Ein Euro Einzahlung bei Sportwetten: der kurze Weg über die Grenze und der weite Weg mit Schweizer Bewilligung
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa, die Verzeichnisse der Swisslos und der Loterie Romande sowie die veröffentlichte Sperrliste.
Wer nach einer Einzahlung von einem Euro sucht, sucht nach einem Einstieg, nicht nach einer Wette. Der Betrag ist so klein, dass er kaum eine Rolle spielt. Die Grösse, die zählt, steht an anderer Stelle: die Mindesteinzahlung liegt bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht bei einem Euro und auch nicht bei hundert Rappen, sondern bei CHF 20 — und die sind, im Schweizer Rahmen, die niedrigste Hürde, die überhaupt zu haben ist. Das ist unspektakulär und es ist die eigentliche Antwort.
Bemerkenswerter ist etwas anderes. Weder Swisslos mit Sporttip noch die Loterie Romande mit Jouez Sport nennen den Euro als Rechnungswährung. Das ist kein Versehen und keine Bequemlichkeit: wer in Franken spielt, zahlt in Franken ein, setzt in Franken und bekommt in Franken ausbezahlt. Der Ein-Euro-Einstieg ist damit keine Schweizer Frage. Er gehört zu jenen Angeboten, die von aussen hereinschauen — ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Den Einstieg gibt es, nur nicht dort, wo die Bewilligung sitzt.
Zwei Wege stehen offen, und sie schliessen einander aus. Wer die kleine Freiheit will, verliert den Schutz. Wer den Schutz will, nimmt ein Konto in Franken und den Franken-Mindestbetrag in Kauf. Diese Seite geht beide Wege der Reihe nach durch und sagt bei jedem, wem er taugt.
Zürich und Basel neben Pribet, Rollbit und 1xBet: die geprüften Anbieter in der Übersicht
Zuerst die Landschaft, bevor die Details kommen. Zehn Namen sind hier versammelt, und ihre wichtigste Eigenschaft ist nicht das Wettangebot, sondern der Status ihrer Bewilligung. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten. Acht dürfen es nicht und tun es unter Bewilligungen aus anderen Ländern.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin beziehungsweise angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung aus Drittquellen nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), aus Drittquellen berichtet, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, in der sich die acht ausländischen Namen unterscheiden — und das ist der Punkt, der die ganze Tabelle trägt. Bei Pribet, BetPanda, Rollbit, 1xBet, Bruce Bet, 22Bet und Boomerang Bet ist aus Drittquellen keine Bewilligung bekannt, die auch nur benannt werden könnte. Einzig X3Bet reicht eine Angabe nach: eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. Wer eine Wette darauf abschliessen möchte, dass diese Angabe in einem Streitfall trägt, sollte wissen, dass jeder ausländische Erlaubnisschein in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS) und dass ein hiesiges Gericht darüber nicht zu befinden hat.
Zwei Häuser, acht Namen, und die Zahlenverhältnisse sind kein Zufall. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Anbieter — es gibt keine weiteren. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, und der Umgang mit ihr wird im Abschnitt «Zahlungsabwicklung: Mindestbeträge in Franken und der Auszahlungsweg mit Nachweis» genauer beschrieben.
Die Grundlagen: Mindesteinzahlungen im Euro und ein Konto, das in Franken läuft
Die Mindesteinzahlung ist nur eine von mehreren Grössen, die zusammen eine Einzahlung ausmachen — und die anderen wiegen schwerer, als sie klingen. Wer bei Swisslos Spielguthaben auf das Wallet laden will, tut das per Online-Zahlungsweg oder mit einem Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Nach oben ist der Kauf innerhalb von 30 Tagen auf CHF 10’000 begrenzt, und ein weiterer Kauf gelingt nur, solange das Guthaben im Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Drei verschiedene Deckel, alle drei aus demselben Regelwerk, und keiner davon lässt sich durch geschicktes Timing umgehen: dreimal CHF 9’900 nachladen ergibt im Monat trotzdem nicht mehr als CHF 10’000.

