Gratiswette bei der Registrierung – in der Schweiz ein knappes Gut mit klaren Regeln

Updated Oktober 2026
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Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.

Wer bei einem Schweizer Anbieter ein Konto eröffnet, findet selten das, was die Suchanfrage verspricht. Kein aufpoppendes Fenster mit CHF 100 Startguthaben, keine Registrierungsprämie, die sich in einem Wettschein auflösen lässt. Die beiden Veranstalter, die hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, halten ihre Gratisaktionen klein und sporadisch, und das ist keine Laune des Marketings, sondern eine Bedingung des Gesetzes. Eine Gratiswette ist in der Schweiz kein Standardprodukt zur Neukundengewinnung, sondern ein Ausnahmefall, den der Regulator vorher genehmigen muss. Was daraus folgt — für die Höhe der Aktion, für den Einsatz, der bei einem Gewinn nicht zurückkommt, und für die Frage, wann sich das Angebot überhaupt lohnt — steht auf den nächsten Seiten.

Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Datenstand: Oktober 29, 2026; geprüft gegen die Bewilligungen und Veröffentlichungen der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Warum eine Gratiswette in der Schweiz zuerst den Regulator betrifft

Der Zufall will es, dass ausgerechnet eine Werbeform, die im Ausland zur Selbstverständlichkeit gehört, hier unter Vorbehalt steht. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und dieses Gesetz sagt in Artikel 75 Absatz 2 nichts Freundliches über Gratisspiele. Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten anbieten will, braucht vorher die Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Aktion lässt sich also nicht einfach an einen Werbebusen hängen. Sie wird beantragt, geprüft und genehmigt, oder sie findet nicht statt.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Dass die Aufsichtsbehörde von diesem Instrument sparsam Gebrauch macht, lässt sich an ihren eigenen Zahlen ablesen: 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht. Man stelle sich die Sitzung vor, in der ein Marketingteam sein Neukundenpaket präsentiert und am Ende eine zweistellige Zahl als Jahresbudget mit nach Hause nimmt.

Zwei Veranstalter, kein dritter

Der Kanton hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und danach kommt nichts. Die Aufsichtsbehörde führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht allein die Sperrliste der ausländischen Domains, deren Zugang die Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Für einen Wettenden heisst das: Die Frage «Welcher Schweizer Anbieter hat die beste Gratiswette zur Registrierung?» hat genau zwei mögliche Antworten.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Dienstgebiete der beiden überschneiden sich nicht, und das ist für die Frage nach der Gratiswette wichtiger, als es zunächst aussieht. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; gemeinsam bilden sie das Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto lässt sich nur eröffnen, wo man wohnt, und zwar im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich sitzt, wird bei Jouez Sport nicht registriert; wer in Genf sitzt, kommt an Sporttip nicht heran.

Damit ist die Auswahl keine Geschmacksfrage. Sie ist eine Adressfrage. Und weil jede Adresse nur einen Veranstalter kennt, gibt es auch keinen Wettbewerb um die üppigste Registrierungsprämie — der eine kann nicht beim anderen wildern.

Was die Bewilligung mit sich bringt

Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer sie hält, untersteht der Aufsicht der Gespa, nicht der ESBK, die allein die Casinos beaufsichtigt. Das klingt nach Formalität, hat aber Folgen, die den Wettenden direkt treffen: Die Spielsperre eines bewilligten Anbieters landet in einem schweizweiten Register, die Auszahlung geht nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und Streitigkeiten haben einen Rechtsweg im Land.

Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Auch das ist nicht bloss Folklore: Es erklärt, warum die beiden Veranstalter nicht in einem Werbewettlauf um Neukunden liegen. Die Aktion ist ein Mittel zum Zweck, nicht der Zweck.

Wer zu welchem Veranstalter gehört und wer nicht

Die Grenze verläuft zwischen Bewilligung und Nichtbewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide bedienen ihr eigenes Kantonsgebiet. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz findet, läuft ohne Schweizer Bewilligung.

