Lucky 15 in der Schweiz: 15 Wetten aus vier Tipps, zwei zugelassene Veranstalter
Ladevorgang...
Wer zum ersten Mal auf einer Wettseite von einer «Lucky 15» liest, hält sie meist für eine besonders grosszügige Erfindung. Sie ist das Gegenteil. Es ist die vollständigste Art, vier Voraussagen auf ein einziges Formular zu bringen: 15 einzelne Wetten, gebildet aus genau diesen vier Tipps, jede mit eigenem Einsatz. In der Schweiz gibt es dafür genau zwei Adressen, und wer das Angebot anderer Anbieter prüft, sollte zuerst wissen, was er da vergleicht.
Datenstand: Oktober 29, 2026, Grundlage der Bewilligungs- und Limitenangaben sind die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, das Reglement Jouez Sport der Loterie Romande sowie die Bestimmungen zur Online-Teilnahme von Swisslos.
Die Rechtslage zuerst: zwei Veranstalter, und jeder hat sein Gebiet
In der Schweiz ist Sportwetten kein offener Markt, sondern ein bewilligtes Grossspiel. Wer darauf setzt, dass sich irgendwo ein dritter Schweizer Anbieter etabliert, setzt auf etwas, das der Rahmen nicht hergibt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist kein Zufall der Marktentwicklung, sondern der Kern der Regelung, und daraus folgt alles Weitere.

Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), das Sportwetten in Art. 3 lit. c und e als Grossspiel einordnet. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021. Die ESBK ist hier nicht die richtige Anlaufstelle — sie beaufsichtigt Casinos, sonst nichts. Eine Bewilligung braucht nach Art. 21–25 BGS zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Die beiden Veranstalter haben Namen, Produkte und getrennte Gebiete:
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist der geografische Punkt, an dem viele Bewertungen im Netz vorbeigehen: Wer in Genf wohnt, kann sich bei Sporttip kein Spielerkonto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei der Westschweizer Veranstalterin.
Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Daraus folgt für den Leser eine Prüfung, die vor jeder Wettentscheidung steht: Wohnsitz im richtigen Gebiet, volljährig, keine laufende Spielsperre. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Selbstverständlichkeit mit Zähnen, denn sie schliesst die naheliegendste Informationsasymmetrie aus.
Der Nettoertrag geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist keine Fussnote, sondern erklärt, warum der Markt so eng gehalten wird.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist keine Geschäftsentscheidung der Veranstalter, sondern eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Gewettet wird auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe gibt es nichts. Die Liste führt keine Eckball- und keinen Kartenmarkt und keine Esport-Sektion; wer eine Systemwette über vier Spiele baut, baut sie also aus dem, was tatsächlich im Wettprogramm steht, und nicht aus dem, was er von ausländischen Anbietern kennt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und bei Sporttip heisst das: für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Ein Detail aus den Sporttip-Regeln verdient Aufmerksamkeit, weil es Systemwetten unmittelbar betrifft: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also Tor und Endresultat desselben Spiels in eine Systemwette packt, sollte wissen, welchen Weg die Kombination genommen hat.
Wer wissen will, wo ein Angebot an seine Grenze kommt, kann das nicht aus dem Werbetext eines ausländischen Anbieters ableiten. Die Gespa führt keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt — sie publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Systemwetten und die Sperrliste: der Teil, der über den Einsatz hinausgeht
Wer eine Lucky 15 spielt, glaubt manchmal, mit dem Formular auch eine Abstimmung über den Schweizer Markt abzugeben. Das Gegenteil ist der Fall: Er nutzt eines der wenigen Produkte, die es hier überhaupt gibt.
Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige. Denn in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Schiedsrichterin, die den Schweizer Wetter schützt, steht nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern.
Dazu kommt die technische Seite. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Ein gesperrter Anbieter verschwindet, seine Marke bleibt.
Für die Bewertung ausländischer Marken heisst das: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne unterliegen nach kantonaler Praxis der Einkommenssteuer. Ehrlich formuliert ist das eine andere Kategorie von Angebot und nicht «die freie Wahl». Genauso ehrlich ist die andere Seite: Das bewilligte Angebot ist vollständig geschützt, aber es besteht aus zwei Veranstaltern, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, einer Wohnsitzvoraussetzung und einer Identitätsprüfung. Welche von beiden Seiten für einen bestimmten Leser günstiger liegt, entscheidet sich an dessen Wohnort und nicht an dessen Geschmack.
