Sportwetten mit Einzahlungsbonus 2026 – was nach der ersten Einzahlung wirklich passiert
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbaren Angaben der Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz abgeglichen.
Wer nach einem Einzahlungsbonus sucht, stellt sich meist eine einzige Frage: Wie viel liegt über der ersten Einzahlung? In der Schweiz ist das die falsche erste Frage. Denn die Höhe des Bonus entscheidet nicht darüber, was davon beim Wettenden ankommt — das tut die Regel, die an ihn geknüpft ist. Eine Gutschrift ohne Bedingung ist Geld. Eine Gutschrift mit Bedingung ist eine Aufgabe mit Frist.
Die zweite Frage lautet entsprechend: Wer darf Gratiskredit überhaupt ausgeben? Die Antwort ist kürzer, als die Werbung im Netz vermuten lässt. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide brauchen für Gratisspielguthaben vorab die Zustimmung der Aufsicht. Wer auf einer ausländischen Seite ein «100 % Bonus» liest, liest das Angebot eines Anbieters, dessen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat.
Was folgt daraus für den einzelnen Spieler? Dass die Bedingungen des Angebots mehr Arbeit sind als der Bonus selbst, dass die Limiten des eigenen Kontos schneller greifen als jede Aktion, und dass die steuerliche Behandlung eines Gewinns davon abhängt, wo das Spiel veranstaltet wurde. Diesen Folgen geht die Seite nach — in der Reihenfolge, in der sie einen Einzahler treffen.
Rechtslage: warum Gratiskredite in der Schweiz vorab bewilligt werden müssen
Der Schweizer Weg zum Bonus führt über ein Formular, das der Veranstalter ausfüllt und nicht der Spieler. Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten ausgeben will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das ist keine Formalie am Rand: Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vier Dutzend Aktionen für ein ganzes Land, verteilt auf zwölf Monate und zwei Anbieter. Wer aus dem deutschen oder österreichischen Markt kommt, rechnet mit einem anderen Volumen.

Aus dieser Vorschrift folgen zwei Dinge, die den Alltag eines Schweizer Wettenden prägen. Erstens ist die Zahl der Aktionen klein, und sie sind entsprechend knapp dotiert. Zweitens hat keine davon die Form eines Prozentbonus auf die Einzahlung, wie er auf ausländischen Seiten zum Standard gehört. Die Aktionen, die es gibt, sind Aufwertungen des Gewinns — Boosts, nicht Gutschriften.
Zuständig ist die Gespa, nicht die ESBK. Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt Casinos, und mit Sportwetten hat sie nichts zu tun. Wer sich bei einer Beschwerde an die falsche Behörde wendet, verliert Wochen.
Bewilligung statt Lizenz, und was die zwei Veranstalter unterscheidet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa. In der Rechtssprache heisst das nicht Lizenz, sondern Bewilligung — und zwar in zwei Teilen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Beide sind nötig, bevor die erste Wette angenommen wird.
Die interkantonale Vereinbarung deckelt die Zahl der Veranstalter bei zwei. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht, und wer einen sucht, findet nur Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Das Vertragsgebiet teilt die Schweiz sprachlich auf. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus, nicht nur Schweizer Wohnsitz. Umgekehrt gilt: Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel aufgestellt und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Reinerträge gehen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das ist kein Marketingdetail: Es erklärt, warum das Angebot regulatorisch schmal bleibt statt spektakulär zu werden.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf
Die Liste des Erlaubten ist geschlossen, nicht offen. Die Gespa führt in der Fassung vom 10. September 2026 ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind; Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht.
Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und die Online-Teilnahme ist Minderjährigen ohnehin verschlossen.
Livewetten sind erlaubt — vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache jedes Anbieters: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Funktion, die jederzeit fehlen darf.
Eine Anmerkung zum Mindestumsatz
An dieser Stelle gehört ein Satz zur Rechnung, die in jedem Quotenangebot steckt. Der Quotenschlüssel einer Wette ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; der Rest ist die Marge des Veranstalters. Bei der Drei-Weg-Wette auf ein Fussballspiel über drei typische Quoten bleibt dem Veranstalter ein Anteil, den er in keiner Werbung nennt. Ein Einzahlungsbonus verändert diese Rechnung nicht — er legt eine zweite Rechnung daneben. Wer eine Gutschrift mit Umsatzbedingung bekommt, muss den Betrag erst durch Märkte mit derselben Marge zurückwetten. Der Bonus macht die Marge nicht kleiner; er verlängert nur die Strecke, über die sie wirkt.
