Wer in der Schweiz wetten darf – und was das für Ihr Geld heisst
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa.
Wer in der Schweiz nach einem legalen Wettanbieter sucht, bekommt eine Antwort, die kürzer ist als die Frage. Es sind zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — mehr Veranstalter lassen die Kantone für Sportwetten nicht zu. Kein dritter Anbieter wartet im Hintergrund, keine ausstehende Bewilligung reift heran, und der ausländische Markt, der in Suchmasken als riesige Auswahl erscheint, hat mit der Schweizer Bewilligungsordnung nichts zu tun.
Das klingt nach einer schwachen Antwort. Es ist die ehrlichste, die diese Seite geben kann, und sie hat einen Preis, den man kennen muss. Die Bewilligung bringt Verlustlimiten, Identitätsprüfung, ein Sperrregister und einen Rückhalt bei Streitigkeiten — und sie bringt ein enges Wettprogramm, Wohnsitzbedingungen und zwei Oberflächen statt zwanzig. Wer wissen will, was ihn das Angebot kostet, muss diese zweite Hälfte mitlesen. Genau darum geht es hier.
Am anderen Ende desselben Marktes stehen Namen wie AmunRa, Rollbit oder Boomerang Bet. Sie richten sich an Schweizer Spielende, sie bewerben sich, sie werden von manchen gespielt — und keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keine Brücke. Es gibt eine Grenze.
Der Vergleich: die Schweizer Veranstalter und die Marken ohne Bewilligung
Zehn Namen stehen auf dieser Liste, und die ersten beiden sind die einzigen, die eine Schweizer Bewilligung tragen. Die acht dahinter sind ausländische Angebote, die Schweizer Spielende antreffen. Sie gehören in eine Übersicht, weil ein Vergleich, der sie verschweigt, den Leser schlechter vorbereitet — nicht, weil sie hier zur Wahl stünden.

Diese Einordnung ersetzt keine Bewilligungsprüfung. Wer eine ausländische Bewilligung vorweist, weist damit nichts vor, was in der Schweiz gilt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin beziehungsweise Bewilligung nach eigener Angabe |
|---|---|---|
| Swisslos mit Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande mit Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung belegt |
Die Spalte mit der Bewilligung nach eigener Angabe ist die aufschlussreichste des ganzen Vergleichs. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern lässt sie sich mit einem Rechtsakt füllen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Bei den acht anderen bleibt sie leer, und das Leere ist hier kein Rechercheloch, sondern das Ergebnis. Äussere Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung; eine Bewilligung, die den Markt nicht bindet, in dem man spielt, schützt niemanden.
Was die Tabelle nicht zeigen kann, ist die Verteilung des Angebots. Zwei Veranstalter versorgen rund zwei Dutzend Kantone plus Liechtenstein und sechs Westschweizer Kantone. Das ist keine Auswahl, das ist eine Aufteilung.
Wie die Kantone das Feld auf zwei Veranstalter begrenzt haben
Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, es zählt Sportwetten in Artikel 3 ausdrücklich zu den Grossspielen, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse für Fragen zum Sportwettangebot — sie beaufsichtigt Casinos, sonst nichts.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Dieser Satz aus Artikel 4 des Geldspielgesetzes ist der Angelpunkt, an dem sich die ganze Debatte um «seriöse Anbieter» entscheidet. Eine maltesische, curaçaoische oder deutsche Bewilligung ist kein schwächerer Ausweis für Schweizer Sportwetten — sie ist überhaupt kein Ausweis dafür.
Für das Onlinekonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz. In der Praxis heisst das Wohnsitz im Gebiet desjenigen Veranstalters, bei dem man sich anmeldet.
Dass es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt, hat keinen verborgenen Grund: es gibt keine. Die Gespa führt kein Verzeichnis zusätzlicher Bewilligungen, weil keine weiteren erteilt wurden. Bekannt ist von ihr eine andere Liste, und die ist im nächsten Abschnitt Thema.
Was hier überhaupt erlaubt ist — und was das Angebot kostet
Die Bewilligung deckt nicht das ganze Wettuniversum ab. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportanlässe — und nur diese. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind im bewilligten Angebot nicht vorgesehen.