Was eine Lucky 15 aus vier Tipps macht: Spielerschutz, der beim Einsatz anfängt
Eine Lucky 15 verteilt Geld über viele kleine Wetten. Genau hier wird der Selbstschutz zur praktischen Frage und nicht zur Formularempfehlung. Wer die Systemwette wie eine Einzelwette budgetiert, merkt den Unterschied erst, wenn das Konto es zeigt.
In der Schweiz setzt der Gesetzgeber die Limiten nicht für den Spielenden, sondern verlangt vom Veranstalter, dass er sie von ihm verlangt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip konkretisiert sich das in einem Schritt vor der ersten Teilnahme: Spielende müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Punkt mit den 72 Stunden ist der, den man beim Ausfüllen unterschätzt. Er ist keine Schikane, sondern der einzige Moment im System, in dem der Spielende auf sich selbst von gestern trifft. Am Gesetzeswortlaut gemessen liegt die Frist bei 24 Stunden für die Erhöhung; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Wer eine Limite senkt und sie am nächsten Tag zurückdrehen will, wartet also länger als der Mindestrahmen verlangt. Das ist die grosszügigere Auslegung, aber es ist die unbequemere.
Ein fester Einzahlungsdeckel, wie ihn manche Länder kennen, existiert in der Schweiz nicht. Es gibt keine staatlich festgelegte Obergrenze dafür, wie viel jemand einzahlen darf — die Grenze setzt jeder für sich, innerhalb der Spannweite, die der Veranstalter anbietet.
Daneben steht die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS: die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, eingetragen in ein gemeinsames Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Nach Art. 45 BGS haben gesperrte oder minderjährige Personen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das klingt hart, und es ist hart — wer gegen eine laufende Sperre spielt, verliert im schlechtesten Fall das Eingesetzte und das Gewonnene zugleich.
Ein weiterer Befund gehört in diesen Abschnitt, weil er die Erwartung korrigiert, die viele an den Verkaufsstellen hegen: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, bei denen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Tresen ist nicht streng. Wer daraus schliesst, die Limiten im Konto seien die eigentliche Schutzmauer, liegt richtig.
Was dieser Abschnitt für eine Lucky 15 bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Der Gesamteinsatz ist die Grösse, die zählen muss, nicht der Einsatz pro Wette. Wer CHF 1 pro Wette einstellt und das als kleine Wette liest, hat 15 Mal Grundeinsatz auf dem Schein. Wirklich scharf wird der Punkt im Abschnitt «Die Einsatzgrenzen, die die Systemwette nach oben begrenzen», wo Sporttip die Systemwette bis CHF 10’000 zulässt, die Einzelwette aber nur bis CHF 1’000.
Grundlage: wie aus vier Voraussagen 15 Wetten werden
Die Lucky 15 ist eine Full-Cover-Wette mit vier Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Aus den vier Tipps ergibt sich ein Paket: vier Einzelwetten, sechs Doppelwetten, vier Dreierwetten und eine Vierfachwette — zusammen 15 einzelne Wetten. Der Vierfachwette gehört der Traum, den Einzelwetten die Bodenhaftung.

Die Rechnung, die man dafür im Kopf behalten sollte, ist einfach: Bei gleichem Einsatz pro Wette multipliziert sich der Gesamteinsatz mit 15. Wer CHF 1 pro Linie einstellt, trägt CHF 15 auf einen Schein — bei CHF 2 sind es CHF 30, bei CHF 5 deren 75. Diese Grösse ist die eigentliche Entscheidung, nicht die Anzahl der Tipps.
Was die Aufteilung leistet: In einer Lucky 15 genügt eine einzige richtige Auswahl, damit es einen Ertrag gibt, weil die Einzelwetten enthalten sind. Das ist der ganze Witz der Konstruktion, und es ist der erste Punkt, an dem sich die Wette von einer Kombiwette unterscheidet. Bei einer Kombi über dieselben vier Spiele muss jede einzelne Auswahl richtig sein. Bei der Lucky 15 ist das nicht nötig — nur hat man dafür sechzehn Zeilen mehr auf dem Wettschein als Auswahlentscheidungen.
