Aktuelle Sportwettenanbieter-Angebote in der Schweiz — zwei Bewilligungen, viele Versprechen
Ladevorgang...
Ein Bonus ist nie ein Geschenk. Er ist ein Vertrag mit einer Bedingung, und in der Schweiz ist er zusätzlich ein Bewilligungsvorgang: Wer Gratisspielguthaben oder Freispiele verteilen will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Für das Jahr 2025 zählt die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Wer aus dem Ausland mit üppigen Willkommenspaketen wirbt, hat diesen Schritt nie gegangen.
Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der Swisslos und der Loterie Romande.
Bevor irgendjemand hier über Prozente redet, gehört die Ausgangslage auf den Tisch. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Organisationen veranstalten, und in beiden Fällen ist der Zugang an den Wohnsitz gebunden. Alles andere, was auf dem Bildschirm eines Schweizer Haushalts auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung, steht nicht im Sperrregister und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Diese Wahl zwischen einem engen, kontrollierten Angebot und einem offenen, ungeschützten ist der eigentliche Inhalt jeder Anbieterfrage — nicht die Höhe eines Bonus.
Was eine Aktion kostet, bevor sie zahlt
Die Schweiz ist kein Bonusmarkt. Wer aus einem deutschen oder österreichischen Vergleich herüberkommt, sucht Gratiswetten, Einzahlungsboni und Umsatzbedingungen in der Grössenordnung mehrerer Tausend Franken. Hier findet er stattdessen Boosts mit Deckel, Kombiprämien mit Mindestquoten und ein Gratisspielguthaben, das ausdrücklich nicht auszahlbar ist. Das ist kein Zufall und auch keine Rückständigkeit: Die Aktionen müssen vorab genehmigt werden, und eine Aufsicht, die jedem einzelnen Guthaben zustimmen muss, genehmigt lieber kleine, klar umrissene Beträge als ein offenes Fass.
Der Schweizer Weg zur Aktion führt also über Bedingungen, nicht über Beträge. Und Bedingungen sind genau der Teil, den die Werbung weglässt.
Der Kombiboost: Prozente, die an einer Mindestquote hängen
Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet und staffelt sich: 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung liest sich grosszügig, bis man die Mindestquote ernst nimmt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote von mindestens rund 5.06 — Fussball, Handball, Eishockey und irgendetwas, das an einem Samstagabend gleichzeitig läuft. Der Boostsatz von 5 % liegt dann unter dem, was die Buchmachermarge auf einer solchen Kombination ohnehin auffrisst. Die vierzehn Voraussagen, die den vollen Boost tragen, sind praktisch nur mit einem schmalen, sehr spezifischen Wettschein erreichbar.
Quoten- und Profitboosts: einmal pro Wettenden
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese vier Bedingungen zusammen sagen mehr über den Charakter des Angebots als jeder beworbene Prozentsatz. Ein Boost, der auf eine Einzelwette mit einem einzigen Nutzungsrecht beschränkt ist, verschiebt keine Bilanz. Er verschiebt einen Abend. Das ist eine ehrliche Form der Promotion, gemessen an dem, was sonst auf dem Markt herumschwirrt — und gleichzeitig die Erklärung dafür, weshalb ein Vergleicher aus dem Ausland vor einem Schweizer Wettprogramm ratlos steht.
Was das Gesetz über Promotionen sagt
Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Der Anbieter darf eine solche Aktion also nicht einfach starten. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen erteilt — 24 an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Wer heute bei einem ausländischen Anbieter ein Willkommenspaket sieht, sieht ein Angebot, für das in der Schweiz niemand um Erlaubnis gefragt hat.
Die Werbung selbst hat ebenfalls Grenzen. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Und Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist verboten; darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000. Das ist der Grund, weshalb seriöse Vergleiche ausländische Anbieter beschreiben, statt für sie zu werben.
Wichtig bleibt die Trennung der beiden Gruppen. Wer hier beschrieben wird, wird bewertet — nicht empfohlen. Ein ausländischer Anbieter ist damit weder legal noch sicher, sondern schlicht nicht zugelassen.