Ausländische Anbieter: keine Bewilligung, keine Wirkung, kein Register
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das steht so im Gesetz (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz ohne Veranstalterbewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spieler.
Für den Spieler ist die Folge unangenehmer, als «nicht bestraft» klingt. Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping nennt die Aufsicht selbst und führt dabei unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Der offene Vergleich lautet deshalb nicht «sicher gegen unsicher». Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Die andere Seite bietet ein breiteres Programm und keine dieser Absicherungen. Wer sich für die zweite entscheidet, entscheidet sich gegen den Rechtsweg — und für die steuerliche Behandlung, die der Wohnkanton anwendet.
Der Steuerfreibetrag, und wann er überhaupt greift
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag liegt ab 1. Januar 2026 beim Bund bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab; wer eine Zahl sucht, muss sie je nach Kanton bei der kantonalen Steuerverwaltung erfragen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Wettenden heisst das: Wer einen Betrag gewinnt, der unter dem Freibetrag liegt, zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf diesen Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — wer eine solche in einer Übersicht findet, hat eine Übersicht für einen anderen Markt vor sich. Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich; die Praxis des Kantons Thurgau etwa rechnet sie unabhängig von der Höhe vollständig als Einkommen. Verbindliche Auskunft geben Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht diese Seite.
Spielerschutz: warum ein Bonus kein Grund ist, mehr einzuzahlen
Ein Bonus belohnt eine Einzahlung. Das ist seine Mechanik, und genau darin liegt sein Risiko: Er setzt einen Anreiz auf einen Vorgang, den man auch bleiben lassen kann. Wer wegen eines Gratiskredits einzahlt, hat eine Zahl erhöht, um eine andere Zahl zu bekommen — und die zweite ist meist kleiner, langsamer und seltener auszahlbar als die erste.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Das klingt grosszügig und ist es nicht, denn die Verantwortung wird damit an den Spielenden zurückgegeben: Der Veranstalter muss von jedem Kontoinhaber einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen.
Bei Sporttip geht das weiter. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer sich abends ärgert und die Limite hochsetzen will, sitzt drei Tage auf dem Entschluss. Das ist unbequem und in dieser Situation genau richtig.
Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Limiten gelten produktbezogen und lassen sich jederzeit ändern, ohne Angabe von Gründen — in beide Richtungen, mit der genannten Wartezeit bei der Erhöhung.
Sperren, Register, und warum ein Domänen-Block keine Sperre ist
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Grund, warum eine Spielsperre in der Schweiz etwas anderes ist als ein Klick auf «Konto schliessen»: Sie hängt nicht am Anbieter. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Sperrliste der Gespa ist davon zu unterscheiden. Sie sperrt nicht den Spieler, sondern die Domäne eines ausländischen Anbieters. Ein DNS-Block trifft den Zugang von der Schweiz aus; er trifft nicht das Konto und nicht das Guthaben, das dort liegt. Und er trifft nicht den Spieler, der sich bereits registriert hat und die Adresse wechselt.
Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich an der Verkaufsstelle auf ein strenges Altergate verlässt, verlässt sich auf eine Quote, die knapp unter der Hälfte liegt.
Was ein Konto verlangt, bevor es überhaupt etwas auszahlt
Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — für einen Einzahler heisst das, dass der Bonus nicht am Tag der Anmeldung spielbar ist, sondern erst, wenn die Prüfung durch ist.
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und ein Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Wo Einzahlungs- und Guthabenobergrenzen greifen
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt sie direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber überweist sie auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mit CHF 1’000 plant und mittendrin einen Boost spielen will, ist von dieser Grenze weit entfernt. Wer mit vierstelligen Beträgen arbeitet, stösst zuerst an das Guthaben, nicht an das Einzahlungsvolumen — und das Guthaben ist die Grenze, die eine Auszahlung erst wieder freimachen muss.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — der Satz steht in den Bedingungen und ist der wichtigste des ganzen Abschnitts.
Bei Swisslos gehört PostFinance Pay zu den Zahlungsarten zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungswege darüber hinaus zur Verfügung stehen, steht in den Bedingungen des Veranstalters und ist der Punkt, den man vor der ersten Einzahlung prüft.
