Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz: kleine Guthaben, harte Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und was ein Teilnehmer bekam, waren CHF 10 Spielguthaben aus insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer sich unter einem Wettgutschein einen Betrag vorstellt, der irgendwann auf dem Konto landet, hat in der Schweiz die falsche Vorstellung erwischt. Hier ist ein Gutschein ein Gratisspielguthaben: Es wird gesetzt, es kann gewinnen, und es verschwindet, sobald der Spielende es auszahlen lassen will.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot während der sieben Aktionstage ein Guthaben von CHF 10.

Geprüft am Oktober 29, 2026 gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten sind: die Rechtslage

Die Schweiz hat das Angebot an Sportwetten nicht reguliert, sie hat es geschlossen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Online-Sportwette ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK, nicht bei der Gespa — wer in einem Bonus-Artikel von «der Schweizer Glücksspielbehörde» liest, meint meist die falsche. Die Gespa führt Sportwetten, und sie führt sie eng.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es gibt keine dritte Bewilligung, es gibt keine Liste weiterer Schweizer Anbieter, weil es keine gibt. Was die Aufsicht veröffentlicht, ist einzig die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine Wohnsitzregel

Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Wetten unter dem Namen Sporttip. Die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Konsequenz daraus erreicht den Leser schneller, als ihm lieb ist. Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch immer Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, öffnet kein Konto bei Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Es gibt in diesem Land keinen Wettanbieter, bei dem ein Deutschschweizer und ein Westschweizer dieselbe Auswahl vorfinden — weil es keinen Anbieter gibt, der beide Gebiete bedient.

Gratisspiele brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht

Der Punkt, an dem sich die Schweizer Gutscheinwelt von der deutschen oder österreichischen unterscheidet, ist Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Nicht eine Anmeldung, nicht eine Meldung nachträglich — eine Zustimmung im Voraus. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Aktionen für das ganze Land in einem ganzen Jahr, und darunter fallen auch Verlosungen und Kleinstaktionen.

Wer die Angebotslage mit der ausländischen Konkurrenz vergleicht, sieht sofort, woran es liegt. Ein ausländischer Anbieter braucht für einen 100-Prozent-Neukundenbonus niemanden zu fragen. Die beiden Schweizer Veranstalter brauchen für jedes Gratisspielguthaben eine behördliche Zustimmung, und sie bekommen sie dosiert. Ein Franken Gratisguthaben ist in diesem System nicht ein Marketinginstrument, sondern eine Bewilligungssache.

Dazu kommt, dass Werbung nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein darf. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Keine tageszeitliche Werbebeschränkung, aber ein Verbot, das jeden Satz über ausländische Bonusangebote zu einer heiklen Angelegenheit macht. Beschreiben und bewerten ist erlaubt und sinnvoll. Anpreisen ist es nicht.

Was überhaupt bewettet werden darf

Die bewilligte Angebotsliste ist geschlossen: die Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa, Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion existiert dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Das ist keine Detailfrage, es ist die Grenze des Produkts. Ein Gutschein, der auf ein solches Ereignis lauten würde, könnte in einem bewilligten Schweizer Angebot gar nicht existieren.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nichts weiter. Beim Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Auch virtuelle Sportarten sind nicht etabliert — dazu lässt sich rechtlich nichts sagen.

Spielerschutz: was ein Gutschein an seinen Besitzer bindet

Limiten sind hier keine Hausregel, sondern Pflicht. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Gesetzt werden sie von den Spielenden selbst, nicht vom Staat. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht — anders als der Nachbar, wo eine solche Zahl in jedem Artikel steht und hier nichts zu suchen hat. Eine Einzahlungslimite ist etwas Freiwilliges, und wer sie will, findet sie in den Bedingungen des Veranstalters.

Die genaue Mechanik folgt der Logik der Sperrfrist: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Frist. Von Gesetzes wegen sind es 24 Stunden. Swisslos wendet in seinen Bedingungen 72 Stunden an, und bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000.

Eine Sperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus

Die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS ist der zweite Riegel. Sie erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre und wird in einem Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter nach Art. 89 VGS anbieten.

