Online-Sportwettenanbieter ohne Einzahlung: Die Bewilligung entscheidet, nicht der Bonus
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Wer heute in einer Suchmaske «Wetten ohne Einzahlung» eintippt, landet auf einer Wand aus Werbeversprechen. Zehn Euro Startguthaben, Gratiswette, «ohne Risiko» — die Wörter sind billig, und keines davon sagt dem Leser, wer hinter der Seite steht. In der Schweiz ist genau das die interessante Frage, denn hier darf Sportwetten nur betreiben, wer dafür eine Bewilligung hat, und diese Bewilligung wird nicht an zehn Anbieter verteilt. Es sind zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr nicht, und wer ohne eigene Einzahlung wetten will, muss sich mit dem beschäftigen, was diese beiden unter «Gratisspielguthaben» verstehen. Alles andere ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die daran hängen.
Die Bewilligung entscheidet alles: was das Geldspielgesetz ohne Einzahlung zulässt
Zwei Veranstalter, ein Permit, kein dritter Anbieter
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021) steht. Nicht die ESBK, die nur die Casinos überwacht — wer sein Geld auf eine «eidgenössische Lizenz» für Sportwetten verweist, hat sich die Behörde falsch ausgedacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese kantonale Deckelung ist der Grund, weshalb der Wettbewerb auf dem Schweizer Sportwettenmarkt nicht aus einer Liste von Buchmachern besteht, sondern aus zwei Namen. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter Sporttip. Sie werden im Gebiet von AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Adresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Für den Leser heisst das eine sehr konkrete Konsequenz, die vor jedem Bonusvergleich kommt: Wer im Kanton Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer im Wallis wohnt, keines bei Sporttip. Die Grenze verläuft nicht entlang der Sprache allein, sondern entlang der Vereinbarung. Die Zuteilung ist auch kein Zufall der Geschichte, sondern die Bedingung, unter der die Kantone ihre zwei Veranstalter überhaupt zugelassen haben. Der Reingewinn geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen — das ist der Grund, weshalb der Bund die Zahl der Veranstalter so tief hält und weshalb ein dritter Anbieter nicht einfach dazukommt, sobald genug Spieler danach fragen.
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
Hier sitzt der Kern der Frage, die dieser Text im Titel trägt. Freispiele und Gratisguthaben sind in der Schweiz nicht bei der Aufsicht angemeldet, sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Rechtsgrundlage ist Art. 75 Abs. 2 BGS, und die Zahl dahinter ist nüchtern: 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Keine dieser Zustimmungen geht an einen Anbieter ohne Bewilligung, weil es dort nichts zuzustimmen gibt.
Wer ohne eigene Einzahlung mit Spielguthaben antreten will, wartet also nicht auf eine Marketingentscheidung, sondern auf ein Verwaltungsverfahren. Ein Veranstalter, der seine Gratisaktionen selbst erfinden könnte, würde dreimal im Jahr eine neue Aktion ausrufen; der Schweizer Rahmen lässt ihm diese Freiheit nicht. Und weil jede Aktion einzeln bewilligt wird, sind die Konditionen jeder Aktion einzelne Konditionen —, es gibt keinen Baukasten, aus dem sich ein Schweizer Gratisguthaben zusammensetzt. Wer also auf einer Seite liest, es gebe «wettbewerbsübergreifende Standardkonditionen» für Gratisspielguthaben in der Schweiz, liest über eine Sache, die es nicht gibt.
Dasselbe Gesetz zieht eine zweite Grenze, die ebenso praktisch ist wie die erste. Art. 74 BGS verbietet Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist oder sich an Minderjährige und gesperrte Personen richtet. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, und Art. 131 BGS stellt darauf eine Busse von bis zu CHF 500’000. Eine Zeitverbotsregel für Werbung existiert nicht, das ist eine der Legenden, die in Deutschland und Österreich gelten und in der Schweiz nicht. Der Punkt für den Leser ist ein anderer: Wenn auf einer ausländischen Seite für Schweizer Sportwetten geworben wird, ist der Adressat auf der anderen Seite nicht selten strafbar — und deshalb ist fast keine dieser Seiten aus der Schweiz heraus aufgebaut, sondern auf eine Zielgruppe jenseits der Grenze zugeschnitten, von wo aus sie ihre Aktionen organisieren.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa veröffentlichte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Grundlage Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportarten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind kein Grossspiel und damit hier gar nicht möglich. Die Liste führt Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Wer aus dem EU-Ausland ein Wettprogramm mit Kartentotalen, Eckbällen und Dota-Ligen gewohnt ist, merkt hier zum ersten Mal, dass die Schweizer Liste nicht kleiner wirkt, sondern eine andere Form hat. Sie ist auf das Ergebnis des Spiels zugeschnitten und nicht auf die Ereignisse am Rand. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Virtuellen Sport regelt das Gesetz gar nicht — dazu ist hier nichts zu sagen, in keine Richtung.
