Curling-Wetten in der Schweiz: nur zwei Veranstalter dürfen, und die Liste entscheidet mit
Ladevorgang...
Auf ein Curling-Spiel darf in der Schweiz nur setzen, wer bei Swisslos oder bei der Loterie Romande ein Konto führt. Ob die Begegnung überhaupt im Wettprogramm steht, entscheidet eine Liste in Bern. Damit ist die ganze Bandbreite dieses Themas abgesteckt, und jede Zahl auf den folgenden Zeilen hängt daran.
Stand: Oktober 29, 2026, Bewilligungen und Spielerschutz-Bedingungen abgeglichen mit Swisslos, der Loterie Romande und der Gespa.
Curling ist ein Spiel der kleinen Unterschiede. Ein Stein, zwei Zentimeter daneben, und aus vier Punkten werden null. Der Markt, auf dem man darauf setzt, spiegelt das nicht — er spiegelt die Unsicherheit des Veranstalters, und die ist bei einer Nischensportart grösser als bei einem Bundesligaspiel.
Curling in der Schweiz: wer eine Bewilligung hat und wer nicht
Wer hierzulande Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Erteilt werden sie nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und Sportwetten unter den Grossspielen führt. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.

Für eine Bewilligung gilt: sie wirkt nur in der Schweiz. Genau dieser Satz entscheidet über die ganze Anbieterlandschaft. Ein ausländischer Anbieter kann sich hier nicht registrieren lassen, und seine Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland, egal woher — entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Es gibt also nicht «wenige» inländische Anbieter im Sinne einer Marktlücke. Es gibt zwei, und die Zahl ist gesetzlich gewollt.
Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wer aus Freiburg nach Zürich zieht, verliert den Zugang zu Jouez Sport und muss sich bei Sporttip neu registrieren. Das ist die erste Konsequenz, die man in diesem Markt nicht umgehen kann: Der Wohnort entscheidet, welche Seite überhaupt in Frage kommt, und kein Kundenservice ändert daran etwas.
Kontaktadresse der Loterie Romande ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne.
Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist ein dichtes Filialnetz für sechs Kantone, und es ist der Teil des Schweizer Systems, der am ehesten an das erinnert, was man aus dem Ausland kennt: hingehen, Schein ausfüllen, abgeben.
Wer ein Konto eröffnen darf — und wer nicht
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab.

Dieser Abgleich ist der Punkt, an dem ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht bloss «nicht will», sondern nicht kann. Er hat keinen Zugang zu den Registern, gegen die hier geprüft wird, und er hängt an keiner Stelle am Spielsperrsystem. Wer eine Schweizer Spielsperre laufen hat und glaubt, sie schütze ihn auch bei einer ausländischen Seite, irrt: Sie gilt dort nicht.
Wettkämpfer, die selbst an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen nicht auf dieses Ereignis wetten. Für Curling heisst das konkret, dass ein aktiver Spieler einer Turniermannschaft auf sein eigenes Spiel keinen Schein abgeben darf — eine Regel, die bei einem so kleinen Sport nicht theoretisch bleibt.
Die Gespa-Liste entscheidet, ob Curling überhaupt vorkommt
Was gespielt werden darf, steht nicht bei Swisslos und nicht bei der Loterie Romande. Es steht in der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Gespa führt; die aktuelle Fassung ist die Version vom 10. September 2026.
Diese Liste ist ein geschlossener Katalog. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen vollständig. Eckball- und Kartenmärkte sucht man vergeblich, eine Esport-Abteilung gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen.
Für Curling folgt daraus ein Ablauf, der sich nicht abkürzen lässt. Wer auf ein Turnier setzen will, prüft zuerst die Liste, dann das Wettprogramm des Veranstalters, und erst dann lädt er sein Konto auf. Die umgekehrte Reihenfolge endet bei einem vollen Wallet und einem leeren Programm. Randsportarten fallen aus dem Angebot nicht aus Bosheit, sondern weil die Liste kürzer ist als die Wunschliste.
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Curling bedeutet das: rechtlich möglich, programmseitig eine andere Frage.
Was die fehlende Bewilligung für den Spielenden kostet
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Der Satz stimmt, und er hat noch niemandem geholfen, der sein Geld zurückwollte.
