und alles andere findet in einer anderen Rechtsordnung statt, mit anderen Regeln und einem anderen Frankenbetrag auf dem Konto.
Für wen also welche Zeile passt? Wer im Vertragsgebiet wohnt, sich an die Limiten und die Verifizierung gewöhnt hat und einen Markt ohne Überraschungen will, ist bei Swisslos richtig. Wer in der Westschweiz wohnt und die Aktion mit dem Guthaben mitnehmen kann, hat bei Jouez Sport einen Grund mehr, im eigenen Kanton zu bleiben. Wer ausserhalb wohnt oder ein grösseres Bonusangebot sucht, findet es ausserhalb des Schweizer Rahmens und trägt dann auch die Kosten dieses Rahmens, nämlich das Fehlen desselben.
Und wo ein Gratisguthaben von CHF 10 auf dem Konto liegt, sollte man es als das behandeln, was es ist: ein Rabatt von ein paar Franken auf die nächste Wette. Der Nennwert steht auf der Werbung, der Wert steht in der Rechnung darüber. Zwischen den beiden liegt die Marge, und die zahlt immer der, der spielt.
Häufige Fragen zu Gratis-Wettguthaben
Gibt es in der Schweiz gratis Wettguthaben, und wer darf sie anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa und nur bei Swisslos und der Loterie Romande. In einem Berichtsjahr erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos 8. Die Beträge sind klein, die Kontingente begrenzt, und ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar; es lässt sich nur verspielen. Auszahlbar ist Guthaben, das man gekauft oder als Gewinn erhalten hat, und beim bewilligten Veranstalter nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein Schweizer Spielerkonto wird in Franken geführt, und ein Euro-Guthaben von «5 Euro» entsteht darauf nicht. Wer damit wirbt, richtet sich an ein Konto in einer Währung, das in der Schweiz nicht geführt wird, und an eine Bewilligung, die hier nicht gilt.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Beides kommt vor, und nur die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters entscheiden. In der dokumentierten Westschweizer Aktion waren eine Einzahlung nicht verlangt, das verifizierte Konto aber schon; ohne Ausweis gibt es kein Konto, ohne Konto keinen Code und kein Guthaben.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?
Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, nur online und nur bei Prematch-, Live- und Systemwetten. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne über CHF 1’000 direkt auf die angegebene IBAN überwiesen.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
