Freebet-Code für Sportwetten in der Schweiz – die zwei Veranstalter, die zählen

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsterminen wurden gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Der Satz, den ein suchender Wettender im Kopf hat, lautet ungefähr so: irgendwo muss doch ein Code liegen, der Gratisgeld freischaltet. In der Schweiz liegt er nicht dort, wo er vermutet wird. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das genau zwei Veranstalter eine Bewilligung halten. Der eine heisst Swisslos und führt seine Wetten unter dem Namen Sporttip, der andere ist die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wenn diese zwei etwas verschenken, tun sie es nicht freiwillig aus Grosszügigkeit, sondern weil sie vorher bei der Aufsicht angefragt haben. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — zusammen 32 Gelegenheiten, Gratisguthaben unter die Leute zu bringen. Das ist die Grössenordnung. Wer einen codeförmigen Schlüssel zu beliebig viel Startguthaben sucht, sucht etwas, das es in dieser Rechtsordnung nicht gibt, und die eigentliche Frage verschiebt sich damit: nicht «welcher Code», sondern «welche der wenigen Aktionen ist ihre Bedingungen wert».

Der zweite Irrtum sitzt tiefer und kostet echtes Geld. Eine Gratiswette ist kein Geschenk mit Gewinnchance obendrauf. Bei den Aktionen, die auf dem Schweizer Markt tatsächlich gelaufen sind, wird das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar gestellt — es wandert in den Spielerkonto-Topf, wird dort verrechnet, und der Einsatz selbst kommt nicht zurück. Wer im Kopf schon mit dem doppelten Gewinn rechnet, rechnet mit Geld, das ihm niemand versprochen hat. Genau daran hängt der Rest dieser Seite: nicht an einem Code, sondern an der Frage, was von einer Aktion nach Abzug aller Bedingungen übrig bleibt.

Die Rechtslage in der Schweiz: Zwei Veranstalter, eine Aufsicht, ein Vorbehalt

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht mehr als eine Gewerbeanmeldung. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK übrigens: die prüft Casinos, sonst nichts.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Warum es nur zwei Bewilligungen gibt und keine dritte daneben

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Damit stehen sich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport gegenüber, und daneben existiert keine dritte Schweizer Bewilligung, die ein Wettender suchen könnte. Eine Bewilligung braucht nach Art. 21 bis 25 BGS zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz — Art. 4 BGS macht daraus einen Satz, den man sich merken kann, weil er das ganze Thema ordnet: ausländische Bewilligungen entfalten hier keine Wirkung.

Die Begründung dafür ist unspektakulär und trotzdem der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Sportwetten sind in der Schweiz keine Privatveranstaltung mit Renditeziel, sondern ein öffentlich gebundener Kanal, und entsprechend schmal ist das, was als Werbung durchgeht.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Was hier überhaupt verwettet werden darf

Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste, keine offene Spielwiese. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie ausdrücklich darin stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten sind zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie deckt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt und damit Sache jedes Veranstalters — beim Sporttip betrifft er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt und ohne Rückgängigkeit nach Ausführung.

Wer wissen will, was er an einem bestimmten Spieltag setzen kann, liest nicht die Werbung, sondern das Wettprogramm. Die Liste ist die Grenze, das Programm ist die Auswahl innerhalb dieser Grenze.

Die Aktion als Ausnahme, nicht als Regel

Und jetzt der Punkt, an dem der Bewilligungsvorbehalt unmittelbar beim Wettenden ankommt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist keine Formalität, die man hinterher nachreicht: ohne Zustimmung existiert die Aktion nicht. Wer eine Gratiswette bei Swisslos oder der Loterie Romande sieht, sieht ein geprüftes Angebot — geprüft im Umfang, geprüft in den Bedingungen, und in der Zahl begrenzt. Die Loterie Romande hat 2025 vierundzwanzigmal eine solche Zustimmung erhalten, Swisslos achtmal. Wer beobachtet, wie häufig europäische Buchmacher ihre Startangebote wechseln, versteht, was für eine andere Kategorie von Angebot das hier ist.