Die Liste ist enger, als die Rede von der «Sportwette» vermuten lässt. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind nur zugelassen, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, ein Esport-Bereich ebenfalls nicht. Anlässe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wer also bei einem Schweizer Veranstalter nach Corner-Wetten sucht, findet sie nicht, weil sie nicht auf der Liste stehen. Wer auf ein Esport-Turnier setzen will, findet es nicht aus demselben Grund. Solche Märkte lassen sich bei Marken ohne Schweizer Bewilligung finden — das ist kein Vorteil, den diese Marke erwirbt, sondern der Umstand, dass für sie keine Liste gilt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff wie während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht.
Ein Warnhinweis, der selten so deutlich gesagt wird: die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Verkaufsstellen für lückenlos hält, irrt.
Spielerschutz: was die Bewilligung dem Spielenden gibt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Reihenfolge ist der eigentliche Mechanismus. Wer in einem schlechten Moment denkt, er müsse die Limite nur hochsetzen, stösst auf drei Tage Wartezeit — und drei Tage sind lang genug, dass der Impuls verfliegt. Zusätzlich lässt sich für jeweils 30 Tage eine freiwillige Einzahlungslimite setzen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der gesetzliche Rahmen dazu: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Die Spielsperre nach dem Geldspielgesetz erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsam geführten Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Selbstsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Identität ist Teil des Schutzes, nicht sein Gegenteil: ein Konto pro Spielende, mit geprüfter Identität. Wer sich online registriert, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, darf keiner Spielsperre unterliegen und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist unbequem. Es ist auch der Grund, warum ein Gewinn am Ende auf ein Konto fliesst, das den eigenen Namen trägt.
Warum ausländische Angebote diesen Schutz nicht ersetzen
Ausserhalb der Schweizer Bewilligung fehlen alle diese Mechanismen auf einmal. Kein Register der gesperrten Personen, das den Zugang sperrt. Keine Limitenpflicht, die einen Veranstalter bindet. Keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung nicht kommt.
Das ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte wird oft verschwiegen: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Der Spielende trage kein Risiko, heisst es dann. Das stimmt nur halb. In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Und die Aufsicht ist nicht untätig: Sie veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Dabei hilft es, die Aufteilung des Feldes zu kennen. Zwei Veranstalter versorgen den deutschsprachigen Raum mit Tessin und Liechtenstein, sechs Westschweizer Kantone werden von der Loterie Romande bedient. Die Grundlage dafür ist dieselbe: die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Sperrliste der Gespa: was sie einem Spielenden wirklich sagt
Ein Eintrag auf der Sperrliste bedeutet: Diese Domain ist für Anschlüsse in der Schweiz nicht mehr erreichbar. Er bedeutet nicht, dass die Marke verschwunden ist. Die Aufsicht nennt das Domain-Hopping — die Adresse wechselt, die Marke bleibt. Interwetten und Bet-at-Home werden in diesem Zusammenhang genannt, bet365 wird als auf der Liste geführt.
Wer eine Seite aufruft und sich wundert, dass sie plötzlich lädt, kann daraus keine Schlussfolgerung über ihre Zulässigkeit ziehen. Erreichbarkeit ist kein Bewilligungsnachweis.
Anonymität und Kryptowährungen: ein Konto auf den eigenen Namen
Marken, die Kryptowährungen oder anonyme Zahlungen bewerben, gehören ausnahmslos zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Zufall und keine Wertung, sondern die logische Folge einer Auszahlungsregel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme und Krypto-Auszahlungen im Sinn einer nicht zuordenbaren Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls ausgeschlossen.
Der Grund liegt nicht im Misstrauen gegenüber der Technik. Er liegt darin, dass Verlustlimiten und Spielsperren nur greifen, wenn die Person hinter dem Konto bekannt ist. Ein anonymes Konto ist ein Konto ohne Adressat für den Schutz.
Das heisst: Wer Wert auf Reverse-Wetten mit Krypto, auf sofortige Auszahlung in einer Münze ohne Identitätsprüfung oder auf vollständige Anonymität legt, findet das nicht bei Sporttip oder Jouez Sport. Er findet es bei den Marken, deren Domains jederzeit auf der Sperrliste landen können, ohne Schweizer Rückhalt und ohne Schweizer Anlaufstelle. Das ist ein Tauschhandel mit genau einer Sache: Anonymität gegen Rückhalt. Beides zusammen gibt es nicht.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist im Übrigen seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Diese Arbeit macht allein die DNS-Sperre der Aufsicht.
