Online-Sportwetten in der Schweiz: die zwei bewilligten Veranstalter und was daneben steht
Ladevorgang...
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jede Rangliste, die mehr bewilligte Namen führt, führt Websites, die hier keine Bewilligung haben.
Stand: Oktober 29, 2026, Bewilligungsangaben abgeglichen mit der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.
Damit sieht die Ausgangslage dieses Vergleichs anders aus als in Deutschland oder Österreich. Es gibt keine Liste mit zwanzig lizenzierten Buchmachern, aus der man nach Quoten, Boni oder Auszahlungstempo auswählen könnte. Es gibt zwei, und die beiden teilen sich die Schweiz geografisch auf, als wären sie zwei Länder mit einer gemeinsamen Währung.
Das macht die Entscheidung einfacher und schwieriger zugleich. Einfacher, weil die Frage «welcher der vielen Anbieter?» wegfällt. Schwieriger, weil die eigentliche Wahl nicht mehr zwischen Marken verläuft, sondern zwischen Wegen: dem bewilligten Weg mit seinen Bedingungen oder einem ausländischen Angebot ohne jede Schweizer Absicherung. Wer diese zwei Wege nicht sauber auseinanderhält, vergleicht Äpfel mit einem runden Gemüse, das keiner kennt.
Die Reihenfolge dieses Textes folgt der Rechtslage. Zuerst die Rangliste und das, was sie überhaupt vergleichen kann. Dann der Mechanismus einer Wette und der Preis, der in jeder Quote steckt. Dann die Zulassung, die Aufsicht und die Sperrliste. Dann der Spielerschutz, die Boni und der Weg des Geldes. Zum Schluss die zehn Namen einzeln, jeder mit dem, was ihn ausmacht, und die Fragen, die am häufigsten offen bleiben.
Ein Hinweis vorweg, weil er den ganzen Text trägt: Von jedem Franken, der auf einen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten gesetzt wird, zahlt der Markt 95 Rappen zurück. Was mit den fünf Rappen geschieht, ist die eigentliche Frage dieses Vergleichs.
Rangliste 2026: die zwei Bewilligungen und acht Namen ohne
| Marke | Status (Bewilligung oder keine) | Veranstalter oder Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung | Loterie Romande |
| MrXbet | keine | not established |
| BetPanda | keine | not established |
| Cloudbet | keine | not established |
| Duelbits | keine | not established |
| Betscore | keine | not established |
| HighFlyBet | keine | not established |
| Boomerang Bet | keine | not established |
| IviBet | keine | not established |
Die Rangliste führt zehn Namen. Das klingt nach einem breiten Markt und ist das Gegenteil davon. Sie führt zehn, weil Schweizer Leserinnen und Lesern diesen zehn tatsächlich begegnen — zwei davon bewilligt, acht davon ohne Bewilligung. Bewertet wurde die ganze Gruppe nach denselben Kriterien: Umfang des Wettangebots, Gestaltung der Quoten, Limiten, Auszahlung.

Wer die Tabelle liest, sollte wissen, was sie nicht kann. Sie kann keine Gleichwertigkeit herstellen, wo keine ist. Die zwei bewilligten Veranstalter sind nicht «die ersten zwei von zehn», sie sind die zwei. Die acht übrigen sind nicht «Platz drei bis zehn», sie sind Referenzpunkte: Namen, über die man stolpert, und man soll wissen, was an ihnen dran ist und was nicht.
Die Quote als heimlicher Preis: 1.90 auf beiden Seiten
Ein Zwei-Weg-Markt zu 1.90 auf beiden Seiten ist der einfachste Beispielmarkt und der ehrlichste. Der Auszahlungsschlüssel beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 0.95 — 95 %. Die Marge dieses Beispielmarktes liegt bei 5 %, und das Ergebnis gilt für den Markt als Ganzes, nicht für die einzelne Wette.
Das ist ein illustratives Beispiel, keine abgelesene Quote. Die tatsächlichen Quoten hängen vom Ereignis ab, und die Marge verschiebt sich mit ihnen. Bei einem Dreifachmarkt mit drei Ausgängen liegt sie anders als bei zwei. Ein Live-Markt ist dünner und trägt deshalb mehr Marge als ein Hauptmarkt vor Anpfiff. Wer die Zahl als Band liest und nicht als Punkt, liest sie richtig.