Wie sich die zwei bewilligten Veranstalter aufstellen

Swisslos steht hinter Sporttip. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Eine Registrierung setzt mindestens 18 Jahre voraus, dazu Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die Zusage, dass sich jede Person nur einmal anmeldet. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — ein Konto entsteht hier nicht in zwei Minuten, und das ist kein Mangel, sondern der Preis der Bewilligung.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer dort ein Konto will, muss in einem der sechs Kantone wohnen. Verkaufsstellen sind für das Online-Konto ohne Belang; sie sind der Grund, warum die Aktionen der Loterie Romande oft an Stadien und Eishockey-Arenen stattfinden und nicht im Netz.

Was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret bedeutet

Acht weitere Marken tauchen im Schweizer Netz auf und bewerben dort auch Gratiswetten zur Registrierung: PowBet, 20Bet, myBet, ZotaBet, Bettilt, Unibet, Sportuna und Wettigo. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren.

Beschreiben heisst nicht empfehlen, und an dieser Stelle ist die Unterscheidung keine Spitzfindigkeit. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle gibt es für ihn nicht.

Warum die Sperrliste kein Zufallsprodukt ist

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ein Name, den die Gespa in diesem Zusammenhang nennt, ist bet365 als auf der Liste stehend; die Behörde nennt auch Interwetten und Bet-at-Home und beschreibt, wie die Anbieter innerhalb von Stunden auf eine neue Domain ausweichen — Domain-Hopping nennt sie das. Wie gelassen ein Wettender mit dieser Liste umgehen sollte, ist leicht zu beantworten: Er kann jederzeit prüfen, welche Anbieter darauf stehen, und es dauert nicht lange. Aus dem Umstand, dass eine Seite heute noch lädt, folgt nicht, dass sie morgen noch lädt — und schon gar nicht, dass sie erlaubt ist.

Das Vertragsgebiet entscheidet, nicht die Werbung

Zwischen Bewilligung und Wohnadresse liegt die praktische Frage, die viele Sucher übersehen. Nicht «Was gibt es zur Registrierung?» lautet sie, sondern «Was gibt es für mich zur Registrierung?». Die Antwort hängt am Kanton, in dem das Konto angemeldet würde — und das ist keine Formalität, die sich mit einer ungenauen Adressangabe umgehen lässt, weil beim bewilligten Veranstalter der Ausweis ausgelesen wird.

Ein Beispiel, wie eng das wird: Swisslos führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» — nein, das gehört nicht Swisslos, sondern der Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer in der Deutschschweiz wohnt, war von dieser Aktion ausgeschlossen, weil er bei der Loterie Romande kein Konto erhält — nicht, weil er sie verpasst hätte.

Die Form der Aktion erklärt sich aus dem Vertrieb: National-League-Stadien gehören ins Vertragsgebiet der Loterie Romande, der Code wird vor Ort verbreitet, die Zielgruppe sitzt auf den Rängen. Ein Netzangebot mit Registrierungsprämie über die ganze Schweiz wäre mit dieser Struktur unvereinbar.

Für den Wettenden ergibt sich daraus eine Reihenfolge. Zuerst die Frage, welcher Veranstalter für den eigenen Wohnkanton zuständig ist. Dann, ob dieser Veranstalter aktuell überhaupt eine Gratisaktion mit Zustimmung der Gespa laufen hat. Erst danach ist die Höhe des Betrags eine sinnvolle Frage.

Gratiswetten und Aktionen: was die beiden tatsächlich anbieten

Zwischen den beiden Veranstaltern liegen Welten, was die Regelmässigkeit der Aktionen betrifft, und ein Teil davon ist dem Vertriebsweg geschuldet. Die eine Aktion, die hier mit Zahlen belegt werden kann, war örtlich gebunden und lief drei Monate.

Die Aktion der Loterie Romande, aufgeschlüsselt

CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus dem Stadion, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Betrag ist klein, und er ist es aus Systemgründen: 24 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 klingen nach vielen Anlässen, verteilen sich aber auf alle Spielarten des Hauses, nicht auf Sportwetten allein. Für den einzelnen Wettenden bleibt ein Zehner, mit dem er auf einem Zwei-Weg-Markt etwas anfangen kann — und nicht viel mehr.

Was aus dem Guthaben wird, hängt an den Auszahlungsregeln der Loterie Romande. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das ist keine Eigenheit dieses Hauses, sondern die Natur der Sache: Gewonnen wird aus dem Guthaben, ausgezahlt wird nur der Gewinn.