Die Sperrliste und was sie über ausländische Angebote sagt
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Der Effekt dieser Liste ist im Alltag überschaubar: geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt und mit Interwetten, Bet-at-Home und bet365 belegt. Wer heute eine Seite erreicht, die gestern geblockt war, hat kein Sicherheitsproblem umgangen, sondern nur die Trägheit des DNS überholt.
Ein ausländisches Permit — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird von dieser Strafnorm nicht erfasst, das Bundesamt für Justiz ist hier klar. Das klingt beruhigend und ist es nur halb: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert keine Spielerschutzaufsicht, keine Ombudsstelle und keine Kontrolle über die Auszahlungsmoral. Der ehrliche Vergleich zweier Zustände, ohne einen davon als den sicheren zu verkaufen: bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Sportliste, Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung; ohne Bewilligung heisst kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg und ausländische Gewinne, die je nach Kanton steuerbar sind.
Grundlagen: was ein Angebot ohne Einzahlung wirklich ist
Gratisspielguthaben, Freiwette, Gratisbonus — drei Wörter, drei Sachen
Bevor irgendwo Zahlen verglichen werden, muss das Vokabular stehen, denn der Markt benutzt drei Ausdrücke für Dinge, die nicht gleich viel wert sind. Gratisspielguthaben ist der Rechtsbegriff, die Sache, die eine Zustimmung der Aufsicht braucht und die nach den Schweizer Bedingungen nicht auszahlbar ist. Freiwette oder Gratiswette ist Marktsprache und meint in der Regel eine Wette, bei der der Einsatz nicht bezahlt wird, der Gewinn aber schon. Gratisbonus schliesslich wird auf vielen Seiten so verwendet, dass der Leser an einen allgemeinen Spielkredit denkt, während im Kleingedruckten etwas anderes steht.

Der Unterschied zwischen diesen drei Wörtern kostet Geld, und zwar an einer Stelle, an der es niemand erwartet. Ein Spielguthaben, das man nicht auszahlen kann, ist kein kleineres Konto, sondern ein Werkzeug mit einem eingebauten Verfallsdatum: Es gilt für Wetten, aber nicht für den Weg nach draussen. Wer CHF 10 Guthaben erhält und CHF 300 gewinnt, hat CHF 300 auf dem Spielerkonto — bis er merkt, dass ein Teil davon die nicht auszahlbare Herkunft des Guthabens trägt. Genau hier trennt sich ein seriöses von einem lauten Angebot: Seriös ist das Angebot, dessen Auszahlungsregel vor der Teilnahme in einem Satz steht.
Wann ein Gratisbetrag wirklich gratis ist
Gratis heisst: Der eigene Kontostand wird nicht belastet, weder vor noch nach der Wette. Nicht gratis heisst: Der eigene Kontostand wird nicht vor der Wette belastet, aber nach ihr. Zwischen diesen beiden Sätzen liegen die freundlichen Formulierungen, mit denen der Markt arbeitet. Eine verbreitete Bauform ist die Rückerstattung als Freiwette, bei der im Verlustfall nicht Geld zurückfliesst, sondern eine Wette, deren Einsatz nicht Teil der Auszahlung ist, während eine «risikofreie» Wette sich mit demselben Mechanismus schmückt und trotzdem nichts risikofrei macht.