Was sie für den Entscheid bedeutet: 5 % sind der Preis der Geschäftsabwicklung, und der Wettende zahlt ihn nicht freiwillig, sondern eingebaut. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 über die Saison sind das rechnerisch CHF 50, die die Quoten gegenüber einem margefreien Markt abziehen. Die tatsächliche Abweichung hängt von jedem einzelnen Markt ab, in den man gesetzt hat; die Grössenordnung bleibt. In einem Markt mit zwei Anbietern aus verschiedenen Gebieten gibt es keinen Wettbewerbsdruck, der diesen Satz nach unten schiebt, und wo mehr Anbieter um dieselben Spielenden buhlen, sind Auszahlungsschlüssel über 95 % keine Seltenheit.
Blick über die Grenze: was ein ausländisches Angebot kostet
Ein Portal ohne Schweizer Bewilligung zeigt in derselben Ansicht deutlich mehr, als ein Schweizer Markt bieten darf. Höhere Einsätze, mehr Sportarten, Esport, breitere Live-Märkte, Boni und Cash-Out-Varianten. Und was der Leser dabei nicht sieht: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten. Wer dort einzahlt, zahlt auf Vertrauen.
Was der ausländische Weg konkret hergibt: Die Gewinne werden auf ein vom Anbieter gewähltes System zurückgezahlt, die Auszahlung hängt von dem Sitz ab, den der Anbieter wählt. Wer in einem Streit mit einem ausländischen Anbieter rechtlich erfolgreich sein will, muss im Ausland vor einem ausländischen Gericht. Die Schweizer Aufsicht wird dabei nicht helfen.
Es geht um den Umgang mit dem Risiko, und die Tatsache, dass die acht Anbieter nachfolgend als Referenz angeführt werden, zeigt genau dies: Es sind Namen, die Begegnungen mit Schweizer Spielenden beschreiben, und Namen, die in Bern keine Verbindung haben. Keiner dieser acht bietet dem Schweizer Rechtssuchenden eine Schweizer Anlaufstelle.
Wie eine Sportwette funktioniert und was der Anbieter daran verdient
Eine Sportwette ist ein Geschäft mit zwei Zahlen. Die eine setzt der Wettende, die andere der Veranstalter. Alles Weitere — Boni, Boosts, Cash-Out — hängt an dieser Zweierbeziehung, und wer sie versteht, versteht das ganze Angebot.
Quote mal Einsatz, und was von der Auszahlung übrig bleibt
Die Quote ist der Preis und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeitsangabe des Veranstalters. Wer 1.90 auf einen Ausgang setzt, bekommt bei einem Einsatz von CHF 100 im Trefferfall CHF 190 zurück. Bei einer Kombination wird die Gesamtquote zum Produkt der Einzelquoten, zwei Spiele zu je 1.90 ergeben 3.61. Als Rechenschritt und nicht als ausgegebene Quote.
Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und sodann auf 5 Rappen genau ab. Bei kleinen Einsätzen fällt die Aufrundung kaum ins Gewicht, die Abrundung kostet bei jedem Treffer ein paar Rappen. Ärgern darf man sich darüber, für ein Geschäftsmodell halten sollte man es nicht.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist eine der Stellen, an denen Leser gegen ihr eigenes Verständnis verlieren: Sie meinen «das ganze Spiel» und haben «die reguläre Zeit» gespielt.
Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt sie eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Eine Frist verstreicht ausserdem gern: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wo Geld auf dem Spiel steht, ist die Post manchmal schneller als das Portal.
Der Live-Markt und seine Notbremse mit Quote 1.00
Livewetten gelten bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist eine Zeile in den Bedingungen und eine Regel mit Zähnen: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Für den Leser heisst Quote 1.00: Einsatz zurück, Gewinn null. Kein Betrug, sondern eine technische Notbremse für Sätze, die zu spät kommen oder deren Ausgang bereits feststeht. Wer live spielt, sollte den Bildschirm nicht verlassen und die Übertragung nicht als Massstab nehmen — die entscheidende Information ist manchmal schneller als das Bild.
Der Anbieter handhabt das schärfer als manche Konkurrenz. Es ist eine Vorsichtsmassnahme zu seinen Gunsten, und sie verschiebt das Risiko von zu späten Sätzen zurück zu den Spielenden. Das ist die Marge in ihrer praktischen Erscheinung: nicht bei jedem Satz sichtbar, aber bei jedem Satz vorhanden.