Ein Beispiel für die Mechanik liefert die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und hatte sieben Aktionstage. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der Massstab: zehn Franken, ein Verbreitungsweg über die Stadien, eine Obergrenze bei der Stückzahl und eine Frist von dreissig Tagen, nach der das Guthaben verfällt. Eine Aktion, die man verpasst, holt man nicht nach.

Limiten, Sperren und der Spielfreibetrag: Was nach der Anmeldung greift

Der Spielerschutz in der Schweiz ist nicht staatlich verordnet, sondern dem Spielenden überlassen — mit einer interessanten Konsequenz, die viele erst nach der Registrierung bemerken. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Das Gesetz gibt keine Zahl vor. Der Wettende setzt sie selbst.

Die vierundsiebzig Stunden

Vor der ersten Teilnahme am Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Sinken darf man sofort, steigen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die Richtung dieser Regel ist die eigentliche Botschaft. Wer sich beim Registrieren auf hohe Limiten einstellt, weil es bequem ist, sitzt drei Tage lang darin fest, wenn ihm am Sonntagabend auffällt, dass die Zahl zu gross war. Die Absenkung wirkt umgehend, die Erhöhung nicht. Art. 87 VGS verlangt im Übrigen eine Wartezeit von 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande haben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden daraus gemacht. Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, sollte die drei Limiten deshalb so wählen, wie er sie an einem durchschnittlichen Monat braucht — nicht so, wie der Maximalbetrag des einen grossen Spieltags aussieht.

Die Detailregeln dazu stehen in den Limiten- und Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, und sie gelten dort, wo das Konto geführt wird. Ein Konto bei Swisslos folgt den Swisslos-Regeln, eines bei der Loterie Romande den Regeln von Jouez Sport. Die beiden sind nicht austauschbar, auch wenn sie derselben Aufsicht unterstehen.

Die Sperre und das Register, das über Kantone hinausreicht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Reichweite ist der Punkt. Eine Sperre ist hier keine Absichtserklärung gegenüber einem Anbieter, sondern ein Eintrag, der bei einer ganzen Klasse von Anbietern gleichzeitig wirkt — und zwar solange, bis jemand sie aktiv wieder austrägt. Wer in einer schlechten Phase die Notbremse zieht, zieht sie für mehr als eine Website. Art. 80 bis 82 BGS regeln den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Der Kontrollmechanismus dahinter verdient einen eigenen Satz. Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die stationäre Kontrolle für streng hält, hat diese Zahl noch nicht gelesen. Das ist kein Argument gegen die Verkaufsstellen, sondern gegen die Annahme, ein System schütze sich von selbst.

Steuern: der Freibetrag, der niemanden im Alltag trifft

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiel. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb heisst es hier «je nach Kanton» und nicht «eine Million Franken» — eine kantonale Zahl wäre eine falsche Verallgemeinerung.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Einen Steuerfreibetrag gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Abgabe auf den Einsatz annimmt, nimmt etwas an, das diese Rechtsordnung nicht kennt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie voll als Einkommen erfassen — die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Für die eigene Situation bleibt der Weg über die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuerauskunft.

Gratiswette, Gratisspielguthaben, Code: Warum der Einsatz nicht zurückfliesst

Jetzt zur Sache selbst, und zwar zu der Stelle, an der die meisten Angebotstexte unangenehm vage werden. Ein Gratisspielguthaben ist in der Sprache des Gesetzes etwas anderes als eine Gratiswette in der Sprache des Marktes. Gemeinsam ist beiden, dass sie kein Geld sind, das man sich auszahlen lassen kann. Bei der Aktion der Loterie Romande stand es in den Teilnahmebedingungen: das Guthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt für Gratisspielguthaben aus Promotionen dasselbe. Was man damit gewinnt, hängt davon ab, was man setzt — nicht davon, wie viel geschenkt wurde.

Was «nicht auszahlbar» konkret bedeutet

Es bedeutet: das Guthaben wird zum Einsatz, und der Einsatz ist weg. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 zu einer Quote von 1.90 gewinnt, bekommt den reinen Nettogewinn gutgeschrieben, nicht Einsatz plus Gewinn. Konkret sind das CHF 9 auf dem Spielerkonto. Die CHF 10 selbst kehren nicht zurück — sie waren nie das Eigentum des Spielenden, sondern eine Verrechnungseinheit für genau diesen einen Einsatz.