Der Test ist einfach und braucht keine Technik. Man stellt drei Fragen an die Bedingungen: Zieht die Aktion den eigenen Einsatz ab und wann? Was ist der Gegenstand, der zurückkommt — Geld oder Wette? Und gibt es eine Frist, innerhalb derer etwas erreicht sein muss? Die erste und die dritte Frage entscheiden über den Geldbeutel, die zweite entscheidet über den Wert. Ein Anbieter, der diese drei Sätze nicht in klarer Sprache auf eine Seite bringt, hat einen Grund dafür.
Sperren, Limiten, Mindestbetrag: was der Leser vorher prüft
Die Grundlagen der Schweizer Produkte haben eigene Hürden, und sie treffen den Leser unabhängig davon, ob er mit Gratisguthaben oder mit eigenem Geld antritt. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos lässt sich das Konto ausserdem per PostFinance Pay aufladen, bestätigt direkt in der PostFinance App. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Für jemanden mit einem Guthaben aus einer Aktion ist die Obergrenze von CHF 1’000 selten das Problem; der Mindestsatz von CHF 1 ist es auch nicht. Das Problem ist ein anderes und liegt darin, dass ein kleines Guthaben nur dann etwas wird, wenn die Quote mitspielt — dazu mehr im Abschnitt über die Rechnung, die kein Anbieter zeigt.
Was von einem Gratisbetrag übrig bleibt: die Rechnung, die kein Anbieter zeigt
Warum der Nennwert nicht der Wert ist
Die Promotion der Loterie Romande namens «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein sauber dokumentiertes Beispiel für das, was in der Schweiz unter einem Gratisangebot zu verstehen ist, und es illustriert die ganze Mechanik in fünf Zahlen: ein Betrag, eine Frist, eine Gesamtzahl, eine Gültigkeitsdauer, eine Auszahlungssperre.
Der Nennwert steht in der Werbung, der Wert entsteht erst im Markt. Nehmen wir die zehn Franken und ein Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Beispiel, keine zitierte Quote. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 95 %, der Abschlag des Veranstalters bei 5 %. Eine Wette über zehn Franken bringt im Gewinnfall CHF 19 zurück, weil 10 × 1.90 = 19 ist. Der Nettogewinn dieser Wette beträgt CHF 9, und daraus entsteht der Wert des Gratisbetrags, denn der Einsatz selbst kommt im Gewinnfall nicht zurück.
Der durchschnittliche Wert eines solchen nicht rückzahlbaren Guthabens liegt damit in der Grössenordnung von CHF 4.30 bis CHF 4.60, je nachdem, welche Quote der Spielende tatsächlich erwischt und in welchem Markt er landet. Ein Guthaben von CHF 10 mit einer 30-Tage-Frist und einer einmaligen Aktion ist also ein Betrag, der sich im Erwartungswert auf weniger als die Hälfte des beworbenen Werts zusammenzieht — nicht weil jemand betrügt, sondern weil der Einsatz nicht zurückfliesst und der Markt seinen Abschlag nimmt, bevor irgendetwas ausgezahlt wird.
Fristen, Gültigkeit und die stille Falle der Auszahlungssperre
Die 30 Tage Gültigkeit der Loterie-Romande-Aktion sind kein Verwaltungsdetail, sondern die Bedingung, unter der das Guthaben überhaupt existiert. Wer in dieser Zeit nicht spielt, hat nichts verloren ausser der Chance, und wer in dieser Zeit hektisch spielt, tauscht ein Geschenk gegen Einsätze, die er sonst nicht gemacht hätte. Der durchschnittliche Wert von rund vier Franken entsteht über viele Wetten, nicht über eine; ein einzelner Spieler, der zehn Franken auf eine 1.90er-Quote setzt, hat entweder CHF 19 auf dem Konto oder nichts, und dieser Ausgang entscheidet sich pro Wette.
Dazu kommt die Auszahlungssperre. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande gilt dieselbe Regel: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer das Gratisguthaben also in einen Gewinn verwandelt, muss die Herkunft dieses Gewinns im Auge behalten, denn die Auszahlungsregel gilt für Spielguthaben, nicht für Geschenke.
Bei der Loterie Romande ist die Schwelle anders gezogen: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Der Weg vom Guthaben zum Geld ist also geregelt und benannt, aber er hat eine Stufe, auf der die Herkunft des Guthabens zählt.