Denn der Spieler trägt die wirtschaftliche Seite: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schweizer Schutzanspruch besteht nicht. Es gibt keine Stelle, an die man sich in einem Streit um 400 Franken wenden könnte.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste.
Daraus folgt kein einfaches «verboten, also nein». Es folgt etwas Praktischeres: Erreichbarkeit sagt nichts über eine Bewilligung. Eine Seite, die lädt, ist deswegen nicht erlaubt.
Selbst die Steuerfrage wird bei diesen Anbietern unübersichtlich. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer anderswo wohnt, klärt das mit seiner kantonalen Steuerverwaltung.
Verlustlimiten, Sperre und was sie im Alltag kosten
Bevor jemand zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss er Verlustlimiten setzen — für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Schweiz hat keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze für alle. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter nur, dass er Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt — die Zahl selbst trägt der Spielende ein. Eine Limite ist damit kein Sicherheitsnetz, das jemand für einen ausgerollt hat. Sie ist ein Versprechen an sich selbst, und die interessante Frage ist, was passiert, wenn man es brechen will.
Antwort: drei Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Die Differenz ist keine Formalie. Sie ist die Zeit, in der der Impuls nach einem verlorenen Schein abkühlt, und sie ist der ganze Zweck der Regel.
Die Spielsperre und ihr dreimonatiger Riegel
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Ein Detail, das viele erst nach dem Klick entdecken: Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre schaltet nicht nur das Login ab, sie löscht den Anspruch auf das, was noch auf dem Konto liegt.
Wer den Schutz sucht, sollte ihn deshalb früh aktivieren. Eine Sperre, die man erst nach dem dritten verlorenen Abend setzt, hat zwei Abende zu spät gewirkt.
47,5 Prozent — die Zahl, die den Verkaufsstellen-Schutz relativiert
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. Bei 200 Fällen an Verkaufsstellen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 % der Fälle eine Sportwette verkauft.
Das ist die unangenehmste Zahl des Schweizer Systems, und man sollte sie aussprechen, statt sie mit dem Verweis auf die strenge Online-Prüfung zuzudecken. Nicht ganz die Hälfte der Testkäufe ging durch. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle für streng hält, liegt damit messbar falsch.
Online sieht die Sache anders aus: Registrierung mit Ausweis, Adressabgleich, einmalige Anmeldung, Sperrregister. Diese vier Hürden funktionieren. Nur sitzen sie eben nicht an der Kasse, wo bar bezahlt wird. Für einen Haushalt mit einem 17-jährigen Wettwilligen heisst das, dass die Aufsicht am Verkaufstresen keine Selbstverständlichkeit ist.
Wie die Limiten auf ein normales Budget treffen
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Neben die CHF 9’999 in 30 Tagen gestellt, ergibt das einen Rahmen, der mehr als die meisten Monatsbudgets zulässt. Zehn Kombischeine zum Höchsteinsatz schöpfen ihn rechnerisch aus. Die Obergrenze ist nicht dazu da, ausgereizt zu werden, und die Person, die sie verantwortungsvoll ausfüllt, ist dieselbe, die sie dann auch halten muss.
Der praktische Masstab liegt woanders. Wer für einen Abend mit drei oder vier Curling-Spielen plant, kommt mit einem Betrag aus, den man im Kopf überschlagen kann. Wer bei einem Kombischein mit dem Höchsteinsatz arbeitet, hat nach einem schlechten Abend den Gegenwert eines Kinobesuchs zu viel verloren. Das ist keine Dramatik, nur eine Grössenordnung.
Was eine Registrierung an Zeit kostet
Wer heute den Entschluss fasst, auf die Europameisterschaft zu setzen, kommt damit nicht heute Abend an. Registrierung mit Ausweis, Wohnsitzprüfung, Limiten setzen, Konto aufladen — das ist eine Kette von Stunden bis Tagen, die vom Ausweis und der Zahlungsverbindung abhängt.
Wer spontan während eines Turniers einsteigen will und noch kein Konto besitzt, verpasst die ersten Begegnungen. Das ist keine Panne, sondern die Folge davon, dass die Prüfung vor der Teilnahme sitzt und nicht danach. Wer damit plant, ist rechtzeitig drin.