Der Name ist übrigens aus dem Marketing entstanden und nicht aus der Mathematik. Die «Lucky»-Wetten tragen ihren Namen von der Praxis der Buchmacher, Boni für einen oder mehrere gewinnende Tipps anzubieten; am häufigsten ist eine verdoppelte Quote bei nur einem Gewinner. Solche Aufschläge sind Anbieterbedingungen und nicht Teil der Wettart selbst. In der Schweiz heisst das: Eine verdoppelte Quote bei einer richtigen Auswahl gehört nicht zum Konzept, sie müsste im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters stehen — und dort sucht man sie bei einer Systemwette vergeblich, weil der Kombiboost der Sporttip nur Nettogewinne erhöht und nur unter seinen Bedingungen.
Die Einsatzgrenzen, die die Systemwette nach oben begrenzen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Zeile ist die wichtigste im ganzen Abschnitt, denn sie ist unlogisch auf den ersten Blick und folgerichtig auf den zweiten. Der Höchsteinsatz für die Systemwette liegt beim Zehnfachen dessen, was eine Einzel- oder Kombinationswette aufnehmen kann — was auf den ersten Blick paradox wirkt, beim Blick auf die Rechnung aber Sinn ergibt: Bei einer Lucky 15 wäre CHF 1’000 Gesamteinsatz eine Grenze von etwa CHF 66 pro Linie, also deutlich unter dem, was eine Einzelwette verkraftet. Die Limite bemisst sich am Formular, nicht an der einzelnen Linie, und daraus folgt für den Spieler, dass die grosse Zahl nicht mehr Freiheit bedeutet, sondern nur, dass dasselbe Geld auf mehr Linien Platz findet.
Bei Jouez Sport liegen die Schwellen tiefer: Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Ein Multiple umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.
Man muss die beiden Häuser nicht gegeneinander ausspielen, um zu sehen, wie unterschiedlich sie dieselbe Wette rahmen. In einem ist der Spielraum nach oben bei der Systemwette am weitesten, im anderen ist das Formular online billiger zu beginnen, dafür schneller gedeckelt. Wer eine Lucky 15 mit CHF 2 pro Linie und damit CHF 30 Gesamteinsatz plant, liegt bei beiden innerhalb der Regeln. Wer sie als grössere Wette denkt, stösst zuerst im Westen an eine Wand.
Warum der Ertrag nicht der Gewinn ist
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zuungunsten des Spielers, in einer Grössenordnung, die kaum je auffällt. Über Hunderte Wetten ist sie trotzdem real.
Zur Spielzeit hält Sporttip fest: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der letzte Punkt trifft Livewetten und damit genau die Wetten, die ein Systemwetter gern als fünften Tipp anhängt.
Und dann ist da noch die Absage. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Full-Cover-Wette ist das ein sauberes Ergebnis: Eine ausgefallene Auswahl fällt aus dem Paket heraus, die übrigen 14 Wetten laufen weiter. Wer drei Absagen im Paket hat, hält am Ende nur noch die Einzelwette übrig — und merkt dann, dass die Konstruktion aus der Annahme lebt, dass gespielt wird.
Was eine Lucky 15 bei diesen Quoten zurückgibt
Die folgende Rechnung ist eine Illustration, kein Angebot und kein Kurstipp. Sie zeigt nur, was aus einem Formular wird, wenn vier Auswahlen zu bestimmten Quoten aufgehen. Angenommen werden vier Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00, 2.50 und — für die vierte Linie — einer Quote, die wir in der Bandbreite der ersten drei belassen.