Mindesteinsatz und Quote: warum ein Gratisbetrag klein bleiben muss
Die Rechnung oben zeigt, was ein Gratisguthaben im Mittel wert ist, und sie sagt nichts darüber, wie oft es etwas wird. Die beiden Zahlen, die den Wert treiben, sind der Einsatz, den der Spielende setzt, und die Quote, die der Markt zahlt. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 und einer Quote von 1.90 ist die Mechanik identisch, nur die Beträge sind kleiner: Der Nettogewinn von CHF 0.90 bei einer Wette über einen Franken ist kein Trostpreis, sondern die gleiche Struktur wie oben, nur in klein.
Der Markt für Schweizer Anbieter ist klein, und die Quoten einer geschlossenen Liste sind nicht die Quoten eines internationalen Buchmachers mit hundert Ligen. Wer sein Gratisguthaben in einen Markt mit zwei Ausgängen setzt, arbeitet mit einem Abschlag von rund 5 %. Wer es in einen Markt mit drei Ausgängen und einer Quote von 1.50 auf den Favoriten setzt, arbeitet mit einem spürbar grösseren. Der Gratisbetrag selbst ist bei beiden gleich gross, sein Wert ist es nicht — die Differenz von rund 4.30 bis 4.60 Franken, von der oben die Rede war, ist genau der Spielraum, um den die Wahl des Marktes den Wert einer Gratiswette verschiebt.
Der Vergleich: Bewilligung vor Bonus, Bedingungen vor Betrag
Ein grosser Gratisbetrag mit harten Bedingungen kann teurer sein als ein kleiner mit weichen. Das klingt nach einer Redewendung und ist eine Rechnung. Wer CHF 10 Gratisguthaben mit 30 Tagen Frist bekommt, muss in diesen 30 Tagen spielen; wer CHF 50 auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung bekommt, muss die Bedingungen dieser Seite lesen — und diese Bedingungen sind nicht von einer Aufsicht geprüft, nicht in einer Liste veröffentlicht und nicht mit CHF 500’000 Busse bewehrt, wenn sie irreführend sind.
Der erste Vergleichsgegenstand ist deshalb nicht die Summe, sondern der Status. Beim Schweizer Veranstalter ist der Rechtsweg geregelt, die Limiten sind gesetzlich vorgeschrieben, das Ausschlussregister greift und ein Gratisspielguthaben hat einen behördlich bewilligten Rahmen. Beim Anbieter ohne Bewilligung gilt das alles nicht, und die interessante Frage ist nicht, ob ihm zu trauen ist, sondern ob der Leser die Bedingungen überhaupt kennt, unter denen er zahlt. Ein Vergleich ohne den Bewilligungsstatus vergleicht zwei Angebote und lässt den wichtigsten Unterschied weg.
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach genau diesem ersten Kriterium; weitere Spalten setzen die Bedingungen und die Bewilligungslage ins Verhältnis, damit die Reihenfolge nicht als Wertung des Gratisbetrags missverstanden wird.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die beiden Gruppen in dieser Tabelle sind keine Rangstufen und keine Empfehlung, sondern zwei verschiedene Rechtszustände, und die sprachliche Nähe der Zeilen täuscht darüber hinweg, wie weit sie auseinanderliegen. Die acht Namen unterhalb der Trennlinie sind in der Schweiz einheitlich ein Fall für dieselbe Norm, der Grund für einen Eintrag auf der Sperrliste sein können und im Übrigen nicht danach unterscheidbar, welche Aufsicht ihnen was erlaubt. Ihre Bewilligungslage ist bei keinem von ihnen eine, die in der Schweiz gilt. Wer wissen will, ob eine Seite heute auf der Liste steht, findet diese Frage auf der Gespa-Seite beantwortet und nicht in einem Vergleichstext.
Die Reihenfolge der acht ist trotzdem nicht beliebig. Wenn die Bewilligungslage bei allen gleich ausfällt, verlagert sich der Vergleich auf das, was ein Anbieter mit einem Guthaben ohne Einzahlung anstellt: Wie lange gilt es, was muss man damit tun, und was passiert mit dem Gewinn. Die acht Anbieter in der unteren Tabellenhälfte unterscheiden sich in ihrer Bewilligungslage nicht; ihr Vergleich setzt bei den Bedingungen für ein Gratisguthaben an.