Wann Curling überhaupt gespielt wird und was davon im Programm landet
Der Curling-Kalender ist in der kalten Jahreszeit gebündelt. Die internationalen Höhepunkte sind die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaften der Frauen und Männer und alle vier Jahre die Olympischen Spiele. Dazwischen liegen Turnierserien, die sich je nach Ausrichter verschieben, weshalb ein Datum immer aus dem offiziellen Spielplan stammt und nie aus dem Gedächtnis.
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen, damit eine Curling-Partie bewettbar wird. Der Kalender setzt den Termin. Die Gespa-Liste setzt die Erlaubnis. Fehlt eine von beiden, gibt es in der Schweiz keinen Schein.
Für einen Wettenden heisst das: Warten lohnt sich mehr als im Fussball. Ein paar Wochen vor einem Turnier ist das Programm dichter und tiefer als an einem beliebigen Herbstmittwoch.
Wie der Turnierrhythmus auf das Wettangebot durchschlägt
Wer den Kalender kennt, sieht das Programm voraus. Um die Europameisterschaft herum füllt sich das Angebot: mehr Begegnungen, mehr Wettarten, mehr Live-Märkte. In der Zwischensaison wird es dünn, und ein dünnes Programm ist keine Datenpanne, sondern das erwartbare Verhalten eines Veranstalters mit knappem Katalog.
Diese Konzentration hat einen Vorteil, den man selten ausspricht. Wer sich auf zwei, drei Turniere im Jahr begrenzt, plant voraus und setzt nicht aus Langeweile. Die Sportart erzwingt so etwas wie Disziplin.
Ob die Europameisterschaft, eine Weltmeisterschaft oder ein Turnier auf Schweizer Eis auf der genannten Liste steht, klärt man in der aktuellen Fassung vom 10. September 2026 auf der Seite der Aufsicht. Das ist der einzige Ort, an dem die Frage verlässlich beantwortet wird; ein Wettprogramm ändert sich täglich, eine Liste nicht.
Zwei Wege und ein Preis
Der einfachste Curling-Markt hat zwei Seiten: Sieg Team A oder Sieg Team B. Stellen wir uns einen solchen Markt bei 1,90 auf beiden Seiten vor — als Beispiel, nicht als quotierter Preis. Setzt man je eine Einheit auf jede Seite, zahlt die Gewinnseite 1,90 zurück, also 1,90 aus zwei eingesetzten Einheiten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, hier 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 52,6 %. Die Marge ist der Rest: 47,4 %.
Diese 47,4 % sind ein Rechenbeispiel, das den Mechanismus sichtbar macht, kein Marktpreis. Ein solcher Markt wäre für niemanden interessant, und der Buchmacher, der ihn stellte, hätte keine Kundschaft. Das Beispiel taugt trotzdem: Es zeigt, dass die Marge nicht auf dem Wettschein steht, sondern in den Quoten steckt, und dass sie mit der Unsicherheit des Veranstalters wächst.
Bei einem gewöhnlichen, ausbalancierten Zwei-Weg-Markt liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Die Richtung für Curling ist klar: Je weniger Umsatz ein Markt generiert, desto höher ist der Puffer, den sich der Veranstalter einbaut.
Was das in Franken bedeutet: Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Marge von 5 % verliert der Wettende rein rechnerisch CHF 5 pro Schein, bevor der erste Stein geworfen ist. Über zwanzig Scheine summiert sich das auf CHF 100, und zwar unabhängig davon, wie gut die einzelnen Einschätzungen waren. Das ist keine Prognose, sondern die Marge, die zusätzlich zur eigenen Trefferquote überwunden werden muss. Wer sie nicht sieht, zahlt sie trotzdem.
Weil Curling selten läuft, ist das Angebot schmal
Ein Markt mit wenig Umsatz wird vom Veranstalter vorsichtig bepreist, und ein vorsichtig bepreister Markt wird weniger tief ausgebaut. Ein Curling-Spiel kann mit einer Handvoll Märkte auskommen, ein Fussballspiel kommt mit einem Vielfachen davon. Die Breite des Angebots folgt dem Interesse, nicht der Sportart.