Wie das Guthaben bei Swisslos behandelt wird

Bei Swisslos trägt der gleiche Grundsatz weiter. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Auszahlungen selbst sind geregelt: Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Wer die Dritte-Mal-Gebühr als Kleinigkeit abtut, sollte sie an einem Gratisguthaben durchrechnen. Ein aus einer Aktion erzielter Gewinn wird auf ein Konto überwiesen, dessen Auszahlung ab der dritten Transaktion etwas kostet — bei einem Guthaben von CHF 10 ist die Kommission ein Nebenschauplatz, bei einem aufgebauten Saldo nicht mehr.

Mindestquote, Frist und Auszahlbarkeit

Diese drei Grössen unterscheiden jede Gratiswette von jeder anderen, und keine davon ist mit einem Blick auf den Aktionsbetrag zu klären. Die Frist steht fest: Wer den Code nicht innert sieben Tagen einlöst, bekommt nichts, und das Guthaben selbst gilt 30 Tage. Die Mindestquote — die Schwelle, ab der ein Einsatz überhaupt für eine Aktion zählt — lässt sich nur aus den jeweiligen Teilnahmebedingungen ablesen und ist Teilnahmebedingungen, nicht Grundgesetz; wer sie nicht kennt, setzt im Zweifel darunter. Die Auszahlbarkeit schliesslich ist bei beiden Veranstaltern negativ: Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen.

Steht eine Gratiswette zur Diskussion, bleiben also drei Zeilen zu lesen, bevor der Einsatz gesetzt wird: bis wann der Anlass läuft, ab welcher Quote Einsätze zählen, und was mit einem allfälligen Gewinn passiert. Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Erst die Frist, weil sie unumkehrbar ist.

Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Der Aktionsbetrag ist die Zahl, mit der geworben wird. Er ist nicht der Wert des Angebots, und die Differenz ist nicht klein. Bei einem Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, hängt der Ertrag am Gewinn, nicht am Einsatz — bei einem Gewinn behält der Wettende nur den Nettogewinn, der Einsatz fällt weg.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das ausdrücklich kein Kurs ist, sondern eine Annahme: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90. Solche Quoten sind kein Naturereignis — der Quotenschlüssel eines Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, folgt aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und ergibt rund 95,2 %; die Marge ist der Rest, also etwa 4,8 %.

Bei CHF 10 Guthaben und einer Quote von 1.90 wirft ein Treffer CHF 19,00 aus, wovon CHF 10 der Einsatz sind. Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt, also bleibt ein Nettoertrag von CHF 9,00. Weil nur eine der beiden Seiten trifft, ist der durchschnittliche Ertrag aus dem Guthaben halb so gross — in der Grössenordnung von CHF 4,50. Der statistische Erwartungswert liegt unter den genannten Bedingungen in der Grössenordnung von CHF 4 bis CHF 5 pro Versuch. Der Faktor 0,90 steht für den Nettogewinn pro Einsatzfranken, die Division durch 1,90 dafür, dass nur der Gewinn ausgezahlt und der Einsatz nicht erstattet wird, und die 0,952 sind der Quotenschlüssel des Marktes, also die Marge, die jeder Einsatz mitbringt.

Zwei Annahmen tragen diese Zahl, und ohne sie gilt sie nicht. Erstens, dass ausschliesslich das Guthaben von CHF 10 gesetzt wird — wer zusätzlich eigenes Geld einsetzt, rechnet mit einer anderen Grundlage. Zweitens, dass der Markt zwei gleich wahrscheinliche Seiten zu je 1.90 hat; je ungleicher die Quoten, desto mehr verschiebt sich das Ergebnis. Bei Quoten in der Grössenordnung von 1.50 fällt der Wert des Guthabens auf ungefähr CHF 3,17 pro Versuch, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf ungefähr CHF 6,35 pro Versuch. Die Spanne zwischen diesen beiden Enden ist breiter als der Abstand zwischen einem Gratisguthaben über CHF 10 und einem über CHF 15 — und das ist der Grund, warum der Aktionsbetrag allein nichts über die Qualität einer Aktion sagt.