Die drei Limiten, die jede Wette rahmen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wer das als Ausschlusskriterium liest, sollte ans andere Ende der Skala schauen. Ein Mindesteinsatz von einem Franken passt zu Wetten, bei denen es um die Sache geht; ein Höchsteinsatz von tausend Franken passt zu einem System, das den Spielenden nachdrücklich daran erinnert, dass die Beträge begrenzt sind, und ihn so vor sich selbst schützt. Dass Limiten nicht willkürlich sind, zeigt der nächste Abschnitt.
Ein Detail, das zur Limitenfrage gehört: Wer eine Wette im Ausland platzieren will, muss dort eine andere Limiten-Architektur akzeptieren. Die Limiten dort sind nicht vergleichbar und können von dort aus auch nicht kontrolliert werden.
Grundlagen: die Zulassung, die zwei Bewilligungen und der geschlossene Katalog
Die kurze Antwort lautet, dass es zwei Veranstalter gibt. Die längere enthält ein Gesetz, eine Aufsicht, ein Übereinkommen und einen Katalog, der abschliessend sagt, was gewettet werden darf. Wer das einmal verstanden hat, versteht, weshalb jede Anbieterliste mit mehr als zwei bewilligten Namen eine Liste fremder Websites ist.

Das Grossspiel und seine zwei Bewilligungen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig für die Bewilligung ist das interkantonale Recht, nicht der Bund, und beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Wer die eidgenössische Spielbankenkommission anruft, landet bei den Casinos; hier ist sie die falsche Behörde.
Zwei Bewilligungen greifen ineinander. Eine erlaubt, ein Grossspiel zu veranstalten, eine zweite, ein konkretes Spiel anzubieten. Eine Bewilligung gilt ausserdem nur in der Schweiz. Sie schafft kein Recht über die Grenze hinaus und keine Grundlage, ausländische Angebote hier zu dulden. Eine ausländische Bewilligung kann ihren Geltungsbereich nicht auf die Schweiz erstrecken.
Swisslos führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip; sie ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, in der Westschweiz verankert, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Zwei Unternehmen, und die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei beschränkt worden. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt.
Was überhaupt gewettet werden darf
Das Angebot ist eine geschlossene Liste, und hier unterscheidet sich die Schweizer Regelung am deutlichsten von einem ausländischen Portal. Zugelassen sind Sportwetten — nicht Politik, nicht Wetter, nicht Fernsehsendungen. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten erlaubt sind, steht in einer Liste der Gespa in der Fassung vom 10.09.2026.
Diese Liste enthält Fallstricke, die man erst beim zweiten Lesen bemerkt. Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie dort stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und Esport erscheint dort nicht — was in der Schweiz so viel heisst wie: kein zugelassenes Wettereignis, und auf einem bewilligten Portal findet es nicht statt.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter dafür eine Entscheidung hält, die es deckt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert, und man sollte es deshalb nur als Funktion eines Anbieters beschreiben, die dieser in seinen eigenen Bedingungen regelt.
Die Registrierung: Wohnsitz, Alter, ein Konto
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ein Zweitkonto ist damit keine Verletzung einer Nutzungsbedingung, sondern schlicht nicht möglich. Das klingt unbürokratisch, solange man die richtige Adresse hat, und ist eine Wand, sobald man sie nicht hat. Ein Schweizer Wohnsitz allein genügt nicht, um bei beiden Veranstaltern ein Konto zu eröffnen — der Wohnsitz muss auf der richtigen Seite der Sprachgrenze liegen.
Was auf den ersten Blick nach einer Formalie aussieht, ist in Wahrheit ein Auswahlkriterium: Wer innerhalb der Schweiz umzieht, kann sein Konto unter Umständen nicht behalten, weil es an das Gebiet gebunden ist.
Legal sind genau zwei — und die Sperrliste erklärt den Rest
Der Abschnitt beginnt mit dem Satz, der in der Schweiz alles entscheidet: Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat hier keine Kraft. Ohne Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz ist das Anbieten von Sportwetten strafbar — für den Veranstalter, nicht für den Spielenden.