Boni und Gratiswetten: die Zustimmung der Aufsicht als Preis
In der Schweiz sind Gratisguthaben und Gratiswetten eng begrenzt, weil Gratisspiele und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Umfang des staatlich genehmigten Werbegeschenks in einem Jahr.
Daraus folgt, dass es bei Schweizer Veranstaltern kein Wettangebot gibt, das jeden Tag mit einer neuen Gratiswette um Käufer wirbt. Wer eine solche Seite als Schweizer Anbieter ausgibt, beschreibt etwas anderes. Bei Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die Rechtsgrundlage für Gratisguthaben nicht ihre Bewilligung, sondern ihre eigenen Hausregeln — und die Hausregeln kann die Marke ändern, wann sie will.
Zahlungswege und Auszahlungsdauer
Einzahlung und Auszahlung laufen bei Schweizer Veranstaltern über Konten auf den eigenen Namen. Die Auszahlungsdauer hängt vom Zahlungsweg und von der Prüfung der Identitätsdaten ab — ein Punkt, der in Vergleichen über Auszahlungsgeschwindigkeit regelmässig unter den Tisch fällt, weil er sich nicht als Zahl angeben lässt.
Die App als Bedienoberfläche — und der Ort, an dem Limiten gesetzt werden
Apps der zugelassenen Veranstalter und mobile Seiten lassen sich nach Bedienung, Livefunktionen und der Möglichkeit vergleichen, Limiten direkt einzustellen. Der letzte Punkt ist der entscheidende, und er wird in App-Vergleichen fast nie erwähnt. Eine Limite, die sich nur am Desktop setzen lässt, ist eine Limite, die in dem Moment fehlt, in dem man sie braucht. Bei Sporttip werden Limiten und Sperren über das Spielerkonto geführt, und die Senkung wirkt sofort — während die Spielsperre einen hartnäckigen Fristmechanismus hat: bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf.
Wer die App danach auswählt, wie flüssig ein Live-Wettschein zu füllen ist, wählt nach dem zweitwichtigsten Kriterium. Die wichtigste Funktion ist die, die man nicht drückt.
Livewetten und Cash-Out: was der vorzeitige Ausstieg kostet
Livewetten sind im bewilligten Angebot erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der Cash-Out ist kein gesetzlich geregeltes Recht. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und die Bewilligung verlangt ihn nicht. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten.
Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer aussteigt, kauft Sicherheit und zahlt dafür mit dem Abstand zwischen dem Cash-Out-Betrag und dem, was der Wettschein im Erfolgsfall gebracht hätte. Bei einem Boost, der bei Cash-Out verfällt, kommt die Bezahlung doppelt.
Wettarten, Quoten und die Marge in der Quote
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — ein Verfahren, das den Wettschein im Nachhinein auflöst und nicht den Ausgang korrigiert.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Rundungsmechanismus läuft also immer in dieselbe Richtung. Bei einem Einsatz von CHF 1 ist das bedeutungslos, bei einem Systemwettschein mit CHF 10’000 nicht.
Was die Marge über die «besten Quoten» verrät
Welcher Anbieter die besten Quoten habe, ist die häufigste Frage in diesem Markt und die am schlechtesten gestellte. Eine Quote allein sagt nichts. Aussagekraft gewinnt sie erst im Verbund mit den Quoten der übrigen Ausgänge desselben Marktes.
Die Rechnung dazu: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diese Auszahlungsquote. Ein Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von 1 : (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent — und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Das sind zwei Seiten derselben Zahl. Wer 95 Prozent liest, hat die Marge schon gelesen.
Diese Marge steckt in jeder Quote, auch in der besten. Sie ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält, über alle Wetten eines Marktes hinweg. Und jetzt der Teil, der die Frage nach den «besten Quoten» auflöst: Eine einzelne Quote lässt sich innerhalb einiger Stunden verschieben. Die Marge eines Marktes ist der stabilere Wert, und sie ist der einzige, den man zwischen zwei Anbietern sinnvoll vergleicht. Wer die höhere Quote sieht, ohne zu prüfen, wie der Markt ringsherum bepreist ist, vergleicht eine Zahl mit nichts.