Einzahlungsbonus und Freiwette: was in der Schweiz tatsächlich auf dem Tisch liegt
Jetzt zur eigentlichen Frage. Wer «Einzahlungsbonus Sportwetten» eingibt, erwartet eine Prozentzahl auf die erste Einzahlung. In der bewilligten Schweizer Landschaft findet er sie nicht. Was er findet, sind Aufwertungen: Der Gewinn wird grösser, nicht die Einzahlung. Der Unterschied ist praktisch gross.
Der Grund liegt im Bewilligungsvorbehalt. Gratiskredite brauchen vorab die Zustimmung der Gespa, und die fällt knapp aus. Was eine Aktion sein darf, bestimmen die Bedingungen des Veranstalters, nicht die Suchanfrage des Spielers.
Der Kombiboost bei Sporttip: ab vier Voraussagen, mit Bedingungen
Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Bedingungen nicht liest, erwartet bei fünfzehn Voraussagen auf den ersten Blick die Verdoppelung — und übersieht, dass die Erhöhung gedeckelt ist und die Mindestquote je Leg das Feld der möglichen Voraussagen kleiner macht, als es aussieht.
Die Mindestquote ist der eigentliche Filter. Wer vier klare Favoriten mit Quoten um 1.20 kombinieren will, hat den Boost schon verloren, obwohl er gewonnen hätte. Vier Voraussagen ab 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die deutlich über dem liegt, was eine Viererkombination aus Favoriten liefert.
Was vier Voraussagen mit Quote 1.50 aus einem Gewinn machen
Die Rechnung ist schnell gemacht, weil sie nur eine Multiplikation ist. Der Gewinn einer Kombinationswette ist Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Bei vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 9’792. Aus CHF 10 Einsatz werden damit rund CHF 97.90 brutto, also etwa CHF 87.90 Nettogewinn, bevor irgendein Boost greift.
Mit dem Kombiboost kommen bei vier Voraussagen 5 % auf diesen Nettogewinn dazu — rund CHF 4.40. Der Auszahlungsbetrag liegt damit bei etwa CHF 102.30. Der Sprung ist ein Nachschlag, kein zweiter Gewinn. Wer dieselben vier Voraussagen auf sieben erhöht, bekommt 20 % auf den Nettogewinn; bei zehn sind es 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Band reicht also von einem kleinen Nachschlag über ein Drittel bis zur Verdoppelung des Nettogewinns, und der Preis für die Verdoppelung ist eine Fünfzehnfachkombination, die in der Realität kaum einer trifft.
Der Anspruch entsteht nur, wenn alle Voraussagen gewinnen. Der Boost gleicht kein Verlust aus, sondern erhöht einen bereits gewonnenen Betrag. Und er ist zusätzlich gedeckelt, was bedeutet: Bei sehr hohen Quoten wächst der Bonusanteil nicht unbegrenzt mit.
Was passiert, wenn eine Voraussage ausfällt? Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Damit sinkt die Gesamtquote — und mit ihr die Zahl der Voraussagen, die den Boost verlangt. Eine Absage kann also nicht nur den Gewinn kleiner machen, sondern den Boostanspruch gleich mitnehmen. Genau das sollte man wissen, bevor man bei Unwetterwarnung eine Fünfzehnfachkombination baut.
Die Quote selbst: was der Markt dem Spieler zurückgibt und der Veranstalter einbehält
Der Quotenschlüssel eines Marktes sagt, wie viel von jedem Einsatz auf diesen Markt wieder ausgeschüttet wird. Er ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei einer Drei-Weg-Wette auf ein Fussballspiel mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich aus den Kehrwerten 0’476, 0’294 und 0’278 die Summe 1’048. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95,4 %, die Marge des Veranstalters bei rund 4,6 %.
Der zweite Wert ist der, den man im Kopf behalten sollte. Er gilt pro Markt und pro Sportart, nicht pauschal: Fussballquoten sind in der Regel schärfer gesetzt als Quoten auf kleinere Sportarten, wo weniger Umsatz die Marge rechtfertigt. Die Kombination trägt die Marge jedes Marktes in sich, den sie enthält — und die Systemwette potenziert diesen Effekt, weil sie die Kombinationen der Voraussagen vervielfacht.
Ein Einzahlungsbonus ändert daran nichts. Er ist gutgeschriebenes Geld, das anschliessend in Märkten mit dieser Marge gespielt werden muss. Aus Sicht des Spielers ist die Marge der Preis und der Bonus ein Rabatt — nur, dass der Rabatt zuerst kommt und der Preis bei jedem einzelnen Einsatz danach.