Da liegt der Unterschied zwischen einer Wette mit eigenem Geld und einer Wette mit Gratisguthaben. Bei der ersten erhält man im Gewinnfall Einsatz und Gewinn zurück, bei der zweiten nur den Gewinn. Ein «100 %-Bonus» ist deshalb in der Praxis ein Gewinnbonus, kein Guthabenbonus. Die Zahl im Angebot beschreibt eine andere Grösse als die, mit der der Wettende innerlich rechnet.

Was eine Gratiswette im Durchschnitt einbringt

Wie viel eine solche Wette wert ist, lässt sich rechnen, und zwar in einem Band, weil zwei Grössen es bestimmen: die Mindestquote, die eine Aktion für den Gratiseinsatz verlangt, und die Auszahlungsquote des Marktes, in dem gesetzt wird.

Nehmen wir die Konditionen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit ihren CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Der Gratiseinsatz von CHF 10 bringt bei einer Quote von 1.90 einen möglichen Gewinn von CHF 9, und weil nicht der Einsatz, sondern nur der Gewinn ausgezahlt wird, ist der erwartete Nutzen des Einsatzes der auf die Auszahlungsquote abgeschriebene Nettogewinn: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95, also rund CHF 4.50. Unterstellt ist dabei, dass nur der Gratisbetrag eingesetzt und zu einer Quote von 1.90 gesetzt wird, auf einem Markt, dessen Auszahlungsquote bei 95 % liegt.

Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten hinweg, kein Ergebnis für einen einzelnen Wettschein. Im Band bewegt sich der Wert zwischen etwa CHF 4.15 und CHF 4.60, je nachdem, ob die Quote bei 1.80 oder bei 2.00 liegt — die Auszahlungsquote des Marktes von 95 % bleibt dabei konstant gerechnet, weil sie die Eigenschaft des Marktes beschreibt, nicht die des einzelnen Tipps.

Bemerkenswert ist, wie nah die beiden Zahlen beieinanderliegen. Wenn derselbe Markt statt zu 1.90/1.90 zu 1.85/1.85 quotiert wird, fällt die Auszahlungsquote auf rund 92,5 % und der Wert des Guthabens auf etwa CHF 4.60 — die Differenz ist kleiner, als der Unterschied in der Quotendarstellung vermuten lässt. Umgekehrt: je länger die Mindestquote einer Aktion vorgeschrieben wird und je tiefer sie liegt, desto weniger hängt der Wert an der Auswahl des Spielenden.

Die Bedingungen, die den Wert vorher auffressen

Der eigentliche Kostenfaktor ist nicht die Quote, sondern die Frist, die in den Teilnahmebedingungen erwähnt wird. Drei Tage bis dreissig Tage sind auf diesem Markt keine Ausnahme, und die Aktion der Loterie Romande gab dem Guthaben dreissig Tage. Was in dieser Zeit nicht eingesetzt wird, verfällt ersatzlos. Bei einem Guthaben von CHF 10 ist das kein Drama. Bei einem grösseren Betrag ist es die Frage, ob man überhaupt in diesen dreissig Tagen ein Spiel findet, auf das man auch ohne Gratisguthaben gesetzt hätte. Wer ein Spiel sucht, nur weil das Guthaben verfällt, hat den Wert des Guthabens schon verspielt.

Bei Swisslos kommt bei Kombinationen ein zweiter Hebel ins Spiel: der Kombiboost gilt nur online, für Pre-Match-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist kein Steigungsmass, sondern eine andere Wette: fünfzehn Voraussagen treffen nicht häufiger, weil sie mehr einbringen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Man kann das drehen, wie man will: eine Verzinsung, die nur beim Cash-Out verschwindet und nur beim richtigen Kombinationsumfang steigt, ist keine Erhöhung der Gewinnchance. Sie ist eine Erhöhung des Einsatzes, den man vorher tätigen muss.

Gratiswetten-Vergleich: Was die zehn Plattformen unterscheidet

Auf eine Rangliste, die einen Code an die Spitze stellt, wartet man hier vergeblich. Was sich vergleichen lässt, sind zwei Schweizer Veranstalter mit Bewilligung und acht ausländische Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und von denen ein Teil auf der Sperrliste der Gespa geführt wird. Das ist keine Auswahl, die sich nach Bonusstaffel sortieren lässt. Es ist die Auswahl, die der Markt hergibt.