Wo man die Bedingungen selbst nachliest
Die Bedingungen einer Aktion stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung. Wer eine Kombiprämie prüfen will, sucht im Wettschein nach der Mindestquote und dem Staffelsatz; wer einen Boost nutzen will, prüft die Zahl der Nutzungsberechtigungen und die Deckelung. Steht dort keine Angabe zur Nutzungshäufigkeit, ist die Angabe nicht offen — sie ist nur nicht dort. Und ein Grundsatz gilt unabhängig von jeder Aktion: Ein Boost gilt nur online, und Cash-Out vernichtet ihn. Wer während eines Spiels einen Ausstieg einplant, hat den Boost nie gehabt.
Einzahlung, Auszahlung und die Spur des Geldes
Die Auszahlungsfrage ist der Punkt, an dem Schweizer Anbieter den ausländischen Vergleich am deutlichsten brechen — und zwar nicht durch Geschwindigkeit. Während in anderen Märkten mit Minuten, Clouds und «sofort» geworben wird, steht hier eine Vorschrift, die jedes Marketing umdreht: Spielguthaben und Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ebenfalls nicht.
Wer die Auszahlungsfrage also als Frage nach dem Zahlungsmittel liest, verpasst die Regel, die dahinter steht.
Eine Zahlungsart, die in der App endet
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist weniger spektakulär als ein digitales Portemonnaie, dafür ein Vorgang, der auf dem Konto landet, auf dem der Gewinn später auch ankommt.
Guthaben lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen. Ein Kauf ist erst ab CHF 20 möglich. Binnen 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Die dritte Zahl ist die interessantere: Wer an die Einzahlungsgrenze stösst, kann nicht weiter aufladen, ohne einen Teil der Wette erst zu spielen. Der Deckel zwingt zur Bewegung.
Zweimal gratis, danach drei Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind ein Modell, an das man sich erst gewöhnen muss. Wer sein Guthaben in kleinen Beträgen abzieht, zahlt dafür: 3 % auf eine Auszahlung von CHF 200 sind CHF 6 — mehr, als ein Boost auf einen einzelnen Wettschein je einbringt. Die praktische Konsequenz ist unspektakulär und nützlich: seltener auszahlen, dafür grössere Beträge. Die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen mag zunächst lang wirken; verglichen mit dem, was ein ausländischer Anbieter im Streitfall überhaupt leistet, ist eine Frist mit Adresse davor die wertvollere Angabe.
Gewinne unter und über CHF 1’000
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Zwischen den beiden Wegen liegt kein Unterschied in Sicherheit oder Rechtmässigkeit, sondern nur ein Unterschied in der Handhabung. Wer regelmässig knapp über tausend Franken gewinnt, ist gut beraten, die Zahlungsverbindung früh zu hinterlegen — sonst steht der Gewinn im Wallet, bis die Verbindung eingerichtet ist.
Warum Konto und Name zusammenfallen
Die Auszahlung auf den eigenen Namen ist keine Bequemlichkeit des Anbieters, sondern die Vorschrift, an der sich zeigt, was bewilligtes Schweizer Wetten ausmacht. Sie greift an Stellen, an denen der ausländische Vergleich schweigt: bei der Frage, wer überhaupt auszahlen darf, auf welches Konto und mit welchem Rechtsweg dahinter. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, hat diese Rückfrage nirgends.
Was überhaupt auf dem Wettprogramm stehen darf
Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist in der Schweiz geschlossen. Sie liegt als Liste der Gespa vor und kennt keine offene Fläche, auf die ein Anbieter ein zusätzliches Produkt legen könnte. Qualifikationsrunden stehen nur dann im Programm, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste vollständig. Esports erscheint in der Liste ebenfalls nicht.
Was nicht in der Liste steht, darf nicht gespielt werden — so einfach ist die Regel, und so ungewöhnlich klingt sie für einen Markt, in dem jeder Anbieter sein Programm selbst zusammenstellt.