Die Loterie Romande geht denselben Weg mit anderen Werkzeugen. Auf das Spielerkonto lassen sich höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage einzahlen, und das Guthaben im Wallet ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Wer bar einzahlen möchte statt mit Karte, greift zu den Prepaid-Tickets «Pre-pay» der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 oder CHF 200. Die Scheine sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Der kleinste davon entspricht damit genau jenem Betrag, den auch Swisslos als Minimum nennt — CHF 20 ist in der Schweiz so etwas wie der Boden des Einstiegs, unabhängig davon, welcher der beiden Veranstalter die Rechnung stellt.
Warum der Euro hier nirgends auftaucht, ist keine Frage der Bequemlichkeit der Anbieter. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Bewilligungsinhaber dieses Zuschnitts führt seine Spielerkonten in der Landeswährung, und ein Betrag von einem Euro hätte darin keinen Platz. Wer mit Euro-Beträgen wirbt, wirbt mit einem Konto, das nach einer anderen Ordnung läuft. Das ist keine Kleinigkeit am Rand, sondern der Hinweis darauf, dass es sich um einen anderen Rechtsraum handelt.
Die Grundlagen berühren damit weniger die Frage, wie viel Geld man einsetzt, als die Frage, wie wenig es ist. Zwanzig Franken sind kein Vermögen, und niemand sollte sich von der Grösse des Einstiegs zu irgendetwas verleiten lassen. Die Limiten, die den Einsatz begrenzen, und die Limiten, die den Verlust begrenzen, sind zwei verschiedene Dinge — das eine ist Mathematik, das andere Selbstschutz, und beide werden im Abschnitt «Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten setzt man selbst, und das ist die Schwäche des Systems» erläutert.
Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein Sperrregister und ein Schein ohne Geltung
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und die beiden Aufsichtsbereiche gehen häufiger durcheinander, als ihnen guttut.

Die Konstruktion ist strenger, als der Markt vermuten lässt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, nach Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein deutscher Schein, kein maltesischer, kein Curaçao-Schein entfaltet hier irgendeine Wirkung. Ein ausländischer Erlaubnisschein ist für Schweizer Spielende ein Stück Papier, das eine fremde Behörde für ein fremdes Gebiet ausgestellt hat.
Aus dieser Ordnung folgt die Zahl zwei. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Mehr nicht. Und die beiden teilen das Land auf: Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich einen solchen im jeweiligen Gebiet. Bei der Loterie Romande muss man volljährig sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone haben; pro Person ist genau ein Konto erlaubt, und verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was gewettet werden darf, ist kein offener Katalog, sondern eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie es sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man darin ebenso vergeblich wie einen Esport-Bereich; Letzteres ist der einzige belastbare Satz, der sich über Esport und Schweizer Bewilligungen sagen lässt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.
Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum die beiden Bewilligungen politisch so unangreifbar sind — und der Grund, warum sich an der Zahl zwei so schnell nichts ändern wird.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten setzt man selbst, und das ist die Schwäche des Systems
Hier steht der unbequemste Absatz dieser Seite. Wer sich von der Kleinheit des Einstiegs Sicherheit verspricht, irrt. Ein Franken oder ein Euro Einsatz sagt nichts darüber, wie viel am Ende auf dem Spiel steht; die Limite, die schützt, ist nicht die Mindesteinzahlung, sondern die Verlustlimite, und die muss man selbst setzen.
Die Veranstalterin muss vor der Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip heisst das konkret: vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — gesetzlich wären es 24, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einem guten Moment die Limite hochsetzen will, hat also drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Das ist die einzige Bremse im System, die wirklich greift, und sie greift gegen den eigenen Entschluss.
Der Bund kennt keine feste Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS): die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Zu den Kontrollen an den Verkaufsstellen ist ein Satz nötig, der niemandem gefällt: die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als strengen Schutzwall beschreibt, beschreibt etwas, das es nicht gibt. Der persönliche Kontakt am Schalter ist kein Ersatz für ein Kontrollsystem.