Was das für einen Gutschein bedeutet, ist unmissverständlich: Wer gesperrt ist, kommt an keine Aktion. Gesperrte und Minderjährige haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Es gibt in dieser Konstruktion keinen Kulanzweg, und das ist so gewollt. Der Veranstalter kann eine Gutschrift nicht an ein Konto schreiben, das er nicht öffnen darf, und er kann sie nicht auszahlen, weil das die Sperre umginge.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nach Art. 72 BGS nicht zugelassen, und ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist Pflicht nach Art. 47 bis 52 VGS. Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip gilt zusätzlich: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Kontrollpunkt, den man nicht überbewerten sollte: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Personenschutz an der Theke ist also löchrig, und wer sich auf die Kontrolle am Schalter verlässt, verlässt sich auf wenig. Im Online-Konto hilft das dem Betreiber nicht — dort ist die Identität hinterlegt, und die Sperre greift.

Gutscheine und Gratiswetten: was in den Bedingungen steht

Das Schweizer Sortiment an Gutscheinen ist schmal, und es lässt sich mit vier Grössen vollständig beschreiben: Wert, Gültigkeit, Bedingung und Auszahlbarkeit. Die letzte ist die wichtigste und die am wenigsten beworbene.

Jouez Sport: zehn Franken an sieben Aktionstagen

Die Aktion, die als Muster durchgeht, ist «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Jede dieser Zahlen ist eine Bedingung, und jede kostet etwas. Der Wert liegt bei CHF 10, also in der Grössenordnung einer Wette. Die Frist von 30 Tagen bedeutet, dass ein Guthaben aus einem Spiel im Dezember im Januar verdampft ist, wenn es nicht angerührt wurde. Die Menge von 7’000 Stück heisst, dass die Aktion nach 7’000 Eingaben beendet war, nicht nach dem Kalenderdatum. Und die fehlende Auszahlbarkeit ist der Kern: Das Guthaben ist Spielmaterial, kein Geld.

Swisslos: Boosts statt Gratisguthaben

Swisslos setzt im sichtbaren Teil des Programms weniger auf Guthaben als auf Quoten- und Gewinnerhöhungen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Bedingung ist hier der ganze Inhalt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine Kleinigkeit, und die Staffelung sagt dem Leser genau, was er tun müsste, um den obersten Wert zu sehen: fünfzehn solcher Voraussagen auf einem Wettschein. Wer das schon einmal versucht hat, weiss, was mit der Trefferwahrscheinlichkeit passiert. Der beworbene Prozentsatz steht in Fettschrift, die Mindestquote von 1.50 im Kleingedruckten, und sie ist der eigentliche Preis.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Kleingedrucktes in vier Zeilen, und es macht aus einem Boost ein Ereignis, das man nicht zweimal bekommt und nicht vorzeitig beenden darf.

Der Einsatz kommt nicht zurück — die Rechnung dazu

Wer wissen will, was ein Gratisspielguthaben wert ist, muss eine Eigenschaft kennen, die in keiner Werbung steht: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt.

Der Wert lässt sich beziffern. Nehmen wir das beworbene Guthaben von CHF 10, einsetzbar auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und damit ein Buchmacheranteil von rund 5 %. Der Wert eines Gratisspielguthabens, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, liegt bei Guthaben mal (Quote − 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit diesem Auszahlungsschlüssel. Mit diesen Eingaben kommt beim beworbenen Guthaben von CHF 10 ein durchschnittlicher Wert von rund CHF 4.50 heraus — als Schätzung über viele Wetten und unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben und kein eigenes Geld gesetzt wird, nicht als Ergebnis einer einzelnen Wette.

Die Zahl ist die Botschaft dieses Abschnitts, nicht der Prozentsatz auf der Aktionsseite. Ein beworbenes Guthaben von CHF 10 ist im Durchschnitt etwa die Hälfte davon wert, weil der Einsatz bei einem Treffer nicht zurückkommt und weil in jedem Markt ein Anteil des Umsatzes beim Buchmacher bleibt. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Wert; bei einer Quote von 5.00 steigt er, weil der Einsatz dann nur ein Fünftel des Auszahlungsbetrags ausmacht. Die Werbewirkung ist immer der Betrag mit dem Frankenzeichen davor, die tatsächliche Grösse hängt an einer Zahl, die auf keinem Plakat steht.

Gutscheine für Bestandskunden: klein und begrenzt

Aktionen für Bestandskunden sind in diesem Markt nicht das Volumen, mit dem Neukunden gelockt werden, sondern das Werkzeug, mit dem ein Veranstalter einen bestehenden Wettschein ein wenig attraktiver macht. Der Kombiboost von Sporttip ist genau das: fünf Prozent auf den Nettogewinn einer Kombination mit vier Voraussagen ab Quote 1.50 — real, aber im Betrag limitiert. Quoten- und Profitboosts ebenso, jeweils einmal pro Wettendem einsetzbar.