Was die Gespa veröffentlicht, und was sie nicht veröffentlicht
Die Aufsicht in Bern führt keine Liste ausländischer Lizenzierter. Sie führt eine Sperrliste, und deren erster Eintrag datiert vom 3. September 2019. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren sie über DNS. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Dieses Domain-Hopping hat die Aufsicht selbst beschrieben und dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele genannt; bet365 findet sich auf der Liste.
Für den Leser bedeutet das eine einfache Beobachtung. Eine Seite, die heute nicht erreichbar ist, war gestern keine rechtmässige Schweizer Seite und wird morgen unter neuer Adresse wiederkommen. Wer über eine Umleitung oder eine App auf eine gesperrte Seite gelangt, sitzt nicht in einem Schweizer Markt, sondern in einem Vakuum, das technisch erreichbar und rechtlich nicht vorhanden ist.
Die Aufsicht prüft nicht nur Domains, sondern auch den Alltag. 2025 wurden bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen 47,5 % der Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte, in einem Land, das den Zugang auf 18 festlegt. Die Zahl betrifft Verkaufsstellen und nicht das Online-Portal, aber sie ist eine Warnung an alle, die ein Altersverbot für eine Garantie halten. Regulierung und Umsetzung sind nicht dasselbe.
Der Unterschied zwischen «legal» und «geschützt»
Der bewilligte Weg gibt dem Spielenden drei Dinge: die Kontrolle durch eine inländische Aufsicht, die Bindung des Veranstalters an identische Schutzvorschriften und einen Ort, an dem er bei Streit reklamieren kann. Der Weg über eine ausländische Seite gibt ihm keines von dreien. Er kann trotzdem spielen, er kann gewinnen, und kein Leser wird dafür bestraft.
Wenn aber der Verdacht entsteht, dass die Auszahlung klemmt, steht er niemandem gegenüber, der für ihn in der Schweiz zuständig wäre. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Fairplay-Schutz und keine Schweizer Beschwerdestelle gegen einen Anbieter ohne Bewilligung.
Wer auf einer ausländischen Seite «lizenziert» liest, liest eine halbe Information. Eine Bewilligung hat einen Geltungsbereich, und der Geltungsbereich ist nicht die Schweiz. Ob Malta, Curaçao oder eine deutsche Erlaubnis — die Adresse der Aufsicht entscheidet, und Bern führt nur die Sperrliste der anderen. Die Frage, die bleibt: Habe ich bei diesem Anbieter eine Schweizer Anlaufstelle, wenn etwas schiefgeht? Die Antwort lautet nein.
Was die Schweizer Steuerregel für Gewinne bedeutet
Bei bewilligten Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zu einem Freibetrag einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und wer die für ihn geltende Zahl braucht, fragt seine kantonale Steuerverwaltung. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.
Für den typischen Wettenden ist das kein Thema: Er gewinnt deutlich unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, und das ist einer der wenigen Punkte, in denen das Schweizer Modell aus Sicht des Spielenden eindeutig angenehm ist.
Der ausländische Weg hat eine eigene Logik. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und das klingt zunächst gut. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer die Steuerfreiheit des Schweizer Weges sucht, findet sie beim ausländischen Anbieter nicht. Das ist allgemeine Information, ersetzt keine Steuerberatung und gehört vor eine kantonale Steuerverwaltung.
Zum Werberahmen ein Satz, weil er die Boni dieses Angebots erklärt: Die Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Wer auf einer Webseite ein Banner für einen ausländischen Anbieter sieht, das sich an Schweizer Spielende richtet, sieht eine Rechtsverletzung, deren Urheber nicht der Spielende ist.
Spielerschutz: die Werkzeuge, die das Schweizer Recht vorschreibt
Die Schweiz hat keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel. Kein Gesetz sagt einem Spielenden, wie viel er einzahlen darf. Sie hat stattdessen etwas anderes: Jede Veranstalterin muss dem Spielenden die Werkzeuge geben, mit denen er sich selbst begrenzt, und diese Werkzeuge sind scharf.
Limiten, die der Spielende selbst setzt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind keine Empfehlung, sondern eine Sperrfrist. Wer samstags merkt, dass er die Limite zu tief gesetzt hat, kann sie nicht einfach hochziehen und weiterspielen. Das ist die stärkste Regel im ganzen Werkzeugkasten, weil sie genau in dem Moment wirkt, in dem sie am meisten weh tut.