Nehmen wir die drei genannten Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 als Beispiel für drei der vier Auswahlen und setzen CHF 1 pro Linie. Dann trägt der Schein CHF 15 Gesamteinsatz. Geht alles auf, ergibt die Vierfachwette aus den drei genannten Quoten und einer vierten im gleichen Bereich einen Rückfluss, der grob im Bereich des Hundertfachen des Einsatzes dieser einen Linie liegt; die sechs Doppelwetten und vier Dreierwetten tragen ihren Teil dazu bei, und die vier Einzelwetten bilden den Sockel. Als Band formuliert: Bei einer richtigen Auswahl kommt ein Rückfluss im Bereich des Eineinhalbfachen bis Zweieinhalbfachen ihres Einsatzes zurück — je nachdem, welche der vier Linien trifft. Bei zwei richtigen Auswahlen liegt der Rückfluss bereits in der Grössenkategorie des Gesamteinsatzes, bei drei richtigen deutlich darüber, und bei vier richtigen ergibt sich ein Vielfaches davon. Der Kern der Aussage ist die Bedingung, nicht die Spanne: Diese Zahlen gelten nur, solange der Einsatz pro Linie wirklich CHF 1 beträgt und die Quoten tatsächlich so ausfallen, wie hier illustriert.
Was dabei hängen bleibt, ist die andere Seite. Bei einer einzigen richtigen Auswahl mit Quote 1.50 bringt die Einzelwette CHF 1.50 zurück — gegen CHF 15 Einsatz. Selbst die Trefferquote ist hier die falsche Frage; die richtige ist, ob die Summe aus Teilerfolgen den Grundeinsatz wieder erreicht. Das tut sie bei genau einem Treffer nicht, und bei genau zwei Treffern nur dann, wenn die Quoten hoch genug sind.
Neben dieser Bandbreite steht ein Faktor, den keine dieser Zahlen zeigt und der jede Wettart betrifft: In jeder Quote sitzt die Marge des Veranstalters. Sie ist der Grund, warum ein Markt über alle Ausgänge hinweg weniger ausschüttet, als alle zusammen eingezahlt haben. Die Quotenschlüssel genannte Ausschüttungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist 100 % minus diese Quote. Wer die Marge einmal an einem konkreten Markt mit drei Ausgängen nachrechnet, versteht danach jede Bonuswerbung anders. Bei 15 Wetten auf einem Formular wird sie fünfzehn Mal fällig, und das ist der eigentliche Preis der Lucky 15.
Kombi oder Lucky 15: derselbe Tippschein, zwei Risikoprofile
Der Vergleich mit der Kombiwette über dieselben Spiele ist der, den jeder zuerst anstellt, und er fällt eindeutig aus, sobald man den Preis mitrechnet. Die Kombi ist billig und brutal. Ein Einsatz, eine Quote, und ein einziger Fehler macht aus allem nichts. Wer vier Auswahlen mit je 60 % Trefferwahrscheinlichkeit kombiniert, hat in etwa 13 % der Fälle ein volles Ergebnis — die Quote ist dafür hoch, das Risiko konzentriert.
Die Lucky 15 nimmt dieselben vier Auswahlen und streut den Einsatz über 15 Ereignisse, die nicht unabhängig voneinander sind. Genau hier liegt der Denkfehler, den die Aufteilung nahelegt: Die Linien teilen sich dieselben vier Auswahlen, also teilen sie sich auch deren Schicksal. Die vier Einzelwetten fangen den einen Treffer ab, aber die sechs Doppelwetten und vier Dreierwetten brauchen mehrere Treffer. Deshalb ist die Lucky 15 kein Werkzeug, um Verluste zu vermeiden — sie ist eines, um aus einem halbwegs gelungenen Tippschein noch etwas zu machen, und sie kostet dafür ein Vielfaches des Grundeinsatzes.
Wer die Wahl hat, sollte sich an der Frage entscheiden, was er mit einem Teilerfolg anzufangen weiss. Wem es nichts ausmacht, einen Abend ohne einen einzigen Gewinn zu beenden, und wer den vollen Treffer sucht, ist mit der Kombi besser bedient, weil er weniger Kapital an denselben Ausgang bindet. Wer dagegen Sporttage kennt, an denen drei von vier Auswahlen aufgehen und er trotzdem leer ausgeht, findet in der Lucky 15 die Antwort auf genau dieses Gefühl — und zahlt dafür mit einem Gesamteinsatz, der fünfzehn Mal so hoch ist wie eine einzelne Linie. Das ist eine Entscheidung über den Etat, nicht über die Treffsicherheit.