Das ist der eigentliche Abschlag für einen Curling-Fan in der Schweiz. Wer auf einen Spielausgang setzen will, findet seinen Markt. Wer auf Details setzen will — Satzresultat, Endresultat, Totalsteine —, findet deutlich weniger. Und wer mehr sucht, landet zwangsläufig bei einer ausländischen Marke, deren Angebot nicht in die Schweiz darf. Die Wahl ist daher nicht «mehr Märkte oder weniger», sondern «mehr Märkte ohne Schweizer Schutz oder weniger mit ihm».
Wer sich für die zweite Seite entscheidet, muss das nicht kleinreden. Wenige, gut überlegte Scheine sind für die meisten die vernünftigere Praxis — man sollte nur wissen, dass die Entscheidung nicht allein am Kontoauszug hängt, sondern am Zugriff auf ein Register, an dem ein ausländischer Anbieter nicht hängt.
Zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung und wo sie gilt
Für den Vergleich gilt eine Vorbedingung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die acht weiteren Marken stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Gesichtspunkten beurteilt. Jede von ihnen trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Gebiet oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| Betwinner | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Playzilla | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte, die beim Überfliegen am wenigsten auffällt, ist die letzte. Bei den acht unteren Zeilen steht dort nicht «irgendeine Lizenz» und auch nicht «unbekannt», sondern die Feststellung, dass eine vorhandene Angabe hier keine Wirkung hat — eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer also bei einer dieser Marken eine Lizenznummer findet, hat eine Information über einen anderen Rechtsraum gefunden und über diesen nichts.
Auf der oberen Hälfte steht das ganze Volumen der legalen Marktseite: zwei Einträge. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat genau eine Option. Wer in der Westschweiz wohnt, ebenfalls eine andere. Die Spalten daneben sind damit nicht Vergleichskriterien, sondern Zugangsvoraussetzungen.
Swisslos Sporttip: das Angebot für die Deutschschweiz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der IKV 2020 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Wetten lassen sich online über die Swisslos-Seite oder die Sporttip-App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden — ein Umweg, der nicht technisch, sondern praktisch interessant ist: Er löst das Problem des leeren Wallets, ohne den Online-Betrieb zu verlassen.
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Grenzen lassen sich ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Beim Absagen wird es für Curling praktisch. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Ein verschobenes Curling-Turnier führt damit in der Regel zur Erstattung und nicht zum Verlust, solange die Absage rechtzeitig klar wird.
Die reguläre Spielzeit verdient einen eigenen Blick, weil Curling anders tickt als Fussball. Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Curling entspricht die reguläre Spieldauer den gespielten Ends — wer auf den Sieger tippt, sollte wissen, ob ein Zusatz-End in seine Voraussage fällt.
Dazu kommt der Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
100 % klingen nach doppeltem Geld. Sie gelten für fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50, und jede davon muss stimmen. Fünfzehn Treffer dieser Art sind kein Bonus, sondern eine Aufgabe.
Der Quotenboost gilt nur online, ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Schein zu früh auflöst, verliert also nicht nur den Spielverlauf, sondern auch den Aufschlag.
Beim Cash-Out lohnt die Nüchternheit. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf Cash-Out für jede Wette besteht nicht. Ausgeführt gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und rückgängig machen lässt er sich nicht.
Zum Geld auf dem Konto: Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die CHF 20 Mindestbetrag und die 3 % ab der dritten Auszahlung im Jahr sind die zwei Stellen, an denen Sporttip für Kleinspieler am ehesten unangenehm wird. Wer selten auflädt und selten auszahlt, merkt wenig davon. Wer sein Guthaben in kleinen Schritten bewegt, zahlt den Preis der kleinen Beträge.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 26-Wochen-Frist ist die unangenehmste Zeile der ganzen Bedingungen, weil sie ein Guthaben still verschwinden lässt. Wer sein Konto nicht regelmässig öffnet, sollte diesen Punkt kennen.
Zum Geschäftsjahr 2025: Swisslos verteilte einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Der Rückgang bei unverändert grosser Ausschüttung sagt etwas aus, das keine Marketingseite erwähnt: Der Sportwettenanteil schrumpft, während Lotterien tragen. Der Curling-Anteil daran ist ein Bruchteil eines Bruchteils.