Die zweite Eigenart sind die Werte für Personen unter 21 Jahren. Eine Grössenordnung tiefer als für Erwachsene, und erstaunlich genau kalibriert. Wer mit 19 eine Verlustgrenze von mehreren Tausend Franken setzen will, wird von der Schwelle selbst gestoppt. Ob das gerecht ist, steht nicht zur Debatte. Es ist eine Zahl zwischen dem Spielenden und seinem eigenen Vorsatz.
Ein weiteres Werkzeug fehlt in keiner Aufzählung: Ein Aufschub bis zu sechs Monaten muss jedem Spielenden angeboten werden. Wer sich für eine Pause entscheidet, wird nicht bedrängt weiterzuspielen.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Wort «schweizweit» ist der Kern. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im Land. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachorgan ist daran beteiligt.
Die Sperre hat eine harte Seite, und sie ist die kompromissloseste Regel des Schweizer Modells: Ausgesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer während einer laufenden Sperre spielt, hat im Streitfall kein Geld zu erwarten. Die Regel trifft den Spielenden, nicht die Veranstalterin.
Ein Leser, der sich über die Anmeldung nach der selbst gesetzten Sperre Gedanken macht, sollte wissen: Eine Produktsperre und eine unbefristete Spielsperre sind verschiedene Instrumente mit verschiedenen Folgen. Die unbefristete Sperre erfasst verwandte Glücksspielbereiche und lässt sich nicht dadurch umgehen, dass man die Angebotsart wechselt.
Boni und Gratiswetten: warum die Schweiz so wenige davon hat
Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist der Grund, weshalb die Bonuslandschaft hier so mager aussieht: Sie ist nicht schüchtern, sie ist genehmigungspflichtig. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer bei einem ausländischen Anbieter zwei Gratiswetten an jedem Wochentag sieht, sieht kein besseres Angebot, sondern ein anderes Land.
Gratisspielguthaben und Gratiswette sind nicht dasselbe
Die Begriffe werden durcheinandergebracht und dürfen es nicht werden. Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff und bezeichnet Guthaben, mit dem gespielt werden kann. Eine Gratiswette ist ein Marktbegriff für eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter stellt. Der Unterschied sitzt im Kleingedruckten: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz beim Treffer meist nicht mitausgezahlt, nur der Nettogewinn. Wer Gratisspielguthaben als Geld versteht, versteht beide nicht.
Ein Detail markiert die Grenze: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Es ist Spielmaterial, kein Bargeld. Wer es in der eigenen Bilanz als Guthaben führt, führt es falsch.
Der Kombiboost: grosse Prozente auf einen unwahrscheinlichen Fall
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese fünf Wörter nach jedem Prozentsatz sind der Grund, weshalb die 100 % nicht klingen, wie sie klingen. Ein Bonus von 100 % auf den Nettogewinn einer Fünfzehnfach-Kombination ist mathematisch gross. Eine Fünfzehnfach-Kombination zu treffen, in der jede Voraussage mindestens Quote 1.50 trägt, ist mathematisch klein. Das eine ersetzt das andere nicht.
«100 % Bonus» klingt wie das Doppelte. Es ist ein Aufschlag auf einen Gewinn, den der Marktpreis schon als unwahrscheinlich eingepreist hat — fünfzehn Spiele, von denen keines unter 1.50 liegen darf — und über viele Wetten gerechnet bleibt davon der Eindruck einer sehr schmalen Chance. Undenkbar ist die Kombination nicht, sonst könnte man sie nicht spielen. Sehr selten ist sie.
Der Reiz liegt an einer anderen Stelle: Der Booster verändert nicht die Wahrscheinlichkeit, sondern nur die Höhe eines Gewinns, der ohne ihn schon selten ist. Wer diese Prozente wegen der «Verdopplung» spielt, baut eine Kombination, die er ohne den Bonus nicht gebaut hätte. Und weil Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind, ist auch die maximale Wirkung begrenzt — Der Wettende wettet also nur die Höhe eines Treffers.
Quotenboosts und Cash-Out: zwei Boni mit Haken
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Zeile ist die informativste der Schweizer Bonuslandschaft. Der Boost ist nicht nur limitiert, er ist an die Vollendung der Wette gebunden. Wer vorzeitig aussteigt, streicht die Erhöhung.