Ein Nebenaspekt, der bei der Kombi gerne vergessen wird: Bei Sporttip zählt eine Quote von 1.00 in einer Kombination als neutral, eine abgesagte Voraussage wird also nicht zur Null. Das macht die Kombi in einem Fall gnädiger, als die Bezeichnung «Alles-oder-nichts» vermuten lässt. Es ändert aber nichts daran, dass die Kombi an einem einzigen falschen Tipp zerbricht, während die Lucky 15 ihn in drei Einzelwetten überlebt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst ein und danach acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die Trennung ist keine Geschmacksfrage: Die zweite Gruppe trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Wer die Tabelle überfliegt, sollte die Spalte «Bewilligung» zuerst lesen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist bei den acht ausländischen Marken auf den ersten Blick monoton, und sie ist es mit Absicht: Wo keine Lizenz steht, steht keine Veranstalterin, die für etwas einstehen könnte. In der Schweiz existiert nämlich gar kein zweiter Bewilligungskreis, in den ein weiterer Anbieter eintreten könnte. Die Gespa führt nur eines: die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf.
Was diese Liste für die Wette selbst bedeutet, ist der eigentliche Kern. Eine Lucky 15 bei Swisslos oder der Loterie Romande ist eine Systemwette innerhalb eines bewilligten Angebots — mit Wohnsitzvoraussetzung, Identitätsprüfung, Anschluss an das Sperrregister und Schweizer Rechtsweg. Bei den acht übrigen Marken fällt jeder dieser vier Punkte weg. Der Spieler wird nicht bestraft, aber er hat auch keinen Anspruch, auf den er sich berufen könnte; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und das Sperrregister wirkt nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern — eine Spielsperre, die jemand bei Swisslos hinterlegt, hält ihn nicht von einer ausländischen Seite fern.
Noch ein Punkt, den die Tabelle nicht abbilden kann und der trotzdem die Praxis bestimmt: Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Er ist je nach Kanton unterschiedlich, und ein einziger Kanton lässt sich hier nicht zitieren. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Steuerpraxis — das ist für den Kanton Thurgau belegt — als Einkommen voll besteuert, unabhängig von der Höhe. Für die eigene Situation führt der Weg zur Steuerverwaltung des Kantons oder zu einer Steuerberatung, nicht in ein Forum.
Swisslos Sporttip: zwei Bewilligungen, ein enges Gebiet, der weiteste Rahmen für Systemwetten
Das erste Haus ist zugleich das einzige, das bei der Systemwette überhaupt Luft nach oben lässt. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1 pro Linie spielt, ist davon weit entfernt; wer CHF 200 pro Linie plant, stösst bei den Einzelwetten an, lange bevor die Systemwette in Sichtweite der Grenze kommt.
Dazu kommen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren — eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Für die Lucky 15 ist das die relevante Zahl neben dem Einsatz: Wer eine Verlustlimite von CHF 100 gesetzt hat, hat mit einem Schein zu CHF 30 Gesamteinsatz nicht mehr drei Scheine zur Verfügung, sondern drei Versuche.
Bei den Boni ist Sporttip vergleichsweise zurückhaltend und sehr präzise in den Bedingungen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Ein Wort dazu: 5 % auf den Nettogewinn ist der kleinste Satz in dieser Staffel, und er gilt für genau die Form, die eine Lucky 15 mit ihren vier Auswahlen erfüllt — vier Voraussagen ab Quote 1.50, mehr nicht. Das ist kein Fehler des Angebots, aber es zeigt, wie schmal die Zusatzschicht ist, die über der Wette liegt.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine Quote aufbessert und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Aufschlag — ein Mechanismus, der in keiner Werbung steht.
Die Bewilligung besteht aus zwei Teilen: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa. Das Konto ist dagegen einfach gehalten: Online-Registrierung ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Registrierung pro Person, keine laufende Spielsperre. Das Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und Liechtenstein.
Wohin das in der Praxis führt: Wer in Zürich oder Bern wohnt und eine Systemwette mit fünfzehn Linien plant, wird in der Schweiz keinen zweiten Anbieter mit diesem Spielraum finden. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt nicht hinein. Diese Ungleichheit ist der Preis des Zweiveranstaltermarktes, und sie ist beim Vergleich der beiden Häuser die erste Zeile.