Die Zahl ist ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Sie sagt nicht, was eine einzelne Wette bringt, und erst recht nicht, ob sie gewinnt. Wer das Guthaben auf einen Ausgang setzt, erhält CHF 19,00 oder nichts — der Durchschnitt entsteht erst aus der Wiederholung.

Limiten und Selbstschutz bei einer Gratiswette

Der Wert einer Aktion ist die eine Seite; die andere ist die Frage, wie viel der Spielende selbst ins Spiel bringen kann, bevor eine Grenze greift. In der Schweiz sind diese Grenzen keine Empfehlung an der Seite, sondern Bedingungen des Spielerkontos, und sie gelten unabhängig davon, ob der Einsatz aus einer Aktion stammt oder aus der eigenen Tasche.

Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Staffelung ist der eigentliche Spielerschutz des Schweizer Modells, und ihre Wirkung liegt in der Asymmetrie. Nach unten ist immer offen, nach oben blockiert die Wartezeit. Wer nach einer verlorenen Nacht seine Limite hochschrauben will, sitzt 72 Stunden davor. Das ist unbequem, und genau das ist der Zweck. Das Gesetz sieht eine Erhöhung nach 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Ein Hinweis zur Wirksamkeit: Kontrollkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der gesetzliche Schutz ist streng auf dem Papier, und Papier verkauft keine Wettscheine. Wer glaubt, die Bewilligung garantiere, dass jede Kontrolle sitzt, täuscht sich.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach dem Gesetz erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Eine Sperre ist damit keine Pause-Taste. Wer sie setzt, ist für die Frist aus dem Spiel — auch bei einem anderen bewilligten Anbieter und auch im Casino. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 des Geldspielgesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die schärfste Konsequenz im ganzen Regelwerk, und sie trifft den falschen Adressaten: nicht den Anbieter, sondern den, der die Sperre umgehen wollte.

Limiten für Einsätze

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für eine Gratiswette über CHF 10 sind diese Grenzen weit weg; der Mindesteinsatz ist die relevante Zahl, weil ein Guthaben von CHF 10 in Zehnerstücken oder in zehn Einzelwetten gesetzt werden kann. Und die Ankündigung, dass Limiten jederzeit geändert werden können, ist kein Kleingedrucktes zum Überlesen: Sie bedeutet, dass die Limite, die heute gilt, für die Wette von morgen nicht verbindlich ist.

Einzahlungen und Auszahlungswege

Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000.

Ein Schweizer Besonderheit, die man klar aussprechen muss: Es gibt keine gesetzliche fixe Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind Spielerlimiten und Hausbedingungen, nicht Staatsgrenzen. Und wer zahlt, zahlt nicht anonym: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.

Gewinne, Einsatz und Anrechnungsfragen

Die häufigste Fehlerwartung an eine Gratiswette betrifft den Einsatz. Selbst wer die Bedingungen liest, erwartet oft, dass ein Gewinn aus dem Guthaben zusammen mit dem Einsatz zurückkommt — so wie bei einer gewöhnlichen Wette. Bei einem Gratisspielguthaben ist das nicht der Fall: Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt, ausgezahlt wird nur der Gewinn.

Was ein Treffer konkret auszahlt

Bei einer gewöhnlichen Sporttip-Wette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 stehen also nominal CHF 19,00 im Raum. Real bleiben dem Wettenden CHF 9,00, weil der Einsatz nicht zurückkommt. Der Unterschied zwischen den beiden Zahlen ist der ganze Unterschied zwischen einer Gratiswette und einer Wette.

Für die Auszahlung des Ergebnisses gelten die Regeln des Hauses. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle bei CHF 1’000 netto für die Gutschrift im Wallet; darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN. Ein Gewinn aus einer Gratisaktion passiert diese Schwelle kaum — und wenn doch, ist er längst kein Gratisgewinn mehr, sondern eine Wette mit eigenem Geld, denn mit CHF 10 Guthaben entsteht kein vierstelliger Betrag.

Fristen, die man nicht zurückholen kann

Fristen sind die einzige Grösse an einer Wette, die sich nicht nachverhandeln lässt. Bei Swisslos verfallen Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben — ebenfalls eine Frist mit Kalender, nicht mit Kulanz.