Diese Kategorie hat eine Grenze, an der jede Aktionsidee endet, und es ist nicht der Wert des Bonus. Eine Gutschrift an ein bestehendes Konto setzt voraus, dass das Konto existieren darf. Eine laufende Spielsperre schliesst es aus, und für Aktionen, die Gratisspielguthaben versprechen, braucht es vorab die Zustimmung der Gespa. Ein Bestandskundenprogramm kann also nicht wachsen, ohne dass die Aufsicht mitwächst. Wer sich vom Volumen ausländischer Cashback-Programme beeindrucken lässt und dasselbe bei Swisslos oder der Loterie Romande erwartet, sucht ein Produkt, das hier nicht gebaut wurde.

Dazu kommt die Steuerfrage, die bei Gutschriften meist falsch erzählt wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wette mit Gratisguthaben liegt regelmässig weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht.

Die Rangliste: zehn Angebote nach Wert, Dauer und Bedingungen

Die Rangliste misst nicht die Höhe eines Bonus, sondern das Verhältnis zwischen Wert, Gültigkeit und Bedingung. Ein Angebot, dessen Guthaben 30 Tage gilt und dessen Bedingung erfüllbar ist, steht in dieser Logik über einem grösseren Betrag, der an einer Bedingung hängt, die in der Praxis niemand erreicht. Deshalb steht in der letzten Spalte, unter welcher Bewilligungssituation das jeweilige Haus arbeitet — sie entscheidet darüber, welche Rechte ein Spieler überhaupt hat.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. Grundlage des Angebots
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande; Jouez Sport für FR, GE, JU, NE, VD und VS; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Bewilligung sieht in der Tabelle eintönig aus, und genau das ist die Aussage. Neun der zehn Häuser arbeiten ohne Schweizer Bewilligung, weil es in diesem Land keine zehnte Bewilligung gibt und keine dritte. Diese neun sind nicht «noch nicht bewilligt», sie sind es nach schweizerischem Recht nicht und können es nach Art. 4 BGS auch mit einer ausländischen Bewilligung nicht werden. Der einzige Unterschied zwischen ihnen liegt darin, wie ihre Domains mit der Sperrliste der Gespa umgehen — blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping benennt. Für einen Spieler heisst das: Die Erreichbarkeit einer Seite ist kein Qualitätsmerkmal und schon gar kein Beweis für irgendetwas.

Was ein Angebot wert ist, und wie man es nüchtern liest

Der Fehler beim Vergleich von Gutscheinen ist, den Nominalbetrag zu vergleichen. Die Grössen, die zählen, sind vier: die Gültigkeitsdauer, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit des Guthabens und die Zahl der Einsätze, die an eine Bedingung geknüpft ist. Ein Angebot mit CHF 50, dessen Guthaben zwei Wochen gilt und dessen Mindestquote 2.00 beträgt, kann weniger wert sein als eines mit CHF 10 ohne Mindestquote. Das ist keine Spitzfindigkeit, es ist die Rechnung, die oben steht, nur mit anderen Eingaben.

Prüfen lässt sich das in wenigen Minuten, und zwar dort, wo es steht: in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Vier Zeilen genügen. Gültigkeit des Guthabens. Mindestquote für einen qualifizierenden Einsatz. Auszahlbarkeit des Guthabens. Zahl der freizuspielenden Beträge, falls eine Freispielbedingung besteht. Wer diese vier Zeilen nicht findet, hat das Angebot nicht geprüft, sondern gesehen.

Ein zweiter Punkt gehört in diese Liste, auch wenn er kein Angebot betrifft. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern wird ein Gewinn nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und eine Kreditvergabe an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht erlaubt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Gutschein, der ohne Identitätsprüfung auszahlbar wäre, wäre kein Schweizer Gutschein. Auch die Abgrenzung zur Casino-Welt ist scharf: Die Bewilligungen für Wetten und für Casinos sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln, und eine Casino-Limite ist keine Wett-Limite.