Was Gratisspielguthaben nicht ist
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Satz steht in beiden Regelwerken und ist die schärfste Grenze im ganzen Bonusgeschäft: Ein geschenkter Betrag bleibt im System, bis er verspielt oder gewonnen wurde — und erst aus einem Gewinn wird ein auszahlbarer Saldo. Bei Sporttip gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen, und die zweimal kostenlose Auszahlung pro Jahr bezieht sich auf echtes Spielguthaben.
Bei der Loterie Romande galt dasselbe Muster. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. CHF 10, 7’000-mal, an sieben Stadionabenden — das ist die Grössenordnung, in der Gratisspielguthaben in der Schweiz stattfindet. Der Aufwand steht in einem bemerkenswerten Verhältnis zum Betrag: Man muss im Stadion sein, einen Code finden, sich verifizieren und innert einer Woche einlösen.
Wer diese Aktion gegen einen ausländischen Prozentbonus stellt, sieht den Unterschied in der Zahl der Hürden, nicht in der Zahl der Franken. Der eine verlangt einen Weg ins Stadion, der andere eine Einzahlung, eine Umsatzrunde und einen Blick in die Bedingungen, der meist den grössten Teil des Bonus frisst. Bequem ist keine von beiden, und billig ist die eine nur, weil sie klein ist.
Quotenboosts, Profitboosts und die Frist, die sie haben
Neben dem Kombiboost führt Sporttip zwei weitere Formen: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der, den man am ehesten überliest. Wer eine Wette mit vergünstigter Quote abschliesst und dann früher aussteigt, weil der Zwischenstand gut aussieht, verliert die Vergünstigung genau in dem Moment, in dem er die Prüfung beendet. Man kann nicht beides haben — den Boost behalten und vorzeitig aussteigen. Und der Cash-Out-Betrag bei Sporttip liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Dasselbe gilt für abhängige Ereignisse: Bei Sporttip lassen sich Voraussagen derselben Sportveranstaltung, die voneinander abhängen, nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus korrelierten Märkten baut, spielt am Rand der Regeln — und der Boost verlangt ohnehin mehrere Voraussagen, was die Versuchung erhöht, genau das zu tun.
Bleibt die Abwicklung. Der Gewinnbetrag eines Wettscheins wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; darüber wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Nicht abgeholte Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, beide kurz, beide in den Bedingungen — eine Frist ist nur dann eine Frist, wenn man sie kennt.
Warum hohe Prozentzahlen ausländische Seiten kennzeichnen
«200 % Bonus bis CHF 500» ist keine Schweizer Erscheinung
Das heisst nicht, dass jede ausländische Seite ein schlechtes Angebot hat. Es heisst, dass die Zahl auf dem Banner nichts über den Wert aussagt, weil der Wert in der Umsatzbedingung steht. Ein Bonus, der den zehnfachen Umsatz bei Mindestquote 1.80 verlangt, ist eine Aufgabe; die Prozentzahl beschreibt nur die Grösse des Preises, nicht die Länge der Strecke.
Aus Schweizer Sicht kommt der zweite Punkt hinzu: Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg — und mit der steuerlichen Behandlung, die sein Wohnkanton auf Gewinne aus ausländischen Grossspielen anwendet. Ein Prozentbonus, der doppelt so gross ist wie der eines bewilligten Anbieters, wäre rechnerisch noch kein Ausgleich dafür. Wo es gar keinen bewilligten Prozentbonus gibt, ist der Vergleich ein anderer — aber nicht der, den das Banner verspricht.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die Gegenüberstellung zeigt, wie ungleich das Feld ist. Zwei Anbieter stehen unter Schweizer Aufsicht und dürfen in ihrem Gebiet ein Konto eröffnen. Acht weitere sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — bewertet nach denselben Massstäben, aber alle ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. Bewilligung nach eigener Angabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Wettigo | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Gamdom | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | Nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
Die mittlere Spalte ist die einzige, in der sich die acht ausländischen Zeilen unterscheiden — und sie unterscheiden sich nicht. Genau darin liegt die Information: Es gibt keinen zweiten bewilligten Veranstalter, den man an die Stelle der ersten beiden setzen könnte. Wer eine Alternative sucht, sucht einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die die Sperrliste und das Sperrregister für ihn haben.