Verlustlimiten gelten auch für ein Geschenk
Limiten setzen, bevor die erste Wette fällt
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der erste Kontakt mit dem Produkt ist hier also kein Formular für einen Bonus, sondern eine Zahl, die man über sich selbst setzen muss. Das ist unbequem und es ist Absicht: Der Rahmen verlangt, dass der Spielende die Grenzen vorgängig bestimmt, und das Schweizer Recht macht das über die Veranstalter, weil das BGS keine staatliche Deckelung kennt.
Die Konsequenz für den Leser mit einem Gratisguthaben ist eigentümlich und wird meist übersehen: Die Verlustlimite gilt auch dann, wenn das Geld nicht das eigene war. Wer ein Gratisguthaben erhält, hat danach ein Konto wie jedes andere, und die Limite greift, sobald eigenes Geld dazukommt. Ganz ohne eigenes Geld endet der Spass mit dem Guthaben; mit eigenem Geld beginnt er, und ab da ist die Limite das einzige, was noch hält. Die 72 Stunden Differenz zwischen Senken und Erhöhen sind in dieser Lage die wichtigste Zahl der ganzen Seite: Sie sind der Zeitraum des Widerspruchs gegen sich selbst.
Pausen, Sperren und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und das Gesetz sieht vor, dass eine Fachstelle einzubinden ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 VGS angeboten werden. Die Sperre ist also nicht der Ausgang aus einem Streit, sondern der Ausgang aus dem Spiel, und sie ist die einzige Funktion auf dem Spielerkonto, die sich nicht herunterverkaufen lässt.
Wer von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist in diesem Register nicht eingetragen — nicht, weil es verboten wäre, sondern weil die Verbindung fehlt. Er ist damit auch nicht erreichbar für eine Sperre, die er selbst möchte. Für einen Menschen, der gemerkt hat, dass ihm ein Geschenk teuer wird, ist das eine Verschlechterung seiner Lage, und zwar eine, die in keiner Werbung steht.
Wenn aus dem Anreiz eigenes Geld wird
Das Gesetz schliesst die entsprechenden Personen aus, und es macht einen zweiten Punkt deutlich: Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Diese Regel ist die scharfe Version einer einfachen Wahrheit — das Guthaben des Anbieters ist kein Schutzschild. Wer CHF 10 Gratisguthaben erhält und danach CHF 200 nachschiesst, verliert im Verlustfall seine CHF 200, und niemand erstattet sie ihm, weil die ersten CHF 10 gratis waren. Der Anreiz verändert nicht, wessen Geld am Ende weg ist; er verändert nur, wann der Spielende das merkt.
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an den Verkaufstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll den Schutz an den Verkaufstellen nicht für strenger halten, als er gemessen ist. Der Befund gehört hierher, weil er an der falschen Stelle beruhigt: Das Verbot ist klar, die Durchsetzung an der Theke ist es nicht, und der Spielerschutz, der trägt, steckt in den Kontoeinstellungen und nicht im Schild an der Kasse.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die zwei Bewilligungen und die Grenze am Kantonsrand
Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt, und diese Zulassung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für das Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Der organisierende Träger ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zu haben: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Für die Frage nach einer Wette ohne Einzahlung ist das der entscheidende Rahmen. In diesem Vertragsgebiet ist Gratisspielguthaben eine Sache, die die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht, und Swisslos hat 2025 acht solcher Zustimmungen erhalten. Die Abwicklung folgt den eigenen Bedingungen: Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer eine Wette ohne Einzahlung erwartet und diese Hürden für übertrieben hält, hat den Zweck verkannt: Die Prüfung ist nicht die Schwelle zum Bonus, sondern die Schwelle zum Konto.
Das Sporttip-Wettprogramm ist das eines aufsichtsrechtlich eng gefassten Anbieters, und das zeigt sich an den Details. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das Kleingedruckte dieses Produkts ist umfangreicher als bei einem üblichen Buchmacher, und der Grund dafür ist nicht Pedanterie. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Diese Regeln haben einen gemeinsamen Adressaten: den Spieler, der eine Wette platziert, während er noch nicht weiss, ob sie zählt. Swisslos regelt jeden dieser Fälle vorab und stellt sich damit auf die Seite der Eindeutigkeit, was dem Image eines behäbigen Staatsbetriebs wenig entspricht und dem Spielenden nutzt: Bei einem ausländischen Anbieter gibt es dieselben Situationen, aber keine vergleichbar veröffentlichte Regel dazu. Der Vergleich mit den günstigeren acht Zeilen der Tabelle von vorhin findet hier seine Antwort.