Zwei Auszahlungswege gehören noch dazu, weil sie die Frist bestimmen, in der ein Guthaben genutzt werden muss. Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN — Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Ein ausländisches Haus mag hier schneller und höher auszahlen. Es tut es ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anbindung an das schweizerische Sperrregister und ohne schweizerischen Rechtsweg, und Gewinne daraus sind nach der kantonalen Praxis, etwa im Thurgau, vollumfänglich steuerbar.

Was ein Wettgutschein ist, und wie er sich einordnen lässt

Die Grundlagen in fünf Sätzen

Ein Wettgutschein ist in der Schweiz ein Gratisspielguthaben oder eine Quotenerhöhung, kein Geldgeschenk. Er entsteht entweder durch eine Aktion des Veranstalters oder durch eine Gutschrift im Spielerkonto, und er bleibt in beiden Fällen im Spielerkonto eingeschlossen. Auszahlbar ist er nicht. Ein klassischer Neukundenbonus mit hohem Prozentsatz und hoher Umsatzbedingung ist in diesem Markt nicht die Regel, sondern die Ausnahme — die Grundlage dafür fehlt, weil jede Gutschrift vorab der Aufsicht vorgelegt werden muss.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Warum das Angebot klein bleibt — und was daran gut und schlecht ist

Der kleine Umfang hat zwei Seiten, und beide gehören auf den Tisch. Auf der einen Seite steht ein System, in dem ein Gutschein nicht als Köder funktioniert. Es gibt keine Umsatzbedingungen von der Art «CHF 500 zwanzigmal umsetzen», es gibt keine Verfallsfristen, die auf dem Kalender des Anbieters beruhen, und es gibt keine Bonusbedingungen, die eine Auszahlung sperren. Der Steuerfreibetrag, die 30-Tage-Gültigkeit und die fehlende Auszahlbarkeit sind eng, aber sie sind transparent.

Auf der anderen Seite steht ein schmales Sortiment. Wer zehn Bonusangebote vergleichen und das beste auswählen will, findet in der Schweiz nichts zu vergleichen — er findet zwei Häuser mit kleinen Aktionen und einen Kantonswechsel vor dem Kontoeröffnen. Die Bedingung, an der ein Schweizer Angebot scheitert, ist nicht der Wert, sondern die Bewilligung: Was nicht bewilligt werden kann, wird nicht angeboten.

Der Graubereich zwischen den beiden Gruppen ist der Ort, an dem Geld verloren geht. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar, bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Bestraft wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht der Spieler — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- oder Fairplay-Kontrollen bestehen nicht. Das ist die Konsequenz, die ein Leser im Kopf behalten sollte: Nicht die Wette ist das Risiko, sondern das Fehlen jeder Stelle, bei der man sich beschweren könnte.

Was von einem ausländischen Anbieter versprochen wird, lässt sich an einer einzigen Frage prüfen: Gibt es eine Behörde, ein Register, ein Gericht? Beim Schweizer Angebot gibt es die Gespa, das Sperrregister, den Rechtsweg und ein Konto in eigenem Namen. Beim ausländischen Angebot gibt es den Anbieter. Das ist die ganze Bilanz, und sie ist unbequemer als jede Quote.

Kontosperre, Verlustlimite und die Frage, wann eine Aktion verfällt

Die Fristen in diesem Markt laufen nicht ab dem Moment, in dem ein Guthaben entsteht, sondern ab dem Moment, in dem es genutzt werden kann. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht die Prüfung der Identität am Anfang: Ausweis hochladen, Adressdaten abgleichen, keine bestehende Sperre. Wer in dieser Phase hängt, verliert die 30 Tage nicht, weil das Guthaben noch nicht auf dem Konto liegt — aber er sieht während der Wartezeit auch keine Aktion, weil das Konto nicht existiert.

Ist das Guthaben da, beginnt die Uhr. Wird es nicht innerhalb der Gültigkeit eingesetzt, verfällt es in den meisten Fällen ohne Ersatz. Bei einer Wette mit Boost gilt eine zweite Frist: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer einen Boosten einsetzt und dann vorzeitig aussteigen will, sollte wissen, dass die Erhöhung nicht mitkommt.

Die geprüften Anbieter

Die Reihenfolge ist die der Rangliste, und die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil nur sie eine Schweizer Bewilligung halten.

Swisslos Sporttip: Bewilligung im ganzen Deutschschweizer Vertragsgebiet

Swisslos ist der eine von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Sitz der Genossenschaft ist Basel, veranstaltet wird auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und das Wettprodukt heisst Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, öffnet kein Konto.