Das ist die Beurteilung: Swisslos ist die einzige Adresse für die Deutschschweiz, und sie ist erstaunlich beweglich gebaut — App, QR-Code an der Verkaufsstelle, Mindesteinsatz von einem Franken. Wo sie reibt, ist nicht das Angebot, sondern die Buchhaltung dahinter: eine Auszahlung, die ab der dritten im Jahr kostet, eine 26-Wochen-Frist, die Guthaben verfallen lässt, und ein Cash-Out ohne Teilbetrag. Der Sportwettenanteil am Geschäftsergebnis sinkt; für einen Curling-Spieler heisst das schlicht, dass die Nische nicht das Zugpferd ist.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
2’350 Verkaufsstellen auf sechs Kantone ist eine Dichte, die die Deutschschweiz mit neunzehn Kantonen nicht erreicht. Wer in Lausanne oder Genf spontan einen Schein abgeben will, hat mehrere Orte zur Auswahl; diese Alltagsnähe ist ein echter Vorteil und wird in keinem Vergleich erwähnt, weil sie nicht in einer Quote steht.
Die Kehrseite derselben Konzentration: Das Westschweizer Volumen hängt an einem einzigen Produkt und an sechs Kantonen. Ändert sich die Bewilligungslage, trifft es alle sechs gleichzeitig.
Jouez Sport untersteht derselben Aufsicht und denselben Bewilligungsanforderungen wie Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Die Pflicht zu Verlustlimiten, die 72-Stunden-Frist für Erhöhungen und die Spielsperre gelten hier wie dort. Wer aus dem Swisslos-Gebiet in die Westschweiz zieht, tauscht eine Institution gegen eine andere, ohne etwas vom Schutzniveau zu verlieren.
Was auf Jouez Sport an Curling läuft, entscheidet dieselbe Gespa-Liste, nicht der Veranstalter. Der Katalog ist für beide derselbe, und die Bedingung ebenfalls: erst die Liste, dann das Programm.
Die Beurteilung fällt anders aus als bei Swisslos, weil der Blickwinkel anders ist. Nicht das Filialnetz macht hier den Unterschied — es ist die Bündelung. Ein Produkt, sechs Kantone, 221 Mitarbeitende: Wer dort ein Konto führt, hat einen Ansprechpartner mit Gesicht und keine Zweigstelle einer internationalen Gruppe. Dass daraus kein zweites Wettangebot entsteht und dass die Gespa-Liste genauso eng bleibt, ist die Grenze, an der die Westschweizer Lösung endet.
Die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung
Für alle acht gilt derselbe Satz, und er lässt sich nicht in Variationen aufteilen: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine Lizenz, die diese Marken angeben mögen, ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Ebenso gemeinsam: kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird. Wer dort ein Konto führt, hat im Streitfall keinen Schweizer Weg. Das ist der Kern der Sache und wird deshalb hier einmal geschlossen gesagt, nicht achtmal einzeln.
Betwinner
Betwinner besitzt keine Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat hier keine Wirkung.
Eine Marke dieser Art tritt mit einem breiten internationalen Programm auf und einer Optik, die auf Vergleichsseiten gut abschneidet. Die Schweizer Kundschaft ist dabei eine Zielgruppe unter vielen; ein auf Schweizer Bedürfnisse zugeschnittenes Produkt ist an keiner Stelle erkennbar.
Wer in der Schweiz wohnt und dort spielt, tauscht Schweizer Rechtsschutz gegen Programmbreite — und die Steuerfrage kommt obendrauf, weil die kantonale Praxis bei ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders aussehen kann.
Die Beurteilung: Was hier fehlt, ist nicht ein Merkmal, sondern das Fundament.
Fezbet
Fezbet besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Bemerkenswert ist bei dieser Marke weniger das Produkt als das Verhalten des Netzes um sie herum: Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und wer einer neuen Domain folgt, hat keinen Grund zur Annahme, dass sich an der Rechtsstellung etwas geändert hätte.
Ein Anbieter dieser Gruppe richtet sich an ein internationales Publikum und nicht an Schweizer Eigenheiten. Kein Schweizer Ansprechpartner, keine Anbindung an das hiesige Sperrsystem, keine Aussicht auf ein Verfahren vor einem Schweizer Gericht.
Die Beurteilung: Änderungen der Adresse sind bei dieser Marke das einzige Signal, das man regelmässig sieht — und es ist keines, auf das man etwas bauen kann.