Was eine Runde Wetten unter der Marge kostet
Setzt jemand einen Monat lang CHF 1’000 um — und das ist eine Annahme, keine Vorgabe, denn die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze, die Limiten setzt der Spielende selbst — dann lässt sich aufzeigen, was die Marge über viele Wetten hinweg bewirkt. Als Beispiel dient ein Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90. Das ist ein Beispiel, kein quotierter Preis.
Aus den beiden Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent und eine Marge von rund 5 Prozent. Erwarteter Verlust über diesen Umsatz, bei einem Einsatz und über viele Wetten gerechnet: rund CHF 50. Als Band mit seiner Bedingung: bei einem marginal schlechter bepreisten Markt mit rund 6 Prozent Marge liegt der erwartete Verlust bei rund CHF 60, bei einem schärfer gestellten Markt mit rund 4 Prozent Marge bei rund CHF 40.
Das ist ein statistischer Schätzwert, ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur dieser eine Umsatz gesetzt wird. Er sagt nichts über den einzelnen Wettschein. Kein einzelner Spieler verliert 5 Prozent pro Wette; die einen verlieren mehr, die anderen gewinnen. Über viele Wetten hinweg aber zieht die Marge das Ergebnis in Richtung dieses Betrags, und das ist der ganze Unterschied zwischen einer Wette und einer Runde Wetten.
Die praktische Folge daraus ist unspektakulär und wird deshalb selten ausgesprochen: Wer CHF 1’000 im Monat mit Wetten zu Quoten um 1.90 bewegt, gibt davon im Erwartungswert einen Betrag zwischen rund CHF 40 und rund CHF 60 an die Marge ab. Ob das zu viel ist, hängt nicht von der Quote ab, sondern davon, wie oft man den Betrag rotieren lässt.
Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Auch die Marge multipliziert sich mit — über die einzelnen Märkte hinweg. Deshalb kostet die Kombiwette, die als besonders ertragreich gilt, im Erwartungswert mehr als die Einzelwette auf denselben Ausgang. Dass ein Kombiboost den Nettogewinn bei vier Voraussagen ab Quote 1.50 um 5 Prozent erhöht, ändert daran nichts Grundsätzliches: Der Boost ist eine Erhöhung auf den Nettogewinn, keine Senkung der Kosten des Wettscheins.
Sportarten und Wettbewerbe: die Liste, die alles andere ausschliesst
Die Liste der Aufsicht bestimmt, was in der Schweiz überhaupt gespielt werden kann. Fussball steht darauf, Handball ebenso, Tennis und Futsal in den jeweiligen Bereichen — jeweils nur, soweit die Liste den Wettbewerb führt. Esports steht nicht darauf. Wer nach einem Esport-Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht nach einer Kategorie, die es im bewilligten Angebot nicht gibt. Dieselbe Antwort gilt für Futsal-Turniere, Frauenbewerbe oder Qualifikationsrunden, wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Bei Turnieren wie einer WM oder EM gibt es eine Feinheit, die bei abgesagten oder verschobenen Anlässen wirkt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Der Wettschein bleibt also bestehen und verliert nur eine seiner Voraussagen; die Quote der Gesamtkombination sinkt entsprechend.
Eine weitere Feinheit, die einen Wettschein stillschweigend umgestalten kann: Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger eines Pokalspiels ist damit in der Regel eine Wette auf die 90 Minuten.
Neue Wettanbieter: warum es sie hier nicht gibt
Neue Anbieter sind in der Schweiz nicht ohne Weiteres möglich, weil das Angebot auf zwei Veranstalter beschränkt ist. Es gibt keine Warteliste und kein Zulassungsverfahren, in dem ein weiterer Anbieter nachrücken könnte. Neu auftauchende Marken sind deshalb in aller Regel ausländische Seiten.
Das erklärt ein Muster, das Leser von Vergleichsseiten gut kennen: Listen mit Titeln wie «neue Wettanbieter 2026» oder «unbekannte Wettanbieter» bestehen praktisch ausnahmslos aus Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind nicht neu im Sinne eines neu zugelassenen Veranstalters. Sie sind neu im Sinne von noch nicht auf der Sperrliste.