Die Auszahlungsseite ist im Schweizer Rahmen geregelt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto überwiesen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Beide Fristen sind im Verhältnis zu einem internationalen Anbieter grosszügig, und die 26 Wochen sind die Definition von «grosszügig» an dieser Stelle.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer einen Gratisbetrag einsetzt, der seinerseits nicht auszahlbar ist, lernt hier den entscheidenden Bruch in der Kette kennen: Der Gewinn aus diesem Einsatz folgt der normalen Regel, aber die Herkunft des Einsatzes bleibt am Konto haften. Das Urteil über Swisslos fällt entsprechend nüchtern aus: die einzige Adresse im Vertragsgebiet, an der Sportwetten ohne Rechtsrisiko und mit vollständigem Schweizer Schutz möglich sind, mit einem Wettprogramm, dessen Grenzen die Aufsichtsliste zieht, und mit einem Gratisangebot, das wegen der Zustimmungspflicht selten und klein bleibt. Wer im Vertragsgebiet wohnt und Klarheit über die Regeln höher schätzt als ein grosses Willkommenspaket, hat hier sein Konto; wer die grösste Auswahl an Märkten sucht, sucht vergeblich.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Verhältnisse und eine Aktion mit 7’000 Stück
Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, wieder mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa, wieder als Grossspiel im Sinne des BGS. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Auffällig ist, wie viel Spielkultur an diesen Verkaufsstellen hängt. 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind eine Dichte, die im Schweizer Vergleich ihresgleichen sucht, und sie erklärt, weshalb die Promotions der Loterie Romande an Orten stattfinden, an denen Menschen ohnehin sind. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine Promotion, die sich selbst begrenzt: 7’000 Stück, sieben Aktionstage, ein Stadion als Vertriebsweg. Für die Frage nach einer Wette ohne Einzahlung ist sie die beste Schweizer Antwort, die sich finden lässt. Für jemanden, der nicht in einem Stadion war, ist sie keine.
Die Kontoregeln folgen demselben Muster wie bei Swisslos. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze zwischen Guthaben und Geld ist hier genauso scharf wie in Basel, und sie ist die eigentliche Information für jeden Leser, der von einem Gratisbetrag liest: Was bleibt, ist das Guthaben; was ausgezahlt werden kann, ist der Gewinn aus dem eigenen Einsatz, und bei einem Gratisspielguthaben eben nur der Gewinn, dessen Herkunft die Bedingungen zulassen.
Das Urteil über Jouez Sport ist die Umkehrung des einen über Swisslos und im Kern dasselbe. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, findet hier denselben geschlossenen Rahmen mit vollständigem Schweizer Schutz, und wer die Aktionen dieses Hauses verfolgen will, findet sie an Verkaufsstellen und in Stadien statt in einer Onlineliste. Der Preis dieser Verlässlichkeit ist die Kleinheit der Angebote: CHF 10 an sieben Aktionstagen ist keine Werbebotschaft, die sich international verkaufen lässt, und sie ist genau das, was eine Aufsicht zulässt.
Duelbits: Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Duelbits ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS hier keine Kraft. Duelbits ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Über die Bewilligung von Duelbits ist nichts festzustellen, was in der Schweiz Wirkung hätte.
Für einen Leser, der hier ein Konto ohne eigene Einzahlung sucht, ist der Rahmen damit klar: Die Schweiz kontrolliert nichts davon, und was auf dem Konto passiert, ist einzig eine Frage der Hausregeln des Anbieters. Wer bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens spielt und die fehlende Rückgriffsmöglichkeit in Kauf nimmt, entscheidet sich gegen den Schutz, den die zwei Schweizer Veranstalter bieten, und nicht gegen ein einzelnes Bonusangebot. Diese Entscheidung ist jedem selbst überlassen, und sie ist die einzige, die hier ansteht.