Loterie Romande Jouez Sport: niedriger Start, klarere Decke
Das Westschweizer Haus nimmt dieselbe Wette an und setzt die Grenzen enger. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Ein Multiple umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Das sind hohe Zahlen, und sie stehen in einem Haus, dessen Einzeleinsatz bei CHF 500 endet. Die Schere zwischen beidem ist die eigentliche Information: Der Veranstalter begrenzt, wie viel jemand verlieren kann, deutlich strenger, als er begrenzt, wie viel jemand gewinnen kann.
Für eine Lucky 15 mit CHF 2 pro Linie heisst das CHF 30 Gesamteinsatz online — die kleinste sinnvolle Untergrenze bei diesem Anbieter liegt damit bereits über dem, was Sporttip mit CHF 1 pro Linie zulässt. Wer mit sehr kleinen Beträgen arbeiten will, merkt das sofort; wer mit CHF 30 bis CHF 300 spielt, ist hier gut aufgehoben und stösst erst bei grösseren Formularen an die Gesamtgrenze des Multiples.
Bei den Boni ist Vorsicht angebracht, und nicht aus Misstrauen gegenüber diesem Haus: Gratisspielguthaben und Gratisleistungen brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters. Wer also eine Werbung mit einem bestimmten Prozentsatz sieht, findet die Bedingungen dazu im Reglement und nirgends sonst.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Bewilligt ist auch sie über Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht. Ihr Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet zu haben.
Wo dieses Haus gewinnt, ist nicht die Obergrenze, sondern die Klarheit: Die Limiten sind tief angesetzt, die Regeln zum Multiple sind vollständig, und wer mit einem mittleren Etat spielt, trifft hier auf weniger Versuchung, über die eigene Planung hinauszugehen.
BetFury: Casino-Plattform ohne Schweizer Bewilligung
BetFury ist eine ausländische Marke, die Schweizer Spielende kennen, und sie gehört in die zweite Gruppe der Übersicht: keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Name steht auf der Sperrliste-Kategorie: Die Gespa kann Domains solcher Anbieter per DNS blockieren lassen, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Wichtig für die Bewertung ist, was hier fehlt: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Hält sich jemand an eine Spielsperre bei Swisslos und spielt daneben auf einer solchen Plattform, existiert dieser Schutz dort nicht. Was das Haus an Sportwetten und Systemwetten anbietet, regelt es in eigenen Bedingungen, die niemand geprüft hat, der in der Schweiz dafür zuständig wäre.
Wer nach einer Lucky 15 sucht und dabei auf eine solche Seite stösst, sollte die Systemwette nicht als Argument für den Anbieter lesen. Die Wette ist bei Sporttip und Jouez Sport definiert und in geregelten Grenzen spielbar; bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist dieselbe Bezeichnung nur ein Name.
Rabona: Buchmacher-Auftritt, ausländische Lizenz
Rabona trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», und die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wie alle Marken dieser Gruppe hängt sie nicht am schweizerischen Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert werden.
Für den Vergleich der Wette selbst liefert die Marke keinen Beitrag: Was eine Systemwette kostet, wie sie begrenzt wird und wie ein Teilerfolg abgerechnet wird, steht in Schweizer Reglementen und nicht in den Bedingungen eines Anbieters, der hier nicht veranstalten darf.
Ein Punkt, den man beim Überfliegen solcher Seiten leicht überliest: Die Anzeige eines Schweizer Publikums ist nicht dasselbe wie eine Zulassung für dasselbe. Die Regelung, wonach Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel strafbar ist, richtet sich an die Werbung, und eine deutschsprachige Oberfläche mit CHF-Anzeige ändert an der Bewilligungslage nichts.
Bruce Bet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
Bruce Bet gehört zur Gruppe der acht ausländischen Marken. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Lizenz ist für die Schweiz bedeutungslos (Art. 4 BGS), und die Marke steht nicht mit dem schweizerischen Sperrregister in Verbindung.
Für eine Lucky 15 gilt hier dasselbe wie für jede andere ausländische Marke: Ob und zu welchen Bedingungen eine Full-Cover-Wette überhaupt angeboten wird, ergibt sich aus den Hausregeln und nicht aus dem Schweizer Reglement. Wer dort spielt, prüft die Bedingungen selbst, ohne dass eine Schweizer Aufsichtsbehörde sie vorher angesehen hätte.