Wie sich das Feld entwickelt, lässt sich an einer Zahl ablesen, die der schweizerische Markt selbst liefert: Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Millionen nach CHF 182 Millionen im Vorjahr und war laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig, mit einem Minus von 7,0 Prozent. Der Bericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Ein Rückgang der Erträge ist kein Nachweis für besseren Schutz — er zeigt aber, dass Limiten nicht bloss auf Papier stehen.
Die Schweizer Veranstalter im Einzelnen
Swisslos mit Sporttip — die Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Zusammen mit der Loterie Romande ist Swisslos einer der beiden Veranstalter, die die Kantone für Sportwetten zulassen.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Diese Aufzählung ist keine Fussnote. Sie entscheidet, wer überhaupt ein Onlinekonto eröffnen kann: Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt, kommt hier nicht durch — und umgekehrt.
Die Limiten sind das zweite, was das Konto in der Praxis formt. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Oberlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist für jeweils 30 Tage eine freiwillige Einzahlungslimite möglich. Beim Einsatz liegt der Mindestbetrag bei CHF 1, die Obergrenze bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette — wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht annimmt.
Beim Geld gibt es Details, die man vorher kennen sollte. Spielguthaben auf dem Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Zwei Fristen, die Geld kosten: Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Und wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Die zweite Frist ist die kürzere und die gefährlichere; sie läuft, während man auf eine Antwort wartet.
Zur Bewilligung gehört schliesslich, wohin das Geld fliesst: Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790.
Die Bewilligung ist das eine, die Umsetzung das andere. Mit CHF 9’999 als oberster Verlustlimite und einer Erhöhungssperre von 72 Stunden ist das Konto strenger gebaut, als es die gesetzlichen 24 Stunden verlangen — zwei Veranstalter können den Rahmen ausfüllen, und dieser füllt ihn auf der sicheren Seite aus. Wer den ganzen Schutzapparat will, aber ein Systemwettenlimit von CHF 10’000 nie ausschöpfen wird, zahlt dafür mit einem Wettprogramm, das keine Corner- und keine Esport-Märkte kennt. Das ist keine Bewilligung mit Schönheitsfehlern; das ist die Bewilligung selbst.
Loterie Romande mit Jouez Sport — dasselbe Recht für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und steht unter der Aufsicht der Gespa.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Unterschied, der sich nicht in einer Tabelle abbilden lässt. Swisslos verteilt seine Wetten auf rund zwei Dutzend Kantone plus Liechtenstein, die Loterie Romande konzentriert dieselbe Aufgabe auf sechs Kantone. Für jemanden, der in Lausanne oder Sion wohnt, bedeutet das eine vergleichsweise dichte Präsenz vor Ort — und eine entsprechend andere Rolle der Verkaufsstelle als Beratungs- und Auszahlungsort. Genau dort haben die Testkäufe der Aufsicht 2025 einen Minderjährigen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette kaufen lassen. Präsenz ist kein Schutzmerkmal.
Für ein Onlinekonto gilt dasselbe Prinzip wie bei Swisslos, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, kommt hier durch, und wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kommt hier nicht durch. Die beiden Bewilligungen schliessen sich gegenseitig nicht aus, aber sie bedienen zwei getrennte Gebiete. Ein Schweizer könnte rein rechtlich beide Konten führen — wenn er in beiden Gebieten Wohnsitz hätte, was praktisch nicht vorkommt.
Die Selbstsperre und die Limitenlogik sind Teil des bewilligten Rahmens, den beide Veranstalter ausfüllen: Senkungen wirken sofort, Erhöhungen nicht. Wer schon bei einem der beiden Veranstalter eine unbefristete Spielsperre im Register stehen hat, findet sich bei beiden wieder — das Register gilt schweizweit und erfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Deutschschweizer Leser werden auf Jouez Sport kaum stossen, und das ist der eigentliche Punkt an diesem Angebot. Es ist keine Alternative zu Sporttip, sondern dessen Gegenstück. Die Wahl zwischen den beiden hat niemand, der nicht in beiden Gebieten wohnt. Wer einem Vergleich entnimmt, Jouez Sport sei «die Nummer zwei», liest eine Rangliste, wo eine Landkarte steht.