Wer Hilfe sucht, findet sie bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und bei den Fachstellen für Glücksspielsucht, die jeden Kanton abdecken, sowie über die Beratungsangebote, die Swisslos und die Loterie Romande auf ihren Seiten nennen. Das ist ein Satz ohne Pointe, und er soll es bleiben.
Gratisspielguthaben und Freiwetten: was ein Euro ohne Einzahlung wirklich wert ist
Freiwetten und Gratisguthaben sind im Schweizer Rahmen möglich, aber nicht frei verfügbar: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Erklärung, warum werbliche Aktionen hierzulande so selten und so nüchtern ausfallen. Ein Anbieter, der würfeln müsste, ob eine Aktion erlaubt ist, lässt sie lieber bleiben.
Wie so eine Zustimmung in der Praxis aussieht, zeigt ein Beispiel. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken also, in begrenzter Zahl, mit Verfallsdatum und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Ein Werbegeschenk, das den Namen verdient und trotzdem keines ist.
Genau hier sitzt der Unterschied zur Sprache der ausländischen Seiten. «1 euro freiwette ohne einzahlung» klingt nach einem Geschenk. Was dabei regelmässig übersehen wird, ist die Mechanik dahinter: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und die Loterie Romande hält es ebenso. Der Einsatz einer Freiwette wird also nicht mit dem Gewinn zusammen ausbezahlt — im günstigsten Fall kommt der Nettoertrag heraus, im ungünstigsten nichts, und die Bedingungen entscheiden darüber, welcher Fall eintritt. Der Gratisbetrag ist eine Gelegenheit, kein Guthaben.
Wer die Bedingungen liest, achtet auf drei Dinge: bis wann die Freiwette gilt, welche Mindestquote verlangt wird und ob der Einsatz im Gewinnfall enthalten ist. Die Antwort auf die dritte Frage lautet bei einer Freiwette praktisch immer nein. Damit bleiben von «ein Euro gratis» genau die Gewinne übrig, die über ein Euro hinausgehen — und die Quote bestimmt, wie viel das ist.
Was ein solches Gratisguthaben im Schnitt einbringt, hängt an der Quote und am Markt. Ein Beispiel mit den Zahlen, die auf dieser Seite belegt sind: eine Freiwette von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 in einem Markt, dessen Quotenschlüssel bei 95 % liegt, ist im Schnitt rund CHF 4.75 wert — der Einsatz bleibt beim Veranstalter, und der Quotenschlüssel zieht seinen Anteil ab. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne; die Wette kann aufgehen oder verloren gehen, und der genannte Wert beschreibt nur, was die Freiwette im Durchschnitt hergibt, nicht was sie gewinnt.
Vor Gratisguthaben aus dem Ausland steht die Werbegrenze. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert nicht. Diese Seite beschreibt und beurteilt daher, wo andere anpreisen.
Zahlungsabwicklung: Mindestbeträge in Franken und der Auszahlungsweg mit Nachweis
Die Zahlungsabwicklung ist der Ort, an dem sich der ganze Unterschied zwischen den zwei Wegen materialisiert — und wo eine Regel sitzt, die jedes Konto betrifft. Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Hausbank weiss also, wer spielt. Wer das nicht will, muss auf ein bewilligtes Konto verzichten — es gibt keinen Zwischenweg.
Bei Swisslos läuft die Einzahlung per Online-Zahlungsweg oder Einzahlungsschein, mit PostFinance Pay als einer angebotenen Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Auszahlung folgt einem gestaffelten Muster: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die kostenlosen Auszahlungen sind also keine dauerhafte Eigenschaft des Kontos, sondern ein Kontingent — und wer im Jahr fünfmal Geld bewegt, zahlt beim vierten und fünften Mal.