Auf der Seite der Aktion ist die Frist noch kürzer: sieben Tage für die Eingabe des Codes bei der Aktion der Loterie Romande, 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben. Der Vergleich der drei Fristen — sieben Tage, 30 Tage, 26 Wochen — zeigt, wo die Aktion sitzt und wo der Rechtsweg. Die kurze Frist ist die, die eine Marketingabteilung gesetzt hat; die lange ist die, die dem Geld gehört.

Wenn eine Wette annulliert wird

Nicht jede Unwägbarkeit ist ein Verlust. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, im Rahmen eines Turniers nach dessen Regeln, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Der Einsatz kommt also zurück — was bei einem Gratisspielguthaben übrigens bedeutet, dass das Guthaben wieder als Guthaben dasteht, nicht als Geld auf dem Konto.

Es lohnt sich, die beiden Mechanismen auseinanderzuhalten. Ein annulliertes Ereignis gibt den Einsatz zurück. Ein verlorenes Ereignis gibt nichts zurück. Bei einer Gratiswette mit zehn Franken ist der erste Fall eine Verschiebung, der zweite der Normalfall — weshalb der Erwartungswert und nicht die einzelne Wette die richtige Vergleichsgrösse ist.

Sporttip: das Wettprogramm, das hinter der Aktion steht

Wer über eine Gratiswette bei Swisslos nachdenkt, entscheidet nicht über eine Aktion, sondern über ein Produkt. Das Programm entscheidet darüber, ob das Guthaben überhaupt sinnvoll einzusetzen ist, und es lohnt sich, es vor dem Konto zu prüfen.

Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein; ein Konto ist an den Wohnsitz gebunden, und wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt nicht hinein. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Beim Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Bei den Wettarten sind Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten im Spiel, dazu Funktionen wie Cash-Out, Quotenboosts, Profitboosts und ein Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Die Grenze des Programms liegt nicht bei den Funktionen, sondern beim Angebot selbst. Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa: autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, E-Sport ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das erklärt, warum ein Sporttip-Konto für manche Wettende grosszügig wirkt und für andere eng. Wer Fussball und Eishockey in den üblichen Märkten spielt, findet hier alles, was er braucht. Wer auf E-Sport oder exotische Nebenmärkte aus ist, findet es nicht — und wird es auch künftig nicht finden, weil die Liste und nicht der Geschmack des Veranstalters darüber entscheidet.

Ein Wort zu voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung: Sie werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wer als Adressfrage auf der sicheren Seite ist, kann sich also mit dem Programm beschäftigen. Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei Jouez Sport seinerseits ein Programm, dessen Einzelheiten in dessen eigenen Bedingungen stehen — und dessen Aktionspraxis an den Stadien stattfindet.

Jouez Sport teilt mit Sporttip die Bindung an den Wohnsitz und die Bewilligungslage, unterscheidet sich aber im Vertrieb. Die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind der Kanal, über den die Aktionen laufen, und die Zustimmungen der Gespa von 2025 liegen leicht höher als bei Swisslos. Mehr Zustimmungen heisst nicht mehr Gratisguthaben pro Kopf; es heisst, dass die Loterie Romande das Instrument häufiger einsetzt, über alle ihre Spielarten hinweg. Für einen Wettenden in Genf oder Waadt bedeutet das eine reellere Chance, während des Jahres auf eine Aktion zu stossen. Für einen Wettenden in Zürich ist es ein Blick in ein Schaufenster, das ihm nicht offensteht.

Steuern: wann der Gewinn zum Einkommen wird

Bei Schweizer Grossspielen sind Gewinne aus Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton.

Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Eine andere Lage entsteht bei ausländischen Anbietern. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, trägt also nicht nur das Ausfallrisiko des Anbieters, sondern auch eine steuerliche Ungewissheit. Bei einer Gratiswette über einen Zehner ist das akademisch; bei einem aufgebauten Saldo nicht mehr.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer das Gegenteil hört, sollte es überprüfen, statt es zu glauben. Für die eigene Situation bleibt der Hinweis auf Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Vergleich der zehn Anbieter

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken nach ihrer Bewilligungslage ein. Die Tabelle nennt nur, was an Bewilligung und Veranstalter belegt ist; sie ist keine Empfehlung und keine Rangliste nach Aktionshöhe, weil die Aktionshöhe über die Qualität eines Angebots nichts aussagt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz

Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung liest sich bei der zweiten Gruppe zehnmal gleich, und das ist keine Nachlässigkeit in der Darstellung, sondern das Ergebnis. Keine der acht Marken kann in der Schweiz eine Bewilligung vorweisen, und was sie an ausländischen Zulassungen nennen, hat hier keine Geltung. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht weniger wert als keine — sie ist nur nicht mehr wert.

Auf der Seite der beiden bewilligten Veranstalter sagt die Tabelle dagegen wenig über den Alltag. Zwischen Sporttip und Jouez Sport entscheidet nicht die Bewilligungsform, die identisch ist, sondern der Wohnkanton. Wer die Wahl hat, hat sie nur in einem Grenzfall.

Was der Tabelle fehlt, ist der Aktionsbetrag, und das ist Absicht. Von den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung lässt sich für keine ein Aktionsangebot mit belastbaren Bedingungen beschreiben; die Zahlen, die dort beworben werden, stehen in keinen Bedingungen, die einem Schweizer Gericht standhielten. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der belegte Aktionsbetrag CHF 10 Spielguthaben — aus einer zeitlich und örtlich begrenzten Aktion, nicht als Dauerangebot.

Bewertung der zehn Marken

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, wie es die Rechtsordnung vorgibt. Die Einordnung nennt bei jedem Anbieter, was für einen Wettenden mit Schweizer Wohnsitz daraus folgt.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem dichtesten Schutznetz

Hinter Sporttip steht die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 stützt und unter der Aufsicht der Gespa arbeitet. Das Konto ist an das Vertragsgebiet gebunden, die Anmeldung an den ausgelesenen Ausweis. Wer hineinkommt, kommt in ein System mit Verlustlimiten, Sperrregister, namentlicher Auszahlung und einem Programm, das die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten nicht überschreiten kann.

Die Konsequenz zeigt sich beim Geld. Auszahlungen laufen zweimal innert 365 Tagen gebührenfrei, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer sein Guthaben in vielen kleinen Schritten abzieht, zahlt ab der dritten Transaktion für etwas, das beim ersten und zweiten Mal gratis war. Das lässt sich planen, bevor der erste Gewinn anfällt.

Das Verdict: Die dichteste Absicherung im Schweizer Markt, und ein Programm, dessen Grenzen von der Bewilligungsliste gezogen werden und nicht von einer Produktentscheidung. Wer Gratisguthaben aus einer Aktion erhält, sollte wissen, dass die Gebührenschwelle bei der Auszahlung früher kommt als die Steuerschwelle beim Gewinn — bei zwei freien Auszahlungen pro Jahr ist sie für einen aktiven Wettenden die Zahl, die den Alltag bestimmt.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Adresse mit den häufigeren Aktionen

Jouez Sport ist an die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gebunden, organisiert von der Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligungslage ist die gleiche wie bei Sporttip; die Vertriebsstruktur ist eine andere. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Der Unterschied, der für die Gratiswette zählt, liegt in den Zustimmungen der Gespa — 24 im Jahr 2025 — und in der Form der Aktionen. Die belegte Aktion lief an sieben Tagen in National-League-Stadien, mit CHF 10 Guthaben pro eingelöstem Code, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das Verdict: Eine Wohnsitzfrage entscheidet über den Zugang, und die Aktionen dieses Hauses sind an Anlässe gebunden statt an das Netz. Wer in der Westschweiz wohnt und sich regelmässig im Stadion bewegt, trifft die Angebote tatsächlich an; wer ein Konto eröffnet und auf eine Registrierungsprämie im Startbildschirm wartet, wird sie nicht finden. Der Betrag von CHF 10 deckt einen Zwei-Weg-Markt ab und danach ist er weg — der Wert liegt in der Gelegenheit, nicht in der Höhe.