Für die Praxis entscheidend ist die Auszahlungsseite. Überweisungen, Währungen, Bearbeitungszeiten und allfällige Gebühren sind bei solchen Anbietern Hausrecht. Vergleichen lässt sich nur, was dokumentiert ist, und zur Schweizer Seite dieser Marke ist nichts dokumentiert, was über die fehlende Bewilligung hinausginge.
BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung, mit Sperrlisten-Risiko
BetPanda trägt dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.
Die technische Besonderheit dieser Gruppe betrifft jeden Spieler konkret. Weil blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden, kann eine Seite an einem Tag erreichbar sein und am nächsten nicht. Für eine kurzfristige Wette ist das unangenehm; für eine offene Wette mit Auszahlungsanspruch ist es ein Problem, weil der Ansprechpartner genau dann fehlt, wenn man ihn braucht.
Wer dort eine Lucky 15 spielt, hat jedenfalls keinen Anspruch, den er in der Schweiz durchsetzen könnte. Was das Haus an Systemwetten anbietet, steht in seinen eigenen Bedingungen.
MyStake: ausländische Marke, kein Anschluss an Schweizer Schutzsysteme
MyStake führt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», mit den bekannten Folgen: Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und der Schweizer Rechtsweg fehlt. Eine Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste ist möglich.
Was die Wette selbst angeht, ist hier nichts Schweizerisches zu vergleichen. Die Abrechnung einer Full-Cover-Wette folgt bei einem solchen Anbieter dessen Hausregeln — und genau dort entsteht der Unterschied, den man erst im Streitfall merkt: Wer bei Sporttip eine abgesagte Auswahl nach 48 Stunden auf Quote 1.00 gestellt bekommt und die Einzelwetten zurückerstattet erhält, hat eine Regel, auf die er sich berufen kann. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keine Aufsichtsinstanz, die diese Regel überprüft.
BetLabel: deutsche Oberfläche, ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel spricht Schweizer Spielende an und bleibt trotzdem in der zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne Wirkung hierzulande (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich.
Dass die Seite auf Deutsch ist, sagt über die Zulassung nichts. Der Schweizer Markt ist über die Kantone geregelt und nicht über die Sprache. Wer das verwechselt, hält die Sprachversion für ein Zugeständnis an Schweizer Recht, und sie ist keines.
Für die Systemwette ist damit nichts belegt — weder dass das Haus eine anbietet, noch zu welchen Bedingungen. Belegt ist nur, dass es hier nicht veranstalten darf.
Gamdom: Unterhaltungsplattform ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom gehört wie die übrigen sieben Marken in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist für die Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und die Marke kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.
Der Vergleich, der sich hier aufdrängt, ist keiner der Quoten, sondern der Zuständigkeiten. Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, mit zweierlei Bewilligung und einem gemeinsamen Sperrregister. Eine Plattform ohne Bewilligung hat von all dem nichts.
Wer eine Lucky 15 ernsthaft plant, sollte die Frage, ob ein Anbieter überhaupt eine Aufsicht hinter sich hat, vor der Frage nach der Quote beantworten. Bei Gamdom lautet die Antwort auf die erste Frage: nein.
WirWetten: deutschsprachiger Name, ausländische Bewilligungslage
Der Name klingt nach Schweizer Markt, die Bewilligungslage klingt anders: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Ein Markenname ist ein Marketinginstrument und kein Beweis.
Aufschlussreich ist der Kontrast zur Schweizer Seite an einem einzigen Punkt. Bei Swisslos hängt an der Bewilligung eine ganze Kette: Wohnsitzprüfung im Vertragsgebiet, Auslesen der Ausweisdaten, Abgleich mit Adressdatenbanken, Anschluss an das Sperrregister, Spielregeln, die die Gespa als Teil der Bewilligung kennt. Keine dieser Stationen existiert bei einer Marke ohne Bewilligung.
Damit bleibt zur Systemwette bei diesem Anbieter nichts, was sich mit dem Schweizer Reglement vergleichen liesse. Wer dort spielt, spielt nach Hausrecht.