Bei Gewinnen geht Swisslos einen anderen Weg als bei Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die kleine Auszahlung ist damit bequem und bleibt im Spielsystem, die grosse verlässt es und braucht eine verifizierte Verbindung. Bei der Loterie Romande gilt die nämliche Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bargeld ist bei der Loterie Romande nicht auf allen Wegen ausgeschlossen. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer wenig spielt und ungern Bankdaten hinterlegt, findet hier den barsten Weg, den der bewilligte Schweizer Markt zu bieten hat. Das ist ein Vorteil, der auf keiner ausländischen Seite steht — dort ist Bargeld kein Thema und Papier kein Nachweis.
Zur Frage der Kartensperren ist ein klarer Satz nötig: die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lässt sich also nicht deshalb ausschliessen, weil die Karte nicht durchgeht. Was greift, ist die Sperrliste der Gespa: ausländische Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Aus der Existenz einer Sperrliste folgt keine Undurchdringlichkeit, und aus der Abwesenheit von Kartensperren folgt keine Freiheit. Beides sind Fakten über die Welt, keine Empfehlungen.
Die Einordnung der geprüften Anbieter
Swisslos Sporttip: der einzige Weg zu einem Markt, der in der Schweiz von Gesetzes wegen besteuert wird wie eine Lotterie
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Wetten unter dem Namen Sporttip — eine von zwei Veranstalterinnen, die die interkantonale Ordnung zulässt. Ihre Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und sie gilt, wie jede Schweizer Bewilligung, nur hier. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt an ein Online-Konto nicht heran — nicht wegen einer Marotte des Hauses, sondern weil das Regelwerk es so will.
Der steuerliche Rahmen ist nicht das Nachrangige, für das man ihn hält. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Jeder Kanton hat seinen eigenen Freibetrag — die kantonalen Werte gehen auseinander, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wette ist keine Steuererklärung: ein normaler Gewinn liegt weit unter jeder dieser Schwellen, fällt damit weder unter die Einkommenssteuer noch unter die Verrechnungssteuer. Was es nicht gibt, ist eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Fragen zum eigenen Steuerfall gehören zur zuständigen kantonalen Steuerverwaltung, nicht in einen Ratgeber.
Beim Spielerischen fällt der enge Rahmen auf, und er erklärt die Terminologie. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Zwei Bausteine verdienen ein eigenes Urteil. Der Kombiboost gilt nur online — vor dem Spiel, live und bei Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer das Wort «Boost» liest und an eine grosszügige Geste denkt, sollte die Bedingung mitlesen: vier richtige Voraussagen über je 1.50 hinaus sind der Preis für fünf Prozent, und die zweistellige Prozentzahl steht am Ende einer Reihe, nicht an ihrem Anfang.
Beim Cash-Out verhält sich Swisslos zurückhaltender als viele ausländische Seiten. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer eine Position halb absichern will, kann das hier nicht; es gibt nur ganz oder nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Für das Zusammenstellen von Wetten gilt eine Regel, die man vorher kennen sollte: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Aus einer Kombiwette wird dann eine Rückbuchung. Wer selbst kombiniert, statt die Funktion zu benutzen, spielt gegen eine Regel, deren Bruch nicht zu seinen Gunsten ausgeht.
Am unangenehmsten ist die Verfallklausel. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr also, danach ist das Geld für einen gemeinnützigen Zweck weg — für den Gewinner ist es trotzdem weg. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei kurze Fristen, beide unbequem, beide in den Bedingungen geschrieben.
Das Urteil: wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Sportsport mit dem Steuerfreibetrag, dem Sperrregister und einem Schweizer Rechtsweg haben will, bekommt hier genau das — und bezahlt dafür mit einer Frist von 26 Wochen auf jeden Gewinn, einem Cash-Out ohne Teilauszahlung und einem Boost, der erst ab vier Voraussagen überhaupt existiert. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist höher, als das Wort «Bewilligung» vermuten lässt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter mit dem dichtesten Verkaufsstellennetz und dem barsten Auszahlungsweg
Die Loterie Romande ist die zweite und letzte Veranstalterin, die Sportwetten in der Schweiz anbieten darf. Sie führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, Geltung nur in der Schweiz.