1Bet
1Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Der Name ist kurz, die Seite aufgeräumt, die Registrierung in Minuten erledigt. Genau das ist der Reiz und genau das ist das Problem: Die Bequemlichkeit ersetzt keine Prüfung, und die fehlende Prüfung ist hier der eigentliche Inhalt. Die Schweizer Registrierung, die Ausweis, Adresse und Sperrregister abgleicht, gibt es nicht.
Wer den schnellen Weg sucht, findet ihn hier zuverlässig. Er bezahlt ihn mit dem Verzicht auf jeden inländischen Anspruch.
Die Beurteilung: Schnelligkeit ist bei dieser Marke das Produkt, und der Preis dafür wird nicht auf der Seite abgerechnet, sondern im Streitfall.
BetFury
BetFury besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Der Name deutet auf einen Schwerpunkt bei Krypto und Gaming. Für Schweizer Verhältnisse ist das gleich doppelt unpassend. Auszahlungen sind hier nur auf ein Konto zulässig, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Angebot nicht vorgesehen. Und eine Kreditvergabe an Spielende ist gesetzlich ausgeschlossen.
Was in der Schweiz dagegen nicht existiert, ist eine Sperrung des Zahlungsverkehrs gegen unlizenzierte Wettseiten. Blockiert werden Domains über Telekom-Anbieter, nicht Karten oder Überweisungen. Wer annimmt, seine Karte funktioniere bei einer solchen Marke nicht, kann sich täuschen.
Die Beurteilung: Die Krypto-Ausrichtung ist der klarste Fall von etwas, das im Schweizer Rahmen gar nicht vorkommen kann.
Playzilla
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Marken dieser Art treten mit einer breiten Spielpalette auf, die auf den ersten Blick mehr Freiraum verspricht als die Schweizer Regelung. Der Vergleich ist verführerisch und schief: Er vergleicht Produktbreite mit Rechtsschutz, zwei Dinge, die sich nicht gegeneinander aufrechnen lassen.
Und die Breite hilft im konkreten Fall nicht einmal weiter. Ob eine solche Plattform Curling tiefer bedient als der Schweizer Katalog, ist offen; ein grosses internationales Programm garantiert keine tiefen Nischenmärkte.
Die Beurteilung: Die Alles-Plattform ist hier Versprechen und Kostenstelle zugleich, und nichts an ihr ist schweizerisch geprüft.
IviBet
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Wirkung.
An dieser Stelle ist der Unterschied zu den Nachbarn in der Liste vollständig verschwunden: Dieselbe Rechtsstellung, dieselben Folgen. Was bleibt, ist die Frage, wohin man sich wendet, wenn eine Auszahlung nicht ankommt. Vor einer Schweizer Stelle geht das nicht, und ein Verfahren im Ausland steht in keinem Verhältnis zu einem Wettschein über dreissig Franken.
Wer sich für eine solche Marke entscheidet, sollte diese Frage beantworten können, bevor er einzahlt — nachträglich ist sie nicht mehr zu beantworten.
Die Beurteilung: Ein Streitfall ist bei dieser Marke kein Ärgernis, sondern eine Sackgasse.
BassBet
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die angegebene Lizenz ist nicht festgestellt und ist in der Schweiz ohne Wirkung.
Der Abstand zu den beiden Schweizer Zeilen der Vergleichstabelle lässt sich an einer Kette zeigen: Swisslos hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, untersteht der Gespa, verteilt einen Teil ihres Reingewinns in die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Diese Kette endet bei BassBet an der ersten Station.
Was hier angeboten wird, mag für sich funktionieren; nur ist keiner seiner Schritte auf Schweizer Recht gestützt.
Die Beurteilung: Ein Anbieter ohne Anbindung an die hiesigen Register bleibt ein Angebot ohne Rückweg.
20Bet
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung.
Diese Marke schliesst die Reihe, und mit ihr schliesst sich das Bild: Alle acht teilen denselben Status, dieselben Folgen und dieselbe Herkunft aus einem internationalen Markt. Unterschiede zwischen ihnen liegen in der Verpackung, nicht in der Rechtslage.