Woran gemessen wird, wenn kein Code am Angebot hängt

Vier Grössen tragen die Entscheidung, und keine davon ist ein Bonusbetrag. Erstens die Bewilligung: wer eine Schweizer Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel hält und wer nicht. Zweitens der Weg der Auszahlung: bei Swisslos zweimal pro 365 Tage kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung gegebenenfalls eine Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; bei der Loterie Romande Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Spielerkonto, darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Drittens die Einsatzgrenzen; bei Sporttip CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Viertens das Einzahlungsvolumen: bei Swisslos höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, bei der Loterie Romande ebenfalls höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Der achte Punkt auf dieser Liste ist der interessanteste.

Plattform Schweizer Bewilligung oder keine Veranstalterin / gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel; Verlag und Bewilligung pro Spiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel; Verlag und Bewilligung pro Spiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung keine
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung keine
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung keine
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine
Betovo ohne Schweizer Bewilligung keine
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung keine
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung keine

Die Spalte, die in anderen Vergleichen ganz oben steht, fehlt hier bewusst fast vollständig: ein Gratisbetrag lässt sich für die acht ausländischen Marken nicht seriös nebeneinanderstellen, weil das Niveau der Schweizer Aktionen ohnehin bei CHF 10 liegt und sich ausserhalb der Schweiz an Kriterien hängt, die mit dieser Rechtsordnung nichts zu tun haben. Eine Tabelle, in der für die meisten Zeilen nichts Belastbares steht, ist keine Vergleichsgrundlage, sondern eine Kulisse.

Die Gewichtung folgt daraus dem Alltag, nicht der Grösse des Angebots. Wer in Genf wohnt und ein Konto bei Swisslos eröffnen will, wird an der Wohnsitzgrenze scheitern — nicht an der Freundlichkeit des Supports. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Das ist die erste Hürde, nicht die zweite, und sie entscheidet den Vergleich für viele, bevor die Quoten überhaupt in den Blick kommen. Weniger als die Hälfte der zehn Plattformen in dieser Gegenüberstellung steht überhaupt für alle Regionen der Schweiz zur Verfügung — auch das ist kein Ranking-Ergebnis, sondern eine Folge der Bewilligungsarchitektur.

Die Auszahlung als zweite Grenze

Der praktische Unterschied zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern lässt sich an einem einzigen Detail festmachen. Bei Swisslos erfolgt eine Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; die erste und zweite Auszahlung innerhalb von 365 Tagen ist gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben — kein Bankweg, keine Wartezeit — und erst darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Wer regelmässig kleinere Beträge gewinnt, merkt den Unterschied deutlicher als einen Prozentpunkt Quote. Wer regelmässig über CHF 1’000 gewinnt, merkt ihn vollends nicht.

Die Währung, in der sich das ausdrückt, ist Zeit, nicht Geld. Fünf bis zehn Arbeitstage sind zwei Wochen, in denen der Betrag nicht da ist — und in denen die Versuchung gross ist, dem Spielerkonto noch etwas nachzuladen. Bei Swisslos liegt ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf dem Wallet; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Die Limiten wiederum sind bei beiden Veranstaltern am Einzahlungsvolumen ausgerichtet: maximal CHF 10’000 pro 30 Tage auf beiden Seiten, bei Swisslos zusätzlich 10’000 Franken im Monat und ein Kauf von Spielguthaben nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine Grenze, die im Alltag kaum jemanden berührt und im Ausnahmefall die Grenze ist, an der man sich wiederfindet. Wer sie trifft, sollte den Abschnitt über Spielsperre und Limiten noch einmal lesen.

Was sich für einen Wettenden in der Schweiz daraus verändert

Zurück zur Ausgangsfrage, aber mit den Puzzleteilen an ihrem Platz. Wer in der Schweiz nach einem Freebet-Code sucht, sucht nach einem Gegenstand, den es in dieser Rechtsordnung nicht gibt. Es gibt Gratisspielguthaben, die vorab durch die Aufsicht bewilligt sein müssen, die nur in Aktionsfenstern ausgegeben werden, deren Stückzahl begrenzt ist und die nicht auszahlbar sind. Der Weg zu ihnen geht nicht über einen Code aus einem Forum oder einer Werbeanzeige, sondern fast immer über die Plattform des Veranstalters selbst, in einem Zeitraum, der auf Wochen bemessen ist.