Der Zugang ist strenger geregelt als bei der Konkurrenz im Norden und Osten. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen kommt ein Wohnsitznachweis hinzu, der nicht älter als vier Monate sein darf. Wer in Zürich sitzt und ein Konto bei Jouez Sport eröffnen möchte, wird damit nicht durchkommen — und das ist keine Kulanzfrage, sondern die Gebietslogik, die beide Veranstalterinnen teilen.
Beim Geld ist die Architektur ähnlich, die Werkzeuge sind anders. Höchstens CHF 10’000 dürfen in 30 Tagen auf das Spielerkonto fliessen, das Guthaben im Wallet ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer lieber mit Papier hantiert als mit Bankdaten, hat hier die breiteste Palette: die Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Vier Stückelungen, und keine davon lässt sich aufteilen — wer ein Ticket zu CHF 200 kauft, muss die ganzen CHF 200 auf einmal einbuchen.
Am Papier hängt auch der Auszahlungsweg, den keine ausländische Seite bietet. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 sind in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösbar, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Ein Wettschein zu einem Fünfliber, ausgezahlt am Schalter am nächsten Morgen: das ist die niedrigschwelligste Bewegung, die dieser Markt kennt, und sie funktioniert ohne Bankkonto, ohne IBAN und ohne Wartezeit von fünf bis zehn Arbeitstagen. Was sie nicht leistet, ist eine Auszahlung über CHF 2’000 an der Kasse.
Auch hier ist das Spielerische kein Nebenpunkt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, verteilte insgesamt 7’000 Mal CHF 10 Spielguthaben an Personen, die innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code in einem verifizierten Konto eingaben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Zustimmung der Gespa im Rücken, die Menge gedeckelt, das Ganze an ein Stadionerlebnis gebunden. So sieht Gratisguthaben in einem bewilligten Schweizer Rahmen aus: klein, begrenzt und an eine reale Handlung geknüpft.
Das Urteil: die Westschweiz bekommt hier mehr als eine Zweitoption — mit 2’350 Verkaufsstellen, einem Wettschein bis CHF 200 an jedem Schalter und Barauszahlung bis CHF 2’000 ist der Weg zum eigenen Geld kürzer als bei Swisslos, das bei Guthaben ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % in Aussicht stellt und fünf bis zehn Arbeitstage braucht. Wer allerdings ausserhalb der sechs Kantone wohnt oder seine Wetten vom Sofa aus platzieren und sofort im Wallet sehen will, wird von dieser Stärke nichts haben.
Pribet: ein Euro Einzahlung ohne Schweizer Anschluss
Pribet gehört zur Gruppe der acht Namen in der Übersicht, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hat das Haus nicht; eine aus Drittquellen benennbare Erlaubnis ist nicht feststellbar, und selbst eine benannte hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was daran praktisch hängt, ist nicht die Formalie, sondern der Weg nach einem Streit. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen. Wer sich bei Swisslos selbst sperrt, sperrt sich damit auch bei der Loterie Romande und in den Casinos; wer sein Geld bei einem Haus ohne Bewilligung liegen hat, hat diesen Mechanismus nicht, und die Schweiz hat keinen Rechtsweg, auf dem ein Anspruch gegen dieses Haus durchgesetzt würde. Dazu kommt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — die Gespa führt sie, und Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn eine blockiert wird. Die Bewegung zwischen zwei Adressen desselben Anbieters ist ein Klick, nicht eine Hürde.
Wer dort trotzdem einzahlt, sollte wissen, was er nicht mitbringt: kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechenschaft. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht und bei Pribet landet, sucht am falschen Ort. Wer bewusst ausserhalb spielt, sollte die Bedingungen selbst lesen — diese Seite kann für Pribet nichts belegen, was über den Status hinausgeht: keine Zahlen, keine Limiten, keine Auszahlungszeiten, und sie erfindet auch keine.