Wer eine Schweizer Bewilligung will, findet sie in den ersten zwei Zeilen der Tabelle und nirgends sonst. Wer eine breite internationale Plattform sucht, findet sie hier — und muss den Verzicht auf jeden Schweizer Anspruch als Teil des Preises verbuchen.
Die Beurteilung: Am Ende dieser Liste steht kein Ausreisser, sondern die Wiederholung desselben Befunds.
Wie eine Curling-Wette gerechnet wird
Eine Wette hat drei Bestandteile: Einsatz, Quote, möglicher Gewinn. Die Einzelwette setzt einen Einsatz auf ein Ergebnis. Die Kombinationswette verbindet mehrere Voraussagen, und ihr möglicher Gewinn ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten. Die Systemwette schliesslich ist ein Bündel von Kombinationen aus einer grösseren Zahl von Voraussagen; ihr Höchsteinsatz liegt bei Sporttip deshalb auch höher als bei Einzel- und Kombinationswetten.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Von dieser Zahl bleibt nicht alles übrig: Sie wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wer wissen will, was ein Schein bringt, rechnet also zweimal. Ein Beispiel: drei Voraussagen mit den Quoten 1,80, 1,90 und 2,00 ergeben eine Gesamtquote von 6,84. Aus CHF 10 Einsatz werden CHF 68,40 vor der Rundung. Das ist der Rückfluss bei Treffer, kein Gewinn — der Nettogewinn ist der Einsatz abgezogen, hier CHF 58,40.
Die Rundung und die unabhängigen Ereignisse
Die Rundung auf 5 Rappen ist buchhalterisch und klein. Sie läuft nie zugunsten des Wettenden, und in einer Reihe von Wetten ist sie eine stille Abgabe auf jede Wette. Wer das für Haarspalterei hält, hat recht — und zahlt sie trotzdem.
Wichtiger ist eine andere Regel, weil sie bei Kombinationen richtig Geld kostet. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für Curling heisst das: Wer im selben Turnier auf den Sieger des Halbfinals und den Sieger des Finals tippt, hat keine unabhängigen Voraussagen kombiniert. Zwei Quoten multipliziert ergeben dann eine schöne Gesamtquote, und die Wette kann am Ende mit dem Einsatz zurückkommen statt mit dem Gewinn. Wer solche Kombinationen baut, sollte die Bet-Builder-Funktion nutzen oder zwei Einzelwetten abgeben.
Der Kombiboost kommt erst zum Schluss ins Spiel und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je Quote 1,50. Wer ihn nutzen will, muss also breit kombinieren — was bei einer Randsportart mit wenigen Märkten schnell an die Grenze des Programms führt.
Was ein Curling-Gewinn für die Steuer bedeutet
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — und Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und kein einzelner Kantonswert taugt.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Ein Curling-Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer, keine Meldung.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Abgabe in einer Vergleichsrechnung findet, findet sie für einen anderen Markt.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus, auch wenn das praktisch selten greift. Gewinne von dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt oder dort Steuern zahlt, hat also ein Thema, das die Schweizer Anbieter nicht haben. Für allgemeine Fragen gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Sporttip oder Jouez Sport — die Wahl hängt am Wohnort
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau eine Adresse. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, ebenfalls. Ein Konto bei beiden ist nicht möglich, weil die Gebiete abgeschlossen sind.
Daraus folgt eine Konstellation, die man in kaum einem anderen Markt findet: Es gibt keinen Wettbewerb um den Kunden, und es gibt deshalb auch keinen Grund, über Quoten oder Boni Kunden zu gewinnen. Die Bedingungen sind gesetzlich und in den eigenen Reglementen gefasst, und sie sehen bei beiden Häusern sehr ähnlich aus. Die Wahl ist nicht eine Wahl zwischen zwei Angeboten, sondern eine Wahl zwischen zwei Gebieten.
Wer umzieht, muss sein Konto wechseln. Wer in beiden Gebieten lebt, wählt das eine und verliert das andere.
Was für eine Curling-Wette daraus folgt, ist unaufgeregt: Denselben Katalog, dieselbe Liste, dieselbe Grenze — bei der Loterie Romande in der Regel mit kürzerem Weg zur Verkaufsstelle, bei Swisslos mit App und QR-Code. Mehr ist an dieser Stelle nicht zu wählen.