Was diese Ordnung verschiebt

Die enge Regulierung verschiebt drei Dinge gleichzeitig, und alle drei gehen zu Lasten dessen, der ein grosses Startangebot einkalkuliert.

Erstens die Grösse. Eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben ist kein Vorspiel zu einer zweiten, grösseren Aktion — sie ist das Format selbst. Rechnet man den durchschnittlichen Wert eines solchen Guthabens auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote und einer Quote von 1.90 durch, landet man bei rund CHF 4.50 und in einem Band von etwa CHF 4.15 bis CHF 4.60. Das ist der Gegenwert, über den hier gesprochen wird.

Zweitens die Verfügbarkeit. Wer im Kanton Genf wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport und nicht zu Sporttip. Wer in Zürich wohnt, umgekehrt. Eine Deutschland- oder Frankreich-Übersicht hilft hier nicht, weil der Wohnkanton das erste Filterkriterium ist. Die Teilnahme am Sporttip setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; dasselbe gilt für ein Konto bei Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Die Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen.

Drittens die Erwartung an das Angebot selbst. Bei Swisslos ist der Einzahlungsvorgang nicht auf einen Code angewiesen: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, begrenzt auf CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Was nüchtern bleibt: Der Nutzen einer Gratiswette liegt nicht darin, dass sie gratis ist, sondern darin, dass sie einen Einsatz ersetzt, den man sonst selbst geleistet hätte. Unter dieser Bedingung ist sie etwas wert. Unter der Bedingung, dass man für sie erst ein Konto anlegt, eine Verlustlimite setzt und sich verifizieren lässt, ist sie eine Werbemassnahme — nur eben eine, die den Umweg über die Aufsicht genommen hat.

Die Plattformen im Einzelnen: Wer was anbietet und zu welchen Bedingungen

Wie schon an mehreren Stellen deutlich wurde: auf Schweizer Boden gibt es genau zwei Bewilligungen. Die acht ausländischen Marken sind hier nicht aufgeführt, weil sie eine Alternative darstellen, sondern weil Wettende sie antreffen und eine Einordnung brauchen. Bei allen acht ist dieselbe Behörde die Antwort auf die Frage nach der Bewilligung: keine. Wo eine ausländische Lizenz gemeldet wird, hat sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und bei den hier betrachteten Marken ist ohnehin keine feststellbar. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairnesskontrolle.

Wichtig zum Werbeverbot: Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Aufzählung ist deshalb keine Empfehlung. Die Reihenfolge innerhalb der Gruppe ist alphabetisch und sagt nichts über Qualität.

Swisslos Sporttip: Limiten und Regeln mit dem Vertragsgebiet als Schranke

Die Veranstalterin sitzt in Basel und betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach dem BGS (SR 935.51, Aufsicht Gespa).

Das Vertragsgebiet ist die erste Einschränkung und die schärfste. Es umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kann kein Konto eröffnen; zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Geografie nicht erfüllt, wird nicht durch Bestätigungsklicks hindurchgelassen.

Die Einsatzgrenzen sind für eine Plattform mit dieser Marktbreite ungewöhnlich niedrig. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; eine Systemwette geht bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist die Untergrenze von CHF 1 die relevante Zahl — sie macht Einzelwetten mit wenig Kapital überhaupt erst möglich. Für jemanden, der einen Gewinn mit einem Schlag realisieren will, ist die Obergrenze die relevante, und sie liegt niedriger, als viele annehmen.

Dazu kommen Detailregeln, die im Streitfall entscheiden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und die Frist, die viele nicht auf dem Schirm haben: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man merkt, dass niemand einen daran erinnert.

Was die Auszahlung angeht, gilt der gesetzliche Rahmen: Auszahlungen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt.