Die erste Spalte darf man nicht als Qualitätsurteil zweier Gruppen lesen. Sie beantwortet nur eine Frage: ob das Angebot unter Schweizer Aufsicht steht. Ein Bewilligungsinhaber kann ein schmaleres Programm haben als ein ausländischer Anbieter mit hundert Märkten pro Spiel; er hat dafür die Aufsicht, das Register und den Rechtsweg hinter sich. Welche der beiden Eigenschaften einem mehr wert ist, entscheidet jeder selbst.
Eine Warnung zum Schluss dieses Abschnitts. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Wer für einen Anbieter ohne Bewilligung wirbt, haftet also nicht nur moralisch. Listen wie diese sind ein Grund mehr, bei der Bewertung genau zu bleiben und aus der Nennung eines Namens keine Empfehlung zu machen.
Die Anbieter einzeln: Bewilligung, Grenzen und was das für den Einzelnen heisst
Swisslos Sporttip: der Kombiboost und die Wohnsitzprüfung
Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Das Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet voraus, und die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das auffälligste Produktmerkmal für Bonusinteressierte ist der Kombiboost: online, ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, 5 % auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn, mit limits auf Einsatz und Erhöhung. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, je einmal pro Wettendem nutzbar und bei Cash-Out verfallend.
Die Limiten sind eng gesetzt und werden durchgesetzt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — abgelehnt, nicht gekürzt.
Ausgezahlt wird zweimal pro Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer einen Boost spielt, spielt also um auszahlbares Guthaben, wenn er gewinnt — aber der Boost selbst ist nie auszahlbar.
Für wen ist das etwas? Der Kombiboost belohnt den, der ohnehin Kombinationen aus Voraussagen mit soliden Quoten spielt und zwischen vier und sieben Voraussagen bleibt. Dort liegt der Nachschlag zwischen 5 und 20 % auf den Nettogewinn — klein, aber ohne weitere Auflage. Wer die Fünfzehnfachkombination nur wegen der 100 % baut, tauscht eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit gegen einen grösseren Prozentsatz auf einen Gewinn, der selten genug eintritt, dass der Prozentsatz kaum je zur Anwendung kommt.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Gutscheine, harte Guthabengrenze
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht, und auch hier ist das Online-Konto auf die Wohnbevölkerung im eigenen Gebiet begrenzt.
Die eigene Aktion im Beobachtungszeitraum war «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus einem National-League-Stadion, eingelöst innert 7 Tagen im verifizierten Konto, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist keine Bonusoffensive, das ist eine Stadionkooperation mit Gutschrift.
Die harten Zahlen liegen bei den Limiten. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer in der Westschweiz wohnt und ohnehin im Stadion ist, bekommt CHF 10 geschenkt und braucht dafür nichts weiter als eine Verifizierung. Wer wegen des Gutscheins ein Konto eröffnet, sollte vorher wissen, dass die Einzahlungswege und die Auszahlungsschwelle härter sind als das Geschenk gross ist. Der eigentliche Wert dieses Anbieters liegt nicht im Bonus, sondern in der Tatsache, dass er der einzige mit Bewilligung für sechs Kantone ist.
Warum acht ausländische Anbieter hier stehen — und was «ohne Schweizer Bewilligung» jedes Mal bedeutet
Bruce Bet, Wettigo, Sportaza, Gamdom, PowBet, BetAlright, Cloudbet und Rollbit sind Anbieter, denen Schweizer Spielende im Netz begegnen. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und es kann auch keinen geben: Von der interkantonalen Vereinbarung gedeckelt, dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht belegt; selbst wenn eine vorläge, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung.
Die Folgen sind für alle acht identisch und deshalb an einer Stelle geschlossen dargestellt: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über Quoten, Auszahlungen oder Beschwerden, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass Domänen auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Bestraft wird der Spieler nicht, geschützt ist er auch nicht.
Was sie unterscheidet, liegt ausserhalb dieser Seite: das Wettprogramm, die Zahlungswege, der Sitz des Betreibers, die Sprache des Supports. Alles davon steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und lässt sich dort prüfen — vor der ersten Einzahlung, nicht danach. Was sie hier gemeinsam haben, ist das Fehlen jeder Schweizer Absicherung, und das ist die einzige Eigenschaft, die bei der Wahl zwischen zwei dieser Anbieter keine Rolle spielt, weil sie beide Male dieselbe ist.