PowBet: beworben im Netz, ohne Schweizer Bewilligung

PowBet gehört zur Gruppe der Marken, die im Schweizer Netz sichtbar sind und deren Bewilligungsstatus hier nichts trägt. Eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Geltung, das Konto hängt an keinem Schweizer Sperrregister, und ein Rechtsweg im Land besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Für einen Wettenden heisst das eine klare Konsequenz: Bei einem Streit über eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte, und Sperrungen wechseln die Adresse schneller, als eine Gewohnheit mitkommt. Eine Gratiswette zur Registrierung, die dort beworben wird, ist unter Bedingungen zu lesen, die keinem Schweizer Bewilligungsverfahren unterlagen.

20Bet: ein Angebot ohne Schweizer Rückhalt

Auch 20Bet läuft ohne Schweizer Bewilligung. Was an ausländischen Zulassungen genannt wird, hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Geltung in der Schweiz; die Bewilligung eines Veranstalters gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt gilt keine ausländische. Die Aufsichtsbehörde führt 20Bet nicht unter den bewilligten Veranstaltern, weil es neben den beiden keine gibt.

Was in der Praxis hängen bleibt, ist die Steuerfrage. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und einzelne kantonale Praktiken behandeln sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Ein beworbener Registrierungsbetrag sagt dazu nichts.

myBet: die Bewilligung, die in der Schweiz nichts bewirkt

myBet bewirbt im Netz Wettangebote, die einen Schweizer Wettenden erreichen. Ein Schweizer Konto entsteht dort nicht auf derselben Grundlage wie bei einem bewilligten Veranstalter: keine namentliche Prüfung gegen ein Adressregister, kein Eintrag in das schweizweite Sperrregister, keine Bindung an ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen, wie sie das bewilligte System kennt.

Die Wettschein-Logik ist entsprechend anders. Wer dort ein Gratisguthaben erhält, kann im Regelfall nicht davon ausgehen, dass eine Sperre, die er bei einem Schweizer Anbieter gesetzt hat, dort greift. Der Schutz, den die Limiten des bewilligten Systems geben, existiert in dieser Form nicht.

ZotaBet: schmaler Schweizer Schutz, breite Werbung

ZotaBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung, die mit Aktionen um Neukunden werben. Für einen Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Bekanntschaft mit dieser Marke ein Vorgang ohne Schweizer Rahmen: kein bewilligter Veranstalter, kein Schweizer Aufsichtsweg, keine Verbindung zum Ausschlussregister.

Die Bewilligung eines Veranstalters ist in der Schweiz gebietsgebunden. Was auf ZotaBet gespielt wird, ist damit kein Grossspiel nach Schweizer Recht, und die Folgen zeigen sich dort, wo sie am wenigsten erwartet werden — bei der Erstattung, beim Auszahlungsweg und bei der steuerlichen Behandlung.

Bettilt: ausländische Bedingungen, Schweizer Wohnsitz

Bettilt tritt im Netz mit Wettangeboten und Neukundenaktionen auf und fällt unter die Marken, die keine Schweizer Bewilligung vorweisen können. Es gibt keine Stelle in der Schweiz, die die Bedingungen dieses Anbieters prüft, und keine, die bei einem Streit über einen Gewinn angerufen werden könnte.

Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegen auch keinen der Einschränkungen, die den bewilligten Markt prägen — etwa der Begrenzung auf eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten. Ein breiteres Programm ist kein Vorteil, den der Schweizer Gesetzgeber gewährt, sondern eine Folge davon, dass keine Schweizer Bewilligung greift.

Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Zulassung

Unibet ist im europäischen Wettmarkt ein bekannter Name und in der Schweiz ein Anbieter ohne Bewilligung. Die Bekanntheit ist keine Zulassung; die Schweizer Ordnung kennt für Sportwetten genau zwei Veranstalter, und Unibet gehört nicht dazu.

Für einen Wettenden ist die Folge dieselbe wie bei den anderen Marken dieser Gruppe, mit einem Unterschied in der Erwartungshaltung. Wer eine etablierte Marke vor sich zu haben glaubt, prüft die Bewilligungslage seltener. Genau diese Gewohnheit ist hier die teure.