Der Gewinnbetrag selbst folgt einer eigenen Rundungsregel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Was von dem Paket hängen bleibt: ein Veranstalter mit sehr weiter Marktabdeckung, sehr engem Zugang und einer Grenze, die beim grossen Einzelgewinn greift. Wer im Vertragsgebiet wohnt und kleine Einsätze bevorzugt, findet hier eine sauber geregelte Umgebung. Wer Einsätze über CHF 1’000 in Einzelwetten denkt, wird an der Limite umplanen müssen — oder die Wette aufteilen.

Loterie Romande Jouez Sport: Ein Westschweizer Konto mit Wallet-Mechanik

Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, ebenfalls mit Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach BGS (SR 935.51, Aufsicht Gespa). Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, kommt an kein Online-Konto — Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters ist die Bedingung, nicht eine Formalie. Damit ist die Plattform für alle Deutschschweizer Wettenden von vornherein keine Option, unabhängig davon, wie attraktiv die Wallet-Mechanik aussieht.

Und die Mechanik hat etwas Eigenes. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das ist für den Alltag die bequemere Konstruktion: kleine Gewinne stehen sofort zur Verfügung, ohne Bankweg und ohne Wartezeit. Die Kehrseite ist, dass ein Betrag auf dem Wallet auf dem Wallet bleibt. Wer dort CHF 400 liegen hat und am Abend eine weitere Wette setzt, tut das aus Guthaben, nicht aus einem Bankkonto — die Distanz zwischen Entscheidung und Geld ist hier kleiner als bei Swisslos.

Der dokumentierte Werbeweg läuft über die Stadien. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verteilte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen Spielguthaben über einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde: CHF 10, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück. Die Aktion hatte damit einen klar begrenzten Verteilerkreis und eine harte Verfügbarkeitsgrenze.

Das Fazit dieses Eintrags ist ein Zugangs- und kein Bonusurteil. Wer in der Westschweiz wohnt, findet eine Plattform, deren Konto-Logik auf Verrechnung statt auf Überweisung ausgelegt ist — schnell im Gewinn, aber konsequent im Verfallenlassen. Wer ausserhalb wohnt, kann die Diskussion an dieser Stelle beenden.

Bettilt: acht Zeilen für acht Marken

Bei Bettilt ist die Antwort auf die Bewilligungsfrage eindeutig: keine schweizerische. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine solche ist bei dieser Marke ohnehin nicht feststellbar. Das ist die erste der drei Konsequenzen, und die weiteren folgen daraus: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS).

Wie die Sperrliste entsteht, ist für alle acht Marken derselbe Vorgang und deshalb hier einmal erklärt. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains; die erste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — dieses Vorgehen nennt die Aufsicht Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Was das praktisch bedeutet: der Zugang hängt nicht daran, ob man eine Schweizer IP-Adresse hat, sondern daran, welche Domain gerade aktuell ist. Wer über eine solche Plattform gewinnt, kann den Gewinn nicht über einen Schweizer Rechtsweg einklagen. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Und ein Punkt, der in Deutschland anders aussieht und in der Schweiz oft falsch eingeschätzt wird: es gibt hierzulande kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unverbindliche Wettangebote. Ein Zahlungsanbieter blockiert solche Zahlungen nicht, und diese Seite behauptet nichts anderes.

Was bei Bettilt bleibt, ist also keine Bewertung des Produkts, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Ein Wettender, der im Streitfall die Schweizer Aufsicht anrufen will, hat hier keine Adresse.

Rabona: acht Zeilen für acht Marken

Rabona ist nach demselben Muster einzuordnen: keine Schweizer Bewilligung, weil es ausser Swisslos und der Loterie Romande keine gibt. Eine gemeldete ausländische Bewilligung wäre in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS) und ist hier nicht feststellbar. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade durch die Telekom-Anbieter (Art. 86 bis 93 BGS). Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat hier keine Kraft.

Für einen Nutzer ist der entscheidende Punkt der, den man im Ausland selten hört: gewinnt man dort, ist der Gewinn nicht nach Schweizer Recht durchsetzbar. Die Aufsicht hat keine Zuständigkeit, und ein Gerichtsweg endet an der Grenze.