Was ein Bonus bei einer Randsportart wert ist
Ein Bonus in einem Markt ohne Kundenwettbewerb hat eine andere Funktion als in einem umkämpften. Er soll kein Konto anlocken, das zu einem Konkurrenten gehen könnte — diesen Konkurrenten gibt es nicht. Er soll bestehende Kundschaft halten.
Freispiele und Gratisgutschriften brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Zahl nennt, die nicht in diesen Bedingungen steht, nennt eine Zahl, die es nicht gibt.
Was das für den Wert eines solchen Angebots heisst, lässt sich an einem Mechanismus zeigen, der auch bei kleinen Beträgen gilt. Angenommen, ein Gratisspielguthaben wird auf einen Markt gesetzt, dessen Auszahlungsquote rund 95 % beträgt, und der Einsatz selbst wird bei einem Treffer nicht mit ausgezahlt — dann ist der Erwartungswert des Angebots niedriger als sein Nennwert, weil zwei Abschläge aufeinander treffen: der Markt behält seine Marge, und der Einsatz kommt nicht zurück.
Der zweite Abschlag ist der, den man übersieht. «Gratisspielguthaben» klingt wie geschenktes Geld. Es ist Gutschrift, die im Kreislauf des Marktes eingesetzt wird, und ihre Auszahlung ist ausgeschlossen — bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, egal wie oft es gewonnen wird.
Wer den Bonus bewerten will, stellt deshalb zwei Fragen. Steckt er in einer Wette, die man ohnehin platziert hätte? Und wird der Gewinn daraus auszahlbar? Nur wenn beide Antworten passen, ist das Angebot mehr als eine Verlängerung der Spielzeit.
Was passiert, wenn ein Curling-Spiel abgesagt wird
Die 48-Stunden-Regel ist bei einer Hallensportart im Winter kein Randfall. Eis und Halle sind empfindlicher als ein Fussballplatz, und Turniere werden aus den unterschiedlichsten Gründen verschoben.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 und fällt damit aus der Kombination heraus, ohne sie zu zerstören. Die restlichen Voraussagen behalten ihre Quoten.
Für den Spielenden ist das die gutmütige Variante: kein Geld weg, nur ein Gewinn, der nicht kommt. Wer auf ein Turnier mit hoher Absagewahrscheinlichkeit setzt, sollte trotzdem mit einem Einsatz arbeiten, den er bei vollständiger Erstattung nicht vermisst.
Dasselbe gilt beim Live-Markt, wo eine andere Uhr tickt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Curling ist die analoge Situation der letzte Stein im zehnten End: Wer in diesem Moment noch einen Schein abschickt, kann ihn mit dem Wert 1.00 zurückbekommen.
Die Konsequenz ist unspektakulär, aber nützlich: Eine Live-Wette ist kein Mittel, eine bereits sichtbare Entwicklung abzugreifen. Sie ist eine Wette auf das, was noch nicht eingetreten ist.
Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Ob ein konkretes Turnier bewettbar ist, hängt davon ab, ob es in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht, aktuell in der Version vom 10. September 2026. Steht es dort, können beide Veranstalter es anbieten. Steht es nicht dort, ist es in der Schweiz nicht bewettbar — unabhängig davon, was ein ausländisches Programm zeigt.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Aufgenommen ist ein geschlossener Katalog: nur Sportveranstaltungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Abteilung gibt es nicht.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Die Marge ist der Teil des Preises, den der Veranstalter einbehält; sie steht nicht auf dem Wettschein. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit beiden Quoten bei 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei 52,6 % und die Marge bei 47,4 % — ein Rechenbeispiel für den Mechanismus, kein Marktpreis. Ein gewöhnlicher Zwei-Weg-Markt zahlt rund 95 % zurück, während Nischenmärkte höhere Puffer aufweisen.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Drei Voraussagen mit 1,80, 1,90 und 2,00 ergeben eine Gesamtquote von 6,84, aus CHF 10 Einsatz also CHF 68,40 vor der Rundung.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, was sie neutralisiert, ohne die übrigen Voraussagen zu berühren. Der Einsatz ist damit nicht verloren.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Für Schweizer Grossspiele gilt ein Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Ein typischer Curling-Gewinn liegt weit darunter.
Sportarten – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