Donbet: kein Anschluss an das Sperrregister
Donbet gehört in dieselbe Kategorie. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, das ausländische Permit hat nach Art. 4 BGS keine Kraft im Land, und eine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister besteht nicht. Wer sich bei Donbet sperren lässt, sperrt sich bei Donbet und nirgends sonst. Die Gespa kann Domains des Anbieters auf die Sperrliste setzen und über Schweizer Telekom-Anbieter blockieren lassen.
Der praktische Unterschied zwischen einem Namen wie Donbet und einem Namen wie Swisslos liegt nicht in der Zugänglichkeit, sondern in der Reichweite einer Entscheidung. Wer bei Swisslos ein Konto schliesst, schliesst es in einem System, das ihn kennt; wer bei Donbet spielt, spielt in einem System, das ihn in der Schweiz nicht kennt und ihn dort auch nicht sperren kann. Für einen Spieler, der bereits einmal eine Pause gebraucht hat, ist das der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Listen dieser Seite.
Unibet: ein bekannter Name ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist ein international bekannter Buchmacher, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Damit gilt auch hier: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Das ausländische Permit hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Bekanntheit ist bei dieser Bewilligungslage kein Qualitätsmerkmal. Ein Name, den viele Leser aus dem Ausland kennen, ändert nichts daran, dass die Schweiz ihn nicht reguliert und dass die Spielerschutzinstrumente, die hier greifen, ihn nicht erreichen. Wer auf Unibet zugreift, sollte den Grund dafür kennen — und der liegt in der Schweiz nicht in einem Gratisangebot, sondern in einer Entscheidung des Spielers.
1xBet: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Spiel
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage des Anbieters hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und sind es bei Anbietern dieser Gruppe wiederholt gewesen.
Der genauere Punkt ist ein anderer und betrifft die Werbung. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht. Anbieter dieser Kategorie werben deshalb selten aus der Schweiz heraus; sie sind auf Leser ausserhalb gerichtet und auf Kanäle, die die Aufsicht nicht einfach erreicht. Für den Leser heisst das, dass ein aggressiv beworbenes Angebot eines solchen Anbieters nicht nur unbeaufsichtigt ist, sondern dass die Werbung selbst an der Grenze dessen steht, was das Schweizer Recht zulässt.
Wettigo: wer nicht im Register steht, bleibt erreichbar
Wettigo ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Damit gilt der Standard dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit eines Eintrags auf der Sperrliste mit DNS-Blockade durch die Schweizer Telekom-Anbieter. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, liegt nicht vor.
Wer im Ausschlussregister steht, kann sich bei Wettigo anmelden, wenn die Plattform keine Sperre prüft. Das ist kein Vergehen des Spielers, aber es nimmt einem Menschen, der sich selbst geschützt hat, diesen Schutz wieder weg. Wer im Register steht, sollte deshalb vor allem die zwei Schweizer Veranstalter meiden — nicht weil sie strenger wären, sondern weil sie die Registerprüfung durchführen, und das ist bei einem Anbieter ohne Bewilligung gerade nicht der Fall. Die Regel ist so unbequem wie einfach: Genau die Anbieter, die niemandem den Zugang verwehren, sind für einen gesperrten Spieler am gefährlichsten.
N1 Bet: Geschwindigkeit des Domainwechsels statt Stabilität
N1 Bet ist ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt, besteht nicht; es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Der Sperrliste haftet ein Aufmerksamkeitsproblem an. Am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf, und geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht selbst nennt das Domain-Hopping. Wer sich darauf verlässt, dass eine blockierte Adresse nicht mehr erreichbar ist, verlässt sich auf den langsamsten Teil des Systems. Der DNS-Eintrag ist eine Behördenträgheit, die der Anbieter in Stunden überholt, und die Adresse, die heute nicht lädt, lädt morgen wieder.
MyStake: der Anbieter in einem Markt ohne Zahlungssperre
MyStake ist ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Aufsicht, kein Registeranschluss, kein Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Hier lohnt ein Punkt, der oft falsch erzählt wird. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Wer glaubt, seine Bank fange eine solche Überweisung ab, glaubt an einen Mechanismus, den es nicht gibt.