Wer trotzdem dort spielt, sollte das nicht als Wahl zwischen zwei Dienstleistungen verstehen. Es ist eine Wahl zwischen einem geregelten Marktzugang und einem ungeregelten — mit allen Folgen für Auskunftsrechte, Sperren und Gewinndurchsetzung.

DirectionBet: acht Zeilen für acht Marken

Bei DirectionBet ist die Lage dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Auch für Werbung gelten die strengen Schranken aus Art. 74 und 131 BGS.

Wer eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wählt, wählt auch den Wegfall der Kontrolle. Es gibt hier keine Prüfung, ob die Auszahlungen ankommen, keine Aufsicht über Spielregeln und keinen Adressaten, an den man sich bei Streit wendet. Die Gespa hat dazu keine Handhabe jenseits der Sperrliste.

Das ist der Punkt, an dem viele Angebote mit hohen Boni am lautesten sind. Genau dort ist Vorsicht am Platz.

Cloudbet: acht Zeilen für acht Marken

Auch Cloudbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.

Für den Alltag heisst das: Regeln, Auszahlungswege und Antwortzeiten stehen vollständig in der Hand des Anbieters. Ein Schweizer Konto ist ohnehin nicht erreichbar — mit der Anmeldung akzeptiert man eine Rechtsordnung, die nicht die eigene ist.

Wer die Schweizer Seite sucht, wird hier nichts finden. Was bleibt, ist eine Marke ohne hiesige Prüfung.

Betwinner: acht Zeilen für acht Marken

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) und ist nicht feststellbar. Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa (Art. 86 bis 93 BGS).

Immerhin gibt es einen nachprüfbaren Weg, sich zu vergewissern: die Sperrliste der Gespa selbst, die die Aufsicht veröffentlicht und die Telekom-Anbieter durchsetzen. Wer wissen will, ob eine Domain aktuell blockiert wird, findet die Antwort dort — und nicht in einer Werbeanzeige.

Für einen Spielenden bleibt der Kern: ein Konto ohne Schweizer Bewilligung bedeutet, dass im Streitfall niemand zuständig ist.

Betovo: acht Zeilen für acht Marken

Betovo tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete ausländische Bewilligung hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) und ist nicht feststellbar. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, möglicher DNS-Block über die Sperrliste (Art. 86 bis 93 BGS).

Wer den Weg über eine solche Plattform geht, verliert die Kontrolle über die Spielregeln. Welche Mindestquote gilt, wann eine Wette annulliert wird, wann ein Gewinn verfällt — das steht dort, wo man nicht klagen kann.

Ein Schweizer Konto gibt es nicht, und damit auch keinen Anspruch auf die Mechanismen, die im bewilligten Markt gelten.

Rollbit: acht Zeilen für acht Marken

Rollbit ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, ohne Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Zudem fehlt eine Schweizer Aufsicht.

Ein Spielender bei einer solchen Marke verzichtet auf einen Mechanismus, der im Schweizer Markt selbstverständlich ist: die nachträgliche Überprüfbarkeit einer Wette durch eine unabhängige Stelle.

Das ist kein Detail im Kleingedruckten, sondern die Grundlage jedes Vertrauensverhältnisses.

Interwetten: acht Zeilen für acht Marken

Interwetten gehört zu den Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich nennt — sie tauscht blockierte Domains binnen Stunden gegen neue aus. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen und per DNS gesperrt werden (Art. 86 bis 93 BGS).

Für den Wettenden heisst Domain-Hopping, dass die Erreichbarkeit nichts über die Zulässigkeit aussagt. Eine Seite ist nicht deshalb erlaubt, weil sie sich öffnet. Wer dort spielt, spielt nach Regeln, deren Durchsetzung er nicht kontrollieren kann.

Das bleibt die nüchterne Zusammenfassung dieser Zeile.

Achtes Zeichen im ABC und trotzdem einen Satz wert

Die acht Marken teilen sich ein Bewilligungsprofil, aber nicht jede ist gleich leicht zu treffen. Der praktische Unterschied liegt nicht im Angebot, sondern in der Auffindbarkeit: eine Domain auf der Sperrliste ist womöglich nur über eine Ersatzadresse erreichbar, und deren Wechsel macht den Zugang unbeständig. Wer sich darauf einlässt, plant mit einer Erreichbarkeit, die sich jederzeit ändern kann.