Cash-Out selbst gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, versteht es falsch. Es ist eine Option mit einem Preis, und der Preis ist genau die Differenz zwischen dem, was der Ausgang noch wert wäre, und dem, was der Anbieter dafür zahlt.
Zahlungen: der Weg des Geldes durch die Schweiz
Der Schweizer Zahlungsweg für Wetten ist eng, und sobald man die Logik verstanden hat, erstaunlich klar. Wer bei Sporttip spielt, kann sein Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Warum nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt wird
Die Auszahlung ist die Stelle, an der das Schweizer Recht eine harte Regel kennt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Das ist nicht Misstrauen gegenüber dem Spielenden, sondern die Umkehrung der Richtung: Zurückgezahlt wird dorthin, woher das Geld kam.
Wer sich für ein ausländisches Portal entscheidet, entscheidet sich ausdrücklich gegen diese Bindung — und damit dafür, dass der Anbieter selbst bestimmt, wohin Geld fliesst. Ein Schweizer Konto im eigenen Namen ist hier eine Selbstverständlichkeit, dort eine Option unter anderen. Ob das ein Vorteil ist, hängt einzig davon ab, ob man in einem Streit einen Nachweis führen will.
Zwei Gratisauszahlungen, drei Prozent ab der dritten
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind eine Zahl, die man im Kopf behalten muss. Sie ist nicht knapp, aber auch nicht unbegrenzt, und die dritte Auszahlung kann prozentual kosten. Bei grösseren Beträgen wird dieser Satz relevant, bei kleineren nicht. Wer die Auszahlung als selbstverständlichen Vorgang behandelt, zahlt möglicherweise einen Preis, den er nicht kannte.
Die Schwelle bei CHF 1’000 entscheidet, wohin der Gewinn läuft
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die Schwelle hat eine praktische Konsequenz. Unter CHF 1’000 läuft der Gewinn in das Spielguthaben, und der Spielende entscheidet selbst, wann und ob er es auf sein Konto holt. Über CHF 1’000 schreibt der Veranstalter automatisch aufs Bankkonto. Wer ohnehin vorhatte, den Gewinn zu behalten, merkt davon nichts. Wer eigentlich weiterspielen wollte, bekommt eine Zwangspause von einigen Werktagen verordnet — und merkt erst dann, dass er sie braucht.
Paypal, Lastschrift und die Grenzen der Rangliste
Die Frage nach Paypal oder Lastschrift bei Schweizer Sportwetten beschäftigt viele Leser, und die Antwort steht beim Veranstalter. Welche Zahlungsarten ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen, und die Liste ändert sich. Wer eine bestimmte Methode braucht, prüft sie vorab auf der Seite des Anbieters und nicht in einer Aufstellung, die von gestern sein kann.
Kreditieren von Spielenden gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern nicht. Bei einem ausländischen Portal gelten andere Gepflogenheiten. Ein Punkt bleibt in beiden Welten gleich: In der Schweiz gibt es kein Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten. Wer glaubt, die Bank oder das Kartensystem blockiere eine Überweisung an einen nicht bewilligten Anbieter, verlässt sich auf sein eigenes Verhalten. Das ist die ganze Absicherung.
Und der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Von den acht ausländischen Anbietern der Rangliste ist keiner bewilligt. Ein Schweizer Auszahlungsanspruch entsteht durch sie nicht. Wo diese Anbieter mit Sitz und Zahlungsweg stehen und wie sie im Ernstfall auszahlen, ist kein Element dieses Vergleichs.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Rangliste führt zehn Namen, und die Reihenfolge ist keine Reihung von Qualität, sondern eine Reihung von Nähe. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen zuerst, weil sie die Schweiz sind. Die acht übrigen folgen, weil man ihnen begegnet.
Bei den ausländischen Marken ist der Vergleich ein Vergleich von drei Gemeinsamkeiten: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Wer mehr über sie erfahren will, findet es auf ihrer eigenen Seite — und sollte wissen, dass eine ausländische Bewilligung nicht in die Schweiz reicht.
Swisslos Sporttip: die zwei Bewilligungen und der Reingewinn
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. In dieser Rangliste steht sie zuerst, weil sie das bewilligte Angebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ist.