Welche Wette zu welchem Wetter passt
Am Ende bleibt eine Entscheidung, die die Rechnung einem nicht abnimmt. Die Lucky 15 ist ein Formular für vier Auswahlen, und sie verlangt vor der ersten Zeile eine Zahl, die nichts mit Sport zu tun hat: den Gesamteinsatz. Wer CHF 1 pro Linie einstellt und CHF 15 trägt, spielt klein; wer CHF 10 pro Linie einstellt, trägt CHF 150, und das ist keine kleine Wette mehr, nur weil jede einzelne Linie klein aussieht.
Wer das Formular sinnvoll nutzt, hat drei Bedingungen erfüllt: Vier Auswahlen, die er einzeln begründen kann; ein Gesamteinsatz, der innerhalb einer zuvor gesetzten Verlustlimite bleibt und nicht an ihr entlang gebaut ist; und eine Sportart sowie ein Markt, die im bewilligten Wettprogramm auch wirklich stehen. Der letzte Punkt ist der, den Spieler am häufigsten unterschätzen — die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist geschlossen, und wer eine Kombination über Ereignisse baut, die dort nicht auftauchen, hat sich das Formular selbst zerschossen.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, findet bei Sporttip den weiteren Spielraum für die Systemwette. Wer in der Westschweiz wohnt, trifft bei Jouez Sport auf niedrigere Einstiegshürden und engere Obergrenzen. Wer keine der beiden Bewilligungslagen auf sich anwenden kann, steht vor der Wahl zwischen einem Angebot mit Aufsicht und einem ohne — und diese Wahl sollte er nicht mit dem Wort «Lucky» verwechseln.
Die unbequemste Frage bleibt ohnehin unbeantwortet: Was passiert, wenn drei von vier Auswahlen aufgehen und der Rückfluss trotzdem unter dem Gesamteinsatz bleibt. Genau dort liegt die Grenze dieser Wette. Sie macht einen halbwegs gelungenen Tippschein nicht profitabel — sie verhindert nur, dass er völlig leer ausgeht.
Häufige Fragen zur Lucky 15
Was ist eine Lucky 15 Wette, und aus welchen Einzelwetten besteht sie?
Es ist eine Systemwette auf vier Auswahlen, verteilt auf 15 einzelne Wetten: vier Einzelwetten, sechs Doppelwetten, vier Dreierwetten und eine Vierfachwette. Alle 15 entstehen aus denselben vier Voraussagen und werden mit eigenem Einsatz auf einem Wettschein gebucht.
Wie viel kostet eine Lucky 15 insgesamt, wenn jede der Wetten denselben Einsatz hat?
Der Gesamteinsatz entspricht 15 Mal dem Einsatz pro Wette. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 15, bei CHF 2 deren 30, bei CHF 5 bereits CHF 75. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 pro Wette, bei Jouez Sport online CHF 2.
Warum genügt bei einer Lucky 15 eine einzige richtige Auswahl für einen Ertrag, und wann bleibt trotzdem ein Verlust?
Weil die vier Einzelwetten im Paket enthalten sind: Eine richtige Auswahl zahlt also ihre Einzelwette aus. Ein Verlust bleibt, wenn diese eine Auszahlung den Gesamteinsatz nicht deckt — beim Beispiel mit CHF 15 Einsatz und einer Quote von 1.50 sind das lediglich CHF 1.50 zurück.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Lucky 15 aus Einsatz und Quoten?
Jede der 15 Linien wird einzeln abgerechnet, aus Einsatz mal Quote; bei den Kombinationen multiplizieren sich die Quoten der enthaltenen Auswahlen. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Summe aller getroffenen Linien ergibt den Rückfluss.
Wie unterscheidet sich die Lucky 15 von einer Kombiwette über dieselben Spiele?
Die Kombiwette braucht alle vier Auswahlen richtig und kostet einen einzigen Einsatz. Die Lucky 15 verzeiht drei Fehler, weil die Einzelwetten im Paket liegen, verlangt dafür aber das Fünfzehnfache an Einsatz und rechnet jede Linie separat gegen die Marge ab.
Welche Höchsteinsätze gelten bei Sporttip für Systemwetten?
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000; der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