BetPanda: der Name und die Frage davor
BetPanda steht in derselben Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht, und eine aus Drittquellen benennbare Erlaubnis ist nicht feststellbar; ein ausländischer Erlaubnisschein hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht angeschlossen ans schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain jederzeit auf der Sperrliste blockierbar.
Was die Bewilligungsfrage für den Einzelnen bedeutet, wurde im Abschnitt «Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein Sperrregister und ein Schein ohne Geltung» bereits geklärt und wird hier nicht neu aufgerollt. Die praktische Konsequenz liegt woanders: wer bei einem Haus ohne Bewilligung spielt, verliert nicht nur den Rechtsschutz, sondern auch die steuerliche Einfachheit. Ein Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel unterhalb des Steuerfreibetrags ist steuerfrei; bei einem ausländischen Anbieter wird nach kantonaler Praxis anders gerechnet, und im Thurgau gilt der ganze Gewinn als steuerbares Einkommen. Ein Anbieter wie BetPanda ist damit für Spielende mit einem rechenschaftspflichtigen Vermögen oder einem laufenden Steuerverfahren wenig attraktiv, selbst wenn die Wette selbst gewinnt.
Was bleibt, ist ein Haus, das mit einem niedrigen Einstieg lockt und im Gegenzug alles schuldig bleibt, was in der Schweiz nachprüfbar ist. Wer das weiss und trotzdem spielt, spielt mit offenen Augen; wer es nicht weiss, spielt mit einem Risiko, das er nie gewählt hat.
Rollbit: Krypto-Nähe trifft auf Schweizer Kontenpflicht
Rollbit tritt als weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung auf, ohne aus Drittquellen benennbare Erlaubnis und ohne die geringste Geltung eines fremden Scheins in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg auch.
Für dieses Haus ist eine Besonderheit der Schweizer Ordnung wichtiger als ein Urteil über sein Angebot. Bewilligte Schweizer Wetten zahlen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Wer eine Plattform sucht, auf der genau das Gegenteil angeboten wird, verlässt den bewilligten Bereich — und bezahlt den Wechsel mit den zwei Dingen, die den bewilligten Bereich ausmachen: dem Sperrregister, das eine Selbstsperre schweizweit und über alle Casinos hinweg durchsetzt, und der Schweizer Aufsicht.
Der Einstieg von einem Euro ist bei einem Haus ohne Bewilligung kein Merkmal von Kundennähe. Er ist der niedrigste Betrag, mit dem sich ein Konto anlegen lässt, und die Frage, wie viel dieses Konto nach einem Streit wert ist, beantwortet er nicht.
1xBet: ein bekannter Name, der in der Schweiz nichts nachweist
1xBet ist womöglich der bekannteste der acht Namen in der Übersicht, und Bekanntheit ist hier kein Bewilligungsmerkmal. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, eine aus Drittquellen benennbare Erlaubnis ist nicht feststellbar, und selbst eine benannte hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung. Nicht ans Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
Wer einen Markennamen kennt, kennt damit kein Recht. Was ein Schweizerbürger bei 1xBet nicht einfordern kann, ist der Schutz, der bei Swisslos automatisch greift: die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette. Wer bei einem Haus ohne Bewilligung spielt, einigt sich über solche Limits in dessen eigenen Bedingungen — oder gar nicht. Das ist die eigentliche Kostenzeile für einen Spielenden mit Hang zum Mehr, und sie taucht bei 1xBet nicht in einer Zahl auf.
Bemerkenswert ist, dass 1xBet die Bühne für den schweizerischen Werbestreit abgegeben hat, ohne selbst der Blockierte zu sein: mit bet365 steht ein anderer Name auf der Liste, und mit Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa zwei Beispiele für Domains, die nach einer Blockierung innert Stunden unter neuer Adresse wieder erreichbar waren. Wer die Marke kennt, sollte auch das wissen.