Die Sportarten und Turniere im Alltag
Im praktischen Programm dominieren Fussball und Eishockey, daneben Handball, Basketball, Tennis und die klassischen Schweizer Sportarten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Dieser Satz über die Spielzeit ist wertvoller, als er aussieht. Bei K.-o.-Spielen in Cup und Europacup entscheidet er darüber, ob eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten überhaupt noch etwas mit dem Spiel zu tun hat, das im Fernsehen läuft. Wer eine Wette auf den Ausgang eines Pokalspiels abgibt, ohne die Marktbezeichnung zu lesen, wettet auf etwas anderes als das, was er zu sehen glaubt.
Live ja — aber mit einer Falltür
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote 1.00 ist die wichtigste Zahl im Livewettenkapitel. Sie ist kein Verlust, aber auch kein Gewinn: Der Einsatz kommt zurück, ohne Ertrag. Wer in der Sekunde vor einem Penalty noch schnell auf ein Tor setzt, hat in Wahrheit auf die Geschwindigkeit der eigenen Internetverbindung gewettet. Das ist keine Betrugserfahrung, sondern die Grenze dessen, was ein Anbieter mit einem Satz von Regeln überhaupt entscheiden kann.
Wenn ein Spiel ausfällt
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die 48-Stunden-Frist ist die Stelle, an der ein gestrichener Sonntagsspieltag einem Kombischein die Grundlage entzieht, ohne ihn ganz zu killen. Die Kombination fällt nicht, sie schrumpft. Wer das vorher weiss, plant eine Fünferkombination mit einem wetteranfälligen Spiel anders als ohne.
Voneinander abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wer bisher dachte, ein Bet Builder sei reine Bequemlichkeit, kennt nun den eigentlichen Zweck: Er ist das Werkzeug, mit dem eine Kombination abhängiger Ereignisse überhaupt zulässig wird. Eine Wette auf «Torschütze und Endstand» ist keine Kombination zweier Meinungen. Sie ist eine Aussage, und deshalb braucht sie ein eigenes Feld.
Was sich verdrehen darf und was nicht
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Erstattungen und die Herabsetzung einer Voraussage auf Quote 1.00 sind die beiden Wege, auf denen ein Wettschein ohne Gewinn, aber auch ohne totalen Verlust endet.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Ereignissen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind Wetten ausgeschlossen.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Diese Regel trägt das ganze Kapitel. Ein Produkt, das den Ausstieg anbietet, aber nur vollständig, nur online, nicht garantiert und unter dem möglichen Endgewinn — das ist kein Notausgang, sondern ein zweiter Markt mit eigener Marge. Wer ihn nutzt, zahlt für die Sicherheit, nicht für den Gewinn.
Neue Anbieter: warum ein junges Programm nichts beweist
Ein neuer Wettanbieter ist in der Schweiz kein Ereignis, sondern eine Nichtigkeit. Es gibt keine Warteliste, aus der jemand nachrücken könnte. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei heissen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede Ankündigung eines «neuen Schweizer Wettanbieters» beschreibt deshalb eine Domain, keine Bewilligung.
Ein Anbieter, der diese Grenze umgeht, ist damit nicht alt und nicht neu — er ist einfach nicht zugelassen.
Die drei Prüfsteine vor jeder Registrierung
Ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt, lässt sich ohne Branchenwissen prüfen. Der erste Prüfstein ist die Aufsicht selbst: Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK — diese Aufsicht betreut nur Casinos. Der zweite ist der Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Der dritte ist die Bewilligungsart. Ein Angebot braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Wer diese drei Punkte abarbeitet, braucht keine Gütesiegel. Und wer einem Anbieter gegenübersitzt, der beim Wohnsitzerfordernis ausweicht, hat die Antwort bereits.
Das Gebiet ist geteilt, und das ist keine Kleinigkeit
Die beiden bewilligten Veranstalter teilen die Schweiz unter sich auf, und die Aufteilung bestimmt, welches Konto ein Wettender überhaupt eröffnen kann. Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für einen Wettenden in Zürich gibt es also faktisch eine Wahl, nicht zwei. Wer in Genf wohnt, hat sie ebenfalls, nur mit dem anderen Namen darauf.