Sportuna: Registrierung ohne Schweizer Prüfung

Bei Sportuna gilt die Bewilligungslage der übrigen Marken ohne Schweizer Zulassung. Was dort bei der Registrierung an Guthaben oder Freiwette geboten wird, unterliegt keinem Schweizer Bewilligungsverfahren, und die Bedingungen dazu stammen vom Anbieter allein.

Die Abwesenheit eines Sperrregister-Eintrags ist dabei keine Nebensache, sondern der Kern. Ein Wettender, der sich bei einem Schweizer Veranstalter für einen Zeitraum gesperrt hat, bleibt davon bei diesem Anbieter unberührt, und die Grenze, die er für sich selbst gezogen hat, ist dort nicht gezogen.

Wettigo: die letzte Marke der Gruppe ohne Bewilligung

Wettigo steht am Ende dieser Gruppe und teilt ihre Merkmale: kein Schweizer Bewilligungsstatus, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt und für Schweizer Anschlüsse blockiert wird.

Was für einen Wettenden bleibt, ist die Entscheidung zwischen zwei Systemen und nicht zwischen zwei Produkten. Das bewilligte System kennt zwei Veranstalter, ein begrenztes Programm, eine Wohnsitzbindung und ein dichtes Schutznetz. Das andere kennt mehr Programme und weniger Schutz. Zu sagen, eines davon sei die sichere Wahl, wäre in beiden Fällen falsch.

Wie man ein Angebot prüft, bevor man einsetzt

Aus dem Gesagten folgt eine Reihenfolge, die sich in fünf Schritten abarbeiten lässt, und sie beginnt nicht beim Betrag.

Am Anfang steht die Bewilligungslage. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erwägt, sollte die Sperrliste der Gespa kennen, die die Aufsichtsbehörde veröffentlicht und die die Telekom-Anbieter per DNS umsetzen; Stand Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ein Blick dort kostet wenige Minuten und beantwortet die Frage, ob eine Seite in der Schweiz überhaupt zugänglich bleiben soll.

Dann die Zuständigkeit. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto gibt es nur dort, wo man wohnt. Danach kommt die Aktion selbst: ob sie läuft, bis wann, und unter welchen Bedingungen.

Dann der Wert. Nicht der Betrag des Guthabens, sondern der durchschnittliche Ertrag, der daraus entsteht — bei einem Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückkommt, liegt er deutlich unter dem Nennbetrag, und der Quotenschlüssel des Marktes zieht ihn weiter nach unten. Bei CHF 10 und Quoten um 1.90 bewegt er sich in der Grössenordnung von CHF 4 bis CHF 5 pro Versuch.

Und am Ende die Bedingungen des Kontos, nicht der Aktion: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Einzahlungslimite für 30 Tage, die Senkung sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Zahlen nicht kennt, kennt sein eigenes Konto nicht.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Erhalten Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?

Nicht automatisch. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen vorher die Zustimmung der Gespa, und die beiden bewilligten Veranstalter setzen das Instrument sparsam ein. Wer ein Konto eröffnet, findet deshalb in der Regel keine Registrierungsprämie im Startbildschirm. Aktionen hängen an Anlässen und Zeiträumen, nicht an der blossen Anmeldung.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?

Weil sie genehmigt werden müssen. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos, über alle Spielarten der Häuser hinweg. Der belegte Betrag der Aktion der Loterie Romande lag bei CHF 10 Spielguthaben pro eingelöstem Code, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei einem Gratisspielguthaben wird nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz fällt weg. Bei CHF 10 Guthaben und einer Quote von 1.90 wirft ein Treffer nominal CHF 19,00 aus, wovon der Wettende CHF 9,00 erhält. Das Guthaben selbst bleibt in beiden Veranstalterhäusern nicht auszahlbar.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande?

CHF 10 pro eingelöstem Code, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; der Code wurde in den Stadien der National League verbreitet und musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.

Ab welchem Betrag schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Bis CHF 1’000 netto landet der Gewinn direkt im Wallet. Darüber wird er auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Für Einzahlungen und das Wallet-Guthaben gilt je eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, und Gratisspielguthaben ist in keinem Fall auszahlbar.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette zur Registrierung bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, ihre ausländische Zulassung gilt hier nicht, und sie hängen an keinem Schweizer Sperrregister. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes verboten. Der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»