Bruce Bet: der Einstieg ist klein, die Reichweite gering
Bruce Bet reiht sich in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung ein, ohne Drittquellen-Bewilligung und ohne Schweizer Wirkung eines fremden Scheins (Art. 4 BGS), ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsweg.
Neu ist an dieser Stelle nichts mehr, und das darf man offen sagen: die acht ausländischen Namen teilen ihre entscheidende Eigenschaft, und eine Seite, die jedem achtmal dasselbe Kapital vorliest, hat achtmal dasselbe geschrieben. Was hier tatsächlich den Unterschied macht, ist die Erreichbarkeit nach einem Streit — und die Kette, die bei einer Beschwerde in Bewegung kommt, ist bei Bruce Bet nicht die Schweizer Kette, weil es keine gibt. Kein Generalimporteur, keine Aufsichtsbehörde, kein Register, an das man sich wenden könnte. Übrig bleibt eine E-Mail-Adresse.
Wer den Ein-Euro-Einstieg bei diesem Anbieter sucht, findet ihn möglicherweise. Was damit gemeinsam angeboten wird, ist die Abwesenheit von allem, was in der Schweiz eine Beschwerde trägt.
22Bet: derselbe Status, derselbe Prüfpunkt
22Bet steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine aus Drittquellen benennbare Erlaubnis, keine Geltung eines fremden Scheins in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
Der Prüfpunkt, den ein Spielender bei diesem Anbieter wirklich selbst in der Hand hat, ist nicht die Einzahlungshöhe, sondern der eigene Kontostand. Genau diese Kontrolle nimmt der bewilligte Schweizer Rahmen einem nicht ab; er verlangt die gesetzlichen Verlustlimiten, und bei einer Erhöhung bleiben 72 Stunden Zeit zum Umdenken. Wer bei 22Bet spielt, übernimmt diese Aufgabe allein, und das ist keine Kleinigkeit, sondern der eigentliche Preis des niedrigen Einstiegs.
Ausländische Anbieter bieten keine Schweizer Limiten, weil sie nicht müssten. Wer sie trotzdem will, muss sie selbst setzen — auf Papier, neben dem Konto, und ohne Instanz, die daran erinnert.
Boomerang Bet: was der Name nicht belegt
Boomerang Bet tritt als weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung auf, ohne Drittquellen-Bewilligung und ohne Schweizer Geltung eines ausländischen Scheins (Art. 4 BGS); kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste inklusive.
Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass es zu ihm wie zu mehreren der übrigen Anbieter nichts zu sagen gibt — kein Markt, keine Limite, keine Auszahlungsfrist, keine Aktion. Das ist kein Rechercheversäumnis, das man auf der Seite beklagen müsste; es ist das Ergebnis davon, dass ein Haus ohne Bewilligung keiner Schweizer Instanz Auskunft schuldet. Wer prüfen will, hat nur die Bedingungen des Anbieters selbst und die eigene Erinnerung, was werbliche Versprechen wert waren.
Genau darin liegt die Pointe dieses Namens: viel Haut, wenig Nachweis. Ein Betrag in Euro ist in wenigen Sekunden eingezahlt, und ihn zurückzuholen ist eine Frage der zuständigen Behörde — die hier nicht die Schweizer ist.
X3Bet: die einzige ausländische Bewilligung im Feld und warum sie nicht trägt
X3Bet ist der einzige Anbieter der Liste, zu dem aus Drittquellen überhaupt eine Bewilligung berichtet wird: Tobique in Kanada. Das ist eine Angabe, die man zur Kenntnis nehmen kann — aber nicht mehr. Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung nur im Ausstellungsland; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, und eine Schweizer Behörde wird deshalb nicht tätig. Auch dieses Haus ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf der Sperrliste landen.