Das Angebot in Zahlen liest sich wie die Bedingungen einer Behörde, und das ist es auch. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung geht der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Wer sein Spielguthaben selbst auffüllt, stösst auf eine eigene Mechanik: Ein Kauf per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ist ab CHF 20 möglich, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre wandert in ein schweizweites Register und erfasst auch Casinos.

Die Regelfälle, die einen Wettschein kippen, sind ausformuliert. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, wird eine Einzelwette zurückbezahlt und eine Voraussage in einer Kombination mit Quote 1.00 gewertet. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Zur regulären Spielzeit gehören Nachspielzeit, nicht aber Verlängerung und Penaltyschiessen, ausser das Wettprogramm weist darauf hin. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Unterm Strich bleibt ein Haus, das den Gutschein als Instrument kaum nutzt und stattdessen Boosts anbietet — und dessen Stärke deshalb nicht der Bonus ist, sondern die Verlässlichkeit der Regeln: Der Kombiboost ist der einzige echte Hebel im Sortiment, und er ist so gebaut, dass er bei mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 beginnt und bei fünfzehn erst seinen vollen Prozentsatz erreicht. Wer ohnehin Kombinationen dieser Grösse spielt, nimmt die Erhöhung mit. Wer sie nicht spielt, sollte sich von einem Prozentsatz auf einer Aktionsseite nicht zu einem Wettschein verleiten lassen.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit Code im verifizierten Konto

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, und ihr Wettprodukt heisst Jouez Sport. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Ihr Gutscheinmuster ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben für alle, die innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Veranstalter, der Hamburger-Lotterie-Pakete und Curaçao-Boni gewohnt ist, findet hier fast nichts — und merkt beim zweiten Hinsehen, dass die Einzelelemente des Angebots genau die sind, die den Wert eines Gutscheins bestimmen: kein Mindestumsatz, keine Mindestquote, dafür eine kurze Gültigkeit und ein Limit von 7’000 Stück.

Im Geldverkehr ist die Loterie Romande ebenso deutlich. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ein Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer ein Einzelkonto für Wetten und eine Casino-Plattform hält, sollte die beiden nicht vermischen: Es sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Limiten.

Der Wert des Angebots hängt an einer Bedingung, die man nicht am Aktionsdatum messen kann. Die 30 Tage Gültigkeit sind knapp, wenn ein Guthaben in einer ruhigen Phase des Wettprogramms entsteht. Die 7’000 Stück sind erreicht, bevor manche den Code überhaupt gefunden haben. Und die fehlende Auszahlbarkeit heisst, dass der Gewinn aus dem Guthaben zwar auf das Wallet kommt, das Guthaben selbst aber nie. Für einen regelmässigen Spieler in Genf oder Lausanne ist die Aktion ein kleiner Rabatt auf eine ohnehin geplante Wette. Für einen Gelegenheitsspieler, der sie als Einstieg nutzt, ist sie eine Frist mit einem Verfallsdatum.

BetAlright: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Konto, ohne Sperrregister

BetAlright ist der erste der acht Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung halten. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, Art. 4 BGS sagt es mit einem Satz, und das schweizerische Recht kennt keine Stelle, die sie anerkennen müsste. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es besteht kein schweizerischer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Der praktische Kern liegt bei den Gutscheinen, nicht bei der Bewilligung. Ein Gutschein ist im Ausland ein Marketinginstrument ohne vorherige Zustimmung einer Aufsicht. Deshalb sehen die dortigen Angebote nach mehr aus als die zwei Schweizer Aktionen. Dieses Mehr ist echter Wert und echte Ungebundenheit, es ist aber auch echte Unverbindlichkeit: Wer eine Auszahlung erzwingen will, verhandelt nicht mit einer Aufsicht, sondern mit einem Unternehmen im Ausland, und die Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar.

Was die Anbieterwahl tatsächlich zu einer Entscheidung macht, entscheidet sich an dieser Stelle und nicht am Bonusbetrag: Ein deutschschweizerischer Spieler hat die Wahl zwischen einem Haus mit Bewilligung und einem ohne. Das eine ist klein, reguliert und im Zweifel langsam. Das andere ist grösser, schneller und allein auf sich gestellt. Das ist die Bilanz für BetAlright, und sie ändert sich beim nächsten Haus nicht.