Die Rangliste: zehn Anbieter nach denselben Kriterien
Die folgenden zehn Anbieter werden nach denselben Massstäben bewertet: Bewilligungsstatus, Wettprogramm, Limiten, Auszahlungsbedingungen und Umfang der Aktionen. Die ersten beiden sind bewilligt, die übrigen acht werden beschrieben, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — jeder von ihnen ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge ist keine Empfehlung. Sie folgt der Bewilligungslage, nicht der Qualität der Werbung.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte |
Für die acht ausländischen Anbieter ist die dritte Spalte über weite Strecken inhaltsgleich, und das ist die Information: Für die meisten von ihnen ist gar keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Geltung hätte. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hier keine Wirkung. Im ganzen Feld steht genau eine genannte Jurisdiktion.
Zwischen den beiden Gruppen gibt es keine Brücke. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht «ähnlich reguliert», sondern nicht zugelassen, und eine Rangliste, die beide in eine Reihe stellt, hat die entscheidende Zeile verwischt.
Wie Quoten zu vergleichen sind
Die Frage nach den «besten Quoten» ist die häufigste und die am schlechtesten gestellte. Eine Quote allein sagt nichts, weil dieselbe Zahl auf zwei verschiedenen Märkten zwei verschiedene Dinge bedeutet. Vergleichen lässt sich nur, was ein Markt über alle seine Ausgänge hinweg ausschüttet.
Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein notierter Preis. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, hier also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind rund 95 %. Die Marge ist der Rest: etwa 5 % des Einsatzes auf diesen Markt.
Was dieses Ergebnis bedeutet, hängt an zwei Bedingungen. Erstens am Markt: Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Kehrwerte stehen in der Summe, und desto schneller sinkt die Ausschüttungsquote — bei einem Drei-Weg-Markt mit 2.10 auf allen drei Ausgängen liegt sie schon deutlich tiefer, und Kombinationen aus mehreren Märkten multiplizieren die Margen der Einzelmärkte. Zweitens am Wettbewerbsdruck: Zwei bewilligte Schweizer Veranstalter haben keinen Anlass, an der Marge zu arbeiten, und demnach ist der Bereich von rund 90 bis 96 % Ausschüttungsquote der realistische Rahmen, in dem sich das Schweizer Angebot bewegt.
Damit ist auch die Frage nach dem «besten Quotenniveau» beantwortet, und zwar unangenehm: Über einen Abend mit zwanzig Wetten kostet eine Marge von 5 % auf jeden Einsatz etwa einen Einsatz. Das ist keine Kritik an einer Buchmacherpraxis — es ist die Bauart eines Buchmachers. Der Unterschied zwischen zwei Anbietern liegt nicht darin, ob die Marge existiert, sondern wie hoch sie ist und worüber sie sich mit anderen Bedingungen verrechnen lässt.
Grundlagen: wer in der Schweiz überhaupt wetten darf
Der Schweizer Wettmarkt ist ein geschlossenes System, und es lohnt sich, den Bauplan einmal ganz zu lesen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat.

Bewilligt wird doppelt: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Die zwei Veranstalter und ihre Rechtsgrundlagen
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für das Jahr 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. ist die interessantere Zahl des Geschäftsberichts. Bei einem Sportangebot, das nur aus einer geschlossenen Wettliste besteht, fällt es schwerer, ein wachsendes Volumen zu erzeugen. Wer wissen will, wie viel Schweizer Sportwetten tatsächlich umsetzen, sieht hier eine Tendenz statt einer Erfolgsgeschichte.
Registrierung, Ausweis und ein Konto
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Ein Sucher, der «Anbieter ohne Verifizierung» eingibt, sucht in der Schweiz also nach etwas, das kein bewilligter Anbieter anbieten darf. Ein Online-Konto verlangt einen verifizierten Ausweis, ein Konto pro Person und einen Wohnsitz. Die Prüfung ist keine Hürde auf dem Weg zum Spiel, sondern der Preis dafür, dass es ein Sperrregister gibt, das überhaupt funktionieren kann.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die Limiten, die jeder Wettende selbst setzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die eigentliche Sperre in diesem System. Wer im Frust nach einem schlechten Abend seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten — und in diesen drei Tagen ist die Entscheidung schon eine andere. Dass eine Senkung sofort greift, eine Erhöhung aber nicht, ist die einzige Asymmetrie, die in diesem Bereich zugunsten des Wettenden arbeitet.
Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Spannweite von CHF 1 bis CHF 1’000 ist für den normalen Wettenden irrelevant und für den aussergewöhnlichen eine harte Wand. Wer gewohnt ist, in einem ausländischen Programm mit vierstelligen Einsätzen zu arbeiten, findet hier eine Grenze, die nicht verhandelbar ist — eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Und die Systemwette mit ihrem höheren Deckel von CHF 10’000 ist kein Schlupfloch: Sie verteilt den Einsatz über mehrere Kombinationen desselben Wettscheins, nicht über mehrere Konten.
Der Weg zur Wette
Sporttip-Wetten lassen sich online über das Webangebot von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Dieser QR-Code ist der unspektakulärste und praktischste Teil des Angebots. Wer den Wettschein zu Hause vorbereitet und an der Verkaufsstelle einlöst, hat den Weg über das eigene Konto gespart — und an der Verkaufsstelle zugleich die Grenze des Systems vor Augen. Eine Gespa-Testkaufreihe hat 2025 in 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als besonders kontrollierten Kanal betrachtet, irrt. Die Kontrolle sitzt beim Online-Konto, nicht am Schalter.
Was mit Gewinnen passiert, die niemand abholt
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Sechs Monate klingen nach viel Zeit. In der Praxis sind sie die Frist zwischen einem Samstagabend und einem Wettschein, der in einer Jackentasche verschwunden ist. Und die Zehn-Tage-Frist für eine Einsprache ist für einen Laien die unangenehmere der beiden: Wer sich beschweren will, muss es per Einschreiben tun, und zwar schnell.
Bewilligung, Sperrliste und der Graubereich dahinter
Die Rechtslage lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und der ist unbequem: Nur zwei Organisationen besitzen in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten, und alles andere gilt hier als nicht zugelassen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Was die Sperrliste leistet und was nicht
Die Sperrliste ist ein Zugangsfilter, keine Rechtsdurchsetzung. Sie hält niemanden davon ab, sich ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter zu suchen; sie macht es nur umständlicher. Das Domain-Hopping zeigt, wie wenig dauerhaft der Effekt ist: Eine gesperrte Adresse ist binnen Stunden durch eine andere ersetzt.
Für den Wettenden ist der praktische Wert gering. Wer eine gesperrte Seite sucht, findet sie. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist, erfährt es nicht aus der Sperrliste, sondern aus dem Fehlen einer Bewilligung.
Die vier Dinge, die ein ausländisches Konto kostet
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht über das Wettprogramm. Dazu kommt ein steuerlicher Punkt, der im Kapitel zur Steuerfrage ausgeführt wird.
Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer sich also einbildet, die Karte sei die Bremse, irrt. Die Bremse ist die Bewilligung, und sie greift nur bei denen, die eine haben.
Wer bestraft wird und wer nicht
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Für den Leser heisst das: Das eigene Verhalten ist nicht strafbar, das eigene Geld trotzdem ungeschützt. Eine Einziehung trifft den Wettenden, obwohl er nichts falsch gemacht hat. Das ist der Unterschied zwischen «nicht verboten» und «sicher» — und es ist der Grund, weshalb eine Schweizer Bewilligung für den einzelnen Wettenden mehr wert ist als für den Veranstalter.
Die Steuerfrage, je nach Kanton
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV ausdrücklich auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Der typische Wettende bleibt weit unter dieser Schwelle; auf seinen Gewinn fällt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer an. Bei einem Einsatz von CHF 1 und einer Quote von 2.10 liegt der Gewinn bei CHF 2.10 — von der Million, die den Fiskus interessiert, ist das ein weiter Weg. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Ganz anders der Blick auf ausländische Anbieter. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer die Steuerfreiheit als Argument für ein ausländisches Konto anführt, hat die Rechnung halbiert. Für die eigene Situation bleibt es bei einer allgemeinen Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Verlustlimiten, Spielsperre und die Regeln, die niemand umgeht
Jedes aktuelle Angebot in der Schweiz steht unter denselben Spielerschutzregeln. Sie sind nicht das Kleingedruckte am Rand eines Bonus, sondern die Bedingung, unter der überhaupt gewettet werden darf.