Das verändert die Einschätzung eines Gratisangebots vollständig. Bei einer gesperrten Zahlung wäre die Hemmschwelle eine technische; ohne sie ist sie eine rein persönliche Entscheidung, und die Konsequenzen dieser Entscheidung trägt der Spielende allein. Für einen Leser ohne Schweizer Bewilligung, der die Seite prüft, heisst das, dass der Schutz nicht in der Zahlung liegt, sondern im eigenen Konto und in der eigenen Disziplin.
22Bet: die letzte Zeile derselben Bewilligungslage
22Bet schliesst die Liste ab und steht in der Schweiz ohne Bewilligung da. Die Bewilligungslage hat nach Art. 4 BGS keine Kraft, eine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Über die Bewilligung des Anbieters ist nichts festzustellen, was hier gilt.
Die drei Fragen, mit denen man jede der acht Zeilen prüfet, sind immer dieselben: Wie lange gilt ein Guthaben, was muss man damit tun, und was passiert mit dem Gewinn. Wer diese drei Antworten nicht in den Bedingungen des Anbieters findet, hat den Vergleich nicht zu Ende geführt. Wer sie findet, vergleicht sie mit dem, was auf der Schweizer Seite der Tabelle unter geregelten Bedingungen steht — und trifft dann seine Entscheidung mit offenen Augen.
Das Gratisguthaben, das keines ist: was ein Geschenk an Einsatz verlangt
Die Aktion der Loterie Romande steht hier nicht als Ausnahme, sondern als Muster. CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, vergeben über einen Code in einem National-League-Stadion. Der Betrag ist real, die Zahl der Stücke ist begrenzt, und der Nutzen ist an eine Frist und an einen Vertriebsweg gebunden. Wer diese Aktion als Massstab nimmt, versteht, warum auf Schweizer Bedingungen kein grosses Willkommenspaket warten kann: Jede dieser Aktionen braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und die Aufsicht erteilt im Jahr zweistellige Zustimmungszahlen, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Gegen dieses Bild steht die Werbesprache der ausländischen Seiten. «Gratiswette», «Bonus ohne Einzahlung», «risikofrei» — das dritte Wort ist das ehrlichste Beispiel dafür, wie der Markt arbeitet, denn eine risikofreie Wette gibt es nicht: Der Einsatz des Anbieters deckt im günstigsten Fall eine Wette, und die zweite ist immer die des Spielenden. Wer das Wort trotzdem auf einer Seite findet, sollte die Bedingungen dieser Seite lesen und nach drei Dingen suchen: nach der Frist, nach dem Gegenstand der Rückerstattung und nach der Auszahlungsregel. Diese drei Sätze entscheiden über den Wert, und keiner davon steht in der Werbung.
Zwei Steuertatsachen gehören an das Ende dieser Rechnung, weil sie die Erwartung an ein Gratisgeschenk zurechtrücken. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die zur Bewilligung zugelassen sind, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Das grosse Los im Gratisguthaben ist also kein Steuerfall, es ist ein Fall von CHF 10 auf dem Konto.
FAQ
Kann man in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung wetten?
Ja, aber selten und klein. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa abgeben, und 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das Guthaben stammt dann aus der Aktion und nicht aus einer Einzahlung — es ist aber meistens nicht auszahlbar.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um das Wallet bei Swisslos aufzuladen?
CHF 20. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer ein Gratisguthaben erhalten hat, kommt also nie ohne eine erste Zahlung ins Spiel.
Was war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» und wie lange lief sie?
Die Loterie Romande führte sie im Winter 2025/2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Vertriebsweg war das Stadion, nicht die Website.
Warum verlangt das Geldspielgesetz für Gratisspielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Freispiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Sie sind damit eine bewilligte Ausnahme im Geldspiel und kein freies Instrument der Werbung. Jede Aktion wird einzeln geprüft, und deshalb sind Schweizer Gratisangebote klein und begrenzt.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und was heisst das für kleine Guthaben?
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Ein Guthaben von zehn Franken ist damit vielfach einsetzbar. Der Wert entsteht nicht durch die Zahl der Wetten, sondern durch die Quote.
Welche Risiken bringt ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und was macht die Sperrliste der Gespa?
Die Sperrliste ist ein DNS-Block ausländischer Domains durch Schweizer Telekom-Anbieter, keine Kontrolle des Angebots. Am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf, und geblockte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, steht nicht im Ausschlussregister, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