Interwetten: im Markt bekannt, in der Schweiz unbewilligt

Interwetten ist ein Anbieter, den viele Schweizer Spielende kennen; im schweizerischen Recht ist er trotzdem nicht bewilligt, und die Aufsicht nennt sein Domain-Hopping ausdrücklich als Beispiel. Ein ausländischer Anbietername macht eine Wette nicht zu einer Schweizer Wette. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.

Der Punkt, an dem das für einen Gutschein relevant wird, ist die Erreichbarkeit. Eine blockierte Domain wird innert Stunden durch eine neue ersetzt. Für einen Spieler bedeutet das: Die Tatsache, dass eine Seite lädt, ist kein Hinweis auf eine Bewilligung, sondern nur darauf, dass gerade eine Domain funktioniert. Wer ein Bonusangebot auf einer solchen Seite prüft, prüft die Bedingungen eines Anbieters, gegen den es keinen Schweizer Weg gibt — und das bleibt so, unabhängig davon, wie verlockend das Angebot auf dem Bildschirm aussieht.

Roobet: keine Schweizer Bewilligung

Roobet gehört zu den Häusern, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Damit fehlt nicht nur eine Erlaubnis auf Papier, sondern der gesamte Rahmen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Ein ausländischer Anbieter steht damit ausserhalb der Konstruktion, die einen Schweizer Gutschein ausmacht — vorab zustimmungspflichtig, betraglich limitiert, nicht auszahlbar.

Bei diesen Häusern liegt die Verantwortung vollständig beim Spieler. Die Grenzen, die im bewilligten System die Aufsicht setzt, setzt hier entweder das Haus selbst oder niemand. Wer dort ein Konto führt, sollte seine Einsatz- und Verlustlimiten selbst so setzen, wie er sie bei Swisslos setzen müsste — nicht weil es Vorschrift wäre, sondern weil die Bremse sonst keinen anderen Ort hat. Das Konto in eigenem Namen und die Auszahlung auf ein eigenes Konto sind der zweite Punkt, an dem man selbst handeln muss.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, eigene Bedingungen

Auch Funbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende heisst das: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach Art. 130 BGS strafbar; bestraft wird der Spieler nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Daraus folgt für die Gutscheinfrage etwas Nüchternes. Die Bedingungen eines ausländischen Anbieters sind durchsetzbar, solange der Anbieter sie einhält. Es gibt keine zweite Instanz, die ihn dazu zwingt. Ein Leser, der das weiss, kann ein Angebot als kalkuliertes Risiko annehmen. Ein Leser, der es nicht weiss, hält eine AGB-Klausel für ein Gesetz.

Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung

Cloudbet steht auf derselben Seite der Trennlinie: Schweizer Spielende können die Seite erreichen, eine Schweizer Bewilligung hält sie nicht. Eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht, das Sperrregister kennt das Haus nicht, und ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht; die Domains können blockiert werden. Die Gewinne sind nach kantonaler Praxis, wie sie etwa der Thurgau anwendet, vollumfänglich steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe — eine Besonderheit, die bei Gratisguthaben und kleinen Gewinnen nicht ins Gewicht fällt und bei einem grösseren Treffer sehr wohl.

Ein Konto bei einem solchen Haus ist eine Entscheidung gegen den Schutz und für den Umfang. Die bewilligten Schweizer Angebote sind in Sportarten und Wettarten auf eine geschlossene Liste der Gespa begrenzt — keine Corner-Märkte, keine Kartenmärkte, kein Esport. Diese Enge ist der Preis der Bewilligung. Wer die Enge nicht akzeptiert, tauscht sie gegen ein breiteres Programm und gegen den Verzicht auf jede Schweizer Kontrolle. Beides gleichzeitig gibt es nicht.

AmunRa: ausserhalb des Schweizer Rahmens

AmunRa ist ein Haus ohne Schweizer Bewilligung. Der Rahmen, der für die beiden Schweizer Veranstalter gilt — Bewilligung, Aufsichtsaufsicht, Sperrregister, Verlustlimiten, vorab genehmigte Gratisspielguthaben — ist hier nicht vorhanden. Was bleibt, ist das Angebot des Anbieters und die Bereitschaft des Spielers, es zu glauben.