Grundlagen: was ein Einzahlungsbonus ist und wann er sich in Luft auflöst
Der Begriff beschreibt zwei verschiedene Dinge, die in der Werbung gleich aussehen. Das eine ist der Einzahlungsbonus, wie ihn ausländische Seiten verstehen: ein Prozentsatz der ersten Einzahlung als Gutschrift. Das andere sind die Aktionen der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter: Aufwertungen des Gewinns oder kleine Gratisspielguthaben, beide mit Vorabzustimmung der Aufsicht. Wer die beiden verwechselt, sucht in der Schweiz nach einem Angebot, das es hier nicht gibt.

Vier Schritte der Einzahlung, und an welchem der Bonus verschwindet
Der Weg vom Girokonto zum spielbaren Guthaben läuft in einer festen Reihenfolge ab. Am Anfang steht die Registrierung mit Alters- und Wohnsitzprüfung — ohne abgeschlossene Verifizierung gibt es kein Konto, und ohne Konto keinen Bonus. Dann kommt die Einzahlung, bei Swisslos über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein mit Mindestbetrag CHF 20, bei der Loterie Romande im Rahmen der CHF 10’000 pro 30 Tage. Danach liegt Guthaben auf dem Spielerkonto, das bei Swisslos CHF 9’999 nicht übersteigen darf. Zuletzt folgt der Einsatz: erst wenn er platziert ist und gewinnt, entsteht der auszahlbare Betrag.
An welcher Stelle verschwindet der Bonus? An der letzten. Ein Gratisspielguthaben ist bis zum Gewinn nicht auszahlbar, und ein Boost ist bis zum Gewinn überhaupt nichts. Wer den Vorgang bis zur Einzahlung durchdenkt, plant den interessantesten Teil nicht mit.
Was Umsatzbedingungen mit einem Bonus machen
Eine Umsatzbedingung verlangt, dass ein gutgeschriebener Betrag eine bestimmte Anzahl von Malen gespielt wird, bevor er oder ein daraus entstandener Gewinn ausgezahlt werden darf. Wo eine solche Bedingung greift, ist der Nennwert des Bonus nicht sein Wert: Wer CHF 100 Gutschrift zehnmal umsetzen muss, bringt CHF 1’000 durch Märkte, deren Quotenschlüssel unter 100 % liegt, und die Differenz ist der Preis der Gutschrift. Bei einer Marge von rund 4,6 % in einem Markt ist das ein mittlerer zweistelliger Betrag an erwarteter Kostenlast, bevor die erste Auszahlung überhaupt möglich wird.
Der zweite Teil der Bedingung ist die Mindestquote. Sie sorgt dafür, dass man den Umsatz nicht über Favoriten mit Quoten um 1.10 erledigen kann, wo der Einsatz fast sicher zurückkommt und die Marge kaum schmerzt. Eine Mindestquote von 1.50 macht aus der Umsatzrunde eine Folge von Wetten, die tatsächlich verloren gehen können.
Der dritte Teil ist die Frist. Bonusbedingungen sind zeitlich begrenzt, und eine gerissene Frist vernichtet die Gutschrift samt Zugewinn. Wer die Frist nicht kennt, arbeitet mit einem Verfallsdatum, das er nicht sieht.
Und der vierte Teil betrifft das, was Gewinne aus dem Umsatz anbelangt: Viele Bonusbedingungen deckeln den maximalen Gewinn, der aus einer Gutschrift ausgezahlt werden kann. Ein Deckel auf den Gewinn ist häufig bitterer als die Umsatzbedingung, weil er ausgerechnet den guten Lauf abschneidet, für den man die Mühe auf sich genommen hat.
Warum ein Bonus die Marge nicht aufhebt
Ein Bonus, der über der Marge liegt, wäre ein Geschenk des Veranstalters an sich selbst mit falschem Vorzeichen. Tatsächlich liegt der Bonus unterhalb des erwarteten Ertrags, den der Veranstalter aus dem zusätzlichen Spielbetrieb zieht. Die Rechnung des Anbieters ist schlicht: Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgespielt — nur ein Teil davon wird je zu einer Auszahlung. Der Rest bleibt im Kreislauf, und jede Runde trägt die Marge.