Wer online bei Swisslos spielt, hat seine Verlustlimiten bereits gesetzt, bevor die erste Wette angenommen wird. Die Limiten liegen für 1, 7 und 30 Tage fest, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Ob diese Werte niedrig oder hoch sind, entscheidet das eigene Verhalten: CHF 1’000 für einen 30-Tage-Zeitraum ist für einen Freizeitwettenden viel Luft und für einen gefährdeten Spielenden zu wenig Schutz. Das System verlangt eine Angabe, es beurteilt sie nicht.
Die Gesperrte Person hat kein Recht auf Einsatz oder Gewinn — das ist die einzige Stelle, an der die Regeln wirklich einseitig sind, und sie muss einseitig sein. Eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit und erstreckt sich auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Diese Regeln wirken nur dort, wo sie existieren. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angeschlossen — wer sich dort sperren lässt, um sein Spielverhalten zu kontrollieren, bleibt bei einem ausländischen Konto registriert und weiterspielberechtigt. Das ist kein Nebenaspekt der Bewilligungsfrage. Es ist ihr Kern.
Dass die Aufsicht selbst nachprüft, zeigt die Zahl aus dem Kapitel über die Verkaufsstellen: 47,5 % der Testkäufe mit einer minderjährigen Person endeten mit einem Verkauf. Kontrolle ist eine Aufgabe, keine Eigenschaft. Wer Schutz sucht, verlässt sich auf das Konto und die Limiten, nicht auf einen Schalter.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, nicht einer Rangfolge der Qualität. Die beiden Schweizer Veranstalter werden zuerst beschrieben, danach die acht ausländischen Anbieter, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten.
Swisslos Sporttip: die bewilligte Institution mit Eigenheiten
Swisslos ist eines der beiden Unternehmen, die die interkantonale Gesetzgebung für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz; die Aufsicht führt die Gespa. Der Sitz ist Basel, Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, das Sportprodukt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Das Programm ist das Schweizer Programm. Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten folgen der Liste der Gespa, Livewetten sind erlaubt, Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Das Zahlungsangebot umfasst PostFinance Pay und den Einzahlungsschein ab CHF 20. Auszahlungen laufen zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten mit einer Kommission von 3 %, innert 5 bis 10 Arbeitstagen und ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Das Fazit fällt anders aus, als eine Liste von Eigenschaften erwarten lässt. Sporttip ist kein Anbieter, den man wegen seiner Aktionen wählt, sondern wegen einer Eigenschaft, die kein anderer Anbieter in dieser Rangliste besitzt: der Anbindung an das Sperrregister und dem Schweizer Rechtsweg. Wer je eine Sperre gebraucht hat oder sie eines Tages brauchen könnte, findet hier die einzige Variante, in der sie wirkt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, ebenfalls mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Umfang des Vertriebs ist die Zahl, die dieses Angebot von seinem deutschschweizerischen Pendant unterscheidet. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind dichter, als es ein Online-Vergleich je zeigen könnte, und sie sind der Grund, weshalb Jouez Sport in der Westschweiz ein anderes Publikum erreicht als ein reines Onlineprodukt.
Rechtlich unterscheidet die beiden Veranstalter nichts — dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht, dieselben Schutzregeln. Die Jouez-Sport-Historie mit den Promotionszustimmungen liegt sogar deutlich höher: 24 der insgesamt 32 Zustimmungen des Jahres 2025 gingen an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Wer die Aktionsfrage für das entscheidende Kriterium hält, wird in der Westschweiz häufiger fündig. Wer ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter sucht und in Genf oder Lausanne wohnt, hat damit die einzige Alternative, die ihm überhaupt offensteht.
BetLabel: kein Schweizer Permit, keine belegte Bewilligung
BetLabel ist ausdrücklich nicht eines der beiden Unternehmen, die die interkantonale Gesetzgebung für Sportwetten zulässt. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist ebenfalls nicht bekannt; das Ausbleiben einer solchen Angabe ist die Information, nicht die Lücke.