An dieser Stelle lohnt ein Blick auf das, was ein Bonus psychologisch tut. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, und ein Bonus von CHF 100, der an Umsatzbedingungen hängt, fühlen sich verschieden an und sind strukturell dasselbe: Beide führen den Spielenden in Wettscheine, die er ohne die Aktion nicht gespielt hätte. Der Unterschied liegt darin, wie viel dabei verloren gehen kann. Im bewilligten Schweizer System ist die Verlustlimite Pflicht und ihre Senkung wirkt sofort. Ausserhalb dieses Systems gibt es keine Pflicht — und keine Frist, nach der eine Erhöhung gebremst wird.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste bekannt

1xBet gehört zu den international bekannten Häusern ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping als Mechanismus: Eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt, weshalb die Sperrliste 2019 mit 671 Domains zum ersten Mal erschien und Ende 2025 671 Domains umfasste — ein Verzeichnis, das ständig nachgeführt wird. Für einen Spieler ist das eine Information über die Vergeblichkeit von Blocksperren, nicht über die Sicherheit einer Seite.

Für die Beurteilung eines Gutscheins zählt etwas anderes. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung verpflichtet die Veranstalterin nicht, die Prüfungen vorzunehmen, die in der Schweiz vorgeschrieben sind: keine Identitätsprüfung mit Adressabgleich nach Art. 47 bis 52 VGS, keine Zahlung ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers nach Art. 50 Abs. 2 VGS, keine Pflicht, Verlustlimiten zu verlangen. Ein Guthaben auf einem solchen Konto ist ein Guthaben ohne das, was es in der Schweiz schützt.

DirectionBet: kein Schweizer Veranstalter im Rechtssinn

DirectionBet ist der letzte Anbieter der Liste und teilt das Merkmal aller acht ausländischen Häuser: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Ein Schweizer Veranstalter im Rechtssinn ist das Haus nicht, und in der Rangliste der beiden bewilligten Häuser steht es aus diesem Grund nicht.

Irgendwo endet jede Vergleichstabelle, und das ist die Frage, die hier entschieden werden muss. Ein Leser, der die Wahl zwischen einem CHF 10-Guthaben mit bescheidener Bedingung und einem grossen Bonus ohne Schweizer Bewilligung hat, wählt nicht zwischen zwei Beträgen, sondern zwischen zwei Ordnungen. Das ist keine moralische Frage, sondern eine praktische: Wer bei einer Streitigkeit einen Brief an eine Aufsicht schreiben kann, hat etwas anderes gekauft als der, der nur einen Chat hat.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?

Ja, aber in kleiner Zahl und nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspiele und Gutschriften die Zustimmung der Aufsicht im Voraus. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb gibt es keine grossen Neukundenboni, sondern kleine Guthaben, Quotenboosts und Gewinnerhöhungen.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Er verspricht Spielfreude ohne vorherige Einzahlung, meist über einen Code in einem verifizierten Konto. Die Bedingungen sind die eigentlichen Kosten: eine Gültigkeit von oft 30 Tagen, eine begrenzte Stückzahl, eine fehlende Auszahlbarkeit des Guthabens und bei Boosts eine Mindestquote. Wer die Bedingungen nicht liest, liest den Wert nicht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein, und das ist der wichtigste Satz über Gratiswetten. Der Einsatz eines Gratisspielguthabens wird bei einem Treffer nicht mit ausgezahlt; zurück kommt nur der Gewinnanteil. Auf einem Markt mit einer Auszahlungsquote von rund 95 % bringt ein Guthaben von CHF 10 deshalb im Durchschnitt nur etwa die Hälfte dieses Betrags — als Schätzung, nicht als Zusage. Genau deshalb ist der Betrag auf der Aktionsseite kein Wert.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?

Ja, sie sind aber klein und begrenzt. Bei Sporttip sind es Quoten- und Profitboosts, jeweils einmal pro Wettendem nutzbar und bei Cash-Out verfallend, sowie der Kombiboost mit 5 % auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Eine Aktion darf nicht beliebig wachsen: Jede Gratisspielgutschrift braucht die Zustimmung der Aufsicht im Voraus.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja, und die Sperre schliesst ein Konto von jeder Aktion aus. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind bei Sporttip bei der ersten Teilnahme Pflicht, und eine Senkung wirkt sofort, während eine Erhöhung erst nach 72 Stunden greift. Gesperrte und Minderjährige haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gratisspielguthaben zählt als Einsatz nur das Guthaben, nicht der auszahlbare Anteil.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»