Das ist der letzte Punkt, der bei ausländischen Marken tatsächlich variiert. Und er ist keiner der Qualität, sondern der Infrastruktur.

Wie sich der Gegenwert einer Gratiswette rechnen lässt

Die Rechnung für den durchschnittlichen Gegenwert gehört hier zusammenhängend hin, weil sie die einzige Zahl ist, die dieses Thema überhaupt belastbar produziert. Alle Werte sind als statistische Schätzung zu lesen, nicht als Zusage.

Die Ausgangsgrössen: ein Gratisspielguthaben von CHF 10, nicht auszahlbar, wie es die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vorsah, und ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Der mögliche Nettogewinn aus dem Gratiseinsatz beträgt bei Quote 1.90 genau CHF 9; da nur der Gewinn und nicht der Einsatz ausgezahlt wird, ergibt sich ein erwarteter Gegenwert von 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95, also rund CHF 4.50. Unterstellt ist, dass ausschliesslich der Gratisbetrag zu einer Quote von 1.90 auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote eingesetzt wird.

Verlässt man die feste Quote, wird daraus ein Band. Bei einer Quote von 1.80 für denselben Einsatz liegt der erwartete Gegenwert bei etwa CHF 4.15, bei einer Quote von 2.00 bei etwa CHF 4.60 — die Auszahlungsquote des Marktes bleibt mit 95 % konstant gerechnet, weil sie eine Eigenschaft des Marktes und nicht des einzelnen Tipps ist. Der Unterschied zwischen dem schlechtesten und dem besten Wert in diesem Band beträgt weniger als fünfzig Rappen. Wer eine Aktion nach ihrer Mindestquote auswählt, wählt damit um einen Wert, der kleiner ist als ein Cappuccino.

Daraus folgt die eigentlich relevante Grösse: nicht der Wert des Guthabens, sondern der Aufwand, den seine Verwertung verlangt. Ein Guthaben von CHF 10 mit dreissig Tagen Frist ist einfach zu verwerten, wenn man ohnehin jede Woche ein Spiel setzt. Bei einem grösseren Guthaben mit derselben Frist — oder bei einem Umsatzerfordernis, das den Betrag mehrfach durchlaufen lässt — kippt die Rechnung in den Aufwand hinein: man setzt dann nicht, weil man eine Meinung zu einem Spiel hat, sondern weil eine Frist läuft. Und in diesem Moment ist das Angebot nicht mehr Gratisguthaben, sondern Anlass zu Umsatz, der ohne das Angebot nicht entstanden wäre. Genau das ist der Zweck einer jeden Aktion.

Dass die Rechnung bei einem Markt mit 92,5 % Auszahlungsquote nur um wenige Rappen besser oder schlechter ausfällt als bei 95 %, macht die Sache nicht harmlos. Sie macht sie nur schwer zu bemerken.

Häufig gestellte Fragen zu Freebet-Codes in der Schweizer Sportwette

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

Einen dauerhaft gültigen Code gibt es nicht. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa und erscheinen nur in befristeten Aktionen, wie der Loterie-Romande-Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage gültig. Der Weg führt über die Plattform des Veranstalters, nicht über einen fremden Code.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport halten eine Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS. Wer eine Aktion mit Gratisguthaben vergeben will, braucht zusätzlich die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Das Gratisspielguthaben der Schweizer Aktionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar. Wer CHF 10 zu Quote 1.90 setzt und gewinnt, erhält nur den Nettogewinn von CHF 9 gutgeschrieben. Der Einsatz selbst fliesst nicht zurück, weil er nie auszahlbares Guthaben war. Nur beim Nettogewinn liegt der Unterschied zur Wette mit eigenem Geld.

Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 BGS Gratisspiele und Gratisguthaben unter einen Zustimmungsvorbehalt der Aufsicht stellt. Die Aktion existiert ohne diese Zustimmung nicht. Die Gespa prüft Umfang und Bedingungen, und die Zahl der Zustimmungen ist begrenzt. Deshalb sind die Schweizer Angebote klein und an konkrete Aktionstage gebunden.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Ja. Beim Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Veranstalter muss solche Höchstwerte verlangen; das Gesetz verlangt keine bestimmte Limite.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»