Für den Vergleich ist der Fall trotzdem lehrreich, weil er ein Vorurteil widerlegt: bewilligt und ausländisch schliessen einander nicht aus, und trotzdem ist Björns Meinung über eine kanadische Erlaubnis irrelevant, sobald er in Bern sitzt. Was trägt, ist die Aufsicht der Gespa, die Steuerfreiheit unterhalb des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn, die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Ein kanadischer Erlaubnisschein ist keines dieser Dinge.
Wer bei X3Bet den Ein-Euro-Einstieg sucht, findet ihn bei einem Anbieter mit wenigstens einer benannten Bewilligung — und steht rechtlich keinen Schritt besser da als bei den sieben Namen daneben. Das ist die Stelle, an der die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ihren ganzen Wert verliert und gewinnt: sie erklärt, warum die Gruppe so aussieht, aber nicht, warum ein Name daraus zu wählen wäre.
Wo ein Franken nicht hingehört und wo er hingehört
Die Ausgangsfrage war, ob es Sportwetten mit einer Einzahlung von einem Euro gibt. Die Antwort ist eine Wegbeschreibung, kein Ja oder Nein: bei Swisslos und bei der Loterie Romande beginnt das Spielerkonto bei CHF 20, und wer einen Euro oder einen Franken einsetzen will, kann das tun — als Einsatz. Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip liegt bei CHF 1, davon unberührt. Kleine Wetten sind im bewilligten Rahmen also vorgesehen. Kleine Einzahlungen nicht.
Der Auslandseinstieg ist damit kein Konkurrenzangebot im selben Markt, sondern eine andere Wahl mit einem anderen Preisschild. Er verschiebt das Risiko vom Veranstalter auf den Spielenden: keine Limiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, kein gemeinsames Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand, keine Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags nach kantonaler Praxis. Im Gegenzug winkt die niedrige Hürde und oft genug eine Freiwette. Wer die Freiwette nimmt, sollte wissen, was Freiwetten sind: ihr Einsatz wird nicht mit dem Gewinn ausgezahlt, und Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich bei den bewilligten Schweizer Anbietern überhaupt nicht auszahlen.
Für die allermeisten Spielenden ist die Rechnung schnell gemacht. Zwanzig Franken sind ein Einstieg, der niemanden zwingt, den Schutz aufzugeben. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, zur Loterie Romande. Wer in einer Region ohne Vertragsgebiet wohnt, gehört zur ersten Gruppe, die auf den bewilligten Markt verzichten muss — und tut gut daran, das bewusst zu tun und nicht aus Bequemlichkeit.
Es ist wie der Unterschied zwischen dem Fünfliber, den man an der Kasse liegen lässt, und dem Fünfliber, den man in einen Automaten wirft, der keinen Servicedeckel hat. Beide sind klein. Nur einer kommt zurück.
Häufige Fragen zur Einzahlung von einem Euro
Weshalb nennen die bewilligten Schweizer Anbieter keinen Mindestbetrag in Euro?
Weil ihre Spielerkonten in Franken laufen. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstalten als bewilligte Anbieterinnen ein Grossspiel nach Schweizer Recht und rechnen in Landeswährung ab. Ein Betrag in Euro gehört zu einem Konto, das nach einer ausländischen Ordnung geführt wird.
Wie viel muss man bei Swisslos mindestens aufladen, und wo liegt die Obergrenze?
Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet liegt bei CHF 20, wahlweise per Online-Zahlungsweg oder mit Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf gelingt nur, solange das Guthaben im Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Es gelten also drei Grenzen zugleich.
Welche zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, und für welches Gebiet?
Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip läuft in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt?
Weil das Bundesrecht es vorschreibt: Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten deshalb nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist zusätzlich untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Welche Verlustlimiten muss man setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?
Vor der ersten Teilnahme sind bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was bedeutet ein Ein-Euro-Einstieg auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?
Man spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens: ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, ohne Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette. Ausländische Gewinne sind zudem nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, werden kantonal aber unterschiedlich behandelt — im Thurgau gelten sie als volles steuerbares Einkommen.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