AmunRa — ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht festgestellt, das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rückhalt, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre durchsetzen.
Für einen Spielenden heisst das konkret: Bei Streitigkeiten über eine Auszahlung gibt es in der Schweiz keine Stelle, die zuständig wäre. Was die Marke an Limiten, an Schutzfunktionen oder an Auszahlungswegen anbietet, regelt sie selbst. Wer sich anmeldet, entscheidet sich damit nicht für ein besseres Produkt, sondern gegen den Rechtsrahmen, in dem er sich bewegt.
Der Wert dieser Marke für einen Vergleich liegt nicht in ihrem Angebot, sondern in ihrer Funktion als Beispiel. An ihr lässt sich ablesen, was «ohne Schweizer Bewilligung» praktisch bedeutet, ohne dass sich die Aussage in Allgemeinplätzen erschöpft.
HighFlyBet — ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet gehört zur selben Gruppe. Die Angabe einer Bewilligung ist nicht belegt, das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es fehlt jeder Schweizer Rückhalt. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen und per DNS gesperrt werden.
Interessant ist an solchen Marken weniger die Bewilligungsfrage, die eindeutig ist, als die Frage der Erreichbarkeit. Eine gesperrte Adresse wird innerhalb von Stunden ersetzt — wer heute auf die Seite kommt, kann morgen eine Fehlermeldung sehen und übermorgen eine neue Adresse. Diese Instabilität ist kein technisches Problem, sondern der Preis dafür, ohne Bewilligung auf einen Markt zuzugreifen, der sie nicht vorsieht.
Rollbit — ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung, und sie würde in der Schweiz nichts entfalten. Keinerlei Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückhalt, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit; die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Marken dieses Profils stehen häufig in Verbindung mit Kryptowährungen, und an dieser Stelle greift die Auszahlungsregel des bewilligten Schweizer Marktes: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer ein Angebot wegen seiner Zahlungswege wählt, wählt gegen eine Regel, die gerade den Schutz trägt, den er im Streitfall sucht.
FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, bietet keinen Schweizer Rückhalt, und ihre Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für die Praxis wichtiger als die Beurteilung des Angebots ist die Steuerfrage, die an dieser Stelle oft übersehen wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer hier gewinnt, gewinnt unter anderen steuerlichen Bedingungen.
DirectionBet — ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückhalt, Möglichkeit der DNS-Sperre.
Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung wetten möchte, sollte zwei Dinge wissen: Er wird selbst nicht bestraft, weil sich die Strafbarkeit nach dem Geldspielgesetz gegen den Veranstalter richtet. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne aber eingezogen werden. Der Spielende trägt also nicht die Strafe, sehr wohl aber das Risiko um das Geld.
Playzilla — ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie hätte hier keine Wirkung. Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rückhalt, Domain auf der Sperrliste möglich.
Der entscheidende Punkt bei diesem Profil ist nicht die Marke, sondern das Fehlen einer zweiten Instanz. Bei einem bewilligten Veranstalter stehen den Spielenden Limiten, Sperre und eine Aufsicht gegenüber, an die man sich wenden kann. Ohne Bewilligung steht dem Spielenden nur die Seite selbst gegenüber — und dieselbe Seite entscheidet über Auszahlung, über Streit und über ihre eigenen Bedingungen.
Betovo — ohne Schweizer Bewilligung
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung, das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rückhalt. Die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Auffällig an der Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung ist, wie gleichförmig ihre Bewilligungslage ist und wie unterschiedlich ihre Selbstdarstellung. Genau deshalb gehört die Bewilligung an den Anfang jeder Einordnung und nicht ans Ende: Ein Vergleich, der mit Boni, Quoten und Zahlungsarten beginnt, hat über die Zulässigkeit des Angebots noch nichts gesagt.
Boomerang Bet — ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet rundet die Gruppe ab: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückhalt, Sperrliste möglich.
Dass acht von zehn Namen in dieser Übersicht dieselbe Bewilligungslage teilen und nur zwei eine haben, ist die eigentliche Information. Eine Rangliste, die diese Verteilung nicht sichtbar macht, sondern zehn gleich aussehende Kacheln nebeneinander stellt, produziert genau den Irrtum, den dieser Markt am teuersten verkauft.