Daraus folgt die ganze Reihe der Nachteile, die für jedes ausländische Konto gilt: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt ein Punkt, der in Verbraucherforen regelmässig untergeht: Wie bei jedem nicht bewilligten Anbieter kann seine Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.
Für einen Wettenden, der vor allem ein Konto sucht, das morgen noch erreichbar ist, ist das die relevanteste Angabe des ganzen Eintrags. Eine Domain, die innert Stunden ersetzt werden kann, ist keine Verlässlichkeitsaussage über den Anbieter — sie ist eine Aussage über die Erreichbarkeit.
X3Bet: eine kanadische Bewilligung ohne Wirkung hierzulande
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Als Bewilligung wird von dritter Seite Tobique in Kanada genannt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung — dieser Satz gilt hier genauso wie bei jedem anderen Anbieter dieser Gruppe.
Eine genannte Jurisdiktion ist kein Qualitätsmerkmal, aber sie ist ein Anhaltspunkt für den Weg, den ein Streitfall nimmt. Eine Beschwerde gegen einen Veranstalter mit kanadischer Bewilligung führt nicht nach Bern. Wer diese Zeile liest und denkt, die Bewilligung sei damit «wenigstens vorhanden», hat den entscheidenden Teil übersehen: vorhanden, aber ohne Kraft in diesem Land.
AmunRa: Bewilligung unbekannt, Schutz gleich null
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht bekannt.
Ein Konto bei einem solchen Anbieter ist damit in einem doppelten Sinne ungeschützt. Das Sperrregister erreicht es nicht, ein Schweizer Gerichtsweg steht nicht offen, und die Aufsicht hat über das Wettprogramm nichts zu sagen. Wer wissen will, ob die angebotenen Wetten überhaupt einem kontrollierten Angebot entsprechen, kann es nicht prüfen — das ist der eigentliche Verlust, und er fällt erst auf, wenn eine Wette strittig wird.
22Bet: bekannter Name, dieselbe Rechtsfolge
22Bet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz. Dass ein Anbieter in anderen Märkten sehr sichtbar ist, ändert daran nichts — Sichtbarkeit ist keine Bewilligung.
Das ist die Stelle, an der Bekanntheit und Zulassung regelmässig verwechselt werden. Ein Name, den man seit Jahren in Werbebannern sieht, wirkt etablierter als ein Konto bei einem Veranstalter mit einem einzigen Produkt. Etabliertheit ist aber keine Kategorie des Geldspielgesetzes. Die einzige Kategorie, die dort zählt, ist die Bewilligung, und die hat dieser Anbieter hier nicht.
Boomerang Bet: kein Anschluss an das Sperrregister
Boomerang Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht bekannt.
Für Wettende mit einem problematischen Spielverhalten ist dieser Punkt der einzige, der zählt. Die Schweizer Spielsperre wirkt im ganzen Land und erstreckt sich auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf Liechtenstein. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Systems wirkt sie nicht. Wer sich sperren lässt, um Abstand zu gewinnen, und daneben ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter führt, hat den Abstand nicht gewonnen, sondern nur verlegt.
ZotaBet: beschrieben, nicht empfohlen
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die hier Wirkung hätte, ist nicht bekannt.
Ein Anbieter dieser Gruppe kann in seiner eigenen Jurisdiktion durchaus ordentlich geführt sein. Für die Bewertung hier ändert das nichts, weil die Bewertungskriterien an die Schweizer Bewilligung geknüpft sind. Bewerben lässt sich ein solches Angebot in der Schweiz ohnehin nicht — Werbung für ein hier nicht zugelassenes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Beschreibung ist etwas anderes als eine Werbung, und diese Rangliste bleibt bei der Beschreibung.
BC.Game: ein anderes Produktprofil, dieselbe Rechtslage
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung; eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht bekannt.

Wer sich für Anbieter dieser Art interessiert, wird sie als Produkt mitunter attraktiver finden als ein Schweizer Programm — mehr Märkte, mehr Oberfläche, mehr Sprache. Der Vergleich, den diese Seite anbietet, ist ein Vergleich der Bedingungen: Anbindung an das Sperrregister, Rechtsweg, Aufsicht über das Sportangebot. Auf diesen drei Feldern stehen Schweizer Veranstalter allein da, und keine Oberfläche gleicht das aus.