Was den Anbieter in der Schweiz zu einer Besonderheit macht, ist nicht die Grösse des Angebots, sondern das Ziel des Geldes. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
An dieser Zahl lohnt es, hängen zu bleiben. CHF 109 Mio. aus Sportwetten, die in Kantonen und Sport landen, erklären viel davon, warum die Schweiz dieses System hat und warum es politisch stabil ist. Sie erklären auch das andere: Ob es dem einzelnen Spielenden gut tut, beantwortet diese Zahl nicht, und die Quote verändert sie um keinen Rappen. Der Reingewinn aus dem Sportwettenbetrieb ist der Betrag, der nach der Auszahlung an die Wettenden übrig bleibt — die Marge in ihrer Bilanzform.
Praktisch dazu: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Sporttip-App gibt es für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Wer den Bildschirm nicht mag, verliert also nichts.
Mein Urteil: Für Spielende im Swisslos-Gebiet ist Sporttip der einzige Weg mit der vollen Schweizer Kette — Bewilligung, Aufsicht, Register, Auszahlung. Der Preis dieser Kette ist ein enger Katalog und ein Höchsteinsatz, der ambitionierte Einzelwetten ausschliesst. Der Höchsteinsatz ist die härteste Kante an diesem Angebot, und er trifft nicht die Gelegenheitsspieler, sondern die, die viel setzen wollen.
Loterie Romande Jouez Sport: gleiche Bewilligung, anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Firmensitz liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa.
Für einen Westschweizer ist der Vergleich kurz: Er hat bei Jouez Sport ein Konto, weil er dort wohnen muss, um eines zu bekommen. Wer in Genf lebt und über einen Wechsel nachdenkt, wechselt nicht von einem schlechteren zu einem besseren Veranstalter, sondern von einem Veranstalter zu keinem.
Interessant wird Jouez Sport an einem anderen Punkt: der Dichte des Vertriebs. 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind ein Netz, das den Weg zur Wette kürzer macht als jede App. Eine Wette online abgeben und an einer Verkaufsstelle einzahlen ist hier ein selbstverständlicher Vorgang, nicht eine Notlösung. Wer lieber bar bezahlt als mit der Karte, findet in der Westschweiz mehr Orte dafür.
Mein Urteil: Jouez Sport ist für Westschweizer die richtige Anlaufstelle, weil die Bewilligung am Wohnort hängt und nicht an der Vorliebe. Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Sicherheit, sondern in der Reibung. Und die Reibung ist an einer Stelle beträchtlich: Die Kanten der beiden Gebiete sind hart. Ein Umzug von Lausanne nach Bern beendet die Teilnahme bei Jouez Sport, und kein Konto wandert mit.
MrXbet, BetPanda, Cloudbet, Duelbits, Betscore, HighFlyBet, Boomerang Bet und IviBet: acht Namen ohne Berner Bewilligung
Diese acht Marken teilen dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Jede ausländische Bewilligung, auf die sie verweisen, hat in der Schweiz keine Kraft. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, worauf die Telekommunikationsanbieter sie über DNS blockieren.
Sie stehen hier nicht, um empfohlen zu werden, sondern um eingeordnet zu werden. Wer sie kennt, soll wissen, was er nicht hat, wenn er dort spielt. Der Schweizer Spieler wird für die Teilnahme nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Eine Schweizer Vollzugsbehörde, die für einen Spieler gegen einen Anbieter ohne Bewilligung einschreitet, existiert nicht.
Am unbehaglichsten ist mir an dieser Gruppe ein Wort: «lizenziert». Es beschreibt, dass irgendwo eine Erlaubnis besteht, und es lässt offen, wo. Eine Bewilligung hat einen Geltungsbereich. Ein Portal für den Schweizer Markt müsste in Bern bewilligt sein, nicht in Valletta. Wer einen dieser acht Namen liest, sollte sich deshalb nicht die Frage stellen, ob eine Lizenz existiert, sondern ob sie in Bern existiert. Die Aufsicht dort führt nur die Sperrliste der anderen.
Was diese acht aus Sicht eines Schweizer Spielenden zusammenschrumpfen lässt, ist die Menge der Auskünfte, die über sie Schweizer Recht sprechen. Es gibt über sie keine Schweizer Kontrolle, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auskunftspflicht, und damit aus schweizerischer Sicht auch kein Vertrauensverhältnis, das auf dem Gesetz steht. Wer dort spielt, tut es auf eigenes Risiko und häufig ohne es zu erkennen. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts.
