Über uns – kartenzahlungwetten
Im Mittelpunkt der Redaktion von kartenzahlungwetten stehen die Wege, auf denen Geld zu einem Wettanbieter und wieder zurück gelangt, von der Kreditkarte bis zu TWINT. Daneben erklärt sie, was eine Quote über die Wahrscheinlichkeit sagt, wie viel Marge in einem Markt liegt, was ein Bonus verlangt und was das Geldspielgesetz vorschreibt. Wetten werden nicht angenommen, Tipps nicht verkauft, Gewinne nicht versprochen – eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.
Wie mit Quellen gearbeitet wird
Zu Veranstaltern stammen die Angaben aus Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, zum Recht aus Gesetzestexten und aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Weil Quoten und Aktionen schnell wechseln, nennt der Text zu einer Zahl auch, wann und wo sie galt. Fehlt eine ausreichende Quelle, wird der Sachverhalt beschrieben statt eine Zahl erfunden.
Wie die Bewilligung geprüft wird
Online-Sportwetten bieten in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen an, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport; beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Wer sonst in den Vergleichen auftaucht, trägt den deutlichen Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung», auch mit einer Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao. Auf der Website der Gespa lässt sich nachsehen, ob eine Domain auf der Sperrliste steht. Die Beurteilung bleibt sachlich: Ohne Bewilligung bedeutet ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht, mit Gewinnen, die je nach Kanton als Einkommen steuerbar sind – nicht automatisch unseriös.
Für wen diese Seite gedacht ist
Die Texte wenden sich an volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz, denn Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- oder Steuerberatung sind sie nicht. Wer merkt, dass das Wetten mehr Raum einnimmt als gedacht, findet vertrauliche Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