BetFury: keine Wirkung, kein Rechtsweg
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht bekannt. Damit gilt der volle Katalog der Folgen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht über das Wettprogramm, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird.
Bei einem ausländischen Anbieter kommt die steuerliche Seite hinzu, die in der Schweiz oft übersehen wird: Gewinne fallen hier nicht unter die Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis als Einkommen behandelt werden — so handhabt es etwa der Kanton Thurgau für Gewinne aus ausländischen Grossspielen, unabhängig von der Höhe. Die Steuerfreiheit, die manche als Argument für ein ausländisches Konto anführen, ist damit halbiert.
Was aus dem Vergleich folgt
Am Ende dieser zehn Einträge steht eine sehr kurze Wahl. Wer in der Schweiz Sportwetten mit Sperrregister, Rechtsweg und Schweizer Aufsicht will, kommt an zwei Namen nicht vorbei — abhängig davon, ob der Wohnsitz im Vertragsgebiet der Swisslos oder in der Westschweiz liegt. Wer ein anderes Angebot sucht, findet es, aber ausserhalb dieses Systems.
Diese Rangliste verkauft keine Platzierungen als Empfehlung. Die Reihenfolge ist die Bewilligungslage, und die Bewilligungslage hat hier nur zwei Gewinner. Wer sich informieren will, ohne hier etwas zu tun, findet in der zweiten Person die passende Instanz: Die kantonale Steuerverwaltung oder die Gespa antworten auf Fragen, die ein Wettprogramm nicht beantwortet.
Häufige Fragen zu aktuellen Sportwettenangeboten
Welche Wettanbieter besitzen in einer Schweiz eine Bewilligung?
Zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Weitere bewilligte Sportwetten-Veranstalter gibt es nicht — die Kantone haben die Zahl auf zwei begrenzt.
Woran lässt sich messen, wer die besten Quoten hat?
An der Ausschüttungsquote eines vollständigen Marktes, nicht an einer Einzelquote. Sie ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist der Rest. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 sind das rund 95 % — also etwa 5 % Marge. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto tiefer liegt dieser Wert.
Nach welchen Kriterien schneidet ein Anbieter im Vergleich gut ab?
Bewilligungsstatus, Umfang und Kontrolle des Wettprogramms, Höhe und Handhabung der Einsatz- und Verlustlimiten, Auszahlungsbedingungen und die Frage, ob Schutzinstrumente wie das Sperrregister greifen. Eine grosse Aktion wiegt keine fehlende Bewilligung auf.
Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Sporttip nennt einen Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Für Jouez Sport sind in dieser Aufstellung keine entsprechenden Werte verzeichnet. Beide sind an dieselben Spielerschutzregeln gebunden.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Sie führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Die Sperrliste verhindert den Zugang nicht dauerhaft, und sie ist kein Nachweis fehlender Zulassung — das Fehlen einer Bewilligung ist der Nachweis.
Warum sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?
Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Wer jede Aktion einzeln genehmigen muss, genehmigt kleine, klar umrissene Beträge statt offener Pakete. Das erklärt die Zurückhaltung besser als jede Aussage über mangelnde Kundenorientierung.
Ist ein junger Anbieter ein besserer?
Der Reflex ist verständlich: Neue Anbieter müssen Kunden gewinnen, also locken sie mit besseren Quoten und grösseren Boni. In der Schweiz ist dieser Reflex falsch. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann die Bedingungen nicht verbessern, die den Vergleich tatsächlich entscheiden: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht über das Wettprogramm. Er kann nur die Oberfläche optimieren.
Und ein bewilligter Anbieter hat gar keinen Grund, im Quotenwettbewerb einzusteigen. Bei zwei Veranstaltern und einem gesetzlich geschlossenen Sportangebot gibt es keinen Verdrängungswettkampf, der die Marge drückt. Wer auf einen Preiskampf wartet, wartet auf einen Teilnehmer, der nicht kommen darf.
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Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