Was dieser Vergleich nicht verspricht
Zehn Namen auf einer Liste sind schnell geschrieben. Die Schweiz hat zwei davon zu vergeben, und das ist keine Lücke, die sich schliesst.
Wer diese Rangliste liest und meint, er wähle unter zehn Anbietern, wählt nicht unter zehn Anbietern, sondern unter zwei Wegen. Der bewilligte Weg verlangt einen Wohnsitz im richtigen Gebiet, ein geprüftes Konto und ein engeres Angebot. Der ausländische Weg verlangt nichts und gibt dafür keinen Schutz. Wer sich für den zweiten entscheidet, soll es wissen — und nicht glauben, er habe denselben Schutz zu einem besseren Preis bekommen.
Die Reihenfolge sagt auch nichts über Gewinnchancen. Kein Anbieter macht einen Treffer wahrscheinlicher. Wer nach einer Seite sucht, die die richtige Quote für Samstag bereithält, sucht vergeblich: Die Quoten stehen in jedem Markt als Zahl im Wettschein, und niemand rechnet sie für den Spielenden nach.
Und schliesslich bleibt «beste Online-Sportwetten-Website» eine Frage ohne allgemeine Antwort. Die beste Seite ist die, deren Bedingungen man gelesen hat und weiterhin liest. Wer als Leser das Gefühl bekommt, hier sei ihm eine Empfehlung untergeschoben worden, hat offenbar eine andere Seite erwischt als diese.
Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz
Wie funktionieren Online-Sportwetten, und wie entsteht eine Quote?
Die Quote ist der Preis für einen Ausgang und zugleich Ausdruck der geschätzten Wahrscheinlichkeit. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. In jeder Quote sitzt eine Marge, die der Veranstalter behält, unabhängig davon, wie die Wette ausgeht.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz legal Sportwetten veranstalten?
Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und das Gesetz lässt nur zwei Veranstalter zu. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und stehen unter Aufsicht der Gespa. Alle anderen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.
Was bedeutet die Marge eines Wettanbieters für die Auszahlung?
Die Marge ist der Unterschied zwischen 100 % und dem Auszahlungsschlüssel. Ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten hat einen Auszahlungsschlüssel von 95 % und damit eine Marge von 5 %. Je höher die Marge, desto weniger fliesst langfristig an die Spielenden zurück — gemessen über viele Wetten, nicht über einen einzelnen Fall.
Welche Boni und Gratiswetten sind bei den bewilligten Veranstaltern zulässig?
Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Bedingungen stehen im Regelwerk des jeweiligen Veranstalters, etwa beim Kombiboost von Sporttip, der mindestens vier Voraussagen mit je Quote 1.50 verlangt.
Welche Rolle spielt der Zahlungsweg bei der Auszahlung?
Guthaben und Gewinne gehen nur an ein Konto im Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos an ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was gilt für ausländische Wettseiten und die Sperrliste der Gespa?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Die Gespa führt eine Sperrliste, deren erster Eintrag vom 3. September 2019 stammt und die Ende 2025 671 Domains umfasste; Telekom-Anbieter sperren sie über DNS. Gesperrte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuen Adressen auf, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht.
Ist der Vergleich der beiden Bewilligten überhaupt eine Wahl?
Für die meisten Leser nicht, und das ist der erste Befund des Vergleichs. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab.
Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, bei Sporttip nicht. Die Gebietsaufteilung beruht auf dem interkantonalen Übereinkommen, nicht auf einer Laune der Anbieter, und sie lässt sich nicht durch eine andere Wohnadresse auf dem Papier umgehen: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Damit schrumpft die Wahl für die meisten auf einen einzigen bewilligten Anbieter, und der Vergleich der beiden wird zur Frage nach dem Wohnort. Interessant bleibt er für den Leser, der verstehen will, weshalb die Schweiz mit zwei Anbietern auskommt, wo andere Länder Dutzende zulassen.
Der zweite Unterschied liegt im Vertrieb. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; Swisslos nennt für die Westschweiz keine vergleichbare Zahl. Ein Teil des Geschäfts wird also nicht am Bildschirm gespielt. Wer lieber an der Theke bezahlt als mit der Karte, findet in der Westschweiz mehr Orte dafür.
Vergleich – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