Wer das weiss, kann die Bedingung eines Bonus selbst bewerten. Die entscheidende Frage ist nicht, wie hoch der Bonus ist, sondern wie viel Kapital der Veranstalter durch eine vollständige Umsatzrunde zieht — und wie wahrscheinlich es ist, dass man vorher einen Gewinn erzielt, der den Deckel erreicht. Der Kombiboost ist deshalb das ehrlichere Produkt: Er hat keine Umsatzbedingung und verfällt nur, wenn man cash-out nutzt oder die Anzahl der gültigen Voraussagen unter die Schwelle rutscht.
Bei Sporttip gilt zudem, dass Live-Wetten unabhängig davon stehen, ob das Ereignis übertragen wird, und dass Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 zählen. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regeln haben nichts mit Bonus zu tun und entscheiden trotzdem, ob ein Boostanspruch überhaupt entsteht: Eine Wette mit Quote 1.00 ist keine Voraussage mit Quote 1.50, und eine gestrichene Voraussage kann eine Viererkombination unter die Schwelle fallen lassen.
Wer einzahlt, sollte drei Dinge vorher wissen
Die erste Frage ist die nach dem Empfänger des Geldes: Steht das Angebot unter Schweizer Aufsicht, oder nicht? Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es einen Rechtsweg, eine Beschwerdestelle und ein Register. Bei allen anderen gibt es nichts davon, unabhängig von der Grösse des Bonus.
Die zweite Frage ist die nach dem eigenen Verhalten. Ein Bonus, der nur dann vollständig auszahlbar wird, wenn man sein Spielvolumen erhöht, verlangt eine Entscheidung, die der Bonus trifft und nicht der Spielende. Wer vor der Anmeldung eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage setzt, entscheidet diese Frage bevor sie sich stellt. Eine Erhöhung braucht ohnehin 72 Stunden.
Die dritte Frage ist die nach der Steuer. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, darüber hält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür wenden die Kantone ihre eigene Praxis an — in einigen Fällen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was das konkret bedeutet, klärt die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Bonus verändert keine dieser drei Antworten. Er fügt eine vierte hinzu, und das ist die einzige, die er tatsächlich betrifft: die Frage, ob man den Betrag, den man einzahlen wollte, auch ohne Bonus eingezahlt hätte.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Einzahlungsbonus
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Einzahlungsbonus auf die erste Einzahlung?
Nein, keinen Prozentbonus auf die Einzahlung. Beide führen stattdessen Aufwertungen: Swisslos den Kombiboost mit 5 bis 100 % auf den Nettogewinn und Quoten- sowie Profitboosts, die Loterie Romande kleine Gratisspielguthaben wie CHF 10 im Rahmen einer Stadionaktion. Für Gratiskredite braucht der Veranstalter vorab die Zustimmung der Gespa.
Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz so stark eingeschränkt?
Weil Gratisspielguthaben und Gratiswetten vorab von der Aufsicht bewilligt werden müssen. Die Gespa hat 2025 nur 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Aus dieser Hürde folgen wenige, kleine und selten auszahlbare Aktionen — Prozentboni auf die Einzahlung, wie sie ausländische Seiten bewerben, entstehen dabei nicht.
Was ist ein Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen greift er?
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.
Wie viel darf innerhalb von 30 Tagen auf das Spielerkonto eingezahlt werden?
Bei der Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos gilt ebenfalls eine Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, mit Mindestbetrag CHF 20 pro Kauf und einer Guthabenobergrenze von CHF 9’999.
Warum sind Einzahlungsboni mit hoher Prozentzahl ein Merkmal ausländischer Seiten?
Weil ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung keine Vorabzustimmung der Gespa braucht und Gratiskredite frei dotieren kann. Er kalkuliert den Bonus aus dem zusätzlichen Spielbetrieb, der nicht auszahlbares Guthaben mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückspielt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss ans Sperrregister und die Steuerpraxis seines Kantons.
Wie beeinflussen Umsatzbedingungen den tatsächlichen Wert eines Bonus?
Der Nennwert ist nicht der Wert. Wer CHF 100 Gutschrift zehnmal umsetzen muss, bringt CHF 1’000 durch Märkte mit einem Quotenschlüssel unter 100 %; bei rund 4,6 % Marge bleibt davon ein mittlerer zweistelliger Betrag als erwarteter Kostenanteil hängen. Mindestquote, Frist und Gewinnobergrenze verschärfen die Rechnung zusätzlich.
Bonus – kartenzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «kartenzahlungwetten»