Wie eine Schweizer Bewilligung geprüft wird
Wer nicht auf die Aussage einer Seite angewiesen sein will, prüft drei Dinge. Erstens: Ist die Bewilligung als Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz ausgewiesen, und wird die Aufsicht durch die Gespa genannt? Zweitens: Fällt der eigene Wohnsitz in das Vertragsgebiet des Veranstalters? Drittens: Steht die Domain auf der Sperrliste der Aufsicht?
Der dritte Punkt ist der schnellste Test und der einzige, der sich negativ führen lässt: Wer auf der Sperrliste steht oder dort schon einmal stand, hat keine Schweizer Bewilligung. Der Umkehrschluss gilt nicht — Erreichbarkeit beweist nichts.
Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt und bei einem Streit wissen will, wie es weitergeht, sollte die Fristen kennen, bevor er sie braucht: bei Sporttip 10 Tage für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief, und 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung.
Zur Steuer: ein Freibetrag, der für die meisten nie greift
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton.
Für die Praxis heisst das: Wer CHF 500 gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer darauf. Erst oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; sie lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern gilt das nicht. Gewinne daraus unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als vollständig steuerbares Einkommen behandeln — der Kanton Thurgau tut das für Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Das ist der eine Punkt, an dem die Wahl des Anbieters unmittelbar auf die Steuerrechnung durchschlägt.
Allgemeine Informationen; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zu fragen.
Wer sich die Frage stellt, sollte sie in dieser Reihenfolge stellen
Zuerst der Wohnsitz. Er entscheidet, welches der beiden Angebote überhaupt zugänglich ist, und damit erledigt sich ein Teil des Vergleichs, bevor er begonnen hat. Spielende im Vertragsgebiet von Swisslos finden Sporttip, im Gebiet der Loterie Romande Jouez Sport; wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat kein Schweizer Onlineangebot.
Dann die Bewilligung. Sie entscheidet nicht über die Qualität eines Angebots, sondern über den Rahmen, in dem es stattfindet. Zwei Veranstalter mit Bewilligung und Gespa-Aufsicht, ein enges Wettprogramm, Wohnsitzbedingung, Identitätsprüfung, Limiten und Sperrregister. Diese Kombination ist der Schweizer Kompromiss.
Dann die Kosten. Verlustlimiten von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 unter 21 Jahren, eine 72-stündige Wartezeit für Erhöhungen, Mindesteinsätze von CHF 1, Höchsteinsätze von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen und ab der dritten möglicherweise 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage für die Überweisung, 3 Prozent Kommission nirgends gratis, und über allem eine Marge von rund 5 Prozent im Beispielmarkt.
Und dann die Wahl, die niemandem abgenommen wird: Schweizer Rahmen mit engem Angebot oder weiteres Angebot ohne Schweizer Rahmen. Die erste Variante ist nicht die risikolose. Verluste entstehen auch mit Limiten, und niemand sollte annehmen, dass eine Verlustlimite von CHF 9’999 ein Schutz davor sei, sie je zu erreichen. Die zweite Variante ist nicht automatisch die falsche — sie ist die schwerer zu überblickende, weil die Instanz fehlt, die einem unfreundlichen Bescheid widerspricht.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?
Veranstalten darf nur, wer eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz hat, beaufsichtigt durch die Gespa. Diese Bewilligungen halten zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Bewilligungen gelten in der Schweiz nicht.
Wie viele Veranstalter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone?
Es sind zwei. Swisslos bedient Aargau bis Zürich, dazu Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?
An zwei Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz und der Aufsicht durch die Gespa statt der Spielbankenkommission, die nur Casinos beaufsichtigt. Zusätzlich prüfen lässt sich, ob die Domain auf der Sperrliste der Aufsicht steht. Wer dort steht, hat keine Bewilligung; wer erreichbar ist, hat damit noch keine.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?
Die Aufsicht veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt, deshalb sagt Erreichbarkeit nichts über Zulässigkeit.
Welche Rolle spielt die Marge bei den Quoten, und was kostet sie?
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist 100 Prozent minus diese Quote. Ein Markt mit 1.90 und 1.90 ergibt rund 95 Prozent Auszahlungsquote und rund 5 Prozent Marge. Eine einzelne Quote schwankt stärker als diese Marge.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton.
Rechtslage – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
